Veranstaltungskalender

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Seminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849 - - 29.09.2026

Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen oder vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".


Die genannten Anforderungen gelten für den Steuerungsbau im Bereich elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Steuerungen in gleicher Weise. Die Anwendung von EN ISO 13849-1 muss immer gemeinsam mit Teil 2 (Validierung) erfolgen! Dieses Steuerungsbau-Seminar bietet Ihnen daher Gelegenheit, die Zusammenhänge zwischen der Maschinenrichtlinie, EN ISO 12100, EN ISO 13849-1 und -2 für alle Arten von Steuerungen zu verstehen. Der zweite Tag steht im Fokus praktischer Übungen.

Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Punkte der Norm Sie unbedingt beachten sollten, um die erforderliche Sicherheit nach Maschinenrichtlinie und damit die Voraussetzungen für eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung zu erfüllen.

Seminarprogramm

Rechtliche und normative Zusammenhänge

  • Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
  • EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
  • EN ISO 13849-1, Bild 1: Übersicht über die Risikobeurteilung/Risikominderung durch steuerungstechnische Maßnahmen
  • EN ISO 13849-2: Warum die Validierung inklusive FMEA unbedingt erfolgen muss

EN ISO 13849-1 Einführung

  • Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen
  • Anforderungen an Steuerungen beim Umbau von Maschinen und Anlagen
  • Überblick über die Kennwerte und Parameter: SIL (Safety Integrity Level), PL (Performance Level), MTTFd, B10, DC, CCF…?
  • Vorsicht! Wichtiger Unterschied: PFH- oder PFHD-Wert!
  • Können Käufer von Sicherheitsbauteilen / Komponenten auf die Angaben der Zuverlässigkeitsdaten der Hersteller vertrauen?

Sicherheitstechnische Auslegung von Steuerungen

NOT-Halt – Stillsetzen im Notfall: Stop-Kategorien nach EN 60204-1; Zusammenhänge EN ISO 13849-1 zu EN ISO 13850 und EN 60204-1

Praxisbeispiel – Steuerungstechnische Überwachung einer Schutztür:

  • Risikobeurteilung
  • Bestimmung des PLr
  • Auslegung der Steuerung: Auswahl und Verschaltung der Sensorik und Aktorik; Berechnung des erreichten Performance Levels; Schaltungsbeispiele
  • Validierung nach EN ISO 13849-2

Software zur Auslegung von Sicherheitssteuerungen nach EN ISO 13849-1

  • Beispielberechnung mit SISTEMA, dem kostenlosen Softwaresystem des IFA
  • Schnittstelle zur Risikobeurteilung von Safexpert zu SISTEMA

Praktische Übungen und Berechnungsbeispiele

Erstellung von Blockschaltbildern aus vorhandenen Schaltungen

Beispiel zur Auslegung und Validierung inklusive Berechnungen und Erstellung der Blockschaltbilder:

  • Schutzgitter mit SPS
  • Schutzgitter mit Positionsschaltern und Schaltgerät
  • "SPS" und "FU"
  • Sichere Wegerfassung
  • Kombination verschiedener Sicherheitsbauteile (BWS, Sicherheits-SPS und FU mit Sicherheitsfunktion)

Bitte bringen Sie zur Bearbeitung dieser Beispiele Ihren Taschenrechner mit! Neben den händischen Berechnungen lernen Sie auch den Umgang mit der Berechnungssoftware SISTEMA. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihren Laptop mit ins Seminar.

Speziell geeignet für

  • Konstrukteure und Planer aus dem Bereich Steuerungsbau
  • Mitarbeiter der Instandhaltung aus den Bereichen Elektrotechnik oder Steuerungsbau
  • SPS-Programmierer und Inbetriebsetzer von Maschinen und industriellen Fertigungsanlagen
  • Dienstleister im Bereich Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung, sofern auch steuerungstechnische Lösungen Teil der Beratungsleistungen darstellen

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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie A - Raumlufttechnische Anlagen - 328 - 29.09.2026

Zweitägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und Wartung sowie den Betrieb von RLT-Anlagen


Die VDI-Richtlinie 6022 legt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte nach dem Stand der Technik verbindlich fest. Ebenso sind hier Qualifikation und Schulung der an der Planung, der Konstruktion, der Herstellung, der Errichtung und der am Betrieb (inkl. Instandhaltung) beteiligten Personen beschrieben. Diese Tätigkeiten und vor allem die wiederkehrenden Inspektionen der RLT-Anlagen oder deren Komponenten erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie A.

Ziel der Schulung ist es, hygienische Mängel von vornherein zu vermeiden, sie bei bestehenden Anlagen zu erkennen und geeignete Maßnahmen gegen die Vermehrung von Mikroorganismen zu treffen.

Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und Blatt 4.

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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie B - Raumlufttechnische Anlagen - 302 - 29.09.2026

Eintägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen


Die Einhaltung und die Kontrolle der Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen setzen eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung des Personals voraus. Wartung und Instandhaltung von Komponenten der Anlagen erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie B.

Hygienische Mängel sollen erkannt und die Vermehrung von Mikroorganismen in den Anlagen vermieden werden. Dabei muss auch auf die geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen geachtet werden.

Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und 4.

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Aktualisierung der Fachkunde LAGA PN 98 - 440 - 29.09.2026

Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung, Anhang 4 (ohne Prüfung).


Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:

 "Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".

Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:

"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"

Voraussetzungen

Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.

Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.

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Denkmalschutz als Zuständigkeitsfeld der Umweltbaubegleitung - 567 - 29.09.2026

Eintägiges Online-Seminar zum Thema Denkmalschutz im Baugeschehen


Die Archäologie – der Endgegner im Gelände?

Kultur ist Länderhoheit: Zuständigkeiten, Gesetze und Besonderheiten in den 16 Bundesländern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone.

Denkmal-Pflichten der Vorhabenträger – und was bedeutet dies für das Projekt?

Wo Pflichten sind, ergeben sich da auch Rechte oder zusätzliche Möglichkeiten?

Ein Bauvorhaben in zuvor unberührtem Boden bringt oft denkmalschutzrechtliche Konflikte mit sich. Scheinbar unsichtbar liegen die meisten Bodendenkmale unter der Erde. Bei einer Zerstörung durch den Bau sollen alle Informationen und Funde des Denkmals archiviert werden, um sie für die spätere fachliche Auswertung und Erforschung zu erhalten. Was bedeutet das? Und wie kann der zeitliche Rahmen dafür abgeschätzt werden? Was gibt es außerdem im Umfeld von Baudenkmalen zu beachten?

Im UVPG ist das kulturelle Erbe als Schutzgut enthalten und muss folglich in der UVP berücksichtigt werden – in der Bauausführung ist oftmals eine frühe Kontaktaufnahme zu archäologischen Fachfirmen angezeigt.

Während sich für andere Schutzgüter längst Routinen in der Bearbeitung und Berücksichtigung etabliert haben, liegt der Umgang mit Boden- und Baudenkmalen für die Planenden oftmals im Dunkeln. So werden hohe Aufwände oder umgehbare Konfliktpunkte übersehen und es wird viel zu spät erkannt, wie die zeitlichen Aspekte im Bauablauf einzuflechten sind – oder es gewesen wären.

Unnötige Baustopps und Verzögerungen sind die Folge und führen zu Ärger und Verdruss beim Vorhabenträger. Werden die Denkmalbelange nicht rechtzeitig berücksichtigt und der Umgang transparent dargelegt, steht das Projekt im Fokus der zuständigen Denkmalämter und wird genauestens überwacht und mit zusätzlichen Nachweisforderungen versehen.

Die Umweltbaubegleitung ist, je nach Auftragssituation, potenziell mit dem Schutzgut kulturelles Erbe betraut. Was ergeben sich daraus für Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase? Kann jedes Bodendenkmal ausgegraben werden? Gibt es No-Goes oder absehbare sehr aufwendige Denkmalflächen? Welche Maßnahmen schützen ggf. das Denkmal und somit seine Ausgrabung?

Wie bestimme ich den zeitlichen Rahmen für die archäologischen Arbeiten und stelle eine passende Anfrage bei einer archäologischen Fachfirma? Was können nichtinvasive Voruntersuchungen leisten – und was nicht? Was können Sondageschnitte leisten?

Welche Möglichkeiten gibt es, bei Zeitdruck, Schlechtwetter oder aufwendigen Befunden eine Dokumentationsweise zu fordern, die auf dem Bau Arbeit bzw. Arbeitszeit erspart – und was bedeutet dies für die Nacharbeiten und daraus resultierenden Kosten? In welchen Fällen kann ggf. sogar bauseitig Technologie zur Unterstützung eingesetzt bzw. angeboten werden?

Die Informationen werden abgerundet mit Erfahrungen aus der Praxis, Beispielen unterschiedlichster Bau- und Denkmalsituationen, sowie dem Aufzeigen von Missverständnissen und Stolperfallen im Kontakt mit archäologischem Fachpersonal von Ämtern und Firmen.

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Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 - 165 - 29.09.2026

Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis


Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.

Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement. Im April 2025 wurde der Entwurf der neuen DIN EN ISO 19011 veröffentlicht. Dieser beinhaltet z.B. Anleitungen zur Durchführung von Remote-Audits, die Integration digitaler Technologien, KI-gestützte Verfahren und die Berücksichtigung von klimabezogenen Risiken und Chancen.

Der Lehrgang vermittelt praxisnah die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011. Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse zu den wichtigsten Neuerungen des Normen-Entwurfs ISO 19011:2025 und zur Durchführung KI-gestützter integrierter Audits. 

Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.

In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.

Voraussetzungen:

 technische, rechtliche und normative Grundkenntnisse bezüglich Umweltmanagement-, Energie-, Qualitäts-, Arbeitsschutzmanagement oder intergrierter Managementsysteme. Diese können durch den Besuch unserer Seminare „EHS-Manager“, „IMS-Manager“, Umwelt-, Arbeitsschutz-, Qualitätsmanagement-Beauftragter oder „Energiemanager“ kurzfristig erworben werden.

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KI im Arbeitsschutz - 596 - 29.09.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Arbeitsschutz.


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat seit der Einführung von ChatGPT erheblich an Bedeutung gewonnen, insbesondere in der öffentlichen Wahrnehmung und im Bereich Arbeitsschutz, da zahlreiche Anwendungsfälle zur Erleichterung von Aufgaben existieren. Das Seminar richtet sich an Personen im Arbeitsschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Aufgaben in diesem Bereich effizienter zu gestalten. Es bietet einen einfachen Einstieg in das Thema und fördert den sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar erlernten Methoden ermöglichen eine zielführende Anwendung von "Prompts" im Alltag. Zudem wird durch den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung der Nachweis über die erworbenen Kenntnisse erbracht, was die persönliche Kompetenz unterstreicht.

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Naturschutz kompakt - 57 - 29.09.2026

Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.


Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!

Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes beeinflusst.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind umfangreich und komplex: Neben dem Bundes- und Landesrecht ist auch eine Vielzahl europäischer Richtlinien für Zulassungsverfahren von Bedeutung. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in die Natur und die Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten.

Um den damit verbundenen Anforderungen an Planungen gerecht zu werden, ist es unerlässlich, sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen im Naturschutz vertraut zu machen.

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Seminar: Export von Maschinen nach Nordamerika (USA und Kanada) - 2702-ÖF - 30.09.2026

Das 1-tägige Seminar vermittelt das nötige  Know-how für den  Export von regelkonformen Maschinen und Anlagen nach  nordamerikanischen  Vorschriften und Standards.


Als Hersteller von Maschinen und Anlagen ist es oft eine Herausforderung, die spezifischen Anforderungen für das Inverkehrbringen in den USA und Kanada zu identifizieren. Häufig hört man Aussagen wie „Eine CE-Kennzeichnung ist völlig ausreichend“. Doch gerade beim Export von Maschinen nach Nordamerika kann diese Annahme zu Komplikationen führen. Um nachträgliche Anpassungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Maschine beim Endkunden ohne Einschränkungen betrieben werden darf, ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den länderspezifischen Vorschriften und Standards – insbesondere UL und NFPA – auseinanderzusetzen.

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt des Seminars:

  • Technische und normative Anforderungen beim Export von Maschinen und Anlagen nach Nordamerika
  • Unterschiede zwischen CE-Kennzeichnung und europäischen Sicherheitsstandards im Vergleich zu UL, NFPA und weiteren US-Vorgaben
  • Erforderliche Dokumente und Zertifizierungen, insbesondere für die elektrische Ausrüstung

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Energieleistungskennzahlen (EnPI) festlegen, bewerten und anwenden - 525 - 30.09.2026

Online-Workshop zur praktischen Umsetzung der Anforderungen der ISO 50006


Im Rahmen von Energiemanagementsystemen muss die energiebezogene Leistung fortlaufend verbessert werden. Die Energieleistungskennzahlen EnPI sind das Maß der energiebezogenen Leistung. Die Identifizierung aussagekräftiger Kennzahlen ist abhängig von der Genauigkeit der erfassten Daten zu Energieflüssen sowie der relevanten Variablen und statischen Faktoren. Anhand geeigneter Kennzahlen sind Unternehmen in der Lage die Effizienz der Hauptverbraucher (SEU) zu bewerten und die Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachzuweisen.

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KI im Brandschutz - 597 - 30.09.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von "Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.

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Haftungsrecht für Betriebsbeauftragte - 321 - 30.09.2026

Eintägiges Fachkundeseminar zur Verhinderung strafrechtlicher Sanktionen


Durch zahlreiche Rechtsvorschriften, die die tägliche Praxis im Betrieb maßgeblich beeinflussen, kommt der Staat seinem Schutzauftrag für die Umwelt nach. Diese an den Betrieb gerichteten sogenannten „Betreiberpflichten“ sind unabhängig ihrer Kenntnis einzuhalten, denn „Unwissen schützt vor Strafe nicht“.

Kommt es zu Verstößen gegen Umweltvorschriften, drohen neben verwaltungsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Ordnungswidrigkeiten) und ggf. zivilrechtlichem Schadensausgleich auch Sanktionen nach dem Umweltstrafrecht.

Betroffen hiervon sind im Unternehmen nicht nur die vor Ort unmittelbar agierenden Personen, sondern auch verantwortliche Personen auf allen Hierarchieebenen. Ein erster Blick in die Straftaten gegen die Umwelt zeigt, dass in den einschlägigen Vorschriften nie der „Betriebsleiter“, der „Vorstandsvorsitzende“ oder der „Abfall-, Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragte“ stehen. Wer letztendlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist immer anhand des konkreten Falles zu entscheiden, d. h. es kann jeden in der betrieblichen Verantwortungskette treffen (natürlich können auch mehrere Personen in der betrieblichen Entscheidungskette, je nach ihrem Tatbeitrag, verantwortlich sein).

Die Veranstaltung erläutert die Grundelemente des Umweltstrafrechts und geht auf die Verantwortlichkeit im Unternehmen sowie die zu erwartenden strafprozessualen Maßnahmen (z.B. Durchsuchungen, Vernehmungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmungen) und Verurteilungsfolgen ein.

Neben den Punkten „Vorsatz“, „Fahrlässigkeit“, „leichtfertiges Handeln“, „Tun und Unterlassen“ soll es auch um die Spezialitäten des Umweltrechtes gehen. Hiermit sind z. B. die abfallrechtlichen Sorgfaltspflichten oder auch die verschuldensunabhängige Haftung aus dem Bereich des Gewässerschutzes gemeint. Insgesamt soll die Veranstaltung eine Verknüpfung des Strafrechts mit den „Spielregeln“ des Umweltrechts herstellen. 

Ziel ist es, das strafrechtliche Risikobewusstsein zu stärken, um nicht unverhofft auf der Anklagebank zu landen. Es gilt das Motto: "Risiko erkannt, Risiko gebannt".

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