Veranstaltungskalender
Kompakt, wissenschaftlich fundiert, praxisrelevant | Neue Zertifikatskurse an der Zeppelin Universität Executive Education | Beyond the prompt | KI, Innovationsmanagement und Leadership (Gesundes Führen) | Setzen Sie sich mit Ihrem Wissen an die Spitze | Jetzt!
The IMD MBA is a one-year, top-ranking, personalized, and experiential learning journey with purpose. Own your career direction, develop as a leader, and get equipped to create a positive and lasting impact with the IMD MBA. Marcella Rispo, IMD – International Institute for Management Development

Veranstaltungskalender

Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 18.11.2024

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal.  Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch  für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C. Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Mehr erfahren

Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 18.11.2024

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die  aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich  anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z.B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z.B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

Mehr erfahren

Asbestsanierung - 101 - 18.11.2024

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen  Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • bei der Prüfung und der Demontage von Brandschutzklappen
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.

Fachlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag  (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)

Mehr erfahren

Einsammeln und Transportieren - 1 - 18.11.2024

Zweitägige, staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Mehr erfahren

Fortbildung im Brandschutz - 42 - 18.11.2024

Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.


Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. "Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“

Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.

Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.

Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.

Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:

  • Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
  • Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
  • Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
  • Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
  • Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
  • Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund

Mehr erfahren

UBB 2024 - Umweltbaubegleitung - 341 - 18.11.2024

 Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen. Der Lehrgang ist auch sowohl als Grundlehrgang als auch als  Fortbildungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Anerkennung für umweltfachliche Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn (DB Training) zugelassen.


Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!

UPDATE 2024

Wesentliche Änderungen im Bereich Bodenschutz und Abfall. Aktualisierung der Themenschwerpunkten Natur-/Artenschutz und Immissionsschutz im Hinblick auf die Neufassungen des Umweltschadensgesetzes, der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und des Umweltinformationsgesetzes.

Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern.

Eine Konkretisierung der Aufgaben der UBB ist den Genehmigungen dabei oft nicht zu entnehmen. So bleibt die Frage nach den Rahmenbedingungen, den fachlichen Inhalten, dem Einsatzzeitpunkt, den Zuständigkeiten und der Abgrenzung gegenüber anderen Leistungen sowie nach der Vergütung häufig offen.

Mit der neuen Gesetzgebung zur Beschleunigung von Planungsverfahren soll bei bestimmten Projekten die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wegfallen. Auch sollen die Naturschutzgesetze „gestrafft“ werden. Hier wird zunehmend die Rolle der Umweltbaubegleitung wichtig, um die Belange des Natur- und Artenschutzes wahrzunehmen.

Die komplexen Aufgaben einer Umweltbaubegleitung sind auf den ersten Blick nicht leicht zu überschauen. Im Workshop erhalten die Teilnehmer jedoch darüber einen ausführlichen Überblick. Neben einer rechtlichen Einordnung und einer Zusammenstellung der Regelwerke und Standards erhalten Sie Einblicke in die schutzgutbezogenen, bau- und verfahrensrechtlichen sowie kommunikativen Facetten einer Umweltbaubegleitung.

Eine zeitlich richtige Koordination der Aufgaben der UBB und eine klare Abgrenzung zu anderen Leistungen bilden dabei die Rahmenbedingungen, die die Teilnehmer ebenso wie die Grenzen einzuschätzen lernen.

Der Kurs ist auch von der Deutschen Bahn AG als Teilkriterium für den Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung anerkannt.

Die DB Netz AG fordert ab 2023 eine fortlaufende Aufrechterhaltung der Anerkennung als Umweltfachlicher Bauüberwacher (UBÜ) bei der Deutschen Bahn, im zweijährigen Turnus. Sind Sie als UBÜ Generalist:in der DB anerkannt, so müssen alle zwei Jahre Fortbildungen zu den Fachrichtungen - Naturschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz/ Abfall - besucht werden.

Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.

Mehr erfahren

Erwerb der Asbest-Sachkunde für Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen - 127 - 18.11.2024

Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3


Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen.  Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.

Bei der Funktionsprüfung muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden.

Es ist ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich. Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asbestzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend und bietet keinen Versicherungsschutz. Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, die notwendigen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der  erforderlichen Sofortmaßnahmen.

Asbest in Lüftungsanlagen von Gebäuden

Bis in die 80er Jahre hinein war Asbest das Isoliermaterial Nummer 1 für die feuerhemmende Isolierung in Lüftungsanlagen. Erst dann wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert; die Hersteller von Lüftungsanlagen ersetzten asbesthaltige Komponenten durch ungefährliches Isoliermaterial, wie zum Beispiel Promat.

Seit 1993 dürfen in Deutschland keine Asbestprodukte mehr eingesetzt werden. Damit war das Asbest aber nicht über Nacht aus den Gebäuden verschwunden. In Objekten, die bis Ende der 80er Jahre gebaut und seitdem nicht saniert wurden, befindet sich Asbest praktisch noch in der kompletten Lüftungsanlage: als Dichtungs- und Isoliermaterial in den  Lüftungskanälen sowie in den Einbauteilen von Lüftungskomponenten, in Brandschutzklappen als Klappenblätter und Dichtschnüre.

Die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, ist permanent vorhanden, z. B. wenn das Blatt einer Brandschutzklappe bricht oder sich Dichtungen auflösen. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen können bei Klappen mit einem Baujahr vor 1988 zu einer Gefahr werden.

Mehr erfahren

Faserstäube - Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit Sachkunde Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3 - 227 - 18.11.2024

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.


Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.

Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

Mehr erfahren

Umweltmanagement für Einsteiger - 77 - 18.11.2024

Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS


Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.

Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.

Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.

Mehr erfahren

Umweltmanagementfachkraft - 79 - 18.11.2024

Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS


Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.

Mehr erfahren

Gefahrgutbeauftragter - 19.11.2024

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

860 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

860 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Gohrbandt
05402 64144-70
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - 19.11.2024

für medizinisches Assistenzpersonal


Inhalt

Grundlagen der Erzeugung und Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen

Die Neuerungen in der aktuellen Fassung des StrlSchG und der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu).

Neuester Stand der Richtlinien zur StrlSchV

Einstelltechnik für Standarduntersuchungen, unterstützt durch multimediale Präsentationstechnik

Qualitätssicherung und Erfassung der Strahlenexpositionen der Patienten

QS-Richtlinie, Leitlinie der Bundesärztekammer und Leitfaden zur Handhabung der Diagnostischen Referenzwerte (DRW)

Zusammenfassung mit Fragestunde

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Fortbildung richtet sich an Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/-innen), OP-Personal, MTAL und sonstige in der Medizin tätige Hilfskräfte, die über die Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung) verfügen. Sie dient Ihnen zur Aktualisierung Ihrer Kenntnisse im Strahlenschutz nach Paragraf 74 (4) Nr. 4 StrlSchG in der Fassung vom 27.06.2017.
Nach längstens fünf Jahren bedürfen erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz einer Aktualisierung. Unsere Referenten vermitteln Ihnen in dieser Aktualisierung ebenso verständlich wie kompetent die Grundlagen der Erzeugung und Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen der aktuell geltenden Strahlenschutzverordnung (Neu). Dabei erhalten Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Ihren Kollegen über Themen der Röntgendiagnostik auszutauschen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
In dieser Aktualisierung spielen außerdem die Themen Strahlenschutz im OP sowie Qualitätssicherung und Erfassung der Strahlenexpositionen der Patienten eine Rolle. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Seminars wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/-innen), OP-Personal, MTAL und sonstige in der Medizin tätige Hilfskräfte, die über die Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik verfügen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

200 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

38 EUR

Bruttopreis

238 EUR

Ansprechpartner

Frau Margit Gramatzki
0511 998-61906
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren