Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Anwendung von PSA gegen Absturz - EX/A81/50208101/25112026-1 - 25.11.2026

nach DGUV Regel 112-198,199


Inhalt

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen

Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen

Sachgerechte Verwendung der PSA

Das vorschriftsgemäße Anschlagen

Das ordentliche Aufbewahren der PSA

Anzeichen von Schäden erkennen

Nutzen

Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift ?Grundsätze der Prävention? (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.

Dieser zweitägige Grundkurs soll den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fertigkeiten vermitteln, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme vermittelt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.

Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten auf hoch gelegenen und absturzgefährdeten Arbeitsplätzen tätig sind oder sein werden.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

6; max. 6 Teilnehmer
Teilnehmer können Ihre eigene PSA nutzen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

607 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.33 EUR

Bruttopreis

722.33 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A41/30351401/25112026-1 - 25.11.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A36/30351101/25112026-1 - 25.11.2026

Ehemaliger Aufzugswärter


Inhalt

Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121

Geschichtliche Entwicklung

Was ist ein Aufzug?

Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug

Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter

Gefahren beim Betrieb

Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug

Überwachungsbedürftige Anlagen

Betrieb einer Aufzugsanlage

Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben

Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining

Nutzen

Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.

Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A36/40251301/25112026-1 - 25.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A35/50201601/25112026-1 - 25.11.2026

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A38/30251201/25112026-1 - 25.11.2026

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen - EX/A34/40401601/25112026-1 - 25.11.2026


Inhalt

Technischer Aufbau

Rechtliche und technische Grundlagen

Anforderungen an Behälter

Anforderungen an Rohrleitungen

Anforderungen an die Rückhaltung

Anforderungen an Siloflächen

Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen

Nutzen

In unserem Fachkurs im Bereich Wasserhaushaltsgesetz werden Sie soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Unsere Referenten informieren Sie über die derzeit geltenden wasserrechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus vermitteln sie Ihnen praxisnah die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.

Sie erhalten umfassende Kenntnisse über den technischen Aufbau und technische Grundlagen der Anlagen. Auch rechtliche Grundlagen werden ausführlich besprochen. Unsere Referenten informieren Sie über die Anforderungen an Behälter, Rohrleitungen, die Rückhaltung und an Siloflächen. Das Thema Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen rundet das Seminar ab.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar erhalten Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Biogas- bzw. JGS-Anlagen durchführen, aber auch an Betreiber solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A31/40401501/25112026-1 - 25.11.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks

Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Grenzwertgeber

Antiheberventile

Stilllegung

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A31/10402501/25112026-1 - 25.11.2026

Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung


Inhalt

VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss

Bausollbestimmung und Vergütung

Baunachtragsmanagement

Bezahlung der Bauleistung

Abnahmearten und Abnahmewirkungen

Mängelansprüche des Auftraggebers

Störungen des Bauablaufes

Kündigungsrechte

Sicherheiten am Bau

Nutzen

Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.

Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.

Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.

Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.

Zielgruppe

Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber

Zeit

09:00 - 17:15

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Kerstin Reinhardt
+49 521 786-228
akd-bi@tuev-nord.de
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Asbest - 248 - 25.11.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 25.11.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 25.11.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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