Veranstaltungskalender
BF3/BF3+Grundkurs für Führer von Begleitfahrzeugen - EX/A81/60208101/26082026-1 - 26.08.2026
Inhalt
Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1.
- Straßenverkehrsrecht
- Allgemeine Rechtsgrundlagen von Großraum- und Schwertransporten
- Darstellung der Verantwortung der Fahrer
- Genehmigungspraxis
- Bautechnik von Straßen und Brücken
- Verhalten des Begleitpersonals
- WVZ Anlagen (Wechselverkehrszeichen)
- Lagebedingte Einsatzdurchführung
- Abgrenzung gegen die Auflagen der Polizeilichen Anordnung
- Praxisbezogene Handlungshilfen
- Abschlussprüfung
Nutzen
Jeder Schwertransport birgt Gefahrenpotenziale für den Straßenverkehr sowie für andere beteiligte Personen. Damit ein sicherer Schwerlast-Transport gewähleistet werden kann, kommen bei der Absicherung Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ) zum Einsatz. Hierfür ist eine BF3-Berechtigung erforderlich.
In diesem 2-tägigen Seminar BF3 Grundkurs zum Führen von Begleitfahrzeugen werden Sie als Fahrpersonal dazu befähigt, bei Großraum- und Schwertransporten (gem. Rechtsgrundlage Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1. in gültiger Fassung) diese Begleittätigkeiten kompetent und rechtssicher mit Wechselverkehrszeichen-Anlage durchzuführen.
Wichtige Information: Nach 2 Jahren ist zur Verlängerung Ihres BF3-Berechtigungsausweises eine Auffrischung nötig.
Unsere BF3-Schulungen entsprechen den qualitativen und inhaltlichen aktuellen Anforderungen des Verkehrsblattes, dass die Standards für die Begleitung von Schwertransporten festlegt.
Zielgruppe
Fahrer von Begleitfahrzeugen (BF3/BF3+/BF4) im Straßenverkehr
Voraussetzungen
- Beherrschung der deutschen Sprache (um die Bedingungen aus der Genehmigung umsetzten zu können)
- Nachweis eines 2-jährigen gültigen Führerscheinbesitzes der Klasse B
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung angeboten werden.
Zusatz zum Seminarabschluss: Erteilung und Ausstellung des Berechtigungsausweises BF3/BF3+
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
538 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.22 EUR
Bruttopreis
640.22 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195 - Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln - EX/A34/60201301/26082026-1 - 26.08.2026
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an Befähigte Personen aus der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203
Arbeitsschutzrechtliche Hintergründe und Anforderungen aus berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
Verantwortungen und Zuständigkeiten
Übersicht Ladungssicherungshilfsmittel
- Spanngurte, Zurrdrahtseile, Zurrketten
Anforderungen an die Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
- Vorgaben und Inhalte VDI 2700 Blatt 3.1
- Vorgaben und Inhalte DIN EN 12195 ff.
- Mögliche Schäden
- Abnutzung und Ablegereife
- Beurteilung von Ladungssicherungshilfsmitteln
Dokumentation der Prüfungsergebnisse
Erfolgskontrolle
Nutzen
Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, die vorgeschriebenen Prüfungen von Ladungssicherungshilfsmitteln nach den entsprechenden Vorgaben durchzuführen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte und Anforderungen der VDI 2700 Blatt 3.1 und der DIN EN 12195. Im Seminar erlernen Sie, den Zustand von Ladungssicherungshilfsmitteln zu beurteilen und eine Entscheidung über den weiteren Einsatz zu treffen. Weiterhin erhalten Sie umfassende Hinweise zur korrekten und effizienten Prüfungsdurchführung. Sie erlernen ebenso die Dokumentation der Prüfergebnisse. So sind Sie in der Lage, die Anforderungen der geltenden Regelwerke in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Der Einsatz defekter oder beschädigter Ladungssicherungshilfsmittel kann katastrophale Folgen haben. Nicht korrekt gesicherte oder verrutschte Ladung gilt als häufige Unfallursache. Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden ist daher der einwandfreie Zustand von eingesetzten Gurten, Seilen und Ketten regelmäßig zu prüfen. Konkrete Vorgaben hierzu geben die VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195. Die Regelwerke schreiben die jährliche Prüfung und eine nachvollziehbare Dokumentation dieser Prüfungen vor. Das Seminar bereitet Sie umfassend auf die Aufgaben vor. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Ladungssicherungshilfsmittel prüfen, beispielsweise Fahrzeugführer, Verlader, Lager- und Fuhrparkleiter
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Grundlagen der Wareneinreihung im Zolltarif - EX/A33/60152061/26082026-1 - 26.08.2026
Systematische Einführung in die Nomenklatur
Inhalt
Einführung in den Zolltarif
- Aufbau und Inhalt des Zolltarifs
- Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6 Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln
- Arbeiten mit den Erläuterungen und dem Stichwortverzeichnis
- Ermittlung der richtigen Position und Codenummer
- Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Der Elektronische Zolltarif (ETZ)
- Vorstellung der Internetplattform ?EZT-online?
- Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs
- Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle
Häufige Problemkreise
- Abgrenzung Teile und Zubehör
- Zolltarifrechtliche Definition
- Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit
- Besonderheiten der Teilevorschriften in den Kapiteln 84 ff.
- Stellung des Geschäftsführers als Arbeitgeber
- Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals
- Handelsrechtliche und steuerliche Pflichten
- Pflichten in Krise und Insolvenz der Gesellschaft
Absicherung und Informationsquellen
- Verbindliche Zolltarifauskunft (Neuerungen nach dem UZK (Verfahren und Infos zum Ablauf)
- Umgang mit der EBTI-Datenbank
- Unverbindliche Zolltarifauskünfte
Innerbetriebliche Organisation
- Zolltarifierungswartung
- Ausstellung, Dokumentation und Nachprüfung von Präferenznachweisen
Nutzen
Die richtige Wareneinreihung in den Zolltarif ist die Basis aller erfolgreichen Im- und Exportgeschäfte. Die korrekte Tarifierung bildet den Grundpfeiler jeglichen Risikomanagements für Unternehmen der Im- und Exportbranche. Die für jede einzelne Ware zu ermittelnde Zolltarifnummer ist die Voraussetzung zur Bestimmung der Höhe der Einfuhrabgaben und damit der eigenen Kalkulation. Neben der Ermittlung der Zollsätze lässt sich zudem aus der Positionsnummer ableiten, ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, eine Genehmigung oder Lizenz nötig ist oder ob bestimmte Melde- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind. Die Warentarifnummer ist überdies elementarer Faktor der Ursprungs- und Präferenzermittlung. Eine fehlerhafte Tarifierung der Waren führt entweder zu Überzahlungen oder zu Steuer-/Zollhinterziehungen. Wer sich auf die ungeprüfte Übernahme der Tarifierung durch Vorlieferanten oder Speditionen verlässt, trägt das volle wirtschaftliche Risiko. Spätestens bei der nächsten Zollbetriebsprüfung können dann fehlerhafte Tarifierungen festgestellt werden und unter Umständen für das Unternehmen zu Nachzahlungen oder sogar zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Hiervon wären vor allem die Entscheidungsträger im Unternehmen bezüglich Steuerhinterziehung betroffen. Zur Vermeidung derartiger Konsequenzen gibt unser Jurist und Zollexperte den Teilnehmern die Grundlagen und Systematik der Tarifierung leicht verständlich an die Hand. Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter insbesondere aus der Maschinenbau-/ Stahlindustrie, Fertigwarenimporteure, Verpackungsindustrie, Unterhaltungselektronik, Flugzeugindustrie, Nahrungsmittelindustrie und Medizinprodukte.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Abteilungsleiter und Sachbearbeiter aus dem Versand, aus Import-, Export- und Zollabteilungen. Angesprochen sind aber auch die für die Wareneinreihung persönlich verantwortlichen Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie Produktmanager und Techniker.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
Mehr erfahren
Sicherer Dampfkesselbetrieb - EX/A33/30101401/26082026-1 - 26.08.2026
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Die Druckgeräterichtlinie (Anforderungen und Änderungen)
- Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
Erfahrungen aus dem Anlagenbetrieb
- Betrieb von Dampfkesseln
- Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft
- Mängel, Unfälle und Schadensfälle
Durchführung von Prüfungen
- Regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen
- Gefahrenanalyse, Risikobewertung
- Prüffristen
Nutzen
Dieser Kurs eignet sich als Fortbildungsmöglichkeit für Kesselwärter: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen aktuelle Kenntnisse zu technischen Neuerungen und zu den gesetzlichen Änderungen in den Bereichen Sicherheitsvorschriften und Umweltschutz. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über Änderungen und Neuerungen bei der Durchführung von Prüfungen, Wartungen und Reparaturen. Sie erhalten das erforderliche Wissen, um die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie den aktuellen Stand der Technik in die Praxis umzusetzen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Kesselwärter mit Praxiserfahrung, Betriebsingenieure sowie interessierte Personen aus dem Bereich des Bedienpersonals
Voraussetzungen
Der Umgang und das Bedienen von Kesselanlagen sind Ihnen vertraut.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/10101225/26082026-1 - 26.08.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Notfall- und Krisenmanagement (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Notfall- und Krisenmanagement (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfadenund in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:45 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Mehr erfahren
Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - EX/A33/50351806/26082026-1 - 26.08.2026
für die Fachkundegruppe R3 und R4
Inhalt
Strahlenphysikalische Grundlagen
Dosisbegriffe und -einheiten
Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen
Röntgengeräte und Störstrahler
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notwendig. Ohne diesen Aktualisierungskurs geht die Fachkunde und der damit verbundene Status als Strahlenschutzbeauftragter verloren. Die vorhandenen Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahler dürfen ohne diesen Aktualisierungskurs folglich nicht mehr betrieben werden.
Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Damit wird sicherstellt, dass Risiken und Gefährdungen sachgerecht eingeschätzt und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden können.
Durch diesen Aktualisierungskurs werden die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen vermittelt. Außerdem wird das Fachwissen über die Grundlagen der Strahlenschutzorganisation und der Strahlenschutzpraxis sowie neue Erkenntnisse im Strahlenschutz aufgefrischt und aktualisiert. Als Grundlage für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die technischen Neuerungen können den entsprechenden DIN-Normen und den anlagenspezifischen Bedingungsanleitungen entnommen werden.
Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses wird die Fachkunde und somit der Status als Strahlenschutzbeauftragter im Unternehmen erhalten. Beides wird im StrlSchG und in der StrlSchV für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers zwingend gefordert.
Zielgruppe
Dieser Kurs ist für Personen zum Erhalt der vorhandenen Fachkunde bzw. Kenntnissen der Fachkundegruppe R3 und R4 erforderlich, die ausschließlich mit den o.g. Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern tätig werden.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik.
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb einer Fachkunde oder der letzten vollständigen Aktualisierung ist eine erneute Aktualisierung der Fachkunde erforderlich.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
430 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
81.7 EUR
Bruttopreis
511.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Doreen Wendlandt
+49 421 22318 - 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Gefahrgutbeauftragter - Prüfungsvorbereitung - EX/A36/60251102/26082026-1 - 26.08.2026
zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Gefahrgutbeauftragte (Modul Straßenverkehr)
Inhalt
Sachgebiete, deren Kenntnis in einer Prüfung nachzuweisen ist
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Kenntnisse der wichtigsten Unfallursachen
Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Klassifizierung der gefährlichen Güter
- Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Beschriftung und Gefahrzettel
- Vermerke im Beförderungspapier
- Versandart und Abfertigungsbeschränkungen
- Zusammenladeverbot und Vorschriftsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- Trenngebote
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen
Nutzen
Nach Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, die Prüfung zur Wiederanerkennung Ihrer EG-Schulungsbescheinigung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen: § 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachgebiete, deren Kenntnisse in einer Prüfung nachzuweisen sind. Dazu gehören die Kenntnis über allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen genauso wie die verkehrsbezogenen Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Alle Gefahrgutbeauftragten, die sich auf die Prüfung zur Wiederanerkennung ihrer EG-Schulungsbescheinigung vorbereiten wollen bzw. interessierte Teilnehmer
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Die Prüfung (IHK) kann an einigen Standorten am zweiten Tag geschrieben werden. Es können dadurch zeitliche Abweichungen an unterschiedlichen Standorten entstehen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
480 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
91.2 EUR
Bruttopreis
571.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A35/40301306/26082026-1 - 26.08.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
BKrFQG - Gefahrenwahrnehmung (theoretische Unterweisung) - Modul 3 - EX/A81/60351501/26082026-1 - 26.08.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?
Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A36/30251101/26082026-1 - 26.08.2026
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften
Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS
Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen
Auftragsvergabe an Fremdfirmen
Koordinierung von Arbeiten
Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden
Haftung
Nutzen
Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.
Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 21 - 26.08.2026
Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.
Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.
Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
Mehr erfahren
Gefahrstoffbeauftragter - 248 - 26.08.2026
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.
Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
"Mehr erfahren