Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Behavior Based Safety (BBS) im modernen Arbeitsschutz - 248 - 21.05.2026

Eintägiges Seminar zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten durch verhaltensbasierte Sicherheit


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

Der wohl größte Unsicherheitsfaktor in der Arbeitswelt: Der Mensch. Genau auf diesem Ansatz fußt der verhaltensorientierte Arbeitsschutz oder Behaviour Based Safety (BBS). 80 bis 90 Prozent aller Arbeitsunfälle lassen sich schätzungsweise auf unsicheres Verhalten zurückführen. Kann man das ändern? Ja, man kann!

Bei BBS handelt es sich um einen Managementansatz zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Senkung der Kosten.

Risiken für die Mitarbeiter entstehen nicht nur durch Gefahren am Arbeitsplatz, sondern auch durch die täglichen Entscheidungen der Manager und der Angestellten. Um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit zu steigern und Prozesskosten sowohl kurz- als auch langfristig zu reduzieren, ist die Einführung eines Managementprozesses zur Förderung sicheren Verhaltens zu empfehlen.

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Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 248 - 21.05.2026

Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz


Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:

  •  Wurde “alles” aufgefangen?
  •  Wo ist “es” hingelaufen?
  •  Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?

Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.
Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.

Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).
Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:

  • Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
  • Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist

Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt:
Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

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WEBINAR: Explosionsschutz in Maschinen und Anlagen - 2705-WEB - 21.05.2026

Dieses 1-tägige Seminar richtet sich gezielt an Maschinenhersteller, die in ihren Projekten mit Anforderungen des elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutzes konfrontiert sind.


Explosionsschutz ist für Maschinenhersteller nicht nur dann ein Thema, wenn eine Maschine in einem eingestuften explosionsgefährdeten Bereich betrieben wird. Auch im Inneren von Maschinen können Prozesse ablaufen, bei denen explosionsfähige Atmosphären entstehen – etwa durch das Freisetzen brennbarer Gase, Dämpfe oder Stäube. In beiden Situationen besteht die Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen – unabhängig davon, ob die ATEX‑Richtlinie formal anzuwenden ist oder nicht. 

Ein Seminartag, der alle Beteiligten in der Konstruktion und im Produktentstehungsprozess stärkt: mit dem Wissen, das sie brauchen, um Verantwortung sicher zu tragen und souveräne Entscheidungen zu treffen. Genau darauf ist das Seminar ausgerichtet – nah an den realen Herausforderungen, statt über Tage hinweg Theorie zu vermitteln.

Behandelt werden alle für Maschinenhersteller wesentlichen Anforderungen der ATEX‑Richtlinie 2014/34/EU, darunter:

  • Zoneneinteilungen und brennbare Stoffe verstehen und richtig einordnen
  • Bewertung potenzieller elektrischer und nicht-elektrischer Zündquellen
  • Auswahl, Umsetzung und Dokumentation geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Anforderungen an technische Unterlagen, Risikobeurteilung und Kennzeichnung

Seminarprogramm

Pflichten des Maschinenherstellers im Explosionsschutz

  • Einführung in die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU: Bedeutung und Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau
  • Auf die Einsatz-Umgebung kommt es an: Wann fällt eine Maschine unter die ATEX-Richtlinie und wann reicht eine Konformitätsbewertung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung aus?
  • Internationale Vorschriften im Vergleich zu ATEX: Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen ATEX, IECEx und NEC. Was ist für den Export relevant?
  • Abgrenzung von Hersteller- und Betreiberpflichten: Unterschiede zwischen Zündgefahrenbewertung (Hersteller) und Explosionsschutzdokument (Betreiber), veranschaulicht anhand eines nationalen Praxisbeispiels

Technische Umsetzung und Dokumentation 

  • Grundlagen der Zoneneinteilung und des Zonenplans anhand von Beispielen verstehen
  • Drei Schutzprinzipien im Explosionsschutz: Vermeidung gefährlicher Bereiche, Verhinderung von Zündquellen, Begrenzung der Auswirkungen
  • Explosionstechnische Kennzahlen verstehen und anwenden: Explosionsgruppe, Flammpunkt, Zündtemperatur; Unterschiede zwischen Gasen, Dämpfen und Stäuben
  • Zündschutzarten in der Praxis: elektrischer und mechanischer Explosionsschutz, u. a. Eigensicherheit, Druckfeste Kapselung, konstruktive Sicherheit
  • Auswahl und Installation explosionsgeschützter elektrischer Geräte: technische Kriterien und Besonderheiten bei der Installation in EX-Zonen
  • Zündgefahrenbewertung im Sinne der ATEX und den relevanten Normen
  • Einbindung einer notifizierten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren

Fragen und Diskussion

Für individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren die Teilnehmenden vom Erfahrungsaustausch und von den Praxistipps des Vortragenden.


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Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10251105/22052026-1 - 22.05.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    10:00 - 12:00

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Data Analyst (TÜV) -Prüfung - EX/A54/10553015/22052026-1 - 22.05.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf drei Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Hinweisen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Data Analyst (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Data Analyst (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    13:00 - 15:00

    Max. Teilnehmerzahl

    12

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Motorsäge - Selbstwerber ?Liegendes Holz? - EX/A81/50208721/22052026-1 - 22.05.2026


Inhalt

- Technische Grundlagen
- Sicherheit und PSA
- Wartung und Pflege
- effiziente Nutzung
- Schneidtechniken
- Praktische Anwendung

Nutzen

Der Kurs vermittelt Ihnen notwendiges Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten und zu pflegen. Sie lernen, wie Sie die elementaren Sicherheitseinrichtungen überprüfen und in Standhalten, um ein sicheres Arbeiten mit der Motorsäge zu gewährleisten. Darüber hinaus steigern Sie Ihre Effizienz, indem Sie die richtigen Techniken und Methoden für den Einsatz der Motorsäge erlernen.

Zielgruppe

Privatwaldbesitzer, Kleinwaldbesitzer, Brennholz-Selbstwerber, Hobby-Holzarbeiter, Hobbygärtner und Grundstücksbesitzer, Naturliebhaber und Personen mit Interesse an der Forstwirtschaft.

Voraussetzungen

Die Teilnehmer sollten körperlich fit und geistig aufmerksam sein, um die Motorsäge sicher und effektiv zu bedienen.

Zeit

17:00 - 15:15

Max. Teilnehmerzahl

8; Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengrößer nicht mehr als 8 Personen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

206.96 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.3224 EUR

Bruttopreis

246.2824 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Datenschutz, Cookies, Tracking und Analytics - EX/A52/10152118/22052026-1 - 22.05.2026

Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media


Inhalt

Die Standpunkte der Datenschutzbehörden

Der Stand der Dinge hinsichtlich Cookies
- Aktuelle Regelungen des TTDSG zu Cookies und Einwilligungen
- Welche Cookies sind wann erlaubt?

Wie prüft man, welche Cookies gesetzt werden?

Transparenz- und Informationspflichten erfüllen

Checkliste für die Anwendung von Cookies

Der Stand der Dinge hinsichtlich Tracking

Der Fragebogen der Datenschutzbehörden

Welche Datenschutzprobleme entstehen beim Tracking durch Instagram, Facebook, Twitter & Co.?

Nutzen

Fast jede Webseite setzt heute Cookies ein. Nach den letzten höchstrichterlichen Urteilen sind dabei verschiedene Anforderungen nach der EU-Cookie Richtlinie zu berücksichtigen. Sie erfahren in diesem Webinar, wann Sie unter welchen Umständen welche Cookies unter Anwendung des Datenschutzes setzen dürfen. Mit welchen Rechtsgrundlagen können welche Zwecke legitimiert sein? Und wie sehen gängige Lösungen zu deren Umsetzung aus?

Voraussetzungen für Tracking und Analytics wurden weiter von Datenschutzbehörden verschärft. Erfahren Sie im Online Seminar, welches Tracking in Social Media Auftritten, auf der Webseite, in Apps und im Newsletter erlaubt ist. Was müssen Sie bei der Umsetzung beachten und welche Probleme gilt es zu vermeiden?

Das Webinar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Datenschutzanforderungen für Ihre Online-Präsenzen. Dabei erhalten Sie nicht nur Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Mustertexten, um Ihren Handlungsbedarf individuell zu ermitteln, sondern auch ganz konkrete Umsetzungshinweise zum Teil mit Live-Demos.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Webinar verstehen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit Datenschutz und Cookies auf Webseiten und wissen ihn umzusetzen. Sie können außerdem das datenschutzkonforme Tracking für Plattformen auf Online-Präsenzen anwenden.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden; Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten; Projektleiterinnen und -leiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0;

Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 30 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.



Besuchen Sie ergänzend das Webinar Datenschutz und Social Media: Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat, X & Co. rechtskonform nutzen, und erfahren Sie mehr über die aktuellen und speziellen Anforderungen im Bereich Social Media und Datenschutz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A52/60251201/22052026-1 - 22.05.2026


Inhalt

GGVSEB und ADR

Aufbau und Systematik der Anlagen A und B

Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten

Durchführungsrichtlinien RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung

Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.

Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

93.1 EUR

Bruttopreis

583.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Qualitätsauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/20101405/22052026-1 - 22.05.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem mündlichen sowie einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 20 Multiple Choice Fragen und zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
- Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten.
- Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zu einer Audit- und einer Gesprächssituation vor.

Erfolgskriterium:
- Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
- Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte pro Aufgabe erreicht werden.
- Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Prüfung sind nur die relevanten Normen der Reihe DIN EN ISO 9000 ff., DIN EN ISO 19011 und DIN EN ISO/IEC 17021 zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung. Es muss nur der Teil (schriftlich/mündlich) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben. Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge:
Qualitätsbeauftragter (TÜV), Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV)

Voraussetzung

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Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten - EX/A38/30152801/02062026-1 - 22.05.2026

Sachkundevermittlung nach der DGUV Information 205-001


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
Genehmigungsverfahren, Erlaubnisschein
Richtiges Verhalten im Brandfall, Alarmierung
Kenntnisse der Verbrennungs- und Löschlehre
Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten): Gefährdungen, Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen
Einsatz von Feuerlöschern

Nutzen

Heißarbeiten und feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden und Löten sind mit hohen Risiken verbunden. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem bei Um- oder Erweiterungsarbeiten bei vorab genannten Heißarbeiten eine große Brandgefahr besteht. Deshalb ist bei Arbeiten mit besonderen Gefahren vonseiten der Gesetzgebung und der Berufsgenossenschaften die Bereitstellung von Sicherheitsposten und Brandwachen vorgesehen.
Wie Sie in diesem Seminar erfahren werden, führen unsachgemäß durchgeführte Feuerarbeiten in Verbindung mit mangelhaften Schutzmaßnahmen immer wieder zu großen Brandschäden. Häufig unterschätzen Personen hier vielfach Gefahrenquellen, wie Schweißperlen oder Funkenflug sowie Wa?rmeleitung und -strahlung. Daher sind die sachgemäße Organisation dieser Arbeiten sowie die eigene rechtliche Absicherung durch entsprechende Erlaubnisscheine (Freigabeschein für Heißarbeiten) für alle feuergefährlichen Arbeiten von großer Bedeutung.
Das Seminar ?Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten? vermittelt Ihnen die Sachkunde nach der DGUV Information 205-002, damit Sie an Ihrem Arbeitsplatz professionelle und fachgerechte Schutzmaßnahmen ergreifen können. Dadurch erhalten Sie das notwendige Wissen zur Vermeidung von Gefahren und deren rechtliche Konsequenzen.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte, Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Haustechniker, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter, die feuergefährliche Arbeiten ausführen bzw. als Brandwache/Sicherungsposten eingesetzt werden

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar erfüllt die Fortbildungspflicht von Brandschutzbeauftragten im Sinne der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV-Information 205-003 mit 8 UE. Es dient auch der Fortbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz, zu dessen Erfüllung der Arbeitgeber verpflichtet ist.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung - EX/A42/30351406/22052026-1 - 22.05.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Änderungen in den rechtlichen Grundlagen, Normen und DGUV Regelwerk

Auswirkungen der BetrSichV

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Anforderungen an Leitern und Tritte nach den aktuellen Normen und Technischen Regeln

Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung) - welches Arbeitsmittel, welche Leitern für welchen Zweck

Häufige Schäden - Prävention

Weniger Kosten

Checklisten

Oft gemachte Fehler bei Instandhaltung und Reparaturen

Tipps und Tricks bei der Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern: Auswahl und Beschaffung

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Praxisworkshop mit Diskussion

Nutzen

Zur Erhaltung der Vorgaben aus Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS müssen Befähigte Personen regelmäßig geschult werden. In unserer Fortbildung informieren wir Sie über Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke) gemäß DGUV Information 208-016 und helfen Ihnen dabei die Anforderungen aus der BetrSichV zu erfüllen und ihr Wissen aufrechtzuerhalten.

Gem. TRBS 1203 muss eine Befähigte Person über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten.
Zur Erhaltung der Vorgaben informieren wir Sie in unserem Fortbildungslehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten über die Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen (Vorschriften und Regelwerke) und Prüfvorschriften.

Unsere Referenten*innen helfen Ihnen dabei die entsprechenden Anforderungen gemäß DGUV Information 208-016 zu erfüllen und ihr Fachwissen zum Durchführen von Prüftätigkeiten aufrechtzuerhalten. Wir legen hierbei sehr viel Wert auf den Austausch mit den anderen Teilnehmenden über Erfahrungen aus der Praxis, wie u. a. Nachweis und Umfang der Prüfung, Prüfungskriterien, Schadensfälle und Haftung. Unsere Fachexperten*innen beantworten im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung Ihre Fragen und geben Praxistipps für eine rechtssichere und fachkundige Prüfung von Leitern und Tritten in Ihrem Unternehmen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Personen, die als Befähigte Person tätig sind und gem. BetrSichV und TRBS 1203 ihr Wissen aktualisieren müssen.

Voraussetzungen

Grundkurs Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A31/40351201/22052026-1 - 22.05.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Romina Göller
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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