Veranstaltungskalender
Weiterbildung für Verkehrsleiter und Disponenten - 667 - 01.09.2026
Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Verkehrsleiter- und Disponententätigkeit befinden sich in einem stetigen Wandel. Für verantwortliches Personal ist eine regelmäßige Weiterbildung aufgrund der stetigen Änderung unerlässlich.
Arbeitszeit-, Straßenverkehrs-, Güterkraftverkehrsrecht und die Fahrerqualifikation haben unmittelbare Auswirkungen auf die Abläufe bei dem Befördern von Gütern und Abfällen.
In unserem Seminar informieren wir Sie gezielt über Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeit- und Fahrpersonalrecht – praxisnah, verständlich und mit direktem Bezug zu den Anforderungen in der Praxis der Entsorgungs- und Abfallwirtschaft.
Austausch und Praxisbezug:
Neben den fachlichen Inhalten bietet das Seminar Raum für Diskussionen, Erfahrungsaustausch und indiv>
Unsere Weiterbildung unterstützt Sie dabei, rechtliche Vorgaben sicher zu verstehen und in der betrieblichen Praxis korrekt umzusetzen. Besonders Disponenten und Verkehrsleiter profitieren von konkreten Beispielen und praxisnahen Erläuterungen.
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Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - 248 - 01.09.2026
Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Unsere Schulung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Ziel ist es, Teilnehmende mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und spezifische Anforderungen zu vermitteln, um das Unfallrisiko und daraus resultierende Betriebsunfälle zu minimieren. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Erlangung des Befähigungsnachweises.
Beachten Sie, dass die Unterweisung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach Empfehlung alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden sollte.
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KI im Umwelt- und Energiemanagement - 248 - 01.09.2026
Eintägiger Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz von Techniken und Anwendungen künstlicher Intelligenz im Bereich EHS- und Energiemanagement
Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.
Die Entwicklung von KI-Technologien hat das Potenzial, unsere Lebens- und Arbeitsweise erheblich zu verändern, indem sie Effizienz steigert, neue Möglichkeiten schafft und innovative Lösungen für komplexe Herausforderungen bietet.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz ermöglicht die komplexen Aufgaben der Verantwortlichen im Bereich EHS- und Energiemanagement schneller und präziser zu erledigen.
KI-Systeme sind in der Lage, große Datenmengen in kurzer Zeit zu analysieren und Muster zu erkennen, die für Menschen schwer zu identifizieren wären. Dies ermöglicht fundierte Entscheidungen und strategische Planungen.
Durch Automatisierung und Optimierung von Prozessen können Unternehmen Kosten sparen, indem sie den Bedarf an manueller Arbeit reduzieren und Ressourcen effizienter nutzen.
Durch die Bereitstellung von präzisen Analysen und Vorhersagen unterstützt KI Führungskräfte, Beauftragte und Manager dabei Verbesserungspotentiale aufzudecken, Risiken zu erkennen, geeignete Entscheidungen zu treffen und das Managementsystem weiterzuentwickeln.
Im Lehrgang erwerben Sie die Fähigkeit KI-Werkzeuge erfolgreich einzusetzen und innovative Lösungen selbst zu entwickeln.
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Weiterbildung für Verkehrsleiter und Disponenten - 248 - 01.09.2026
Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Verkehrsleiter- und Disponententätigkeit befinden sich in einem stetigen Wandel. Für verantwortliches Personal ist eine regelmäßige Weiterbildung aufgrund der stetigen Änderung unerlässlich.
Arbeitszeit-, Straßenverkehrs-, Güterkraftverkehrsrecht und die Fahrerqualifikation haben unmittelbare Auswirkungen auf die Abläufe bei dem Befördern von Gütern und Abfällen.
In unserem Seminar informieren wir Sie gezielt über Aktuelle Entwicklungen im Arbeitszeit- und Fahrpersonalrecht – praxisnah, verständlich und mit direktem Bezug zu den Anforderungen in der Praxis der Entsorgungs- und Abfallwirtschaft.
Austausch und Praxisbezug:
Neben den fachlichen Inhalten bietet das Seminar Raum für Diskussionen, Erfahrungsaustausch und indiv>
Unsere Weiterbildung unterstützt Sie dabei, rechtliche Vorgaben sicher zu verstehen und in der betrieblichen Praxis korrekt umzusetzen. Besonders Disponenten und Verkehrsleiter profitieren von konkreten Beispielen und praxisnahen Erläuterungen.
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Kühlturmhygiene - Zertifiziertes Seminar nach VDI-MT 2047 Blatt 4 - 248 - 01.09.2026
Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
Die Schulung richtet sich an Verantwortliche für die Planung und Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen. Dazu zählen insbesondere Bauherren, Architekten, Planer, technische Leiter, Betriebspersonal, Gebäudemanager und Dienstleister. Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.
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Seminar: Schutz gegen Korrumpierung nach Maschinenverordnung – die neue EN 50742 - 01.09.2026
In diesem 3,5 stündigen Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick, wie Sie die Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der neuen Maschinenverordnung umsetzen und wie die neue EN 50742 dabei unterstützt. Aufnahme eines Mitarbeiters an einem Laptop mit virtuellem Sicherheitsschloß.
In diesem 3,5 stündigen Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick, wie Sie die Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der neuen Maschinenverordnung umsetzen und wie die neue EN 50742 dabei unterstützt. Aufnahme eines Mitarbeiters an einem Laptop mit virtuellem Sicherheitsschloß.
Die gesetzlich verpflichtende Security von Maschinen und Anlagen ist eine der wichtigsten Änderungen der neuen Maschinenverordnung. Wie diese Anforderung zu erfüllen ist, lässt die EU-Verordnung allerdings völlig offen. Seit Januar 2026 ist nun endlich der Entwurf einer harmonisierten Norm, prEN 50742 – Schutz gegen Korrumpierung – erschienen.
Erfahren Sie im 3,5 stündigen WEB-Seminar, wie die neue Norm bei der Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich der „Korrumpierung“ von Maschinen und Steuerungen unterstützt.
Seminarprogramm
Kurzüberblick: Was die Maschinenverordnung im Detail bzgl. Security fordert
- Das sind die unterschiedlichen Aspekte, die sich hinter der neuen Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der MVO (Anhang III, 1.1.9.) verbergen.
- Achtung: Auch hinsichtlich Steuerungen (Anhang III, 1.2.1.) wurden neue Security-Anforderungen definiert!
- Wichtig: Was die Maschinenverordnung nicht fordert!
EN 50742 ermöglicht unterschiedliche Verfahren
- Die Norm gibt den Anwendern die Wahl: Vorgehen nach dem in der Norm beschriebenen Prozess oder Anwendung der Vorgaben aus IEC 62443.
- Warum für Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit IEC 62443 haben, die von der EN 50742 bereitgestellten Vorgaben meist der einfachere Weg sind.
- Warum auch im Security-Prozess nach EN 50742 die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 der Ausgangspunkt ist.
- Warum die Norm eine Bedrohungsanalyse als nachgelagerten Prozessschritt zur Safety-Risikobeurteilung vorsieht.
- Was sind typische Security-Umgebungsbedingungen (security context)?
Produktanforderungen und Security-Grundprinzipien
- Welche Security-Grundprinzipien die Norm vorschreibt.
- So ermitteln sie die security relevanten Schnittstellen Ihrer Maschine.
- Achtung: Nicht nur böswillige Angriffe, sondern auch unabsichtliche Korrumpierungen müssen berücksichtigt werden!
- Warum Sie bei der Anwendung von Kryptografie prüfen müssen, ob Reaktionszeiten von Sicherheitsfunktionen dadurch nicht negativ beeinträchtigt sind.
- Welche Daten (Änderungen von Software, Parameter, etc.) müssen Maschinen automatisiert speichern (loggen)?
- Wie Sie das erforderliche Security-Level für unterschiedliche Sicherheitsfunktionen bestimmen.
- Welche Informationen in die Benutzerinformationen einfließen müssen.
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WEBINAR: Schutz gegen Korrumpierung nach Maschinenverordnung – die neue EN 50742 - 2704-WEB - 01.09.2026
In diesem 3,5 stündigen Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick, wie Sie die Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der neuen Maschinenverordnung umsetzen und wie die neue EN 50742 dabei unterstützt.
In diesem 3,5 stündigen Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick, wie Sie die Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der neuen Maschinenverordnung umsetzen und wie die neue EN 50742 dabei unterstützt.
Aufnahme eines Mitarbeiters an einem Laptop mit virtuellem Sicherheitsschloß
Die gesetzlich verpflichtende Security von Maschinen und Anlagen ist eine der wichtigsten Änderungen der neuen Maschinenverordnung. Wie diese Anforderung zu erfüllen ist, lässt die EU-Verordnung allerdings völlig offen.
Seit Januar 2026 ist nun endlich der Entwurf einer harmonisierten Norm, prEN 50742 – Schutz gegen Korrumpierung – erschienen.
Erfahren Sie im 3,5 stündigen WEB-Seminar, wie die neue Norm bei der Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich der „Korrumpierung“ von Maschinen und Steuerungen unterstützt.
Seminarprogramm
Kurzüberblick: Was die Maschinenverordnung im Detail bzgl. Security fordert
- Das sind die unterschiedlichen Aspekte, die sich hinter der neuen Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der MVO (Anhang III, 1.1.9.) verbergen.
- Achtung: Auch hinsichtlich Steuerungen (Anhang III, 1.2.1.) wurden neue Security-Anforderungen definiert!
- Wichtig: Was die Maschinenverordnung nicht fordert!
EN 50742 ermöglicht unterschiedliche Verfahren
- Die Norm gibt den Anwendern die Wahl: Vorgehen nach dem in der Norm beschriebenen Prozess oder Anwendung der Vorgaben aus IEC 62443.
- Warum für Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit IEC 62443 haben, die von der EN 50742 bereitgestellten Vorgaben meist der einfachere Weg sind.
- Warum auch im Security-Prozess nach EN 50742 die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 der Ausgangspunkt ist.
- Warum die Norm eine Bedrohungsanalyse als nachgelagerten Prozessschritt zur Safety-Risikobeurteilung vorsieht.
- Was sind typische Security-Umgebungsbedingungen (security context)?
Produktanforderungen und Security-Grundprinzipien
- Welche Security-Grundprinzipien die Norm vorschreibt.
- So ermitteln sie die security relevanten Schnittstellen Ihrer Maschine.
- Achtung: Nicht nur böswillige Angriffe, sondern auch unabsichtliche Korrumpierungen müssen berücksichtigt werden!
- Warum Sie bei der Anwendung von Kryptografie prüfen müssen, ob Reaktionszeiten von Sicherheitsfunktionen dadurch nicht negativ beeinträchtigt sind.
- Welche Daten (Änderungen von Software, Parameter, etc.) müssen Maschinen automatisiert speichern (loggen)?
- Wie Sie das erforderliche Security-Level für unterschiedliche Sicherheitsfunktionen bestimmen.
- Welche Informationen in die Benutzerinformationen einfließen müssen.
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Seminar: Funktionale Sicherheit in der Softwareentwicklung nach EN ISO 13849 - 2447-ÖF - 02.09.2026
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises sowie vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler, nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises sowie vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler, nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Wie diese Anforderungen erfüllt werden, erläutern die für den Maschinen- und Anlagenbau besonders wichtigen Normen EN ISO 13849-1 und -2. Neben der Auswahl von Komponenten und deren Verkabelung (Hardware) spielt für die Sicherheit auch die Software eine immer stärkere Rolle!
Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie die wesentlichen Anforderungen bei der Entwicklung von Anwendersoftware (Funktionsplan, Structured Text, AWL) berücksichtigen um eine lesbare, verständliche, testbare und wartbare Software zu entwickeln.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
- Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
- EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
- Von der Risikobeurteilung zu den wesentlichen Anforderungen sicherheitsbezogener Anwendersoftware gemäß EN ISO 13849-1 und -2
EN ISO 13849: Essentielles Wissen für Softwareentwickler
- Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen gemäß EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Sicherheitsbezogene Anwendersoftware von Maschinen
- Softwarelebenszyklus (V-Modell)
- Structured Text (ST), Funktionsplan (FUP), Anweisungsliste (AWL) – Was Sie bei den unterschiedlichen Softwarearten beachten sollten.
- Softwarearchitektur
- Programmierrichtlinien
- Fehlervermeidende Maßnahmen – Wann sind z.B. Code-Reviews erforderlich?
- Spezifikation und Auslegung der Software
- Zusammenhang zwischen Embedded- und Anwendersoftware
- Testmaßnahmen
- Modifikation von Software
- Anforderung von Software an Standardkomponenten
- Technische Dokumentation
- Matrixmethode des IFA und SOFTEMA anhand eines Beispiels
Validierung sicherheitsbezogener Anwendersoftware
- Allgemeine Anforderungen der Validierung
- Softwareanalyse und Tests
- Validierungsplan
- Dokumentation
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A33/60102101/02092026-1 - 02.09.2026
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.
Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A37/30301701/02092026-1 - 02.09.2026
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25;
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A30/30251401/02092026-1 - 02.09.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A41/30401301/02092026-1 - 02.09.2026
Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber
Inhalt
Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
Geltungsbereich
Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
Nutzen
Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.
Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.
Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Zielgruppe
Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
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