Veranstaltungskalender

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ISO-13485-Schulung: Qualitätsmanagement Medizinprodukte - EX/A40/20351301/28092026-1 - 28.09.2026

Medizinprodukte ? Qualitätsmanagementsysteme ? Anforderungen für regulatorische Zwecke


Inhalt

Einführung in das Qualitätsmanagement
- Was ist Qualität?
- Was ist Qualitätssicherung/-management?

Anforderungen durch die nationale Gesetzgebung (MPDG)
- ISO 9001/ISO 13485 - was gilt?
- Harmonisierte Normen (HLS - High Level Structure)

Umsetzung des prozessorientierten, risikobasierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 13485
- Dokumentation bzw. Darstellung von Prozessen
- Welche Verfahren müssen nach ISO 13485 festgelegt/dokumentiert werden?
- Unterschied zwischen dokumentieren und festlegen
- Anforderungen des MDSAP (Medical Device Single Audit Program)

Qualitätsmanagement in der täglichen Arbeit
- Transparenz des QM-Systems? (Prozesslandschaft)
- Verantwortlichkeit für die Aktualität des QM-Systems
- Überwachung des QM-Systems und Prüfung auf Sinnhaftigkeit

Kurze Übersicht zu inhaltlichen Unterschieden zwischen den Normen

Nutzen

In unserer ISO-13485-Schulung: Qualitätsmanagement für Medizinprodukte erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die der aktuellen Rechtslage (MDR/IvDR) angepassten Anforderungen der DIN EN ISO 13485 - der Qualitätsnorm für Medizinprodukte.

Die DIN EN ISO 13485 beschreibt unter anderem die Anforderungen aus dem Qualitätsmanagement für verschiedene Stufen im Produktlebenszyklus von Medizinprodukten inkl. der Installation, Wartung und Instandhaltung im Markt.
Wichtiger Aspekt unserer ISO-13485-Schulung ist der Umgang mit Zulieferbetrieben und ausgelagerten Prozessen. Im Seminar wird daher auch die Frage behandelt, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Qualität eines Medizinproduktes zu sichern. Dabei darf der risikobasierte Ansatz des Systems sowie Mitarbeitende bzw. ihr Wissen als Ressource nicht vergessen werden.

Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen sowohl die neuen Anforderungen aus der aktuellen Version der DIN EN ISO 13485 als auch die Abgrenzung zur ISO 9001 auf. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele werden Ihnen ebenso die theoretischen Grundlagen vermittelt. Auch ein Überblick zu den Möglichkeiten des MDSAP (Medical Device Single Audit Program) ist Bestandteil des Seminars.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an beauftragte Personen der Leitung, an Qualitätsmanagementbeauftragte, an Verantwortliche für das erstmalige Inverkehrbringen von Medizinprodukten und an verantwortliche Personen und Mitarbeitende aus dem Bereich Regulatory Affairs, die für die Umsetzung des Qualitätsmanagements verantwortlich sind.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Besuch des Seminars sind grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Qualitätsmanagement und Medizinprodukterecht.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
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Weiterbildung für Gefahrgutverantwortliche - EX/A81/60251106/28092026-1 - 28.09.2026


Inhalt

Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Gefahrgutorganisation
- Verfolgung von Verstößen

Vorschriften
- Gesetze und Verordnungen (z. B. GGBefG, GGAV, GGVSEB, GGVSee), Internationale Vereinbarungen und Abkommen (z. B.: ADR/RID/ADN, IMDG, IATA)

Klassifizierung
- Kriterien, Hilfsmittel wie Sicherheitsdatenblatt, Stoffdatenbank GESTIS
- Beispiele nach Teilnehmerwünschen

Dokumentation
- Erforderliche Angaben in den Beförderungspapieren der Verkehrsträger
- Gemeinsamkeiten und Abweichungen
- Besonderheiten wie Containerpackzertifikat

Ausführung, Aufschriften und Kennzeichnung der Verpackungen
- Gemeinsamkeiten und Abweichungen der Verkehrsträger

Freistellungen und Erleichterungen
- GGAV, multilaterale Vereinbarungen, 1.1.3.6 ADR
- Begrenzte und freigestellte Mengen

Checklisten vor Befüllung/Beladung
- Erarbeiten und Anwenden der Checklisten
- Praktische Übungen

Besonderheiten bei der Entsorgung
- Abfall als Gefahrgut, GGAV Nr. 20, TRGS 520 (auf Teilnehmerwunsch)
- Diskussion und Übungen

Nutzen

Vertiefen Sie Ihre vorhandenen Kenntnisse, die Sie bereits durch Grundschulungen im Abfall-, Entsorgungs- oder Gefahrgutbereich erworben haben. Unsere Referenten zeigen Ihnen Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Verkehrsträgern auf, sodass Sie betriebsbedingte Transportabläufe optimieren können. Es werden mögliche Freistellungen von den Gefahrgutvorschriften vermittelt. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit, mit Fachleuten Ihre speziellen Fragen zu besprechen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Abfallbeauftragte, beauftragte Personen sowie Leiter Logistik

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

18

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A32/30251601/28092026-1 - 28.09.2026

Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10


Inhalt

Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises

Gesetzliche Grundlagen

Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele

Gefahren des elektrischen Stroms

Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag

Netzformen

Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person

Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen

Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100

Arbeitsschutz

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.

Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Schulung.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER - EX/A52/10201508/28092026-1 - 28.09.2026

Deutsche und europäische Regulierung kritischer Infrastrukturen - Herausforderungen und Entscheidungsbedarf


Inhalt

Hintergründe zum Themenspektrum Kritische Infrastrukturen
- Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
- Themenspektrum des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG und IT-SiG 2.0)
- Europäische Perspektive
- Betroffene Institutionen

Akteure im IT-SiG-Umfeld und deren Aufgaben
- Rechtsgrundlage BSIG
- Anforderungen an die Akteure im IT-SIG-Umfeld
- Fokus Energie-Branche

Übersicht NIS2/ NIS2UmsuCG/ CER-RL
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen

Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- Kontinuierliche Verbesserung und Schaffung von Sicherheitsbewusstsein
- Grundlagen: Anforderungs- und Risikomanagement
- Notfallmanagement

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 (nativ)
- Methodischer Ansatz
- Aufbau und Pflege eines ISMS

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz
- Methodischer Ansatz
- IS-Management nach dem modernisierten IT-Grundschutz

KRITIS - Nachweisverfahren nach §8A (3) BSIG
- Nachweispflicht
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards
- Auditierung und Zertifizierung

Nutzen

In unserem eintägigen Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die neben den Betreibern kritischer Anlagen auch sogenannte ?besonders wichtige? und ?wichtige? Einrichtungen betrifft.

Die EU-Richtlinie NIS-2 ist in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt worden. Ähnliches gilt für das KRITIS-Dachgesetz, das die EU-Richtlinie CER in Deutschland umsetzen soll. Durch diese neuen Gesetze wird die bisherige in Deutschland durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 formulierte KRITIS-Regulierung erheblich erweitert werden. Es ergeben sich vielfältige Pflichten und Auswirkungen, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Ausfällen Ihrer IT-Systeme.

Unser Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2 und CER ist für Betreiber kritischer Infrastrukturen prädestiniert, insbesondere für Unternehmen aus den folgenden Branchen: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.

Beginnend mit einer Einführung in die Bedeutung kritischer Infrastrukturen bringen wir Sie in unserem Webinar auf den neuesten Stand der Entwicklungen und aktuellen Trends im Bereich der IT-Sicherheit. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), einschließlich seiner Erweiterungen IT-SiG 2.0, der europäischen Perspektive durch die NIS-2-Richtlinie und der damit verbundenen nationalen Umsetzungen.

Ein Fokus ist auch der Aufbau und die Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz. Typische Fragestellungen aus der Praxis sowie mögliche Probleme im ISMS-Prozess für Betreiber kritischer Infrastrukturen werden diskutiert.

Wir gehen im Seminar auf Nachweispflichten sowie Zertifizierung und Auditierung ein, was für Ihre Compliance entscheidend ist.

Zielgruppe

Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sogenannter ?besonders wichtiger? und ?wichtiger? Einrichtungen zählen und für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind

Voraussetzungen

Grundlegende Kenntnisse zur Informationssicherheit. Ein Verständnis der Vorgehensweise nach ISO 27001 oder IT-Grundschutz ist hilfreich, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

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Resilienztraining - EX/A35/10351701/28092026-1 - 28.09.2026

Persönliche Widerstandskräfte stärken


Inhalt

Was ist Resilienz?
- Abgrenzung der Begriffe Resilienz, Stress, Burnout
- Resilienz im beruflichen und privaten Kontext

Stress
- Input zu Stressoren, Stressverstärkern und Stressreaktionen
- Identifikation eigener Stressauslöser
- Erlernen von Strategien zu einem konstruktiven Umgang mit Stress

Strategien zur Stärkung der eigenen Resilienz
- 7 Säulen der Resilienz
- Gezielte Aktivierung der eigenen Kompetenzen
- Umgang mit unsicheren und herausfordernden Situationen
- Methoden und Tools zur Stärkung der eigenen Resilienz
- Praktische Übungen zur Resilienz, die sich einfach in den eigenen Alltag einbauen lassen

In welchen konkreten Situationen begegnen mir Stress und Belastung?
- Reflexion über reale Fallbeispiele der Teilnehmenden

Nutzen

Resilienz ist die persönliche Widerstandskraft in Situationen, die durch Stress, Zeitdruck oder Belastungen geprägt sind.
Solchen Herausforderungen souverän und stabil zu begegnen, ist ein echter Erfolgsfaktor in heutigen Arbeitsumfeldern. Denn nicht nur für Führungskräfte geht es alltäglich darum, Stress zu bewältigen und Rückschläge wegzustecken. Es stellt sich also eine entscheidende Frage: Wie werde ich resilient?

Unser Resilienztraining gibt darauf ganz praktische Antworten. Sie lernen Strategien kennen, mit denen Sie in Drucksituationen widerstandsfähig bleiben, die Ruhe bewahren und konstruktiv mit den Gegebenheiten umgehen können. Auf den Punkt gebracht macht Sie unser Resilienz-Seminar in drei Bereichen fit für Resilienz:

- Verbesserte Selbstwahrnehmung zur Reflexion des eigenen Verhaltens
- Verbesserte Widerstandskraft dank konkreter Strategien der Druckbewältigung
- Verbesserte Leistungsfähigkeit auf Basis steigender Gelassenheit

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Prokurist - EX/A42/10101401/28092026-1 - 28.09.2026

Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln


Inhalt

Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura

Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung

Nutzen

Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.

Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.

Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.

Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

740 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

140.6 EUR

Bruttopreis

880.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A35/10401701/28092026-1 - 28.09.2026

Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


Inhalt

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten

Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?

Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen

Nutzen

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.

Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.

Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.

Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 248 - 28.09.2026

IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der GbV. Möglichkeit einer anschließenden IHK-Prüfung


IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgutbeauf-tragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.

Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.

In den Teilnahmegebühren enthalten, sind ausführ-liche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags, inkl. Online-Zugang zum IHK-Fragenkatalog.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.

Schulungsunterlagen

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Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe - 248 - 28.09.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen


Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Abfällen wenig bis nichts getan.

Immer wieder ist zu verzeichnen, dass bei Baumaßnahmen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt etc.) völlig „überraschend“ anfallen, die chemischen und abfalltechnischen Eigenschaften für die Baufirma absolut „unbekannt“ sind, der Zeitplan für die Entsorgung ständigen Änderungen unterliegt und dann große Not besteht, diesen „Dreck“ schnellstens und billig zu entsorgen.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz gelten neben der „Jedermannpflicht“, nach der jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, für die Grundstückseigentümer die Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen und die Vorsorgepflicht gegen das Entstehen neuer, schädlicher Bodenveränderungen.

Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung findet seine Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier wird formuliert, dass Abfälle (nach § 3 Abs. 1 ....alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss”) im Zuge einer Baumaßnahme durch eine kluge und vorausschauende Planung vermieden werden sollen.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme werden i.d.R. abfalltechnische Deklarationen im Rahmen von Baugrunduntersuchungen bzw. Abriss- und Rückbaukonzepte durchgeführt.

Für die Ermittlung des Schadstoffpotenzials der Abfälle und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen daher zwingend erforderlich.

Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen aufgrund der fehlenden historischen Erkundung durchgeführt, die weder dem Bauherren noch der Baufirma eine rechtskonforme Einordnung des Abfalls erlauben. Spekulationen, kriminelle Energien und Umweltstraftatbestände sind die Folge.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über die Themen Boden, Bauschutt, Altlasten und Rückbau zu vermitteln sowie Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen aufzuzeigen. Die Fakten dienen auch zur Auffrischung der aktuellen Gesetzlichkeiten und zum Nachdenken über neue Ansätze zur besseren Planung und Umsetzung sowie zur strategischen Markteffizienz.

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Interner Umweltauditor/Umweltbetriebsprüfer - 248 - 28.09.2026

Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops zu Aufbau und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS und Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011


Umweltmanagementsysteme ermöglichen es, die betriebliche Umweltleistung systematisch zu verbessern, Risikopotenziale zu minimieren, Kosteneinsparungen aufzudecken sowie Rechtssicherheit und das Unternehmensimage zu verbessern.

Das Seminar bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Umweltmanagementsysteme effizient umsetzen, weiterentwickeln und auditieren zu können.

Der Lehrgang vermittelt praxisnah die Anforderungen der ISO 14001 und EMAS an Umweltmanagementsysteme sowie die Anforderungen der DIN EN ISO 19011 an die Durchführung von internen Audits. Es werden verschiedene Umsetzungssbeispiele zur erfolgreichen Einführung und Weiterentwicklung von Umweltmanagementsystemen aufgezeigt. Die Teilnehmer erwerben zusätzlich Kenntnisse zu den wichtigsten Neuerungen des Normen-Entwurfs ISO 19011:2025 und zur Anwendung KI-gestützter Lösungen für Managementsysteme und Audits.

Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.

In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.

Voraussetzung

Das Seminar setzt Grundkenntnisse zu Umweltmanagementsystemen und Kennnisse zum betrieblichen Umweltrecht voraus. Basiswissen erwerben Sie im Grundlehrgang Umweltmanagementfachkraft. Ausführliche Kenntnisse zum Umweltrecht erwerben Sie in den Fachkundelehrgängen:

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Abfallrecht in der Praxis - 248 - 28.09.2026

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.

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Klimaschutzbeauftragte*r / Klimaschutzmanager*in - 248 - 28.09.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten und -Bilanzen sowie zur imagefördernden Darstellung


Der Klimawandel ist Realität und fordert von Unternehmen und Kommunen entschiedenes Handeln. Steigende CO2-Emissionen und extreme Wetterereignisse machen Klimaschutz zu einer dringenden Notwendigkeit.

Die EU und nationale Regierungen verschärfen die gesetzlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich, wie die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zeigt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, ist ein professionelles Klimaschutzmanagement unverzichtbar.

Eine aussagekräftige Bilanzierung der CO2-Emissionen ist Voraussetzung für geeignete Klimaschutzmaßnahmen und eine glaubwürdige Berichterstattung.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Sie fundiertes Wissen in den Bereichen Treibhausgasbilanzierung, Klimaschutzstrategien und -reporting.

Um die zahlreichen und komplexen Aufgaben im Unternehmen oder in der Kommune umzusetzen, werden Klimaschutzbeauftragte/-manager mit Fachkenntnissen benötigt.

Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die notwendigen Kompetenzen, um erfolgreiche Klimaschutzstrategien zu entwickeln und umzusetzen und damit  die Unternehmen auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.

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