Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 18.11.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 248 - 18.11.2026

Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung.


Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.

Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.

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Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte - 248 - 18.11.2026

Zweitägige Schulung mit dem Schwerpunkt Verkehrsträger Straße, Vorbereitung auf die IHK-Prüfung und Verlängerung des EG-Schulungsnachweises (IHK-Prüfung ist im Anschluß möglich)


Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte und/oder andere beauftragte Personen in die betriebliche Praxis umsetzen müssen.

IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss an das Seminar (2. Tag, ab 14 Uhr) besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der IHK-Verlängerungsprüfung in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Verlängerungsprüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r weiter tätig zu sein.

Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Fachkunde daher alle fünf Jahre durch eine erfolgreich bestandene IHK-Prüfung belegen. Wird innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises erfolgreich an einer IHK-Prüfung teilgenommen, gilt die Fachkunde für weitere fünf Jahre. 

In der Teilnahmegebühr sind Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags enthalten! Sie erhalten das aktuelle ADR (ecomed-Verlag) und einen mehrere Wochen gültigen, persönlichen Online-Zugang für den Gesamt-Fragenkatalog der IHK-Gefahrgutbeauftragtenprüfung inkl. Musterlösungen (ecomed-Verlag).

Die zweitägige Schulung dient zur Aktualisierung der Kenntnisse und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Schulungsraum abzulegen.

Bitte schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anmeldung Ihren gültigen EG-Schulungsnachweis zu.

 

Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
§ 4 GbV: ... Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises eine Prüfung nach § 6 Abs. 4 bestanden hat.
§ 6 (4) GbV: Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach Absatz 1.8.3.16.1 ADR/RID/ADN darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises ...

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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft - 248 - 18.11.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungs­­­vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.

Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.

Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.
Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssions­schutz­beauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

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Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools -Prüfung - - EX/A33/20201605/18112026-1 - 18.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/50201106/18112026-1 - 18.11.2026

Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A35/60102006/18112026-1 - 18.11.2026


Inhalt

- Aktuelle Gesetze und Verordnungen

- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel

- Technische Neuerungen

- Physikalische Grundbegriffe

- Unfallgefahren

- Rechtliche Stellung der Befähigten Person

- Durchführung von Prüfungen

- Verantwortung und Haftung

- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife

- Schadensbeurteilung

- Erforderliche Dokumentation

- Erfahrungsaustausch

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.

In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A30/30251101/18112026-1 - 18.11.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1140 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

216.6 EUR

Bruttopreis

1356.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Datenschutz-Schulung: Auffrischung für Datenschutzbeauftragte - EX/A35/10151181/18112026-2 - 18.11.2026

Aufrechterhaltung der Fachkunde, Datenschutz in der Praxis umsetzen


Inhalt

Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen - Methodik und Vertiefung
- Wie prüfe ich richtig, was muss ich dokumentieren?

Datenschutzverträge
- Wie erkenne ich den richtigen Vertragstyp und welche Vorlagen benötige ich?
- Wie prüfe ich Verträge in der Praxis?

Betroffenenrechte in der Praxis
- Wie gehen andere Unternehmen damit um?
- Wie weit gehen die Rechte und was sagen die ersten Gerichtsentscheidungen?

Löschkonzept
- Muss stets ein vollständiges Löschkonzept erstellt werden?
- Wie baue ich es auf und wie setze ich es im Unternehmen um?

Auditierung und Evaluierung von Datenschutzorganisationen
- Wie kontrolliere und dokumentiere ich die Umsetzung der Datenschutzorganisation?

Internationaler Datenschutz
- Wie gehe ich mit internationalen Datentransfers um?
- Wie funktionieren die neuen Standardvertragsklauseln und was ist eine TIA (Transfer Impact Assessment)?

Marketing
- Was darf der Vertrieb und was nicht? Welche Empfehlungen gibt es für die Praxis?
- Was ist bei Filmen und Fotos genau zu beachten?

Aktuelle Entwicklungen:
- Welche wichtigen aktuellen Entwicklungen der Aufsichtsbehörden und Rechtsprechung in der EU und Deutschland muss ich kennen?

Datenschutz in Konzernstrukturen
- Wie baue ich Datenschutz im Konzern auf?
- Wie kann ich den Datenaustausch pragmatisch vertraglich regeln?

Datenschutzmanagementsystem (DSMS)
- Wie manage ich die relevanten Themen mit einem DSMS richtig?

Zu den Themen werden einfach verständliche Arbeitshilfen, Praxishilfen und Beispiele besprochen.

Nutzen

Warum benötigen Datenschutzbeauftragte eine Auffrischung?



Datenschutz bleibt eine dynamische Aufgabe: Neue Entscheidungen, behördliche Anforderungen und praktische Fragestellungen verändern laufend die Arbeit von Datenschutzbeauftragten. Gleichzeitig müssen Unternehmen nachweisen können, dass Datenschutz nicht nur formal geregelt, sondern im Alltag wirksam umgesetzt wird. Gerade nach einer Ausbildung oder Zertifizierung zur bzw. zum Datenschutzbeauftragten ist eine regelmäßige Auffrischung wichtig, um die eigene Fachkunde aktuell zu halten und sicher auf neue Anforderungen zu reagieren.

Ihr Nutzen dieser Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte



In dieser Fortbildung für Datenschutzbeauftragte frischen Sie Ihr Wissen an zwei Tagen gezielt auf und verbinden rechtliche Grundlagen mit konkreter Datenschutzpraxis. Diese Auffrischung für Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie dabei, typische Fragestellungen aus Ihrem Unternehmen sicher einzuordnen, Handlungsbedarf schneller zu erkennen und Anforderungen der DSGVO strukturierter zu bearbeiten. Der Austausch mit unseren Expertinnen und Experten sowie mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterstützt Sie dabei, bewährte Lösungen für Ihre eigene Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte bzw. - beauftragter mitzunehmen.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können



Sie vertiefen zentrale Themen wie die Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen, die Prüfung und Auswahl von Datenschutzverträgen, den Umgang mit Betroffenenrechten und den Aufbau tragfähiger Löschkonzepte. Außerdem beschäftigen Sie sich mit der Auditierung und Evaluierung von Datenschutzorganisationen, internationalen Datentransfers, Standardvertragsklauseln und Transfer Impact Assessments. Weitere Schwerpunkte sind Marketing, Foto- und Filmaufnahmen, Datenschutz in Konzernstrukturen sowie der Aufbau und die Nutzung eines Datenschutzmanagementsystems. So wird die Auffrischung für Datenschutzbeauftragte zu einem praxisnahen Update, das Sie nachhaltig in Ihrem Unternehmen anwenden können.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, Führungskräfte, Informationssicherheitsbeauftragte

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Führen ohne Vorgesetztenfunktion - EX/A52/10301431/18112026-1 - 18.11.2026

Effektiv und erfolgreich führen ohne Weisungsbefugnis


Inhalt

Grundlagen der Führung

Professionelles Führungsverhalten anhand des Führungskreislaufs

Hirnorientiertes Führen

Das Konzept der inneren Antreiber aus der Transaktionsanalyse (TA)

Umgang mit verschiedenen Mitarbeiterpersönlichkeiten

Grundlagen erfolgreicher Kommunikation
- Grundlagen der Gesprächsführung
- Sender-Empfänger-Modell
- Motivationsstrategien
- Umgang mit Widerständen

Laterale Führung - Führung ohne Weisungsbefugnis
- Führungsverständnis
- Unterschiede in Rolle und Rollenwahrnehmung

Moderation von Teams

Teambuilding

Umgang mit Konflikten

Prinzipien und Inhalte einer guten Zielvereinbarung

Nutzen

In unserem Seminar Führen ohne Vorgesetztenfunktion erweitern Sie Ihre Methodenkompetenz in Bezug auf Ihre Soft Skills. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie Sie mit der typischen Situation umgehen, dass Sie ohne Weisungsbefugnis führen müssen. Diese Form des Führens - bekannt als laterale Führung, Führen ohne disziplinarische Verantwortung oder Führen ohne Führungsverantwortung - erfordert spezielle persönliche und kommunikative Kompetenzen.

Trotz der fortschreitenden Digitalisierung bleibt die Führungskraft die zentrale Person im Team. Die persönlichen und methodischen Qualitäten von Führungskräften sind meist genauso entscheidend für den Teamerfolg, wie die eingesetzten Werkzeuge und Strukturen. Führen ohne Weisungsbefugnis und Vorgesetztenfunktion erfordert häufig ein erhebliches Fingerspitzengefühl. Laterale Führung steht und fällt mit einem professionellen Führungsverhalten. Deshalb steht in unserer Fortbildung Führen ohne Vorgesetztenfunktion der Ausbau Ihrer persönlichen Kompetenzen im Mittelpunkt. Unsere praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten unterstützen Sie dabei, Ihr individuelles Profil zu schärfen, so dass Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Situationen des Arbeitsalltags erfolgreich auch ohne Weisungsbefugnis führen.

Sie lernen im Seminar Führen ohne Vorgesetztenfunktion oder Weisungsbefugnis theoretische Grundlagen kennen und wenden, diese in praktischen Übungen an. Anhand von Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag können Sie zudem Hilfen, Tools oder Führungsinstrumente erarbeiten, die Ihnen die Leitung und Koordination in Ihrem Team erleichtern.

Da die Zusammenarbeit in Teams, Projekt- und Arbeitsgruppen in der Arbeitswelt immer häufiger gefordert wird, sind die Inhalte dieser Schulung auf viele Situationen anwendbar. Erweitern Sie Ihre persönlichen Kompetenzen, verfeinern Sie Ihre Kommunikation und kommen Sie mit Ihrem Team zu besseren Ergebnissen.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Praxisseminar: Einführung in die Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 - EX/A44/30302111/18112026-1 - 18.11.2026

Praktische Umsetzung mit der Software DIALux evo


Inhalt

Einführung in die Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Vorschriften und Regeln: DIN EN 1838: 2019-11 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung und ASR A 2.3

Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

Flucht- und Rettungspläne lesen und verstehen

Grundlagen der Raumkonstruktion in der kostenfreien Software DIALux evo

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Positionierung, Anforderungen und Umsetzung in DIALux evo

Ersatzenergiequellen (Einzel-, Zentralbatterie)

Schaltungsarten (Dauerbetrieb, Bereitschaftsbetrieb, geschalteter Dauerbetrieb)

Kennzeichnung der Sicherheitsleuchten: eindeutige Kennzeichnung vor Ort gem. DIN V
VDE V 0180-100, Codierung an der Leuchte (Typenschild) gem. DIN EN 60598-2-22

Sicherheitsbeleuchtung für hervorzuhebende Stellen (vertikale Flächen, Treppen):
Positionierung, Anforderungen und Umsetzung in DIALux evo

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung: Positionierung,
Anforderungen und Umsetzung in DIALux evo

Antipanikbeleuchtung: Positionierung, Anforderungen und Umsetzung in DIALux evo

Sicherheitszeichen: Positionierung und Anforderungen

Dokumentation der Notbeleuchtung in DIALux evo

Nutzen

Im Seminar Einführung in die Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 erfahren Sie alle praxisrelevanten Informationen zur normgerechten Sicherheitsbeleuchtung und deren Planung. Sie erhalten fundiertes Wissen zu den geltenden Vorschriften wie DIN EN 1838 und ASR A 2.3. Ein Schwerpunkt des Seminars zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist die praktische Anwendung der kostenfreien Software DIALux evo, mit der Sie nach Abschluss der Schulung eigenständig Not- und Sicherheitsbeleuchtungen planen können. Dabei spielen technische Anforderungen, Vorschriften und die Umsetzung der Planung eine zentrale Rolle.

Die Teilnahme an diesem Seminar ermöglicht es Ihnen, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Schulungsunterlagen sowie die Software DIALux evo stellen wir Ihnen zur Verfügung. Vorkenntnisse im Umgang mit der Software sind nicht erforderlich.

Unsere Schulung zur Einführung in die Not- und Sicherheitsbeleuchtung wird von Expertinnen und Experten der auf Lichtplanung und Gebäudeautomation spezialisierten Firma DIAL GmbH durchgeführt.

Zielgruppe

Betreiber von Beleuchtungsanlagen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Elektroplaner, Elektroinstallateure, Elektroingenieure, Lichtplaner, Vertriebsmitarbeiter und alle, die Beleuchtung von Arbeitsstätten planen oder beurteilen

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte bringen Sie für die praxisnahen Übungen einen Laptop mit.
Wir bitten um eine frühzeitige Information, wenn das Mitbringen eines Laptops nicht möglich sein sollte.

Durchgeführt wird das Seminar in Kooperation mit der zertifizierten KNX-Schulungsstätte DIAL in Lüdenscheid, die für höchste Standards in der Weiterbildung bekannt ist.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1559 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

296.21 EUR

Bruttopreis

1855.21 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
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Funktionale Sicherheit bei Maschinen nach DIN EN ISO 13849 - EX/A44/30451201/18112026-1 - 18.11.2026

Wechselwirkung zwischen DIN EN ISO 13849 und Maschinenrichtlinie


Inhalt

Rechtliche Stellung und Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Rechtliche Stellung und Geltungsbereich der DIN EN ISO 13849

Zusammenhang zwischen Maschinenrichtlinie und DIN EN ISO 13849

Wechselwirkung der DIN EN ISO 13849 mit der DIN EN ISO 12100

Auswirkungen der Forderungen auf Hersteller und Betreiber von Maschinen

Wesentliche Veränderung einer Maschine - Bezug auf die Forderungen der DIN EN ISO 13849

Schaffung einer Gesamtheit von Maschinen - Auswirkungen auf Sicherheitsfunktionen gemäß DIN EN ISO 13849

Aufbau, Inhalte und Anforderungen der DIN EN ISO 13849

Vergleich der DIN EN ISO 13849 und ihrer Begriffe mit der DIN EN 62061

Erläuterung der Begriffe der DIN EN ISO 13849 wie PL, Kategorie, PFHD, DC, CCF, B10D, T10D, MTTFD

Kategorien der DIN EN ISO 13849 anhand von Schaltungsbeispielen

Wo finden sich Kennwerte und welche dürfen verwendet werden?
- Kennwerte aus Norm und Herstellerangaben

Validierung

Verwendung der Ergebnisse der Normanwendung in nachfolgenden Prozessen wie z. B. der Technischen Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie

Nutzen

Seminar zur Sicherheit von Maschinen: In der zweitägigen Veranstaltung erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Wirkung der DIN EN ISO 13849 auf die Maschinenrichtlinie. Sie erfahren, wie die Risikobeurteilung einer Maschine gemäß Maschinenrichtlinie und das Umsetzen von Sicherheitsfunktionen auf Basis entsprechender Forderungen zusammenhängen. Unsere Referenten sensibilisieren Sie hinsichtlich der Forderungen der DIN EN ISO 13849 im Rahmen der Maschinensicherheit unter Berücksichtigung der verschiedenen Aufgaben im Unternehmen. Sie werden auf Aufgaben und Fragen zu Sicherheitsfunktionen vorbereitet, die in Konstruktions- und Entwicklungsphasen, Projektbesprechungen, Kunden- und Lieferantengesprächen sowie bei Unfällen auftreten.

Unsere Referenten erläutern Ihnen außerdem die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der Norm - auch im Hinblick auf Vorgaben der Maschinenrichtlinie und der damit verbundenen Aufgaben für die beteiligten Personen und Institutionen: Die DIN EN ISO 13849 spezifiziert die Erstellung von Sicherheitsfunktionen elektromechanischer, elektronischer, hydraulischer und pneumatischer Systeme. Die Sicherheitsnorm, Typ B-Norm, ist mit der Maschinenrichtlinie harmonisiert. Mit der DIN EN ISO 13849 kann die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit einer Sicherheitsfunktion ermittelt und dokumentiert werden.

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Bereichen wie z. B.:
- Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen
oder pneumatischen Komponenten
- Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation
- Maschinenabnahme, Qualitätsmanagement und Wareneingangskontrolle
- Test, Verifikation und Validierung
- Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung
- Arbeits- und Betriebssicherheit

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
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