Veranstaltungskalender

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Gefährdungsbeurteilung Brandschutz - EX/A30/30152901/10092026-1 - 10.09.2026

Technische Regeln für Arbeitsstätten, Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe


Inhalt

Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Anforderungen aus den Technischen Regeln für Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und Gefahrstoffe
Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
Handlungshilfen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Praktische Übungen anhand von Beispielen
Checklisten für die praktische Anwendung
Erfahrungsaustausch

Nutzen

In unserem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz lernen Sie die rechtlichen Anforderungen aus dem Arbeitsstätten- und Gefahrstoffrecht kennen und erhalten Einblick in die maßgebenden Regelwerke. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert wie man eine Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz (und Explosionsschutz) anhand der Prozessschritte der ASR V3 aufbaut, die entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe beachtet und mit den Hinweisen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet. Zeitgleich erleben Sie wann und wie betrieblicher Brandschutz auch zum betrieblichen Explosionsschutz wird. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung von maßnahmen- und schutzzielgerechten Ansätzen zur Führung der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz und lernen welche betrieblichen Bereiche in die Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz eingebunden werden sollten und welche Schnittstellen sich ergeben. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern üben Sie an praktischen Beispielen die Umsetzung des erlernten und diskutieren Lösungen und Alternativen.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z.B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planer, interessierte Personen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und/oder zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder vergleichbare Kenntnisse im Arbeits-/Brandschutz sind zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
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Seminar: Abwasserbehandlungsanlagen planen, einbauen und prüfen - EX/A40/40351401/10092026-1 - 10.09.2026

Grundlagen und Pflichten bei Abwasserbehandlungsanlagen


Inhalt

Übersicht über Abwasserbehandlungsanlagen
WHG/AwSV/TRWS, Abwasserverordnung, Abwassersatzungen, Bodenschutzgesetz, DIN-EN-Normen
Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Kreislaufanlagen (maschinelle Fahrzeugreinigung)
Fettabscheideranlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Stärkeabscheider > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Emulsionsspaltanlagen > Verfahren - Anwendungsbereiche
RiStWag-Anlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Kleinkläranlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Regenrückhaltebecken
Löschwasserrückhaltung
Arbeitssicherheit > Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen, DGUV Regeln usw.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
Betriebstagebücher

Nutzen

Ob kommunal oder industriell - die Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen und den Betrieb moderner Kläranlagen sind hoch.
In unserem praxisnahen Seminar erfahren Sie, welche Aufgaben und Pflichten auf Sie zukommen, wenn Sie Abwasserbehandlungsanlagen planen, einbauen, warten oder prüfen. Sie erhalten fundiertes Wissen, das Ihnen mehr Rechtssicherheit bietet, sowie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen in der Abwasserreinigung.

Unser Seminar bietet Ihnen tiefgehende Einblick in die relevanten Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln und Normen (DIN/EN), die die Grundlage für eine rechtskonforme und sichere Planung von Abwasseranlagen. Sie erfahren, welche Pflichten sich daraus für Betreiber und Wartungsunternehmen ergeben und wie Sie diese effektiv erfüllen. Besonderes Augenmerk legen unsere Referentinnen und Referenten auf die Arbeitssicherheit bei Arbeiten an Abwasseranlagen, einschließlich Kontrollen, Wartungen, Instandsetzungen und Prüfungen.

Sie verstehen, wie Abwasserbehandlungsanlagen wie Kläranlagen funktionieren und welche rechtlichen Zusammenhänge dabei eine Rolle spielen. Wir erläutern Ihnen praxisnah, welche Anlagen installiert werden sollten und was Sie bei der Planung und Kontrolle unbedingt beachten müssen.

Entdecken Sie neue Tätigkeitsfelder für Ihr Unternehmen und verschaffen Sie sich durch diese Schulung einen klaren Wettbewerbsvorteil im Bereich Abwasserreinigung.

Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene Fachkräfte als auch an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in Unternehmen und Behörden, die einen umfassenden Überblick über Abwasserbehandlungsanlagen gewinnen möchten. Es bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen und Ihre Rechtssicherheit im Umgang mit komplexen Abwasseranlagen zu erhöhen.


Zielgruppe

Tiefbauunternehmer, Behördenmitarbeiter:innen, Planer:innen, Wartungsunternehmen, Betreiber:innen die unterschiedliche Anlagen, wie oben beschrieben, betreiben. Insbesondere auch neue Mitarbeiter:innen, um sich einen Überblick zu verschaffen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1050 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

199.5 EUR

Bruttopreis

1249.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Online-Fortbildung: Qualitätsmanager (TÜV) - TÜV NORD OnlineCampus - EX/A52/20101308/10092026-1 - 10.09.2026

Expertenwissen zum Prozessmanagement, Qualitätstechniken und -methoden


Inhalt

Online-Training Phase I (2 Tage, Donnerstag/Freitag):

ISO 9004 und Selbstbewertung und EFQM
- Aufbau und Struktur
- Vorgehensweise z. B. mittels SWOT-Analyse

Risikomanagement
- Aufbau und Struktur eines Risikomanagementsystems
- Unterschiede zwischen risikobasiertem Denken der ISO 9001 und Risikomanagementsystem
- Schritte des Risikomanagementprozesses

Ausbau zum ganzheitlichen Prozessmanagement
- Reifegradbewertungsmöglichkeiten
- Identifikation von Schlüsselprozessen
- Funktion des Turtle-Modells als Analyse und Verbesserungstool
- Prozesskennzahlen und Prozesssteuerung

Selbstlernphase und Reflexionsmodule (ca. 1,5 Tage) inklusive Lernzielkontrolle
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erstellen anhand einer Fallstudie eine SWOT-Analyse für das Unternehmen der Fallstudie
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben im Selbststudium die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an Unternehmen (Pflichten der Hersteller)
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben im Selbststudium die Möglichkeiten und Grenzen der Integration von Managementsystemen

Online-Training Phase II (2 Tage Donnerstag/Freitag):

Grundaufbau Strategie- und Zielvereinbarungsprozess
- Klärung der Begriffe: Vision, Mission, Werte, Strategien
- Schritte eines Strategie- und Zielvereinbarungsprozesses
- Balanced-Scorecard-Systematik und ihrer Perspektiven
- BSC-Reviews und Managementbewertung
- Sinnvolle Gestaltung und unterjährige Verfolgung von Zielen und Maßnahmen (verschiedene Review-Schleifen)

Förderung des Qualitätsbewusstseins
- Zusammenhang Einflussfaktoren, Motivation, Bewusstsein, Verhalten, Leistung
- Inhaltliche Betrachtung Q-Bewusstsein und Vorgehensweisen zur Förderung des Qualitätsbewusstseins
- Modelle zum Thema Motivation
- Marketingplan für ein QM-System aufstellen
- Umgang mit Widerständen, Veränderung als Chance begreifen und Changemanagement als Teil des QM
- Förderung der Fehlerkultur

Online-Training Phase III (3 Tage, Montag bis Mittwoch):

Grundlagen und Methoden der Statistik
- Induktive Statistik: Stichprobenprüfung, AQL-Systematik
- Statistische Prozessregelung: Kenngrößen und Normalverteilung, Prozessfähigkeitskennwerte, Qualitätsregelkarte

Methoden der Problemlösung
- 8D-Report
- Methoden der Ursachenanalyse (Ishikawa, Brainstorming, Affinitätsdiagramm, 5 Why)
- Poka Yoke
- Vorstellung Paarweiser Vergleich, Matrix-Diagramm und Portfolio-Diagramm
- FMEA - Funktions- und Strukturanalyse, Arten der FMEA
- Fehleridentifikation, Fehlerfolge, Fehlerursachen, Ermitteln der Risikoprioritätszahl und Maßnahmen

Grundprinzipien und Methoden des KVP/Prävention
- Gemba, Einbeziehung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Null-Fehler-Philosophie
- 7-Muda: Verschwendungen identifizieren und Maßnahmen vorschlagen
- 5-S-Aktion, Benchmarking und Arten des KVP

Nutzen

Wir haben in unserem TÜV NORD-OnlineCampus einen weiteren Ausbildungsschritt aus unserem modularen Lehrgangssystem im Bereich Qualitätsmanagement aufgenommen. Die Online-Fortbildung zum Qualitätsmanager (TÜV) bietet Ihnen die Möglichkeit, ortsunabhängig, in drei Online-Phasen und einem Selbststudium, branchenunabhängig die Qualifikation sowie das Zertifikat zum Qualitätsmanager (TÜV) zu erwerben. Hiermit steht Ihnen der nächste Ausbildungsschritt Qualitätsauditor (TÜV) inkl. akkreditiertes Personenzertifikat uneingeschränkt offen.

Wie kann ein nach ISO 9001 bestehendes QM-System weiterentwickelt werden? Mögliche Ansatzpunkte finden Sie in der ISO 9004, dem Ausbau in Richtung Risikomanagement oder in weiterer Perfektionierung des prozessorientierten Ansatzes in Richtung Prozessmanagement.

Unsere Weiterbildung zum Qualitätsmanager vertieft Ihr Wissen

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Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten - EX/A37/50301506/10092026-1 - 10.09.2026

1-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 3 GenTSV


Inhalt

Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Vorgehensweise bei der Antragstellung sowie bei Mitteilungen nach § 21 GentTG
- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Häufig wiederkehrende Fragen aus der Praxis

Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- Aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS

Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau und Ausrüstung gem. Anlagen 2-4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten
Geräten und Einrichtungen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- organisatorische Maßnahmen und Einbindung in ein Sicherheitsmanagement

Nutzen

Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.

Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.

Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.

Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.

Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.

Zielgruppe

Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure und andere Naturwissenschaftler, die als
Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz tätig sind.

Voraussetzungen

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits den 2-tägigen Grundkurs besucht haben, und nach 5 Jahren eine Aktualisierung nachweisen müssen.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

50;

Sie benötigen noch eines bundesweit staatlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung um Ihre Sachkunde zu vervollständigen? Hier geht es zu unserem ?

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IATF 16949 - Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/20201105/10092026-1 - 10.09.2026

1st/2nd Party Auditor


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A33/30351501/10092026-1 - 10.09.2026

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)


Inhalt

Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale

Überblick über die betreffenden Normen

Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften

Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern

Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.

Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Energierecht aktuell - EX/A52/40201601/10092026-1 - 10.09.2026

Energiesteuer, Stromsteuer, Netzentgelte, Umlagen und Pflichten nach EEG, KWKG, GEG und EnEfG


Inhalt

Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?
- Aktuelle Entwicklungen zum Industriestrompreis und der Kundenanlage im EnWG


Energie- und Stromsteuer ab 2026
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Ausblick 2026/2027
- Digitalisierung der Zollverwaltung
- Nat. Emissionshandel (BEHG) und Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und ETS2

EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Umlagen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann und wofür?

KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Zukunft der Netzentgelte (Wegfall des Band-Privilegs und was noch?)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Exkurs: Redispatch 2.0 - und was kommt jetzt?!

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 2026 - Was kommt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
- was kommt durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)?
- Exkurs: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung, -vermarktung und Abwärme-Portal
- Neue Regelungen schon ab 2026?

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Vereinheitlichung der Voraussetzung mit EnEfG (schon ab 2026?!)
- Umfang der Energieauditpflicht

Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?

Nutzen

Die Energiewelt verändert sich rasant und Unternehmen stehen vor komplexen energierechtlichen Herausforderungen. In unserem Seminar Energierecht aktuell erfahren Sie, wie Sie sicher mit rechtlichen Neuerungen umgehen, gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen treffen, die Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen sichern.

Sie erhalten praxisnah fundiertes Wissen zu zentralen Themen des Energierechts wie dem EU-Beihilferecht und den damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Ausnahmeregelungen. Außerdem erfahren Sie im Seminar, wie Ihr Unternehmen von Vergünstigungen insbesondere im Rahmen des EnFG profitieren kann. Neben den relevanten Regelungen zur Energie- und Stromsteuer gehen wir intensiv auf die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie die Förderung der dezentralen Erzeugung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ein.

Besonderes Augenmerk legen wir in dieser Fortbildung zum Energierecht darauf, wie EU-Rechtsvorgaben und politische Entwicklungen den Rechtsrahmen beeinflussen - auch in Zeiten unübersichtlicher Rahmenbedingungen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von speziellen Ausnahmeregelungen profitieren, konkrete Förderinstrumente nutzen und Kosten reduzieren kann. Zusätzlich beleuchten wir Entwicklungen zum Industriestrompreis, zu Kundenanlagen und zu kommenden Entlastungen bei den Netzentgelten.

Ein weiteres Highlight der Veranstaltung: Wir stellen Ihnen die wichtigsten Meldeportale vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese sicher nutzen können. Nutzen Sie den Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bringen Sie Ihre Praxisfragen direkt in die Diskussion ein.

Zum Abschluss

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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A35/40251301/10092026-1 - 10.09.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Neuerungen in der Gesetzgebung

Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie

Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion

Nutzen

Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.

In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.

Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A40/30401201/10092026-1 - 10.09.2026

Richtlinien zur Produktsicherheit


Inhalt

Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien

Nationale gesetzliche Anforderungen

Vorgehen bei der Konformitätsbewertung

Anwendbare Normen

Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz

Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung

Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation

Form und Inhalte der Konformitätserklärung

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Abgrenzung zum GS-Zeichen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie

Nutzen

Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.

Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/20101205/10092026-1 - 10.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

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Notfall- und Krisenmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10101225/10092026-1 - 10.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Risikomanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10603205/10092026-1 - 10.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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