Veranstaltungskalender
Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A52/30251201/13112026-1 - 13.11.2026
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A33/30201106/13112026-1 - 13.11.2026
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz
Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten
Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.
Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.
Zielgruppe
Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Mittelspannungsanlagen bis 30 kV - EX/A39/30301801/13112026-1 - 13.11.2026
Planung, Errichtung, Prüfung gem. DIN VDE 0101
Inhalt
Mittelspannungsnetze und ihre wesentlichen Besonderheiten bei unterschiedlicher Sternpunktbehandlung
Forderungen an Gebäude hinsichtlich des Personen-, Anlagen- und Brandschutzes
- Druckbeanspruchung bei Lichtbogenkurzschlüssen
- Türen, Wände, Fenster
- Gangbreiten, Absperrungen und Lüftungsmaßnahmen
Unterschiede zum Baurecht
Besonderheiten des Schutzes und immer wiederkehrende Fehler beim Planen und Errichten
- Transformatoren
- Schaltgeräte
- Wandler
Kabelanlagen für Leistung und Steuerung sowie für Nieder- und Mittelspannung
Besondere Bedingungen bei Anwendung von HH-Sicherungen und ihre Kennlinien
Notwendige und richtige Feuerlöscher, Warnschilder
Steuerspannungen und Hilfsstromkreise
Erdungsanlagen und die Einhaltung der zulässigen Beanspruchungs- und Gefährdungsspannungen
Erdungsmessungen und das Protokoll, Dokumentation
Abnahme und Wiederholungsprüfungen
Umfang, Protokollierung, Termine
Nutzen
Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal: Sie erhalten aktuelle Informationen zum Regelwerk und zu geltenden Normen für Mittelspannungsanlagen bis 30 kV. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Grundlagen zur Planung und Errichtung der Anlagen gemäß der DIN VDE 0101. Dazu zählen Transformatoren, Schaltgeräte und Wandler. Beispiele von Fehlplanungen und Standardfehlern werden so ausgewertet, dass Sie Ihre eigene Anlage beurteilen können. Wichtige Kenntnisse über die richtigen Feuerlöscher und Warnschilder werden vermittelt. Auch Themen wie Abnahme und Wiederholungsprüfungen gehören zum Seminarinhalt.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, z. B. als zur Prüfung befähigte Person, Elektromonteure, Wartungs- und Instandhaltungspersonal von Industrie- und Stromversorgungsunternehmen; Planer, Errichter und Betreiber von Mittelspannungsanlagen; Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden; Sachverständigenorganisationen, Betreiber von Supermärkten und Kinos, die eine eigene Trafoanlage besitzen
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Upgrade-Seminar: ISO 9001:2026 - Ihr Weg zu einem zukunftssicheren Qualitätsmanagement - EX/A30/20151411/13112026-1 - 13.11.2026
Entwurf zur ISO 9001:2026 - Die Revision und ihre Auswirkungen für Ihr QM-System
Inhalt
Überblick über die Revision der ISO 9001:2026
Aktueller Entwurfsstand der ISO 9000
Relevante Änderungen und deren strategische Bedeutung
Etablierung und Förderung einer Qualitätskultur
Berücksichtigung des Klimawandels im QM
Anforderungen an die Handhabung Künstlicher Intelligenz im Qualitätsmanagement
Digitalisierung und Datenmanagement
Diskussion praxisnaher Anwendungsbeispiele
Nutzen
Die Revision der ISO 9001 bringt wichtige Neuerungen mit sich, die auch neue Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme stellen.
In unserem Upgrade-Seminar zur ISO 9001:2026 erfahren Sie aus erster Hand, welche Änderungen und Ergänzungen die neue Norm mit sich bringt, und wie Sie Ihr QM-System optimal auf diese Neuerungen ausrichten. Unsere Expertinnen und Experten vermitteln Ihnen praxisnahe Strategien und Methoden, mit denen Sie die Implementierung effizient und effektiv gestalten können.
Dabei behalten Sie nicht nur die Norm im Blick: Sie lernen auch den erweiterten Kontext der ISO 9001:2026 kennen, der die Integration von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Nachhaltigkeit umfasst. Sie erkennen die sich daraus ergebenden Chancen für Ihre Organisation und nutzen diese gezielt für Ihre Weiterentwicklung.
Unsere Referentinnen und Referenten unterstützen Sie mit individuellen Empfehlungen, die Sie direkt in Ihrer Organisation anwenden können. So gelingt Ihnen der Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis mit nachhaltigem Effekt für Ihr Qualitätsmanagement.
Bleiben Sie informiert, reagieren Sie frühzeitig auf kommende Anforderungen der ISO 9001 und verschaffen Sie sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und Ihr Qualitätsmanagement zukunftssicher aufzustellen. Melden Sie sich jetzt für unser Upgrade-Seminar über die aktuellen Entwicklungen der ISO 9001:2026 an und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Organisation aktiv mit!
Zielgruppe
Dieses Upgrade-Seminar zu den Neuerungen der ISO 9001:2026 richtet sich an QM-Beauftragte, Auditoren, Qualitätsmanager, Führungskräfte, Unternehmensberater und weitere interessierte Personen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung wird DIN EN ISO 9001 Grundlagenwissen vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
18
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Datenschutz und Social Media - EX/A52/10152101/13112026-1 - 13.11.2026
Social Media Online Kurs: Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat, X & Co. rechtskonform nutzen
Inhalt
Überblick, Definitionen, Plattformen wie u. a. Instagram, Facebook, X (ehemals Twitter), LinkedIn, Xing, WhatsApp, TikTok und Co.
Risiken und Nutzen von Social Media
Die wichtigsten Regelungen
- DSGVO, BDSG
- Digitale Dienste Gesetz (DDG) und Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
- Die korrekte Umsetzung des TDDDG (ehemals TTDSG) zu Cookies und Einwilligungen
- Erstellen und Verwenden von Fotos
Aktuelle Datenschutzprobleme und deren Lösungen
- Von Ihnen mitgebrachte Fragestellungen aus der Erwartungsabfrage
- Gemeinsame Verantwortung der Facebook-Fanpage-Betreiber laut EuGH-Urteil
- Personenbezug von IP-Adressen
- Rechtssicheres Tracking, Profilbildung und Analytics
- Technische Aspekte der Umsetzung von elektronischen Einwilligungen
- Messenger-Kommunikation im Unternehmen
- Die Standpunkte der Datenschutzbehörden
- Aktuelle Informationsquellen zu Datenschutzfragen
KI, Datenschutz und Social Media
- Datenschutzkonformer Einsatz von KI-Tools zur Content-Moderation
- Umsetzungstipps für den Datenschutz beim Einsatz von KI
- Kurzer Ausblick auf den DFA (Digital Fairness Act)
Praxistipps, Mustertexte und Checklisten
- Tools und Checklisten zur Überprüfung von Webseiten
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) bei Social Media
- Mustertexte Social Media Guidelines
Recruiting und Personalgewinnung mit Social Media
Nutzen
In diesem Online-Kurs Social Media Marketing und Datenschutz erfahren Sie, wie Sie die wichtigsten Aspekte Ihrer Social-Media-Aktivitäten als Unternehmen rechtssicher organisieren und bestehende Praktiken überprüfen können. Nutzen Sie unsere praxisnahen Empfehlungen und Checklisten, um Risiken und Gefahren in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat, X (ehemals Twitter) & Co. zu minimieren.
Fakt ist: Für Unternehmen bietet Social Media viele Vorteile, birgt aber auch immer wieder neue Risiken - nicht zuletzt sollte der Einsatz von KI-Tools datenschutzkonform sein.
Gerade im Zusammenhang mit der persönlichen Ansprache von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Bewerberinnen und Bewerbern sind vielfältige und sich schnell ändernde rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. So fordern die Datenschutzbehörden beispielsweise für die Verwendung von Facebook Fanpages entsprechende Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach der DSGVO. Sie verschärften die Voraussetzungen für Tracking und Analytics weiter. Auch die Nutzung von WhatsApp sehen Behörden zunehmend kritischer.
Diese Entwicklung und die Aussage nahezu aller Datenschutzbehörden, ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeit zu intensivieren, führt in den meisten Fällen zu akutem Handlungsbedarf.
Aus diesem Grund informieren Sie unsere Referentinnen und Referenten in unserem Social Media Online-Kurs umfassend über Datenschutzvereinbarungen und rechtssicheres Verhalten auf sozialen Plattformen. Für Ihre künftige Arbeit geben wir Ihnen hilfreiche Materialien und Checklisten an die Hand. So gelingt es Ihnen, Social-Media-Aktivitäten in Unternehmen und Vereinen rechtssicher umzusetzen.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden; Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten; Projektleiterinnen und -leiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord"
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Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten (Schwerpunkt Pflegebetten) - EX/A38/30251501/13112026-1 - 13.11.2026
Gemäß VDE 0751-1 (DIN EN 62353) und MPBetreibV
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3), Betriebssicherheitsverordnung und Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Kennzeichnungen von Medizingeräten
Grenzwerte der DIN VDE 0751-1 für Medizingeräte
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an medizinischen elektrischen Geräten (hier: elektrisch betriebenen Pflegebetten nach der DIN VDE 0751-1)
Checkliste für Prüfungen von Pflegebetten
Diskussion und Praxisprobleme
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten bei der wiederkehrenden Prüfung von Medizinprodukten mit dem Schwerpunkt Pflegebetten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer medizinischer Geräte verlangt sowohl die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und der DIN VDE 0751-1 als auch die strikte Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Als elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft führen Sie in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Sie wissen um die Gefahren des elektrischen Stroms, kennen den formalen Ablauf der Prüfungen und können Messergebnisse bewerten. Der Einsatz von Checklisten sowie das Erstellen einer Dokumentation sind Ihnen vertraut. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen mit wiederkehrenden Prüfungen von Pflegebetten beauftragt werden sollen; Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft die beschriebenen Prüfungen vornehmen sollen
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen oder das Seminar Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" besucht haben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/13112026-1 - 13.11.2026
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 16.11.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Gefährliche Abfälle - 12 - 16.11.2026
Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.
U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:
- Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
- Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
- Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
- Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
- Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!
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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 16.11.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 16.11.2026
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.
Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
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Umweltmanagementfachkraft - 248 - 16.11.2026
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.
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