Veranstaltungskalender
ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) - EX/A35/10201251/07122026-1 - 07.12.2026
Lead Auditor / Auditor Ausbildung ISMS nach ISO/IEC 27001:2022
Inhalt
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Kombination aus Lerninhalten, Workshop-Übungen und Rollenspielen, inklusive der folgenden Themenschwerpunkte:
Informationssicherheit
- Relevante Standards, wie ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002, ISO/IEC 27000, ISO 31000, ISO 17021 und ISO 19011
- Cyber-Security-Gesetzgebung
- Informationssicherheit und ihre Bedeutung
- Einschätzen von Sicherheitslücken und -gefährdungen
- Management von Informationssicherheitsrisiken
- Einsatz von Software bzw. Tools zur rechtlich wie wirtschaftlich notwendigen Effektivitäts- und Effizienzsteigerung
Managementsystem
- Informationssicherheit und Datenschutz
- Prozessorientierter Ansatz (PDCA: Plan-Do-Check-Act)
- ISMS-Prozesslandschaft und -Regelungen
- Implementierung, Betrieb, Überwachung, Überprüfung und Verbesserung eines ISMS nach ISO/IEC 27001:2022
- Zusammenhänge und Wechselbeziehungen der ISO/IEC 2700x-Reihe mit ISO 31000 und ISO22301 sowie der rechtliche Rahmen eines ISMS
Auditprozess
- Aufgaben und Fähigkeiten eines Auditors
- Kommunikationstechniken
- Anforderungen der ISO/IEC 27001:2022 im Kontext mit einem ISMS-Audit interpretieren
- Management und Leiten eines ISO/IEC-27001:2022-Audit-Teams
- Umgang mit schwierigen Auditsituationen
- Auditarten und -kriterien
- Prozessaudit
- Auditplanung, -durchführung und -nachbereitung nach ISO 19011
- Auditnachweise und -erkenntnisse bewerten
- Festlegung von Korrekturmaßnahmen und -verfolgung
- Erstellung des Auditberichtes
- Repetitorium zu Informationssicherheit, Managementsystem und Auditprozess
Nutzen
In unserer ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) Schulung bzw. ISO 27001 Auditor (TÜV) Schulung erlangen Sie fundiertes, praxisnahes und normkonformes Wissen, um Audits von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) planen, durchführen und nachbereiten zu können. Anhand zahlreicher Best Practices sowie interessanter Übungen geben wir Ihnen einen Einblick in Ihre Rolle und Verantwortlichkeit als ISO 27001 Lead Auditor bzw. Auditorin. Nach abwechslungsreichen Schulungstagen endet die ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) Ausbildung mit einer Prüfung, durch die Sie ein Personenzertifikat der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT erwerben.
Das Ziel unserer Lead Auditor Ausbildung ist es, Ihnen das Rüstzeug mitzugeben, das Sie für eine erfolgreiche und zielorientierte Durchführung von First-, Second- und Third-Party-Audits nach ISO/IEC 27001 (mit ISO/IEC 27002) in Verbindung mit ISO 19011 und ISO 17021 benötigen. Wir vermitteln Ihnen die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse, um als Lead Auditor bzw. Lead Auditorin erfolgreich tätig zu sein:
- Aufgaben und Fähigkeiten sowie Rollenverständnis eines Lead Auditors bzw. einer Lead Auditorin (und der Teams)
- Risiko- und prozessorientierter Ansatz (PDCA: Plan-Do-Check-Act)
- Unterschiede zwischen First-, Second- und Third-Party-Audits
- Auditplanung, -durchführung und -nachbereitung inkl. aller normgeforderten Dokumente (Auditplan, -programm und -bericht)
- Kommunikation und Reporting von Ergebnissen und Feststellungen
- Sicherstellung der Konformität mit ISO/IEC 27001 und ISO 19011 mithilfe von Übungen
- Anforderungen, dokumentierte Informationen und Auditnachweise
- Bewertungsschema von Auditfeststellungen
- Normkonforme Begrifflichkeiten
Wir vermitteln Ihnen in der ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) Schulung bzw. ISO 27001 Auditor (TÜV) Schulung die Kenntnisse, die Inhalte und Wechselbeziehungen von ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002, ISO/IEC 27000 und ISO 19011, ISO 31000 sowie den rechtlichen Rahmen eines ISMS.
Mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erwerben Sie ein auf drei Jahre befristetes Personenzertifikat der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NOR
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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 08.12.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 08.12.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI) nach DIN EN 17463 - 248 - 08.12.2026
Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung
Verpflichtend für Unternehmen, die unter das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fallen
Im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen, Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Entlastungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder der CO2-Bepreisung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gefordert.
Um diesen Nachweis zu erbringen, wurde eine neue europäische Norm zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffiziezmaßnahmen veröffentlicht: die DIN EN 17463. Sie legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI, en: Valuation of Energy Related Investments) fest. Die Norm beschreibt ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das unter Betrachtung des Kapitalwertes detaillierte Ergebnisse liefert, um eine solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu ermöglichen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463 sind für bestimmte Unternehmen sowohl für Entlastungsanträge nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) als auch nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtend. Die Ergebnisse müssen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.
Im Rahmen der Entlastungen sieht der Gesetzgeber vor, dass durch die antragstellenden Unternehmen Gegenleistungen zu erbringen sind, die zum Klimaschutz beitragen. Hierzu sind Maßnahmen, die im Rahmen der Energiemanagementsysteme oder den Energieaudits identifiziert wurden, umzusetzen, wenn bestimmte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach der Norm DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen” zu ermitteln.
Seit dem 01.01.2024 gilt das Energieeffizienzgesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (nach EMAS) und zur Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.
Die Methode der Bewertung nach DIN EN 17463 wird damit zum Standard für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.
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Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 248 - 08.12.2026
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.
Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.
Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).
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Asbest - 248 - 08.12.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 - 248 - 08.12.2026
Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis
Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.
Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement. Im April 2025 wurde der Entwurf der neuen DIN EN ISO 19011 veröffentlicht. Dieser beinhaltet z.B. Anleitungen zur Durchführung von Remote-Audits, die Integration digitaler Technologien, KI-gestützte Verfahren und die Berücksichtigung von klimabezogenen Risiken und Chancen.
Der Lehrgang vermittelt praxisnah die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011. Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse zu den wichtigsten Neuerungen des Normen-Entwurfs ISO 19011:2025 und zur Durchführung KI-gestützter integrierter Audits.
Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.
In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
Voraussetzungen: technische, rechtliche und normative Grundkenntnisse bezüglich Umweltmanagement-, Energie-, Qualitäts-, Arbeitsschutzmanagement oder intergrierter Managementsysteme. Diese können durch den Besuch unserer Seminare „EHS-Manager“, „IMS-Manager“, Umwelt-, Arbeitsschutz-, Qualitätsmanagement-Beauftragter oder „Energiemanager“ kurzfristig erworben werden.
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Gefährdungsbeurteilung für Einsteiger - 248 - 08.12.2026
Eintägiger Workshop mit Zertifikat zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgrund der gängigen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, u.A. gem. ArbSchG, BetrSichV und GefahrstoffV
Unterschiedliche Regelwerke, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.
Somit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.
Das Gesetz oder die Verordnungen regeln jedoch nicht, wie die Gefährdungsbeurteilung konkret durchzuführen ist.
Der eintägige Workshop zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden können und gibt Ihnen Handlungshilfen für den betrieblichen Alltag.
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Klimaschutzbeauftragte*r / Klimaschutzmanager*in - 248 - 08.12.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten und -Bilanzen sowie zur imagefördernden Darstellung
Der Klimawandel ist Realität und fordert von Unternehmen und Kommunen entschiedenes Handeln. Steigende CO2-Emissionen und extreme Wetterereignisse machen Klimaschutz zu einer dringenden Notwendigkeit.
Die EU und nationale Regierungen verschärfen die gesetzlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich, wie die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zeigt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, ist ein professionelles Klimaschutzmanagement unverzichtbar.
Eine aussagekräftige Bilanzierung der CO2-Emissionen ist Voraussetzung für geeignete Klimaschutzmaßnahmen und eine glaubwürdige Berichterstattung.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen Sie fundiertes Wissen in den Bereichen Treibhausgasbilanzierung, Klimaschutzstrategien und -reporting.
Um die zahlreichen und komplexen Aufgaben im Unternehmen oder in der Kommune umzusetzen, werden Klimaschutzbeauftragte/-manager mit Fachkenntnissen benötigt.
Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die notwendigen Kompetenzen, um erfolgreiche Klimaschutzstrategien zu entwickeln und umzusetzen und damit die Unternehmen auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.
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Webinar: Stufe S: Sensibilisierte Person Hochvolt-Technologie - - EX/A81/60408001/08122026-1 - 08.12.2026
Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (DGUV-I 209-093)
Inhalt
- Einweisung DGUV Information 209-093
- Unterschiede der Hochvolt-Technik in Fahrzeugen
- Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch sowie Servicearbeiten: Innen- und Außenreinigung, Wechsel von Scheibenwischblättern,
Auffüllen von Wischwasser, Benutzung von Befüll-Anschlüssen wie Motoröl oder Kühlwasser, Bedienelementen mit neuen Symbolen
sowie neuer Anschlüsse (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)
Nutzen
Als Basis aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit HV-Fahrzeugen stehen, benötigen Sie die Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person nach DGUV-I 209-093. Diese dient als Grundlage aller weiterführenden Schulungen, die Sie je nach Qualifikation (1S, 2S oder 3S) für bestimmte Arbeiten an HV-Fahrzeugen berechtigen.
Mit dieser werden Sie zur Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen, dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Servicearbeiten unterwiesen und berechtigt.
Die Sensibilisierung für HV-Fahrzeuge kann durch geeignete Personen, wie einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP nach Stufe 1S) oder einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
09:00 - 10:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder als Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
231 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
43.89 EUR
Bruttopreis
274.89 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fortbildung: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A52/60102306/08122026-1 - 08.12.2026
Fortbildung und und Erfahrungsaustausch zum Sachkundeerhalt nach § 37 DGUV Vorschrift 68
Inhalt
- Neuerungen
- Gesetze und Verordnungen
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen
- Bauvorschriften für Flurförderzeuge
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
- Tipps und Kniffe in der praktischen Prüfung am Gerät
- Die richtige handwerkliche Prüfausstattung
- Erfahrungsaustausch
Nutzen
Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen ist gesetzlich vorgeschrieben - und für den sicheren Betriebsablauf unverzichtbar. Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen (FFZ) gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 68 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist entscheidend, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und unerwarteten Ausfällen von Arbeitsmitteln vorzubeugen.
In der Fortbildung als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen erweitern Sie Ihr Fachwissen über die verschiedenen Bauarten von FFZ sowie die relevanten Normen und Richtlinien.
Die Seminarinhalte orientieren sich an § 37 der DGUV Vorschrift 68. Sie vertiefen praxisnah Ihr Verständnis der rechtlichen Grundlagen für die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden und erfordern eine Prüfbescheinigung.
Im Seminar haben Sie die Möglichkeit, sich mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Gemäß § 14 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flurförderzeuge regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Fortbildung richtet sich an alle, die ihre Befähigung erhalten oder erneuern möchten - idealerweise alle drei Jahre, um stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Sicherheitsstandards zu sein.
In unserer Schulung findet ein Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an befähigte Personen, die mit der regelmäßigen Prüfung von Flurförderzeugen durch den Unternehmer bereits beauftragt worden sind.
Voraussetzungen
Die Grundausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Sie sind noch keine befähigte Person und benötigen die Grundschulung Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen dafür. Dann melden Sie sich bitte unter diesem link zum Seminar an.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Webinar: Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen - EX/A81/60408101/08122026-1 - 08.12.2026
Inhalt
- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HVSystems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: ?Hände weg von orange!?)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer FHV
Nutzen
Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, l-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093. Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten ein Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Personen (FHV). Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
12:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
509 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.71 EUR
Bruttopreis
605.71 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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