Veranstaltungskalender

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Explosionsschutz im Betrieb - EX/A33/30201201/17092026-1 - 17.09.2026

Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Begriffe und Definitionen

Beurteilung der Explosionsgefahr und Maßnahmen des Explosionsschutzes

Auswahl und Kennzeichnung von Betriebsmitteln

Zur Prüfung befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Wiederkehrende Prüfungen durch Befähigte Personen
- Dokumentation der Prüfergebnisse

Explosionsschutzdokument
- Rechtliche Grundlagen und Anleitung
- Anforderungen aus der BetrSichV und der Gefahrstoffverordnung
- Aufbau und Führung
- Pflichten des Arbeitgebers

Nutzen

Unser Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen des Explosionsschutzes in Ihrem Betrieb. Erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Schritte hinsichtlich der Prüfung von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen planen und durchführen. Erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen. Erfahren Sie, wie Sie das Explosionsschutzdokument rechtssicher führen.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen: Die im Explosionsschutz relevanten Vorschriften und Technischen Regeln sind umfangreich und unterliegen einem ständigen Wandel.



Zielgruppe

Führungskräfte, Technische Leiter, Ingenieure, Meister und Fachkräfte, Hersteller und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen; Personen, die mit der Führung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnischen Bewertungen oder Explosionsschutzdokumenten beauftragt sind

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A30/40402001/17092026-1 - 17.09.2026

Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV

Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)

Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS

Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779

Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780

Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786

Nutzen

Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.

Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Möglichst Grundwissen zur AwSV

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen - EX/A38/40401501/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume

Tanksysteme
- Unterirdische Tanks
- Batterietanks

Rohrleitungen
- Grundsatzanforderungen

Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip

Grenzwertgeber

Antiheberventile

Stilllegung

Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Heizölbehälteranlagen erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Renommierte Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert. Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Lageranlagen, Tanksysteme und Rohrleitungen. Informationen zu Leckanzeigegeräten, Grenzwertgebern, Antiheberventilen und Tankreinigung runden den Seminarinhalt ab. In diesem Seminar zum WHG bleibt genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Stand Ihrer Branche. Praxisorientierte Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Heizölbehälteranlagen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - EX/A40/20401602/17092026-1 - 17.09.2026

Product Safety and Conformity Representative (PSCR)


Inhalt

Anforderungen ISO 9001, IATF 16949 und Kunden

VDA-Band Produktintegrität (PSCR)

Verantwortung und Qualifikation

Produktlebenszyklus und Produktbeobachtung

PI-Prozess

Kommunikation

RAPEX Gefährdungsbeurteilung und RAPEX Risikobewertung

RISIKO Bewertung nach ISO 31000

QM-Methoden

Besondere Merkmale

Nutzen

Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität (PI) die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.

Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- RAPEX Methode
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus

Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).

In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und der eintätigen branchenspezifischen Schulung.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche

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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie B - EX/A38/30353301/17092026-1 - 17.09.2026

Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022


Inhalt

Notwendigkeit und Bedeutung der Hygiene beim Betrieb von RLT-Anlagen

Hygienische Probleme der einzelnen luftführenden Aggregate in RLT-Anlagen

Wartung von RLT-Anlagen, Einflussgrößen für die Festlegung von Wartungsintervallen

Einfache Messverfahren zur Überprüfung von RLT-Anlagen

Persönliche Schutzmaßnahmen in hygienischer Hinsicht bei Bedienungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Maßgebende Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und das technische Regelwerk)

Umgang mit chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

In diesem Seminar werden Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B vermittelt. Nach Teilnahme an der Veranstaltung und bestandener schriftlicher Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung zur Durchführung von Hygienekontrollen sowie von hygienerelevanten Wartungsmaßnahmen. Die Richtlinie regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von RLT-Anlagen.

Unsere Schulung behandelt außerdem die Forderungen und Richtlinien der BG.

Unsere erfahrenen Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie die aktuelle Rechtslage und Hygienevorschriften.

Zielgruppe

Personen, die einfache Kontroll- und Reinigungsmaßnahmen durchführen sollen, Wartungspersonal von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen, z. B. Hausmeister

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Abschluss als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik oder mehrjährige Berufserfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Referenten entsprechen mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten der VDI 6022 Blatt 4.
Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.

Abschluss

VDI-Urkunde;

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 248 - 17.09.2026

UPDATE 2026. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung


Die neue DIN EN ISO 19011:2025 - 248 - 17.09.2026

Eintägiger Refresher-Lehrgang für Auditoren zu wesentlichen Änderungen der ISO/DIS 19011 und zu KI-gestützter Durchführung von Audits


Im April 2025 wurde der Normen-Entwurf DIN EN ISO 19011:2025-04 veröffentlicht, der wesentliche Neuerungen für die Auditierung von Managementsystemen enthält. Der Veröffentlichungstermin der endgültigen Fassung ist für das erste Quartal 2026 geplant. Bereiten Sie sich mit der Teilnahme an dem Lehrgang frühzeitig auf diese Veränderungen vor.

Hier sind die wichtigen Änderungen und Schwerpunkte:

  • Remote-Audits: Der Entwurf bietet umfassende Anleitungen zur Durchführung von Remote- und hybride Audits, was Audits mit weniger Reiseaufwand und größerer Flexibilität ermöglicht.
  • Klimabezogene Risiken und Chancen: Organisationen sollen bei der Auditplanung mögliche Auswirkungen des Klimawandels systematisch berücksichtigen.
  • Digitalisierung und technologische Innovationen: Der Einsatz digitaler Hilfsmittel wie KI-gestützte Analyseverfahren, Audit-Apps und Cloud-basierte Plattformen wird ausdrücklich empfohlen.
  • Vertiefung des risikobasierten Ansatzes: Der risikobasierte Ansatz wird weiter präzisiert. Auditoren sollen verstärkt Hochrisikobereiche identifizieren und priorisieren.
  • Effektive Steuerung und Überwachung von Auditprogrammen: Der Schwerpunkt liegt auf der Integrität und Datensicherheit der Auditprogramme.

Das Seminar vermittelt praxisnah die neuen Anforderungen des Entwurfes. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem Einsatz digitaler Hilfsmittel. In Übungen und Beispielen wird aufgezeigt, wie KI-Werkzeuge zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits sinnvoll eingesetzt werden können. 

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard - 248 - 17.09.2026

eintägiger Zertifikatslehrgang zur praktischen Umsetzung des freiwilligen Standards für kleine und mittelständische Unternehmen


Der VSME (Voluntary Standard for Small and Medium Enterprises) ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konzipiert wurde.
Er ermöglicht Unternehmen, die nicht von der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ ESRS) betroffen sind, eine einfachere und doch klare und strukturierte Grundlage zur Dokumentation und Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten.

Das EU-Omnibus-Paket unterstützt die Anwendung dieses Standards. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Statt sich an den komplexen ESRS-Standards zu orientieren, können KMU den einfacheren Standard VSME nutzen.

In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten und praxisorientierten Überblick über die Inhalte und Anforderungen des VSME.

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Sicheres Arbeiten im Labor - Grundlagen und Handlungshilfen - 248 - 17.09.2026

Seminar zur Umsetzung der Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850) und der TRGS 526


Die TRGS 526 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Laboratorien) und die Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850: „Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen“) beschreiben den Stand der Labortechnik. Diese Schulung thematisiert die aktuellen „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Laboratorien“ und vermittelt Ihnen Grundlagen, um Gefährdungen im Labor erkennen und bewerten zu können.

Da die Richtlinien für Laboratorien ständig erweitert werden, besteht bei der Umsetzung in die Praxis, gerade in Bezug auf sicheres Arbeiten im Labor, auch heute noch Nachholbedarf.

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WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 17.09.2026

In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.


Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.

Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.

Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.

Seminarprogramm

Wichtiges Basiswissen

  • Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
  • Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
  • Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
  • Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
  • Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!

Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation

  • Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
  • Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
  • Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
  • Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
  • Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
  • Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.

Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen

  • Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
  • Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
  • Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
  • Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
  • Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
  • Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.

So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient

  • Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
  • Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
  • Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
  • Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.

Wir halten Sie informiert!

Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.



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Product Compliance: Risikobeurteilung und Risikominderung -16 - 17.09.2026

Das Online-Seminar vermittelt den gesamten Prozess der Risikobeurteilung und Risikominderung für elektrotechnische Produkte.


Das Online-Seminar zeigt auf, welche Schritte notwendig sind, damit elektrotechnische Produkte als sicher gelten, und erläutert dabei den vollständigen Ablauf der Risikobeurteilung von der Identifikation von Gefährdungen bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen. 

Es behandelt gesetzliche Anforderungen sowie normative Empfehlungen und erklärt, wie sich Verfahren und Strategien zur Risikobeurteilung praktisch anwenden lassen. 

Zudem wird dargestellt, welche Tools für die Durchführung genutzt werden können und welchen Beitrag Produktnormen innerhalb des Prozesses leisten. 

Ergänzend werden relevante Rechtsvorschriften wie die CE-Richtlinien sowie wichtige Normen vorgestellt. 


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WEBINAR: Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten - 2701-WEB - 17.09.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte


In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen. Unsere Experten vermitteln Ihnen kompakt alle relevanten Inhalte – von den regulatorischen CE-Anforderungen bis zu den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Sie lernen u. a., welche Produkte unter den CRA fallen, wie Sie eine Security-Risikoanalyse durchführen, „Security by Design“ in Ihre Entwicklungsprozesse integrieren, ein effektives Schwachstellenmanagement etablieren und welche Dokumentationspflichten Sie beachten müssen. So sind Sie optimal vorbereitet, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet in der Praxis umzusetzen und die Cybersecurity Ihrer Produkte auf den geforderten Stand der Technik zu bringen.

Seminarprogramm

Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des CRA und deren praktische Umsetzung. Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:

CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act

  • Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des CRA, welche Klassifizierungen gibt es und welche Auswirkungen hat dies auf die Konformitätsbewertungsverfahren?
  • Warum ist es wichtig, den konkreten Einsatzzweck bzw. das Produkt zu definieren (Kernfunktion)?
  • Welche Ausnahmen gibt es? (Prototypen, unfertige Software, Ersatzteile, …).
  • Klärung Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit CRA: Inbetriebnahme, Inverkehrbringung.
  • Wichtige Stichtage und Übergangsfristen des CRA.
  • CE-Kennzeichnung: Wo und wie muss ein CE-Zeichen am (digitalen) Produkt angebracht werden?
  • Wie die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) und der neuen Maschinenverordnung mit den Anforderungen des CRA zusammenhängen.
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
  • Sehr umfassende Normenreihe IEC 62443 – Welche Teile sind für Maschinenbauer relevant?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

Wie sieht eine Security-Risikoanalyse aus?

  • Was ist eine Bedrohungsanalyse? Inwieweit unterscheidet sie sich zu anderen Risikoanalysen?
  • Gibt es Vorschriften, wie eine Analyse für den CRA auszusehen hat?
  • An welchen Normen & Richtlinien kann ich mich orientieren (BSI, IEC, …)?
  • Wie sieht der Prozess einer Risikoanalyse nach IEC 62443-4-1 aus, was sind übliche Risiken für Maschinen, welche Schwachstellen treten in der Praxis häufig auf?
  • Warum der CRA keine absolute Security fordert und welches Restrisiko akzeptabel ist?
  • Warum auch organisatorische Maßnahmen (wie Zugangsbeschränkungen zu Produktionsanlagen) ausreichend sein können, um ein akzeptables Security-Niveau zu erreichen?
  • Warum ist es wichtig den Security Kontext und erwartete Maßnahmen in der Umgebung zu definieren?
  • Wie sind „unsichere“ Industrieprotokolle zu behandeln?
  • Welche Überschneidungen gibt es zu Safety-Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100?
  • Übung: Gemeinsame Bedrohungsanalyse in Kleingruppen (bei WEB-Durchführung in Breakout-Rooms).

Qualitätssicherung und sichere Softwareentwicklung

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Hash, Signierung, Verschlüsselung).
  • Warum es wichtig ist Rollen & Verantwortlichkeiten zu definieren?
  • Welche Anforderungen an eine sichere Entwicklungsumgebung gibt es?
  • Was muss ich bei der Auswahl von Komponenten / Bibliotheken beachten?
  • Welche Secure Design Best Practices soll ich bei meiner Architektur beachten? (Defense in Depth, Least Functionality, Least Privilege, Secure by Default).
  • Grundlagen von Secure Coding Ansätzen (unabhängig von Programmiersprachen).
  • Security Tests (Fuzz Testing, Port-Scans, Schwachstellenscans,…).
  • Beispiele sicherer Coding-Prinzipien: Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Session-Management, Sichere Fehler- und Ausnahmebehandlung, Was Sie speziell bei der Programmierung von SPS Programmen berücksichtigen sollten (Secure PLC Coding).
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
  • Wie ist eine IEC 62443 Normenreihe für Maschinenbauer auszulegen?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

Schwachstellenmanagement und Software-Bill-of-Material als zentrale Anforderungen des CRA

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Schwachstelle, Vorfall, CVE, CWE, CVSS, EPSS).
  • Schwachstellen im Kontext vom CRA: Bereitstellung ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen, Meldepflichten zu aktiv ausgenützten Schwachstellen, i.e.: die wichtige Unterscheidung zwischen aktiv  ausgenutzten Schwachstellen und (potenziell) ausnutzbaren  Schwachstellen.
  • Welche Strukturen in einem Unternehmen geschaffen werden sollten, warum ein "Single-Point-of-Contact" besonders wichtig ist und wie Sie diesen sehr einfach etablieren?
  • Was ist eine SBOM und wie erstelle ich sie und wie mir die SBOM helfen kann potenzielle Schwachstellen zu finden?
  • Wie kann ich Schwachstellen priorisieren und bewerten, welche Tools gibt und wie können sie mir helfen?
  • Welche Updatepflichten gibt es. wie lange sind Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen?
  • Behebung von Schwachstellen: Sicherheitsupdates unter Wahrung der Maschinenverfügbarkeit.

Beispiele zur Umsetzung der technischen Anforderungen nach Anhang I des CRA

  • Wie stelle ich die Integrität sicher, wie schütze ich die sensiblen Inhalte?
  • Was heißt Secure by default?
  • Wie sieht ein sicheren Update-Mechanismus aus?
  • Warum USB-Schnittstellen o.ä. z.B. in (abgesperrten) Schaltschränken sein sollten?
  • Wie Sie Fernwartungs-Zugänge sicher gestalten und absichern?

Dokumentation und Formale Pflichten / Zusammenfassung

  • Warum auch im Security-Kontext die voraussichtliche Nutzung und Fehlnutzung zu dokumentieren ist.
  • Welche Inhalte in der technischen Dokumentation nach Anhang VII des CRA enthalten sein müssen.
  • Warum eine klare Benennung der Betreiberpflichten in den Nutzeranleitungen besonders wichtig ist, um das geplante Schutzniveau zu erreichen.
  • Konformitätserklärung: Inhalt und Formvorschriften sowie Zusammenwirken mit anderen CE-Vorschriften.
  • Welche Dokumente müssen/dürfen in welcher Sprache sein?
  • Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Achtung: Ggf. längere Aufbewahrungsfristen aufgrund anderer Gesetze!
  • Icon eines Fadenkreuzes mit einer Person darin

Speziell geeignet für

  • CE-Verantwortliche in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus (z. B. CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager), die die neuen Cybersecurity-Vorgaben in ihre Prozesse integrieren müssen.
  • Konstrukteure, Entwicklungsingenieure und Softwareentwickler, die vernetzte Maschinen oder Geräte entwickeln und die Anforderungen des CRA praktisch umsetzen wollen.
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte, die für die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen im Entwicklungsprozess verantwortlich sind.
  • Technische Leiter und Sicherheitsverantwortliche im Maschinenbau, die sich einen Überblick über die neuen Pflichten und den sicheren Entwicklungsprozess verschaffen möchten.

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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