Veranstaltungskalender

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BKrFQG - Gefahrenwahrnehmung (theoretische Unterweisung) - Modul 3 - EX/A81/60351501/26082026-1 - 26.08.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens

Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?

Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A36/30251101/26082026-1 - 26.08.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 21 - 26.08.2026

Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.


Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:

Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.

Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.

Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.

Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.

Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.

Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:

  • eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
  • neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen  und die Löschtaktik haben,
  • Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
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Gefahrstoffbeauftragter - 248 - 26.08.2026

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.

Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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Hygienebeauftragter in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Schulen und Einrichtungen - 248 - 26.08.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang


Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Asyl- und sonstigen Massenunterkünften eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen.

Die hygienebeauftragte Person soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber und Arbeitgeber.

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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie - 2548-WEB - 26.08.2026

In nur einem Tag erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie möglichst effizient erfüllen und was Sie im Rahmen der Risikobeurteilungen konkret tun und dokumentieren müssen.


Im Seminar zur Niederspannungsrichtlinie erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:

  • Welche Anforderungen müssen Hersteller von elektrischen Geräten im Sinne der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen?
  • Welche Nachweisdokumente müssen erstellt werden?
  • Warum muss seit der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU nun auch eine "geeignete Risikoanalyse und -bewertung" durchgeführt werden, und wie läuft das in der Praxis ab?

Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.

Für Diskussionen, individuelle Fragen und Übungen sind Zeiten reserviert.


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WEBINAR: Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Niederspannungsrichtlinie - 2474-WEB - 26.08.2026

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager oder Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.



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WEBINAR: Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten - 2701-WEB - 26.08.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte


In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen. Unsere Experten vermitteln Ihnen kompakt alle relevanten Inhalte – von den regulatorischen CE-Anforderungen bis zu den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Sie lernen u. a., welche Produkte unter den CRA fallen, wie Sie eine Security-Risikoanalyse durchführen, „Security by Design“ in Ihre Entwicklungsprozesse integrieren, ein effektives Schwachstellenmanagement etablieren und welche Dokumentationspflichten Sie beachten müssen. So sind Sie optimal vorbereitet, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet in der Praxis umzusetzen und die Cybersecurity Ihrer Produkte auf den geforderten Stand der Technik zu bringen.

Seminarprogramm

Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des CRA und deren praktische Umsetzung. Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:

  • CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act    
  • Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des CRA, welche Klassifizierungen gibt es und welche Auswirkungen hat dies auf die Konformitätsbewertungsverfahren?
  • Warum ist es wichtig, den konkreten Einsatzzweck bzw. das Produkt zu definieren (Kernfunktion)?
  • Welche Ausnahmen gibt es? (Prototypen, unfertige Software, Ersatzteile, …).
  • Klärung Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit CRA: Inbetriebnahme, Inverkehrbringung.
  • Wichtige Stichtage und Übergangsfristen des CRA.
  • CE-Kennzeichnung: Wo und wie muss ein CE-Zeichen am (digitalen) Produkt angebracht werden?
  • Wie die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) und der neuen Maschinenverordnung mit den Anforderungen des CRA zusammenhängen.
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
  • Sehr umfassende Normenreihe IEC 62443 – Welche Teile sind für Maschinenbauer relevant?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

 Wie sieht eine Security-Risikoanalyse aus?    

  • Was ist eine Bedrohungsanalyse? Inwieweit unterscheidet sie sich zu anderen Risikoanalysen?
  • Gibt es Vorschriften, wie eine Analyse für den CRA auszusehen hat?
  • An welchen Normen & Richtlinien kann ich mich orientieren (BSI, IEC, …)?
  • Wie sieht der Prozess einer Risikoanalyse nach IEC 62443-4-1 aus, was sind übliche Risiken für Maschinen, welche Schwachstellen treten in der Praxis häufig auf?
  • Warum der CRA keine absolute Security fordert und welches Restrisiko akzeptabel ist?
  • Warum auch organisatorische Maßnahmen (wie Zugangsbeschränkungen zu Produktionsanlagen) ausreichend sein können, um ein akzeptables Security-Niveau zu erreichen?
  • Warum ist es wichtig den Security Kontext und erwartete Maßnahmen in der Umgebung zu definieren?
  • Wie sind „unsichere“ Industrieprotokolle zu behandeln?
  • Welche Überschneidungen gibt es zu Safety-Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100?
  • Übung: Gemeinsame Bedrohungsanalyse in Kleingruppen (bei WEB-Durchführung in Breakout-Rooms).

 Qualitätssicherung und sichere Softwareentwicklung    

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Hash, Signierung, Verschlüsselung).
  • Warum es wichtig ist Rollen & Verantwortlichkeiten zu definieren?
  • Welche Anforderungen an eine sichere Entwicklungsumgebung gibt es?
  • Was muss ich bei der Auswahl von Komponenten / Bibliotheken beachten?
  • Welche Secure Design Best Practices soll ich bei meiner Architektur beachten? (Defense in Depth, Least Functionality, Least Privilege, Secure by Default).
  • Grundlagen von Secure Coding Ansätzen (unabhängig von Programmiersprachen).
  • Security Tests (Fuzz Testing, Port-Scans, Schwachstellenscans,…).
  • Beispiele sicherer Coding-Prinzipien: Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Session-Management, Sichere Fehler- und Ausnahmebehandlung, Was Sie speziell bei der Programmierung von SPS Programmen berücksichtigen sollten (Secure PLC Coding).
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
  • Wie ist eine IEC 62443 Normenreihe für Maschinenbauer auszulegen?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

Schwachstellenmanagement und Software-Bill-of-Material als zentrale Anforderungen des CRA    

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Schwachstelle, Vorfall, CVE, CWE, CVSS, EPSS).
  • Schwachstellen im Kontext vom CRA: Bereitstellung ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen, Meldepflichten zu aktiv ausgenützten Schwachstellen, i.e.: die wichtige Unterscheidung zwischen aktiv ausgenutzten Schwachstellen und (potenziell) ausnutzbaren Schwachstellen.
  • Welche Strukturen in einem Unternehmen geschaffen werden sollten, warum ein "Single-Point-of-Contact" besonders wichtig ist und wie Sie diesen sehr einfach etablieren?
  • Was ist eine SBOM und wie erstelle ich sie und wie mir die SBOM helfen kann potenzielle Schwachstellen zu finden?
  • Wie kann ich Schwachstellen priorisieren und bewerten, welche Tools gibt und wie können sie mir helfen?
  • Welche Updatepflichten gibt es. wie lange sind Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen?
  • Behebung von Schwachstellen: Sicherheitsupdates unter Wahrung der Maschinenverfügbarkeit.

Beispiele zur Umsetzung der technischen Anforderungen nach Anhang I des CRA    

  • Wie stelle ich die Integrität sicher, wie schütze ich die sensiblen Inhalte?
  • Was heißt Secure by default?
  • Wie sieht ein sicheren Update-Mechanismus aus?
  • Warum USB-Schnittstellen o.ä. z.B. in (abgesperrten) Schaltschränken sein sollten?
  • Wie Sie Fernwartungs-Zugänge sicher gestalten und absichern?

 Dokumentation und Formale Pflichten / Zusammenfassung   

  • Warum auch im Security-Kontext die voraussichtliche Nutzung und Fehlnutzung zu dokumentieren ist.
  • Welche Inhalte in der technischen Dokumentation nach Anhang VII des CRA enthalten sein müssen.
  • Warum eine klare Benennung der Betreiberpflichten in den Nutzeranleitungen besonders wichtig ist, um das geplante Schutzniveau zu erreichen.
  • Konformitätserklärung: Inhalt und Formvorschriften sowie Zusammenwirken mit anderen CE-Vorschriften.
  • Welche Dokumente müssen/dürfen in welcher Sprache sein?
  • Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Achtung: Ggf. längere Aufbewahrungsfristen aufgrund anderer Gesetze!
  • Icon eines Fadenkreuzes mit einer Person darin

Speziell geeignet für

  • CE-Verantwortliche in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus (z. B. CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager), die die neuen Cybersecurity-Vorgaben in ihre Prozesse integrieren müssen.
  • Konstrukteure, Entwicklungsingenieure und Softwareentwickler, die vernetzte Maschinen oder Geräte entwickeln und die Anforderungen des CRA praktisch umsetzen wollen.
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte, die für die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen im Entwicklungsprozess verantwortlich sind.
  • Technische Leiter und Sicherheitsverantwortliche im Maschinenbau, die sich einen Überblick über die neuen Pflichten und den sicheren Entwicklungsprozess verschaffen möchten.


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BKrFQG - Schadensprävention (theoretische Unterweisung) - Modul 4 - EX/A81/60351201/27082026-1 - 27.08.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle

Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden

Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale

Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Interne Audits in der ISO 9001 - EX/A30/20152101/27082026-1 - 27.08.2026

Risikobasiertes und prozessorientiertes Auditieren


Inhalt

Übersicht zu wesentlichen Elementen des Prozessmanagements

Wesentliche Anforderungen der ISO 9001 zur Lenkung von Prozessen, z. B.
- Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Identifikation von Risiken und Chancen
- Prozesskennzahlen, dokumentierte Informationen etc.

Auditplanung und -vorbereitung
- Anforderungen an die Auditplanung nach ISO 9001 sowie wesentliche Gesichtspunkte der Auditplanung nach ISO 19011
- Einfluss von risikobasiertem Denken und Unternehmensnutzen auf die Vorbereitungsaspekte des Auditors
- Turtle-Methodik sowie mögliche Ansatzpunkte zur systematischen Vorbereitung auf ein prozessorientiertes Audit
- Erstellung von möglichen Fragelisten beziehungsweise eines roten Fadens zur Auditierung von Prozessen

Auditdurchführung
- Aufbau und Gestaltung eines Auditgesprächs
- Methoden und Techniken zur Identifikation von Auditsachverhalten und Auditbewertungen
- Nutzen von gesprächs-/fragetechnischen Aspekten und Methoden im Auditgespräch
- Tipps zur Kommunikation im Audit
- Aktives Zuhören und Einwandbehandlung
- Die Beziehungsebene im Audit

Auditberichterstattung
- Formen der Berichterstattung
- Einstufung und Bewertung der Auditergebnisse
- Begriffsklärung bezüglich Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerung

Follow-up Audit
- Verantwortlichkeit zur Maßnahmenfestlegung
- Bedeutung von Korrektur und Korrekturmaßnahmen
- Arten der Maßnahmenverfolgung

Nutzen

In unserer Schulung lernen Sie, interne Audits prozessorientiert auf der Basis der ISO 9001 durchzuführen. Sie erfahren die Grundlagen zur Planung und Durchführung von Prozessaudits im Rahmen der internen Auditierung. Sie erwerben ein Verständnis für die wesentlichen Aspekte des Managements von Prozessen. Sie erlangen Kenntnisse über grundsätzliche Anforderungen der ISO 9001 an das Prozessmanagement.

Anhand von beispielhaften Dokumenten trainieren Sie, wie Sie sich auf ein Prozessaudit vorbereiten müssen. Sie führen ein Auditgespräch und kennen die Anforderungen an die Auditberichterstattung. Hierzu werden Ihnen die Grundlagen der Gesprächs- und Fragetechniken vermittelt sowie die Fertigkeit, aus Auditinformationen Auditschlussfolgerungen abzuleiten.

Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Auditierung von Prozessen, deren Ausführung und Lenkung. Die Seminarinhalte werden anhand eines Lehrgesprächs, durch praktische Übungen und anhand von beispielhaften Prozessdokumenten durchgeführt. Sie erweitern so Ihr Wissen und können die erlernten Methoden auf das eigene Unternehmen übertragen. Diese Schulung dient als Nachweis für den Kompetenzaufbau von Auditoren zur Durchführung interner Audits im Rahmen der ISO 9001.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Durchführung von internen Audits beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten

Voraussetzungen

Für diese Schulung werden Grundkenntnisse der DIN EN ISO 9001:2015 und über das Qualitätsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen als Fachwissen vorausgesetzt. Die Grundkenntnisse zur DIN EN ISO 9001:2015 können Sie in unserer zweitägigen Schulung Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001:2015 erwerben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Qualitätsbeauftragte, die im Unternehmen für die Organisation und Durchführung der internen und externen Audits verantwortlich sind, benötigen Kenntnisse zur DIN EN ISO 19011 und ISO/IEC 17021. Dieser Zielgruppe empfehlen wir das Seminar Qualitätsauditor (TÜV) im Rahmen des modularen QM-Lehrgangssystems.



Nutzen Sie unser

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Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/27082026-1 - 27.08.2026


Inhalt

Verantwortung

Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung

Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen

Verhalten an Einsatzstellen

Besondere Vorschriften nach StVO

Praxisbezogene Handlungshilfen

Nutzen

Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.

Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.

Zielgruppe

Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS

Voraussetzungen

Beherrschung der deutschen Sprache

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

216.69 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

41.1711 EUR

Bruttopreis

257.8611 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
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49 CFR-Seminar - EX/A50/60310201/27082026-1 - 27.08.2026

Gefährliche Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA versenden


Inhalt

- Gefahrgutgesetzgebung des US-amerikanischen Bundesrechts

- Umgang mit dem 49 CFR Handbuch

- US-Abweichungen, die beim Import in die USA zu beachten sind

- Vorschriftenentwicklung

- Bußgelder, welche in Deutschland durch die FAA verhängt werden (Bußgeldkatalog)

- Versand von Combustible Liquid

- Freistellungsszenarien

- Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere

- Meldepflichtige Mengen (Reportable Quantities)

- Inhalation Hazards (PIH)

- Umweltgefährdende Stoffe

Nutzen

Dieses 49 CFR-Seminar ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen umfassende Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften der USA zu vermitteln. Es ist für alle Personen verpflichtend, die Gefahrgüter in, über oder durch die USA befördern wollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Schulung ergibt sich aus der aktuellen Ausgabe der 49 CFR (Title 49 of the Code of Federal Regulations) Vorschriften Titel §100-185.

Unser Kurs bietet Ihnen eine fundierte Einführung in die US-amerikanische Gefahrgutgesetzgebung und erklärt detailliert den Umgang mit dem 49 CFR-Handbuch, einem unverzichtbaren Nachschlagewerkfür den sicheren Transport gefährlicher Güter. Sie lernen sowohl die grundlegenden Vorschriften als auch die spezifischen US-Abweichungen kennen, die beim Import in die USA besonders wichtig sind.

Außerdem erfahren Sie alles Wissenswerte über die Entwicklung der Vorschriften sowie über Bußgelder, die in Deutschland durch die FAA (Federal Aviation Administration) verhängt werden können, und spezifische Anforderungen, die Sie beim Versand von Combustible Liquid" und anderen umweltgefährdenden Stoffen beachten müssen. Darüber hinaus erörtern wir Freistellungsszenarien und Sonderanforderungen hinsichtlich der Beförderungspapiere, meldepflichtige Mengen sowie Inhalation Hazards (PIH).

Mit diesem 49 CFR-Seminar stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sind, sondern auch praktisches Wissen erlangen, um effizient und verantwortungsvoll zu handeln. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kompetenzen zu erweitern und sich als Fachkraft im Bereich des Transports gefährlicher Güter aus den USA sowie in, über und durch die USA zu etablieren.

Zielgruppe

Mitarbeiter und Führungskräfte aus internationalen Transport- und Logistikunternehmen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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