Veranstaltungskalender
Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen - EX/A37/60101901/18112026-1 - 18.11.2026
nach DGUV Grundsatz 309-001
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52
- Grundsätze für die Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001
Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil. Für die praktische Einweisung in die Prüfung an einem Kran ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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SGU-Schulung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A35/50101401/18112026-1 - 18.11.2026
Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung
Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
Sicherheitsgerechtes Verhalten
Betriebliche Organisation
Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
Notfallmaßnahmen
Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsschutz
Arbeitsmittel
Arbeitsverfahren
Elektrizität und Strahlung
Arbeitsplatzgestaltung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Nutzen
Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU): Sie sind als Kontraktor tätig und möchten eine Schulung zum Thema SGU-Standard absolvieren? Unsere SCC-Schulung für Führungskräfte bereitet Sie optimal auf die Prüfung nach Dokument 017 des SCC-Regelwerkes vor.
Sie erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Sie erfahren die Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nach dem Seminar sind Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vorbereitet. Sie lernen, wie Sie Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz in Ihre Unternehmensprozesse integrieren - ein entscheidender Aspekt der SCC-Schulung für Führungskräfte, insbesondere in sicherheitskritischen Branchen.
In der deutschen und europäischen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen, zum Beispiel in Raffinerien, chemischen Werken oder vergleichbaren Einrichtungen.
Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber ein - und damit auch auf deren Qualitätsstandards.
Zielgruppe
Führungskräfte der operativen Ebene, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Meister/Techniker oder Poliere aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung ablegen wollen
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfteist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 4 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie im Webshop dem Reiter ?Termine? entnehmen.
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die
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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie A - EX/A38/30353201/18112026-1 - 18.11.2026
Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022
Inhalt
Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik
Medizinische Aspekte
Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb
Makroskopische und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln
Maßgebende Rechtsvorschriften, Normen und Technische Regeln für den Betrieb
Diskussion
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
In unserer VDI-6022-Schulung Kategorie A vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie A. Dazu zählt sowohl das Wissen über die technischen Aspekte, die bei der Planung, Herstellung und Ausführung dieser Anlagen und Geräte beachtet werden müssen, als auch über die hygienischen Anforderungen an Betrieb, Wartung und Inspektion der RLT-Anlagen. Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, den Raumnutzern eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft sowie ein behagliches Raumklima zu schaffen.
Diese Hygieneschulung gemäß der VDI 6022 Kategorie A vermittelt Ihnen die theoretischen Kenntnisse, um Aufbau und Komponenten von RLT-Anlagen zu konzipieren oder diese Tätigkeiten zu kontrollieren. Zudem sind je nach Anlagentyp bei raumlufttechnischen Anlagen alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen, die von einer nach Kategorie A qualifizierten Person mit entsprechender Berufserfahrung durchgeführt werden können.
Unsere Schulung behandelt darüber hinaus die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie aktuelle Rechtslagen und Hygienevorschriften.
Eine Schulung nach Kat. A beinhaltet eine Schulung nach Kat. B.
Zielgruppe
Ingenieure, Techniker oder Meister aus der technischen Gebäudeausrüstung (Versorgungstechnik o. ä.),
öffentliche Planungsbüros und Architekten; Hersteller aus dem Bereich Raumlufttechnik, Technische Leiter aus Industrie und Mittelstand; Sachverständige und Sicherheitsingenieure, Betreiber
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen.
Mindestens Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur der Fachrichtung ?Technische Gebäudeausrüstung?, ?Versorgungstechnik? oder in einer gleichwertigen Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen, oder bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich Raumlufttechnik; Voraussetzung für die Erlangung einer VDI-Urkunde ist Ihre Berufsausbildung mit der Berufserfahrung und eine bestandene Prüfung am Ende des Seminars, ansonsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.
Abschluss
VDI-Urkunde;
Nettopreis
1040 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
197.6 EUR
Bruttopreis
1237.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
w"
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A36/30301701/18112026-1 - 18.11.2026
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1040 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
197.6 EUR
Bruttopreis
1237.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Thermografie an elektrischen Anlagen - EX/A37/30302201/18112026-1 - 18.11.2026
Frühzeitige Erkennung von Anomalien an elektrischen Anlagen durch Wärmebildtechnik
Inhalt
Einführung
- Was ist Thermografie?
- Was ist eine IR-Kamera?
- Wann sind thermografische Untersuchungen angebracht?
- Möglichkeiten der Thermografie
- Grenzen der Thermografie
Physikalische Grundlagen
- Einteilung und Definition
- Wärmeübertragung
- Wärmeleitung
- Wärmeströmung
- Wärmestrahlung
- Emissionsgrad
- Der Schwarze Strahler
Die Wärmebildkamera
- Infrarot-Thermometer vs. Wärmebildkamera
- Begriffe
- Allgemeine Anforderungen
- Kamerafunktionen
- Für die Thermografie-Prüfung zusätzlich notwendige Messmittel
Rechtliche Vorschriften und Normen
- Anforderungen an den Anwender
- Normen
Durchführung der thermografischen Untersuchung
- Randbedingungen und Einflussgrößen bei der Infrarotmessung
- Durchführung allgemein
- Durchführung des Messverfahrens - Anwendungsgebiete
- Auswertung der Untersuchung
- Dokumentation
- Ablaufdiagramm der Prüfung
Beispielthermogramme
Thermografische Untersuchungen
Nutzen
Die Wärmebildtechnik hat sich mittlerweile zu einem der wertvollsten Diagnoseverfahren im Bereich der elektrischen und mechanischen Instandhaltung entwickelt. Damit gelingt es Ihnen, auffällige Temperaturdifferenzen schnell und berührungslos zu lokalisieren sowie Temperaturverläufe einfach nachzuvollziehen.
Sie lernen in unserer Thermografie Schulung, wie Sie durch die Wärmebildtechnik schon frühzeitig Anomalien an elektrischen Anlagen entdecken und Thermografie zur Schadensprävention nutzen. Somit können Sie nach absolvierter Thermografieschulung bereits Korrekturmaßnahmen planen und durchführen, bevor es zu teuren Systemausfällen und damit verbundenen Produktionsstillständen, oder gar Bränden kommt.
Neben dem nötigen Know-how im Bereich Thermografie an elektrischen Anlagen erhalten Sie in unserer Elektrothermografie Schulung auch das Wissen über die physikalischen Grundlagen. Zusätzlich zeigen wir Ihnen die Unterschiede und Funktionsweisen von Infrarot-Thermometern und Wärmebildkameras.
Zielgruppe
Elektroingenieure, -techniker, -meister, Elektrofachkräfte aus Industrie und Handwerk, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Planungsbüros
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
12; Bitte bringen Sie nach Möglichkeit eine betriebseigene Wärmebildkamera mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1040 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
197.6 EUR
Bruttopreis
1237.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Weiterbildung: Technisches Gebäudemanagement für Betreiber und Dienstleister - EX/A35/30355501/18112026-1 - 18.11.2026
Gebäudebetrieb sicher, effizient und rechtskonform steuern
Inhalt
Einführung und Grundlagen
Bauwerk, Dach und Fach
Trinkwasser
Heizungstechnik
Raumlufttechnik
Brandschutz
Schallschutz
Aufzüge
Beleuchtung
Elektrische Betriebsmittel und Notbeleuchtung
Energiemanagement
Gewährleistungsmanagement
Kostenplanung für den Betrieb
Nutzen
Warum ist technisches Gebäudemanagement für Betreiber und Dienstleister im Facility Management wichtig?
Technisches Gebäudemanagement ist weit mehr als die Organisation von Wartung und Reparatur. Es bildet die Grundlage dafür, dass Gebäude sicher, effizient, rechtskonform und wirtschaftlich betrieben werden können. Fehler im technischen Gebäudebetrieb können hohe Folgekosten, Nutzungsausfälle, Haftungsrisiken oder Sicherheitsmängel verursachen. Besonders für Betreiberinnen und Betreiber, Objektverantwortliche sowie Entscheiderinnen und Entscheider im Facility Management ist es daher wichtig, technische Anforderungen, Betreiberpflichten und wirtschaftliche Auswirkungen zuverlässig beurteilen zu können.
Ihr Nutzen dieser Weiterbildung im Bereich technisches Gebäudemanagement für Betreiber und Dienstleister
In diesem Seminar gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit den zentralen Aufgaben des technischen Gebäudemanagements. Sie verstehen besser, welche technischen Gewerke für den Gebäudebetrieb relevant sind, welche Prüf- und Wartungspflichten bestehen und wie Sie Risiken frühzeitig erkennen. Gleichzeitig schärfen Sie Ihren Blick für Energieeffizienz, Instandhaltungskosten und nachhaltige Betriebsführung. Dadurch können Sie externe Dienstleister gezielter steuern, interne Entscheidungen besser begründen und Ihre Betreiberverantwortung professionell wahrnehmen.
Was Sie konkret in der Weiterbildung lernen und nachhaltig anwenden können
Sie lernen die Grundlagen des technischen Gebäudemanagements nach DIN 32736 kennen und ordnen zentrale Aufgaben im Facility Management sicher ein. Anhand wichtiger Gewerke wie Bauwerk, Trinkwasser, Heizung, Raumlufttechnik, Brandschutz, Aufzüge, Elektrotechnik und Energiemanagement erkennen Sie technische Anforderungen, typische Risiken und relevante Betreiberpflichten.
Sie erfahren, wie Sie Normen, Verordnungen und Prüfpflichten im Gebäudebetrieb anwenden, Instandhaltungsmaßnahmen bewerten und Kosten fundierter planen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit bei Entscheidungen, in der Dienstleistersteuerung und in der wirtschaftlichen Betriebsführung.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Facility Manager, Gebäudetechniker, Hausmeister, Objektleiter, technische Betriebsleiter und alle Fachkräfte, die Verantwortung für den technischen Betrieb von Gebäuden tragen oder diese übernehmen möchten.
Voraussetzungen
Für einen optimalen Einstieg empfiehlt sich das Basisseminar ?Weiterbildung Gebäudemanagement - Facility Management im Unternehmen? insbesondere für Quereinsteiger und neue Mitarbeitende. Die Teilnahme ist optional. Erfahrene Fachkräfte können die Aufbauseminare auch ohne vorherigen Besuch absolvieren.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Für einen optimalen Einstieg empfiehlt sich das Basisseminar ?Weiterbildung Gebäudemanagement - Facility Management im Unternehmen" insbesondere für Quereinsteiger und neue Mitarbeitende. Die Teilnahme ist optional. Erfahrene Fachkräfte können die Aufbauseminare auch ohne vorherigen Besuch absolvieren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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IATF 16949 - Requalifizierung für 1st-/2nd-Party-Auditor - EX/A52/20201106/18112026-1 - 18.11.2026
Requalifizierung in der Automobilindustrie - Sanctioned Interpretations (SI) und FAQs
Inhalt
Anforderungen aus der IATF 16949
Anforderungen an die Auditplanung mit CSR
Typische Auditabweichungen
Inhalte der aktuellen SI
Inhalte der aktuellen FAQ
Änderungen in den Automotive Core Tools
Änderungen in der ISO 19011:2026
Änderungen in der ISO 9001:2026
Nutzen
Mit unserem Seminar Requalifikation nach IATF 16949 für 1st-/2nd-Party-Auditoren halten Sie Ihr Normenwissen für die Requalifizierung in der Automobilindustrie aufrecht. Entsprechend den normativen und kundenspezifischen Anforderungen (OEMs) sind Ihre Auditerfahrungen und die Teilnahme an einer Weiterbildung notwendige Voraussetzungen für den Erhalt Ihres TÜV NORD Personenzertifikats.
Durch den dreijährigen Rhythmus der wiederkehrenden Requalifizierung weisen Sie Ihre Kompetenz nach und können weiterhin Audits nach IATF 16949 professionell durchführen.
Das Update-Seminar zur IATF 16949 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Änderungen und Weiterentwicklungen der IATF 16949 sowie typischen Abweichungen aus den Zertifizierungsaudits. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die aktuellen Sanctioned Interpretations (SIs) vor und beantworten häufig gestellte Fragen (FAQs). Sie gehen auch auf die kundenspezifischen Anforderungen (CSRs) ein, die den Anwendungsbereich der IATF 16949 erweitern und die in interne Audits einbezogen werden müssen.
Diese Schulung zur Requalifizierung nach IATF 16949 wird unter anderem als Fortbildungsveranstaltung für die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV®) anerkannt. Hierfür benötigen Sie einen Rezertifizierungsantrag der TÜV NORD CERT. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie.
Zielgruppe
Diese Update-Schulung ermöglicht IATF-16949-Auditoren (1st/2nd Party), ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Mit dem Seminar Requalifizierung IATF 16949 erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung durch die TÜV NORD CERT. Dieses Seminar richtet sich auch an Prozessauditoren nach VDA 6.3, die ihre Kenntnisse auf den aktuellen Entwicklungsstand bringen möchten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Besuch dieses Lehrgangs sind Kenntnisse der IATF 16949.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Bittte bringen Sie zum Seminar das aktuelle Buch IATF 16949 - Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie mit.
Dieser Lehrgang ist eine Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Sicherer Dampfkesselbetrieb - EX/A52/30101401/18112026-1 - 18.11.2026
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Die Druckgeräterichtlinie (Anforderungen und Änderungen)
- Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
Erfahrungen aus dem Anlagenbetrieb
- Betrieb von Dampfkesseln
- Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft
- Mängel, Unfälle und Schadensfälle
Durchführung von Prüfungen
- Regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen
- Gefahrenanalyse, Risikobewertung
- Prüffristen
Nutzen
Dieser Kurs eignet sich als Fortbildungsmöglichkeit für Kesselwärter: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen aktuelle Kenntnisse zu technischen Neuerungen und zu den gesetzlichen Änderungen in den Bereichen Sicherheitsvorschriften und Umweltschutz. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über Änderungen und Neuerungen bei der Durchführung von Prüfungen, Wartungen und Reparaturen. Sie erhalten das erforderliche Wissen, um die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie den aktuellen Stand der Technik in die Praxis umzusetzen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Kesselwärter mit Praxiserfahrung, Betriebsingenieure sowie interessierte Personen aus dem Bereich des Bedienpersonals
Voraussetzungen
Der Umgang und das Bedienen von Kesselanlagen sind Ihnen vertraut.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - EX/A40/40401301/18112026-1 - 18.11.2026
Inhalt
Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen
Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)
Asphalt
Fugenabdichtungen
Beschichtungen
Kunststoffbahnen/-platten
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.
Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktualisierungskurs - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 510 - 19.11.2026
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben
Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten zweitägigen Fortbildungsveranstaltung nachweisen.
Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit nach 5 Jahren.
Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerkannte zweitägige Fortbildung besucht haben, müssen gemäß der Novelle der GenTSV ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre in einem anerkannten Aktualisierungs-Lehrgang auffrischen.
Eine Aktualisierung Ihrer Fortbildung muss spätestens bis zum 28.02.2026 erfolgt sein, wenn der Besuch des Grundkurses mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Mit Teilnahme an diesem Aktualiserungskurs erfüllen Sie diese Anforderung. Sie erhalten aktuell und praxisnah in einem Tag die erforderlichen Kenntnisse zur Erhaltung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach §28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).
Der Inhalt der Auffrischungskurse basiert auf dem Lehrplan des Länderausschusses Gentechnik (LAG) und umfasst die folgenden Themen:
Teil I: Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen
Teil II: Gefährdungspotentiale von Organismen
Teil III: Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen.
Sie haben die Auswahl zwischen allgemeinen Inhalten zu diesen Themen oder Themenschwerpunkten.
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik - 248 - 19.11.2026
Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde.
Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.
Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.
Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S8 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)
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Aktualisierungskurs - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 248 - 19.11.2026
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben
Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten zweitägigen Fortbildungsveranstaltung nachweisen.
Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit nach 5 Jahren.
Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerkannte zweitägige Fortbildung besucht haben, müssen gemäß der Novelle der GenTSV ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre in einem anerkannten Aktualisierungs-Lehrgang auffrischen.
Eine Aktualisierung Ihrer Fortbildung muss spätestens bis zum 28.02.2026 erfolgt sein, wenn der Besuch des Grundkurses mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Mit Teilnahme an diesem Aktualiserungskurs erfüllen Sie diese Anforderung. Sie erhalten aktuell und praxisnah in einem Tag die erforderlichen Kenntnisse zur Erhaltung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach §28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).
Der Inhalt der Auffrischungskurse basiert auf dem Lehrplan des Länderausschusses Gentechnik (LAG) und umfasst die folgenden Themen:
Teil I: Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen
Teil II: Gefährdungspotentiale von Organismen
Teil III: Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen.
Sie haben die Auswahl zwischen allgemeinen Inhalten zu diesen Themen oder Themenschwerpunkten.
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