Veranstaltungskalender

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Störfallrecht aktuell - 536 - 30.10.2026

Eintägiges Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Störfallrecht, geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte


Das Seminar ist als Fortbildung zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbauftragten staatlich anerkannt.

Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung führt zu Ändeurngen bei den Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, bei den Regelungen zu den Betreiber- und Behördenpflichten sowie zur Einführung „störfallrelevanter Genehmigungsverfahren“.

Von der Umsetzung betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

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Datenschutz, Cookies, Tracking und Analytics - EX/A52/10152118/30102026-1 - 30.10.2026

Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media


Inhalt

Die Standpunkte der Datenschutzbehörden

Der Stand der Dinge hinsichtlich Cookies
- Aktuelle Regelungen des TTDSG zu Cookies und Einwilligungen
- Welche Cookies sind wann erlaubt?

Wie prüft man, welche Cookies gesetzt werden?

Transparenz- und Informationspflichten erfüllen

Checkliste für die Anwendung von Cookies

Der Stand der Dinge hinsichtlich Tracking

Der Fragebogen der Datenschutzbehörden

Welche Datenschutzprobleme entstehen beim Tracking durch Instagram, Facebook, Twitter & Co.?

Nutzen

Fast jede Webseite setzt heute Cookies ein. Nach den letzten höchstrichterlichen Urteilen sind dabei verschiedene Anforderungen nach der EU-Cookie Richtlinie zu berücksichtigen. Sie erfahren in diesem Webinar, wann Sie unter welchen Umständen welche Cookies unter Anwendung des Datenschutzes setzen dürfen. Mit welchen Rechtsgrundlagen können welche Zwecke legitimiert sein? Und wie sehen gängige Lösungen zu deren Umsetzung aus?

Voraussetzungen für Tracking und Analytics wurden weiter von Datenschutzbehörden verschärft. Erfahren Sie im Online Seminar, welches Tracking in Social Media Auftritten, auf der Webseite, in Apps und im Newsletter erlaubt ist. Was müssen Sie bei der Umsetzung beachten und welche Probleme gilt es zu vermeiden?

Das Webinar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Datenschutzanforderungen für Ihre Online-Präsenzen. Dabei erhalten Sie nicht nur Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Mustertexten, um Ihren Handlungsbedarf individuell zu ermitteln, sondern auch ganz konkrete Umsetzungshinweise zum Teil mit Live-Demos.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Webinar verstehen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit Datenschutz und Cookies auf Webseiten und wissen ihn umzusetzen. Sie können außerdem das datenschutzkonforme Tracking für Plattformen auf Online-Präsenzen anwenden.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden; Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten; Projektleiterinnen und -leiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0;

Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 30 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.



Besuchen Sie ergänzend das Webinar Datenschutz und Social Media: Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat, X & Co. rechtskonform nutzen, und erfahren Sie mehr über die aktuellen und speziellen Anforderungen im Bereich Social Media und Datenschutz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A50/10251105/30102026-1 - 30.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    15:15 - 16:45

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools -Prüfung - - EX/A52/20201605/30102026-1 - 30.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 35 Augaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.

Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20101205/30102026-1 - 30.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, gegen Gebühr erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums


  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im

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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10603405/30102026-1 - 30.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Nachhaltigkeitsmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/50101105/30102026-1 - 30.10.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    15:15 - 17:00

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/30102026-1 - 30.10.2026

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Zeit

08:30 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfmittelmanagement-Requalifizierung - EX/A52/20401906/30102026-1 - 30.10.2026

Neue Impulse und Best Practice für das Prüfmittelmanagement


Inhalt

Regelwerke: Wiederauffrischung und Updates zu
- ISO 9001
- IATF
- ISO 10012
- DIN 32937

Betrieb und Optimierung des Prüfmittelmanagements
- Von Aufbau- und Beschaffungs- bis hin zur Überwachungsphase
- Typische Herausforderungen aus der Praxiserfahrung von Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Specials:
- Prüfmittelmanagement im ISO- 9001/IATF- Audit: Anforderungen und Best Practice
- Risikobasierte Festlegung von Kalibrierintervallen

Nutzen

Das Seminar Prüfmittelmanagement-Requalifizierung" bietet eine fundierte Auffrischung und Vertiefung Ihres Wissens zu relevanten Normen und Richtlinien, insbesondere ISO 9001, IATF, DIN 32937 und ISO 10012. Im Mittelpunkt stehen die betrieblichen Aspekte des Prüfmittelmanagements, von der Aufbau- und Beschaffungsphase bis zur Überwachungsphase.
Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt liegt auf der Integration des Prüfmittelmanagements in ISO-9001/IATF-Audits sowie der risikobasierten Festlegung von Kalibrierintervallen. Diese Themen sind entscheidend für die Sicherstellung der Konformität und schaffen Sicherheit bei der Auditierung.

Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit, durch den Austausch mit Fachleuten und anderen Teilnehmern praxisnahe Lösungsansätze und Best Practices zu diskutieren. Dies unterstützt Sie dabei, Ihre Rolle im Prüfmittelmanagement zu optimieren und strategische Ansätze für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Zielgruppe

Fachkräfte, die als Prüfmittelbeauftragte für die betriebliche Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln zuständig sind sowie Prüfmittelbeauftragte, die das Grundlagenseminar besucht haben und ihr Wissen vertiefen/auffrischen möchten

Voraussetzungen

Berufserfahrung und Kenntnisse im Bereich des Prüfmittelmanagements sowie Grundkenntnisse der betreffenden Normen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen - EX/A39/60103001/30102026-1 - 30.10.2026

Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen

- Technische Grundlagen von Hebebühnen

- Prüfung und Wartung

- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung

- Praktische Übungen

- Erfolgskontrolle

Nutzen

Mit dem Seminar Befähigte Person für ortsfeste Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das TÜV-Zertifikat ?Befähigte Person für Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Müssen Sie fahrbare Hubarbeitsbühnen prüfen??Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen" Hier kommen Sie zum entsprechenden Seminar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/30153705/30102026-1 - 30.10.2026

nach Richtlinie DIvB 100


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem praktischen und mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 120 Minuten.
- Es werden insgesamt 60 Aufgaben gestellt, davon 40 Multiple Choice Aufgaben und 20 offene Aufgaben.
- In der praktischen Prüfung wird, begleitend zu den Präsenzphasen, als Belegarbeit ein Brandschutzkonzept nach einer vorgegebenen Aufgabenstellung erstellt.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- In der mündlichen Prüfung stellt der Kandidat sein o. g. Brandschutzkonzept in Form einer kurzen Präsentation vor.

Erfolgskriterium:
- Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die praktische und schriftliche Prüfung bestanden hat.
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- In der schriftlichen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
- In der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
- In der mündlichen Prüfung ist als Hilfsmittel das erarbeitete Brandschutzkonzept zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein unbefristet gültiges Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt, sofern im Zeitraum von drei Jahren geeignete, fachbezogene Fortbildungen mit einem Umfang von mind. 24 UE gemäß Richtlinie DIvB 100 besucht werden.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein unbefristetes Personenzertifikat und einen personenbezogenen Stempel mit Zertifikatsnummer der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Risikomanagement für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 14971 - EX/A52/20351401/30102026-1 - 30.10.2026

Risikomanagement in der Medizinprodukteindustrie


Inhalt

Verankerung des Risikomanagements in der aktuellen Rechtslage
- Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Arzneimittel, Maschinen und Kosmetika
- Unternehmensweites Risikomanagement, risikobasiertes Qualitätsmanagement
- Marktbeobachtung, Risikomanagement und PMCF (Post Market Clinical Follow-up) bzw. PMPF (Post Market Performance Follow-up)

Anforderungen an das Risikomanagement
- Harmonisierte Normen, DIN EN ISO 14971
- GHTF, IMDRF und ICH
- Änderungen in den Regularien

Rolle in der Produktentwicklung
- Entwicklungsmodelle EU, USA
- Human Factors, Usability oder Gebrauchstauglichkeit
- Verfahrens- oder Prozessvalidierung, Validation Master Plan

Praktische Einführung in die Arbeitsweise
- Risikomanagementplan, Risikophilosophie, Risikomanagementteam, Grey-Box-Modell
- Bewertungskriterien, Risikograph
- Risikomanagementprozess
- Bewertung inklusive Bewertung des Restrisikos

Nutzen

In unserer Schulung Risikomanagement für Medizinprodukte erfahren Sie die Anforderungen der aktuellen Version der DIN EN ISO 14971 an das entwicklungsbegleitende Risikomanagement. Dabei werden sämtliche Produktlebenszyklus-Phasen über den Risikomanagementprozess gesteuert.

Das Risikomanagement unterstützt Sie dabei, die Zulassung und Markteinführung sicherer und effektiver medizinischer oder diagnostischer Geräte und Produkte zu erleichtern und zu strukturieren. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie von Medizintechnikherstellern. Es ist deshalb nicht nur unerlässlich sondern sinnvoll, die strengen regulatorischen Anforderungen der MDR (Medical Device Regulation), IvDR (In-vitro Diagnostic Medical Device Regulation) sowie der Norm DIN EN ISO 14971 zu erfüllen. Ziel ist der bestmögliche Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten vor Gefährdungen. Anforderungen dazu gibt die DIN EN ISO 14971 vor, deren Inhalte und Anforderungen wir Ihnen in dieser Weiterbildung zum Thema Risikomanagement für Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit näherbringen.

Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten erarbeiten Sie das strukturierte Vorgehen bei der Realisation des Risikomanagements.
Um die praktische Anwendung besser zu verdeutlichen, ziehen wir in dieser Risikomanagement-14971-Schulung konkrete Beispiele heran. Dadurch sind Sie in der Lage, den Prozess der Risikoanalyse und -bewertung sowie des Risikomanagements in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu implementieren und zu gestalten.

Im Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie durch systematische Umsetzung der Anforderungen erhebliche Vorteile in der täglichen Projektarbeit erzielen, etwa bei unternehmensübergreifenden Entwicklungs- und Herstellungsprozessen.

Zielgruppe

Risikomanager, Verantwortliche für das erstmalige Inverkehrbringen und Mitarbeiter aus den Bereichen Regulatory Affairs, Qualitätsmanagement sowie Forschung und Entwicklung, die für die Erstellung der Risikoanalyse und für das Risikomanagement verantwortlich sind bzw. hier mitwirken

Voraussetzungen

Zum Besuch der Schulung Risikomanagement für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 14971 sind grundlegende Kenntnisse im Bereich Medizinprodukterecht empfehlenswert.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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