Veranstaltungskalender

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Defense & Security FOKUS (DEFS-Kombikurs AWARE und ACT) - EX/A81/10101265/24112026-1 - 24.11.2026

Kompakte Sicherheitsschulung für gezielte Handlungssicherheit


Inhalt

Modul 1 - DEFS AWARE (1 Tag)
? Grundlagen der Situational Awareness und Risikowahrnehmung im Arbeitsalltag
? Systematische Wahrnehmung von Umfeld, Abläufen, Verhalten und Veränderungen
? Erkennen von Frühindikatoren für sicherheitsrelevante Abweichungen
? Einordnung von Situationen zwischen ?normal?, ?auffällig? und ?potenziell kritisch?
? Antizipation möglicher Entwicklungen und Eskalationsdynamiken
? Abgrenzung von Wahrnehmung, Bewertung und Handlung
? Übertragung der Inhalte auf den eigenen Arbeits? und Organisationskontext

Modul 2 - DEFS ACT (1 Tag)
? Entscheidungsfindung bei erkannten Risiken und Gefahren
? Ableitung angemessener Handlungsoptionen aus wahrgenommenen Lagen
? Umgang mit unterschiedlichen Gefährdungslagen im Arbeitsalltag (z.?B. personenbezogene, technische, infrastrukturelle,
organisatorische oder externe Risiken)
? Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsgrenzen im Handlungsprozess
? Handeln unter Stress, Zeitdruck und Unsicherheit
? Selbstschutz und verantwortungsbewusstes Eingreifen im organisatorischen Rahmen
? Einordnung rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen
? Reflexion des eigenen Entscheidungs? und Handlungsverhaltens

Nutzen

DEFS FOKUS richtet sich an Organisationen und Mitarbeitende, die sicherheitsrelevante Situationen im Arbeitsalltag frühzeitig wahrnehmen, realistisch einordnen und verantwortungsvoll handeln müssen - ohne auf formale Sicherheitsrollen oder technische Interventionen angewiesen zu sein.
Das Programm kombiniert die beiden Module DEFS AWARE und DEFS ACT zu einer praxisnahen, arbeitsalltagsorientierten Qualifizierung. Teilnehmende lernen, relevante Frühwarnsignale und Abweichungen bewusst wahrzunehmen, Situationen fundiert einzuordnen und nach erkannter und eingeordneter Gefährdung rollenangemessen, kontrolliert und nachvollziehbar
zu handeln.
DEFS FOKUS unterstützt Organisationen dabei, Eskalationen nicht erst im Ereignisfall zu begegnen, sondern bereits im Vorfeld Handlungssicherheit aufzubauen. Wahrnehmung und Handeln werden systematisch miteinander verknüpft, ohne Deeskalationstechniken oder operative Eingriffe in den Vordergrund zu stellen.
Das Programm stärkt:
? die Situational Awareness von Mitarbeitenden im Arbeitsalltag,
? die Entscheidungs? und Handlungssicherheit unter Stress,
? das Bewusstsein für eigene Rollen, Grenzen und Übergaben,
? sowie die Fähigkeit, sicherheitsrelevante Situationen nicht reflexhaft, sondern überlegt und verantwortungsvoll zu bewältigen.
DEFS FOKUS eignet sich besonders für Organisationen, die einen praxisnahen Einstieg in das DEFS?System suchen oder gezielt die operative Handlungssicherheit ihrer Mitarbeitenden stärken möchten.

Zielgruppe

DEFS FOKUS richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte, insbesondere an:
? Operative Mitarbeitende
? Mitarbeitende mit Kunden , Besucher oder Teilnehmendenkontakt
? Mitarbeitende mit Konflikt oder Eskalationspotenzial im Arbeitsalltag
? Team und Schichtleitungen
? Führungskräfte mit Personalverantwortung
Das Programm eignet sich für heterogene Gruppen und kann sowohl inhouse als auch terminiert im freien Markt durchgeführt werden.

Voraussetzungen

? Keine

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10; ? Durchführung in Präsenz, Online oder Inhouse möglich
? Praxisnah mit alltagsbezogenen Fall? und Transferbeispielen
? Fokus auf Wahrnehmung, Entscheidung und Handlung - keine Deeskalationstechniken
? Das Seminar ist für eine überschaubare Gruppe von ca. 6-10 Teilnehmenden konzipiert. Diese Gruppengröße rmöglicht
einen intensiven Austausch unterschiedlicher Perspektiven und Rollen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1512 EUR

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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A46/40301201/24112026-1 - 24.11.2026

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV


Inhalt

Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen

Nutzen

Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Voraussetzungen

Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Training Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) - EX/A38/20201711/24112026-1 - 24.11.2026

ISO-21434-Schulung zum Cybersecurity Management System (CSMS)


Inhalt

Grundlagen
- Warum Cybersicherheit?
- Historischer Hintergrund
- Wichtigkeit und Unterschiede zwischen IT-Sicherheit und OT-Sicherheit
- Zusammenhang zwischen ISO/SAE 21434, TISAX/ENX VCS, VDA ACMS-A, ISO PAS 5112, ISO 26262, ISO 27001 etc.
- Ziele eines CSMS
- Organisatorische Grundsätze
- Security vs. Safety
- Lebenszyklus der Cybersicherheit
- Angriffsarten / Malware-Typen
- STRIDE- und DREAD-Methode
- Schwachstellen-Bewertung und Schwachstellen-Datenbanken
- Pentest-Beispiele

Rechtsgrundlagen
- Überblick über die Regulierung und Normung
- Gesetzliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen - Erläuterung der wichtigsten Vorschriften
- Relevanz der ISO/SAE 21434

Anforderungen der ISO/SAE 21434 und des CSMS:
- Organisatorisches Cybersicherheitsmanagement
- Verteilte Cybersicherheitsaktivitäten
- Kontinuierliche Cybersicherheitsaktivitäten
- Lieferantenmanagement
- Projektabhängiges Cybersicherheitsmanagement
- Produktentwicklung: Konzeptphase, Entwicklungsphase und Nachentwicklungsphase
- TARA (Threat Analysis Risk Assessment)

Abschlussprüfung zum Automotive Cyber Security Expert (TÜV)

Nutzen

Was lernen Sie im Automotive Cybersecurity Training?
Dieses 3-tägige Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) Training (auch bekannt als ISO-21434-Schulung) vermittelt Ihnen das Wissen, wie Sie durch die Einhaltung vorhandener Regularien Cyberangriffe auf Fahrzeuge vermeiden, um die Sicherheit der Passagiere sowie der Öffentlichkeit zu gewährleisten. In unserem Automotive Cybersecurity Training bauen Sie ein fundiertes Verständnis für die UNECE-Regulierung auf, die als Grundlage zur Umsetzung eines Cybersecurity Management Systems (CSMS) dienen. Anhand praktischer Beispiele zeigen wir Ihnen während der Weiterbildung, wie Sie die Anforderungen der ISO 21434 umsetzen können. Gemeinsam erarbeiten wir zielführende Methoden und Werkzeuge für ein CSMS gemäß ISO 21434. Zusätzlich erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen IT- und OT-Security und zeigen Zusammenhänge mit weiteren Regelwerken wie TISAX, ISO 27001 oder dem VDA-Rotband auf.

Warum ist Automotive Cybersecurity wichtig?
Moderne Fahrzeuge sind immer stärker vernetzt - und damit anfälliger für Cyberangriffe. Um Manipulationen am internen Fahrzeugnetzwerk zu verhindern, hat die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) verbindliche Cybersicherheits-Regelungen eingeführt. Sie verlangen eine ganzheitliche sicherheitstechnische Betrachtung über alle Cybersicherheitsaspekte hinweg - für Produkte, Prozesse und IT-Systeme, die die Cybersecurity über die gesamte Nutzungsdauer eines Fahrzeugs garantieren.

Zusätzlich wurde für die Cyber-Security im Automotive-Bereich die Norm ISO 21434 ?Road Vehicles - Cyber Security Engineering ? eingeführt. Dieser praxisnahe, prozessorientierte Standard zielt auf die Sicherheit aller elektrischen und insbesondere elektronischen Systeme während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ab.

Wofür ist das Automotive Cybersecurity Expert (TÜV) Zertifikat von Vorteil?
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie unser Bestehende englischsprachige Trainings, in denen diese Eintragungen auf Englisch hinterlegt sind, habe ich entsprechend. Sie erfüllen alle Anforderungen an die Entwicklung von cybersicherheitsrelevanten Komponenten, können ein CSMS aufbauen und schützen Ihre Fahrzeugkomponenten gegen Cyberangriffe. Zusätzlich weisen Sie die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der UNECE-Regulierung sowie der eingeführten Regelwerke (ISO 21434) in Bezug auf Ihre aktuelle Technik nach.

Zielgruppe

Cybersicherheitsaspekte sind von hoher Relevanz für Fahrzeughersteller (OEM), Zulieferer von hard- und/oder softwarebasierten Komponenten und/oder Systemen, Engineering-Dienstleister, Software- und ICT-Infras

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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 25.11.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist  als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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Asbest - 248 - 25.11.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 25.11.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 25.11.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Auffrischung der Fachkunde und der Sachkunde für Schimmelpilzsanierung - Update 2026 - 248 - 25.11.2026

Zweitägiger Zertifikats-Auffrischungslehrgang (online).


Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheits-technischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.

Die TRGS 524 regeln die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, also bei der Arbeit im Bereich Schimmelpilzsanierung.

Die TRGS 524 fordert unter Nr. 3.1 Nr. 6, dass sich Fach- oder Sachkundige für Arbeiten im kontaminierten Bereich regelmäßig fortbilden müssen.

Der Begriff „regelmäßig“ wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 3 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Die derzeit letzte Änderung der TRGS wurde am 31.03.2022 veröffentlicht. Sie aktualisiert die zuvor veröffentlichte Fassung von Januar 2014, die bereits im Oktober 2019 in einigen Punkten angepasst wurde.

Das Umweltinstitut bietet hierzu einen zweitägigen Auffrischungslehrgang mit aktuellen Schwerpunkten an.

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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 248 - 25.11.2026

Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.


Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:

Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.

Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.

Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.

Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.

Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.

Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:

  • eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
  • neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen  und die Löschtaktik haben,
  • Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
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Umweltrecht aktuell - 248 - 25.11.2026

Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde für Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltbetriebsprüfer, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte


Das internationale und nationale Umweltrecht werden regelmäßig überarbeitet. Egal ob Umweltauditoren, -betriebsprüfer, -gutachter, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte – alle müssen für ihre Tätigkeit über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht informiert sein.

Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.

Das Seminar gibt kurz und bündig einen Überblick über aktuelle rechtliche und normative Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.

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Probenahme von Trinkwasser - 248 - 25.11.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.

Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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