Veranstaltungskalender

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WEBINAR: Safexpert Anwenderschulung - 2511-WEB - 15.12.2026

In dieser 2-tägigen Schulung lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.


Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt werden.

Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.

Inhalte der Schulung

  • Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
  • Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
  • Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • Prüf- und Abnahme-Assistent
  • Normendatenbank optimal einrichten
  • Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf

Seminarprogramm

Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert

Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen  können, lernen Sie:

  • Grundlagen der CE-Kennzeichnung
  • (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
  • CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
  • Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
  • Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
  • Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
  • Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
  • Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
  • Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)

Safexpert effizient nutzen

  • Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
  • Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
  • Angewandte Normen in Maßnahmen
  • Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
  • Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
  • Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
  • Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
  • Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
  • Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?

Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche  Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:

  • Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
  • Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
  • Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
  • Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)

Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.

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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 15.12.2026

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 15.12.2026

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft  mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

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WEBINAR: Safexpert 10 - Umsteigerschulung - 2302-WEB - 15.12.2026

In der halbtägigen Online‑Schulung lernen Sie die Neuerungen  und Verbesserungen in Safexpert 10 kennen und erhalten einen Überblick  zum Umstieg auf die neue Version 10.


Diese Online-Schulung zeigt, wie Safexpert 10 mit der neuen Risikobeurteilung zu weniger Aufwand und mehr Wirkung beiträgt. Sie erhalten einen nutzenorientierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Verbesserungen und erhalten einen Einblick in die Vorteile, die sich daraus für die tägliche Arbeit ergeben.

Safexpert 10 wurde konsequent auf eine intuitive und anwenderfreundliche Bedienung ausgerichtet, sodass Sie sich schnell in die neue Arbeitsweise einfinden. Die Inhalte der Safexpert Hilfe  unterstützen Sie bei der Einarbeitung. Wer sich schneller mit den Neuerungen vertraut machen möchte, erhält mit dieser Umsteigerschulung eine gezielte und zeitsparende Unterstützung.

Die neue Risikobeurteilung – strukturierter und effizienter

  • Strukturierte und deutlich vereinfachte Erfassung von Risiken durch das zentrale Arbeiten mit Gefährdungssituationen, in denen mehrere Gefährdungen und Lebensphasen gemeinsam abgebildet werden können, wodurch Redundanzen reduziert und die Risikobeurteilung übersichtlicher und flexibler wird
  • Bewertung von Risiken durch die Risikoeinschätzung (IN‑ und OUT‑Risiko), die stärker in den Workflow eingebunden ist – mit direkter Bewertung des IN‑Risikos nach der Gefahrenbeschreibung und flexibler Bewertung der Maßnahmen als Kette oder im Zusammenspiel
  • Wiederverwendung bewährter Inhalte durch die weiterentwickelte Lösungsbibliothek, in der Gefährdungsbeschreibungen und Maßnahmen nun gemeinsam als Vorlagen verwaltet und genutzt werden können
  • Reduzierter Pflegeaufwand durch den Änderungs‑Assistenten, der Aktualisierungen von Normen und Dokumenten projektweit gebündelt unterstützt
  • Überarbeiteter Bericht, der die neue Struktur der Risikobeurteilung abbildet und alle relevanten Inhalte in einem einheitlichen Standardbericht zusammenführt
  • Wie Sie Bestandsprojekte durch die Anpassung an die neue Struktur optimieren und bestehende Inhalte übersichtlicher nutzen sowie gezielt  weiterentwickeln können

Sistema-Schnittstelle – mehr Transparenz und zentrale Verwaltung

  • Direkte Eingabe von Performance Level (PLr) oder SIL über die  Sistema‑Schnittstelle, wodurch Umwege über den Risikographen entfallen können
  • Einsicht in hinterlegte Sistema‑Berechnungen direkt in Safexpert (Vorschau), sodass Ergebnisse nachvollzogen werden können, ohne Sistema separat öffnen zu müssen
  • Zentrale Nutzung aller im Projekt enthaltenen Sistema‑Berechnungen, indem diese gesammelt in einem gemeinsamen Sistema‑Projekt geöffnet werden können

Anforderungsliste – gesetzliche Anforderungen systematisch umsetzen

  • Systematische und vollständige Prüfung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus der Maschinenverordnung durch die Anforderungsliste, wodurch keine Anforderungen übersehen werden und die Konformitätsbewertung nachvollziehbar aufgebaut ist
  • Direkte Verknüpfung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen mit den Maßnahmen der Risikobeurteilung,sodass deren Umsetzung an der Maschine nachvollziehbar dokumentiert wird

Neue Benutzerführung – schneller zum Ziel

  • Schneller Zugriff auf Projekte und Unterprojekte durch das erweiterte Dashboard mit integrierter Projektstruktur, sodass Sie direkt in die Bearbeitung einsteigen können
  • Zentrale Steuerung aller Projektfunktionen im Projektfenster, in dem alle relevanten Bereiche übersichtlich gebündelt zur Verfügung stehen
  • Gezieltes Eingrenzen von Inhalten durch die erweiterten Filtermöglichkeiten, um auch bei umfangreichen Projekten den Überblick zu behalten
  • Schnelles Erkennen offener oder unvollständiger Inhalte durch die strukturierte Darstellung und Filterung, wodurch die Bearbeitung effizienter und nachvollziehbarer wird

Darüber hinaus werden auch kleinere technische Verbesserungen und Neuerungen angesprochen.

Zudem wird aufgezeigt, welche Aspekte für den Umstieg auf Safexpert 10 besonders relevant sind.

Hinweis: Alle Schulungen werden grundsätzlich auf der aktuellen Softwareversion durchgeführt. Ausnahmen sind im Termin entsprechend gekennzeichnet.

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Webinar: Diisocyanate - Modul 2 - EX/A81/50302611/15122026-1 - 15.12.2026

Streichen und Rollen


Inhalt

Modul 2: Streichen und Rollen

Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyante enthalten durch Streichen oder Rollen

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

- Malerbetriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer
- Werften

Voraussetzungen

- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

13:00 - 14:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

51 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

9.69 EUR

Bruttopreis

60.69 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/15122026-1 - 15.12.2026

Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten


Inhalt

Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.

Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.

Nutzen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.

Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.

Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.

Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.

Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.

Zielgruppe

Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.

Voraussetzungen

Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief

Zeit

09:00 - 11:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

85 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

16.15 EUR

Bruttopreis

101.15 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/15122026-1 - 15.12.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006

Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers

Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM

Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes

Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung

Buß- und Verwarngeldkatalog

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

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Webinar: Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Gemeinschaftseinrichtungen - EX/A81/50408306/15122026-1 - 15.12.2026


Inhalt

Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens

Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung

Aktuelle Tagesthemen

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Gemeinschaftseinrichtungen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

328 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.32 EUR

Bruttopreis

390.32 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten nach BetrSichV, DGUV & TRBS 1203 - EX/A38/60102803/15122026-1 - 15.12.2026

Qualifizierung zur Befähigten Person für kraftbetriebene Kleingeräte


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regel TRBS 1203 ?Befähigte Personen?
- DGUV Vorschrift & DGUV Regeln
angelehnt an DGUV R 100-500
- Herstelleranforderungen & CE-Anforderungen

Technische Grundlagen
- Aufbau und Funktion kraftbetriebener Kleingeräte
- Typische Gefährdungen und Sicherheitsmerkmale
- Schutzeinrichtungen & sicherheitstechnische Anforderungen

Prüfanforderungen
- Sicht-, Funktionsprüfung
- Prüftiefe und Prüffristen
- Dokumentation
- Einsatz geeigneter Prüfmittel

Praxis
- Praktische Prüfungen an typischen kraftbetriebenen Kleingeräten
- Erkennen von Mängeln
- Dokumentation mit Prüfprotokollen
- Übungen zur Fehleranalyse

Nutzen

Die Qualifizierung zur Befähigten Person für kraftbetriebene Kleingeräte bietet Teilnehmenden einen entscheidenden Mehrwert für ihre tägliche Arbeit. Sie erwerben umfassende Fachkenntnisse, um Prüfungen nach BetrSichV, TRBS 1203 sowie DGUV-Vorgaben (angelehnt an DGUV R 100-500) sicher, effizient und rechtskonform durchzuführen. Durch das vertiefte Verständnis für technische Zusammenhänge und typische Gefährdungen gelingt es den Teilnehmenden, Risiken frühzeitig zu erkennen und Geräte zuverlässig zu beurteilen. Gleichzeitig lernen sie, Prüfberichte korrekt zu dokumentieren und damit die Nachweisführung im Unternehmen zu stärken. Das Seminar erhöht nicht nur die persönliche Handlungssicherheit, sondern verbessert auch nachhaltig die betriebliche Arbeitssicherheit. Unternehmen profitieren von geringeren Ausfallzeiten, weniger Schadensfällen und einer nachweislich erhöhten Compliance gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Die anerkannte Teilnahmebescheinigung bestätigt die erworbene Fachkunde und unterstützt Teilnehmende dabei, Prüfaufgaben eigenverantwortlich und professionell wahrzunehmen.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus Logistik, Lager, Arbeitssicherheit, Technische Mitarbeiterinnen, HausmeisterinnenPersonen, die Prüfaufgaben übernehmen sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

410 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

77.9 EUR

Bruttopreis

487.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/15122026-1 - 15.12.2026

gem. MVAS 99 / RSA 21


Inhalt

- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung

Nutzen

Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.

Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.

Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.

Zielgruppe

Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz

Voraussetzungen

-keine Voraussetzungen

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

8; - Inhouseangebote sind möglich

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

520 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

98.8 EUR

Bruttopreis

618.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person für Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten - EX/A35/30501401/15122026-1 - 15.12.2026


Inhalt

Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik u.a. BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Information 202-044, DIN TS 79183

Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sport- und Fitnessgeräten

Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sport- und Fitnessgeräten

Beurteilung von Sportstätten (Sporthallen und Außensportanlagen)

Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

Das Seminar ?Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten.
Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.


Zielgruppe

Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sport- und Fitnessgeräten sowie Sportstätten? als Befähigte Person beauftragt werden sollen.

Voraussetzungen

Eine befähigte Person muss nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit ?Befähigte Personen? (TRBS 1203) über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen Tätigkeit. Die Person sollte eine Berufsausbildung absolviert haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen bestehen.

Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden Objekten umgegangen sein.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung sind erforderlich. Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile.

Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unterlagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte) zur Verfügung stehen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

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Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A52/40301601/15122026-1 - 15.12.2026

ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen


Inhalt

Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?

Nutzen

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.

Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.

In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.

Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.

Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.

Zielgruppe

- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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