Veranstaltungskalender
Technische Dokumentation - Grundlagenseminar - EX/A36/30401701/27052026-1 - 27.05.2026
Inhalt
Begriffe, Ziele, Einflüsse in der Technischen Dokumentation
Rechtliche Anforderungen und Pflichten an die Technische Dokumentation
Relevante Gesetze, Richtlinien, Normen etc.
Gängige Redaktionssysteme/Textverarbeitungstools
Sinnvolle Ablage und die Rolle von Datenbanken in der Dokumentation
Dokumentation einfach konzipieren
Übersetzungsgerechte Dokumentation
Folgen fehlerhafter Dokumentationserstellung
Digitale Bildbearbeitung (Basics)
Nutzen
In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Technische Dokumentation. Sie lernen, für Ihren Anwendungsbereich die richtigen Normen und Gesetze zu recherchieren. Sie erfahren, welche Pflichtbestandteile und Qualitätsmerkmale in einer guten Technischen Dokumentation gefordert sind. Sie erkennen die möglichen Folgen einer fehlerhaften Dokumentation und deren Auswirkungen.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung kennen Sie die allgemeinen Grundlagen zur Erstellung und Konzeption technischer Dokumente unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen. Dazu zählen Gesetze, Normen und Richtlinien. Im Anschluss an das Seminar können Sie die Grundlagen der Technischen Dokumentation im Aufbauseminar vertiefen.
Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Unsere Referenten verfügen über eine langjährige Berufspraxis. Sie vermitteln Ihnen die Lerninhalte anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis. Im Seminar bleibt Ihnen genügend Zeit, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Technische Bearbeiter und Personen, die Technische Dokumentationen erstellen oder künftig diese Tätigkeit im Unternehmen übernehmen sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A41/30501201/27052026-1 - 27.05.2026
Anforderungen der DIN EN 1176
Inhalt
Rechtsgrundlagen
Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)
Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung
Sicherheitsaspekte
Spielplatzgerätemängel
Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen
Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen
Verkehrssicherungspflichten der Betreiber
Haftungs- und Versicherungsaspekte
Checkliste Spielplatzinspektion
Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.
Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.
In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: Schutz gegen Korrumpierung nach Maschinenverordnung – die neue EN 50742 - 2704-WEB - 27.05.2026
In diesem 3,5 stündigen Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick, wie Sie die Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der neuen Maschinenverordnung umsetzen und wie die neue EN 50742 dabei unterstützt.
In diesem 3,5 stündigen Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick, wie Sie die Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der neuen Maschinenverordnung umsetzen und wie die neue EN 50742 dabei unterstützt.
Aufnahme eines Mitarbeiters an einem Laptop mit virtuellem Sicherheitsschloß
Die gesetzlich verpflichtende Security von Maschinen und Anlagen ist eine der wichtigsten Änderungen der neuen Maschinenverordnung. Wie diese Anforderung zu erfüllen ist, lässt die EU-Verordnung allerdings völlig offen.
Seit Januar 2026 ist nun endlich der Entwurf einer harmonisierten Norm, prEN 50742 – Schutz gegen Korrumpierung – erschienen.
Erfahren Sie im 3,5 stündigen WEB-Seminar, wie die neue Norm bei der Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich der „Korrumpierung“ von Maschinen und Steuerungen unterstützt.
Seminarprogramm
Kurzüberblick: Was die Maschinenverordnung im Detail bzgl. Security fordert
- Das sind die unterschiedlichen Aspekte, die sich hinter der neuen Anforderung „Schutz gegen Korrumpierung“ der MVO (Anhang III, 1.1.9.) verbergen.
- Achtung: Auch hinsichtlich Steuerungen (Anhang III, 1.2.1.) wurden neue Security-Anforderungen definiert!
- Wichtig: Was die Maschinenverordnung nicht fordert!
EN 50742 ermöglicht unterschiedliche Verfahren
- Die Norm gibt den Anwendern die Wahl: Vorgehen nach dem in der Norm beschriebenen Prozess oder Anwendung der Vorgaben aus IEC 62443.
- Warum für Unternehmen, die noch keine Erfahrung mit IEC 62443 haben, die von der EN 50742 bereitgestellten Vorgaben meist der einfachere Weg sind.
- Warum auch im Security-Prozess nach EN 50742 die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 der Ausgangspunkt ist.
- Warum die Norm eine Bedrohungsanalyse als nachgelagerten Prozessschritt zur Safety-Risikobeurteilung vorsieht.
- Was sind typische Security-Umgebungsbedingungen (security context)?
Produktanforderungen und Security-Grundprinzipien
- Welche Security-Grundprinzipien die Norm vorschreibt.
- So ermitteln sie die security relevanten Schnittstellen Ihrer Maschine.
- Achtung: Nicht nur böswillige Angriffe, sondern auch unabsichtliche Korrumpierungen müssen berücksichtigt werden!
- Warum Sie bei der Anwendung von Kryptografie prüfen müssen, ob Reaktionszeiten von Sicherheitsfunktionen dadurch nicht negativ beeinträchtigt sind.
- Welche Daten (Änderungen von Software, Parameter, etc.) müssen Maschinen automatisiert speichern (loggen)?
- Wie Sie das erforderliche Security-Level für unterschiedliche Sicherheitsfunktionen bestimmen.
- Welche Informationen in die Benutzerinformationen einfließen müssen.
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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 27.05.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 27.05.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest - 248 - 27.05.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Einstieg in die betriebliche Kreislaufwirtschaft - EX/A52/40301101/28052026-1 - 28.05.2026
Grundlagen für die praktische Umsetzung des Abfallrechts und der Abfallentsorgung
Inhalt
Überblick Rechtsquellen und ihre praktische Relevanz
- EG, Bund, Länderhierarchie der Gesetzgebung
- Gesetze, Verordnungen, kommunale Satzungen, technische Regelungen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Anwendungsbereich
- Aufbau, Grundsätze und Ziele
- Begriffsdefinitionen
- Abfalleinteilung (Überblick)
- Abfallhierarchie
- Verordnungen zum KrWG (Überblick)
Weitere Regelwerke zur Abfallgesetzgebung
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Verpackungsgesetz
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Batteriegesetz (BattG)
Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Umweltmanagementsysteme
- Beauftragte im Umweltbereich
- Haftungsrechtliche Betrachtung
- Andere relevante Rechtsgebiete
Anforderungen beim Umgang, bei der Lagerung, Beförderung und Entsorgung
gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
- Abfallschlüsselsystematik nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Einteilung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
- Gefährliche Abfälle/nicht gefährliche Abfälle
- Anforderungen an die Lagerung und betriebliche Abfall-Sammellogistik
Vorabkontrolle (Überblick zu erforderlichen Genehmigungen für die Entsorgung)
- Einzelentsorgungsverfahren, Sammelentsorgungsverfahren (Überblick)
Verbleibskontrolle (Lieferscheinverfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)
- Begleitschein
- Übernahmeschein
- Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
- Sonstige Regelungen zum Nachweis
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Registerführung für Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger
- Entsorgung von Abfällen durch Dritte (grundlegende Anforderungen)
- Kontrolle und Überwachung von Abfalltransporten nach KrWG und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Begleitpapiere und Kennzeichnung von Fahrzeugen
Beispiele aus der bzw. für die betriebliche Praxis
Nutzen
Im Seminar Abfallrecht steht die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Abfallentsorgung im Fokus. Dabei eignen Sie sich Kenntnisse über die relevantesten bindenden Verpflichtungen im Bereich der Abfallwirtschaft an und bekommen eine Grundlagenschulung zum Abfallrecht. Sie werden darüber hinaus in die Themen Abfallentsorgung, fachgerechter Transport sowie Entsorgung und Umweltschutz eingeführt und erhalten einen Überblick über einzelne Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Prozesse und Verfahren und werden an den praxisgerechten Einsatz zur fachgerechten und rechtssicheren Entsorgung verschiedener Abfälle herangeführt. Dabei lernen Sie, die Lagerung und den Transport von Abfällen ordnungsgemäß durchzuführen und die Entsorgung durch Begleitschein, Übernahmeschein, Sammelentsorgung, Registrierung und Nachweisführung zu dokumentieren. Dazu zählt auch, das fakultative und privilegierte Nachweisverfahren kennenzulernen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen, um zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterscheiden zu können und erfahren, welche abfallrechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften eine Rolle spielen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem eine aktuelle Ausgabe des Buches ?Abfallrecht? sowie umfangreiche Arbeitsmittel, wie Flussdiagramme und Prüflisten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Kenntnisse über die Grundlagen des Abfallrechts bestätigt.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Abfallentsorgung eingebunden sind oder zukünftig eingebunden werden sollen; Einkäufer, Betriebsleiter, Bereichs- oder Gruppenleiter, in deren Verantwortung die Abfallentsorgung fällt; Interessierte, die sich einen Überblick über relevante Inhalte des Umweltrechts verschaffen wollen
Zeit
09:00 -
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Wirkungsgradverbesserung bei Dampfkesselanlagen - EX/A81/30108801/28052026-1 - 28.05.2026
Was kostet eine Tonne Dampf?
Inhalt
In Produktionsanlagen sind nicht nur die Output-Kosten und Stückzahlen der hergestellten Produkte das alles entscheidende, sondern den Kosten der eingesetzten Primärenergie kommt in der Gesamtkalkulation ein immer wichtigerer Stellenwert zu. Auch die Instandhaltungskosten der Anlagen sind nicht mehr zu unterschätzen in der Anlagenbilanz.
In diesem Seminar errechnen Sie, wieviel eine Tonne Dampf in ihrem Unternehmen kostet. Neben dieser Kostenrechnung liegt der Schwerpunkt in der Betrachtung der Wirksamkeit von jenen Anlagenteilen, welche einen großen Beitrag zu einer Effizienzsteigerung leisten können. Dabei werden die Maßnahmen besonders bearbeitet, welche in vielen Betrieben aktuell umgesetzt werden.
Von einfachen Großwasserraumkessel bis zu großen Wasserrohrkessel werden die verschiedenen Maßnahmen und Betriebsarten in ihrer Effektivität und Verhältnismäßigkeit durchleuchtet.
Jeder Betreiber von Energieanlagen ist verpflichtet Primärenergie zu sparen. Damit tragen Sie auch einen essenziellen und mit privaten Maßnahmen unvergleichbar hohen Nutzen zur Verringerung der CO2 Emissionen in unsere Atmosphäre bei.
Nutzen
Erfahren Sie mit welchen Maßnahmen Sie im Betrieb von Dampfkessel Brennstoffkosten einsparen können. Damit erlernen Sie mit welcher Maßnahme Sie viele Energieeinsparung schaffen können und wann sich eine Investition rechnet (ROI).
Das Bedürfnis den Primärenergieverbrauch zu verringern, ist kein freiwilliges mehr, sondern durch die europäische Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU mittlerweile ein gesetzlich vorgeschriebenes.
Unser Referent war Jahrzehnte lang als TÜV-Inspektor für Dampfkesselanlagen tätig und informiert völlig unabhängig von Hersteller- bzw. Lieferantenzwang oder -nähe.
Zielgruppe
Betriebstechniker, Kesselwärter, Ingenieurdienstleister im Industrieanlagenbau, Dienstleistungsunternehmen von Industriemontagen, Maschinen- und Anlagenbauer, Ingenieurbüros und ähnliche.
Voraussetzungen
Für den Abschluss dieser Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Kesselwärter und Fachkräfte, welche in diesem Fachbereich bereits arbeiten, besitzen gute Voraussetzungen für die Teilnahme.
Ihr Interesse ist stets die beste Voraussetzung!
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
966 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
183.54 EUR
Bruttopreis
1149.54 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A52/30251101/28052026-1 - 28.05.2026
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften
Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS
Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen
Auftragsvergabe an Fremdfirmen
Koordinierung von Arbeiten
Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden
Haftung
Nutzen
Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.
Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im jeweiligen Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erforderlich.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Exportkontrolle Seminar: Exportkontrollbeauftragte - kein Export ohne Exportkontrolle - EX/A52/60152052/28052026-1 - 28.05.2026
Grundlagen der Exportkontrolle - aktuelles Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht
Inhalt
? Ziele und Mittel der Exportkontrolle
? Embargos und weitere Verbote
? Prüfen der Waren auf Ausfuhrgenehmigungspflichten
? Arten der Ausfuhrgenehmigung
? Antragsverfahren beim BAFA
? Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr
? Zugelassener Ausführer werden und bleiben
? Außenwirtschaftsprüfung
? Strafrechtliche Folgen illegaler Exporte
Nutzen
In unserem Seminar Exportkontrolle erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle, das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht sowie die interne Organisation und die damit verbundenen Prozessabläufe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Güterklassifizierung und dem Personenscreening.
In Unternehmen der Exportwirtschaft spielt eine funktionierende innerbetriebliche Exportkontrolle eine immer wichtigere Rolle. Der Überprüfung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften unter der Fragestellung, was an wen, wohin und zu welchem Zweck geliefert wird, wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Verantwortlich dafür sind sowohl die Geschäftsführung als auch die Exportkontrollbeauftragten. Diese müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der Dual-Use-Verordnung eingehalten werden.
Da es ohne ordnungsgemäße Kontrolle keinen internationalen Handel gibt, bringen wir Sie in diesem Seminar zur Exportkontrolle auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und machen Sie mit folgenden Inhalten der Exportkontrolle vertraut:
- Ausfuhrgenehmigungspflichten,
- Antragsverfahren BAFA,
- Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr,
- Außenwirtschaftsprüfung,
- strafrechtliche Folgen illegaler Ausfuhren.
In diesem Seminar lernen Sie, alle Anfragen und die daraus resultierenden Angebote genau zu prüfen. Die zentrale Frage lautet dabei häufig: ?Gibt es Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Verbote?? Dies betrifft nicht nur Waren und Ersatzteile, sondern auch Software, Technologien und Datensätze und gilt sowohl für versandte Waren als auch für Daten, die Sie zum Download zur Verfügung stellen.
Identifizieren Sie künftig rechtzeitig gelistete, also verbotene Empfängerinnen und Empfänger, Händlerinnen und Händler, Kundinnen und Kunden sowie Banken und vermeiden Sie Verstöße. Denn im schlimmsten Fall drohen Ihnen als Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer oder leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter Freiheits- und Geldstrafen, Bußgelder sowie die Einziehung unberechtigter Ausfuhrerlöse.
Zielgruppe
Exportmitarbeiter, Vertriebsmitarbeiter, Ausfuhrverantwortliche, Compliance- Beauftragte, Geschäftsführer, Vorstände, Universitätspräsidenten sowie Professoren von Universitäten und Fachhochschulen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
880 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
167.2 EUR
Bruttopreis
1047.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A52/50251101/28052026-1 - 28.05.2026
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121
DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811
Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.
Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.
Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Technische Dokumentation - Aufbauseminar - EX/A36/30401706/28052026-1 - 28.05.2026
Inhalt
Rechtliche Anforderungen an die Technische Dokumentation
- Produkthaftung und Produzentenhaftung
- Einführung in die Recherche mit Recherchewerkzeugen
Qualität der Technischen Dokumentation
- Grundlagen des Layouts
- Grundlagen des Qualitätsmanagements
- Texte bewerten und optimieren
Übersetzungsgerechte Dokumentationserstellung
Gebräuchliche Software in der Technischen Dokumentation
Autoren- und Redaktionssysteme
Einführung in die Arbeitsweise von Layoutprogrammen
Die Rolle von Datenbanken in der Technischen Dokumentation
Single-Source-Publishing
Content-Management-Systeme
Nutzen
Aufbauseminar im Bereich Produktsicherheit und Betriebssicherheit: Sie vertiefen die rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Technische Dokumentation, die Ihnen aus dem gleichnamigen Grundlagenseminar bereits bekannt sind. Sie lernen die Dokumentation eines Produktes in seinem Lebenszyklus kennen und erfahren, wie sich die interne herstellerorientierte und die externe benutzerorientierte Dokumentation unterscheiden.
Unsere Referenten stellen Ihnen im Überblick typische Typographie- und Layout-Probleme dar und zeigen Ihnen den richtigen Weg zu verständlichen Formulierungen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung kennen Sie die rechtlichen Anforderungen wie Gesetze, Normen und Richtlinien. Sie kennen die Pflichten, Vorgehensweise und Anwendung der notwendigen Tools zur Technischen Dokumentation.
Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Im Seminar bietet sich genügend Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der beruflichen Praxis und vermitteln Ihnen das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele.
Zielgruppe
Technische Bearbeiter und Personen, die Technische Dokumentationen erstellen oder künftig diese Tätigkeit im Unternehmen übernehmen sollen
Voraussetzungen
Bereits erfolgte Teilnahme an unserem Grundlagenseminar Technische Dokumentation oder sehr gute Kenntnisse der rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1150 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
218.5 EUR
Bruttopreis
1368.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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