Veranstaltungskalender

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Seminar: Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz - EX/A36/40101601/11122026-1 - 11.12.2026

Rechtliche Grundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz


Inhalt

Übersicht über die Rechtsquellen und Rechtsgrundlagen im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz

Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzrechts und deren Anwendung und Erfüllung in der Praxis mit Bezügen zur DIN EN ISO 45001 und dem jeweiligen Managementsystem der Organisation

Rechtsgrundlagen des Umweltschutzrechts und deren Anwendung und Erfüllung in der Praxis mit Bezügen zur DIN EN ISO 14001, EMAS, 45. BImSchV, BVT-Schlussfolgerungen und dem jeweiligen Managementsystem der Organisation

Nutzen

Warum Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz wichtig sind?
Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz und Umweltschutz sind entscheidend, damit Unternehmen ihre Verantwortung strukturiert, nachvollziehbar und wirksam wahrnehmen können. Gerade bei der Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz müssen Zuständigkeiten, Fachkunde, Dokumentation und Organisation zusammenpassen. Nur so lassen sich Risiken reduzieren, Chancen nutzen und Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen und Managementsystemen belastbar erfüllen.

Ihr Nutzen des Seminars: Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz
Mit dieser Schulung gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz. Das Seminar zeigt Ihnen, welche regulatorischen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten relevant sind und wie diese mit bestehenden Betriebsorganisationsstrukturen verbunden werden können. Sie verstehen besser, welche Anforderungen sich aus Arbeitsschutzrecht, Umweltschutzrecht und Managementsystemstandards ergeben - etwa zu bindenden Verpflichtungen, Führung, Verantwortung, dokumentierter Information sowie Risiken und Chancen.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
Sie erhalten einen Überblick über wichtige Rechtsquellen und Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz. Sie lernen, Anforderungen des Arbeitsschutzrechts praxisnah anzuwenden und mit der DIN EN ISO 45001 sowie dem jeweiligen Managementsystem Ihrer Organisation zu verbinden. Darüber hinaus befassen Sie sich mit Rechtsgrundlagen des Umweltschutzrechts und deren Bezügen zu DIN EN ISO 14001, EMAS, 45. BImSchV und BVT-Schlussfolgerungen. Die digitale Seminarunterlage unterstützt Sie dabei, das Wissen nach der Veranstaltung weiter zu nutzen. Die Teilnahmebescheinigung kann Ihnen zudem als Nachweis für Fachkunde, Sachkunde, Kompetenz und Bewusstsein in der jeweiligen Funktion dienen.

Zielgruppe

Geschäftsführer, verantwortliche Personen gem. § 13 ArbSchG, Führungskräfte, Inhaber von Unternehmerpflichten im Bereich Arbeits- und/oder Umweltschutz, Managementbeauftragte, Beauftragte im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz einschließlich Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitskoordinatoren, interne und externe Auditoren etc.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
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"

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Umweltmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A50/40101205/11122026-1 - 11.12.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Qualitätsauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A31/20101405/11122026-1 - 11.12.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal aufgeführt.

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Seminar: Laborakkreditierungsverfahren nach ISO/IEC 17025 - EX/A52/20402306/11122026-1 - 11.12.2026

DAkkS-Anforderungen und labortypische Fragestellungen erfolgreich managen


Inhalt

Einführung

Themen rund um die Akkreditierung durch die DAkkS
- Einrichtungen und Abkommen der Metrologie samt DAkkS und deren Bedeutung für Laboratorien (Übersicht)
- DAkkS-Akkreditierungsprozess für Laboratorien (Ablauf, nützliche Informationen)
- Regelwerk (Struktur) und Anforderungen ausgewählter Dokumente
- Regeln zur Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
- Begutachtungen erfolgreich meistern - Was gehört dazu?
- Erfahrungen und Abweichungen aus der Begutachtung von Laboratorien
- Umgehen mit Konflikten im DAkkS-Akkreditierungsverfahren

Typische Themen und Fragestellungen zur ISO/IEC 17025 und des Umfeldes
- Akzeptierte metrologische Rückführungskonzepte, FAQs dazu
- Validieren und Verifizieren von Laborverfahren: Begriffe, Anlässe, Planung, Umsetzung, Voraussetzungen und Leistungsmerkmale, Nachweisführung
- Sicherstellen der Validität von Ergebnissen anhand von Beispielen: Planen, Durchführen, Auswerten von QS-Maßnahmen, Alternativen
- Bestimmen der Messunsicherheit (Möglichkeiten, Software) und Anwenden der Entscheidungsregel
- Umgehen mit Meinungen und Interpretationen zu Ergebnisberichten
- Validieren und Funktionsprüfen von LIMS (inhaltliche Schwerpunkte); Sicherstellen von IT- und Cyber-Security
- Lenken des Risiko- und Chancenmanagements, Umsetzungsbeispiele
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Laboratorien (Anforderungen, Umsetzung, Quellen)
- Labor-Notfall-/Kontinuitätsmanagement

Diskussion, Erfahrungsaustausch, Wünsche für weitere/zukünftige Schulungsthemen

Nutzen

In unserer Fortbildung Laborakkreditierungsverfahren nach ISO/IEC 17025 lernen Sie die wesentlichen DAkkS-Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlabore kennen. Zudem erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die normativen sowie die DAkkS-Anforderungen in Ihrem Labor effektiv und effizient umzusetzen.

Die Fortbildung ist sowohl für Einsteigerinnen und Einsteiger als auch für Fortgeschrittene geeignet. Sie versetzt Sie in die Lage, Ihre Tätigkeiten im Labor praxisnah, in Übereinstimmung mit der ISO/IEC 17025 und im Rahmen eines DAkkS-Akkreditierungsverfahrens zu lenken.

Interessierte Parteien, wie Behörden, Versicherungen, Kundinnen und Kunden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Organisationen, erwarten aus Gründen der Kompetenz-, Anerkennung und Zulassung, dass Laboratorien professionell und konform nach der weltweit anerkannten ISO/IEC 17025 arbeiten, akkreditiert sind und diesen Status aufrechterhalten und fortschreiben.

Diese Anforderungen werden an Laboratorien z. B. in den folgenden Branchen gestellt: Automobil- und Zuliefererindustrie, Umwelt, Energie und Entsorgung, Chemie, Anlagen- und Maschinenbau, Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung sowie Bahn- und Lebensmittelindustrie.

Dieses Fortbildungsseminar unterstützt Sie bei der Erfüllung der genannten Anforderungen und baut auf dem Grundlagenkurs Labormanagement auf. Es bietet Ihnen eine Plattform zur Klärung und tiefergehenden Interpretation typischer Themen der ISO/IEC 17025 sowie deren praktischer Umsetzung. Anhand von Praxisbeispielen werden das Akkreditierungsumfeld, der Akkreditierungsprozess und das DAkkS-Regelwerk anschaulich vermittelt.

Zielgruppe

Laborleiter, Laborpersonal (Verwaltung, Technik), Labormanager/-beauftragte, Mitarbeitende im Fachbereich Metrologie, Prüfmittelbeauftragte, Auditoren und Assessoren, Lehrkräfte/Ausbilder und weitere interessierte Personen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Im Seminar werden Themen aus dem Grundlagenkurs Labormanagement vertieft.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A33/40351201/11122026-1 - 11.12.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A33/30351401/11122026-1 - 11.12.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A34/30351401/11122026-1 - 11.12.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A30/60102401/11122026-1 - 11.12.2026

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A42/60102401/11122026-1 - 11.12.2026

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017

Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern

Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.

Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung im Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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WHG-Fachkurs: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen- TRwS 787 - EX/A33/40401661/11122026-1 - 11.12.2026

Arbeiten an Abscheideranlagen - EN 858/DIN 1999-100


Inhalt

Rechtliche Grundlagen (WHG, AwSV, LWG; Abwasserverordnung Anhang 49, Abwasser-/ Entwässerungssatzungen)

Anwendungsbereiche der TRwS

Übersicht der DIN-/ EN Normen im Zusammenhang mit Abscheideranlagen wie z. B. EN 858, DIN 1999-100, DIN 1999-101 (Biodiesel)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und CE-Kennzeichnung

Aufbau und Funktionen von Abscheideranlagen

Warneinrichtungen, Probenahme, Schachtaufbau

Einbau und Bemessung von Abscheideranlagen

Betrieb von Abscheideranlagen (Generalinspektionen, Eigenkontrollen und Wartungen nach DIN 1999-100; Entsorgung)

TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge - Rückhalteeinrichtung

TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung

Nutzen

Im WHG-Fachkurs zu dem Thema: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen - TRwS 787 / Arbeiten an Abscheideranlagen nach EN 858 / DIN 1999-100 erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und technischen Regeln (TRwS). Erfahrene Sachverständige vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert.

Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Arbeiten an solchen Anlagen erfordert gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und AwSV § 22 besondere Fachkenntnisse. In unserer speziellen WHG-Schulung erhalten Sie als ?betrieblich verantwortliche Person? von Fachbetrieben nach WHG die erforderlichen Fachkenntnisse. Zudem dient der WHG-Lehrgang als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 63 AwSV.

Mit dem im ?WHG-Fachkurs? erworbenen Wissen ist der Fachbetrieb in der Lage, Rückhalteeinrichtungen fachgerecht zu planen und zu errichten sowie den Betreiber hinsichtlich eines verordnungskonformen Betriebs zu beraten.

Zielgruppe

?Betrieblich verantwortliche Personen? von Fachbetrieben, die Abwasseranlagen an Tankstellen, Prozessanlagen (HBV) und sonstigen Anlagen als Rückhalteeinrichtung planen, einbauen und instandsetzen; Fachplaner, Ingenieurbüros und Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am WHG-Grundkurs" nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

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NIS-2 für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren - EX/A52/10151471/11122026-1 - 11.12.2026

Die neuen gesetzlichen Vorgaben im IT-Sicherheitsrecht aus Datenschutzsicht - NIS-2, NIS2UmsuCG und CRA


Inhalt

NIS-2-Richtlinie
- Ziel und Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie der EU
- Pflichten zum Risikomanagement, Dokumentation und Meldung
- Persönliche Haftung der Führungskräfte wegen erweiterten Cybersicherheitspflichten

NIS2UmsuCG
- Cybersicherheitsstrategie der BRD, zentrale Anlaufstellen fu?r Cybersicherheit und Einrichtung von Computer-Notfallteams (CSIRT) und erweiterte Aufgaben fu?r das BSI
- Wer fa?llt unter das Gesetz? Sektoren und Schwellenwerte
- Risikomanagementmaßnahmen, Berichts- und Meldepflichten
- Haftungstatbesta?nde, insbesondere perso?nliche Haftung von Gescha?ftsfu?hrern und Vorsta?nden
- Geltungsfristen

CRA (Cyber Resilience Act)
- Ziel und Anwendungsbereich des Cyber Resilience Acts der EU
- Was sind ?Produkte mit digitalen Elementen??
- Verpflichtung zur Cybersicherheit in den verschiedenen Phasen der Herstellung von Hard- und Software
- Dokumentations-, Melde-, Überwachungs- und Beseitigungspflichten
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens der EU und Ausblick

Nutzen

Am 21. November 2025 hat der Bundesrat das NIS2UmsuCG verabschiedet, seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Gesetz in Kraft.
Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Die Pflichten sind direkt zu erfüllen!



Der Datenschutz und die IT-Sicherheit greifen mit den zu erfüllenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach DSGVO seit Langem ineinander. Mit den neuen IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen nach NIS-2 und CRA (Cyber Resilience Act) wird diese Schnittstelle (von IT-Sicherheit und Datenschutz) weiter ausgebaut und verstärkt.

Um mit IT- und Informationssicherheitsbeauftragten zum Nutzen der Organisation gut zusammenarbeiten zu können, ist es für Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren wichtig, zu wissen, welche neuen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit gelten.

Unser Webinar bietet Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatorinnen sowie -koordinatoren die Möglichkeit, sich vertieft mit aktuellen Themen der IT-Sicherheit auseinanderzusetzen. Ziel ist es, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im eigenen Unternehmen oder in der Beratungstätigkeit zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorgaben an die IT-Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten. Am Ende wissen Sie, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Organisationen in diesem Bereich stellt.

Zudem erhalten Sie eine grundlegende Einordnung, welche Akteure von den Regelungen der NIS-2-Richtlinie bzw. des deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetzes und des CRA (Cyber Resilience Act) betroffen sind. Wir gehen auf die praktische Umsetzung der gesetzlichen NIS-2-Vorgaben aus datenschutzrechtlicher Sicht ein.

Die NIS-2-Richtlinie schafft ein europaweites Cybersicherheitsniveau fu?r bestimmte ?Sektoren?. Betroffen sind tausende von Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen einfu?hren und ku?nftig Berichts- und Meldepflichten nachkommen mu?ssen. Die Richtlinie hätte eigentlich bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollen.

Beim CRA (Cyber Resilience Act) handelt es sich um eine wichtige EU-Verordnung, bei der Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an bis zum Ende des Produktlebenszyklus, zu verbessern. In mehreren Etappen erfolgt seit Ende 2024 noch bis 2027 die Umsetzung.

Zielgruppe

Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich intensiv mit Datenschutzthemen in ihrem Unternehmen befassen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebe

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Upgrade-Seminar: ISO 9001:2026 - Ihr Weg zu einem zukunftssicheren Qualitätsmanagement - EX/A52/20151411/11122026-1 - 11.12.2026

Entwurf zur ISO 9001:2026 - Die Revision und ihre Auswirkungen für Ihr QM-System


Inhalt

Überblick über die Revision der ISO 9001:2026

Aktueller Entwurfsstand der ISO 9000

Relevante Änderungen und deren strategische Bedeutung

Etablierung und Förderung einer Qualitätskultur

Berücksichtigung des Klimawandels im QM

Anforderungen an die Handhabung Künstlicher Intelligenz im Qualitätsmanagement

Digitalisierung und Datenmanagement

Diskussion praxisnaher Anwendungsbeispiele

Nutzen

Die Revision der ISO 9001 bringt wichtige Neuerungen mit sich, die auch neue Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme stellen.
In unserem Upgrade-Seminar zur ISO 9001:2026 erfahren Sie aus erster Hand, welche Änderungen und Ergänzungen die neue Norm mit sich bringt, und wie Sie Ihr QM-System optimal auf diese Neuerungen ausrichten. Unsere Expertinnen und Experten vermitteln Ihnen praxisnahe Strategien und Methoden, mit denen Sie die Implementierung effizient und effektiv gestalten können.

Dabei behalten Sie nicht nur die Norm im Blick: Sie lernen auch den erweiterten Kontext der ISO 9001:2026 kennen, der die Integration von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Nachhaltigkeit umfasst. Sie erkennen die sich daraus ergebenden Chancen für Ihre Organisation und nutzen diese gezielt für Ihre Weiterentwicklung.

Unsere Referentinnen und Referenten unterstützen Sie mit individuellen Empfehlungen, die Sie direkt in Ihrer Organisation anwenden können. So gelingt Ihnen der Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis mit nachhaltigem Effekt für Ihr Qualitätsmanagement.

Bleiben Sie informiert, reagieren Sie frühzeitig auf kommende Anforderungen der ISO 9001 und verschaffen Sie sich einen echten Wettbewerbsvorteil.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern und Ihr Qualitätsmanagement zukunftssicher aufzustellen. Melden Sie sich jetzt für unser Upgrade-Seminar über die aktuellen Entwicklungen der ISO 9001:2026 an und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Organisation aktiv mit!

Zielgruppe

Dieses Upgrade-Seminar zu den Neuerungen der ISO 9001:2026 richtet sich an QM-Beauftragte, Auditoren, Qualitätsmanager, Führungskräfte, Unternehmensberater und weitere interessierte Personen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung wird DIN EN ISO 9001 Grundlagenwissen vorausgesetzt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

18

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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