Veranstaltungskalender

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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - EX/A38/10301301/24062026-1 - 24.06.2026

Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten


Inhalt

Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?

Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?

Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?

Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen

Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente

Beispiele aus der Praxis

Nutzen

Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.

Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.

Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Seminar: Risikomanager (TÜV) - Risk Manager - EX/A52/10603201/24062026-1 - 24.06.2026

In der Schulung zum Risikomanagement Risiken systematisch identifizieren und präventiv agieren.


Inhalt

Begriff Risiko

Gesetzliche und normative Regelungen

Risikomanagementsystem

Risikomanagementprozess
- Kontext und Risikofelder
- Risikoermittlung
- Risikoanalyse
- Risikobewertung
- Risikohandling
- Risikocontrolling
- Risikokommunikation

Umfang und Inhalte eines Risikomanagementsystems
- Übergeordnete Systembausteine eines RMS
- Risikopolitik und Verpflichtung

- Organisation, Verantwortung und Rollen
- Dokumentation eines Risikomanagementsystems

Überblick Risikomanagementnormen

Implementierung eines Risikomanagementsystems

Nutzen

Mit der Teilnahme am Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager lernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Risikomanagement (RMS) kennen. Bauen Sie für sich die perfekte Grundlage, um ein RMS in Ihrem Unternehmen, gemäß aktueller gesetzlicher und normativer Regelungen (z. B. ISO 31000, OENORM D 4900 ff) zu etablieren oder in bereits vorhandene Managementsysteme, wie z. B. ISO 9001, zu integrieren. Erkennen Sie Zusammenhänge und agieren Sie präventiv, um Risiken zu vermeiden und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.

Wissen Sie, welche Risiken in Geschäftsprozessen die häufigste Ursache für Unternehmenskrisen sind und wie Sie diese vermeiden können? Durch das Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager erkennen Sie unternehmensspezifische Risikofelder in Ihren Geschäftsprozessen und können deren Auswirkungen auf strategischer und operativer Ebene analysieren und über spezifische Systeme bewerten. Dazu stellen wir Ihnen mögliche Vorgehensweisen und eine Vielzahl typischer Unternehmensrisiken in der strategischen und operativen Wertschöpfungskette (Supply Chain) vor. Dabei betrachten wir auch Risiken, die durch die wachsende Digitalisierung und den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz entstehen können.

Erfahren Sie im Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager außerdem, wie Sie Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenskonsequenzen möglicher Risiken beurteilen, diese priorisieren und nutzengerecht Maßnahmen zur Vermeidung ableiten. Durch unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten lernen Sie zusätzlich den nutzenbezogenen Dokumentationsaufwand und hilfreiche Controlling-Mechanismen kennen.

Mit der Teilnahme an diesem Seminar verfügen Sie über jegliches Rüstzeug, um Ihr Unternehmen vor finanziellem Schaden zu bewahren und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A36/40301306/24062026-1 - 24.06.2026

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV


Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Risikomanagement für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 14971 - EX/A52/20351401/24062026-1 - 24.06.2026

Risikomanagement in der Medizinprodukteindustrie


Inhalt

Verankerung des Risikomanagements in der aktuellen Rechtslage
- Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Arzneimittel, Maschinen und Kosmetika
- Unternehmensweites Risikomanagement, risikobasiertes Qualitätsmanagement
- Marktbeobachtung, Risikomanagement und PMCF (Post Market Clinical Follow-up) bzw. PMPF (Post Market Performance Follow-up)

Anforderungen an das Risikomanagement
- Harmonisierte Normen, DIN EN ISO 14971
- GHTF, IMDRF und ICH
- Änderungen in den Regularien

Rolle in der Produktentwicklung
- Entwicklungsmodelle EU, USA
- Human Factors, Usability oder Gebrauchstauglichkeit
- Verfahrens- oder Prozessvalidierung, Validation Master Plan

Praktische Einführung in die Arbeitsweise
- Risikomanagementplan, Risikophilosophie, Risikomanagementteam, Grey-Box-Modell
- Bewertungskriterien, Risikograph
- Risikomanagementprozess
- Bewertung inklusive Bewertung des Restrisikos

Nutzen

In unserer Schulung Risikomanagement für Medizinprodukte erfahren Sie die Anforderungen der aktuellen Version der DIN EN ISO 14971 an das entwicklungsbegleitende Risikomanagement. Dabei werden sämtliche Produktlebenszyklus-Phasen über den Risikomanagementprozess gesteuert.

Das Risikomanagement unterstützt Sie dabei, die Zulassung und Markteinführung sicherer und effektiver medizinischer oder diagnostischer Geräte und Produkte zu erleichtern und zu strukturieren. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie von Medizintechnikherstellern. Es ist deshalb nicht nur unerlässlich sondern sinnvoll, die strengen regulatorischen Anforderungen der MDR (Medical Device Regulation), IvDR (In-vitro Diagnostic Medical Device Regulation) sowie der Norm DIN EN ISO 14971 zu erfüllen. Ziel ist der bestmögliche Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten vor Gefährdungen. Anforderungen dazu gibt die DIN EN ISO 14971 vor, deren Inhalte und Anforderungen wir Ihnen in dieser Weiterbildung zum Thema Risikomanagement für Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit näherbringen.

Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten erarbeiten Sie das strukturierte Vorgehen bei der Realisation des Risikomanagements.
Um die praktische Anwendung besser zu verdeutlichen, ziehen wir in dieser Risikomanagement-14971-Schulung konkrete Beispiele heran. Dadurch sind Sie in der Lage, den Prozess der Risikoanalyse und -bewertung sowie des Risikomanagements in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu implementieren und zu gestalten.

Im Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie durch systematische Umsetzung der Anforderungen erhebliche Vorteile in der täglichen Projektarbeit erzielen, etwa bei unternehmensübergreifenden Entwicklungs- und Herstellungsprozessen.

Zielgruppe

Risikomanager, Verantwortliche für das erstmalige Inverkehrbringen und Mitarbeiter aus den Bereichen Regulatory Affairs, Qualitätsmanagement sowie Forschung und Entwicklung, die für die Erstellung der Risikoanalyse und für das Risikomanagement verantwortlich sind bzw. hier mitwirken

Voraussetzungen

Zum Besuch der Schulung Risikomanagement für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 14971 sind grundlegende Kenntnisse im Bereich Medizinprodukterecht empfehlenswert.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Qualitätsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/20101305/24062026-1 - 24.06.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der Prüfung beträgt 120 Minuten.
- Präsenzprüfung: Es werden insgesamt 40 Aufgaben gestellt. Davon 36 Multiple-Choice- und 4 Projektaufgaben.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind nur die relevanten Normen der Reihe DIN EN ISO 9000 ff. und DIN EN ISO 19011 und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV) und Qualitätsmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Deeskalationstraining II - Aufbauseminar - EX/A81/10358106/24062026-1 - 24.06.2026

Professioneller Umgang mit Stress und Konflikten


Inhalt

Kommunikationstraining

Wahrnehmungsschulung

Selbstschutz und Eigensicherung

Nutzen

Gewalt kann situativ sein, geplant sein oder sich gruppendynamisch entwickeln. Betroffene reagieren oft mit Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit im Umgang mit gewaltbereiten Menschen. Der professionelle Umgang mit Gewaltsituationen ist wichtig; sind Sie es doch, die aufgrund Ihres Berufes in Auseinandersetzungen verwickelt werden oder Konflikte schlichten müssen. Um Gewalteskalationen zu verhindern, sind Strategien der Deeskalation und der gewaltfreien Konfliktklärung gefragt. Hier kommt das Deeskalationstraining ins Spiel.

Besonders viel Wert legen wir auf einen hohen Praxisanteil. In den praktischen Übungen werden gewalttätige Erlebnisse analysiert, Deeskalationsmöglichkeiten sowie Selbstschutz -und verteidigungsstrategien entwickelt und trainiert.
Das Ziel dieser Übungen ist es, die Techniken des Deeskalationstrainings zu erlernen und in die Praxis umzusetzen.

Ziel dieser Grundlagenqualifizierung ist es, einen professionellen Umgang mit Konflikten, Aggressionen und Gewalt zu erlernen, im eigenen Arbeitsumfeld weiterzuvermitteln, deeskalierendes Handeln und Denken zu etablieren sowie Gewaltprävention zu betreiben. Für eine Vertiefung von speziellen Themen empfehlen wir im Anschluss unser 1-tägiges Praxisseminar.


Zielgruppe

Multiplikatoren, Angestellte, Beamte und Führungskräfte aller Berufsgruppen und Branchen (z. B. medizinische Einrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, öffentlicher Dienst), psychosoziale und pädagogische Berufsgruppen sowie Betroffene und Interessierte

Voraussetzungen

Deeskalationstraining I oder entsprechende Grundlagenkenntnisse in Deeskalation oder Konfliktmanagement empfohlen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

433 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

82.27 EUR

Bruttopreis

515.27 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Fortbildung: Sicherheitsbeauftragter mit Aufgaben im Gefahrstoffbereich - EX/A52/50201109/24062026-1 - 24.06.2026

Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen - Standards für das Lagern und Verwenden von Gefahrstoffen


Inhalt

Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe
- Auswertung DGUV

Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe

Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Gefährdungsbeurteilungen anhand des EMKGs
- Ableiten von Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
- Erstellen eines Lagerkonzeptes für die Werkstatt

Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz

Nutzen

In einer Welt, in der die Anforderungen an den Gesundheitsschutz immer weiter steigen, ist es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) wichtig, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu kennen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze sicher und effizient zu gestalten.

In diesem Aufbauseminar stärken Sie Ihre Fachkompetenz als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter mit Aufgaben im Gefahrstoffbereich - praxisnah durch angeleitete Gruppenübungen.
Sie erwerben fundiertes Wissen über:

- die Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für den Umgang mit und das sichere Lagern von Gefahrstoffen,
- die Bedeutung von Schutzmaßnahmen, wie z. B. persönliche Schutzausrüstung,
- geringe Gefährdungen,
- Notfallkonzepte.

Sie vertiefen Ihre Kenntnisse anhand des Hilfsmittels ?Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe? (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und lernen, wie Sie dieses Hilfsmittel in Ihrer Arbeitswelt verwenden können.

Diese Schulung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen im Umgang mit Gefahrstoffen zu erweitern und sich mit den neuesten Sicherheitsstandards und -praktiken vertraut zu machen. Nutzen Sie unsere Weiterbildung auch, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und ein professionelles Netzwerk aufzubauen, das Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann.

Die Fortbildung entspricht der in der DGUV Regel 100-001 geforderten regelmäßigen Weiterbildung.


Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte aus allen Bereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter / Beauftragte der Arbeitssicherheit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Personal- und Rechtsabteilung

Voraussetzungen

Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und offiziell bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unser Seminar zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Michaela Paul
+49 521 786 236
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Schulung: Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention - EX/A52/10603301/24062026-1 - 24.06.2026

Geldwäsche(präventions)beauftragter gemäß § 7 Abs. 1 und 4 GwG - Erwerb der Fach- und Sachkunde


Inhalt

Einführung und Grundlagen der Geldwäscheprävention
- Internationale und nationale Institutionen und Vorgaben
- FATF: Aufgaben, Organisation, Standards
- Egmont Group of Financial Intelligence Units
- Wolfsberg Gruppe
- Internationaler Währungsfonds, Weltbank
- UN, United Nations Office on Drugs and Crime
- Europarat und MONEYVAL
- Europäische Union mit Kommission
- AMLA
- Finanzaufsichtssystem und Europol
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
- Überblick EU-Richtlinien und Verordnungen

Die Aufsicht über die Verpflichteten
- Generalklausel und Aufklärungsbefugnisse
- Sanktionsbefugnisse, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Präventive Aufgaben
- Auslegungs- und Anwendungshinweise

Geldwäschegesetz und Kreditwesengesetz und die Auswirkungen in der Praxis
- Pflichten/Rechte aus dem Geldwäschegesetz
- Pflichten/Rechte aus dem Kreditwesengesetz
- Sanktionen aus dem StGB

Der Geldwäschebeauftragte
- Aufgaben, Stellung, Befugnisse
- Kompetenzen, Verantwortlichkeiten
- Bestellung, wirksame Einbindung in die Organisation

Aufbau eines organisationsspezifischen Systems der Geldwäscheprävention
- Regulatorische Grundlagen
- Organisation der AML-Abteilung
- Interne Verhaltensstandards
- Implementierung: Scope, Schnittstellen/Abgrenzungen
- Anbindung an vorhandene Managementsysteme
- Interne Kontrollsysteme

Mitarbeiterbezogene Anforderungen und deren Umsetzung
- Risikoangemessene Prüfung auf Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
- Interne Kontrollsysteme
- Geldwäsche-Schulungssystem
- Internes Hinweisgebersystem

Geldwäsche - Monitoring
- Risikomanagement, Risikoklassifizierung, Dokumentationspflichten
- Interne Policy der Kundenakzeptanz, Einzelbewertung
- Vorgehen bei erhöhter Risikobewertung
- Datenanalyse und Research, EDV-Systeme
- Wirksamkeitsprüfungen, Prozessscoring
- Interne Ermittlungen und Beweissicherung
- Risikobericht der Verpflichteten
- Notfallmanagement

Die Geldwäscheverdachtsmeldung nach §§ 43-49 GwG
- Die Auslösetatbestände der Meldepflicht
- Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Meldung
- Das Melde- und Clearingverfahren
- Pflichten nach der Meldung
- Abschluss des Clearingverfahrens
- Aufnahme und Ablauf des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft
- Typische Formen der Geldwäsche
- Würdigung der Bedeutung der Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nutzen

In der Geldwäschebeauftragter-Schulung erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse im Risikobereich der Geldwäscheprävention. Dabei werden strafrechtliche und behördliche genauso beleuchtet wie die zivilrechtlichen Aspekte.

Sie lernen, die Risiken der Geldwäsche in ihrer Organisation zu identifizieren und unter Nutzung vorhandener Managementstrukturen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung und Vermeidung zu entwickeln. Um diese Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, erkennen Sie Zusammenhänge sowohl zum Risikomanagement nach ISO 31000, der Risikobewertung nach ISO 31010 sowie dem Antikorruptionsmanagementsystem (ISO 37001), zum Compliance Managementsystem (ISO 37301) und den Leitlinien zum Hinweismanagement nach ISO 37002. Mit diesem Wissen gelingt es Ihnen, ein effizientes System der Geldwäscheprävention aufzubauen und fortzuentwickeln.

Nötig wird diese Schulung für Geldwäschebeauftragte, da Unternehmen, die Ihrer gesetzlichen Bestellpflicht nachkommen, die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Geldwäschebeauftragten nachweisen müssen. Aufgabe des Unternehmens ist es, das Geldwäschegesetz (GWG) und die damit in Verbindung stehenden Prozesse aktiv umzusetzen und zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerec

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Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/24062026-1 - 24.06.2026


Inhalt

Verantwortung

Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung

Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen

Verhalten an Einsatzstellen

Besondere Vorschriften nach StVO

Praxisbezogene Handlungshilfen

Nutzen

Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.

Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.

Zielgruppe

Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS

Voraussetzungen

Beherrschung der deutschen Sprache

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

216.69 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

41.1711 EUR

Bruttopreis

257.8611 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A45/50101105/24062026-1 - 24.06.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    15:15 - 17:00

    Max. Teilnehmerzahl

    16

    Abschluss

    Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung

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KI-Regulierung im Unternehmen - Ihr Crash-Kurs zum EU AI Act - EX/A52/10502001/24062026-1 - 24.06.2026

Die neue KI-Verordnung verstehen - Ihre KI-Kompetenz-Schulung zu AI Act & Compliance in der Praxis anwenden


Inhalt

Der EU AI Act, die KI-Verordnung
- Ziele und den Geltungsbereich des AI Actes
- Rollen und Akteure im AI Act
- Anforderungen an KI-Kompetenz und die Umsetzung im Unternehmen
- Weitere Ergänzende Pflichten und Auflagen für Betriebe
- Einfluss des AI Act auf die Gestaltung und den Einsatz von KI-Technologien in Unternehmen

KI und Urheberrecht
- Basiswissen: Rechtliche Beurteilung von Inhalten, die durch KI erstellt wurden, wie Texte, Bilder oder Grafiken
- Umgang mit Werken, die durch die Zusammenarbeit von Mensch und Maschine entstehen
- Schwierigkeiten bei KI-generierten Inhalten, die bekannte Kunst oder Comicfiguren betreffen
- Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit Prompts

KI und Datenschutz
- Nutzung von personenbezogenen Daten in KI-Systemen
- Sicherstellung der Datenschutzrichtlinien und Wahrung der Rechte der betroffenen Personen

Weitere rechtliche Fragestellungen
- Sicherung von Unternehmensgeheimnissen und Fachwissen bei der Entwicklung von KI
- Bewährte Verfahren für Risikomanagement und rechtliche Absicherung
- Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung bei der Implementierung von KI-Software

Entwicklung einer KI-Richtlinie
- Ziele einer KI-Richtlinie
- Beispiele einer Inhaltsangabe

Nutzen

Im August 2024 ist der EU AI Act in Kraft getreten. Die Anforderungen dieser KI-Verordnung müssen stufenweise bis zum 2. August 2026 vollständig umgesetzt werden. Dies stellt für Unternehmen eine komplexe Herausforderung mit hohen Risiken dar. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes.

In unserer KI-Kompetenz-Schulung zum EU AI Act zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Unternehmen auf die wichtigsten Anforderungen der KI-Regulierung vorbereiten und KI-Compliance nachhaltig sicherstellen. Damit erfüllen Sie zugleich die AI Act Schulungspflicht und stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für rechtssicheren KI-Einsatz.

Der Vorteil für Sie: Unser Format ist ein kompakter Crashkurs zum EU AI Act und weiteren rechtlichen Vorgaben - in nur vier Stunden statt über drei Tage!

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gehört für viele Unternehmen bereits zum Alltag. Andere stecken noch mitten im Einführungsprozess. Beide Phasen gehen mit einer hohen Rechtsunsicherheit einher. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für KI und Recht kennen die praktischen Fragen und Stolpersteine, mit denen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen regelmäßig konfrontiert sind.

Im Webinar erhalten Sie einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über:

- Die wichtigsten Anforderungen des AI Acts

- Relevante Rechtsbereiche wie Urheberrecht, Datenschutz und Haftung

- Konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von KI-Compliance im Unternehmen

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu stellen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Nach der EU AI Act Schulung wissen Sie, wie Sie den EU AI Act zu verstehen und in Ihrem Unternehmen konform umsetzen können. Sie erlangen zudem eine Sicherheit über weitere wichtige Regularien und sind so für den erfolgreichen KI-Einsatz rechtskonform optimal aufgestellt.


Die Teilnahmebescheinigung dient als ein Baustein für den vom Gesetz verlangten Nachweis zum Erwerb von KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 der KI-Verordnung.

Zielgruppe

Unternehmensinhaber, Führungskräfte, Freiberufler, Rechtsberater, IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, People of Data, KI-Beauftragte oder -Manager, Projektmanager

Zeit

09:00 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

0;

Bitte bringen Sie bei einem Präsenztermin Ihren Laptop mit.


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Schulung: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - EX/A36/50201201/24062026-1 - 24.06.2026

Grundlage für Arbeitsschutz und den Schutz Dritter bei überwachungsbedürftigen Anlagen


Inhalt

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz

Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz

Ziele der Betriebssicherheitsverordnung

Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)

Änderungen in der Gefahrstoffverordnung

Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten

Umsetzung der Verordnung in der Praxis

Nutzen

Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.

Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? In der Schulung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.

Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtend durchführen müssen. Mithilfe dieser Beurteilung können Risiken bei der Verwendung und dem Betrieb von Arbeitsmitteln frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen ist entscheidend für den nachhaltigen Schutz der Beschäftigten.

Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen und zum anderen, einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Das BetrSichV-Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In dieser Weiterbildung steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den aktuellen Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie deren regelmäßige Prüfung.



Zielgruppe

Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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