Veranstaltungskalender
WEBINAR: Safexpert 10 - Umsteigerschulung - 2302-WEB - 15.12.2026
In der halbtägigen Online‑Schulung lernen Sie die Neuerungen und Verbesserungen in Safexpert 10 kennen und erhalten einen Überblick zum Umstieg auf die neue Version 10.
In der halbtägigen Online‑Schulung lernen Sie die Neuerungen und Verbesserungen in Safexpert 10 kennen und erhalten einen Überblick zum Umstieg auf die neue Version 10.
Diese Online-Schulung zeigt, wie Safexpert 10 mit der neuen Risikobeurteilung zu weniger Aufwand und mehr Wirkung beiträgt. Sie erhalten einen nutzenorientierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Verbesserungen und erhalten einen Einblick in die Vorteile, die sich daraus für die tägliche Arbeit ergeben.
Safexpert 10 wurde konsequent auf eine intuitive und anwenderfreundliche Bedienung ausgerichtet, sodass Sie sich schnell in die neue Arbeitsweise einfinden. Die Inhalte der Safexpert Hilfe unterstützen Sie bei der Einarbeitung. Wer sich schneller mit den Neuerungen vertraut machen möchte, erhält mit dieser Umsteigerschulung eine gezielte und zeitsparende Unterstützung.
Die neue Risikobeurteilung – strukturierter und effizienter
- Strukturierte und deutlich vereinfachte Erfassung von Risiken durch das zentrale Arbeiten mit Gefährdungssituationen, in denen mehrere Gefährdungen und Lebensphasen gemeinsam abgebildet werden können, wodurch Redundanzen reduziert und die Risikobeurteilung übersichtlicher und flexibler wird
- Bewertung von Risiken durch die Risikoeinschätzung (IN‑ und OUT‑Risiko), die stärker in den Workflow eingebunden ist – mit direkter Bewertung des IN‑Risikos nach der Gefahrenbeschreibung und flexibler Bewertung der Maßnahmen als Kette oder im Zusammenspiel
- Wiederverwendung bewährter Inhalte durch die weiterentwickelte Lösungsbibliothek, in der Gefährdungsbeschreibungen und Maßnahmen nun gemeinsam als Vorlagen verwaltet und genutzt werden können
- Reduzierter Pflegeaufwand durch den Änderungs‑Assistenten, der Aktualisierungen von Normen und Dokumenten projektweit gebündelt unterstützt
- Überarbeiteter Bericht, der die neue Struktur der Risikobeurteilung abbildet und alle relevanten Inhalte in einem einheitlichen Standardbericht zusammenführt
- Wie Sie Bestandsprojekte durch die Anpassung an die neue Struktur optimieren und bestehende Inhalte übersichtlicher nutzen sowie gezielt weiterentwickeln können
Sistema-Schnittstelle – mehr Transparenz und zentrale Verwaltung
- Direkte Eingabe von Performance Level (PLr) oder SIL über die Sistema‑Schnittstelle, wodurch Umwege über den Risikographen entfallen können
- Einsicht in hinterlegte Sistema‑Berechnungen direkt in Safexpert (Vorschau), sodass Ergebnisse nachvollzogen werden können, ohne Sistema separat öffnen zu müssen
- Zentrale Nutzung aller im Projekt enthaltenen Sistema‑Berechnungen, indem diese gesammelt in einem gemeinsamen Sistema‑Projekt geöffnet werden können
Anforderungsliste – gesetzliche Anforderungen systematisch umsetzen
- Systematische und vollständige Prüfung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus der Maschinenverordnung durch die Anforderungsliste, wodurch keine Anforderungen übersehen werden und die Konformitätsbewertung nachvollziehbar aufgebaut ist
- Direkte Verknüpfung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen mit den Maßnahmen der Risikobeurteilung,sodass deren Umsetzung an der Maschine nachvollziehbar dokumentiert wird
Neue Benutzerführung – schneller zum Ziel
- Schneller Zugriff auf Projekte und Unterprojekte durch das erweiterte Dashboard mit integrierter Projektstruktur, sodass Sie direkt in die Bearbeitung einsteigen können
- Zentrale Steuerung aller Projektfunktionen im Projektfenster, in dem alle relevanten Bereiche übersichtlich gebündelt zur Verfügung stehen
- Gezieltes Eingrenzen von Inhalten durch die erweiterten Filtermöglichkeiten, um auch bei umfangreichen Projekten den Überblick zu behalten
- Schnelles Erkennen offener oder unvollständiger Inhalte durch die strukturierte Darstellung und Filterung, wodurch die Bearbeitung effizienter und nachvollziehbarer wird
Darüber hinaus werden auch kleinere technische Verbesserungen und Neuerungen angesprochen.
Zudem wird aufgezeigt, welche Aspekte für den Umstieg auf Safexpert 10 besonders relevant sind.
Hinweis: Alle Schulungen werden grundsätzlich auf der aktuellen Softwareversion durchgeführt. Ausnahmen sind im Termin entsprechend gekennzeichnet.
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Webinar: Diisocyanate - Modul 2 - EX/A81/50302611/15122026-1 - 15.12.2026
Streichen und Rollen
Inhalt
Modul 2: Streichen und Rollen
Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyante enthalten durch Streichen oder Rollen
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
- Malerbetriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer
- Werften
Voraussetzungen
- Grundmodul ist Voraussetzung, die Untermodule zu belegen
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
13:00 - 14:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
51 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
9.69 EUR
Bruttopreis
60.69 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/15122026-1 - 15.12.2026
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Inhalt
Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.
Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
09:00 - 11:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
85 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
16.15 EUR
Bruttopreis
101.15 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen"
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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/15122026-1 - 15.12.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006
Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers
Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM
Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes
Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung
Buß- und Verwarngeldkatalog
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
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Webinar: Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Gemeinschaftseinrichtungen - EX/A81/50408306/15122026-1 - 15.12.2026
Inhalt
Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens
Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung
Aktuelle Tagesthemen
Nutzen
Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.
Zielgruppe
Hygienebeauftragte aus dem Bereich Gemeinschaftseinrichtungen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
328 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.32 EUR
Bruttopreis
390.32 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetriebenen Kleingeräten nach BetrSichV, DGUV & TRBS 1203 - EX/A38/60102803/15122026-1 - 15.12.2026
Qualifizierung zur Befähigten Person für kraftbetriebene Kleingeräte
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regel TRBS 1203 ?Befähigte Personen?
- DGUV Vorschrift & DGUV Regeln
angelehnt an DGUV R 100-500
- Herstelleranforderungen & CE-Anforderungen
Technische Grundlagen
- Aufbau und Funktion kraftbetriebener Kleingeräte
- Typische Gefährdungen und Sicherheitsmerkmale
- Schutzeinrichtungen & sicherheitstechnische Anforderungen
Prüfanforderungen
- Sicht-, Funktionsprüfung
- Prüftiefe und Prüffristen
- Dokumentation
- Einsatz geeigneter Prüfmittel
Praxis
- Praktische Prüfungen an typischen kraftbetriebenen Kleingeräten
- Erkennen von Mängeln
- Dokumentation mit Prüfprotokollen
- Übungen zur Fehleranalyse
Nutzen
Die Qualifizierung zur Befähigten Person für kraftbetriebene Kleingeräte bietet Teilnehmenden einen entscheidenden Mehrwert für ihre tägliche Arbeit. Sie erwerben umfassende Fachkenntnisse, um Prüfungen nach BetrSichV, TRBS 1203 sowie DGUV-Vorgaben (angelehnt an DGUV R 100-500) sicher, effizient und rechtskonform durchzuführen. Durch das vertiefte Verständnis für technische Zusammenhänge und typische Gefährdungen gelingt es den Teilnehmenden, Risiken frühzeitig zu erkennen und Geräte zuverlässig zu beurteilen. Gleichzeitig lernen sie, Prüfberichte korrekt zu dokumentieren und damit die Nachweisführung im Unternehmen zu stärken. Das Seminar erhöht nicht nur die persönliche Handlungssicherheit, sondern verbessert auch nachhaltig die betriebliche Arbeitssicherheit. Unternehmen profitieren von geringeren Ausfallzeiten, weniger Schadensfällen und einer nachweislich erhöhten Compliance gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Die anerkannte Teilnahmebescheinigung bestätigt die erworbene Fachkunde und unterstützt Teilnehmende dabei, Prüfaufgaben eigenverantwortlich und professionell wahrzunehmen.
Zielgruppe
Mitarbeitende aus Logistik, Lager, Arbeitssicherheit, Technische Mitarbeiterinnen, HausmeisterinnenPersonen, die Prüfaufgaben übernehmen sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
410 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
77.9 EUR
Bruttopreis
487.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/15122026-1 - 15.12.2026
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Inhouseangebote sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person für Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten - EX/A35/30501401/15122026-1 - 15.12.2026
Inhalt
Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik u.a. BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Information 202-044, DIN TS 79183
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sport- und Fitnessgeräten
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sport- und Fitnessgeräten
Beurteilung von Sportstätten (Sporthallen und Außensportanlagen)
Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.
Das Seminar ?Sport- und Fitnessgeräte und Sportstätten? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten.
Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.
Zielgruppe
Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sport- und Fitnessgeräten sowie Sportstätten? als Befähigte Person beauftragt werden sollen.
Voraussetzungen
Eine befähigte Person muss nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit ?Befähigte Personen? (TRBS 1203) über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen Tätigkeit. Die Person sollte eine Berufsausbildung absolviert haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen bestehen.
Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden Objekten umgegangen sein.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung sind erforderlich. Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile.
Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unterlagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte) zur Verfügung stehen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
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Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A52/40301601/15122026-1 - 15.12.2026
ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen
Inhalt
Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?
Nutzen
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.
Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.
In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.
Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.
Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.
Zielgruppe
- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Brandschutz bei Heißarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten - EX/A42/30152801/15122026-1 - 15.12.2026
Sachkundevermittlung nach der DGUV Information 205-001
Inhalt
Begriffe und Definitionen für
- Heiß- und Feuerarbeiten in DGUV I 205-001
- Schweißtechnische Arbeiten und verwandte Verfahren in TRGS 528
- Feuergefährliche Arbeiten in VdS 2047
- Heißarbeiten (Hot Working) in FM Global Data Sheet 10-3
Rechtliche Anforderungen aus dem
- Bauordnungsrecht
- Recht zum Sicherheits- Gesundheitsschutz
- Sachversicherungsrecht
Erkenntnisse über die Gefahren bei Heißarbeiten
- Allgemeine Brandgefahren
- Schadenserfahrungen von FM-Global
- Definition der Gefahrenbereiche nach DGUV I 205-001
Erfordernis der Genehmigung von Heißarbeiten durch
- Vorgaben zu vermeintlich ?genehmigungsfreie Bereiche?
- Vorgaben zu Arbeiten außerhalb der ?genehmigungsfreien Bereiche?
Vorgaben für die Durchführung der Arbeiten durch
- Fremdfirmen
- Mitarbeitende
Die Phasen des Heißarbeitserlaubnisverfahrens mit
- Klarstellung des Arbeitsauftrages und Substitutionsprüfung
- Erlaubnis der Arbeiten mit Festlegung der Sicherheitsvorkehrungen
- vor Beginn der Arbeiten
- während den Arbeiten
- nach Beendigung der Arbeiten
Festlegung von Umfang und Dauer der Brandwache bzw. Kontrollen mit
- Bestimmung der Anzahl und Art der erforderlichen Feuerlöschgeräte
- Festlegung der Aufgaben der Brandwache während und nach Beendigung der Arbeiten
- Festlegung der Dauer der Brandwache nach Beendigung der Arbeiten
- Festlegung der Art und Dauer der Kontrollen im Anschluss an die Brandwache nach Beendigung der Arbeiten
Nutzen
Ein Funke reicht aus: Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten oder Auftauen können erhebliche Brandschäden verursachen. Besonders kritisch sind Heißar-beiten bei Umbauten, Reparaturen, Erweiterungen oder Tätigkeiten außerhalb festgelegter Arbeitsbe-reiche. Hier besteht eine erhöhte Brandgefahr, da Risiken durch Funkenflug, Schweißperlen, Wärme-leitung oder Wärmestrahlung oft unterschätzt werden.
Für Unternehmen, Verantwortliche im Arbeitsschutz und Brandschutzbeauftragte ist ein strukturiertes Heißarbeitserlaubnisverfahren deshalb unverzichtbar. Der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbei-ten unterstützt dabei, Gefahren systematisch zu bewerten, Schutzmaßnahmen festzulegen und die Arbeiten nachvollziehbar freizugeben. Zugleich erfüllt ein professionelles Vorgehen wichtige Anforde-rungen aus DGUV, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Sachversicherungsrecht.
Sie gewinnen Sicherheit bei der Bewertung und Freigabe von Heißarbeiten. Unsere erfahrenen Refe-rentinnen und Referenten zeigen Ihnen, welche Anforderungen aus DGUV Information 205-001, TRGS 528, VdS 2047 und FM Global Data Sheet 10-3 relevant sind und wie Sie diese in Ihrem Unter-nehmen praktisch umsetzen.
Sie erfahren, wann eine Genehmigung erforderlich ist, welche Bereiche als vermeintlich genehmi-gungsfrei gelten können und welche Vorgaben bei Arbeiten durch Fremdfirmen oder eigene Mitarbei-tende zu beachten sind. Ein besonderer Fokus liegt auf der Brandwache bei Schweißen und anderen Feuerarbeiten, der Auswahl geeigneter Feuerlöschgeräte und den notwendigen Kontrollen nach Be-endigung der Arbeiten. Dadurch können Sie die Brandgefahr gezielt einschätzen und geeignete Maß-nahmen für einen wirksamen betrieblichen Brandschutz ableiten.Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
Sie lernen in dieser Schulung, Arbeitsaufträge klar zu bewerten, Alternativen zu prüfen und Sicher-heitsvorkehrungen vor, während und nach Heißarbeiten festzulegen. Sie bestimmen Gefahrenberei-che, organisieren die Brandwache, legen deren Dauer fest und planen anschließende Kontrollen. Da-bei a
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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A52/40351201/15122026-1 - 15.12.2026
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?
Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.
In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen - EX/A45/60103001/15122026-1 - 15.12.2026
Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Grundlagen von Hebebühnen
- Prüfung und Wartung
- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung
- Praktische Übungen
- Erfolgskontrolle
Nutzen
Mit dem Seminar Befähigte Person für ortsfeste Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung ?Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer ortsfesten Hebebühne oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
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Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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