Veranstaltungskalender
Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A53/60151201/27102026-1 - 27.10.2026
Gemäß DIN EN 15635
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit
Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung
Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf
Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung
Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.
In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einem Regallager statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Regallager zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV - EX/A36/30301601/27102026-1 - 27.10.2026
Gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Prüferfordernis und -umfang
- Unfallverhütungsvorschriften
- DIN VDE 0100-600
- DIN VDE 0105-100
Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen
- Schutzmaßnahmen in verschiedenen Netzsystemen
- Potenzialausgleich
- Isolationswiderstände
- Messungen an Erdungsanlagen
Messpraktikum
Anlagendokumentation
- Nachweisführung
- Mess- und Prüfprotokolle
- Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Prüfung elektrischer Anlagen ist komplex und erfordert ein fundiertes Fachwissen. Eine regelmäßige und vorbeugende Prüfung Ihrer Anlagen vermindert das Risiko von Unfällen und Ausfällen. Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1kV.
Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu den wichtigen Anforderungen aus den entsprechenden Gesetzen und Regelwerken wie der DIN VDE 0100-600 und der DIN VDE 0105-100. Sie lernen die richtige und effiziente Vorbereitung und Durchführungen der notwendigen Messungen.
Einen weiteren Schwerpunkt in unserem Seminar bildet die Anlagendokumentation. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Vorgaben und das richtige Vorgehen zur Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden und Referenten bietet der Lehrgang genügend Raum.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen bis 1 kV in Ihrem Unternehmen gerichtsfest zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen mit der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV beauftragt werden sollen; Planer, Errichter und Betreiber elektrischer Anlagen; Personen von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
Voraussetzungen
Elektrotechnisches Fachpersonal
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A40/40351201/27102026-1 - 27.10.2026
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?
Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.
In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A42/30351401/27102026-1 - 27.10.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Weiterbildung: Compliance Management System implementieren - EX/A52/10601201/27102026-1 - 27.10.2026
Basiswissen und erste Bausteine für effiziente Compliance im Unternehmen
Inhalt
Die Bausteine für ein Compliance Management System
Legalitätspflicht der Unternehmensleitung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Compliance-Ziele und -Kultur
Organisation des Compliance Management Systems
Der Compliance Officer - notwendige Kompetenzen und Aufgaben
Werkzeuge zur Vermeidung von Compliance-Fällen (Prävention)
Aufbau von Compliance-Schulungen
Compliance-Kommunikation
Nutzen
Sie wollen ein Compliance Management System einführen, um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, und möchten nun wissen, welche Compliance-Organisation bzw. welches Compliance Management System (CMS) Ihr Unternehmen benötigt?
In unserer Weiterbildung zur Implementierung von Compliance Management Systemen informieren wir Sie umfassend über alle notwendigen Bausteine eines präventiven CMS und klären folgende Fragen:
- Welche Inhalte hat ein wirksames Compliance Management System?
- Wie erkennen Sie typische Compliance-Risiken?
- Welche Modelle einer Compliance-Organisation gibt es?
- Warum ist eine Compliance-Kommunikation wichtig?
- Welche Voraussetzungen muss ein Compliance Officer erfüllen und inwieweit haftet er oder sie persönlich?
- Wie implementieren Sie effizient ein Compliance Management System?
Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserer Compliance-Management-Fortbildung von erfahrenen Referentinnen und Referenten. Diese geben Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über die notwendigen Inhalte eines Compliance Management Systems und die rechtlichen Rahmenbedingungen (HinSchG, LkSG, GwG).
In unserem Online-Seminar erfahren Sie, welche Compliance-Standards relevant sind, welche Organisationsformen möglich sind und welche Anforderungen an die Compliance-Organisation bestehen. Sie lernen außerdem, wie Sie eine Compliance-Risikoanalyse durchführen.
Zudem erhalten Sie einen roten Faden, um zu klären, welches Compliance-Modell für Ihr Unternehmen das richtige ist und wie Sie ein Compliance Management System in Ihrem Unternehmen implementieren.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Recht, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Revision, Personal, Organisation und Risikomanagement, Geschäftsführung
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1150 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
218.5 EUR
Bruttopreis
1368.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A44/40101102/27102026-1 - 27.10.2026
Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS
Inhalt
Managementsysteme im Überblick
Grundlegender Aufbau von Managementsystemen
- Prozessorientierung
- Struktureller Aufbau und Synergien
DIN EN ISO 14001/EMAS: Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem
- Vorteile einer Implementierung
- Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte
- Zielsetzungen und Programme
- Rechtskonformität, Verantwortlichkeit, Delegation
- Umweltrelevante Abläufe
- Datenanalyse, umweltrelevante Kennzahlen, Ökobilanzen
- Notfallmanagement
- Verbesserungsprozess
EMAS (ergänzende Aspekte und Anforderungen)
- Teilnahme von Organisationen
- Umweltprüfung und Umweltaspekte
- Umweltbetriebsprüfung
- Umweltberichterstattung
- Deregulierungsaspekte
Praktische Umsetzung
- Umweltprüfung
- Managementsystem-Aufbau
- Prozessbeschreibungen
Qualitätsmanagementsysteme
- Überblick DIN EN ISO 9001
- Synergien und Integrationsaspekte
Arbeitssicherheitsmanagementsysteme
- ISO 45001
- SCC/SCP
Energiemanagementsysteme
- DIN EN ISO 50001
Nutzen
Unser zweiteiliges Seminar befähigt Sie, als Umweltmanagement-Beauftragter tätig zu werden. Im zweiten Teil des Seminars stehen Kenntnisse über Umweltmanagementsysteme im Vordergrund. Sie erhalten einen Überblick über die verbreiteten Managementsysteme und lernen den grundsätzlichen Aufbau der Systeme kennen. Die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 und EMAS sind hier von besonderer Bedeutung.
Die Gemeinsamkeiten sowie die Unterschiede zwischen der DIN-Norm und EMAS sowie die Vor- und Nachteile werden anschaulich vermittelt. Hinweise zur Einführung eines Umweltmanagementsystems in die betriebliche Praxis werden erläutert. Die Schnittstellen zu anderen (integrierten) Managementsystemen werden dargestellt. Nach dem Besuch des ersten und zweiten Teils der Qualifikation zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) können Sie die Ausbildung mit einem TÜV-Zertifikat abschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Teilnehmer, die zuvor den UMB Teil 1 besucht haben; Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 oder ein nachweislich gleicher Kenntnisstand.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning 
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 28.10.2026
Eintägige Unterweisung
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 28.10.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Corporate Carbon Footprint – Der Klimafußabdruck für Unternehmen und Produkte - 501 - 28.10.2026
Online-Workshop zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen und Erstellung einer Treibhausgasbilanz/Carbonfootprinting für Unternehmen, Kommunen oder Teilen davon
Online-Workshop zur Ermittlung der Treibhausgasemissionen und Erstellung einer Treibhausgasbilanz/Carbonfootprinting für Unternehmen, Kommunen oder Teilen davon
Klimaschutz und Klimaschutzmanagement können nur dann erfolgreich organisiert werden, wenn auch geeignete Instrumente für die Bewertung der eigenen Leistungen systematisch angewandt werden. Der Klimafußabdruck oder Carbon Footprint ist das geeignete Mittel, um Ihren Status und Ihr Engagement zu erfassen.
Mit dem Corporate Carbon Footprint sind Unternehmen in der Lage, Ihren Status im Klimaschutz systematisch und zielgerichtet zu erfassen, zu bewerten und ihre Klimabilanz über Potenzialanalysen zu verbessern. Product Carbon Footprints bieten sich für die Beurteilung der Klimarelevanz von Produkten an.
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Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) - 259 - 28.10.2026
Eintägiges staatlich anerkanntes Seminar zur Umsetzung der IED-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz.
Eintägiges staatlich anerkanntes Seminar zur Umsetzung der IED-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
Am 2. Mai 2013 ist die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.
Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.
In Deutschland sind circa 13000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit cirka 55000 Industrienanlagen. Besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie werden berücksichtigt. Dabei ist die Auswahl der Industriezweige und deren Anlagengröße mit der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen abgestimmt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.
Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.
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Asbest - 233 - 28.10.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbestv erbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Gefährdungsbeurteilung für Einsteiger - 33 - 28.10.2026
Eintägiger Workshop mit Zertifikat zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgrund der gängigen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, u.A. gem. ArbSchG, BetrSichV und GefahrstoffV
Eintägiger Workshop mit Zertifikat zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgrund der gängigen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, u.A. gem. ArbSchG, BetrSichV und GefahrstoffV
Unterschiedliche Regelwerke, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.
Somit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.
Das Gesetz oder die Verordnungen regeln jedoch nicht, wie die Gefährdungsbeurteilung konkret durchzuführen ist.
Der eintägige Workshop zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden können und gibt Ihnen Handlungshilfen für den betrieblichen Alltag.
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
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