Veranstaltungskalender

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Weiterbildung: ISO 19443 - Grundlagen (TÜV) - EX/A52/20152221/03112026-1 - 03.11.2026

Qualitätsmanagement für die nukleare Lieferkette sicher umsetzen


Inhalt

Einführung ISO 19443, nukleare Sicherheitskultur

Anforderungen/Prinzipien nuklearer Sicherheit
- Grundsätze der IAEO (Fundamental Safety Principles)
- Prinzipien der INPO zur Sicherheitskultur
- Bedeutung für Unternehmen

Überblick ISO 19443
- Entstehung und Ziele der Norm
- Unterschiede zur ISO 9001 und Anwendungsbereich der ISO 19443

Diskussion und Praxisbeispiele
- Fallstudien: Bedeutung der Sicherheitskultur

ITNS, CFSI und Qualitätsanforderungen in der nuklearen Lieferkette
- Begriffe: ITNS-Produkte und -Dienstleistungen
- Definition und Abgrenzung, Praxisbeispiele
- Klassifikation und Bewertung von Produkten und Tätigkeiten
- Sicherheitsrelevante vs. nicht-sicherheitsrelevante Produkte
- Schritte der Klassifikation gemäß TR 4450
- Anforderungen an ITNS-Produkte

Umgang mit gefälschten, betrügerischen und verdächtigen Produkten (CFSI)
- Definition, Problematik von CFSI-Produkten
- Auswirkungen auf Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Reputation
- Typische Red Flags", Erkennungsmerkmale

Praktische Übungen, Fallbeispiele
- Erkennen von CFSI-Produkten
- Klassifikation Produkte/Dienstleistungen

Managementsysteme nach ISO 19443
- Strukturelle Anforderungen der Norm
- Dokumentations- und Nachweispflichten, Rolle der obersten Leitung

Risiko- und Chancenmanagement
- Anforderungen an Risikoanalysen und präventive Maßnahmen
- Bedeutung für nukleare Lieferketten

Durchführung interner Audits nach ISO 19443
- Anforderungen an interne Auditoren
- Auditplanung, Auditdurchführung und -dokumentation
- Besondere Aspekte bei Audits in der nuklearen Lieferkette

Zertifizierungsprozess ISO 19443 (TÜV NORD CERT)
- Vorbereitung und Dokumentation
- Hauptaudit (Zertifizierungsaudit Phase 1 u. 2)
- Bericht, Nachbesserungsphase bei Abweichungen

Anforderungen an Lieferanten in der nuklearen Lieferkette
- Rolle von internen Auditoren bei der Zertifizierungsvorbereitung
- Hinweise auf häufige Fehlerquellen in Zertifizierungsaudits

Übungen und Fallstudien
- Durchführung eines beispielhaften internen Audits
- Analyse typischer Nichtkonformitäten aus echten Zertifizierungsprojekten

Nutzen

Was lernen Sie in der Weiterbildung: ISO 19443 - Grundlagen (TÜV)?

Diese Schulung bietet Ihnen einen umfassenden Einstieg in die Anforderungen der ISO 19443 und bereitet Sie gezielt auf die Aufgaben im Qualitätsmanagement der nuklearen Lieferkette vor. Sie verstehen die Anforderungen der ISO 19443 im Detail und lernen, wie Sie diese auf die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens anwenden. Sie erkennen sicherheitsrelevante Produkte und Dienstleistungen (ITNS), identifizieren und vermeiden CFSI-Produkte (Counterfeit, Fraudulent, and Suspect Items) und erwerben Methodenkompetenz für die Planung und Durchführung interner Audits in der nuklearen Lieferkette. Zusätzlich werden relevante gesetzliche Vorgaben und Zusammenhänge praxisnah vermittelt.



Warum ist das Thema wichtig?

Die ISO 19443 ist eine Norm, die spezifische Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für Organisationen in der Lieferkette der Nuklearindustrie festlegt. Wichtige Themen sind z. B. die Minimierung von Risiken, die Standardisierung von Prozessen, Vertrauen und Transparenz in der Lieferkette und Steuerung von potenziellen Risiken. Insgesamt trägt die ISO 19443 dazu bei, die Sicherheit, Effizienz und Zuverlässigkeit der nuklearen Lieferkette zu verbessern, was sowohl für die Industrie als auch für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist.



Wovon profitieren Sie?

Unsere erfahrenen Trainerinnen und Trainer verfügen über einen fundierten nuklearen Hintergrund, sind selbst aktive Auditorinnen und Auditoren und b"

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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A53/50301101/03112026-1 - 03.11.2026

Schulung zum Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement


Inhalt

EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen

Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)

Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. In dieser Gefahrstoffbeauftragten-Schulung erlernen Sie die wichtigsten Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter tätig zu werden - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen unter Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie relevanter TRGS.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren - auch in Abgrenzung zu angrenzenden Rollen wie den Gefahrgutbeauftragten.

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen fundiertes und praxisnahes Wissen zum Thema Gefahrstoffe. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.

In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch verschiedene Neuerungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören die Gefahrstoffverordnung aus dem Jahr 2024, die Aktualisierung technischer Regeln und Anpassungen des EU-Chemikalienrechts (z. B: REACH und CLP).

Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten. Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die es Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit für Gefahrstoffbeauftragte finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1490

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Gefahrstoffbeauftragter - EX/A38/50301101/03112026-1 - 03.11.2026

Schulung zum Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement


Inhalt

EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen

Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)

Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. In dieser Gefahrstoffbeauftragten-Schulung erlernen Sie die wichtigsten Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter tätig zu werden - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen unter Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie relevanter TRGS.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren - auch in Abgrenzung zu angrenzenden Rollen wie den Gefahrgutbeauftragten.

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen fundiertes und praxisnahes Wissen zum Thema Gefahrstoffe. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.

In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch verschiedene Neuerungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören die Gefahrstoffverordnung aus dem Jahr 2024, die Aktualisierung technischer Regeln und Anpassungen des EU-Chemikalienrechts (z. B: REACH und CLP).

Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten. Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die es Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit für Gefahrstoffbeauftragte finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1490

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Seminar: Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen - EX/A38/30156001/03112026-1 - 03.11.2026

in Kooperation mit der Abt. Tunnelsicherheit der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund


Inhalt

Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers

Brandschutz- und Sicherheitskonzept

Gefahren und Risiken

Chemisch-physikalische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Brandursachen sowie Kennwerte und Klassen der Brennstoffe
- Löschmittel

Haftung des Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers

Brandschutz
- Vermeidung von Ereignissen
- Detektion von Störungen und Ereignissen
- Selbstrettung

Baulicher und organisatorischer Brandschutz

Abwehrender Brandschutz

Transport von Gefahrgut in Straßentunneln

Praktische Übungen / Vorführungen
- Verrauchungsvorführung / Wannenbrand

Praktische Übungen

Abschlussprüfung

Nutzen

Das Seminar Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen, das in Kooperation mit der Abteilung Tunnelsicherheit der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund, durchgeführt wird, vermittelt Ihnen die Grundlagen des Brandschutzes sowie der allgemeinen Gefahrenabwehr in Tunnelbauwerken. Nach Abschluss der Ausbildung und unter Einbeziehung Ihrer Erfahrungen bei der Planung bzw. dem Betrieb von Tunnelanlagen sind Sie in der Lage, die Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten für Tunnelanlagen bzw. die der Tunnelmanagerin bzw. des Tunnelmanagers fachgerecht wahrzunehmen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in dieser Tunnelmanager-Schulung umfassend die Grundlagen sowie die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der Sicherheit in Straßentunneln. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über jüngste Schadensereignisse.
Außerdem analysieren Sie gemeinsam Fallbeispiele und leiten daraus Maßnahmen ab. Sie können das Seminar nutzen, um Ihre Erfahrungen & Best-Practice-Lösungen sowohl mit den Referentinnen und Referenten als auch mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu diskutieren. Praktische Übungen und Demonstrationen (Verrauchungsvorführung & Löschvorführungen) ergänzen die Ausbildung zur Tunnelmanagerin bzw. zum Tunnelmanager.
Dieses viertägige Seminar für Tunnelmanagerinnen und Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen, ist aber auch für alle anderen Personen interessant, die sich mit den Themen Sicherheit und Brandschutz in Tunnelanlagen beschäftigen und ihre Kenntnisse updaten und vertiefen möchten.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Qualifikation als Tunnelmanager und Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen bestätigt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die als Sicherheitsbeauftragte und Tunnelmanager für Tunnelanlagen eingesetzt werden sollen sowie an sonstige Personen, die sich mit Fragen des Brandschutzes und der Sicherheit in Tunnelanlagen befassen.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

40

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1895 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

360.05 EUR

Bruttopreis

2255.05 EUR

Ansprechpartner

Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Fachkundenachweis für die Beleuchtung von Arbeitsstätten nach ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1 - EX/A38/30356001/03112026-1 - 03.11.2026

Normgerechte Beleuchtung von Arbeitsstätten gemäß DGUV 315-201


Inhalt

Grundlagen der menschlichen Wahrnehmung

Lichttechnische Grundlagen

Ermittlung einer Lichtstärkeverteilung

Gütemerkmale der Beleuchtung

Lichterzeugung bei der LED

Farbtemperatur und Farbwiedergabe

Vorschriften und Regeln zur Beleuchtung von Arbeitsstätten:
-ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1

Energieeffizienz und Lichtausbeute

Leuchten

Absolute und relative Fotometrie

Ausstrahlwinkel

Normative Beleuchtung von Arbeitsstätten

Beleuchtungsplanung

Lichtberechnung mit der kostenfreien Software DIALux evo

Lichttechnische Messgeräte

Praktischer Umgang mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät

Vorgehensweise bei einer Messung

Messraster gem. DIN 5035-6

Erarbeitung einer Checkliste

Erstellen eines Messprotokolls

Messen und Bewerten einer Beleuchtungsanlage

Präsentation der Ergebnisse

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar Fachkundenachweis gemäß DGUV 315-201 für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen lernen Sie, normgerechte Beleuchtungskonzepte für Arbeitsplätze zu entwickeln und umzusetzen. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse der Lichttechnik, der Lichtwahrnehmung und der Lichtplanung. Dabei werden Ihnen fotometrische Grundkenntnisse und normative Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten vermittelt, die Sie für die Planung und messtechnische Überprüfung benötigen.

Das Seminar orientiert sich an den Inhalten des DGUV Grundsatzes 315-201, der die Ausbildung von Fachkräften für die Prüfung und Beurteilung von Beleuchtungsanlagen regelt. Neben der Vermittlung der gesetzlichen Vorschriften und Normen zur Arbeitsplatzbeleuchtung (ASR A 3.4, DIN EN 12464-1) bereiten unsere Referentinnen und Referenten Sie praxisnah auf die messtechnische Überprüfung von Arbeitsstätten vor.

Nach bestandener Prüfung am letzten Seminartag erhalten Sie den Fachkundenachweis, der Sie berechtigt, die künstliche Beleuchtung an Arbeitsplätzen normgerecht zu planen, zu beurteilen und messtechnisch zu überprüfen.

Dieses Seminar ist eines von drei Modulen der Ausbildung zum ?zertifizierten Lichttechniker Innenraumbeleuchtung (nach DIN 67517) und besonders relevant für die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz sowie zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

Für die Ausbildung zum zertifizierten Lichttechniker sind zusätzlich die Module ?Grundlagen der Elektrotechnik - sichere Kommunikation zwischen Licht- und Elektroplanern (Seminarnummer 30356101)? und ?Aufbaukurs Licht? (wird von DIAL angeboten) erfolgreich zu absolvieren.

Zielgruppe

Betreiber von Beleuchtungsanlagen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Elektroplaner, Elektroinstallateure, Elektroingenieure, Lichtplaner, Vertriebsmitarbeiter und alle, die Beleuchtung von Arbeitsstätten planen oder beurteilen.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

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Brandschutz im Industriebau - 19 - 04.11.2026

Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230


Das Seminar ist von der Ingenieurkammer Hessen als geeignete Fortbildung im Sinne des § 5 (2) der Fortbildungsrichtlinie der IngKH anerkannt:

Nachweisberechtigung 

vorb. Brandschutz: ingesamt: 16 UE

Beratender Ingenieur: 16 UE

Bauvorlagenberechtigung: 16 UE

Die neugefasste Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) ist seit Mai 2019 veröffentlicht. Die Bundesländer haben über den Verordnungsweg die MIndBauRL als technische Baubestimmung in Landesrecht umgesetzt bzw. auf die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz verwiesen und somit bauaufsichtlich eingeführt.

Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und verlangt die Einhaltung bestimmter Vorgaben z. B. der Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen, der zulässigen Größe und Beschaffenheit von Brandbekämpfungsabschnitten, Brandabschnitten und Rettungswegen.

Neben den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes im Industriebau erfahren Sie im zweitägigen Seminar, welche inhaltlichen Unterschiede und Änderungen es im Vergleich zur Vorgängerversionen der MIndBauRL aus dem Jahr 2000 und 2014 gibt. Das im Seminar erworbene Wissen ermöglicht es Ihnen, Industriebauten fundiert brandschutztechnisch zu bewerten.

Der Workshop zeigt Lösungen für Fragen aus der Anwendungspraxis auf. Anhand von Praxisbeispielen und Rechenübungen werden die unterschiedlichen Nachweisverfahren der Muster-Industriebaurichtlinie behandelt.

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Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen - 327 - 04.11.2026

Eintägige Weiterbildung nach dem Arbeitsschutzgesetz § 12 und DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“, § 4; DGUV Regel 113-004


In vielen Bereichen gehört das Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (z. B. Instandsetzung-, Wartungs-/Reinigungsarbeiten) in denen Gefahren durch Stoffe, Zubereitungen oder Einrichtungen bestehen/ entstehen können, zum Alltag. Die Vergangenheit zeigte oft, dass das Betreten von bzw. das Arbeiten in Behältern und engen Räumen mit tödlichen Folgen für die Beschäftigten enden kann, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten wurden bzw. die Gefährdungsbeurteilung nicht alle Gefährdungspotentiale berücksichtigt hat. Wegen des sehr hohen Gefährdungspotenzials sind die Personen für ihre Tätigkeit im Bereich „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ gem. DGUV Regel 113-004 mindestens jährlich zu unterweisen.

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Asbest - 233 - 04.11.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 04.11.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 04.11.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Brandmeldetechnik für Fachplaner, Errichter und Betreiber - 20 - 04.11.2026

Der Workshop vermittelt praxisnah die wichtigsten Neuerungen, Anforderungen und technischen Regelwerke der Brandmeldetechnik.


Der Workshop informiert über aktuelle Normen und Richtlinien der Brandmeldetechnik und vermittelt eine praxisorientierte Auffrischung relevanter technischer Regelwerke. 

Es behandelt die korrekte Interpretation und Anwendung aktueller Anforderungen, analysiert Praxisbeispiele und entwickelt passende Lösungsansätze. 

Zudem zeigt es auf, wie technische Änderungen, etwa im Bereich Instandhaltung, Remote Services, Dokumentation und Software, sicher umgesetzt werden können. 

Auch bauordnungsrechtliche Anforderungen sowie Aspekte wie Funktionserhalt und Verantwortlichkeiten werden ausführlich besprochen. 


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Jährliche Auffrischung Anwendung von PSA gegen Absturz - EX/A81/50208311/04112026-1 - 04.11.2026


Inhalt

- Allgemeine Grundlagen (Regelwerk)
- Umgang mit der Ausrüstung
- Gefährdungen und Notfall (Gefährdungsbeurteilung)
- Verschiedene Sicherungssysteme
- Selbstentlastung
- Verwenden der unterschiedlichen Ausrüstungen: Rückhalte- und Auffangsysteme
- Anschlagmöglichkeiten
- Rettungsübungen (Steigleiter, frei hängend, aus Fassade)

Nutzen

Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift ?Grundsätze der Prävention? (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn zu unterweisen.

Diese eintägige Auffrischung soll den Teilnehmern das vorhandene Wissen und die Fertigkeiten vertiefen, um im alltäglichen Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den Rechts- und sicherheitstheoretischen Grundlagen werden auch die sicheren Anschlagtechniken sowie die Steigschutz- und die Haltesysteme aufgefrischt und zeigt die möglichen Gefahren auf, die bei fehlerhafter Nutzung der PSA auftreten können.

Je nach Vorgaben einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund der vorhandenen Arbeitssituation werden Rettungsübungen durchgeführt..

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Personen, die bereits eine gültige Bescheinigung zur Anwendung von PSA erworben haben.

Voraussetzungen

Es muss die Bescheinigung Allgemeine Unterweisung zum Einsatz von PSA gegen Absturz und PSA als Halteeinrichtung nach DGUV Regeln 112-198 + 112-199" vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

7

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