Veranstaltungskalender
Gabelstaplerfahrer - 248 - 17.08.2026
Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 68, § 7 „Flurförderzeuge“
Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mind. 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).
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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 248 - 17.08.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 248 - 17.08.2026
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.
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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/18082026-1 - 18.08.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006
Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers
Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM
Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes
Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung
Buß- und Verwarngeldkatalog
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A33/60151201/18082026-1 - 18.08.2026
Gemäß DIN EN 15635
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit
Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung
Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf
Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung
Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.
In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einem Regallager statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Regallager zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A32/40101101/18082026-1 - 18.08.2026
Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS
Inhalt
Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)
Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)
Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz
Nutzen
Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.
Zielgruppe
Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning Mehr erfahren
Instandhaltungsmanager (TÜV) - EX/A35/20401802/18082026-1 - 18.08.2026
Instandhaltungsstrategien entwickeln und planen
Inhalt
Grundlagen der Instandhaltung und Anforderungen
- Instandhaltungsmanagement z. B. nach IATF 16949 und DIN 31051
- Begriffsabgrenzung Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung
- Schadensbasierte (reaktive), zeitbasierte (präventive) und zustandsbasierte (prädiktive) Instandhaltung
Regeln und Verfahrensanweisungen
- Einhalten von strategischen Zielen und Richtlinien (Managementsysteme)
- Erkennen von Gefährdungen und Maßnahmen zur Risikosenkung
- Gefährdungsbeurteilungen, persönliche und kollektive Schutzausrüstung
- Relevante Gesetze, Regeln und Richtlinien aus dem Bereich Energie und Umwelt
Instandhaltungsplanung: Betriebsmittelkataster, Verfahrens-/Betriebsanweisungen
- Auswahl geeigneter Arbeitsschritte sowie Arbeits- und Betriebsmittel
- Berücksichtigung von rechtlichen Regularien (wiederkehrende Prüfungen an technischen Anlagen)
Koordination von Instandhaltungstätigkeiten: Betriebsmittelkataster, Verfahrens- und Betriebsanweisungen, Kapazitätsplanung, Wirksamkeitsprüfung
- Erfassung und Bewertung von Anlagenzuständen
- Ressourcen: Festlegung, Verfügbarkeit und Organisation unter Berücksichtigung der Effektivität, Effizienz, Produktivität und Prozesssicherheit
- Erfassung und Überprüfung von Materiallieferungen/Dienstleistungen
- Überwachung laufender Arbeiten und Aufträge
- Sicherstellen des Abschlusses der ausgeführten Arbeiten und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Feedback (Inbetriebnahmeprotokoll)
Instandhaltungsorganisation - Instandhaltungsprozess
- Differenzierung zwischen Aufbau- und Ablauforganisation
- Durchführung einer Ist-Analyse (Risikoanalyse)
- Entwicklung einer Stör- und Schadenserfassung (Störungsmanagement)
- Instandhaltungsstrategien und Entwicklung eines Controllings
Instandhaltungsorganisation - Kennzahlen und Controlling (Kennzahlenbaum, BSC, Ticket-Systeme)
- Zusammenhang zwischen Unternehmens- und Instandhaltungszielen
- Organisations- und Instandhaltungsziele als strategische Planungsvorgaben
- Kosten- und Leistungskennzahlen: betriebswirtschaftlich, technisch, organisatorisch
- Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Stör- und Schadenserfassung, Ausfalleffektanalyse, Schadens- und Ursachencodierung
Instandhaltungsorganisation - Ersatzteillogistik und Lieferantenmanagement
- Zusammenhang zwischen Instandhaltung und Ersatzteillogistik
- Logistikstrategien für Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung
- Effiziente Steuerung von Materialressourcen durch Ersatzteilmanagement
- Steuern von externen Dienstleistern durch optimales Lieferantenmanagement
Instandhaltungsbetrieb - fortwährende Verbesserung und Optimierung
- Vor- und Nachteile unterschiedlicher Philosophien/Methoden (TPM, Lean)
- Einsatz von Instandhaltungsplanungssystemen (IPS)
- Ausblick: Digitalisierung und Industrie 4.0
Nutzen
Qualifizieren Sie sich in unserer Weiterbildung zum Instandhaltungsmanager (TÜV) unter Berücksichtigung normativer Anforderungen, z. B. IATF 16949 und DIN 31051.
In dieser TÜV-zertifizierten Ausbildung erlernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Instandhaltungsmanagement, das sich durch eine optimierte Instandhaltungsplanung, ein wirkungsvolles Instandhaltungscontrolling sowie durch klar definierte Instandhaltungsprozess und einen effizienten Instandhaltungsbetrieb auszeichnet. Sie verstehen, wie Risikoanalyse, Störungsmanagement, Ersatzteilmanagement und Controlling ineinandergreifen und wie Sie diese Elemente gezielt in der Praxis an Anlagen und Maschinen einsetzen.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar wertvolles Wissen über Instandhaltungsstrategien, das angesichts wachsender Produktionskomplexität und steigender Kundenanforderungen notwendig ist. Auch die daraus resultierenden Instandhaltungsproz
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Auffrischung für Fachkundige Personen zum Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen (Stufe 2) - EX/A81/60408011/18082026-2 - 18.08.2026
und Arbeiten unter Spannung (Stufe 3) nach der DGUV Information 209- 093
Inhalt
Inhalt und Zeitangaben:
? Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
? Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
? Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung
? Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV- Information 209- 093
? Arbeitsverfahren bei Arbeiten unter Spannung
? Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen
? Praktisches Arbeiten an Hochvoltsystemen
? Arbeiten unter Spannung
? Zustandsdiagnose der Antriebsbatterie (State of health, SoH)
? Klimaanlage mit R744 (CO2) und der Wärmepumpe
? Abschlussprüfung
Nutzen
Diese Schulung erfüllt die Forderung aus der DGUV- Information 209- 093, erworbene Fachkenntnisse nach erfolgter Qualifikation auf den aktuellen Stand zu halten.
Laut DGUV 1 § 4 soll eine Auffrischung jährlich erfolgen.
Die Themeninhalte entsprechen der Unterweisungspflicht nach dem ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
? Sie kennen die Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe.
? Sie kennen die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen.
? Sie kennen die Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten und Arbeiten unter Spannung.
? Sie kennen die Richtlinien und Sicherheitskriterien der DGUV
Zielgruppe
? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S
Voraussetzungen
Teilnehmerkreis ist zwingend einzuhalten:
? Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen, der Stufe 2 E/ S
? Fachkundige Person für Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen, der Stufe 3 E/ S
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Mit Bestehen der Abschlussprüfung ist dies auch eine Wiederholungsausbildung nach der DGUV Regel 103- 011 und VDE 0105- 100.
Die Schulung ist auch als Inhousechulung buchbar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
396.5 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
75.335 EUR
Bruttopreis
471.835 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A36/40301501/18082026-1 - 18.08.2026
Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98
Inhalt
Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
In unserer LAGA PN 98 Schulung lernen Sie die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können.
Ein praktischer Übungsteil vertieft Ihre Kenntnisse: Sie trainieren Probenahmetechnik, wählen passende Werkzeuge aus, führen Probenverjüngung durch und dokumentieren den gesamten Ablauf normgerecht.
Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des PN 98 Lehrgangs weisen Sie Ihre Sachkenntnis zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nach.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen
Zeit
09:00 - 17:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
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Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen - EX/A37/60101701/18082026-1 - 18.08.2026
Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
Inhalt
Grundlagen
- Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 , bisherige BGR 500)
- Arten von und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)
- Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
- Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen
Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
- Übernahme und Transport
- Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
- Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
- Maschinenbeschreibung
- Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen
Einsatz der Hubarbeitsbühne
- Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
- Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
- Bedienung durch Funk
- Berechnung der tatsächlichen Last
- Sicherheitsregeln
- Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Unfälle
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
- Möglichkeiten der Verkehrssicherung
- Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung
Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
- Schriftliche Erfolgskontrolle
- Praktische Übungen/Bedienprobe
Nutzen
Im Seminar vermitteln Ihnen erfahrene Referenten das Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung können Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen die relevanten Kenntnisse für das sichere Fahren, Bedienen und Steuern der Fahrzeuge. Sie erhalten eine praxisorientierte Unterweisung vom sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle und einer Bedienprobe ab.
Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966) Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden von den Berufsgenossenschaften klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen die Bediener in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen eingesetzt werden.
Zielgruppe
Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
12; Für die praktische Unterweisung an der Hubarbeitsbühne ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - EX/A35/30351501/18082026-1 - 18.08.2026
Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)
Inhalt
Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale
Überblick über die betreffenden Normen
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale und weitere, wichtige Details, die bei der Prüfung von Steigleitern zu beachten sind.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Mitarbeiter und Befähigte Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen an Steigleitern durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit; geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A48/30351401/18082026-1 - 18.08.2026
Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen
Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern
Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
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