Veranstaltungskalender
Motorsäge - Selbstwerber ?Liegendes Holz? - EX/A81/50208721/16102026-1 - 16.10.2026
Inhalt
- Technische Grundlagen
- Sicherheit und PSA
- Wartung und Pflege
- effiziente Nutzung
- Schneidtechniken
- Praktische Anwendung
Nutzen
Der Kurs vermittelt Ihnen notwendiges Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten und zu pflegen. Sie lernen, wie Sie die elementaren Sicherheitseinrichtungen überprüfen und in Standhalten, um ein sicheres Arbeiten mit der Motorsäge zu gewährleisten. Darüber hinaus steigern Sie Ihre Effizienz, indem Sie die richtigen Techniken und Methoden für den Einsatz der Motorsäge erlernen.
Zielgruppe
Privatwaldbesitzer, Kleinwaldbesitzer, Brennholz-Selbstwerber, Hobby-Holzarbeiter, Hobbygärtner und Grundstücksbesitzer, Naturliebhaber und Personen mit Interesse an der Forstwirtschaft.
Voraussetzungen
Die Teilnehmer sollten körperlich fit und geistig aufmerksam sein, um die Motorsäge sicher und effektiv zu bedienen.
Zeit
17:00 - 15:15
Max. Teilnehmerzahl
8; Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengrößer nicht mehr als 8 Personen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
206.96 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.3224 EUR
Bruttopreis
246.2824 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Seminar: Wirtschaftlichkeitsberechnung DIN 17463 (ValERI) - EX/A52/40202408/16102026-1 - 16.10.2026
Grundlagen und praktische Berechnungen zur Erfüllung von Anforderungen (u. a. EnEfG)
Inhalt
Rechtlich bindende Verpflichtungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen gem. DIN EN 17463 (ValERI)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Berechnung und Bewertung von Effizienzmaßnahmen
Vorgehen zur Berechnung
- Auswahl der zu berechnenden Maßnahmen
- Quantifizierung der Nutzen und Lasten
- Ermittlung des Zinssatzes - wahrscheinlich, Worst Case, Best Case
- Parameterwerte Szenario-Analyse
- Kapitalwertberechnung (intensiv und verkürzt)
- Schlussfolgerungen und Berichterstattung
Ausblick
Nutzen
Im Rahmen des halbtägigen Online-Seminars Wirtschaftlichkeitsberechnung erfahren Sie, welche Anforderungen an die Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 (ValERI) gestellt werden und wie Sie diese anhand einfacher Praxisbeispiele umsetzen können.
Energie- und klimaschutzrelevante Gesetze fordern eine fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
Identifizierte Einsparmaßnahmen müssen durch eine ValERI-Berechnung nach der Norm DIN EN 17463 auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden. Jedes Unternehmen mit relevanten energiebezogenen Verbräuchen und Investitionen muss sich daher mit dem Thema Wirtschaftlichkeitsberechnung Energie nach DIN EN 17463 auseinandersetzen, um diese Bewertungsmethode im Bedarfsfall methodisch richtig anwenden zu können.
Damit Sie diese aussagekräftige und anerkannte Bewertungsmethode zukünftig anwenden können, vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten praxisnah die Auswahl von Parameterwerten für die Szenarioanalyse. Damit sind Sie in der Lage, einfache Berechnungen nach dieser Vorschrift methodisch korrekt durchzuführen.
Sie erfahren, wie Sie diese Anforderungen systematisch in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Neben einfachen betriebswirtschaftlichen Grundannahmen und Berechnungen diskutieren unsere Referentinnen und Referenten mit Ihnen die Auswirkungen unterschiedlicher Parameteransätze.
Sie sind zukünftig in der Lage, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Erfüllen Sie mit dieser ValERI-Berechnung Ihre gesetzlichen Pflichten und nutzen Sie sie als solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen. Verbessern Sie darüber hinaus effektiv die Energieeffizienz Ihres Unternehmens.
Bitte nutzen Sie für dieses Online-Seminar zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 Ihren eigenen PC mit Excel-Programm oder Open-Office-Alternativen.
Zielgruppe
Energiemanagementbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Controlling und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Voraussetzungen
Vorkenntnisse zum Energiemanagement nach ISO 50001 sowie Anwenderkenntnisse MS Excel
Zeit
09:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
0; Bitte nutzen Sie für dieses Online-Seminar zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 Ihren eigenen PC mit Excel-Programm oder Open-Office-Alternativen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
300 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
57 EUR
Bruttopreis
357 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A52/10201375/16102026-1 - 16.10.2026
BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 19.10.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 19.10.2026
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
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Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen -312 - 19.10.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 19.10.2026
Eintägige Grundlagenschulung
Eintägige Grundlagenschulung
Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.
Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.
Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.
Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.
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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 19.10.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Betriebliches Abfallmanagement - 428 - 19.10.2026
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
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Facility Management kompakt - 41 - 19.10.2026
Dreitägiger Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen zu Grundlagen der erfolgreichen Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen
Dreitägiger Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen zu Grundlagen der erfolgreichen Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen
Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen hat sich ein grundlegender Wandel vollzogen. Durch den Einzug des Facility Managements haben sich für Unternehmen erhebliche Effizienzpotenziale eröffnet und für eine Vielzahl von Dienstleistern neue Tätigkeitsfelder erschlossen.
Immobilien und betriebliche Abläufe werden ganzheitlich betrachtet. Das reine Verwalten ist nicht mehr ausreichend. Durch eine professionelle Bewirtschaftung der Liegenschaften und eine koordinierte Abwicklung von Prozessen können Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dauerhaft gesenkt und die Verfügbarkeit von Anlagen gesichert werden.
Die Umsetzung eines Facility Managements ermöglicht optimale Entfaltung der Kernkompetenzen eines Unternehmens und stellt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137 - 19.10.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen.
Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen.
Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.
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Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 94 - 19.10.2026
Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.
Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.
Praxistraining im Gelände:
SCHILLER Ingenieure und Geologen
- 1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden
- Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
- 2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser
- Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
- 3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände)
- Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim
- 4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar)
- Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden
Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.
Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.
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