Veranstaltungskalender

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GMP-Richtlinien - Grundlagen aus Recht und Praxis - EX/A52/20352201/29062026-1 - 29.06.2026

Good Manufacturing Practice: Pharmazeutische Regelwerke und praktische Umsetzung


Inhalt

GMP - Good Manufacturing Practice: generelle Ideen und Ziele
- Rechtsverbindlichkeit guter Herstellerpraxis
- Allgemeine GMP-Kenntnisse in Form von Definitionen und Abkürzungen
- Entwicklung eines GMP-Bewusstseins

Wichtigste pharmazeutische Regelwerke und ihre Auslegung
- Gesetzgebung in Deutschland (AMG, AMWHV), der EU, den USA
- im Zusammenhang stehende internationale Leitlinien
- Voraussetzungen zur Erlangung der Herstellererlaubnis
- Sicherstellung gleichbleibender Produktqualität

Leitfaden zur guten Herstellungspraxis - Qualitätsmanagement und Praxis
- der EU-GMP Leitfaden heute und seine Entwicklung
- Relevanz für (Prüf-) Arzneimittel wie Wirkstoffproduktion und Qualitätskontrolle, aber auch für Lieferanten
- Bedeutung eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems
- Besonderheiten für die Herstellung von ATMPs

Anforderungen an das Personal und Umsetzungsmöglichkeiten
- Gefordertes Schlüsselpersonal, Stellenbeschreibungen
- Schulungsnotwendigkeiten
- Hygieneanforderungen

Räume und Geräte in GMP-konformen Gebäuden
- Anforderungen an geeignete Räume
- Konzepte und praktische Umsetzungsmöglichkeiten der Qualifizierung (URS, DQ, IQ, OQ, PQ)
- Validierung von Prozessen
- Computergestützte Systeme

Dokumentationspflichten und Möglichkeiten für den Alltag
- Dokumentation, ein Schlüsselelement des GMP
- Erforderliche Dokumente für die Rückverfolgbarkeit des Werdegangs jeder Charge
- die Dokumentationspyramide
- Datenintegrität
- Das ALCOA-Prinzip
- Wichtigkeit des Vertragsmanagements
- Aufbewahrungsnotwendigkeiten

Risikomanagement in Theorie und Praxis
- ein essentieller Teil des Qualitätsmanagementsystems
- ein systematischer Prozess im Umfang dem Risiko angemessen
- zur Bewertung, Steuerung, Kommunikation und Überwachung von Qualitätsrisiken zum Patientenschutz und Schutz der Umwelt
- Formen der Bewertung, Werkzeuge (FMEA u. a.), Beispiele

Change Control - Veränderungen managen
- Aufrechterhaltung des validierten Zustands
- Eine prospektive Anwendung des Risikomanagements
- Wie kann eine Systematik helfen

Abweichungsmanagement
- Rechtliche Notwendigkeiten
- Bearbeitung eines Beispiels in Gruppenarbeit
- Effiziente Abarbeitung und wertschöpfende CAPA-Maßnahmen
- warum ?Human Error? nie die alleinige Ursache ist
- Besonderheiten des OOS

Audit- und Inspektionspraxis
- Selbstinspektion: Notwendigkeit und eigener Benefit
- Behördeninspektion: Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung sowie rechtliche Verpflichtungen
- Umgang mit Kundenaudits
- Verhalten während Inspektion und Audit

Nutzen

In diesem GMP-Kurs lernen Sie die wichtigsten pharmazeutischen Regelwerke und ihre Auslegung anhand praxisbezogener Beispiele kennen. Sie entwickeln grundlegende GMP-Kenntnisse und erhalten einen Überblick über die Anforderungen an einen Hersteller pharmazeutischer Humanarzneimittel sowie die Herstellung zur Anwendung am Menschen bestimmter Prüfpräparate.

Sie erlernen, was ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem beinhaltet und wie es zur Gewährleistung der Produktqualität und der Erfüllung verbindlicher Anforderungen für die Produktvermarktung dient. Um Änderungen gesetzlicher Vorgaben wirksam und fristgerecht umzusetzen vermittelt Ihnen unser GMP-Seminar die Grundlagen der Change Control Systematik. Auch der kontrollierte Umgang mit Abweichungen und die Gestaltung eines effizienten CAPA-Systems sind Bestandteil unseres Seminars.

Im praxisnahen GMP-Kurs werden Ihnen die Ideen zu direkten Umsetzungsmöglichkeiten anschaulich und werthaltig aufbereitet.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Produktionsleiter und Qualitätsbeauftragte sowie Mi

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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A36/30501201/29062026-1 - 29.06.2026

Anforderungen der DIN EN 1176


Inhalt

Rechtsgrundlagen

Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)

Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung

Sicherheitsaspekte

Spielplatzgerätemängel

Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen

Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen

Verkehrssicherungspflichten der Betreiber

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Checkliste Spielplatzinspektion

Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.

Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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ESG-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 555 - 29.06.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung


Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie Aktuelles zur EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative.

Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.
Seit 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro. Die EU hat im Februar 2025 Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten.

Diese Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.

Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten, da Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Nachhaltigkeit wird auch zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe.

In diesem Lehrgang lernen Sie:

  • Die Inhalte der Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
  • Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
  • Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
  • Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.

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Immissionsschutzbeauftragte/r - 18 - 29.06.2026

Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten


Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissions-schutzbeauftragte/r) sind gemäß § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn die Art und Größe der genehmigungsbedürftigen, emissions-verursachenden Anlagen dies erfordert. Die Bestellung sorgt für die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften und die nachhaltige Überwachung der Emissionen auf Seiten der Anlagenbetreiber.

Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des/der Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Die Beauftragten tragen die Verantwortung für die im Bestellungschreiben festgelegten Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmen und erstatten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse. Die Immissionsschutzbeauftragten können Maßnahmen empfehlen, besitzen jedoch keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitenden.

Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem dafür qualifizierten, staatlich anerkannten Lehrgang gemäß 5. BImSchV.

Mit der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten genießt die Person einen besonderen Kündigungsschutz, der nur aus wichtigem Grund (§ 58d BImSchG) möglich ist. Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz meist der „Stabsstelle“ zugeordnet. Hauptsächlich agiert er unterstützend und informierend im betrieblichen Umwelt- und Immissionsschutz.

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Sicherheitsdatenblatt aktuell - Aktualisierung der Sachkunde - 87 - 29.06.2026

Eintägiges Praxisseminar zur Aktualisierung der Sachkunde gemäß REACh-Verordnung Anhang II und CLP-Verordnung


Am 18. Juni 2020 wurde die Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.

REACh Anhang II formuliert die Anforderungen an Formate und Inhalte von Sicherheitsdatenblättern.

Die Aktualisierung des Anhangs II REACH ...

AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht!

  • berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen.
  • berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP zu Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden.
  • verlangt für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die Angabe der UFI-Nummer im SDB
  • ...

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Immissionsschutzbeauftragte/r - 248 - 29.06.2026

Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten


Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissions-schutzbeauftragte/r) sind gemäß § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn die Art und Größe der genehmigungsbedürftigen, emissions-verursachenden Anlagen dies erfordert. Die Bestellung sorgt für die Einhaltung umweltrelevanter Vorschriften und die nachhaltige Überwachung der Emissionen auf Seiten der Anlagenbetreiber.

Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des/der Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Die Beauftragten tragen die Verantwortung für die im Bestellungschreiben festgelegten Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmen und erstatten dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse. Die Immissionsschutzbeauftragten können Maßnahmen empfehlen, besitzen jedoch keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitenden.

Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem dafür qualifizierten, staatlich anerkannten Lehrgang gemäß 5. BImSchV.

Mit der Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten genießt die Person einen besonderen Kündigungsschutz, der nur aus wichtigem Grund (§ 58d BImSchG) möglich ist. Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz meist der „Stabsstelle“ zugeordnet. Hauptsächlich agiert er unterstützend und informierend im betrieblichen Umwelt- und Immissionsschutz.

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Sicherheitsdatenblatt aktuell - Aktualisierung der Sachkunde - 248 - 29.06.2026

Eintägiges Praxisseminar zur Aktualisierung der Sachkunde gemäß REACh-Verordnung Anhang II und CLP-Verordnung


Am 18. Juni 2020 wurde die Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.

REACh Anhang II formuliert die Anforderungen an Formate und Inhalte von Sicherheitsdatenblättern.

Die Aktualisierung des Anhangs II REACH ...

AKTUELL: Anhang II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) wurde am 26. Juni 2020 novelliert veröffentlicht!

  • berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen.
  • berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP zu Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden.
  • verlangt für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die Angabe der UFI-Nummer im SDB
  • ...

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ESG-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 248 - 29.06.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung


Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie Aktuelles zur EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative.

Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.
Seit 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro. Die EU hat im Februar 2025 Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten.

Diese Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.

Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten, da Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Nachhaltigkeit wird auch zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe.

In diesem Lehrgang lernen Sie:

  • Die Inhalte der Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
  • Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
  • Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
  • Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.

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Seminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849 - 2408-ÖF - 30.06.2026

Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen und  vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".


Die genannten Anforderungen gelten für den Steuerungsbau im Bereich elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Steuerungen in gleicher Weise. Die Anwendung von EN ISO 13849-1 muss immer gemeinsam mit Teil 2 (Validierung) erfolgen! Dieses Steuerungsbau-Seminar bietet Ihnen daher Gelegenheit, die Zusammenhänge zwischen der Maschinenrichtlinie, EN ISO 12100, EN ISO 13849-1 und -2 für alle Arten von Steuerungen zu verstehen. Der zweite Tag steht im Fokus praktischer Übungen.

Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Punkte der Norm Sie unbedingt beachten sollten, um die erforderliche Sicherheit nach Maschinenrichtlinie und damit die Voraussetzungen für eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung zu erfüllen.

Seminarprogramm

Rechtliche und normative Zusammenhänge

  • Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
  • EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
  • EN ISO 13849-1, Bild 1: Übersicht über die Risikobeurteilung/Risikominderung durch steuerungstechnische Maßnahmen
  • EN ISO 13849-2: Warum die Validierung inklusive FMEA unbedingt erfolgen muss 

EN ISO 13849-1 Einführung

  • Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen
  • Anforderungen an Steuerungen beim Umbau von Maschinen und Anlagen
  • Überblick über die Kennwerte und Parameter: SIL (Safety Integrity Level), PL (Performance Level), MTTFd, B10, DC, CCF…?
  • Vorsicht! Wichtiger Unterschied: PFH- oder PFHD-Wert!
  • Können Käufer von Sicherheitsbauteilen / Komponenten auf die Angaben der Zuverlässigkeitsdaten der Hersteller vertrauen?

Sicherheitstechnische Auslegung von Steuerungen

NOT-Halt – Stillsetzen im Notfall: Stop-Kategorien nach EN 60204-1; Zusammenhänge EN ISO 13849-1 zu EN ISO 13850 und EN 60204-1

Praxisbeispiel – Steuerungstechnische Überwachung einer Schutztür:

  • Risikobeurteilung
  • Bestimmung des PLr
  • Auslegung der Steuerung: Auswahl und Verschaltung der Sensorik und Aktorik; Berechnung des erreichten Performance Levels; Schaltungsbeispiele
  • Validierung nach EN ISO 13849-2

Software zur Auslegung von Sicherheitssteuerungen nach EN ISO 13849-1

  • Beispielberechnung mit SISTEMA, dem kostenlosen Softwaresystem des IFA
  • Schnittstelle zur Risikobeurteilung von Safexpert zu SISTEMA

Praktische Übungen und Berechnungsbeispiele

Erstellung von Blockschaltbildern aus vorhandenen Schaltungen

Beispiel zur Auslegung und Validierung inklusive Berechnungen und Erstellung der Blockschaltbilder:

  • Schutzgitter mit SPS
  • Schutzgitter mit Positionsschaltern und Schaltgerät
  • "SPS" und "FU"
  • Sichere Wegerfassung
  • Kombination verschiedener Sicherheitsbauteile (BWS, Sicherheits-SPS und FU mit Sicherheitsfunktion)

Bitte bringen Sie zur Bearbeitung dieser Beispiele Ihren Taschenrechner mit! Neben den händischen Berechnungen lernen Sie auch den Umgang mit der Berechnungssoftware SISTEMA. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihren Laptop mit ins Seminar.

Speziell geeignet für

  • Konstrukteure und Planer aus dem Bereich Steuerungsbau
  • Mitarbeiter der Instandhaltung aus den Bereichen Elektrotechnik oder Steuerungsbau
  • SPS-Programmierer und Inbetriebsetzer von Maschinen und industriellen Fertigungsanlagen
  • Dienstleister im Bereich Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung, sofern auch steuerungstechnische Lösungen Teil der Beratungsleistungen darstellen 


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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A36/50251101/30062026-1 - 30.06.2026


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.


Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Gesetzliche Bestimmungen bei Reparaturen oder Änderungen von Druckgeräten - EX/A81/30108701/30062026-1 - 30.06.2026


Inhalt

Richtlinien und Verordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtlinie, DGUV Vorschriften), EN-Normen.

Es werden Antworten auf typische Fragen erarbeitet.
- Wie sind die aktuellen Bestimmungen und Forderungen in der Praxis umzusetzen?
- Was sind Fertigungsmodule und Kategorien in der europäischen Druckgeräterichtline?
- Wer darf was reparieren?
- Wer darf was und wie zerstörungsfrei prüfen?
- Wie erstelle ich eine prüffähige Reparaturdokumentation?
- Was steht in den EN Normen für Dampfkessel und Rohrleitungen?
- Was ist bei der Abnahmeprüfung durch eine Inspektionsstelle wichtig?
- Welche Voraussetzung muss der Schweißer und die Schweißerin erfüllen?

Abgerundet wird der Kurs durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis.

Nutzen

Erfahren Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Normenanforderungen, welche bei Reparaturen oder Änderungen von druckführenden Dampfkesseln, Behältern, Rohrleitungen in Industrie und Mittelstand berücksichtigt werden müssen um Probleme bei der finalen Abnahmeprüfung durch die Inspektionsstelle zu vermeiden. Sie lernen die wichtigsten Bestimmungen anhand von realen Beispielen aus der Praxis.

Unser Referent war Jahrzehnte lang als TÜV-Inspektor für Abnahmeprüfungen von Druckgeräten tätig (Konformitätsbewertungsverfahren).

Zielgruppe

Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Ingenieurdienstleister im Industrieanlagenbau, Dienstleistungsunternehmen von Industriemontagen, Schweißfachbetriebe, Maschinen- und Anlagenbauer, Ingenieurbüros und ähnliche.

Voraussetzungen

Für den Abschluss dieser Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Kesselwärter und Fachkräfte, welche in diesem Fachbereich bereits arbeiten, besitzen gute Voraussetzungen für die Teilnahme, es gibt aber keinerlei Bedingungen diesbezüglich.
Ihr Interesse ist stets die beste Voraussetzung!

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

966 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

183.54 EUR

Bruttopreis

1149.54 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 - EX/A36/30152406/30062026-1 - 30.06.2026

Fortbildung


Inhalt

Wer darf Brandmeldesysteme planen, montieren und instandhalten?
Vorgehensweise und Voraussetzungen bei der Zertifizierung nach der Norm DIN 14675
Bestimmungen und Richtlinien
Allgemeiner Brandschutz
Brandmeldezentralen, Brandmelder
Leitungen
Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken
Feuerlöschanlagen durch BMA steuern
Überspannungsschutz
Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA
Dokumentation

Nutzen

Als hauptverantwortliche Fachkraft für Brandmeldeanlagen müssen Sie gemäß DIN 14675 Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten.
Mit unserer Fortbildungsveranstaltung vermitteln wir Ihnen das aktuele Wissen zur Technik für Brandmeldeanlagen und Sie erhalten zusätzlich mit der Teilnahmebescheinigung einen Nachweis für das Audit nach DIN 14675 (Tabelle L4).

In unserer Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833-2. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen - und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen, vermittelt.

Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.

Zielgruppe

Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von Gebäuden, Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen,Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, Fachbetriebe Akustik, Beschallungs-, Konferenz- und Medientechnik, alle Interessierten, die Beschallungsanlagen planen, errichten und instandhalten. Zukünftige Fachkräfte und verantwortliche Personen nach DIN 14675

Voraussetzungen

Sie verfügen über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Bei einer angestrebten Zertifizierung Ihres Unternehmens nach DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) ist Ihre erfolgreiche Prüfungsteilnahme Voraussetzung. Sofern Sie über eine Ausbildung mit elektrotechnischem Bezug verfügen, können Sie sich zu einer Prüfung anmelden und sich nach bestehen ?Verantwortliche Personen gemäß DIN 14675 Brandmeldeanlagen? nennen. Unser Seminar beinhaltet alle relevanten Themen zum bestehen der Prüfung.

Mit dieser Veranstaltung sind Sie in der Lage eine Prüfung nach DIN 14675 bei einer Zertifizierten Prüfungsstelle abzulegen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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