Veranstaltungskalender
Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - 18.06.2025
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens empfohlen. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
460 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
87.4 EUR
Bruttopreis
547.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - 18.06.2025
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens empfohlen. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
460 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
87.4 EUR
Bruttopreis
547.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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HACCP-Schulung (IFS-lizenziert) - 18.06.2025
Lebensmittelsicherheit und Hygiene aus Sicht des IFS
Inhalt
Was steckt hinter dem IFS-Standard?
- IFS im Vergleich zu anderen Lebensmittelsicherheitsstandards
- Die Bedeutung von HACCP im Rahmen des IFS
- HACCP-Anforderungen, die nach IFS erfüllt werden müssen
HACCP - 12 Schritte mit Grundsätzen - inklusive Fallstudien und fachlicher Diskussion
- Zusammenstellung des HACCP-Teams
- Produktbeschreibung und Festlegung des Verwendungszwecks
- Identifizierung des Verwendungszwecks
- Erstellen von Fließdiagrammen
- Vor-Ort-Überprüfung des Fließdiagramms
- Grundsatz 1: Auflisten aller potenziellen Gefahren
- Grundsatz 2: Festlegen der CCPs
- Grundsatz 3: Bestimmen von Grenzwerten für jeden CCP
- Grundsatz 4: Einrichten eines Überwachungssystems für jeden CCP
- Grundsatz 5: Festlegen von Korrekturmaßnahmen
- Grundsatz 6: Einführen von Verifizierungsmaßnahmen
- Grundsatz 7: Dokumentation und Aufzeichnungen
Nutzen
Unsere HACCP-Schulung vermittelt Ihnen Grundlagen, Grundsätze und Methoden des Hazard Analysis and Critical Control Points aus Sicht des IFS Food. Nahegebracht werden Ihnen umfangreiche Kenntnisse der HACCP-Analyse auf Basis des Codex Alimentarius zur Steuerung der Hygiene und Produktsicherheit in Ihrem Betrieb. Unsere Referenten sind erfahrene Auditoren und liefern Ihnen wertvolle Tipps für Ihren Arbeitsalltag - praxisnah, strukturiert, orientiert an aktuellen Vorgehensweisen in der Lebensmittelherstellung.
Durch unsere Referenten erwerben Sie das Wissen, Methoden zur Ermittlung von Risiken im Produktionsprozess einzusetzen. Sie können Schwachpunkte analysieren und Verbesserungen dokumentieren. Zudem werden Sie der entscheidenden Rolle gerecht, die HACCP im IFS spielt - für die Sicherheit innerhalb Ihrer Lebensmittel-Lieferketten und für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Innovative Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, neu erworbene Kenntnisse in Ihren beruflichen Alltag zu integrieren. Außerdem profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen, die unsere Referenten in der eigenen beruflichen Praxis gesammelt haben. Unsere HACCP-Schulung bietet Ihnen zusätzlich ausreichend Freiraum, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
HACCP-Grundsätze sind Pflicht: Ein HACCP-Konzept wird vom Lebens- und Futtermittelrecht gefordert - oftmals als Bestandteil im Rahmen von Zertifizierungsverfahren, insbesondere bei IFS Food und BRC GS (British Retail Consortium Global Standard) Food. Das IFS-Audit dient Einzelhändlern als Maßstab für die Entscheidung, ob ein Hersteller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, sichere und spezifikationskonforme Produkte zu liefern. Unser HACCP-Seminar vermittelt Ihnen die Anforderungen an die Lebensmittelwirtschaft - von den rechtlichen Grundlagen bis zum passenden Hygienepaket. HACCP nach IFS schafft Vertrauen in Ihre Produkte und hilft Ihnen, sie sicher und spezifikationskonform zu vermarkten.
Zielgruppe
Diese Schulung richtet sich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Qualitätsmanagement und/oder in der Qualitätssicherung sowie an Verantwortliche in der Produktion oder weitere Mitglieder eines HACCP-Teams.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Um die Anforderungen zum HACCP wirksam im Unternehmen zu implementieren, werden zu den Schritten/Prinzipien Fallstudien und Präsentation der Ergebnisse sowie Diskussion durchgeführt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1140 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
216.6 EUR
Bruttopreis
1356.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - 18.06.2025
Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS
Inhalt
Umweltrechtliche Grundlagen
- Gliederung des Umweltrechts
- Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Umwelthaftung, Umweltschadensgesetz (USchadG)
Besonderes Umweltverwaltungsrecht
- 42. BImSchV
- Abfallwirtschaft (KrWG, Verordnungen zum KrWG)
- Gewässerschutz (WHG, AbwV, wassergefährdende Stoffe)
- Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (GefStoffV, GbV)
Rechtliche Aspekte der Arbeitssicherheit
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln und DGUV Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutz
Nutzen
Unser zweiteiliges Seminar bildet Sie zum Umweltmanagement-Beauftragten mit TÜV-Zertifikat aus. Im ersten Teil des Seminars erhalten Sie praxisorientierte Informationen über die umweltrelevanten Gesetze, wie die IED-Richtlinie, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dazu zählen auch die untergesetzlichen Regelwerke, zum Beispiel die Störfall-Verordnung, die 42. BImSchV, die 31. BImSchV und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Im Lehrgang zum Umweltmanagement-Beauftragten eignen Sie sich die besonderen Funktionsprinzipien des Umweltrechts an. Sie lernen, Umweltschadensgesetz vom Umwelthaftungsgesetz zu unterscheiden. Auch die umweltbezogenen Aspekte der Arbeitssicherheit, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Explosionsschutz, werden eingehend behandelt. Informationen zum Thema Baurecht und Brandschutz runden den Seminarinhalt ab. Nach dem Besuch des zweiten Teils der Qualifizierung zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen! Informationen zum zweiten Teil der Schulung zum Umweltmanagement-Beauftragten finden Sie hier.
Zielgruppe
Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - 18.06.2025
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk
Regalprüfung
- Bauteile
Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle
Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten
Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
Nutzen
Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.
Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen
Voraussetzungen
Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung - 18.06.2025
Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1
Inhalt
Gesetzliche Neuerungen
Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Auslegung und Kommentar der Regelungen
Technische Neuerungen (DIN-Normen etc.)
Sicherheitsbelehrung
Diskussion praktischer Problemfälle
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Das Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie kommen damit Ihrer Verantwortung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach und halten Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand. Erfahrene Referenten informieren Sie umfassend über gesetzliche Neuerungen und den aktuellen Stand von Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte. Auch Neuerungen in Normen werden angesprochen. Der Austausch über Problemfälle aus der Praxis rundet das Seminar ab.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aller Branchen
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - 18.06.2025
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Emma Carlotta Höbel
0511 998 62393
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fuhrparkrecht in der Praxis - 18.06.2025
Rechte und Pflichten von Fuhrparkverantwortlichen
Inhalt
Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen
Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken
Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen
Nutzen
Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.
Zielgruppe
Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Lynn Westenberger
+49 511 998-62271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Automotive Cyber Security Expert (TÜV) -Prüfung- - 18.06.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Automotive-Cyber-Security-Training aufgeführt.
Nutzen
Personenzertifikat
Zeitraumbezogener Kompetenznachweis, der über das Bestehen einer einzelnen Prüfung hinausgeht
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Automotive-Cyber-Security-Training
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Automotive-Cyber-Security (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land),
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
Es werden insgesamt 35 Aufgaben, davon 30 Multiple Choice und 5 offene Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.??
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Automotive Cyber Security Expert (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
15:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen- TRwS 787 - 18.06.2025
Arbeiten an Abscheideranlagen - EN 858/DIN 1999-100
Inhalt
Rechtliche Grundlagen (WHG, AwSV, LWG; Abwasserverordnung Anhang 49, Abwasser-/ Entwässerungssatzungen)
Anwendungsbereiche der TRwS
Übersicht der DIN-/ EN Normen im Zusammenhang mit Abscheideranlagen wie z. B. EN 858, DIN 1999-100, DIN 1999-101 (Biodiesel)
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und CE-Kennzeichnung
Aufbau und Funktionen von Abscheideranlagen
Warneinrichtungen, Probenahme, Schachtaufbau
Einbau und Bemessung von Abscheideranlagen
Betrieb von Abscheideranlagen (Generalinspektionen, Eigenkontrollen und Wartungen nach DIN 1999-100; Entsorgung)
TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge - Rückhalteeinrichtung
TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung
Nutzen
Im WHG-Fachkurs zu dem Thema: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen - TRwS 787 / Arbeiten an Abscheideranlagen nach EN 858 / DIN 1999-100 erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und technischen Regeln (TRwS). Erfahrene Sachverständige vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert.
Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.
Das Arbeiten an solchen Anlagen erfordert gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und AwSV § 22 besondere Fachkenntnisse. In unserer speziellen WHG-Schulung erhalten Sie als ?betrieblich verantwortliche Person? von Fachbetrieben nach WHG die erforderlichen Fachkenntnisse. Zudem dient der WHG-Lehrgang als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 63 AwSV.
Mit dem im ?WHG-Fachkurs? erworbenen Wissen ist der Fachbetrieb in der Lage, Rückhalteeinrichtungen fachgerecht zu planen und zu errichten sowie den Betreiber hinsichtlich eines verordnungskonformen Betriebs zu beraten.
Zielgruppe
?Betrieblich verantwortliche Personen? von Fachbetrieben, die Abwasseranlagen an Tankstellen, Prozessanlagen (HBV) und sonstigen Anlagen als Rückhalteeinrichtung planen, einbauen und instandsetzen; Fachplaner, Ingenieurbüros und Behördenvertreter.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am WHG-Grundkurs" nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel - 18.06.2025
Inhalt
Allgemeine Kennzeichnungspflicht
Produktbezogene Kennzeichnungsregelungen
Lebensmittel-Informationsverordnung
Nährwertkennzeichnung
Produktsiegel und -logos
Nutzen
Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden. Nach Ende der ersten Übergangsfristen gilt sie seit Dezember 2014 verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und löst nationale Verordnungen - in Deutschland z. B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) - ab: Klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, verbesserte Allergenkennzeichnung verpackter und unverpackter Ware u. a. treten in Kraft.
Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie zu vermeiden.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
393 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
74.67 EUR
Bruttopreis
467.67 EUR
Ansprechpartner
Frau Vivian Laube
0160 8881799
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Weiterbildung Produkt-CO2-Bilanzierung - 18.06.2025
gemäß ISO 14067 und GHG Protocol Product Standard
Inhalt
Standards für die Produkt-CO?-Bilanz
- ISO 14040/14044
- ISO 14067
- GHG Protocol Product Standard
- Vergleich der Standards
Erstellung einer Produkt-CO?-Bilanz
- Ziele und Rahmen
- Datensammlung inkl. Sensitivitätsanalyse
- Berechnung der Ergebnisse
- Interpretation inkl. Unsicherheitsanalyse
Tools und Datenbanken
Reduzierung der THG-Emissionen des Produkts
Nutzen
In unserer Produkt-CO?-Bilanzierungs-Weiterbildung erhalten Sie einen Überblick über die Standards, Methoden und Tools zur Erstellung einer Produkt-CO?-Bilanz.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, wie Sie mithilfe von Softwarelösungen, Datenbanken sowie einer Modellierung Ihres Produktsystems eine solche Bilanz erstellen und wie diese Ihrem Unternehmen und dem Produktdesign einen Mehrwert liefert. Dazu gehören Methoden wie Sensitivitätsanalysen ebenso wie Unsicherheitsbetrachtungen. So gelingt es Ihnen, Einsparpotenziale zu identifizieren und künftig zielgerichtet Emissionen zu vermeiden bzw. Anlagen und Prozesse energie- und ressourcenschonend zu optimieren.
Um ein ausreichendes Vertrauen in die Ergebnisse zu erhalten, ist ein standardisiertes Vorgehen zur CO?-Bilanzierung von Produkten notwendig. Neben der ISO 14067 legt das GHG Protocol Product Standard die Basis, um Emissionen ermitteln und berechnen zu können.
Inhaltlich und methodisch basieren diese auf den Normen zur Erstellung einer Ökobilanz (ISO 14040/14044) und verfolgen ebenso einen ganzheitlichen lebenszyklusbasierten Ansatz.
Der methodische Rahmen einer Öko- oder CO?-Bilanz ist wie folgt:
1. Ziel und Rahmen definieren
2. Sachbilanz erstellen (Datensammlung)
3. Emissionen berechnen
4. Interpretation der Ergebnisse
Im Rahmen unserer Weiterbildung zur Produkt-CO?-Bilanzierung erarbeiten Sie gemeinsam im Team und mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten anhand von Beispielaufgaben spezifische Anforderungen der Standards für Ihr Unternehmen.
Einen großen Fokus legen wir dabei auf die Erstellung der Sachbilanz, da diese zumeist den größten Aufwand für die CO?-Bilanz bedeutet. Da der gesamte Lebenszyklus abgebildet werden muss, bedarf es einer umfassenden Datensammlung. Diese wird in der Regel unterstützt durch Datenbanken mit CO?-Emissionsfaktoren für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette zur Modellierung aller Aktivitäten. Dafür steht eine Vielzahl an Tools und Datenbanken zur Bilanzierung von Produkt-CO?-Bilanzen zur Verfügung, die wir Ihnen ebenso in unserem Seminar vorstellen.
Das Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihnen einen Überblick über die Grundlagen und Vorgehensweisen zur Erstellung einer Produkt-CO?-Bilanz in der Theorie und der Praxis zu geben. Sie lernen so, die Methodik zusammen mit den passenden Anwendungen für das eigene Unternehmen zu bewerten.
Zielgruppe
Energiemanagementbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführer und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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