Veranstaltungskalender

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WEBINAR: Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten - 2701-WEB - 16.04.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte


In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen. Unsere Experten vermitteln Ihnen kompakt alle relevanten Inhalte – von den regulatorischen CE-Anforderungen bis zu den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Sie lernen u. a., welche Produkte unter den CRA fallen, wie Sie eine Security-Risikoanalyse durchführen, „Security by Design“ in Ihre Entwicklungsprozesse integrieren, ein effektives Schwachstellenmanagement etablieren und welche Dokumentationspflichten Sie beachten müssen. So sind Sie optimal vorbereitet, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet in der Praxis umzusetzen und die Cybersecurity Ihrer Produkte auf den geforderten Stand der Technik zu  bringen.

Seminarprogramm

Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des CRA und deren praktische Umsetzung. Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:

CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act

  • Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des CRA, welche Klassifizierungen gibt es und welche Auswirkungen hat dies auf die Konformitätsbewertungsverfahren?
  • Warum ist es wichtig, den konkreten Einsatzzweck bzw. das Produkt zu definieren (Kernfunktion)?
  • Welche Ausnahmen gibt es? (Prototypen, unfertige Software, Ersatzteile, …).
  • Klärung Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit CRA: Inbetriebnahme, Inverkehrbringung.
  • Wichtige Stichtage und Übergangsfristen des CRA.
  • CE-Kennzeichnung: Wo und wie muss ein CE-Zeichen am (digitalen) Produkt angebracht werden?
  • Wie die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) und der neuen Maschinenverordnung mit den Anforderungen des CRA zusammenhängen.
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
  • Sehr umfassende Normenreihe IEC 62443 – Welche Teile sind für Maschinenbauer relevant?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

Wie sieht eine Security-Risikoanalyse aus?

  • Was ist eine Bedrohungsanalyse? Inwieweit unterscheidet sie sich zu anderen Risikoanalysen?
  • Gibt es Vorschriften, wie eine Analyse für den CRA auszusehen hat?
  • An welchen Normen & Richtlinien kann ich mich orientieren (BSI, IEC, …)?
  • Wie sieht der Prozess einer Risikoanalyse nach IEC 62443-4-1 aus, was sind übliche Risiken für Maschinen, welche Schwachstellen treten in der Praxis häufig auf?
  • Warum der CRA keine absolute Security fordert und welches Restrisiko akzeptabel ist?
  • Warum auch organisatorische Maßnahmen (wie Zugangsbeschränkungen zu Produktionsanlagen) ausreichend sein können, um ein akzeptables Security-Niveau zu erreichen?
  • Warum ist es wichtig den Security Kontext und erwartete Maßnahmen in der Umgebung zu definieren?
  • Wie sind „unsichere“ Industrieprotokolle zu behandeln?
  • Welche Überschneidungen gibt es zu Safety-Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100?
  • Übung: Gemeinsame Bedrohungsanalyse in Kleingruppen (bei WEB-Durchführung in Breakout-Rooms).

Qualitätssicherung und sichere Softwareentwicklung

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Hash, Signierung, Verschlüsselung).
  • Warum es wichtig ist Rollen & Verantwortlichkeiten zu definieren?
  • Welche Anforderungen an eine sichere Entwicklungsumgebung gibt es?
  • Was muss ich bei der Auswahl von Komponenten / Bibliotheken beachten?
  • Welche Secure Design Best Practices soll ich bei meiner  Architektur beachten? (Defense in Depth, Least Functionality, Least  Privilege, Secure by Default).
  • Grundlagen von Secure Coding Ansätzen (unabhängig von Programmiersprachen).
  • Security Tests (Fuzz Testing, Port-Scans, Schwachstellenscans,…).
  • Beispiele sicherer Coding-Prinzipien: Sichere Eingabevalidierung  & Output-Encoding, Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding,  Session-Management, Sichere Fehler- und Ausnahmebehandlung, Was Sie speziell bei der Programmierung von SPS Programmen berücksichtigen sollten (Secure PLC Coding).
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber  sein?
  • Wie ist eine IEC 62443 Normenreihe für Maschinenbauer auszulegen?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

Schwachstellenmanagement und Software-Bill-of-Material als zentrale Anforderungen des CRA

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Schwachstelle, Vorfall, CVE, CWE, CVSS, EPSS).
  • Schwachstellen im Kontext vom CRA: Bereitstellung ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen, Meldepflichten zu aktiv ausgenützten Schwachstellen, i.e.: die wichtige Unterscheidung zwischen aktiv ausgenutzten Schwachstellen und (potenziell) ausnutzbaren Schwachstellen.
  • Welche Strukturen in einem Unternehmen geschaffen werden sollten, warum ein "Single-Point-of-Contact" besonders wichtig ist und wie Sie diesen sehr einfach etablieren?
  • Was ist eine SBOM und wie erstelle ich sie und wie mir die SBOM helfen kann potenzielle Schwachstellen zu finden?
  • Wie kann ich Schwachstellen priorisieren und bewerten, welche Tools gibt und wie können sie mir helfen?
  • Welche Updatepflichten gibt es. wie lange sind Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen?
  • Behebung von Schwachstellen: Sicherheitsupdates unter Wahrung der Maschinenverfügbarkeit.

Beispiele zur Umsetzung der technischen Anforderungen nach Anhang I des CRA

  • Wie stelle ich die Integrität sicher, wie schütze ich die sensiblen Inhalte?
  • Was heißt Secure by default?
  • Wie sieht ein sicheren Update-Mechanismus aus?
  • Warum USB-Schnittstellen o.ä. z.B. in (abgesperrten) Schaltschränken sein sollten?
  • Wie Sie Fernwartungs-Zugänge sicher gestalten und absichern?

Dokumentation und Formale Pflichten / Zusammenfassung

  • Warum auch im Security-Kontext die voraussichtliche Nutzung und Fehlnutzung zu dokumentieren ist.
  • Welche Inhalte in der technischen Dokumentation nach Anhang VII des CRA enthalten sein müssen.
  • Warum eine klare Benennung der Betreiberpflichten in den Nutzeranleitungen besonders wichtig ist, um das geplante Schutzniveau zu  erreichen.
  • Konformitätserklärung: Inhalt und Formvorschriften sowie Zusammenwirken mit anderen CE-Vorschriften.
  • Welche Dokumente müssen/dürfen in welcher Sprache sein?
  • Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Achtung: Ggf. längere Aufbewahrungsfristen aufgrund anderer Gesetze!
  • Icon eines Fadenkreuzes mit einer Person darin
  • Speziell geeignet für
  • CE-Verantwortliche in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus  (z. B. CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager), die die neuen Cybersecurity-Vorgaben in ihre Prozesse integrieren müssen.
  • Konstrukteure, Entwicklungsingenieure und Softwareentwickler, die vernetzte Maschinen oder Geräte entwickeln und die Anforderungen des CRA praktisch umsetzen wollen.
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte, die für die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen im Entwicklungsprozess verantwortlich sind.
  • Technische Leiter und Sicherheitsverantwortliche im Maschinenbau, die sich einen Überblick über die neuen Pflichten und den sicheren Entwicklungsprozess verschaffen möchten.

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Safexpert user training - 2511-WEB-E - 16.04.2026

An optimally set-up system and knowledge of the areas of application of Safexpert support the efficient CE marking. The risk assessment can be carried out much more quickly and safely. The aim of this training is to teach these skills. The participants should also be able to support co-workers using Safexpert or to carry out Safexpert user training in their own company (multipliers). Each participant works on his or her own PC with pre-installed Safexpert.


Training content

● Creation of projects and template projects

● Systematic risk assessment and risk reduction with interface analysis in plant projects

● Industry-specific solutions with Safexpert

● Check and Acceptance Assistant

● Set up standards database optimally

● Practical experience, questions and discussions enliven the training process

Seminar program

First steps and efficient use of Safexpert

The content is addressed at Safexpert users who are involved in the product development process. To enable you to implement your specific know-how for the respective action step with Safexpert, you will learn:

● Basics of CE marking (brief introduction - details are given in our special seminar) "Efficient CE marking and risk assessment of machines and plants") 

● CE marking with Safexpert - concept and structure

● Structure and manage projects clearly - create template projects

● Central management of files (e.g. technical specifications, supplier documentation, etc.)

● Standards management and update processes with Safexpert

● Full text search in over 60 European standards

● Systematic risk assessment (EN ISO 12100)

● Display of the risk assessment in different views (for a maximum overview)

Use Safexpert efficiently

● Use of C standards for industry-specific solutions with Safexpert

● (brief introduction - detailed trainings or web consultations are offered individually if required)

● Analysis of the risk related to the interfaces between parts of machinery in plant projects

● Applied standards in measures

● Selection of safety-related parts of controls, parts lists (required performance level according to EN ISO 13849-1, required SIL according to EN 62061)

● Integrate pictograms comfortably into the risk reduction - create a pictogram list

● Create and use libraries (hazard descriptions, action descriptions, etc.)

● Interface risk assessment – instructions manual: Working with the Instructions Assistant

● Arrangement of the technical documents / instructions manual using checklists

● Status checks: Which points are still open? Is the CE marking possible? Can the declaration of conformity or the declaration of incorporation be signed?

All people who work with Safexpert should always have access to current system data that is particularly important for the respective company. Therefore you will learn which settings are particularly important in Safexpert:

● Make basic settings: Manufacturer, signatory to the EC declaration, etc.

● Set up and update standards database optimally

● Company-specific adjustment of reports, insert company logo

● Store proven solutions in the measures library - manage and update libraries (description and measures library)


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Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 16.04.2026

Eintägige Grundlagenschulung


Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.

Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.

Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.

Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.

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Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 16.04.2026

Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde)

Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt. 

Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.

Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).

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Bestimmung von Treibhausgasemissionen für Organisationen nach ISO 14064 - 513 - 16.04.2026

Online-Workshop zur Erstellung und Verifizierung von Klimabilanzen und -berichten nach ISO 14064


Der ISO-Standard 14064 wurde entwickelt, um in Unternehmen und anderen Organisationen die eigene Leistung im Klimaschutzmanagement systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu kommunizieren. Damit bietet die ISO 14064 ein geeignetes Instrument zur Integration des Klima-Fußabdrucks in die bestehenden Managementsysteme der Organisation.

Mit einer Verifizierung gemäß ISO 14064 können Unternehmen glaubhaft ihr Engagement für den Klimaschutz demonstrieren.

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Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte - 43 - 16.04.2026

Zweitägige Schulung mit dem Schwerpunkt Verkehrsträger Straße, Vorbereitung auf die IHK-Prüfung und Verlängerung des EG-Schulungsnachweises (IHK-Prüfung ist im Anschluß möglich)


Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte und/oder andere beauftragte Personen in die betriebliche Praxis umsetzen müssen.

IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss an das Seminar (2. Tag, ab 14 Uhr) besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der IHK-Verlängerungsprüfung in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Verlängerungsprüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r weiter tätig zu sein.

Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Fachkunde daher alle fünf Jahre durch eine erfolgreich bestandene IHK-Prüfung belegen. Wird innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises erfolgreich an einer IHK-Prüfung teilgenommen, gilt die Fachkunde für weitere fünf Jahre. 

In der Teilnahmegebühr sind Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags enthalten! Sie erhalten das aktuelle ADR (ecomed-Verlag) und einen mehrere Wochen gültigen, persönlichen Online-Zugang für den Gesamt-Fragenkatalog der IHK-Gefahrgutbeauftragtenprüfung inkl. Musterlösungen (ecomed-Verlag).

Die zweitägige Schulung dient zur Aktualisierung der Kenntnisse und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Schulungsraum abzulegen.

Bitte schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anmeldung Ihren gültigen EG-Schulungsnachweis zu.

 

Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
§ 4 GbV: ... Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises eine Prüfung nach § 6 Abs. 4 bestanden hat.
§ 6 (4) GbV: Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach Absatz 1.8.3.16.1 ADR/RID/ADN darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises ...

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Kommunikationstraining für Beauftragte und Auditoren - 207 - 16.04.2026

Kommunikationsfähigkeit, erfolgreiche Gesprächsführung und Konfliktkompetenz


Managementbeauftragte, Umweltschutz- und Arbeitssicherheitsbeauftragte sowie interne Auditoren stehen in einem ständigen Austausch mit Führungskräften und Mitarbeitern zu Umweltschutz- oder Arbeitssicherheitsthemen.

Sie müssen Mitarbeiter informieren, befragen, von umweltbewusstem Verhalten überzeugen, motivieren und kritische Themen ansprechen. Dabei ergeben sich auch Konfliktsituationen.

Um Gespräche erfolgreich zu führen und Konflikte zu meistern, sind Kommunikationsfähigkeit und Konfliktkompetenz entscheidende Voraussetzungen.

Der Lehrgang vermittelt in praktischen Übungen auf verschiedene Situationen einzugehen, Konflikte wahrzunehmen und zu behandeln.

Sie erwerben die Grundkenntnisse der Kommunikation und konstruktiven Gesprächsführung. In Gruppenübungen wird die Umsetzung in der Praxis trainiert. Sie bekommen im Seminar die Gelegenheit, eigene Belastungs- und Konfliktsituationen einzubringen und zu bearbeiten.

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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 16.04.2026

Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)


Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt DVGW W 273 (M)

Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.

Un­se­re Schu­lung zur Sen­so­rik-Sen­si­bi­li­sie­rung be­rück­sich­tigt die An­for­de­run­gen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.

Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A33/60102101/16042026-1 - 16.04.2026

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier al"

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FMEA-Schulung: Risikoanalyse mit der FMEA-Methode - EX/A44/20201902/16042026-1 - 16.04.2026

FMEA-Methode professionell anwenden - von der Theorie in die Praxis


Inhalt

Einführung und Ziele
- Bedeutung und Ziel der FMEA
- Rechtliche Relevanz und Nutzen
- Änderungen und Regeln
- FMEA-Arten
- Die FMEA-Planung (7 Schritte)

FMEA-Arten
- Risikoanalysen
- Design-FMEA
- Prozess-FMEA
- Anforderungen der Kundinnen und Kunden
- Monitoring und System Response MSR

Grundlagen und Moderation
- Aufgaben des Moderators bzw. der Moderatorin
- Rollen und Aufgaben
- Arbeiten mit dem Tool
- Vorstellung eines Fallbeispiels
- Festlegen des Betrachtungsumfanges S1

Durchführung einer FMEA
- Strukturanalyse S2
- Funktionsanalyse S3
- Fehleranalyse S4
- Risikoanalyse S5
- Optimierung S6 und Dokumentation S7

Lessons Learned

Nutzen

Sie erwerben in der FMEA-Schulung die Kompetenz, die FMEA-Methode zur Risikoanalyse in der Produkt- und Prozessentwicklung einzusetzen. So erkennen Sie frühzeitig Fehlerquellen in Ihrer Produkt(design)- und Prozessentwicklung. Somit gelingt es Ihnen, Fehlerkosten zu senken und die Kundenzufriedenheit zu sichern. Durch den systematischen Einsatz der Design- und Prozess-FMEA (DFMEA und PFMEA) verfolgen Sie eine Strategie der Fehlervermeidung und festigen das Vertrauensverhältnis in Zusammenarbeit mit Ihren Kundinnen und Kunden.

Im FMEA-Training unserer TÜV NORD QM-Factory lernen Sie die Anforderungen und Systematik der FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) kennen und in der Praxis anzuwenden. Sie erfahren, wie Sie die sieben Schritte für eine strukturierte FMEA-Planung umsetzen können. Zusätzlich werden die einzelnen FMEA-Arten näher betrachtet. Hierzu werden verschiedene Excel-Tools und Bewertungsmethoden eingesetzt.

Unsere Fachdozentinnen und -dozenten behandeln mit Ihnen die erforderlichen FMEA-Methoden, die in jedem einzelnen Schritt anzuwenden sind. Auf Basis der neuen AIAG/VDA-FMEA-Harmonisierung und weiterer Methoden führen Sie mit mehreren Excel-Tools die Bewertung der einzelnen Risiken im Produktdesign, im Herstellprozess oder im Dienstleistungsprozess durch und lernen die Bewertungstabellen kennen. Ebenso werden die kundenspezifischen Anforderungen (CSR) und die Besonderen Merkmale (BM) berücksichtigt. Dadurch erhalten Sie professionelle und nachvollziehbare Unterstützung, das gelernte Wissen aus der FMEA-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte aus produzierenden Branchen, die in der Qualitätssicherung, im Qualitätsmanagement sowie in der Produkt- und Prozess-entwicklung tätig sind. Insbesondere Qualitätsbeauftragte (QB), Qualitätsmanager (QM), Prozessverantwortliche, Entwicklungsingenieure und Qualitätsplaner, die die FMEA-Methode erlernen und systematisch umsetzen wollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden keine FMEA-Kenntnisse vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das Handbuch FMEA (AIAG&VDA) mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. 



Bitte informieren Sie sich über weitere Core Tools in unserer TÜV NORD QM-Factory.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) - EX/A36/20401901/16042026-1 - 16.04.2026

Prüfmittelmanagement, Überwachung und Qualitätsmanagement


Inhalt

Einführung/Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung
- Kennenlernen der Ziele und Aufgaben in der Mess- und Prüfmittelüberwachung

Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung
- Grundlegende Prinzipien von Managementsystemen verstehen: Prozessorientierung, Regelkreise, risikobasierter Ansatz
- Zielsetzungen und Zusammenhang zwischen ISO 9001, ISO 10012 und DIN 32937 verstehen
- Normen zu Prüf- und Messmitteln
- Grundlegende Begriffe zu Messmanagement, Metrologie und Messtechnik

Aufbau der Prüfmittelverwaltung/Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung
- Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel
- Einteilung in überwachungspflichtige und nicht-überwachungspflichtige PM
- Erfassen von Stamm-, Bewegungs- und Prüfdaten der Mess- und Prüfmittel
- Anforderungen an Prüfmittelverwaltungssysteme

Grundlagen der Metrologie und Messtechnik
- Kennenlernen und verstehen messtechnischer/metrologischer Konzepte wie Prüfen, Messen und Messunsicherheit und fachspezifischer Begriffe
- Kennenlernen weiterer Begriffe und Definitionen aus dem internationalen Wörterbuch der Metrologie und der DIN 1319 (Grundlagen der Messtechnik)

Planung des Prüfprozesses
- Kennenlernen der Vorgehensweise bei der Prüfprozessplanung
- Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel
- Kennenlernen und Verstehen der Notwendigkeit und Zielsetzung bei der Bewertung von Prüfprozessen

Prüfmittelüberwachung, Kalibrierung und Rückführbarkeit
- Art der Überwachung (intern/extern) und Kriterien für die Auswahl von Prüflaboren
- Rückführung von Mess- und Prüfmitteln
- Kennenlernen des Internationalen Einheitensystems (SI)
- Zusammenhang mit der Rückführbarkeit bei der Kalibrierung verstehen
- Tätigkeiten/Ablauf bei der Kalibrierung kennenlernen
- Zeitpunkte und Intervalle für Prüfung und Kalibrierung
- Kennzeichnung der Prüfmittel

Umgang mit fehlerhaften Prüfmitteln

Nutzen

Das Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) bietet Ihnen eine praxisorientierte Einführung in das Aufgabenfeld der Mess- und Prüfmittelüberwachung. Sie lernen mögliche Aufgaben eines Prüfmittelbeauftragten in den Phasen der Prüfplanung, Verwaltung/Dokumentation und der Überwachung der eingesetzten Prüfmittel kennen. Die Anforderungen aus Regelwerken an die Prüfmittelüberwachung werden Ihnen in verständlicher Weise vermittelt, ebenso wie die grundlegenden Zielsetzungen und Zusammenhänge verschiedener Managementsystem-Modelle in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Messmanagement (ISO 10012) und Prüfmittelüberwachung (DIN 32937).

Sie lernen im Seminar erforderliche Themen und Tätigkeiten beim Aufbau der Prüfmittelverwaltung kennen. Zu diesen zählen beispielsweise geeignete Entscheidungsregeln für die Überwachung, sowie eine systematische Vorgehensweise bei der Kennzeichnung und Verwaltung der Prüfmittel.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen das fachliche Know-how zu wichtigen metrologischen und messtechnischen Konzepten, wie etwa dem Umgang mit Messunsicherheit und Messabweichungen. Sie erhalten die notwendigen Kenntnisse, um als Prüfmittelbeauftragter Auswahlkriterien und Eigenschaften der Messmittel bei der Planung von Prüfprozessen zielgerichtet steuern und so fachgerechte Prüfprozesse realisieren zu können.

Anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis lernen Sie Anforderungen an die Prüfmittelüberwachung, -Kalibrierung und die messtechnische Rückführbarkeit kennen. Nach der Schulung beherrschen Sie wichtige Instrumentarien des Prüfmittelmanagements, die qualitätsbeherrschte Prüfungen im Unternehmen ermöglichen.

Nach dem Seminar Prüfmittelbeauftragter (TÜV) haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass s

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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A37/20101205/16042026-1 - 16.04.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen eine Bescheinigung der bestandenen Prüfung übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung kann innerhalb von 18 Monaten, nach Nachweis weiterer persönlicher Anforderungen mittels Zertifizierungsantrag, in ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT gegen Gebühr gewandelt werden.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für Qualitätsfachpersonal und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der Bestandenen Prüfung, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Dieser Leistungsnachweis wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist der dieser immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis weiterer persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, gegen Gebühr erwerben.
Mit einem akkreditierten Personenzertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums


  • Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im

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