Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/14092026-1 - 14.09.2026

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Sollten Sie bereits über die Qualifikation als Veranstaltungsleitung verfügen, empfehlen wir Ihnen unsere Fortbildung



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie I

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Chief Information Security Officer - CISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201205/14092026-1 - 14.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt.
- Davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
- In der praktischen Prüfung wird eine Fallstudie erstellt.
- Die Aufgabenstellung erhält der Kandidat am Prüfungstag per Mail.
- Für die Erstellung der Fallstudie hat der Kandidat vier Wochen Zeit.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und praktischen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen/digitalen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
- Bei Bedarf sind Taschenrechner erlaubt, andere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
- Zur Bearbeitung der Fallstudie in der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen.
Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge Information Security Officer-ISO (TÜV) und Chief Information Security-CISO (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Medizinprodukteberater - EX/A54/20351101/14092026-1 - 14.09.2026

Gemäß Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)


Inhalt

Rechtlicher Rahmen
- Die europäischen Medizinprodukteverordnungen
- Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG
- Definitionen und Begriffsbestimmungen

Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Vigilanz und Überwachung
- Zuständige Behörden
- Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
- Melde- und Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsakteure

Der Medizinprodukteberater: Anforderungen - Verantwortlichkeiten - Aufgaben
- Anforderungen an die Sachkenntnis
- Aufgaben bei der Erfassung von Medizinprodukterisiken
- Anforderungen an die Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten

Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um die Position des Medizinprodukteberaters sowie die Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters kennen.
Die Anforderungen an Medizinprodukteberater sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes - MPDG festgelegt.
Medizinprodukteberater ist, wer Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist. Dies gilt auch für die fernmündliche Information. Medizinprodukteberater stehen somit im direkten Kontakt zu Anwendenden und medizinischem Fachpersonal. Medizinprodukteberater dürfen darüber hinaus diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie die notwendigen Kenntnisse zum jeweiligen Medizinprodukt besitzen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren beruflichen Alltag. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichende Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die Fachkreise fachlich über Medizinprodukte informieren oder in deren sachgerechte Handhabung einweisen oder diese Tätigkeiten zukünftig ausüben werden. Dies sind bspw. Außendienstmitarbeiter bei Herstellern, Mitarbeiter im Handel von Medizinprodukten, freiberufliche Handelsvertreter oder Inhaber von Medizintechnik-Unternehmen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als Medizinprodukteberater tätig zu werden, sind im § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes festgelegt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
akd-international@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Produkthaftung und Produktsicherheit - EX/A52/10401801/14092026-1 - 14.09.2026

ProdSG, EU-Produktsicherheitsverordnung und CE-Vorschriften im Rahmen des Produkthaftungsrechts


Inhalt

Aktuelle Rechtsentwicklungen und Rechtsprechung

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und CE-Kennzeichnung

Überblick zur seit 13.12.2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung EU 2023/988

Bedeutung und Entwicklung der Normen und Technischen Regeln

Zivilrechtliche vertragliche und gesetzliche Haftung für fehlerhafte Produkte

Persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführung/verantwortlichen Mitarbeiter

Internationales Produkthaftungsrecht im Überblick

Ausblick auf den Entwurf der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (PHR)

Krisen- und Rückrufmanagement

Vertragsmanagement/Dokumentationsmanagement/Versicherung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen des Produktsicherheits- und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für Händler, Fulfilment-Dienstleister, Anbieter von Online-Marktplätzen, Importeure, Hersteller und Zulieferer differenziert beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Viele Beispiele und Gerichtsurteile helfen Ihnen, Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für das Unternehmen, aber auch für die verantwortlich handelnden Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen, besser einzuschätzen und zu vermeiden.

Anschauliche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre berufliche Praxis. Unsere Referenten geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen und Praxisbeispiele in das Seminar einzubringen. Mit anderen Teilnehmern können Sie sich den Tag über austauschen und diskutieren.

Zielgruppe

Unternehmer, Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Konstruktion, Qualitätsmanagement, Verkauf, Einkauf und Rechtsabteilung

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie und Gastronomie - EX/A81/50408351/14092026-1 - 14.09.2026


Inhalt

Infektionsschutzgesetz: u.a. Wissensvermittlung, aktuelle Situation rund um das Corona-Virus

Hygieneschutz-Maßnahmen für Mitarbeitende und Gäste

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelinformationsverordnung

Erstellung bzw. Überarbeitung eines Hygienekonzepts

Richtige Umsetzung des Hygienekonzepts mit Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die korrekte Umsetzung und Anwendung von Hygienekonzepten im Gastgewerbe sind aktuell wichtiger denn je. Hotelliers und Gastronomen müssen ihre Hygienekonzepte dabei stets an die aktuellen Regelungen anpassen, um den Verpflichtungen für Gäste und Mitarbeitende nachzukommen.

Mit der Ernennung eines/-r Hygienebeauftragten sorgen Sie dafür, dass Ihr Konzept aktuell und sicher ist - und Ihre Gäste sich beim nächsten Restaurant- und Hotelaufenthalt gut aufgehoben und geschützt fühlen.

Erörtert werden alle hygienerelevanten Themen in der Gästebetreuung, welche notwendig sind, um als Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie oder Gastronomie für die Sicherung und Umsetzung der hygienischen Erfordernisse verantwortlich sein zu können. Diese besonders geschulten Mitarbeitenden sollen ein Hygienekonzept etablieren und somit einen reibungslosen und sicheren Ablauf für Gäste und Mitarbeitende gewährleisten.

Der/Die Hygienebeaufragte ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften sowie dem daraus resultierenden Konzept. Die Teilnehmenden sollen in einem Workshop Hygienepläne, gegebenenfalls auf Grundlage des hausinternen Hygienekonzepts, selbständig entwickeln.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Hotellerie und Gastronomie, die mit der Erstellung und Umsetzung des hausinternen Hygienekonzepts beauftragt sind.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie und Gastronomie - EX/A81/50408351/14092026-2 - 14.09.2026


Inhalt

Infektionsschutzgesetz: u.a. Wissensvermittlung, aktuelle Situation rund um das Corona-Virus

Hygieneschutz-Maßnahmen für Mitarbeitende und Gäste

Lebensmittelhygiene

Lebensmittelinformationsverordnung

Erstellung bzw. Überarbeitung eines Hygienekonzepts

Richtige Umsetzung des Hygienekonzepts mit Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die korrekte Umsetzung und Anwendung von Hygienekonzepten im Gastgewerbe sind aktuell wichtiger denn je. Hotelliers und Gastronomen müssen ihre Hygienekonzepte dabei stets an die aktuellen Regelungen anpassen, um den Verpflichtungen für Gäste und Mitarbeitende nachzukommen.

Mit der Ernennung eines/-r Hygienebeauftragten sorgen Sie dafür, dass Ihr Konzept aktuell und sicher ist - und Ihre Gäste sich beim nächsten Restaurant- und Hotelaufenthalt gut aufgehoben und geschützt fühlen.

Erörtert werden alle hygienerelevanten Themen in der Gästebetreuung, welche notwendig sind, um als Hygienebeauftragte/r in der Hotellerie oder Gastronomie für die Sicherung und Umsetzung der hygienischen Erfordernisse verantwortlich sein zu können. Diese besonders geschulten Mitarbeitenden sollen ein Hygienekonzept etablieren und somit einen reibungslosen und sicheren Ablauf für Gäste und Mitarbeitende gewährleisten.

Der/Die Hygienebeaufragte ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Hygienevorschriften sowie dem daraus resultierenden Konzept. Die Teilnehmenden sollen in einem Workshop Hygienepläne, gegebenenfalls auf Grundlage des hausinternen Hygienekonzepts, selbständig entwickeln.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus der Hotellerie und Gastronomie, die mit der Erstellung und Umsetzung des hausinternen Hygienekonzepts beauftragt sind.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

790 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.1 EUR

Bruttopreis

940.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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StrlSchV - Erwerb der Fachkunde - 73 - 14.09.2026

Strahlenschutzkurse gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV im Bereich Forschung und Technik, modular aufgebauter, staatlich anerkannter Lehrgang in Rüsselsheim (Hessen)


Die vorliegende Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für Tätigkeiten gemäß StrSchV und Fachkunde-Richtlinie Technik vom 18.06.2004 nach StrlSchV (Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5 und S8).

Die Teilnehmer werden praxisnah und in kompakter Form mit notwendigen gesetzlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen des Strahlenschutzes vertraut gemacht.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung ist eine Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 70 StrlSchV.

Die von der Schulung abgedeckten Kurse im Strahlenschutz sind von der zuständigen Behörde, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, zum Nachweis der Fachkunde anerkannt. Die erworbenen Zertifikate sind bundesweit gültig!

Die Schulung deckt mehrere Kurse ab

Die einzelnen Kurse haben einen Umfang von zwei bis sechs Tagen und bauen zum Teil aufeinander auf.

Wir empfehlen im Sinne einer fundierten und umfassenden Ausbildung die Teilnahme an einer vollen Schulungswoche von fünf oder sechs Tagen Dauer. So werden Fachkundegruppen erreicht, die auch höheren Anforderungsprofilen gerecht werden und erneute Grundschulungen zur Erweiterung der Fachkunde auf höhere Fachkundegruppen vermieden.

Wir beraten Sie gern zu den für Sie notwendigen und sinnvollen Kursen bzw. Modulen und informieren Sie über die detaillierten Kursinhalte sowie die von der Schulung abgedeckten Fachkundegruppen.

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Beförderung radioaktiver Stoffe - 644 - 14.09.2026

Modul GG+BF (Fachkundegruppe S8)


Dieser Kurs ist geeignet für Personen die radioaktive Stoffe transportieren und befördern. Hierbei sind die Regelungen des Strahlenschutzes wie auch die Regelungen aus dem Gefahrgutrecht zu beachten.

Der Kurs ist Bestandteil der Strahlenschutzbeauftragten-Schulungswoche die das Umweltinstitut Offenbach zusammen mit der Hochschule Rhein-Main durchführt.

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Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen - 121 - 14.09.2026

Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA


Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.

Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 25 Strahlenschutzgesetz mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.

Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.

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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 248 - 14.09.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 248 - 14.09.2026

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Fachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 248 - 14.09.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde (mit Fachkundeprüfung)


Schimmelpilze in Innenräumen sind nach wie vor eine unterschätzte Gefahr. Die Ursachen von Schimmelpilz­schäden sind vielfältig und können z. B. von außen eintretender Feuchtigkeit (auf­grund mangelhafter Abdichtungen, Havarien), Leckagen innerhalb des Gebäudes oder Kondensationsfeuchtigkeit aufgrund ungenügen­der Wärmedämmung oder falscher Nutzung herrühren.

Bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden werden häufig nur Sym­ptome und nicht die Ursache des Schimmelpilzbefalles saniert. Über­streichen oder die Behandlung mit Chemikalien hilft nur oberflächlich. Das Grundproblem mit den damit verbundenen Gesundheitsgefähr­dungen aber bleibt erhalten.

Welche Schritte nötig sind, um Pilzbefall zu erkennen, zu bewerten und fachgerecht zu sanieren, vermittelt Ihnen dieser modular aufgebaute Lehrgang.

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