TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - EX/A37/60101801/05112026-1 - 05.11.2026
Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68
Inhalt
Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.
Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zielgruppe
Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.
Voraussetzungen
Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - Fortbildung - EX/A33/60102006/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
- Aktuelle Gesetze und Verordnungen
- Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Technische Neuerungen
- Physikalische Grundbegriffe
- Unfallgefahren
- Rechtliche Stellung der Befähigten Person
- Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Erkennen von Verschleiß und Ablegereife
- Schadensbeurteilung
- Erforderliche Dokumentation
- Erfahrungsaustausch
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr fachliches Wissen, um weiterhin als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln durchführen zu können: Die Fortbildung frischt Ihre vorhandenen Kenntnisse auf und vermittelt Ihnen den aktuellen Stand über Gesetze und Verordnungen. Sie erhalten wertvolles, aktuelles und handlungsorientiertes Wissen. Praktische Hinweise und die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches bieten Ihnen eine sofortige Umsetzung des Neuerlernten.
In dieser Fortbildung vermitteln wir Ihnen praxisnah alle aktuellen rechtlichen und technischen Neuerungen. So können Sie auch in Zukunft Ihre Tätigkeit als Befähigte Person gemäß BetrSichV nach der DGUV Regel 109-017 ausüben und die Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln rechtskonform und fachkundig durchführen.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vornimmt
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Veranstaltung werden theoretische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Prüfung von Anschlagmitteln vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A40/30351301/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
Übersicht über das geltende Regelwerk/die Betriebssicherheitsverordnung
- Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7
Sicherheitsanforderungen
DIN-Normen
- Gefahrenanalyse und Begutachtung
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
Prüfanforderungen nach ASR A1.7
- Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren
- Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren
- Allgemeine Anforderungen
- Bau und Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Werkstoffe
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Steuerung
- Hauptschalter
- Prüfung
- Betriebssicherheitsverordnung
- UVV
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453. Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder am Veranstaltungsort oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren" als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
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CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung - EX/A52/30401201/06112026-1 - 06.11.2026
Richtlinien zur Produktsicherheit
Inhalt
Überblick zu den gültigen EG-Richtlinien
Nationale gesetzliche Anforderungen
Vorgehen bei der Konformitätsbewertung
Anwendbare Normen
Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
Bewertung von Risiken und Erstellen einer Gefahrenanalyse/Risikobeurteilung
Aufbau und Inhalte der Technischen Dokumentation
Form und Inhalte der Konformitätserklärung
Das Anbringen der CE-Kennzeichnung
Abgrenzung zum GS-Zeichen
Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie
Nutzen
Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung im Bereich Produktsicherheit erhalten Sie einen Überblick zu den relevanten EG-Richtlinien. Sie erfahren, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind. Unsere Referenten zeigen Ihnen in der Schulung den Weg zur gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung auf. Nach dem Besuch unseres Seminars zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen.
Zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte innerhalb der EU ist die rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Basis für diese Kennzeichnung ist die EG-Konformitätsbewertung. Damit bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Entsprechende EG-Richtlinien existieren zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung oder Druckgeräte. Oftmals wird die CE-Kennzeichnung auch CE-Kennzeichen oder CE-Zeichen genannt.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen den theoretischen Inhalt anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in die berufliche Praxis mitzunehmen. Im Seminar zur CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung erhalten Sie genügend Gelegenheiten, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Konstruktionsleiter, Produktionsleiter, technische Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die die Technische Dokumentation erstellen bzw. die Komponenten zusammenstellen und kaufen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragte für Technik und Produktion - Aufbauseminar - EX/A40/50201105/06112026-1 - 06.11.2026
Sicherheitsstandards für Arbeitsumgebungen im technischen Bereich
Inhalt
Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit Sibe
- Auswertung DGUV
Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe
Spezifische Gefährdungen erkennen durch Praxisübungen und Beispiele
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Fremdfirmeneinsatz (Dienstleister/Handwerker)
- Maschinen- und Anlagensicherheit (CE-Kennzeichnung, Bedienungsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitseinrichtung)
- Gefahrstoffe und Hautschutz
- Lärm und PSA
Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz
Nutzen
In einer Welt, in der sich Technologie und Produktion ständig weiterentwickeln, ist es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) aus der Technik und Produktion unerlässlich, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze sicher und effizient zu gestalten.
In unserer Sibe-Weiterbildung vertiefen Sicherheitsbeauftragte aus der Technik und Produktion durch angeleitete Gruppenübungen Ihr Wissen über:
- die Optimierung von Verkehrswegen,
- den sicheren Umgang mit Leitern und Steighilfen,
- den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz,
- ein effektives Notfallmanagement, einschließlich Erster Hilfe, Evakuierung und Brandschutz.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Krananlagen und Flurförderzeugen, die Einbindung von Fremdfirmen und Dienstleistern in Ihre Sicherheitskonzepte, die Gewährleistung der Maschinen- und Anlagensicherheit sowie den Umgang mit Gefahrstoffen und Maßnahmen zum Haut- und Lärmschutz.
Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen zu erweitern und sich mit den neuesten Sicherheitsstandards und -praktiken vertraut zu machen. Nutzen Sie unser Seminar auch, um sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und ein professionelles Netzwerk aufzubauen, das Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann.
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte aus dem technischen Bereich und der Produktion, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unseren Grundlehrgang ?Sicherheitsbeauftragter - gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001".
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Auffrischung Fachkunde nach TRGS 520 - EX/A52/40301706/06112026-1 - 06.11.2026
Aktuelle Entwicklungen, praktische Übungen und Austausch für Ihre Fachkunde nach TRGS 520
Inhalt
Relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
Relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
Relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Neu erkannte und bekannte Gefährdungen
Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen, Arbeitsmittel, Online-Tools, Handlungshilfen (z. B. der Verbände, Hersteller, Unfallversicherungsträger)
Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen
Vorgehen bei
- unzulässigen Gewerbeanlieferungen,
- (gefährlichem) Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden,
- Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe),
- offenen Gebinden
Nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen
Diskussion von Vorfällen
- wild abgestellte Anlieferungen
- Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
- defekte Transportbehälter
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Brandereignisse
- Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien
Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
Beförderungspapiere und Nachweiswesen
Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
Notfallmanagement, Alarmplan
Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
Klärung von Zuständigkeiten für Vollständigkeit von Material und Ausrüstung, PSA, Notdusche etc. (Abfahrts-Checkliste)
Sauberkeit am Arbeitsplatz (stationär und mobil), Essen, Trinken
Standortprobleme bei mobiler Sammlung (z. B. Standort zugeparkt, konkurrierende öffentliche Veranstaltung, zu wenig Parkplätze, nicht mit Anhänger des Mobils befahrbar, hohes Gefährdungspotenzial, unzureichend befestigter Untergrund)
Verkehrssicherung an mobilen Sammelstellen (Anlieferverkehr, Stolperfallen,
Verschließen in Pausen)
Nutzen
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) machen klare Vorgaben: Für den Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern gefährlicher Abfälle muss zu jedem Zeitpunkt des Betriebs mindestens eine fachkundige Person vor Ort sein.
Mit dieser Fortbildung halten Sie Ihre Fachkunde gemäß TRGS 520, Abschnitt 4.2, Absatz 5 für
die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen
gefährlicher Abfälle aufrecht. Durch die Auffrischung sichern Sie sowohl den Betrieb als auch Ihre
persönliche Handlungssicherheit im Arbeitsalltag.
Sie vertiefen Ihr Wissen zur TRGS 520, bleiben fachlich auf dem neuesten Stand und erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Durch die Kombination aus
neuen Themen, praktischen Übungen und der Wiederholung wesentlicher Inhalte sind Sie
perfekt gerüstet, um Ihrer Tätigkeit auch weiterhin erfolgreich nachzugehen. Sie lernen, Gefahren
zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle zu klassifizieren und zu sortieren.
Neben dem Erwerb von Fachwissen stärken Sie in unserer Fortbildung auch Ihre persönlichen Kompetenzen: Sie lernen, mit psychischen und physischen Belastungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen umzugehen, und verbessern Ihre Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eröffnet neue Perspektiven, fördert das Verständnis für Prozessketten und zeigt, wie sich organisatorische Abläufe effizient gestalten lassen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme halten Sie die gemäß TRGS 520 erforderliche Fachkunde für die
Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher
Abfälle aufrecht.
Zielgruppe
Personen, die den Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS
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Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Pflege und Assistenzpersonal - EX/A81/50408206/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens
Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung
Aktuelle Tagesthemen
Nutzen
Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.
Zielgruppe
Hygienebeauftragte aus dem Bereich Pflege- und Assitenzpersonal
Voraussetzungen
Weiterbildung zum Hygienebeauftragten oder entsprechende Kenntnisse müssen vorhanden sein.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
328 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.32 EUR
Bruttopreis
390.32 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401105/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus :
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Compliance Officer (TÜV) -Prüfung- - EX/A54/10603105/06112026-1 - 06.11.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus bis Ende Februar 2026:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten.
- Es werden insgesamt 35 Aufgaben, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 5 offene Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Die Nutzung digitaler Unterlagen ist nicht gestattet.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungsmodus ab Anfang März 2026:
- In der praktischen Prüfung stellt der Kandidat sein Fachwissen und seine Methodik in Form eines schriftlichen Compliance Bericht dar.
- Hierbei sind konkrete Aufgabestellungen aus dem Arbeitsumfeld des Kandidaten zu bearbeiten.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 28 Wochentage.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt eine Mitteilung über das Punkteergebnis in Form einer schriftlichen Bewertung.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
- Eine Nachbesserung der praktischen Prüfung ist bei Nichtbestehen innerhalb von 7 Wochentagen ab Einsicht in die Bewertung gegen Gebühr möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis!
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Compliance Officer (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Compliance Officer (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im
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Sicherheitsbeauftragte im Pflege- und Gesundheitswesen - Aufbauseminar - EX/A44/50201103/06112026-1 - 06.11.2026
Kompetenzen und Methoden entwickeln, um Sicherheitsrisiken effektiv zu begegnen
Inhalt
Erfahrungsaustausch
- Einbindung / Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
- Wirksamkeit der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
- Auswertung von Unfallereignissen
- Nutzung von Unterlagen der Berufsgenossenschaften (DGUV/BGW)
Rolle/Funktion/Aufgaben
- Aufgaben/Verantwortlichkeiten
- Fähigkeiten / Kompetenzen einer Sibe
Spezifische Gefährdungen erkennen anhand von Praxisübungen zu folgenden Themen:
- Verkehrswege (SRS, Treppen)
- Leitern und Aufstiegshilfen
- Psychische Belastungen
- Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz)
- Infektionsgefährdungen/Hautschutz
- Muskel-Skelett-Erkrankung
- Prävention gegen Aggression und Gewalt
Verhalten im Arbeitsschutz
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Grundlagen und Motivation
- Kommunikation im Arbeitsschutz
Nutzen
Mit dem Aufbauseminar zum Sicherheitsbeauftragten (Sibe) im Pflege- und Gesundheitswesen sorgen Sie für Sicherheitund Wohlbefinden in Ihrer Einrichtung.
Unser Fokus liegt auf realitätsnahen Übungen. Diese ermöglichen Ihnen, Gefährdungen in konkreten Situationen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei werden die Übungen von Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung begleitet, die garantieren, dass Sie maximal von den Trainingseinheiten profitieren.
In dieser Fortbildung behandel wir die folgenden Kernpunkte:
- Förderung der Zusammenarbeit und Verbindung mit betrieblichen Akteuren, die Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten und die Auswertung der DGUV
- Verständnis der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen eines Sicherheitsbeauftragten vertiefen
- aktive Workshops, in denen Sie praxisrelevante Themen wie Verkehrswege (SRS, Treppen), den Umgang mit Leitern und Aufstiegshilfen, psychische Belastungen, Notfallmanagement (Erste Hilfe, Evakuierung, Brandschutz), Infektionsgefahren und Hautschutz, Muskel-Skelett-Erkrankungen und Prävention gegen Aggression und Gewalt behandeln
- sicherheitsgerechtes Verhalten, Grundlagen und Motivation zur Arbeitssicherheit sowie effektive Kommunikation im Arbeitsschutz.
Unser Aufbauseminar verbindet theoretisches Wissen mit praxisorientierten Übungen, um Ihren Alltag als Sicherheitsbeauftragte im Pflege- und im Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Warten Sie nicht länger und buchen Sie noch heute Ihren Platz in unserer Fortbildung, um Ihre Fähigkeiten als Sicherheitsbeauftragte nachhaltig zu verbessern
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte aus der Pflege und dem Gesundheitswesen, deren Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte der Arbeitssicherheit
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Diese Schulung richtet sich an ausgebildete und bestellte Sicherheitsbeauftragte. Von Vorteil ist das Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten. Sie sind neu als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte bestellt oder sollen zukünftig diese Aufgabe übernehmen? Dann besuchen Sie im ersten Schritt unseren Grundlehrgang ?Sicherheitsbeauftragter - gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001".
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A34/30401801/06112026-1 - 06.11.2026
Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005
Inhalt
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Nutzen
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Zielgruppe
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Voraussetzungen
Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
690 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
131.1 EUR
Bruttopreis
821.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Römer
+49 345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - Grundlagen und Änderungen 2025 - EX/A44/40201701/06112026-1 - 06.11.2026
Steuerbegünstigungen und Deklarationspflichten für Stromeigenerzeuger und Industrieunternehmen
Inhalt
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
- Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
- Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: neue Risiken und Meldepflichten
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
- Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (Zoll-Portal)
Beihilferechtliche Vorgaben und neue Selbsterklärungspflichten
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Neue Schwellenwerte: Selbsterklärung nur noch ab 10.000 ¤ Entlastungsbetrag erforderlich
- Strengere wirtschaftliche Prüfkriterien: bilanzbezogene Nachweise zur Beihilfefähigkeit erforderlich
- Wegfall der Patronatserklärung als Sicherungsmittel
- Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Neue Schwellenwerte: Meldepflicht ab 100.000 ¤ pro Jahr (10.000 ¤ für Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur)
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
- Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
- Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag
Praxisbeispiele und Fallstudien
- Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
- Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Nutzen
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Energieversorger, Eigenerzeuger von Strom und Betreiber von Stromspeichern stehen im Jahr 2025 vor umfangreichen Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht. Im Fokus stehen unter anderem die verpflichtende elektronische Antragstellung, Steuerbefreiungen für Eigenerzeuger, geänderte Antragsfristen, neue beihilferechtliche Meldepflichten sowie steuerliche Besonderheiten bei Elektromobilität und eine verstärkte Prüfung von PV- und KWK-Anlagen.
In diesem Seminar erfahren Sie kompakt und praxisnah alles Aktuelle zum Energie- und Stromsteuergesetz 2025 - und wie Sie steuerliche Vorteile weiterhin rechtssicher nutzen.
Sie lernen, wie Sie Ihre Steueranmeldungen und Entlastungsanträge korrekt und fristgerecht über das Zoll-Portal digital einreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die neue Steuerentlastung nach § 9b StromStG nutzen, welche Pflichten für Eigenerzeuger gelten und worauf Sie bei der Abgabe von Strom und Energie an Dritte achten müssen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den neuen steuerlichen Anforderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie für
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