Profil

Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Schaltberechtigung - 04.09.2025

Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzmaßnahmen

Verantwortlichkeiten, Begriffserklärungen

Die fünf Sicherheitsregeln

Auswertung von Unfällen und Havarien

Aufbau von Schaltanlagen

Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Freigabe der Anlagen zum Arbeiten
- Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln
- Maßnahmen vor dem Wiedereinschalten

Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter, die bereits eine Schaltberechtigung besitzen und ihrem Arbeitgeber eine Fortbildung vorweisen sollen. Regelmäßige Fortbildungslehrgänge sind besonders wichtig für Schaltberechtigte, die relativ selten schalten. Die Fortbildung unterweist Sie umfassend in den gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Regelungen: Dazu zählen Brandschutzmaßnahmen, Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse zu Aufbau und Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie zum Prüfen der Anlage.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Schaltwärter, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

Grundlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Facility-Management - Betreiberverantwortung - 04.09.2025

Haftungsrisiken minimieren


Inhalt

Einführung in die Grundlagen und Begriffe der Betreiberverantwortung

Allgemeine und spezielle Betreiberpflichten am Beispiel wichtiger Rechtsnormen

Pflichtverletzung und Verschulden, Rechtsfolgen

Betreiberrisiken und Minimierung: Haftung und Versicherung

Grundlagen und Handlungsempfehlungen für eine sichere Betriebsorganisation und die Pflichtenübertragung

Managementsysteme für die Betreiberverantwortung

Risikoanalyse und -bewertung sowie für die Ableitung geeigneter Maßnahmen für die Gebäude- und Anlagensicherheit

Gesetzliche Anforderungen an die Betriebsdokumentation

Nutzen

Im Rahmen der Veranstaltung vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um Ihre Pflichten als Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen zu erkennen und die rechtlichen Anforderungen angemessen einzuschätzen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen auf, welche spezifischen Betreiberrisiken im Facility-Management bestehen und welche Möglichkeiten zur Risikominimierung es gibt. Ebenso klären unsere Referenten Sie über mögliche Rechtsfolgen Ihrer Tätigkeiten auf.

Als Basis für die Wahrnehmung Ihrer Betreiberverantwortung geben wir Ihnen einen Überblick zu den Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen, welche die Sicherheit beim Betrieb von Gebäuden und Anlagen regeln. Die sich daraus ableitenden Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung der Betreiberverantwortung in Unternehmen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft.

Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Mitarbeitenden, die für den Gebäudebetrieb in Unternehmen oder auch öffentlich-rechtlichen Einrichtungen verantwortlich sind, wie Dezernenten, Fachbereichsleitern oder Immobilienmanagern in Unternehmen drohen. Aus diesen Gründen ist es für Betreiber von Gebäuden und Anlagen wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren und ein Organisationsverschulden so zu vermeiden. Insbesondere durch den Aufbau einer sicheren Betriebsorganisation und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können Restrisiken beherrscht werden.

Die umfangreichen rechtlichen Betreiberpflichten und möglichen Risiken werden verständlich erklärt, durch Praxisbeispiele nachvollziehbar erläutert und Lösungsmöglichkeiten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung aufgezeigt.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die für den Betrieb von Gebäuden und deren technischen Einrichtungen verantwortlich sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1120 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

212.8 EUR

Bruttopreis

1332.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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Qualitätsauditor (TÜV) -Prüfung- - 05.09.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbefristetes Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge:
Qualitätsbeauftragter (TÜV), Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV)

Voraussetzungen

Zertifikat Qualitätsbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen sowie einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 20 Multiple Choice Fragen und zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.

Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zu einer Audit- und einer Gesprächssituation vor.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.

Zugelassene Hilfsmittel:
Die Normen der Reihe DIN EN ISO 9000ff.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Bei einer Wiederholung muss nur der Teil (schriftlich, mündlich) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde. Eine Wiederholung ist ohne weitere Schulung maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Frau Kerstin Reinhardt
+49 521 786-228

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Lagermanager (TÜV) -Prüfung- - 05.09.2025

Grundlagen für Logistik- und Warehouse-Manager für eine optimierte Lagerwirtschaft


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Lagermanager (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Lagermanager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Lagermanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 29 Aufgaben gestellt, davon 23 Multiple-Choice- und 6 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Lagermanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:45 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Kranführer Fortbildung - 05.09.2025

Jährliche Unterweisung für Kranführer


Inhalt

Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung

Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar dient der Auffrischung der Verhaltensregeln bei der Kranarbeit, der Inbetriebnahme und Bedienung. Mit dem Seminarbesuch Ihrer Mitarbeiter stellen Sie sicher, dass diese mindestens einmal jährlich in den Neuerungen und Veränderungen für den sicheren Betrieb von Kränen unterwiesen werden. Die Verpflichtung ist in der UVV DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben. Erfahrene Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen im Produktsicherheitsgesetz. Auch die rechtlichen Neuerungen in der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift werden umfassend besprochen.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Bedienpersonal von Kranen

Voraussetzungen

Bedienpersonal von Kranen mit gültigem Kranführerschein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Lynn Westenberger
+49 511 998-62271
akd-h@tuev-nord.de
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IATF 16949 - Requalifizierung für 1st-/2nd-Party-Auditor - 05.09.2025

Requalifizierung in der Automobilindustrie - Sanctioned Interpretations (SI) und FAQs


Inhalt

Anforderungen aus der IATF 16949

Anforderungen an die Auditplanung mit CSR

Typische Auditabweichungen

Inhalte der aktuellen SI

Inhalte der aktuellen FAQ

Änderungen in den Automotive Core Tools

Änderungen in der ISO 19011 (2018)

Nutzen

Mit unserem Seminar Requalifikation nach IATF 16949 für 1st-/2nd-Party-Auditoren halten Sie Ihr Normenwissen für die Requalifizierung in der Automobilindustrie aufrecht. Entsprechend den normativen und kundenspezifischen Anforderungen (OEMs) sind Ihre Auditerfahrungen und die Teilnahme an einer Weiterbildung notwendige Voraussetzungen für den Erhalt Ihres TÜV NORD Personenzertifikats.
Durch den dreijährigen Rhythmus der wiederkehrenden Requalifizierung weisen Sie Ihre Kompetenz nach und können weiterhin Audits nach IATF 16949 professionell durchführen.

Das Update-Seminar zur IATF 16949 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Änderungen und Weiterentwicklungen der IATF 16949 sowie typischen Abweichungen aus den Zertifizierungsaudits. Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen die aktuellen Sanctioned Interpretations (SIs) vor und beantworten häufig gestellte Fragen (FAQs). Sie gehen auch auf die kundenspezifischen Anforderungen (CSRs) ein, die den Anwendungsbereich der IATF 16949 erweitern und die in interne Audits einbezogen werden müssen.

Diese Schulung zur Requalifizierung nach IATF 16949 wird unter anderem als Fortbildungsveranstaltung für die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV®) sowie Ihrer Auditorenkarte anerkannt. Hierfür benötigen Sie einen Rezertifizierungsantrag der TÜV NORD CERT. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie.

Zielgruppe

Diese Update-Schulung ermöglicht IATF-16949-Auditoren (1st/2nd Party), ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Mit dem Seminar Requalifizierung IATF 16949 erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung durch die TÜV NORD CERT. Dieses Seminar richtet sich auch an Prozessauditoren nach VDA 6.3, die ihre Kenntnisse auf den aktuellen Entwicklungsstand bringen möchten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen zum Besuch dieses Lehrgangs sind Kenntnisse der IATF 16949.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Bittte bringen Sie zum Seminar das aktuelle Buch IATF 16949 - Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie mit.



Dieser Lehrgang ist eine Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und die Neuausstellung Ihres bestehenden Personenzertifikats IATF 16949 - Auditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - 08.09.2025

Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Inhalt

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG

Sozialgesetzbuch - SGB

Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG

DGUV V2

Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV

Psychische Gefährdungsfaktoren

Biostoffverordnung - BioStoffV

Arbeitszeitgesetz - ArbZG

Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG

Ladenschlussgesetz - LadSchlG

Mutterschutzgesetz - MuSchG

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Produktsicherheitsgesetz - ProdSG

Chemikaliengesetz - ChemG

Technische Regeln - Übersicht

Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)

Nutzen

Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:

- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)

Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.

Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und -Auditor.

Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche

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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 1 - 08.09.2025

Recht und Haftung: gesetzliche, behördliche und organisatorische Aufgaben


Inhalt

Grundlagen, Struktur und Organisation der GmbH
- Rolle des gesetzlichen Vertreters der GmbH
- Umgang mit Gesellschaftern und Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführer im Konzern
- Geschäftsführungsrelevante Inhalte der Satzung

Persönliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers
- Unterschied von Bestellung und Anstellung
- Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
- Arbeitsrechtliche Einstufung des GmbH-Geschäftsführers
- Gestaltungshinweise für den Anstellungsvertrag
- Status in der Sozialversicherung
- Abberufung, Amtsniederlegung und Kündigung

Aufgaben und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
- Organisation und Überwachung des Geschäftsbetriebes
- Compliance für Geschäftsführer
- Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
- Stellung des Geschäftsführers als Arbeitgeber
- Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals
- Handelsrechtliche und steuerliche Pflichten
- Pflichten in Krise und Insolvenz der Gesellschaft

Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers
- Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, den Geschäftspartnern und Behörden
- Strafrechtliche Haftungsrisiken
- Verantwortung bei Aufgabenverteilung auf mehrere Geschäftsführer
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Haftungsbegrenzung
- Versicherungslösungen für Geschäftsführer

Nutzen

Das Seminar GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 1 führt Sie in die gesetzlichen, behördlichen und organisatorischen Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers im Innen- und Außenverhältnis der GmbH ein und klärt Sie über die Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers auf. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen praxisorientiert alle Themenkreise aus dem Aufgabengebiet von Geschäftsführern. Dazu zählen Alltagssituationen, besondere Fragestellungen sowie die individuellen Belange rund um die persönliche Situation eines Geschäftsführers. Das GmbH-Geschäftsführer-Seminar besteht aus zwei Teilen (Recht und Haftung sowie Betriebswirtschaft) und schließt im Rahmen einer optionalen Online-Prüfung mit einem TÜV-Zertifikat ab.

Sie erfahren im Seminar GmbH-Geschäftsführer außerdem alles Wissenswerte über Haftung, Haftungsfallen und Maßnahmen der Haftungsbeschränkung. Anhand von Praxisfällen zeigen wir Ihnen, wie der gesetzliche Haftungsfreiraum für unternehmerische Entscheidungen in die tägliche Arbeit des Geschäftsführers übertragen werden kann. Zudem gibt Ihnen das GmbH-Geschäftsführer-Seminar praxisnahe Einblicke in die Entwicklungen und Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um die GmbH.

Übersichten, Checklisten und Muster erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihren Berufsalltag zu transferieren. So lernen Sie, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Das Seminar GmbH-Geschäftsführer bereitet Sie umfangreich auf den richtigen Umgang mit der GmbH sowie den Gesellschaftern und externen Dritten vor, sodass sich die innerbetrieblichen Abläufe im Unternehmen vereinfachen lassen. Dadurch können Sie haftungsrelevante Sachverhalte, für die der GmbH-Geschäftsführer gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen einstehen muss, maßgeblich reduzieren.

Nach dem Besuch der zweiteiligen Weiterbildung GmbH-Geschäftsführer haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Online-Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Geschäftsführer in GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH sowie in Konzern- und Konzerntochtergesellschaften, stellvertretende Geschäftsführer und angehende Geschäftsführer, Unternehmensnachfolger, MBI- und MBO-Kandidaten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zu

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 08.09.2025

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das"

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 08.09.2025

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das"

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Gefahrgutfahrer - Basis- und Aufbaukurs Tank - 08.09.2025

IHK-anerkannter Lehrgang


Inhalt

Nationale und internationale Vorschriften

Gefahreigenschaften

Dokumentation und Begleitpapiere

Fahrzeug- und Beförderungsarten

Tankfahrzeuge und Tankarten

Umschließungen und Ausrüstungen

Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln

Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung

Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Feuerlöschübung

Prüfungen gemäß der zuständigen IHK

Nutzen

In unserer Kombinationsveranstaltung lernen Sie die relevanten nationalen und internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport kennen. Sie erfahren, wie die Gefahrgutvorschriften aufgebaut und anzuwenden sind. Sie wissen um das ausgehende Gefährdungspotenzial von Gefahrgütern. Sie erhalten einen Überblick über alle notwendigen Dokumentationen und Begleitpapiere.

Sie lernen ebenfalls die Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs kennen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, wie Fahrzeuge sachgerecht mit Stück- und Schüttgütern bzw. die Tanks be- und entladen werden. Sie erläutern, welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten sind. Dazu vermitteln sie Ihnen, welche Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen zu ergreifen sind.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken, in loser Schüttung sowie in Tankfahrzeugen, in Aufsetztanks, in Tankcontainern oder in Batterie-Fahrzeugen eine ADR-Bescheinigung benötigen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25; Bringen Sie bitte Ihren gültigen Lichtbildausweis, ein Passbild (biometrische Form) und wetterfeste Kleidung mit.

Diese Veranstaltung kann mit sieben Unterrichtseinheiten als Aus- oder
Weiterbildungsmaßnahmen nach Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV bei Ihrer nach Landesrecht zuständigen Behörde angerechnet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; ADR-Bescheinigung der IHK

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

530 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theorie - 08.09.2025

Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001


Inhalt

Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben von DGUV Grundsatz 303-001:

Grundlagen der Elektrotechnik

Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes

Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren

Prüfung der Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln

Grundlagen ?Erste Hilfe?

Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)

Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.

Die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein spezifisches Praxismodul. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.

Im Theoriemodul werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.

Nach Abschluss der Weiterbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrofachkräfte innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).

Zielgruppe

Monteure im Maschinenbau, Monteure aus Industrie und Handwerk, Küchenmonteure, Fenstermonteure, technische Mitarbeiter aus der Möbelmontage und dem Gebäudemanagement sowie Hausmeister und Haustechniker, die definierte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Um die Ausbildung abzuschließen, ist der anschließende Besuch des Praxisteils (Seminar-Nr. 30251302) erforderlich.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

16

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