Windenergie und Artenschutz - 248

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Windenergie und Artenschutz - 248

Halbtägiges Online-Live Seminar zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§§ 6, 6b WindBG und §§ 45b-d BNatSchG)


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Webinar

Themenfeld:

Umweltschutz

Dozent:

RA Ursula Philipp-Gerlach, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & HamburgRA Dirk Teßmer, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & Hamburg

Beginn:

26-11-2026

Ende:

26-11-2026

Preis in €:

245

Detailbeschreibung:

In diesem halbtägigen Online-Live Seminar werden die aktuellen Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§§ 6, 6b WindBG und §§ 45b-d BNatSchG) behandelt. Die neuen Regelungen sollen die Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten erleichtern und den Bau sowie Betrieb der Anlagen fördern.

In Windenergie- und Beschleunigungsgebieten entfällt die Umweltverträglichkeitsprüfung und ein spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. War in Windenergiegebieten noch eine modifizierte Artenschutzprüfung notwendig, wurde nunmehr in § 6b WindB ein sog. „Überprüfungsverfahren“ in Umsetzung der REDIII-Richtlinie etabliert. Für Planungen außerhalb dieser Gebiete gelten nach wie vor die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 45b-d BNatSchG).

Diese Änderungen werfen viele Fragen auf für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Projektträger, Planungsbüros und Kommunen:

  • Wann liegt ein Windenergiegebiet, wann liegt ein Beschleunigungsgebiet vor? Wo liegen die Unterschiede?
  • Was versteht man unter „vorhandenen Daten“? Unterschiede der Regelungen in § 6 WindBG und § 6b WindBG werden aufgezeigt.
  • Welche Regelungen gelten ab wann? Welche Konsequenzen für das Genehmigungsverfahren folgen hieraus.
  • Wie werden die neuen Regelungen auf bestehende Windanlagen angewandt?
  • Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden? Hierbei wird auch auf §§ 5, 9 BauGB und § 28 ROG und den Neuregelungen zur Aufnahme von Minderungsmaßnahmen auf Planebene eingegangen.
  • Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?

Im Seminar werden diese praxisrelevanten Fragen eingehend erörtert, der aktuelle Stand der Behördenpraxis beleuchtet und relevante Entscheidungen der Rechtsprechung vorgestellt.