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Veranstaltungskalender

Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV) - 11.12.2023

1st-/2nd-Party-Audits zur Sicherung der Prozessqualität nach VDA 6.3/IATF 16949


Inhalt

Zielsetzung
- Anforderungen der IATF 16949, VDA-Band 6.3 und der OEM an die Durchführung von Prozessaudits

An die Auditoren
- Anforderungen an die Auditdurchführung (ISO 19011, VDA 6.3)
- Prozessaudit-Arten (X1 bis X5) nach VDA 6.3
- Abgrenzung zwischen Prozessaudits und Potenzialanalyse

Auditplanung und Vorbereitung
- Schritte im Auditprozess nach VDA 6.3
- Vorbereitung des internen und externen Prozessaudits

Auditdurchführung
- Durchführung der Potenzialanalyse beim Lieferanten (P1)
- Durchführung eines Projektaudits in der Entwicklung (P2 bis P4)
- Prozessaudit beim Lieferanten in der Serie (P5 bis P7)

Bewertung der Audit-Feststellungen
- Beurteilung der Ergebnisse
- Erstellung des Auditberichtes

Alle Phasen der Prozessauditierung nach VDA-Band 6.3 werden in Gruppenarbeiten praktisch angewendet

Weiteres Vorgehen
- Lessons Learned
- Schriftliche Erfolgskontrolle am 3. Tag

Schriftliche und mündliche Prüfung an einem gesonderten Prüfungstag, wahlweise direkt nach Ihrer Ausbildung (4. Tag) oder zeitlich versetzt

Nutzen

In unserem Zertifikatslehrgang Prozessauditor VDA 6.3 erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen und Bestimmungen der IATF 16949 mithilfe von Prozessaudits, basierend auf dem VDA-Band 6.3, intern (1st-Party-Audit) und beim Lieferanten (2nd-Party-Audit) umsetzen. Durch dieses Vorgehen werden Audits und Auditergebnisse vergleichbar und transparent.

Basierend auf dem prozessorientierten Ansatz hat das Prozessaudit in der Automobilindustrie an Bedeutung gewonnen. Die OEM und die IATF 16949 fordern die Qualifizierung der System-, Prozess- und Produktauditoren entsprechend den Normen und Regelwerken. Mit dem Prozessaudit und der Potenzialanalyse, unter Berücksichtigung der Automotive Core Tools, bewerten Sie die Produktionsprozesse Ihrer Lieferanten. Darüber hinaus wissen Sie, wie die Vorbereitung und Bewertung von Projektaudits erfolgt, wobei die Schwerpunkte beim Projektmanagement und bei der Produkt- und Prozessentwicklung auf der Anwendung von QM-Werkzeugen und Core Tools (z. B. FMEA, 8D-Methode, PPF, SPC, FTA, SWOT, DOE) liegen. Sie werden in die Lage versetzt, Verbesserungspotenziale in den Prozessen zu erkennen und Maßnahmen einzufordern.

Nach dem Lehrgang haben Sie die Möglichkeit, wie im VDA-Band 6.3 gefordert, an einer Prüfung teilzunehmen. Mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung erwerben Sie ein auf drei Jahre befristetes Personenzertifikat und die Auditorenkarte der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT. Dieses bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen und Ihre Kompetenz mit der wiederkehrenden Rezertifizierung neu bestätigen zu lassen. Hiermit erfüllen Sie die Anforderungen Ihrer Kunden oder Lieferanten in Bezug auf die Aktualität Ihrer Qualifikation.

Unsere Prüfungen und Personenzertifizierungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Regularien im akkreditierten Bereich folgen.

Zielgruppe

Diese Ausbildung richtet sich an verantwortliche Personen aus dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung, die Prozesse auf Basis des aktuellen VDA-Band 6.3 im eigenen Unternehmen und bei Lieferanten auditieren sollen. Hierbei sind insbesondere Qualitätsbeauftragte und -auditoren sowie IATF-16949-Auditoren angesprochen.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Prozessauditor VDA 6.3 (TÜV) sind der Besuch des gleichnamigen Seminars und der positiv bewertete Zertifizierungsantrag.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

12;"

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche und mündliche Prüfu

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Kaufmännische Leitung - Verantwortung und Haftung - 11.12.2023

Führungskompetenz, Recht und BWL kompakt


Inhalt

RECHT KOMPAKT

Überblick zum rechtlichen Rahmen
- Aufgaben und Status der kaufmännischen Leitung
- Pflichten und Haftung der kaufmännischen Leitung

Vertragsmanagement, Vertragsgestaltung
- Grundlagen der Vertragsgestaltung und des Vertragsmanagements
- Vertragsschluss, wesentliche Vertragsarten und wesentliche Vertragsklauseln
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Sonderrecht der Kaufleute
- Sicherung und Durchsetzung von Forderungen

Grundlagen des Gesellschaftsrechts

Unternehmen in der Krise

Grundzüge des Personalrechts
- Grundzüge des Arbeitsrechts
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsübergang

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Einbindung in die Unternehmensorganisation / Kaufmännische Grundsätze
- Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie
- Schnittstellen im Unternehmen
- Kernaufgaben und Abgrenzungen

Operative Unternehmenssteuerung
- Planung als Basis zur Unternehmenssteuerung
- Reporting - internes/externes Berichtswesen
- Kennzahlen zur erfolgreichen Unternehmenssteuerung

Strategisches Controlling
- Kostenrechnungssysteme in der Praxis
- Betriebsabrechnung als Basis für Kalkulation und Preisfindung
- Investitions- und Projektcontrolling

Risikomanagement
- Notwendigkeit und Anforderungen
- Identifikation und Steuern von Risiken
- Risikofrüherkennung zur Vermeidung von Unternehmenskrisen

Unternehmensfinanzierung und Bankenkommunikation
- Bankenfinanzierung und alternative Finanzierungsinstrumente
- Bilanzierung und Jahresabschluss
- Rating und Einflussfaktoren

FÜHRUNGSKOMPETENZ

Zusammenhang zwischen Führung, Mitarbeiterzufriedenheit und messbaren betriebswirtschaftlichen Ergebnissen
- E.F.Q.M. Modell für Business Excellence
- Bedeutung einer mitarbeiterorientierten Führungskultur vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und anderen aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen, z. B. Digitalisierung

Selbstreflexion zum eigenen Führungsstil
- Das Grid-Modell nach Blake/Mouton
- Überlegungen zur Weiterentwicklung des eigenen Führungsstils

Mitarbeitermotivation: Technik, Kunst oder was?
- Auswirkungen von Demotivation
- Motivieren oder Demotivation verhindern - und wie?

Ziele vereinbaren und Leistung bewerten
- Überblick über bewährte Führungsinstrumente
- Praxistipps zur Einführung und Anwendung

Schwierige Situationen aus dem Führungsalltag und angemessener Umgang damit
- Diskussion von konkreten Fallbeispielen, typischen Schwierigkeiten und Fragen aus dem Führungsalltag

Führungskultur im eigenen Unternehmen (weiter-)entwickeln
- Führungsleitbilder, Führungskräfteentwicklung & Co.

Nutzen

Kompaktseminar zu den Themen Verantwortung und Haftung, Führungskompetenz, Recht und BWL im Bereich Unternehmensführung: Praxisnah und kompetent erhalten Sie an drei inhaltlich aufeinander abgestimmten Seminartagen fundierte Grundlagen für die kaufmännische Leitungsposition in Unternehmen. Wir vermitteln Ihnen ein rechtliches Grundverständnis, kompaktes betriebswirtschaftliches Know-how und wie moderne Mitarbeiterführung funktioniert. Alle Themen stehen im betriebswirtschaftlichen Kontext.

Am ersten Seminartag vermitteln wir Ihnen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die rechtlichen Rahmenbedingungen zum allgemeinen Vertragsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Forderungsmanagement sowie zur Haftung und Verantwortung.

Sie erhalten am zweiten Seminartag kompaktes betriebswirtschaftliches Know-how zu Kernfragen der Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenssteuerung. Gut verständlich wird Ihnen die Anwendung von Planungs- und Steuerungswerkzeugen aus der betrieblichen Praxis zum Erreichen der Untern

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Sicherheitsbeauftragter - 11.12.2023

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001 (bisherige BGR A1)


Inhalt

1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1 § 20) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Dorothea Schüler
0521 786-204
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Sicherheitsbeauftragter - 11.12.2023

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-001 (bisherige BGR A1)


Inhalt

1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1 § 20) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Maike Schnohr
040 8557-2745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 11.12.2023

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Tag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Aktuelle Gesetzgebung
- Abgrenzungen der Anwendungsbereiche
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 EU-DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Tag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Reichweite der Datenschutz-Organisationspflichten
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
- Rechenschafts- und Nachweispflichten
- Anweisungspflicht und Verarbeitungsverzeichnisse

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, Aktivitäten

3. Tag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Tag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - 11.12.2023

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

390 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

74.1 EUR

Bruttopreis

464.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - 11.12.2023

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

93.1 EUR

Bruttopreis

583.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Petig
0521 786-155
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - 11.12.2023

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

490 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

93.1 EUR

Bruttopreis

583.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Energiemanagement-Auditor (TÜV) - 11.12.2023

Systematische Audits gemäß DIN EN ISO 19011


Inhalt

Normative Grundlagen und Definitionen der DIN EN ISO 50001
- Grundsätzliche Anforderungen an ein Energiemanagement-Audit
- Zielsetzung, Umfang, Verantwortlichkeiten des Energiemanagement-Auditors
- Anforderungen an die Qualifikation von Auditoren

Auditplanung und Durchführung nach DIN EN ISO 19011
- Führen von Auditaufzeichnungen
- Auditbewertungsverfahren und -nachbereitung
- Grundlagen der Kommunikation und des Verhaltens im Audit
- Grundlagen des Zertifizierungsverfahrens

Wiederholung der Normforderungen mit Auditfragestellungen zur DIN EN ISO 50001
- Bewertungsgrundlagen auf Basis der DIN EN ISO 50001
- Spezifische Anforderungen an Zertifizierungsverfahren unter Berücksichtigung steuerlicher Erstattungs-/Befreiungsverfahren, Ausblick

EMAS im Hinblick auf steuerrechtliche Aspekte
- Auditplanung für DIN EN ISO 50001
- Anforderungen an das Auditverfahren im Zertifizierungsprozess (ISO 50003) und Bedeutung für die internen Audits
- Zuordnung der Normforderungen zu Prozessen und Organisationseinheiten

Prüfung eines Beispielhandbuchs auf Normkonformität

Praktische Übung der Auditsituation inkl. Filmaufnahme und Auswertung der Audits

Nutzen

Energiemanagement-Audits planen, durchführen und nachbereiten: In diesem Seminar lernen Sie zu bewerten, ob ein Energiemanagementsystem den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 entspricht. Sie verstehen die DIN EN ISO 19011 als Leitfaden für Audits von Managementsystemen und können deren Anforderungen in die Auditpraxis umsetzen. Sie meistern Auditsituationen souverän und erfolgreich. Somit können Sie sich wesentlich an der Gestaltung der Optimierungsprozesse und der Sicherstellung eines wirksamen Energiemanagementsystems in Ihrem Unternehmen beteiligen.

Mit dem Erwerb des TÜV-Zertifikats Energiemanagement-Auditor dokumentieren Sie Ihre erworbene Kompetenz im Sinne der Qualifikationsanforderungen der ISO 50001. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Teilnehmer, die den Lehrgang Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) absolviert haben oder einen vergleichbaren Kenntnisstand erworben haben

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme am Seminar Energiemanagement-Auditor (TÜV) ist die die bestandene Prüfung Energiemanagement-Beauftragter(TÜV) oder gleicher, fachlicher Kenntnisstand.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Energiemanagement-Auditor(TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars und die bestandene Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV).

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

8;"

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche und mündliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet am Folgetag des Seminars statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Prüfungsordnung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.



Unter bestimmten Bedingungen, z. B. abgeschlossener Lehrgang Qualitätsauditor oder Umweltmanagement-Auditor, kann die Seminardauer verkürzt werden.



Achtung:

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - 11.12.2023

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

880 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

167.2 EUR

Bruttopreis

1047.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Petig
0521 786-155
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - 11.12.2023

Grundlage für einen verbesserten Arbeitsschutz


Inhalt

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz

Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz

Ziele der Betriebssicherheitsverordnung

Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfungen und Befähigte Personen
- Unterweisungen, Betriebsanweisungen
- Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1)
- Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2)
- Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3)

Änderungen in der Gefahrstoffverordnung

Rechtsfragen - Zuständigkeiten - Betreiberpflichten

Umsetzung der Verordnung in der Praxis

Nutzen

Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung 2015 und den heutigen Stand im Bereich der Anlagen- und Betriebssicherheit.

Welche Anforderungen umfassen die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung? Im Seminar Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lernen Sie die gesetzeskonforme und sichere Verwendung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV kennen.

Die Veranstaltung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt zum einen das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen, zum anderen einen optimalen Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Das Betriebssicherheitsverordnung Seminar hat zudem das Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. In unserer Weiterbildung zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steht daher ebenso die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund.

Zielgruppe

Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Energierecht aktuell - 11.12.2023

Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG


Inhalt

Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?

Energie- und Stromsteuer aktuell und ab 2023
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Spitzenausgleich nach Auslaufen der EU-Genehmigung ab 2023
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?erste Schritte?)
- Energiesteuer und nat. Emissionshandel (BEHG)

EEG 2021 (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Regelungen der EEG-Novelle ab 2021
- Eigenerzeugung und Reduzierung der EEG-Umlage-Verringerung
- Regeln für energieintensive Unternehmen bei §§ 63 ff. EEG (?Härtefallklausel?)
- Wohin entwickelt sich das EEG?

KWKG 2021 (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Überbangsregelung

MastRV (Marktstammdatenregisterverordnung)
- Wer muss sich wann registrieren lassen?
- Was ist mit Bestandsanlagen und Übergangsregelungen?
- Wofür benötigt das Unternehmen die Registrierung?

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Was sind maßgebliche Veränderungen zu EnEV und EEWärmeG?
- EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie und Regelungen neben GEG

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Änderungen aufgrund der geänderten EU-Richtlinie
- Umfang der Energieauditpflicht
- Der neue BAFA-Leitfaden

Deutschland und Europa ab 2021
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Wie wirkt sich das ?Winterpaket? und der ?Green Deal? der EU weiter aus - Veränderungen von Verordnungen und Richtlinien

Nutzen

Seminar Energierecht aktuell: In unserem speziellen Energierecht-Kurs, der gleichzeitig als Fortbildung in den Bereichen Energie- und Stromsteuer, EEG und GEG dient, erfahren Sie die wichtigen Neuerungen in den für viele Unternehmen wesentlichen Bereichen des Energierechts. Profitieren Sie von der Kenntnis über die aktuellen Änderungen im Energierecht, dem Energie- und Stromsteuergesetz sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Sie erfahren in dieser Weiterbildung Energierecht, wie die Umsetzung EU-beihilferechtlicher Vorgaben den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen beeinflusst und welche Anforderungen an Transparenz und eine Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen für Ihr Unternehmen daraus entstehen. Weiterhin erhalten Sie in diesem breit gefächerten Kurs Einblicke in Ausnahmeregelungen für Unternehmen und verschaffen sich einen Überblick über die Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Insbesondere die umfänglich zu nutzenden Portale für unterschiedlichste Meldevorgänge werden im Rahmen des Energierecht-Seminars vorgestellt und diskutiert.

Zum Abschluss der Weiterbildung Energierecht diskutiert unser Trainer mit Ihnen über die Entwicklungen in Europa und Deutschland anhand der bereits bekannten und zum Teil auch umgesetzten Maßnahmen des Winterpakets der EU-Kommission. So sind Sie auch auf die zukünftigen Anforderungen des Energierechts vorbereitet und bringen Ihr Unternehmen auf den richtigen Kurs.


Zielgruppe

Geschäftsführer, Energiemanager, Energiemanagement-Beauftragte und -Auditoren sowie andere interessierte Parteien, die sich mit der Erfüllung der normativen (ISO 50001) und gesetzlichen Anforderungen befassen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzung

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