Veranstaltungskalender
Fortbildung für Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte - 10.12.2024
Inhalt
1. Tag
Umwelt-, Energie- und Sicherheitsrecht aktuell
- Überblick über rechtliche Strukturen (Strafrecht, Haftungsrecht, Verwaltungsrecht)
- Anforderungen an die betriebliche Organisation
- Darstellung relevanter rechtlicher Änderungen
- Umsetzung in die betriebliche Praxis anhand teilnehmerspezifischer Fragestellungen
2. Tag
Umweltmanagement aktuell
- DIN EN ISO 14001
- Ausgewählte Normenanforderungen in der praktischen Umsetzung
- Umweltaspekteermittlung, Umweltkennzahlen, Umweltleistungsbewertung,
Lebenswegbetrachtungen
- Verfahren zur nachhaltigen Sicherung der Einhaltung bindender Verpflichtungen
- Risikobasierte Managementsystemansätze
- Synergien zu anderen Managementsystemen sowie Integrationsstrategien
EMAS und Nachhaltigkeit
- EMAS 2017 - synergetische Betrachtungen, zusätzliche Anforderungen und ?Mehrwert?
Umweltaudits in der Praxis
- Kommunikationsstrategien und Praxisübungen
Nutzen
In unserer Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über relevante Änderungen im Umweltrecht und angrenzenden Rechtsbereichen. Dabei berücksichtigen unsere Referenten teilnehmerspezifische Anforderungen. Sie erhalten einen Überblick über wesentliche Anforderungen der ISO 14001. So werden Umweltkennzahlen thematisiert, die Sie beim Aufbau und der Pflege Ihres Umweltmanagementsystems unterstützen. Das Seminar richtet sich dabei an Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte.
Nach der Fortbildung sind Sie in der Lage, Umweltaspekte zu ermitteln und zu bewerten. In Verbindung mit anderen Managementsystemen können Sie Integrationsstrategien ableiten und erkennen Verbesserungspotenziale für die Planung und Durchführung Ihrer Audits.
Zum Abschluss des Seminars für Umweltmanagement erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie als Fortbildungsnachweis für interne Auditoren verwenden können.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Umweltmanagement-Auditoren und Umweltmanagement-Beauftragte, die ihre Kenntnisse aktualisieren und vertiefen möchten. Fachlich Interessierte aus anderen Bereichen (Industrie, Behörden, Sachverständige), die inhaltliche Vorkenntnisse aufweisen, sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1010 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
191.9 EUR
Bruttopreis
1201.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 10.12.2024
Ziel dieses Webinars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Ziel dieses Webinars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Die Maschinenrichtlinie sowie die Maschinenverordnung fordern:
,,Der Hersteller einer Maschine ... hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird ... Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden."
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Dieses Seminar bildet den ersten Tag unseres 2-tägigen Praxisseminars "Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen". Am zweiten Tag erhalten Sie wertvolles Hintergrundwissen und erfahren, wie Sie die anderen Punkte des Konformitätsbewertungsverfahrens nach Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung (über die Risikobeurteilung hinaus) effizient umsetzen.
Das zweitägige Seminar bildet wiederum das Modul 1 unseres kompakten Ausbildungskonzeptes zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten.
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und
- Steuerungen (EN ISO 13849-1)
- Cyber-Security
- Künstlicher Intelligenz
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Hersteller mit langen Projektlaufzeiten müssen sich bereits jetzt inhaltlich mit der neuen Maschinenverordnung auseinandersetzen, die erst ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden ist. Daher wird in diesem Seminar sowohl die Maschinenverordnung als auch die derzeit noch gültige Maschinenrichtlinie behandelt. Damit Sie für die Anforderungen von „heute und morgen“ gut gerüstet sind.
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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 10.12.2024
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Die Maschinenrichtlinie sowie die Maschinenverordnung fordern:
,,Der Hersteller einer Maschine ... hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird ... Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden."
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Dieses Seminar bildet den ersten Tag unseres 2-tägigen Praxisseminars "Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen". Am zweiten Tag erhalten Sie wertvolles Hintergrundwissen und erfahren, wie Sie die anderen Punkte des Konformitätsbewertungsverfahrens nach Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung (über die Risikobeurteilung hinaus) effizient umsetzen.
Das zweitägige Seminar bildet wiederum das Modul 1 unseres kompakten Ausbildungskonzeptes zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten.
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und
- Steuerungen (EN ISO 13849-1)
- Cyber-Security
- Künstlicher Intelligenz
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Hersteller mit langen Projektlaufzeiten müssen sich bereits jetzt inhaltlich mit der neuen Maschinenverordnung auseinandersetzen, die erst ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden ist. Daher wird in diesem Seminar sowohl die Maschinenverordnung als auch die derzeit noch gültige Maschinenrichtlinie behandelt. Damit Sie für die Anforderungen von „heute und morgen“ gut gerüstet sind.
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Qualitätsmanagement Basiswissen - 405 - 10.12.2024
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 ermöglicht es, Kundenanforderungen sowie rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen, eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit zu erreichen und die Behandlung von Risiken und Chancen sowie die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.
Der Lehrgang vermittelt Grundlagen zu Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 und zeigt Beispiele für die praktische Umsetzung in integrierten Managementsytemen auf.
Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse, um an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken und die erfolgreiche Integration in vorhandene Systeme sicherzustellen.
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Nachweisführung - 10 - 10.12.2024
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).
Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!
Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.
Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.
Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.
Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis. Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!
Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.
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Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 305 - 10.12.2024
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.
Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.
Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).
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Hygienebeauftragter in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Schulen und Einrichtungen - 493 - 10.12.2024
Zweitägiger Online-Zertifikatslehrgang
Zweitägiger Online-Zertifikatslehrgang
Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Asyl- und sonstige Massenunterkünften eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen.
Darüber hinaus ist in der aktuellen Situation mit der Pandemie bzgl. Covid-19 die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen zwingend erforderlich. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden.
Die hygienebeauftragte Person soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber und Arbeitgeber.
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IMS-Manager/in - Online-Workshop - 560 - 10.12.2024
dreitägiger Online-Workshop zur Umsetzung eines effizienten integrierten Managementsystems für Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
dreitägiger Online-Workshop zur Umsetzung eines effizienten integrierten Managementsystems für Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Managementsysteme unterstützen Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung komplexer strategische Aufgaben wie beispielsweise Qualität, Umweltschutz Arbeitssicherheit oder Nachhaltigkeit. Die Zertifizierung dieser Managementsysteme durch eine unabhängige Stelle schafft Vertrauen der Kunden und Öffentlichkeit. Die zunehmende Bedeutung normierter Managementsysteme zeigt sich an dem kontinuierlichen Anstieg der Zertifizierungen.
Die einzelnen Managementsysteme sollten zu einem umfassenden „Integrierten Managementsystem“ zusammengefasst werden, um deren Effektifität und das Nutzen von Synergieen zu steigern.
Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines Integrierten Managementsystems sowie zur Überwachung der Aufgaben und Prozesse werden IMS-Manager bzw. -Beauftragte für Integrierte Managementsysteme benannt.
Der Lehrgang gibt einen Überblick über die Anforderungen der verschiedenen Managementsysteme und zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als IMS-Manager erleichtern.
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Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 - 165 - 10.12.2024
Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis
Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis
Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.
Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement.
Der Lehrgang vermittelt die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011 und zeigt Lösungen zur Durchführung wertschöpfender integrierter Audits auf.
Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.
In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
Führungs- und Fachkräfte, Ingenieure, Techniker, Betriebsbeauftragte mit technischen, rechtlichen und normativen Fachkenntnissen zur Umsetzung von z. B. Umwelt-, Arbeitsschutz-, Qualitäts- und Energiemanagementsystemen erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum internen Auditor nach DIN EN ISO 19011.
Voraussetzungen: technische, rechtliche und normative Grundkenntnisse bezüglich Umweltmanagement-, Energie-, Qualitäts-, Arbeitsschutzmanagement oder intergrierter Managementsysteme. Diese können durch den Besuch unserer Seminare „EHS-Manager“, „IMS-Manager“, Umwelt-, Arbeitsschutz-, Qualitätsmanagement-Beauftragter oder „Energiemanager“ kurzfristig erworben werden.
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Sicherheitsbeauftragter - 11.12.2024
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Dorothea Schüler
0521 786-204
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen- TRwS 787 - 11.12.2024
Arbeiten an Abscheideranlagen - EN 858/DIN 1999-100
Inhalt
Rechtliche Grundlagen (WHG, AwSV, LWG; Abwasserverordnung Anhang 49, Abwasser-/ Entwässerungssatzungen)
Anwendungsbereiche der TRwS
Übersicht der DIN-/ EN Normen im Zusammenhang mit Abscheideranlagen wie z. B. EN 858, DIN 1999-100, DIN 1999-101 (Biodiesel)
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und CE-Kennzeichnung
Aufbau und Funktionen von Abscheideranlagen
Warneinrichtungen, Probenahme, Schachtaufbau
Einbau und Bemessung von Abscheideranlagen
Betrieb von Abscheideranlagen (Generalinspektionen, Eigenkontrollen und Wartungen nach DIN 1999-100; Entsorgung)
TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge - Rückhalteeinrichtung
TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung
Nutzen
Im WHG-Fachkurs zu dem Thema: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen - TRwS 787 / Arbeiten an Abscheideranlagen nach EN 858 / DIN 1999-100 erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und technischen Regeln (TRwS). Erfahrene Sachverständige vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert.
Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.
Das Arbeiten an solchen Anlagen erfordert gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und AwSV § 22 besondere Fachkenntnisse. In unserer speziellen WHG-Schulung erhalten Sie als ?betrieblich verantwortliche Person? von Fachbetrieben nach WHG die erforderlichen Fachkenntnisse. Zudem dient der WHG-Lehrgang als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 63 AwSV.
Mit dem im ?WHG-Fachkurs? erworbenen Wissen ist der Fachbetrieb in der Lage, Rückhalteeinrichtungen fachgerecht zu planen und zu errichten sowie den Betreiber hinsichtlich eines verordnungskonformen Betriebs zu beraten.
Zielgruppe
?Betrieblich verantwortliche Personen? von Fachbetrieben, die Abwasseranlagen an Tankstellen, Prozessanlagen (HBV) und sonstigen Anlagen als Rückhalteeinrichtung planen, einbauen und instandsetzen;" Fachplaner, Ingenieurbüros und Behördenvertreter.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ""WHG-Grundkurs"" nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
25"; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen - 11.12.2024
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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