Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 - EX/A35/30401301/07042025-1 - 07.04.2025

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de

Mehr erfahren

WHG-Grundkurs - EX/A30/40401101/07042025-1 - 07.04.2025


Inhalt

Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen

Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung

Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen

Nutzen

Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Birgit Jager
+49 30 20177435
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Laserschutzbeauftragter - technische Laseranwendungen - EX/A53/30401801/07042025-1 - 07.04.2025

Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 5 Absatz 2 OStrV, TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005


Inhalt

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln (TROS Laserstrahlung)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse

Nutzen

Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.

Voraussetzungen

Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Laserschutzbeauftragte ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werden, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

125.4 EUR

Bruttopreis

785.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Sievert
+49 531 236235614
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Seminar Datenschutz im Marketing - EX/A52/10152001/07042025-1 - 07.04.2025

Werbemaßnahmen gemäß Medienrecht und Wettbewerbsrecht gestalten


Inhalt

Personenbezogene Daten im Marketing
- Persistente ID-Cookies, Profilbildung, pseudonyme Nutzung
- Darstellung der Auffassung des europäischen Datenschutzausschusses
- Verknüpfung mit dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, ehemals TTDSG)

Datenerhebung zu Marketingzwecken
- Zulässigkeit mit und ohne Kenntnis des Betroffenen
- Erhebung aus öffentlichen Verzeichnissen
- Listendaten und Adresskauf

Die Werbeeinwilligung und der Werbewiderspruch
- Die Anforderungen und der Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und f) DSGVO sowie Art. 4, 7 und 8 DSGVO
- Verknüpfung zu § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Darstellung des Werbewiderspruchrechts des Art. 21 DSGVO und § 7 Abs. 3 UWG

Datentransfer
- Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Zusätzliche Voraussetzungen für den Transfer in Drittländer
- Dokumentationspflichten

Werbekommunikation
- Zulässigkeit der Werbekommunikation bei Verwendung der folgenden Kanäle: Brief, E-Mail, Telefax, Telefon, SMS, MMS
- Anforderungen nach UWG und DSGVO

Löschfristen
- Risiken und Haftung
- Bußgeldrisiken, Haftung auf Unterlassung, zivil- und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche

Marketing und Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
- Abgrenzen eines Marketingverfahrens
- Angaben im Verarbeitungsverzeichnis für das Marketingverfahren

Nutzen

Das Seminar Datenschutz im Marketing vermittelt Ihnen aktuelle Pflichten, Trends und Entwicklungen aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie Medienrecht.

Nach der Teilnahme an unserem Seminar wissen Sie, wie Sie Werbung und Datenschutz rechtskonform verbinden und wie Sie die Ziele von Werbung und Datenschutz in Fax-, Post-, Telefon- und E-Mail-Werbung erreichen.

Erfolgreiche Unternehmen müssen sich im Markt positionieren und auf sich aufmerksam machen. Nur wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung für die Marktteilnehmer:innen interessant erscheint und Ihre Zielgruppen Ihre Angebote - aber auch Ihr Unternehmen - in einem positiven Kontext identifizieren, kann es am Ende erfolgreich sein. Durch das Onlinemarketing und seine verschiedenen Kanäle und Werbeformate gibt es verschiedene Mittel und Wege, die Marktteilnehmer:innen anzusprechen.

Besonders erfolgversprechend sind aber die Marketing-Methoden, in denen Marktteilnehmer:innen gezielt beworben und ihre Interessen und Vorlieben bei der Gestaltung der Werbung bewusst angesprochen werden. Hier gilt es, typische Stolperfallen des Datenschutzes im Marketing zu (er)kennen und zu vermeiden.

Fest steht, dass die Änderungen im Datenschutzrecht Unternehmen und Organisationen neue Chancen bieten, gleichzeitig auch neue Risiken offenbaren. Daher ist es essenziell, die Interessen der Werbetreibenden mit den Interessen der Beworbenen in einen Ausgleich zu bringen. So gewährleisten Sie jederzeit eine zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke, egal welchen Kanal und welches Medium Sie nutzen.

Im Seminar Datenschutz im Marketing erhalten Sie das notwendige Wissen, um Datenschutzprobleme bei der Planung und Konzeption neuer Marketingverfahren schnell und zuverlässig zu erkennen.

Zielgruppe

Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Marketing/Vertrieb, Prokuristen, Juristen aus Unternehmen, IT-Verantwortliche, Werbeagenturen, Direktmailing-Agenturen, Adresshändler, Datenschutzbeauftragte, Firmeninhaber, Geschäftsführung und interessierte Personen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

660 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EU

Mehr erfahren

VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A31/10402501/07042025-1 - 07.04.2025

Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung


Inhalt

VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss

Bausollbestimmung und Vergütung

Baunachtragsmanagement

Bezahlung der Bauleistung

Abnahmearten und Abnahmewirkungen

Mängelansprüche des Auftraggebers

Störungen des Bauablaufes

Kündigungsrechte

Sicherheiten am Bau

Nutzen

Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.

Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.

Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.

Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.

Zielgruppe

Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:45

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A42/10401701/07042025-1 - 07.04.2025

Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


Inhalt

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten

Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?

Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen

Nutzen

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.

Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.

Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.

Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
<

Mehr erfahren

Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A39/30501201/07042025-1 - 07.04.2025

Anforderungen der DIN EN 1176


Inhalt

Rechtsgrundlagen

Gesetze, DIN-Normen und Technische Regeln

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)

Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung

Sicherheitsaspekte

Spielplatzgerätemängel

Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen

Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen

Verkehrssicherungspflichten der Betreiber

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Checkliste Spielplatzinspektion

Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.

Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

770 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

146.3 EUR

Bruttopreis

916.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesine Schröder
0381 7703-413
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 08.04.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu  erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess  pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

Mehr erfahren

WEBINAR: Designing safe machines - risk assessment in practice - 2470-WEB-E - 08.04.2025

In just one day, technical designers and technical planners learn how risk assessments should be integrated as efficiently as possible into the development processes of machines or systems.


The machinery directive requires according to annex I:

"The manufacturer of machinery ...must ensure that a risk assessment is carried out ... The machinery must then be designed and constructed taking into account the results of the risk assessment."

This legal requirement for the integration of safety in the design processes is one of the most important success factors for the development of sufficiently safe machines or plants!

In this one-day seminar, you will learn how to implement these requirements in the daily design processes as efficiently and pragmatically as possible.

Without legal details - pure practical relevance!

This seminar shapes the first day of our two-day practical seminar "Efficient CE marking and risk assessment of machines and plants". On the second day, you will gain valuable background knowledge and learn how to efficiently implement the other points of the conformity assessment procedure according to the Machinery Directive (beyond the risk assessment).

Seminar program

Introduction and Overview

  • The important role of the designers in the CE processes.
  • Introductory example: Why seemingly good solutions do not always meet the legal requirements.
  • Legally required risk assessment: WHO has to do WHAT and WHEN?
  • Cooperation between different departments: mechanical engineering, control engineering, technical documentation, etc.
  • Safety arises (mostly) in a team: important interfaces to sub-suppliers and customers.
  • What does "integration of safety" mean?
  • Which standards support safe design? Do these have to be applied?
  • Caution when delegating design work or risk assessments to third parties!
  • Attention! The design must be based on the law, not (only) on customer requirements!

Systematic risk assessment according to EN ISO 12100

  • Risk assessment according to EN ISO 12100 - How the legal requirements are met as efficiently as possible!
  • What has to be considered in "reasonably foreseeable misuse" - and what not.
  • Figure 1 from EN ISO 12100 as a perfect guide through risk assessment and risk reduction.
  • Relationships between EN ISO 12100 and the control engineering standards EN ISO 13849-1 and EN ISO 13849-2.

Technical and design requirements 

  • Which technical requirements are required by law.
  • Strategies for the "inherently safe design".
  • Why non-separating protective devices (e.g. light curtains) are not always suitable for achieving the required risk reduction.
  • Calculation example for electro-sensitive protective devices (ESPEs).
  • What you should pay attention to when selecting protective devices (separating or non-separating).
  • When protective devices have to be interlocked - when guard lockings are required.

With the help of several exercises and examples, you will learn the practical approach to pragmatically identifying relevant hazards in the design process, assessing the associated risks and selecting and documenting suitable (and economically justifiable) solutions for risk reduction.

You will find out why design engineers tend to exaggerate safety-related solutions and sometimes result in high costs for their company or customers. Less is often more - but only according to the legally permitted concept!

Specially suitable for

  • Designers and planners
  • Technical managers and design managers
  • Project leaders and project managers
  • Career starters in design departments


Mehr erfahren

Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 08.04.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen,

wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache,  Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

Mehr Informationen & zur Anmeldung

Mehr erfahren

WEBINAR: Efficient CE marking and risk assessment of machines and plants - 2472-WEB-E - 08.04.2025

In just two days you will learn how to meet the requirements of the Machinery Directive as efficiently as possible and what you need to do and document in the context of risk assessments.


We have been providing knowledge with seminars on the CE marking of machines since 1994.

The aim of this seminar is to give you and your employees a quick overview of,

  • the requirements that directives and standards place on designers, 
  • how standards can be used as valuable sources of knowledge and
  • how you can meet the legal requirements as quickly, efficiently and unbureaucratically as possible.

Key success factors: Safe design + efficient CE processes

This legal requirement for the integration of safety in the design processes is one of the most important success factors for the development of sufficiently safe machines or plants!

Therefore, we focus the first day of this seminar to the practical implementation of the legal requirements in the daily design processes - without legal details! Pure practical relevance!

On the second day, you will learn everything you need to know to carry out the legally required conformity assessment procedure efficiently and pragmatically.


Seminar: CE Marking according to Machinery Directive

Seminar program

Day 1: Designing safe machinery - Risk assessment in practice

Introduction and Overview

  • The important role of the designers in the CE processes.
  • Introductory example: Why seemingly good solutions do not always meet the legal requirements.
  • Legally required risk assessment: WHO has to do WHAT and WHEN?
  • Cooperation between different departments: mechanical engineering, control engineering, technical documentation, etc.
  • Safety arises (mostly) in a team: important interfaces to sub-suppliers and customers.
  • What does "integration of safety" mean?
  • Which standards support safe design? Do these have to be applied?
  • Caution when delegating design work or risk assessments to third parties!
  • Attention! The design must be based on the law, not (only) on customer requirements!

Systematic risk assessment according to EN ISO 12100

  • Risk assessment according to EN ISO 12100 - How the legal requirements are met as efficiently as possible!
  • What has to be considered in "reasonably foreseeable misuse" - and what not.
  • Figure 1 from EN ISO 12100 as a perfect guide through risk assessment and risk reduction.
  • Relationships between EN ISO 12100 and the control engineering standards EN ISO 13849-1 and EN ISO 13849-2.

Technical and design requirements

  • Which technical requirements are required by law.
  • Strategies for the "inherently safe design".
  • Why non-separating protective devices (e.g. light curtains) are not always suitable for achieving the required risk reduction.
  • Calculation example for electro-sensitive protective devices (ESPEs).
  • What you should pay attention to when selecting protective devices (separating or non-separating).
  • When protective devices have to be interlocked - when guard lockings are required.

With the help of several exercises and examples, you will learn the practical approach to pragmatically identifying relevant hazards in the design process, assessing the associated risks and selecting and documenting suitable (and economically justifiable) solutions for risk reduction.

You will find out why design engineers tend to exaggerate safety-related solutions and sometimes result in high costs for their company or customers. Less is often more - but only according to the legally permitted concept!

Day 2: Efficient CE marking according to the machine directive

Response to basic questions:

  • The two most important points for the efficient implementation of the requirements of the Machinery Directive.
  • What are the risks in the event of non-compliance with the machinery directive?
  • What causes high "CE costs" and how can these be reduced?
  • Who signs the declaration of conformity? What are the requirements?
  • Does it make sense to install someone "responsible" for the CE marking, e.g. a CE coordinator or CE manager?
  • Why these people usually cannot take responsibility for all design details and why the designers remain responsible.
  • In which cases the use of external service providers can be worthwhile, for which they can take responsibility and for what not.

Step by step to the CE marking - legally secure and systematic:

  • Efficient project start: Why it is important to define the "limits of the machine" as early as possible.
  • Classification of the product according to the Machinery Directive: machine, partly complete machine, interchangeable equipment, etc.
  • When do several independent machines become "assemblies of machinery” "?
  • Which directives must be observed in addition to the machinery directive?
  • Harmonized standards: What does "presumption of conformity" mean?
  • Short repetition: Risk assessments (details are explained on the first day of the seminar).
  • Arrange technical file: Content, language requirements, significance in the event of complaints from authorities and courts.
  • Why it is important to also observe the formal requirements (language, form, etc.) of the instructions manual and assembly instructions.

Cooperation between various specialist departments or sub-suppliers:

  • Inspection obligations when purchasing machines and components
  • What sales brochures have to do with product liability.
  • Can buyers trust CE?
  • Modification of machines: In which cases are you dealing with an “important change / substantial modification” and what does that imply?
  • What interfaces exist between the departments or companies involved in a project (especially in industrial plant construction)?

Discussions, exercises and examples enliven the course of the seminar.



Mehr erfahren

Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Maschinenrichtlinie - 2473-ÖF - 08.04.2025

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager

 oder Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Die wichtigste Aufgabe des CE-Koordinators / CE-Beauftragten liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse, die in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während sich einige Unternehmen beharrlich weigern die Richtlinien umzusetzen, treiben andere einen überhöhten Aufwand. Leider werden die gesetzlichen Anforderungen aber dennoch häufig nicht erfüllt, was sich aber erst im Schadensfall herausstellt. Das größte Unternehmensrisiko lauert in diesem Fall übrigens nicht durch das Strafrecht sondern zum Beispiel durch

  • Verzögerungen bei Inbetriebnahmen und Abnahmen
  • Reklamationen von Kunden
  • Nachbesserungen oder Rückrufen
  • den Verlust der Versicherungsdeckung

Ziel unserer Ausbildung zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten ist es, die Teilnehmer so rasch als möglich dazu zu befähigen, dass sie alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Abteilungen so koordinieren, dass die gesetzlichen Anforderungen mit möglichst wenig Aufwand erledigt werden. Mit einigen Methoden lassen sich durch Standardisierungen von Lösungen und Prozessen die Engineering- und Dokumentationskosten sogar senken und die Engineeringqualität steigern.


Mehr erfahren