Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

CLP Praxisseminar - 50 - 10.04.2025

Eintägiges Praxisseminar zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung - Classification, Labelling und Packaging)


Die CLP-Verordnung  über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16.12.2008) ist bereits am 20.01.2009 in Kraft getreten und unterliegt Anpassungen.

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IBC-Prüfung - Erwerb der Sachkunde - 448 - 10.04.2025

Praxisnahes Zweitagesseminar mit Abschlussprüfung. Veranstaltung zum Erwerb der Sachkunde zum Prüfen der Großpackmittel (IBC) gemäß Anhang A.1 zur BAM-GGR 002


Die vorgeschriebenen Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) können in Deutschland nur von Inspektionsstellen durchgeführt werden, die von der BAM anerkannt wurden. Nach einer Übergangsregelung führen die Inspektionsstellen I oder II die entsprechend vorgeschriebenen Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) durch. Jeder Inspektor, der bei einer Inspektionsstelle angestellt ist, muss dann vor der Aufnahme seiner Tätigkeit einen IBC-Sachkundekurs erfolgreich abgeschlossen haben (siehe Anhang A.1 der GGR 002 zum Inhalt des Kurses).

Den Teilnehmern des Kurses werden Kenntnisse zur Anmeldung einer Inspektionsstelle vermittelt.

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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 10.04.2025

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A81/60201101/10042025-1 - 10.04.2025


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt auf einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.


Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

910 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

172.9 EUR

Bruttopreis

1082.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A38/60102301/10042025-1 - 10.04.2025

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12;" Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.




Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BKrFQG - Markt und Image - EX/A81/60351501/10042025-1 - 10.04.2025

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens

Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?

Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV - EX/A52/30301601/10042025-1 - 10.04.2025

Gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Prüferfordernis und -umfang
- Unfallverhütungsvorschriften
- DIN VDE 0100-600
- DIN VDE 0105-100

Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen
- Schutzmaßnahmen in verschiedenen Netzsystemen
- Potenzialausgleich
- Isolationswiderstände
- Messungen an Erdungsanlagen

Messpraktikum

Anlagendokumentation
- Nachweisführung
- Mess- und Prüfprotokolle
- Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist komplex und erfordert ein fundiertes Fachwissen. Eine regelmäßige und vorbeugende Prüfung Ihrer Anlagen vermindert das Risiko von Unfällen und Ausfällen. Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1kV.
Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu den wichtigen Anforderungen aus den entsprechenden Gesetzen und Regelwerken wie der DIN VDE 0100-600 und der DIN VDE 0105-100. Sie lernen die richtige und effiziente Vorbereitung und Durchführungen der notwendigen Messungen.
Einen weiteren Schwerpunkt in unserem Seminar bildet die Anlagendokumentation. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Vorgaben und das richtige Vorgehen zur Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden und Referenten bietet der Lehrgang genügend Raum.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen bis 1 kV in Ihrem Unternehmen gerichtsfest zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen mit der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV beauftragt werden sollen; Planer, Errichter und Betreiber elektrischer Anlagen; Personen von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

Voraussetzungen

Elektrotechnisches Fachpersonal

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV) - EX/A35/30153701/10042025-1 - 10.04.2025

nach Richtlinie DIvB 100


Inhalt

- Grundlagen und Aufbau von Brandschutznachweisen und -konzepten
- Brandschutznachweise und -konzepte im Baugenehmigungsverfahren
- Abweichungen und Erleichterungen
- Praktische Beispiele zur Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Brandschutz im Bestand
- Einblick in Ingenieurmethoden zum Brandschutz
- Vorstellung der Themenauswahl zur Abschlussarbeit
- Werkvertragsrecht
- Leistungen im baulichen Brandschutz nach AHO 17

Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie


Teil 1 - Fachplaner Brandschutz - Einführung in den Lehrgang
Präsenzphase - 1 Tag -

Teil 2 - Fachplaner Brandschutz - Grundlagen von Brandschutznachweisen
Präsenzphase - 3 Tage
- Erstellung eines Brandschutzkonzeptes in drei Phasen

Teil 3 - Bauleitung und Vertragsrecht
Präsenzphase - 2 Tage

Zertifikatsprüfung im Anschluss

Zwischen den drei Teilen haben Sie Selbstlernphasen die durch ein Tutorium (online) begleitet werden.
Themen der Selbstlernphasen sind:

Teil 1
- Grundlagen und Vorschriften
- Baulicher Brandschutz
- Technischer und organisatorischer Brandschutz

Teil 2
- Teilnehmende erstellen ihre Abschlussarbeit bzw. den Brandschutznachweis und reichen diesen zur Bewertung ein

Teil 3
Abgabe des Brandschutznachweises für die Prüfung

Nutzen

Das Seminar Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz qualifiziert Sie als ?Entwurfsverfasser Brandschutz? die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des bautechnischen Nachweises zum Brandschutz - dem Brandschutznachweis zu tragen.
Im Teil 1 dieses Seminares konsolidieren Sie in einem Tagesseminar und drei Selbstlernmodulen Ihre Kenntnisse zu Grundlagen und Vorschriften des Brandschutzes, zum bautechnischen Brandschutz sowie zum technischen und betrieblich/organisatorischen Brandschutz.
Im Teil 2 des Seminares erlangen Sie in einem 3 Tagesseminar und drei Selbstlernmodulen sowohl die praktische als auch fachliche Kenntnis, um Brandschutznachweise und -konzepte rechtssicher erstellen zu können. Sie lernen unter Beachtung der Vorgaben aus § 11 Musterbauvorlagenverordnung und den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 01/01, die Inhalte und Gliederung eines Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzeptes kennen und können diese entsprechend erstellen. Im Rahmen der Erarbeitung und Aufstellung eines eigenen Brandschutznachweises lernen Sie den Prozess zur Definition der Schutzziele des Brandschutznachweises oder Brandschutzkonzeptes kennen. Zusätzlich werden Sie mit dem Ablauf der Konzeption unter den erforderlichen Vorgaben und Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen sowie organisatorischen Brandschutzes, in Verbindung mit den Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes vertraut. Zugleich lernen Sie, die Anforderungen des Bauordnungsrechts im Brandschutz und des Systems der Rettungswege mit den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts im Brandschutz zu verknüpfen. Sie verstehen außerdem die Gestaltung der Fluchtwege und damit die Besonderheiten und den Vorrang der einzelnen Regelwerke besser. Während des Seminars lernen Sie auch, durch praktische Übungen im Rahmen der Selbstlernphase, Brandschutzmaßnahmen zu visualisieren. Sie können damit künftig zwischen Brandschutzplänen, Feuerwehrplänen und betrieblichen Gefahrenabwehrplänen differenzieren und diese rechtssicher erstellen. Zur Ausführung der Tätigkeit als Fachplaner stehen Ihnen die entsprechenden Regelwerke sowie die entsprechende Software für die Erstellung von Brandschutznachweisen, Brandschutzplänen und betrieblichen Gefahrenabwehrplänen zur Verfügung. Darüber hinaus sind Sie in der Lage, die entsprechenden Regelwerke des Bauordnungsrechts, des Arbeitsstättenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung als Hilfsmittel und Leitfäden zu verwenden und effektiv damit zu arbeiten.
Im Teil 3 des Seminar

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Datenschutz, Cookies, Tracking und Analytics - EX/A52/10152118/10042025-1 - 10.04.2025

Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media


Inhalt

Die Standpunkte der Datenschutzbehörden

Der Stand der Dinge hinsichtlich Cookies
- Aktuelle Regelungen des TDDDG (ehemals TTDSG) zu Cookies und Einwilligungen
- Welche Cookies sind wann erlaubt?

Wie prüft man, welche Cookies gesetzt werden?

Transparenz- und Informationspflichten erfüllen

Checkliste für die Anwendung von Cookies

Der Stand der Dinge hinsichtlich Tracking

Der Fragebogen der Datenschutzbehörden

Welche Datenschutzprobleme entstehen beim Tracking durch Instagram, Facebook, Twitter & Co.?

Nutzen

Fast jede Webseite setzt heute Cookies ein. Nach den letzten höchstrichterlichen Urteilen sind dabei verschiedene Anforderungen nach der EU-Cookie Richtlinie zu berücksichtigen. Sie erfahren in diesem Webinar, wann Sie unter welchen Umständen welche Cookies unter Anwendung des Datenschutzes setzen dürfen. Mit welchen Rechtsgrundlagen können welche Zwecke legitimiert sein? Und wie sehen gängige Lösungen zu deren Umsetzung aus?

Voraussetzungen für Tracking und Analytics wurden weiter von Datenschutzbehörden verschärft. Erfahren Sie im Online Seminar, welches Tracking in Social Media Auftritten, auf der Webseite, in Apps und im Newsletter erlaubt ist. Was müssen Sie bei der Umsetzung beachten und welche Probleme gilt es zu vermeiden?

Das Webinar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Datenschutzanforderungen für Ihre Online-Präsenzen. Dabei erhalten Sie nicht nur Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Mustertexten, um Ihren Handlungsbedarf individuell zu ermitteln, sondern auch ganz konkrete Umsetzungshinweise zum Teil mit Live-Demos.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Webinar verstehen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit Datenschutz und Cookies auf Webseiten und wissen ihn umzusetzen. Sie können außerdem das datenschutzkonforme Tracking für Plattformen auf Online-Präsenzen anwenden.

Zielgruppe

Projektleiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen, Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden, Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind keine besonderen fachlichen Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0;"

Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 30 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.



Besuchen Sie ergänzend das Webinar zum Thema ?DSGVO-konformer Datenschutz in Social Media - Pragmatische Lösungen zu aktuellen Datenschutz-Problemen"", und erfahren Sie mehr über die aktuellen und speziellen Anforderungen im Bereich Social Media und Datenschutz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

290 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

55.1 EUR

Bruttopreis

345.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A38/10201375/10042025-1 - 10.04.2025

BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums.

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

15:15 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - EX/A44/20401705/10042025-1 - 10.04.2025


Inhalt

Grundlagen des Qualitätsmanagement, Grundkenntnisse der Qualitätsmethoden und- techniken, Problemanalysetechniken, Auditwesen

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)

Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Zeit

15:15 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel - EX/A81/20308201/10042025-1 - 10.04.2025


Inhalt

Allgemeine Kennzeichnungspflicht

Produktbezogene Kennzeichnungsregelungen

Lebensmittel-Informationsverordnung

Nährwertkennzeichnung

Produktsiegel und -logos

Nutzen

Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden. Nach Ende der ersten Übergangsfristen gilt sie seit Dezember 2014 verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und löst nationale Verordnungen - in Deutschland z. B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) - ab: Klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, verbesserte Allergenkennzeichnung verpackter und unverpackter Ware u. a. treten in Kraft.

Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie zu vermeiden.


Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

393 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

74.67 EUR

Bruttopreis

467.67 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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