Veranstaltungskalender
Gabelstaplerfahrer - Ausbildung - 13.01.2025
Nach DGUV Grundsatz 308-001 und DGUV Vorschrift 68
Inhalt
Theoretischer Teil
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
Praktischer Teil
- Einweisung in das Gerät
- Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile schließen mit einer Prüfung ab. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen.
Im praktischen Teil des Seminars vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die praktischen Grundlagen zur Bedienung. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch dieser Gabelstaplerfahrer Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen. Sobald Sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind, dürfen Sie den Gabelstapler führen: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) Flurförderzeuge sowie der DGUV Grundsatz 308-001 enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zielgruppe
Personen, die eine Staplerfahrer-Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge" DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) und dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisherige BGG 966) für Gabelstapler benötigen.
Voraussetzungen
Personen, die eine Ausbildung nach UVV Flurföderzeuge, DGUV 68, benötigen.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 13.01.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Römer
+49 345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG - 13.01.2025
Erwerb der Fachkunde nach § 65 WHG
Inhalt
Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften
Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten
Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter
Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht
Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung
Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten
Nutzen
Erlangen Sie die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen relevante wasserrechtliche Vorschriften: Erhalten Sie alle wichtigen Informationen über genehmigungsrechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen und an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daneben wird auch auf die behördliche Überwachung eingegangen.
Als Gewässerschutzbeauftragter haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in Angelegenheiten des Gewässerschutzes zu beraten. Dadurch garantieren Sie die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen. Der Lehrgang richtet sich nach den Inhalten des § 65 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Zielgruppe
Bestellte und zukünftige Gewässerschutzbeauftragte sowie verantwortliche und beauftragte Personen für Umweltschutz in Industrie und Kommunen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1420 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
269.8 EUR
Bruttopreis
1689.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Emma Carlotta Höbel
0511 998 62393
akd-h@tuev-nord.de
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Disposition und Fuhrparkmanagement für Transportunternehmen - 13.01.2025
Inhalt
Lenk- und Ruhezeiten
Überladung von Kleintransportern und LKW (Konsequenzen)
Arbeits- und Sozialrecht
Verantwortlichkeiten Absender, Frachtführer, Empfänger nach HGB und GüKG (Mithaftung bei Unfällen Disponent / Fuhrparkleiter)
Ladungssicherung (Theorie: geeignete Zurrgurte, Jährliche UVV)
Kommunikation mit Fahrern als Schlüssel zur guten Disposition
Fort- und Weiterbildung von Fahrpersonal: Modulschulung + Jährliche Unterweisung für Fahrer und Fortbildung für Disponenten und Fuhrparkleiter
Fahrzeugbeschaffung, Planung und Disposition (Leasing PKW / LKW Beachtung und Rückgabe Reparaturen)
Fahrzeug- und Personaldisposition
Versicherung und Schadenmanagement
Was bedeutet Verkehrsleiter?
Nutzen
Disponenten in Transportunternehmen werden - wie die Fahrer - bei Überschreiten der Lenk- und Ruhezeiten nach dem Bußgeldkatalog zur Verantwortung gezogen. Laut Statistik des Bundesamtes für Güterverkehr wurden 2012 im Güterverkehr ca. 75.000 Verstöße deutscher Kraftfahrer auf deutschen Straßen festgestellt, darunter ca. 23.000 Lenkzeiten und 21.000 Ruhezeiten. Um Bußgelder und Strafen zu vermeiden, ist ein Wissen über die gesetzlichen Vorschriften notwendig.
Diese Weiterbildung zum Disponent vermittelt Ihnen an konkreten Fallbeispielen das erforderliche Know-how, um durch geeignete präventive Maßnahmen Bußgelder im Arbeitsalltag zu vermeiden beziehungsweise verursachergerecht zuzuordnen.
Zielgruppe
Disponenten in Speditionen und Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche sowie Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Kaufmännische Ausbildung von Vorteil
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1569 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
298.11 EUR
Bruttopreis
1867.11 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 14.01.2025
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 14.01.2025
Ziel dieses Webinars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Ziel dieses Webinars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Seminarprogramm
Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie
Beantwortung grundsätzlicher Fragen:
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
- Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
- In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.
Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:
- Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
- Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
- Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
- Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
- Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
- Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
- Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
- Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.
Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:
- Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
- Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
- Können Käufer auf CE vertrauen?
- Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
- Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?
Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.
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Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Maschinenrichtlinie - 2473-WEB - 14.01.2025
Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager,
Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.
Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager,
Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.
Die wichtigste Aufgabe des CE-Koordinators / CE-Beauftragten liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse, die in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während sich einige Unternehmen beharrlich weigern die Richtlinien umzusetzen, treiben andere einen überhöhten Aufwand. Leider werden die gesetzlichen Anforderungen aber dennoch häufig nicht erfüllt, was sich aber erst im Schadensfall herausstellt. Das größte Unternehmensrisiko lauert in diesem Fall übrigens nicht durch das Strafrecht sondern zum Beispiel durch
- Verzögerungen bei Inbetriebnahmen und Abnahmen
- Reklamationen von Kunden
- Nachbesserungen oder Rückrufen
- den Verlust der Versicherungsdeckung
Ziel unserer Ausbildung zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten ist es, die Teilnehmer so rasch als möglich dazu zu befähigen, dass sie alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Abteilungen so koordinieren, dass die gesetzlichen Anforderungen mit möglichst wenig Aufwand erledigt werden. Mit einigen Methoden lassen sich durch Standardisierungen von Lösungen und Prozessen die Engineering- und Dokumentationskosten sogar senken und die Engineeringqualität steigern.
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - 14.01.2025
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - 14.01.2025
Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren
Inhalt
Trends und Treiber für ein Nachhaltigkeitsmanagement
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD; UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs, Klimaschutz und Menschenrechten
- Nationale und europäische Rechtsvorschriften und Initiativen: z. B. CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, Corporate Sustainability Reporting Directive mit ESRS und Taxonomieverordnung und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance(ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement
Überblick über Bezugsnormen
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt, Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Die ISO 26000 - Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen: Kernthemen und Handlungsfelder
- EMAS (als Referenz für Umweltmanagementsysteme)
- Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Global Reporting Initiative (GRI), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) und deren praktische Nutzung
Aufbau Nachhaltigkeitsmanagement
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Basisanalyse - Ermittlung des Gaps zwischen bestehenden Managementsystemregelungen und gängigen Nachhaltigkeitsstandards
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems (NMS) als Projekt
- Überwachung, Messung und Analyse und KVP
Nutzen
Das Seminar Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung CSR-Manager (Corporate Social Responsibility), mit TÜV-Zertifikat, bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Für Betriebe steigt die Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit, um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.
Das Wissen über relevante Bezugsnormen, wie die ISO 26000, hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B.: ISO 50001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards zur Berichterstattung (ESRS, GRI und DNK).
Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Zielgruppe
Personen, die in ihrem Unternehmen Nachhaltigkeitsmanagementaufgaben wahrnehmen oder zukünftig wahrnehmen sollen; Mitarbeitende, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mitwirken; Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementbeauftragte, die die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die bestehenden Managementsysteme vorantreiben sowie Menschenrechtsbeauftragte (§ 4 Abs. 3 LkSG)
Voraussetzungen
Zum Besuch der Nachhaltigkeits-Weiterbildung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Als Abschluss des Seminars is
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IT-Grundlagen und IT-Sicherheit für Datenschutzbeauftragte - 14.01.2025
IT-Sicherheit gemäß DSGVO
Inhalt
IT-Organisation
- Kurzüberblick
Systemkomponenten
- Hardware: Clients und Server
- Firmware
- Betriebssysteme
- Anwendungssoftware
- Anlagensteuerung
- Rechenzentren
Netzkomponenten und Internet
- Überblick
- Netzabgrenzung: Router, Switch, Hub
- Netzarchitekturen
- Intranet und Internet
- Sicherheit: Firewalls und Intrusion-Detection-Systeme
- Network Monitoring
Mobilgeräte
- Mobile Datenspeicher (mobile Festplatten, USB-Sticks)
- Mobiltelefone und Tablets
- Notebooks
- Sicherheit auf Mobilgeräten
Cloud-Dienste
- Überblick - Ausprägungen von Cloud-Diensten (SaaS, PaaS etc.)
- Cloud als Datenspeicher
- Internationale Cloud-Dienste und der Datenschutz
Schutzziele im Datenschutz
- Informationssicherheit, Datenschutz und Datensicherheit
- Schutzziele der DSGVO: Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Belastbarkeit/Skalierbarkeit
- Schutzziele aus unternehmerischer Perspektive
- Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzziele
Gefährdungsszenarien
- Schwachstellen
- Der menschliche Faktor
- Bedrohungen
- Identifikation von Angriffszielen im Unternehmen
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) aus Datenschutz und IT-Sicherheit
- Überblick
- Technische und organisatorische Maßnahmen im Detail
- Kryptografie und Verschlüsselungsalgorithmen
- Pseudonymisierung
- Prüfung der TOMs im Unternehmen
- Aufbauprüfungen und Funktionsprüfungen
- Angemessenheit und Wirksamkeit
- TOMs beim IT-Dienstleister
- Dokumentation
IT-Sicherheitsstandards und Richtlinien
Arbeitsmittel des Datenschutzbeauftragten
Nutzen
In unserem zweitägigen Seminar vermitteln wir Ihnen Grundlagenwissen der Informationstechnik und IT-Sicherheit, welches Sie dazu befähigen soll, informationstechnologische Strukturen und Prozesse im Unternehmen zu verstehen und technische Probleme des Datenschutzes und der IT-Sicherheit richtig einordnen zu können.
Sie werden dazu befähigt, IT-Verantwortliche im Unternehmen aus der Perspektive des technischen Datenschutzes fachgerecht zu unterstützen, die Zusammenhänge zwischen Datensicherheit und Datenschutz einordnen zu können und im Team mit den Mitarbeitern der IT-Abteilung Fragestellungen und Probleme des Datenschutzes gemeinsam zu lösen.
Die Fachbegriffe der IT-Technik sind nach der Teilnahme an diesem Seminar keine Fremdworte mehr für Sie. Diskussionen mit anderen Teilnehmern des Seminars ermöglichen Ihnen, Ihre Erfahrungen auszutauschen, das gewonnene Wissen zu vertiefen und sich gegenseitig zu ergänzen.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich primär an Personen im Unternehmen, welche die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten innehaben oder zukünftig bekleiden werden und zur Erfüllung ihrer Aufgabe ein fundiertes IT-Grundlagenwissen erwerben möchten.
Ebenso ist die Teilnahme für Personen im Management (bspw. CIO) geeignet, die über keinen technischen Hintergrund verfügen und sich einen Überblick über zentrale Themen der Informationstechnik, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit verschaffen möchten.
Voraussetzungen
Da es sich um ein Grundlagen-Seminar handelt, werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt. Eine Teilnahme eignet sich jedoch insbesondere zur Ergänzung des Seminars ?Datenschutzbeauftragter (TÜV) gemäß DSGVO und BDSG-neu.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
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WHG-Grundkurs - 14.01.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - 14.01.2025
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Gohrbandt
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen
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