Veranstaltungskalender

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WHG-Grundkurs - EX/A37/40401101/04082025-1 - 04.08.2025


Inhalt

Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen

Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung

Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen

Nutzen

Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.

Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - EX/A52/10402501/04082025-1 - 04.08.2025

Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung


Inhalt

VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss

Bausollbestimmung und Vergütung

Baunachtragsmanagement

Bezahlung der Bauleistung

Abnahmearten und Abnahmewirkungen

Mängelansprüche des Auftraggebers

Störungen des Bauablaufes

Kündigungsrechte

Sicherheiten am Bau

Nutzen

Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.

Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.

Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.

Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.

Zielgruppe

Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:45

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - EX/A52/10602301/04082025-1 - 04.08.2025

Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG


Inhalt

Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?

Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung

Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?

Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Nutzen

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.

Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.

Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be

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Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/04082025-1 - 04.08.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/04082025-1 - 04.08.2025


Inhalt

- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''

Zielgruppe

Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.

Voraussetzungen

- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

791 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.29 EUR

Bruttopreis

941.29 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A42/60102001/05082025-1 - 05.08.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Interner Auditor - Gesundheits- und Sozialwesen - EX/A52/20351761/05082025-1 - 05.08.2025

Weiterentwicklung und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems


Inhalt

Normative Grundlagen der DIN EN ISO 19011 und DIN EN ISO 17021
- Verschiedene Auditarten und Überblick Auditbegriffe
- Auditprinzipien
- Inhalte der DIN EN ISO 17021

Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Erste Gruppe: Brainstorming zu Umsetzungsmöglichkeiten der Auditprinzipien
- Zweite Gruppe: Brainstorming von zu vermeidenden Verhaltensweisen aufgrund der Auditprinzipien

Auditprogramm
- Auditplanung, Auditumfang, Auditprogrammziele, Ressourcen und Risiken im Auditverfahren

Auditablauf
- Bedeutung, Dokumentenprüfung, Auditumfang und ?roter Faden?

Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Erstellung eines Auditplans und einer Frageliste/Checkliste (roter Faden) mit Bezug auf ISO 9001

Anforderungen an ein Audit
- Eröffnungsbesprechung und Durchführung
- Dokumentation
- Abschlussbesprechung, Auditfeststellungen und Maßnahmenverfolgung

Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Auditfeststellungen - Bewertungen

Auditberichterstellung
- Inhalte und Regelung der Verantwortlichkeiten
- Korrekturmaßnahmen und Wirksamkeitsüberprüfung

Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
- Sender-Empfänger-Modell, Vier-Ohren-Modell
- Eisbergmodell und Aktives Zuhören (nonverbales Verhalten)

Rollenspiele - Durchführung von Auditgesprächen
(Aufteilung in Auditor und audierten Personen durch Trainer)

Reflektion des Auditors durch das Plenum
- Einführungsgespräch
- Fragetechniken und Normenbezug
- Abschlussgespräch
- Nonverbales Verhalten und ?roter Faden?
- Zeitmanagement

Transfereinheit und Ergebnisdiskussion
- Verhalten bei gewissen Auditsituationen

Feedback und Klärung offener Fragen

Nutzen

In der Weiterbildung zum internen Auditor im Gesundheits- und Sozialwesen lernen Sie, interne Audits prozessorientiert, auf der Basis der DIN EN ISO 9001 durchzuführen. Im Rahmen der internen Auditierung erlangen Sie die Grundlagen zur Planung und Durchführung von Prozessaudits. Außerdem erwerben Sie ein Verständnis für die wesentlichen Aspekte des Managements von Prozessen und patientenrelevanten Abläufen. Dazu gehört auch, die grundsätzlichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 19011 an die praxisorientierte Umsetzung Ihrer Einrichtung zu kennen.

Anhand von beispielhaften Dokumenten lernen Sie, sich auf ein QM-Audit vorzubereiten. Sie trainieren, Auditgespräche zu führen und die Anforderungen an die Auditberichterstattung umzusetzen. Hierzu werden Ihnen die Grundlagen der Gesprächs- und Fragetechniken durch viele praktische Übungen (Transfereinheiten) und dem anschließenden Austausch untereinander vermittelt. Darüber hinaus lernen Sie, aus Auditinformationen Auditschlussfolgerungen abzuleiten und die erlernten Methoden auf Ihre Einrichtung zu übertragen.

Der Schwerpunkt des Seminars zum Auditor im Gesundheits- und Sozialwesen liegt auf der Prüfung bereichsbezogener Einrichtungen sowie deren Ausführung und Lenkung. Mit diesem erweiterten QM-Wissen können Sie Ihre Institution, wie z. B. Pflegestationen, Arztpraxen und weitere medizinische Abteilungen, bewerten und verbessern.

Diese Schulung dient als Nachweis für den Kompetenzaufbau von Auditoren zur Durchführung interner Audits im Rahmen der ISO 9001.

Sie haben die Möglichkeit, nach Erfüllung persönlicher Voraussetzung wie QM- und Berufserfahrung, an der branchenunabhängigen Prüfung Qualitätsbeauftragter (TÜV) teilzunehmen. Das ermöglicht weitere branchenunabhängige Ausbildungsschritte wie z. B. Qualitätsmanager (TÜV) und Qualitätsauditor (TÜV) inklusive Personenzertifikat der TÜV NORD CERT Personenzertifizierungsstelle.

Zielgruppe

Dieses Auditorentraining richtet sich an Qualitätsmanagementbeauftragte und interessierte Personen (z. B. Heimleitung, Pflegedi

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BKrFQG - Ladungssicherung für Berufskraftfahrer - EX/A81/60351401/05082025-1 - 05.08.2025

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung

Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt

Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens

Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte

Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern

Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.

Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Schulung Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention - EX/A44/10603301/05082025-1 - 05.08.2025

Geldwäsche(präventions)beauftragter gemäß § 7 Abs. 1 und 4 GwG - Erwerb der Fach- und Sachkunde


Inhalt

Einführung und Grundlagen der Geldwäscheprävention
- Internationale, Europäische und nationale Institutionen und Vorgaben
- Die Aufsicht über die Verpflichteten

Geldwäschegesetz und Kreditwesengesetz und die Auswirkungen in der Praxis
- Grundlagen
- Der Geldwäschebeauftragte

Interne Sicherungsmaßnahmen - Aufbau eines organisationsspezifischen Systems der Geldwäscheprävention
- Regulatorische Grundlagen
- Aufbauvarianten
- Mitarbeiterbezogene Anforderungen und deren Umsetzung
- Geldwäsche - Monitoring
- Die Geldwäscheverdachtsmeldung nach §§ 43-49 GwG

Nutzen

In der Geldwäschebeauftragter-Schulung erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse im Risikobereich der Geldwäscheprävention. Dabei werden strafrechtliche und behördliche genauso beleuchtet wie die zivilrechtlichen Aspekte.

Sie lernen, die Risiken der Geldwäsche in ihrer Organisation zu identifizieren und unter Nutzung vorhandener Managementstrukturen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung und Vermeidung zu entwickeln. Um diese Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, erkennen Sie Zusammenhänge sowohl zum Risikomanagement nach ISO 31000, der Risikobewertung nach ISO 31010 sowie dem Antikorruptionsmanagementsystem (ISO 37001), zum Compliance Managementsystem (ISO 37301) und den Leitlinien zum Hinweismanagement nach ISO 37002. Mit diesem Wissen gelingt es Ihnen, ein effizientes System der Geldwäscheprävention aufzubauen und fortzuentwickeln.

Nötig wird diese Schulung für Geldwäschebeauftragte, da Unternehmen, die Ihrer gesetzlichen Bestellpflicht nachkommen, die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Geldwäschebeauftragten nachweisen müssen. Aufgabe des Unternehmens ist es, das Geldwäschegesetz (GWG) und die damit in Verbindung stehenden Prozesse aktiv umzusetzen und zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, erlangen Sie in diesem Seminar das Wissen über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Geldwäschebeauftragte oder -beauftragter und sind mit den bei der Bestellung eines bzw. einer Geldwäschebeauftragten zu beachtenden Grundsätzen vertraut.

Zielgruppe

Geldwäschebeauftragte und deren gesetzlich zu bestellende Stellvertreter, Compliance-Beauftragte, Compliance-Managementbeauftragte, Beauftragte für Antikorruptionsmanagementsysteme, Compliance-Auditoren (intern/extern), Auditoren für Antikorruptionsmanagementsysteme (intern/extern), Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende, Aufsichtsratsmitglieder, sonstige Führungskräfte sowie weitere am Thema interessierte Parteien

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Verpflichtete nach GwG gemäß § 7 Abs. 1 und 4 müssen selbst sicherstellen, dass die von ihnen eingesetzten Personen (Beauftragter und Stellvertreter) die für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit besitzen.

Auf Basis der ISO 31000 Risikomanagement, der ISO 37301 Compliance-Managementsystem, der ISO 37001 Antikorruptionsmanagementsystem und der ISO 37002 interne Hinweisgebersysteme sowie des GwG und der dazu veröffentlichten Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin werden mit den Teilnehmenden interaktiv erste Arbeitshilfen zur Implementierung der Geldwäscheprävention und Erfüllung der damit verbundenen bindenden Verpflichtungen erarbeitet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1260 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

239.4 EUR

Bruttopreis

1499.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Vivian Dorow
+49 69 9590939-12
akd-f@tuev-nord.de

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Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108201/05082025-1 - 05.08.2025


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung Dokumentation

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Gabelstapler und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Gabelstapler sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Gabelstaplern gemäß DGUV-G 308-001 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Flurförderzeugen,
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Gabelstaplerfahrer

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

292.6 EUR

Bruttopreis

1832.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Webinar: Stufe S: Sensibilisierte Person Hochvolt-Technologie - - EX/A81/60408001/05082025-1 - 05.08.2025

Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (DGUV-I 209-093)


Inhalt

- Einweisung DGUV Information 209-093
- Unterschiede der Hochvolt-Technik in Fahrzeugen
- Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch sowie Servicearbeiten: Innen- und Außenreinigung, Wechsel von Scheibenwischblättern,
Auffüllen von Wischwasser, Benutzung von Befüll-Anschlüssen wie Motoröl oder Kühlwasser, Bedienelementen mit neuen Symbolen
sowie neuer Anschlüsse (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)

Nutzen

Als Basis aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit HV-Fahrzeugen stehen, benötigen Sie die Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person nach DGUV-I 209-093. Diese dient als Grundlage aller weiterführenden Schulungen, die Sie je nach Qualifikation (1S, 2S oder 3S) für bestimmte Arbeiten an HV-Fahrzeugen berechtigen.

Mit dieser werden Sie zur Bedienung von Fahrzeugen mit HV-Systemen, dem bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie Servicearbeiten unterwiesen und berechtigt.

Die Sensibilisierung für HV-Fahrzeuge kann durch geeignete Personen, wie einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP nach Stufe 1S) oder einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden

Zielgruppe

Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter

Zeit

09:00 - 10:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder als Online-Schulung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

225 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

42.75 EUR

Bruttopreis

267.75 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/20401905/05082025-1 - 05.08.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prüfmittelbeauftragter (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Augaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prüfmittelbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

15:30 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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