Veranstaltungskalender

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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 139 - 18.12.2024

Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung


In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.

ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!

Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).

Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.

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Seminar: Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2485-ÖF - 18.12.2024

Juristische Detailbetrachtung der Methodik, Inhalte, Dokumentationsanforderungen, Chancen und Restrisiken


Dieses 1-tägige Seminar richtet sich speziell an Personen, die bereits Erfahrung mit Risikobeurteilungen haben. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich erläutert, welche juristischen Grauzonen bei der Durchführung von Risikobeurteilungen existieren und wie Sie diese Aspekte gewinnbringend berücksichtigen um den mitunter schmalen Grat zwischen Haftungsrisiko und seriöser Kostenoptimierung bestens zu meistern.

Personen, die noch keine oder wenig Erfahrung in diesem Bereich haben empfehlen wir unser Seminar zur Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen. 

Seminarprogramm

  • Grenzen der Maschine: Warum die Produktbeschreibung das zentrale Element der Haftungssteuerung ist.
  • Grundsätze der Integration der Sicherheit:
  • Wann ist Technik geboten und wann reicht Warnung?
  • Bagatellschäden: Nicht immer sind Maßnahmen erforderlich!
  • Welche Gefahren muss man berücksichtigen und welche könnte man "weglassen"?
  • Sicherheit hat ihren Preis: Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
  • Wer schreibt der bleibt: Was soll man wie weit dokumentieren?
  • Vier Augen sehen mehr als zwei!
  • Haftungsminderung durch Gremien- und Gruppenarbeit
  • Der Einfluss externe Dienstleister auf die Haftungssteuerung von Unternehmen
  • Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis, z.B. Lüfter-Brand in Gletscherbahn Kaprun und ICE-Unglück Eschede
  • Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafte Risikobeurteilung, Konstruktion, Instruktion oder „Freigaben“
  • Persönliche Produktverantwortung: Haftungsrisiken der Konstrukteure und Führungskräfte, Gestaltungsmöglichkeiten, Absicherung und Versicherung
  • Die (hohe) Bedeutung von vertraglichen Nebenpflichten: Was muss man wann und wie weit auch ohne Vertragsklausel tun?
  • Die (geringe) Bedeutung der Unterschrift – und was wirklich für Verantwortung und Haftung entscheidend ist. 

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen versierten Anwendern der Maschinenrichtlinie.

Speziell geeignet für

  • Personen, die regelmäßig Risikobeurteilungen durchführen
  • Projektleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Erfahrene Anwender der Maschinenrichtlinie
  • Berater und Dienstleister für Maschinensicherheit



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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 75 - 20.12.2024

Eintägiger Praxis-Workshop, um die gesetzlichen Anforderungen (TRwS) sach- und praxisgerecht umzusetzen


Sachstand zur neuen AwSV!

Das Wasserhaushaltsgesetz stellt an Gewässerschutzbeauftragte vielfältige Aufgaben. Sie müssen sowohl die rechtlichen als auch die technischen Entwicklungen im Bereich des Gewässerschutzes kennen und verfolgen. Dies betrifft ebenso alle Personen, die sich mit dem Gewässerschutz in Betrieben oder Verwaltungen befassen.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie über den Stand der Technik. Die Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz werden ebenso vermittelt wie die neuen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Es werden umfassende und aktuelle  Informationen aus erster Hand geboten, da die Referenten und Referentinnen ihre Kenntnisse selbst unmittelbar in der Praxis, z. B. in Behörden oder in der Verwaltung anwenden und umsetzen.

Die Teilnehmer werden über Neuerungen im Recht der wassergefährdenden Stoffe und komplementären Regelungen anderer Rechtsbereiche sowie über aktuelle Entwicklungen der TRwS informiert.

Die neuen bzw. überarbeiteten TRwS werden dargestellt, wie beispielsweise die TRwS 779 "Allgemeine Technische Regelungen".

Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte zu aktualisieren.

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WEBINAR: Security by Design - IT-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 09.01.2025

2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen


Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden. 

Im 2-tägigen Praxisseminar erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte der IT-Security bei der Konzeption und Planung von Maschinen und Anlagen besonders beachtet werden sollten, um den gesetzlich geforderten "Stand der Technik" auch im Bereich der Security von Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können.  

Seminarprogramm

Grundlagen und Überblick

  • Rechtliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen an Hersteller (z.B. aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Welche Anforderungen von Betreibern an Hersteller gestellt werden müssen - z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz
  • Überblick zu relevanten Standards, insb. zu:
  • IEC 61508 - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme
  • IEC 62443 - Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme
  • ISO/TR 22100-4 - Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheitsaspekte (Cybersicherheit)
  • Warum zwischen IT (Informationstechnologie) und OT (Operational Technology) unterschieden wird 

Security Engineering

  • Warum Security eine Herstelleraufgabe ist und nicht (nur) externen Beratern übergeben werden sollte.
  • Welche Schritte der Security Engineering Prozess enthält.
  • Welche Informationen werden für Security Engineering benötigt und wie werden diese dokumentiert?
  • Modellierung von Anwendungsfällen und "Abhängigkeiten".
  • Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
  • Worauf Sie achten sollten, um Security Engineering effizient umzusetzen.

Security Risikoanalyse

  • Wie Sie Security-Risikoanalysen optimal gestalten.
  • Zusammenhänge zwischen Security Risikoanalysen und Safety Risikoanalysen entsprechend EN ISO 12100.
  • Unterschiede zwischen Security- und Safety-Risiken.
  • Einordnung in den Safety Lifecycle nach IEC 61508
  • Wie Sie Risikometriken sinnvoll erstellen.
  • Wie Sie Gefährdungsszenarien systematisch ermitteln. 
  • Warum Entwickler und Konstrukteure am besten geeignet sind Security Risikoanalysen durchzuführen.

Security for Safety

  • Warum Safety und Security nicht im Widerspruch stehen.
  • Einordnung von Security for Safety in den Security Engineering-Prozess
  • Wie die Safety-Risikoanalysen für die Security genutzt werden.
  • Wie Hazardous Events (Safety) und Threat Events (Security) kombiniert werden.
  • Kombinierte Risikoanalyse für Security for Safety - Welche Standards Hilfestellungen leisten.

Risikobehandlung und "Security by Design"

  • Wie Sie aus den Risiken die richtigen Security-Anforderungen ableiten
  • Welche Abhängigkeiten zu Lieferanten bestehen.
  • Praxisübung: Modellierung von Security-Anforderungen im Denkmodell
  • Was bedeutet "Security by Design"?
  • Wie ein sicherer Produktentwicklungsprozess aussieht. 
  • Unterschiede zwischen "Security by Design" und "Security by Default"
  • Wie Sie das Änderungsmanagement effizient gestalten.

Maschinen und Anlagen im Betrieb - Pflichten für Hersteller und Betreiber

  • Welche Schnittstellen zwischen dem Hersteller und dem Betreiber bestehen - auch nach der Lieferung und Inbetriebnahme.
  • Was muss für eine "Security by Default" Integration beachtet werden?
  • Prinzipien von Security-Architekturen in Systemen und Software
  • Grundsätze für sichere Vernetzung von Systemen
  • Warum Betreiber Schwachstellenanalysen von Herstellern einfordern.
  • Wie Sie Fernzugriffe sicher gestalten.


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Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Maschinenrichtlinie - 2473-WEB - 14.01.2025

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager, 

Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Die wichtigste Aufgabe des CE-Koordinators / CE-Beauftragten liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse, die in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während sich einige Unternehmen beharrlich weigern die Richtlinien umzusetzen, treiben andere einen überhöhten Aufwand. Leider werden die gesetzlichen Anforderungen aber dennoch häufig nicht erfüllt, was sich aber erst im Schadensfall herausstellt. Das größte Unternehmensrisiko lauert in diesem Fall übrigens nicht durch das Strafrecht sondern zum Beispiel durch

  • Verzögerungen bei Inbetriebnahmen und Abnahmen
  • Reklamationen von Kunden
  • Nachbesserungen oder Rückrufen
  • den Verlust der Versicherungsdeckung

Ziel unserer Ausbildung zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten ist es, die Teilnehmer so rasch als möglich dazu zu befähigen, dass sie alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Abteilungen so koordinieren, dass die gesetzlichen Anforderungen mit möglichst wenig Aufwand erledigt werden. Mit einigen Methoden lassen sich durch Standardisierungen von Lösungen und Prozessen die Engineering- und Dokumentationskosten sogar senken und die Engineeringqualität steigern.


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Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Niederspannungsrichtlinie - 2474-WEB - 15.01.2025

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager, Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.



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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie - 2548-WEB - 15.01.2025

In nur einem Tag erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie möglichst effizient erfüllen und was Sie im Rahmen der Risikobeurteilungen konkret tun und dokumentieren müssen.


Im Seminar zur Niederspannungsrichtlinie erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:

  • Welche Anforderungen müssen Hersteller von elektrischen Geräten im Sinne der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen?
  • Welche Nachweisdokumente müssen erstellt werden?
  • Warum muss seit der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU nun auch eine "geeignete Risikoanalyse und -bewertung" durchgeführt werden, und wie läuft das in der Praxis ab?

Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.

Für Diskussionen, individuelle Fragen und Übungen sind Zeiten reserviert.


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WEBINAR: CE perfekt organisieren - Der CE-Koordinator/ CE-Beauftragte in der Praxis - 2201-WEB - 16.01.2025

Im 1-tägigen PraxisWORKSHOP erfahren Sie, wie durch die Schaffung eines CE-Koordinators, CE-Beauftragten, CE-Managers, .... Unternehmensprozesse optimal gestaltet werden. Neben Vorträgen durch die Referenten arbeiten die Teilnehmer an Dokumenten für die konkrete CE-Umsetzung im eigenen Unternehmen.


Seminarprogramm

Rechtliche Aspekte:

  • CE-Koordinator, CE-Beauftragter, CE-Manager,... - Namen sind unwichtig - das Ergebnis zählt!
  • Die Rolle des CE-Koordinators bzw. CE-Beauftragten. Welche Aufgaben sie nicht übernehmen sollten!
  • Die rechtliche Bedeutung von Arbeitsverträgen, Stellenbeschreibungen sowie Arbeits- und Betriebsanweisungen.
  • Achtung vor "gelebter Organisation": CE-Zuständiger, ohne es zu wissen!
  • Wie Sie mit Ihrer Unterschrift Verantwortung übernehmen: Wichtige Unterscheidung von Freigabedokumenten und Formalitäten (z.B. Konformitätserklärung, Risikobeurteilung,...)
  • Vorsicht beim Delegieren von Aufgaben: Häufige Fehler und deren Konsequenzen. Die 10 Regeln des rechtssicheren Delegierens.
  • Wie Sie sich persönlich und Ihr Unternehmen gegen Haftungsfälle schützen können.
  • Interessante Urteile zur (strafrechtlichen) Produkthaftung

Einführung und Überblick

  • Kurzüberblick: Abteilungsübergreifende Anforderungen der Maschinen- und Niederspannungsrichtlinie
  • In welchen Situationen die Schaffung einer eigenen Stelle wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Wichtige Unterscheidung der konkreten Rolle:
  • Der CE-Koordinator / CE-Beauftragter auf Unternehmensebene
  • Der CE-Koordinator / CE-Beauftragter auf Projektebene

CE erfolgreich in Ihre Unternehmensprozesse implementieren:

  • Zusammenhänge zwischen CE und Qualitätsmanagement
  • Erfüllung "gesetzlicher und behördlicher Anforderungen" als Anforderung aus ISO 9001.
  • Stakeholdermanagement: Identifizieren der "interessierten Parteien"
  • Anwenden von prozessorientierten Ansätzen
  • Schnittstellen zwischen Konstruktion, Fertigung, Vertrieb und Einkauf optimal koordinieren.
  • Wie Unternehmen bei geänderten Anforderungen (z.B. aufgrund von Terminverschiebungen) den Überblick bewahren.
  • Effiziente und zweckmäßige Wissensvermittlung in der Organisation - es kann und muss nicht jeder alles wissen!
  • Achtung: Compliance bleibt Chefsache - Executive Summary an die Geschäftsleitung bzw. Vorgesetzte


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WEBINAR: Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 04.02.2025

2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen


Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden. 

Im 2-tägigen Praxisseminar erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte der IT-Security bei der Konzeption und Planung von Maschinen und Anlagen besonders beachtet werden sollten, um den gesetzlich geforderten "Stand der Technik" auch im Bereich der Security von Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können.  

Seminarprogramm

Grundlagen und Überblick

  • Rechtliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen an Hersteller (z.B. aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Welche Anforderungen von Betreibern an Hersteller gestellt werden müssen - z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz
  • Überblick zu relevanten Standards, insb. zu:
  • IEC 61508 - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme
  • IEC 62443 - Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme
  • ISO/TR 22100-4 - Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheitsaspekte (Cybersicherheit)
  • Warum zwischen IT (Informationstechnologie) und OT (Operational Technology) unterschieden wird 

Security Engineering

  • Warum Security eine Herstelleraufgabe ist und nicht (nur) externen Beratern übergeben werden sollte.
  • Welche Schritte der Security Engineering Prozess enthält.
  • Welche Informationen werden für Security Engineering benötigt und wie werden diese dokumentiert?
  • Modellierung von Anwendungsfällen und "Abhängigkeiten".
  • Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
  • Worauf Sie achten sollten, um Security Engineering effizient umzusetzen.

Security Risikoanalyse

  • Wie Sie Security-Risikoanalysen optimal gestalten.
  • Zusammenhänge zwischen Security Risikoanalysen und Safety Risikoanalysen entsprechend EN ISO 12100.
  • Unterschiede zwischen Security- und Safety-Risiken.
  • Einordnung in den Safety Lifecycle nach IEC 61508
  • Wie Sie Risikometriken sinnvoll erstellen.
  • Wie Sie Gefährdungsszenarien systematisch ermitteln. 
  • Warum Entwickler und Konstrukteure am besten geeignet sind Security Risikoanalysen durchzuführen.

Security for Safety

  • Warum Safety und Security nicht im Widerspruch stehen.
  • Einordnung von Security for Safety in den Security Engineering-Prozess
  • Wie die Safety-Risikoanalysen für die Security genutzt werden.
  • Wie Hazardous Events (Safety) und Threat Events (Security) kombiniert werden.
  • Kombinierte Risikoanalyse für Security for Safety - Welche Standards Hilfestellungen leisten.

Risikobehandlung und "Security by Design"

  • Wie Sie aus den Risiken die richtigen Security-Anforderungen ableiten
  • Welche Abhängigkeiten zu Lieferanten bestehen.
  • Praxisübung: Modellierung von Security-Anforderungen im Denkmodell
  • Was bedeutet "Security by Design"?
  • Wie ein sicherer Produktentwicklungsprozess aussieht. 
  • Unterschiede zwischen "Security by Design" und "Security by Default"
  • Wie Sie das Änderungsmanagement effizient gestalten.

Maschinen und Anlagen im Betrieb - Pflichten für Hersteller und Betreiber

  • Welche Schnittstellen zwischen dem Hersteller und dem Betreiber bestehen - auch nach der Lieferung und Inbetriebnahme.
  • Was muss für eine "Security by Default" Integration beachtet werden?
  • Prinzipien von Security-Architekturen in Systemen und Software
  • Grundsätze für sichere Vernetzung von Systemen
  • Warum Betreiber Schwachstellenanalysen von Herstellern einfordern.
  • Wie Sie Fernzugriffe sicher gestalten.


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WEBINAR: Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - 2488-WEB - 11.02.2025

In diesem 1-tägigen WEBINAR erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur GPSR (General Product Safety Regulation). Erfahren Sie, welche Anforderungen relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.


Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) regelt den Verbraucherschutz hinsichtlich Produktsicherheit in Europa neu!

Hersteller und die anderen Wirtschaftsakteure werden vor neue Herausforderungen hinsichtlich Risikoanalyse, Cyber-Security, (digitaler) Produktveränderung, Kennzeichnung und Meldepflichten gestellt.

Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen für Sie relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.

Seminarprogramm

An wen richtet sich die Produktsicherheitsverordnung?

  • Warum insbesondere Hersteller von der Verordnung betroffen sind und welche weiteren Wirtschaftsakteure (z.B. Händler oder Betreiber von Online-Shops) adressiert werden.
  • Was Importeure, die Produkte aus Drittländern (z.B. aus China oder den USA) importieren, unbedingt beachten müssen.
  • Welche Regelungen und Pflichten gelten, wenn ein Produkt über Online-Kanäle bereitgestellt wird.

Welche Produkte sind im Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung?

  • Unterscheidung des harmonisierten Bereichs („CE-Produkte“) und des Bereiches, für die es keine spezifischen Produktsicherheitsvorgaben auf EU-Ebene gibt.
  • Warum Consumer-Produkte immer im Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung sind, auch wenn diese CE-Richtlinien (z.B. der EU-Maschinenverordnung, EU-Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie) unterliegen.
  • Achtung! Warum auch kostenfreie Produkte („Werbegeschenke“ oder „Mitarbeitergeschenke“) in den Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung fallen können!
  • Übung zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs anhand konkreter Beispiele.

Wann ist ein Produkt „sicher“? Beurteilungskriterien für die Sicherheit von Produkten

  • Vorstellung der neuen Beurteilungskriterien gemäß Art. 6 der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
  • Eigenschaften des Produkts
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten („Kombinationsrisiken“)
  • Kennzeichnung des Produkts
  • Verbrauchergruppenspezifische Aspekte
  • Erscheinungsbild des Produkts
  • Cybersicherheit
  • Sich entwickelnde, lernende und prädikative Funktionen

Herstellerpflicht zur Durchführung von Risikoanalysen und Erstellung von technischen Unterlagen

  • Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse und Erstellung von technischen Unterlagen.
  • Welche Anforderungen die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) an die Risikoanalyse stellt.
  • Warum die Norm EN ISO 12100 (Risikobeurteilung von Maschinen) ein probates Mittel zur Durchführung der Risikoanalyse sein kann.
  • Welche beiden Produktkategorien in diesem Kontext zu unterscheiden sind.
  • Warum Hersteller von Verbraucherprodukten ganz besonders auf die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ achten sollten.
  • Welche Aufbewahrungspflichten und Dokumentationsanforderungen existieren.

Weitere wichtige Pflichten der Wirtschaftsakteure

  • Hersteller: Welche zusätzlichen Anforderungen existieren? Kennzeichnungspflichten, Nachmarktpflichten und mehr.
  • Bevollmächtigter: Worauf Sie bei der Übernahme von Pflichten außereuropäischer Hersteller achten sollten.
  • Einführer: Welche erweiterten Prüfpflichten mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verbunden sind und worauf Einführer achten sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Händler: Wie weit gehen die Prüfpflichten und was gilt im Fernabsatz (Online-Handel)?
  • Übergeordnete Pflichten: Welche Anforderungen an Managementsysteme und die Mitwirkung bei Marktüberwachungsverfahren für alle Wirtschaftsakteure existieren.

Wesentliche Produktveränderung und Rückverfolgbarkeit

  • Wann gilt ein Produkt als „wesentlich“ verändert und welche Bedeutung kommt digitalen Veränderungen zu?
  • Wer verantwortet die Produktveränderungen und welche Pflichten ergeben sich daraus?
  • Wie sieht ein Rückverfolgbarkeitssystem gemäß Art. 18 Produktsicherheitsverordnung (GPSR) aus?
  • Welche Anforderungen an die Datenerfassung und -speicherung existieren.

Meldepflichten bei Unfällen und Rückrufen

  • Welche Pflichten haben Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer und Händler einschließlich Shop-Betreiber) bei Unfällen?
  • Was das Safety-Business-Gateway ist und warum Hersteller und andere Wirtschaftsakteure dieses kennen sollten.
  • Welche Prozesse und Verantwortlichkeiten existieren bei der Unfallmeldung?
  • Was ist im Fall eines Rückrufs zu tun?
  • Mehr dazu: Seminar Produktbeobachtung und Rückruf
  • Auswirkungen auf Gewährleistungsrechte und Produkthaftpflichtversicherungen.

Verbraucherrechte und Abhilfemaßnahmen bei Feldmaßnahmen

  • Welche Anforderungen gibt es in Zukunft für Rückrufe und Sicherheitswarnungen?
  • Welche Rechte haben die Verbraucher und warum werden Rückrufe in Zukunft teuer?

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.

Mehr Informationen und zur Anmeldung

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Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 46 - 17.02.2025

IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag)


IHK-Prüfung im Schulungsraum

Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgut-beauftragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.

Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.

Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgaben geschult werden. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Teilnahme an der IHK-Prüfung nachzuweisen. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.

Schulungsunterlagen

In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags enthalten! Sie erhalten das aktuelle ADR 2023, das Buch "GB-Schulung" und einen mehrere Wochen gültigen, persönlichen Online-Zugang für den Gesamt-Fragenkatalog der IHK-Gefahrgutbeauftragtenprüfung inkl. Musterlösungen (ecomed-Verlag). 

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Seminar: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-ÖF - 19.02.2025

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.


Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
  • Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
  • Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
  • Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
  • Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)

EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank

  • Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
  • Schutzart von Gehäusen
  • Luft- und Kriechstrecken
  • Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
  • Einbau von Betriebsmitteln
  • Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
  • Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
  • Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
  • Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank

Bauartnachweis und Stücknachweis

  • Worin unterscheiden sie sich voneinander?
  • Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
  • Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
  • Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
  • Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)

Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau

Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender

Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden

Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.

Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum:

  • Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz)
  • Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz)
  • Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen

  • Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
  • Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
  • Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.


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