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Veranstaltungskalender

Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - 25.11.2024


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

860 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

163.4 EUR

Bruttopreis

1023.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Vertiefungsseminar für (Gebäude-) Energieberater/innen, dena-anerkannt - 438515 - 25.11.2024

Der Lehrgang richtet sich an Gebäudeenergieberater, die mit innovativer Heizungstechnik die Energieeffizienz von Gebäuden im Neubau und Bestand steigern wollen.


Der Lehrgang richtet sich an Gebäudeenergieberater, die mit innovativer Heizungstechnik die Energieeffizienz von Gebäuden im Neubau und Bestand steigern wollen. Im Fokus stehen Technik und Einsatzmöglichkeiten von Gaswärmepumpen. Zukunftsweisende Heizungstechnik wie Eisspeicher, Brennstoffzelle, etc. werden vorgestellt. Beispiele aus der Praxis machen die Technik anschaulich und stellen Tipps für die Beratung dar.


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Arbeitsschutzmanagement-Auditor - 402 - 25.11.2024

Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops. Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011.


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).

Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.

Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.

Das Seminar bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und auditieren zu können.

Es vermittelt die Anforderungen der ISO 45001 sowie die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung in der Praxis. Die Teilnehmer erwerben die Kenntnisse zur Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011 sowie die Durchführung wertschöpfender integrierter Audits. Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.

Die Teilnehmer erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum „Arbeitsschutzmanagementbeauftragten“ nach ISO 45001 sowie zum „internen Auditor nach DIN EN ISO 19011“.

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter - 401 - 25.11.2024

Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).

Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.

Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.

Das Seminar erläutert die Anforderungen der ISO 45001 und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis. Es erläutert die Funktion des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten und bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und weiterentwickeln zu können. 

Zusätzlich lernen Sie Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Workshops werden die erworbenen Kenntnisse vertieft. 

Die Teilnehmer erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten nach ISO 45001.

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Arbeitssicherheit am Bau (RAB 30, Anlage B) - 105 - 25.11.2024

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Erlangung der notwendigen Sachkunde für Baustellen- und Betriebspersonal, Bauherren, Planer, Bauleiter und Unternehmer. Der Lehrgang dient auch dem Erwerb der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage B.


Der Lehrgang dient mit 32 Lehreinheiten auch dem Erwerb der Arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage B.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baugewerbe hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt.

Über die Hälfte aller schweren Arbeitsunfälle ereignet sich auf Baustellen. Die Gefahrensituationen ergeben sich aus ständig wechselnden Verhältnissen der technologischen Abläufe, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und auch daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber ausgeführt werden.

Dies stellt hohe Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu planenden Schutzmaßnahmen.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 25.11.2024

Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 25.11.2024

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem.TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Asbest für Einsteiger - 233 - 25.11.2024

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragte/r - 17 - 25.11.2024

Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne der §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes. Fachkundelehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragte/r


Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen.

Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.

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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft - 51 - 25.11.2024

Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungs­­­vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.

Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.

Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.

Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssions­schutz­beauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

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Naturschutz kompakt - 57 - 25.11.2024

Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.


Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!

Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes beeinflusst.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind umfangreich und komplex: Neben dem Bundes- und Landesrecht ist auch eine Vielzahl europäischer Richtlinien für Zulassungsverfahren von Bedeutung. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in die Natur und die Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten.

Um den damit verbundenen Anforderungen an Planungen gerecht zu werden, ist es sinnvoll und wichtig, sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen im Naturschutz auseinanderzusetzen.

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Qualifizierte Person für Gerüste - 450 - 25.11.2024

Funktions- und Mängelkontrolle vor der Nutzung des Gerüstes


Unfälle mit Gerüsten stellen seit Jahren einen Schwerpunkt bei den schweren bzw. tödlichen Arbeitsunfällen dar. Zum Schutz der Mitarbeiter muss deshalb von jedem Arbeitgeber, der das Gerüst von seinen Beschäftigten nutzen lässt, vor jeder Verwendung das Gerüst durch eine „qualifizierte Person des Gerüstnutzers“ untersucht werden. Dabei hat die qualifizierte Person eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel durchzuführen, sie muss zudem die Eignung des Gerüsts für die vorzunehmende Tätigkeit und die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen überprüft (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV und TRBS 2121, Teil 1, 5.4).

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