Veranstaltungskalender
Schulung gemäß Kapitel 1.3 ADR - Beteiligte Person am Transport von Gefahrgut - 64 - 28.11.2024
Eintägige Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten (ehem. beauftragte/verantwortliche) Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR
Eintägige Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten (ehem. beauftragte/verantwortliche) Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Da die gesetzlichen Bestimmungen im alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - 29.11.2024
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen
HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Rohrleitungen
- Anforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.
In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Gohrbandt
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - 29.11.2024
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar - 29.11.2024
TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Prozessqualität
Inhalt
Übersicht der Änderungen und Neuerungen im VDA Band 6.3: 4. überarbeitete Auflage Januar 2023
VDA 6.3 Update - Ziele der Neuauflage des VDA 6.3 Bands
Darstellung der entfernten Kapitel und Anforderungen aus VDA 6.3:2016
Neue Themen und Anforderungen der VDA 6.3:2023
Darstellung der neuen Forderungen in den VDA 6.3 Prozesselementen
Klassifizierung der Auditmethoden anhand bestehender Risiko- und Einflussfaktoren
Darstellung der Wechselwirkungen zwischen VDA 6.3 und den IATF 16949 Forderungen
Änderungen zu den Anforderungen an Auditoren
Hinweise zu Remote- und Hybrid-Audits
Veränderungen bei der Berechnung des Ergebnisses
Darstellung der Änderungen in der VDA 6.3 Potenzialanalyse
Nutzen
Das Ziel dieser Weiterbildung ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Qualifikation zum VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) zu erhalten. Sie erfüllen damit die Anforderungen der Personenzertifizierungsstelle TÜV NORD CERT an die Aktualisierung Ihres Wissens und können somit Ihr bestehendes Personenzertifikat sowie Ihre TÜV NORD-Auditorenkarte um weitere drei Jahre verlängern. Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Seit Veröffentlichung der ersten Auflage im Jahr 1998 hat sich der VDA-Band 6.3 zum weltweit anerkannten Standard für Prozessaudits in der Automobilbranche entwickelt. In unserem Training Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar gehen wir auf die aktuellen Weiterentwicklungen des VDA-Bandes 6.3 (4. Auflage Januar 2023) und die Änderungen in den einzelnen Core Tools (wie FMEA, PPF-VDA Band 2, 8D Excellence, Special-Core Tools) ein. Das VDA 6.3-Prozessaudit ist integriert in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem und trägt zur Erfüllung der IATF-16949-Anforderungen, der kundenspezifischen bzw. Zertifizierungsanforderungen bei. Somit übernimmt der Prozessauditor eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Prozessqualität. Das Seminar besteht aus einer Kombination aus Vortrag und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen und unseren erfahrenen Referenten bzw. Referentinnen.
Zielgruppe
Prozessauditoren, die ihren Kenntnisstand auf den neuesten Stand bringen möchten und eine Re-Zertifizierung ihres befristeten Zertifikat VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) von TÜV NORD CERT anstreben. Mit dem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Re-Zertifizierung durch die TÜV NORD CERT.
Voraussetzungen
Kenntnisse der Anforderungen an ein Prozessaudit nach VDA 6.3
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16;" Bittte bringen Sie zum Seminar die aktuelle Version des VDA-Bandes 6.3 mit.
Dieser Lehrgang ist Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und Neuausstellung Ihres bestehenden Zertifikats VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - 29.11.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigungen der Lehrgänge Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:15 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kevin Horn
+49 40 8557 2677
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) -Prüfung- - 29.11.2024
Praktische Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements von der Implementation bis zur Zertifizierung
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Betrieblicher Gesungheitsmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 2 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte - 29.11.2024
Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021)
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021).
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein 5 Jahre gültiges akkreditiertes Personenzertifikat der
TÜV NORD CERT, einer von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle.
Zielgruppe
Operativ tätige Führungskräfte von Kontraktoren, die die SGU-Prüfung gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021) ablegen wollen.
Voraussetzungen
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land), Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem positiv bewerteten Zertifizierungsauftrag.
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten. Es werden insgesamt 70 Single Choice Fragen gestellt.
Zugelassene Hilfsmitel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt, welches eine Gültigkeit von 5 Jahren hat.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und dem SCC Regelwerk 017 Version 2021 verbindlich festgelegt.
Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:45 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat einer akkreditierten Personalzertifizierungsstelle;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
170 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
32.3 EUR
Bruttopreis
202.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Britta Vogelsang
0421 22318-14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WEBINAR: Changeover to the new Machinery Regulation - 2443-WEB-E - 29.11.2024
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.
The new Machinery Regulation (MR) replaces the Machinery Directive (MD 2006/42/EC). Don't waste any time and familiarise yourself now with the innovations and changes that affect your product and your conformity assessment process.
This will also enable you to anticipate possible customer demands that require contractual fulfilment of the Machinery Directive now or in the near future.
The half-day online seminar provides you with a compact and well-founded introduction to the new Machinery Regulation.
Seminar programme
Important basic knowledge
What impact the transition from Directive to Regulation will have on businesses
- Why was Directive 2006/42/EC amended?
- By when does which regulation have to be applied?
- Why there is no transitional period and how you can best prepare for the deadline
- Attention! Depending on the duration of projects, you may have to comply with the new Machinery Regulation well before the deadline!
New and changed requirements for design, control system construction and documentation
Many things remain the same! Which relevant requirements are new or changed
- Which - in particular - mechanical changes are relevant
- What needs to be considered for machines with self-changing behaviour
- What is changing with regard to the requirements for control systems and what role security now plays.
- Digital operating instructions: where the limits and stumbling blocks lie.
- What additional content is required in the operating instructions
Changed conformity assessment processes and definitions
Minor changes in the scope - how to determine if your product is affected by a change
- Significant change: Now regulated at European level with the new Machinery Regulation!
- What is changing in the conformity assessment procedures
- When your product falls into the "high-risk machine" category and what this means for you.
- Instructions for use: Why the "Original" label is no longer required.Declaration of conformity: Why it is no longer necessary to name an "authorised representative for compiling technical files" and what else is changing.
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Gefahrgutrecht aktuell - 2025 - 5 - 29.11.2024
Online-Live-Seminar (4 h) für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte/verantwortliche Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie sonstige Interessierte zur Änderung der Gefahrgutvorschriften 2025 (ADR, RID, ADN, GGVSEB, IMDG-Code und IATA-DGR), alle zwei Jahre, Schwerpunkt Verkehrsträger Straße
Online-Live-Seminar (4 h) für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte/verantwortliche Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie sonstige Interessierte zur Änderung der Gefahrgutvorschriften 2025 (ADR, RID, ADN, GGVSEB, IMDG-Code und IATA-DGR), alle zwei Jahre, Schwerpunkt Verkehrsträger Straße
Die neuen Gefahrgutvorschriften gelten ab dem 01.01.2025. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Ab dem 01.01.2025 treten die Änderungen der Gefahrgutvorschriften (ADR, RID und ADN) in Kraft, die im Tagesgeschäft eine Reihe von Teilfragen aufwerfen.
Ziel des eintägigen Seminares</strong> ist es, umfassend auf Fragen, die sich durch die Änderungen der Gefahrgutvorschriften ergeben, einzugehen und rechtliche Änderungen praxisnah zu vermitteln. Schwerpunkt des Seminars sind die Änderungen für den Verkehrsträger Straße (ADR 2025), aber auch Änderungen im Bereich anderer Verkehrsträger wie Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RID und ADN), Seeverkehr (IMDG-Code) und Lufttransport (IATA-DGR) werden berücksichtigt. Die Änderungen in den nationalen Vorschriften mit der GGVSEB und der GGVSee sind ebenfalls Inhalt des Seminares.
Lernen Sie die Grundlagen für die Erfüllung der neuen Anforderungen im Gefahrgutrecht kennen und erleichtern Sie sich so deren optimale Umsetzung in die betriebliche Praxis.
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Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 55 - 29.11.2024
Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz
Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz
Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.
Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:
- Wurde “alles” aufgefangen?
- Wo ist “es” hingelaufen?
- Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?
Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.
Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.
Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).
Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:
- Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
- Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist
Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt
- Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
- Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
- Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 29.11.2024
Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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Störfallrecht aktuell - 536 - 29.11.2024
Eintägiges Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Störfallrecht, geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte
Eintägiges Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Störfallrecht, geeignet zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte
Das Seminar ist als Fortbildung zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbauftragten staatlich anerkannt.
Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung führt zu Ändeurngen bei den Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, bei den Regelungen zu den Betreiber- und Behördenpflichten sowie zur Einführung „störfallrelevanter Genehmigungsverfahren“.
Von der Umsetzung betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
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