Veranstaltungskalender

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WEBINAR: Produktbeobachtungspflicht und Rückrufmanagement - 2486-WEB - 18.02.2026

Pflichten zur Produktbeobachtung kennen und im Ernstfall auf Rückrufe bestmöglich vorbereitet sein. 


Die neue Maschinenverordnung sowie andere produktsicherheitsrechtliche Vorschriften (z.B. EU-Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie, EU-Druckgeräterichtlinie) verpflichten Hersteller dazu,

  • Stichprobenprüfungen von auf dem Markt bereitgestellten Produkten vorzunehmen,
  • diverse Verzeichnisse zu führen,
  • die Händler über die Überwachung auf dem Laufenden zu halten und
  • erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen (etwa Sicherheitswarnungen oder Rückrufe) im Feld vorzunehmen.

Zusätzlich dazu haben Hersteller (grundsätzlich strengere) zivilrechtliche "Verkehrssicherungspflichten", welche ebenfalls Anforderungen an die Produktbeobachtung stellen.

Im 1-tägigen WEBINAR erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die gesetzlichen Pflichten zur Produktbeobachtung zu erfüllen und wie Sie im Fall einer Sicherheitswarnung oder eines Rückrufs einen kühlen Kopf bewahren und ärgerliche Fehler vermeiden.

Seminarprogramm

Rückrufe und Produktbeobachtung: Rechtliche Grundlagen

  • Warum Produktbeobachtung Pflicht ist, nicht nur Kür!
  • Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht – Welche Pflichten Hersteller aus welchem Rechtsgebiet treffen und wer (natürliche Personen, Unternehmen) im Schadensfall haftet.
  • Was Juristen unter dem Begriff „Gefahrabwendungspflicht“ verstehen.
  • Achtung: Passive Produktbeobachtung reicht nicht immer! Wann das Gesetz „aktive“ Produktbeobachtung fordert und was darunter zu verstehen ist.
  • RAPEX-Risikobeurteilung: Warum Hersteller das Verfahren der Marktüberwachungsbehörden kennen sollten, um im Beanstandungsfall mit der Behörde auf Augenhöhe verhandeln zu können! Erläuterungen anhand eines Praxisbeispiels.

Strukturen und Prozesse im Unternehmen: Produktbeobachtungspflichten erfüllen und wichtige Vorbereitungen für mögliche Rückrufe treffen

  • Welche Prozesse und Strukturen Sie in Ihrem Unternehmen aufbauen sollten, um den Produktbeobachtungspflichten gerecht zu werden.
  • An welchen Aspekten (z.B. Menge oder Gefahrenpotential) Sie festmachen, wie weit die Marktbeobachtung gehen muss (z.B. Anzahl der Stichproben oder die Prüftiefe)
  • Die fünf Kernelemente des Rückrufmanagements.
  • Empfehlungen für Ihr Rückrufmanagement zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
  • Erfolgreiche Krisenkommunikation: Wie Sie bei internem und externem Druck Haftungs- und Reputationsrisiken vermeiden.

Ein Produktrückruf droht: Schmerzhafte Fehler vermeiden

  • Keine übereilten Schuldeingeständnisse! Warum und wie Sie insbesondere Ihre Kundenbetreuer sensibilisieren müssen.
  • Produktrückruf oder «normaler» Qualitäts-/ Gewährleistungsfall? Typische Ausgangssituationen und Grauzonen in der Praxis.
  • Wann müssen Sie Behörden über einen möglichen Produktrückruf informieren?
  • Kostenübernahme durch die Versicherung? Warum Sie im Krisenfall Ihre Versicherung frühzeitig informieren sollten.

Haftungs- und strafrechtliche Aspekte bei Produktbeobachtung und Produktrückrufen

  • Welche Haftungsrisiken drohen, wenn Sie Ihren Produktbeobachtungspflichten nicht gerecht werden?
  • Achtung vor schuldhaftem Unterlassen von Rückrufen!
  • Keine Panik: So führen Sie Produktrückrufe seriös durch und vermeiden damit Strafbarkeitsrisiken.
  • Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.


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WEBINAR: Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - 2488-WEB - 19.02.2026

In diesem 1-tägigen WEBINAR erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur GPSR (General Product Safety Regulation). Erfahren Sie, welche Anforderungen relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.


Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) regelt den Verbraucherschutz hinsichtlich Produktsicherheit in Europa neu!

Hersteller und die anderen Wirtschaftsakteure werden vor neue Herausforderungen hinsichtlich Risikoanalyse, Cyber-Security, (digitaler) Produktveränderung, Kennzeichnung und Meldepflichten gestellt.

Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen für Sie relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) regelt den Verbraucherschutz hinsichtlich Produktsicherheit in Europa neu!

Hersteller und die anderen Wirtschaftsakteure werden vor neue Herausforderungen hinsichtlich Risikoanalyse, Cyber-Security, (digitaler) Produktveränderung, Kennzeichnung und Meldepflichten gestellt.

Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen für Sie relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.

Seminarprogramm

An wen richtet sich die Produktsicherheitsverordnung?

  • Warum insbesondere Hersteller von der Verordnung betroffen sind und welche weiteren Wirtschaftsakteure (z.B. Händler oder Betreiber von Online-Shops) adressiert werden.
  • Was Importeure, die Produkte aus Drittländern (z.B. aus China oder den USA) importieren, unbedingt beachten müssen.
  • Welche Regelungen und Pflichten gelten, wenn ein Produkt über Online-Kanäle bereitgestellt wird.

Welche Produkte sind im Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung?

  • Unterscheidung des harmonisierten Bereichs („CE-Produkte“) und des Bereiches, für die es keine spezifischen Produktsicherheitsvorgaben auf EU-Ebene gibt.
  • Warum Consumer-Produkte immer im Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung sind, auch wenn diese CE-Richtlinien (z.B. der EU-Maschinenverordnung, EU-Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie) unterliegen.
  • Achtung! Warum auch kostenfreie Produkte („Werbegeschenke“ oder „Mitarbeitergeschenke“) in den Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung fallen können!
  • Übung zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs anhand konkreter Beispiele.

Wann ist ein Produkt „sicher“? Beurteilungskriterien für die Sicherheit von Produkten

  • Vorstellung der neuen Beurteilungskriterien gemäß Art. 6 der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
  • Eigenschaften des Produkts
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten („Kombinationsrisiken“)
  • Kennzeichnung des Produkts
  • Verbrauchergruppenspezifische Aspekte
  • Erscheinungsbild des Produkts
  • Cybersicherheit
  • Sich entwickelnde, lernende und prädikative Funktionen
  • Herstellerpflicht zur Durchführung von Risikoanalysen und Erstellung von technischen Unterlagen

Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse und Erstellung von technischen Unterlagen.

  • Welche Anforderungen die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) an die Risikoanalyse stellt.
  • Warum die Norm EN ISO 12100 (Risikobeurteilung von Maschinen) ein probates Mittel zur Durchführung der Risikoanalyse sein kann.
  • Welche beiden Produktkategorien in diesem Kontext zu unterscheiden sind.
  • Warum Hersteller von Verbraucherprodukten ganz besonders auf die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ achten sollten.
  • Welche Aufbewahrungspflichten und Dokumentationsanforderungen existieren.

Weitere wichtige Pflichten der Wirtschaftsakteure

  • Hersteller: Welche zusätzlichen Anforderungen existieren? Kennzeichnungspflichten, Nachmarktpflichten und mehr.
  • Bevollmächtigter: Worauf Sie bei der Übernahme von Pflichten außereuropäischer Hersteller achten sollten.
  • Einführer: Welche erweiterten Prüfpflichten mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verbunden sind und worauf Einführer achten sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Händler: Wie weit gehen die Prüfpflichten und was gilt im Fernabsatz (Online-Handel)?
  • Übergeordnete Pflichten: Welche Anforderungen an Managementsysteme und die Mitwirkung bei Marktüberwachungsverfahren für alle Wirtschaftsakteure existieren.

Wesentliche Produktveränderung und Rückverfolgbarkeit

  • Wann gilt ein Produkt als „wesentlich“ verändert und welche Bedeutung kommt digitalen Veränderungen zu?
  • Wer verantwortet die Produktveränderungen und welche Pflichten ergeben sich daraus?
  • Wie sieht ein Rückverfolgbarkeitssystem gemäß Art. 18 Produktsicherheitsverordnung (GPSR) aus?
  • Welche Anforderungen an die Datenerfassung und -speicherung existieren.

Meldepflichten bei Unfällen und Rückrufen

  • Welche Pflichten haben Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer und Händler einschließlich Shop-Betreiber) bei Unfällen?
  • Was das Safety-Business-Gateway ist und warum Hersteller und andere Wirtschaftsakteure dieses kennen sollten.
  • Welche Prozesse und Verantwortlichkeiten existieren bei der Unfallmeldung?
  • Was ist im Fall eines Rückrufs zu tun?
  • Mehr dazu: Seminar Produktbeobachtung und Rückruf
  • Auswirkungen auf Gewährleistungsrechte und Produkthaftpflichtversicherungen.

Verbraucherrechte und Abhilfemaßnahmen bei Feldmaßnahmen

  • Welche Anforderungen gibt es in Zukunft für Rückrufe und Sicherheitswarnungen?
  • Welche Rechte haben die Verbraucher und warum werden Rückrufe in Zukunft teuer?

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.


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Seminar: Funktionale Sicherheit in der Softwareentwicklung nach EN ISO 13849 - 2447-ÖF - 24.02.2026

Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen"


Wie diese Anforderungen erfüllt werden, erläutern die für den Maschinen- und Anlagenbau besonders wichtigen Normen EN ISO 13849-1 und -2. Neben der Auswahl von Komponenten und deren Verkabelung (Hardware) spielt für die Sicherheit auch die Software eine immer stärkere Rolle! 

Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie die wesentlichen Anforderungen bei der Entwicklung von Anwendersoftware (Funktionsplan, Structured Text, AWL) berücksichtigen um eine lesbare, verständliche, testbare und wartbare Software zu entwickeln.

Seminarprogramm

Rechtliche und normative Zusammenhänge

  • Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
  • EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
  • Von der Risikobeurteilung zu den wesentlichen Anforderungen sicherheitsbezogener Anwendersoftware gemäß EN ISO 13849-1 und -2

EN ISO 13849: Essentielles Wissen für Softwareentwickler

  • Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen gemäß EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Sicherheitsbezogene Anwendersoftware von Maschinen 

  • Softwarelebenszyklus (V-Modell)
  • Structured Text (ST), Funktionsplan (FUP), Anweisungsliste (AWL) – Was Sie bei den unterschiedlichen Softwarearten beachten sollten.
  • Softwarearchitektur
  • Programmierrichtlinien
  • Fehlervermeidende Maßnahmen – Wann sind z.B. Code-Reviews erforderlich?
  • Spezifikation und Auslegung der Software 
  • Zusammenhang zwischen Embedded- und Anwendersoftware
  • Testmaßnahmen
  • Modifikation von Software
  • Anforderung von Software an Standardkomponenten
  • Technische Dokumentation
  • Matrixmethode des IFA und SOFTEMA anhand eines Beispiels

Validierung sicherheitsbezogener Anwendersoftware    

  • Allgemeine Anforderungen der Validierung
  • Softwareanalyse und Tests
  • Validierungsplan
  • Dokumentation


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Seminar: Erstellen von Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen - 2478-ÖF - 24.02.2026

Im zweitägigen Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden. Die Maschinenrichtlinie sowie die Maschinenverordnung fordern, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, zu jeder Maschine oder Anlage eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Welchen Inhalt und welche Form diese Betriebsanleitung haben muss, definieren neben der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung insbesondere die Norm EN IEC/IEEE 82079-1 sowie weitere Normen und Richtlinien mit Bezug zur Maschinensicherheit. Im 2-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen sowie praxisnahe Empfehlungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.


Seminarprogramm

Basiswissen zu den Anforderungen an Anleitungen (Betriebsanleitungen, Montageanleitungen) nach EN IEC/IEEE 82079-1

  • Zielgruppenanalysen: An wen richtet sich Ihre Betriebsanleitung?
  • Wie Sie den Wissensstand der Anwender bestimmen und berücksichtigen
  • Anforderungen an Textgestaltung, Layout, Illustrationen, ...
  • Sicherheitsinformationen und Warnhinweise richtig und effizient erstellen
  • Warnhinweise nach der SAFE-Methode strukturieren
  • Terminologie: Warum Terminologiearbeit bei der Erstellung von Betriebsanleitungen unerlässlich ist
  • Stolperfallen erkennen: So vermeiden Sie typische Fehler, z.B. Reizüberflutung, Overwarning!, ...

Rechtliche und normative Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen

  • Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Inhalt, Sprache, Form) – und was sich mit der Maschinenverordnung ändert
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Betriebsanleitung (Maschinen) und Montageanleitung (unvollständige Maschinen)
  • Anforderungen aus weiteren Richtlinien, z.B. ATEX, Druckgeräte, EMV, Outdoor-Richtlinie, …
  • Normative Anforderungen an die Betriebsanleitung – Was fordert die Norm zur Risikobeurteilung (EN ISO 12100) bzgl. der Betriebsanleitung?
  • Welche Anforderungen ergeben sich aus B-Normen, z. B.:
  • EN ISO 20607 (Betriebsanleitungen für Maschinen)
  • EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen) oder
  • EN ISO 13849-1/2 (Auslegung und Validierung sicherheitsrelevanter Steuerungen)
  • So berücksichtigen Sie Anforderungen aus produktspezifischen C-Normen systematisch!
  • Digital oder doch (noch) Papier? – Dürfen Betriebsanleitungen für Maschinen auch digital bereitgestellt werden oder muss es noch immer die klassische Papierform sein? Mit welchen Trends auf technischer, ökonomischer und rechtlicher Seite ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
  • Betriebsanleitungen für Anlagen: Warum die Summe der (Einzel)Betriebsanleitungen und Montageanleitungen keine hinreichende (Gesamt)Betriebsanleitung darstellt. Tipps und Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen für Maschinen-Anlagen in der Praxis.
  • Benötigen auch Eigenbau- oder Versuchsmaschinen eine Betriebsanleitung?
  • Was passiert, wenn Anleitungen fehlerhaft sind oder gar gänzlich fehlen? Lernen Sie die Begriffe „Instruktionspflichten“ und „Instruktionsfehler“ kennen und verstehen Sie deren Bedeutung anhand von bekannten Urteilssprechungen.

Optimale Zusammenarbeit innerhalb von Abteilungen

  • Produktanalyse: Was muss der Technische Redakteur über das Produkt wissen, um eine Betriebsanleitung erstellen zu können?
  • Entwicklung und Konstruktion – Informationslieferanten für die Erstellung von Betriebsanleitungen
  • Einkauf – Worauf Sie bei der Beschaffung von Komponenten (z. B. unvollständige Maschinen) achten sollten. Auf welche Dokumente Sie rechtlich Anspruch haben und was Sie per Vertrag regeln sollten.
  • Verkauf/Marketing – Welche Einschränkungen (z. B. in Vertriebsprospekten) gibt es in Bezug auf Instruktionen oder Anleitungen und welche rechtlichen Auswirkungen kann dies haben?
  • Die Rolle der Betriebsanleitung im Arbeitsschutz/Arbeitnehmerschutz
  • Die Rolle der Betriebsanleitung bei der Zulassung von Produkten

Tools als Hilfsmittel zum Erstellen von Betriebsanleitungen

  • Wann sich der Einsatz von Redaktionssystemen lohnt
  • Best Practice: Erstellung und Verwendung von funktionalen Dokumentvorlagen (z.B. Word)

Praxistipps zur Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen

  • Worauf Sie bei der Erstellung von Betriebsanleitungen besonders achten sollten.
  • Wie Sie die „bestimmungsgemäße Verwendung“ und die „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen“ in der Betriebsanleitung berücksichtigen.
  • Warum Hinweise auf Restgefährdungen wichtig und gefordert sind.
  • So vermeiden Sie typische Zeitfresser bei der Erstellung von Anleitungen!
  • Worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (z. B. Übersetzer, Dienstleister, Druckerei usw.) unbedingt achten sollten.

Während des gesamten Seminars werden praktische Übungen durchgeführt und konkrete Beispiele besprochen – gern auch Anwendungsfälle der Teilnehmer


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Seminar: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-ÖF - 25.02.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.


Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
  • Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
  • Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
  • Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
  • Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)

EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank

  • Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
  • Schutzart von Gehäusen
  • Luft- und Kriechstrecken
  • Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
  • Einbau von Betriebsmitteln
  • Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
  • Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
  • Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
  • Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank

Bauartnachweis und Stücknachweis

  • Worin unterscheiden sie sich voneinander?
  • Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
  • Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
  • Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
  • Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)

Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau

  • Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender
  • Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden
  • Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.
  • Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum: Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz), Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz), Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen

  • Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
  • Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
  • Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.



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WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 26.02.2026

In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.


Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.

Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.

Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.

Seminarprogramm

Wichtiges Basiswissen

  • Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
  • Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
  • Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
  • Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
  • Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!

Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation

  • Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
  • Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
  • Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
  • Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
  • Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
  • Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.

Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen

  • Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
  • Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
  • Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
  • Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
  • Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
  • Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.

So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient

  • Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im  Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
  • Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
  • Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
  • Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.

Wir halten Sie informiert!

Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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WEBINAR: Passage au nouveau règlement machines - 2443-WEB-F - 26.02.2026

Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité. Avancez également les éventuelles demandes de vos clients qui exigent déjà ou exigeront dans un avenir proche une conformité contractuelle avec le RM. Le séminaire en ligne d'une demi-journée vous permet de vous familiariser rapidement avec le nouveau règlement machines de manière compacte et approfondie.


Programme du séminaire:

Connaissances de base importantes

  • Quel est l'impact du passage de la directive au règlement pour les entreprises.
  • Pourquoi la directive 2006/42/CE a-t-elle été modifiée ?
  • Jusqu'à quand telle ou telle disposition doit être appliquée?
  • Pourquoi il n'y a pas de période de transition et comment se préparer au mieux à la date butoir.
  • Attention ! Selon la durée des projets, il se peut que vous deviez tenir compte du nouveau règlement machines bien avant la date butoir!

Exigences nouvelles et modifiées en matière de conception, de construction de commandes et de documentation

  • Beaucoup de choses restent identiques ! Quelles sont les nouvelles exigences ou celles qui ont été modifiées ?
  • Quelles modifications - notamment mécaniques - sont pertinentes.
  • Ce dont il faut tenir compte pour les machines dont le comportement se modifie automatiquement.
  • Ce qui change en ce qui concerne les exigences posées aux systèmes de commande et le rôle que joue désormais la sécurité.
  • Notices d'utilisation numériques : où se trouvent les limites et les écueils.
  • Quels contenus supplémentaires sont exigés dans les notices d'utilisation.

Processus d'évaluation de la conformité et définitions modifiés

  • Modification mineure du champ d'application - comment déterminer si votre produit est concerné par une modification.
  • Changement important : avec le nouveau règlement machines, il est désormais réglementé au niveau européen!
  • Ce qui change dans les procédures d'évaluation de la conformité.
  • Quand votre produit entre dans la catégorie des "machines à haut risque" et ce que cela signifie pour vous.
  • Notice d'utilisation : pourquoi la mention "original" n'est plus nécessaire.
  • Déclaration de conformité : pourquoi il n'est plus nécessaire de mentionner le "mandataire chargé d'établir le dossier technique" et ce qui change par ailleurs.

Comment planifier le passage au numérique de manière proactive et rentable

  • Attention : les informations doivent toujours être diffusées dans l'entreprise en fonction du groupe cible. Évitez la "surinformation" inutile.
  • Pourquoi le nouveau Règlement peut aussi être l'occasion de mettre au jour des processus inefficaces et de remettre le thème de la sécurité des machines sur de nouvelles bases.
  • Les 5 causes les plus fréquentes de coûts inutiles dans le processus de sécurité et comment les détecter et les éviter dans le cadre du passage au nouveau règlement machines.
  • Conseils et recommandations sur la manière d'apaiser les craintes et les inquiétudes de vos collègues concernant la sécurité des machines et le passage au nouveau Règlement.


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WEB-Seminar: Was Geschäftsführer und Führungskräfte über die CE-Kennzeichnung wissen sollten - 2437-WEB - 27.02.2026

Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.


In diesem kompakten WEB-Seminar erhalten die Teilnehmer in nur zwei Stunden Antworten auf wichtige organisatorische und juristische Fragen zur CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus wird im Webinar dargestellt, mit welchen einfachen Maßnahmen jegliche Form von Bürokratismus verhindert werden kann. Antworten zu wichtigen haftungsrechtlichen Fragen und Tipps zur perfekten CE-Organisation runden das Thema ab.

Seminarprogramm

Die wichtigsten organisatorischen und juristischen Fragen zu CE

  • Wer ist "Hersteller" von Maschinen, Anlagen oder elektrischen Geräten? Welche Pflichten sind damit verbunden?
  • Welche Pflichten haben Geschäftsführer? Was die Unterschrift unter die Konformitätserklärung bedeutet.

Wichtige haftungsrechtliche Fragen

  • Welche haftungsrechtlichen Aspekte bestehen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Welche "Angriffsrichtungen" existieren?
  • Wie Sie Ihr Unternehmen, sich und Ihre Mitarbeiter vor Haftungen schützen.
  • Worauf Vorgesetzte beim Delegieren von Aufgaben im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung achten sollten.
  • Achtung vor Versäumnissen bei den Organisationspflichten!

Tipps zur optimalen CE-Organisation - Bürokratismus vermeiden!

  • Wie durch proaktives CE-Management Kosten gespart werden.
  • Der Prozess der Risikobeurteilung - Welche Voraussetzungen für ein effizientes sicherheitstechnnisches Engineering existieren sollten.
  • Lohnt sich der Einsatz eines CE-Koordinators / CE-Beauftragten? Welche Aufgaben er übernehmen kann und wofür er die Verantwortung nicht übernehmen sollte!
  • Kritische Erfolgsfaktoren zur effizienten CE-Umsetzung
  • Diskussion individueller Fragen


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Innovations- und Technologiemanagement (M.Sc.) - WBH - 02.03.2026

Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor.


Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor. Nur im perfekten Zusammenspiel gelingen die großen Transformationen der Digitalisierung und der nachhaltigen Entwicklung. Dies betrifft zentrale Zukunftsthemen wie z. B.:

  • Energiewende beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger
  • zukunftsgerichtete Mobilität beim Umstieg auf alternative Antriebe
  • Industrie 4.0 als Übergang zur digitalen Fabrik mit additiver Fertigung
  • Künstliche Intelligenz in der Gesundheitswirtschaft mit individualisierter Therapie
  • Smart City als Inbegriff für umfassende Entwicklungskonzepte zu lebenswerten Städten
  • New Work als Arbeitswelt der Zukunft mit Home Office, Coworking Spaces, digitalen Nomaden und virtuellen Meetings.

Machen Sie Ihre Organisation „innovationsstark“ und „technologiekompetent“ – und bereiten Sie sich bestmöglich vor auf die Herausforderungen der so genannten VUCA-Welt.

Alle diese Zukunftsthemen bedürfen neben Offenheit und Mut zu Veränderung der sorgsamen Planung. Zukunftsrobuste Entscheidungen erfordern Weisheit und Weitblick, und sie basieren auf technologischem Sachverstand, verbunden mit dem Spirit für Innovationen bei: Technologien, Geschäftsmodellen, Produkten & Services sowie im Denken, Verhalten der Akteure und in der Gesellschaft.

Ihr Kontakt

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

Mehr Info

https://www.wb-fernstudium.de/kursseite/master-studiengang-innovations-und-technologiemanagement-msc.html"

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Nachhaltigkeitstechnologien und -management (M. Sc.) - WBH - 02.03.2026

Um Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltiger zu gestalten und globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Biodiversitätsverlust zu begegnen, müssen Industrie, Mobilität, Energie und Ernährung transformiert werden. Große Aufgaben, die beste Karriereperspektiven bieten: gerade für diejenigen, die technologische und ökonomische Nachhaltigkeitskompetenzen mitbringen.


Das Masterstudium vermittelt Ihnen in vier Kernmodulen interdisziplinär die theoretischen Grundlagen nachhaltiger Entwicklung.

  • Sie lernen ökonomische Nachhaltigkeitstheorien und -konzepte kennen.
  • Ebenso stehen Themen wie Unternehmensverantwortung und nachhaltige Finanzwirtschaft auf dem Lehrplan.
  • Im Vertiefungsbereich Nachhaltigkeitsmanagement können Sie zwischen den Themen Nachhaltigkeitscontrolling und -bewertung, Nachhaltigkeit globaler Wertschöpfungsketten, Responsible Innovation sowie Nachhaltigkeitsmarketing und -kommunikation wählen.

Im 2. Semester befassen Sie sich mit Grundlagen der Nachhaltigkeitstechnologien und spezialisieren sich auf eine Studienrichtung: Sie können sich dabei zwischen Nachhaltige Energietechnologien, Nachhaltige Mobilität sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit entscheiden. Alle drei sind auf die aktuellen Transformationsbereiche und -erfordernisse in verschiedenen Branchen (Mobilität, Energie, Produktion und Konsum) ausgerichtet – und damit von hoher beruflicher Relevanz.

Im Bereich der Anwendungsorientierung üben Sie praxisnah das wissenschaftliche Arbeiten mit Forschungsmethoden ein: einerseits in Form einer Vertiefungsarbeit zum Nachhaltigkeitsmanagement, andererseits in der Zukunftswerkstatt@WBH – einem innovativen Lehrformat, bei dem Sie tutoriell betreut eigenständige Forschungsarbeit leisten.

Im dritten Semester beweisen Sie Ihr Können in einer Masterarbeit und einem Kolloquium, mit denen Sie Ihr Studium erfolgreich vollenden.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

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Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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Nachhaltigkeitsmanagement (MBA) - WBH - 02.03.2026

Nachhaltigkeit heißt, in die Zukunft zu investieren und den Ressourcennachschub dauerhaft zu sichern. Dabei spielt das Management von Unternehmen und Organisationen eine zentrale Rolle, egal ob Industrieunternehmen, öffentliche Einrichtung, Start-up oder NGO. Umso wichtiger ist es, Entscheidungsträger:innen mit zukunftsfähigen Managementkompetenzen auszurüsten.


Der Studiengang vermittelt Ihnen die Konzepte, Methoden und Instrumente des Nachhaltigkeitsmanagements in allen zentralen Managementbereichen. Globale Nachhaltigkeitspolitik und -strategien stehen genauso auf dem Studienplan wie nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenmanagement.

  • Sie lernen Nachhaltigkeit als strategischen Wettbewerbsvorteil kennen.
  • Sie erfahren, wie Sie Unternehmensstrategien, Unternehmens- und Personalführung nachhaltig gestalten.
  • Außerdem machen wir Sie im Bereich „Sustainable Finance“ fit.
  • Im Vertiefungsbereich Nachhaltigkeitsmanagement erweitern Sie Ihre Fähigkeiten in einem der Themen Nachhaltigkeitscontrolling und -bewertung, Nachhaltigkeit globaler Wertschöpfungsketten, Responsible Innovation oder Nachhaltigkeitsmarketing und -kommunikation.

Mit der Wahl setzen Sie den individuellen Schwerpunkt Ihres Studiums. Im Bereich der wissenschaftlichen Anwendungsorientierung üben Sie einerseits das wissenschaftliche Arbeiten mit Forschungsmethoden ein. Andererseits arbeiten Sie fallstudienbasiert an Management- und Nachhaltigkeitsprojekten.

Im dritten Semester beweisen Sie Ihr Können in einer Masterarbeit und einem Kolloquium, mit denen Sie Ihr Studium erfolgreich vollenden.

Ihr Kontakt

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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https://www.wb-fernstudium.de/kursseite/master-studiengang-nachhaltigkeitsmanagement.html

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Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure) (M. Sc.) - WBH - 02.03.2026

Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., öffnet Ihnen die Türen zu einer gefragten Karriere in der Industrie. Ausgestattet mit einem einzigartigen Mix aus technischen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten, sind Wirtschaftsingenieure maßgebliche Treiber von Innovationen und Veränderungen. Sie gestalten aktiv die digitale Transformation und fördern nachhaltige Lösungen in modernen Unternehmen. Dieses Studium baut auf Ihren technischen Vorkenntnissen auf und erweitert sie um wertvolles betriebswirtschaftliches Know-how, um Sie optimal auf Ihre Rolle als Fach- oder Führungskraft vorzubereiten.


Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., hat eine Regelstudienzeit von drei Semestern und zeichnet sich durch seinen modularen Aufbau und die flexible Anpassungsfähigkeit an Ihre individuellen Ausbildungsziele aus.

Im ersten Semester werden die grundlegenden Kenntnisse im Wirtschaftsingenieurwesen gelegt. Sie erwerben essenzielles Wissen in den Bereichen Unternehmensführung, strategisches Management, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Finanzwesen und Controlling sowie internationales Management. Im zweiten Semester haben Sie die Möglichkeit, sich in einer von vier Spezialisierungsrichtungen zu vertiefen: Unternehmensführung, Produkt- & Servicemanagement, Operations & Supply Chain Management oder Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitstransformation.

Ergänzend zu den theoretischen Inhalten bieten eine Zukunftswerkstatt, eine Team-Projektarbeit und eine Vertiefungsarbeit praxisnahe Anwendungs- und Vertiefungsmöglichkeiten des erlernten Wissens. Der Masterstudiengang wird mit einer Masterarbeit und einem Kolloquium abgeschlossen, die Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten auf den Prüfstand stellen und Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft vorbereiten.

Ihr Kontakt

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

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