Veranstaltungskalender
Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 7 - 19.12.2025
UPDATE 2025. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
UPDATE 2025. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
UPDATE 2025
Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.
Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde
Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium.
Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen. Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.
Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, die Untersuchung, die Dokumentation und die Aufbewahrung der Proben erfolgen nach den in § 6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.
Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und die Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekanntgegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.
§ 6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.
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Asbest - 233 - 19.12.2025
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 19.12.2025
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 19.12.2025
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe,TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 19.12.2025
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen - EX/A81/50251204/22122025-1 - 22.12.2025
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Auch Inhouseschulung sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
285 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
54.15 EUR
Bruttopreis
339.15 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Absicherung von Arbeitsstellen auf Straßen innerorts, Landstraßen und BAB - EX/A81/50251205/22122025-1 - 22.12.2025
gem. MVAS 99 / RSA 21
Inhalt
- Rechtsgrundlage und Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verantwortung / Haftung / Verkehrssicherungspflicht
- Arbeits- und Umweltschutz
- Planung, Durchführung und Kontrolle
- Baugruben
- Regelpläne RSA 21
- Leitelemente / Warnposten / Warnkleidung
- Verkehrsführung
Nutzen
Störstellen im öffentlichen Straßenverkehr, die den Verkehrsfluss behindern, sind nicht nur für die Verkehrsteilnehmer gefährlich, sondern auch für die Beschäftigten der Baustelle. Um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden,
ist ein sichere Kennzeichnung der Gefahrenstelle notwendig.
Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, mangelnde Überwachung oder fehlerhafte Absicherung können zu Schadensersatzansprüchen führen.
In unserem Seminar erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse um fach- und sachgerecht eine Absicherung einer Gefahrenstelle innerorts, auf Land- und Bundesstraßen sowie auf Bundesautobahnen durchzuführen.
Sie erhalten die einschlägigen Kenntnisse und Befähigung, verkehrslenkende Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Eine Korrespondenz und Umsetzung, zwischen Behörden und Ausführenden als Partner auf Augenhöhe, ist die Zielsetzung, den Herausforderungen einer Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum gerecht zu werden.
Zielgruppe
Bauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, KatastrophenschutzBauleiter, Poliere von Straßenbauunternehmen, Bauhöfe, Kommunen, Gemeinden, Städte, Straßenmeistereien,
Verkehrsbehörden, Verkehrssicherungsfirmen, Ausführende Mitarbeiter und verantworltlcihe benannnte Personen, Feuerwehren, THW, Hiflsorganisationen, Katastrophenschutz
Voraussetzungen
-keine Voraussetzungen
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
8; - Inhouseangebote sind möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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E-Learning: Cybersecurity Awareness - EX/A51/10208107/31122025-1 - 31.12.2025
Mitarbeitende sensibilisieren - Grundlagen kennen, Cyberangriffen vorbeugen, sicher mobil arbeiten
Inhalt
Modul 1: Grundlagen der Informationssicherheit und des Datenschutzes
Definition Informationssicherheit
- Informationssicherheit
- Datensicherheit
- IT-Sicherheit
- Datenschutz
Relevanz von Informationssicherheit
- Datenschutzverletzungen
- Cyberangriffe
- Der Mensch als Schwachstelle
Datenschutz
- Definition Datenschutz
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Erlaubnis zur Datenverarbeitung
Arten von Daten
- Interne und externe Daten
- Vertrauliche Daten
- Öffentliche Daten
- Personenbezogene Daten
Modul 2: Sicherer Arbeitsplatz, sicher mobil arbeiten
Sicherer Arbeitsplatz
-Umgang mit analogen Dokumenten
-Datensicherheit auf Endgeräten
-Sichere Passwörter
-Unseriöse Webseiten
-Dateitypen und ihre Risiken
Sicher mobil arbeiten
-Sicherheitslücken im Homeoffice
-Öffentliches WLAN und VPN
-Arbeiten in der Öffentlichkeit
Modul 3: Verhalten bei Cyberangriffen
Arten von Cyberangriffen
-Schadsoftware
-Anzeichen einer Infektion mit Schadsoftware
-Social Engineering
-Phishing
-Smishing
-Vishing
-Media Dropping
-Wirtschaftsspionage
-Identitätsdiebstahl
Verhalten bei einem Cyberangriff
-Verhalten bei einem Hackerangriff
-Umgang mit Identitätsdiebstahl
-Umgang mit gestohlenen oder verlorenen Endgeräten
Nutzen
In der heutigen digitalen Welt ist Cyberkriminalität ein stetig wachsendes Risiko, das Unternehmen weltweit betrifft. Häufig sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Ziel von Cyberangriffen, denn sie gelten als eine der größten Schwachstellen in der Informationssicherheit. Das Problem: Viele sind sich ihres riskanten Verhaltens nicht bewusst, weil ihnen schlichtweg das nötige Wissen fehlt.
Mit unserem E-Learning Cybersecurity Awareness sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beugen Cyberangriffen auf Ihr Unternehmen vor - Angriffe können teure Folgen im Nachgang haben. Die ISO/IEC 27001/27002 beinhaltet nicht umsonst das Thema ?Awareness? und die Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit. Unser Cybersecurity-Training mit interaktiven kleinen Quizfragen motiviert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu, künftig sensibler und aufmerksamer mit Informationen und Daten umzugehen.
Die Vorteile unseres E-Learnings Cybersecurity Awareness:
- Zeitliche Flexibilität bei der Durchführung
- Durchgehen nach individuellem Lerntempo
- Intuitive Bedienbarkeit
- Aufeinander aufbauende, kurzweilige Module
- Beispiele aus der Praxis und Quizze
Das Cybersecurity-Training besteht aus drei Modulen:
Modul 1: Grundlagen der Informationssicherheit und des Datenschutzes
Sie erfahren, was Informationssicherheit bedeutet und welche Teilbereiche dazu gehören. Außerdem lernen Sie die Bedeutung der Informationssicherheit für Ihr Unternehmen sowie die negativen Folgen unsicheren Verhaltens kennen. Ein weiterer Lerninhalt bezieht sich auf unterschiedliche Arten von Daten, die besonders schützenswert sind.
Modul 2: Sicherer Arbeitsplatz, sicher mobil arbeiten
In diesem Teil unseres Cybersecurity-Awareness-Trainings erfahren Sie, wie Sie grundlegende Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz treffen, um die Informations- und Cybersicherheit [T21] zu erhöhen und Cyberangriffe abzuwehren.
Sie lernen in unserer Cybersecurity-Schulung, sichere Passwörter zu erstellen, unseriöse Webseiten zu erkennen und die Risiken verschiedener Dateitypen einzuschätzen. Im Fokus stehen ebenso Sicherheitslücken im Homeoffice und beim Arbeiten in der Öffentlichkeit.
Modul 3: Verhalten bei Cyberangriffen
In diesem Modul erfahren Sie, was ein Cyberangriff ist und wel
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E-Learning: Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO - EX/A51/10158167/31122025-1 - 31.12.2025
Rechenschaftspflicht, Dokumentation, Beratung und Überwachung
Inhalt
Das erwartet Sie:
(Dauer ca. 10 Minuten)
Rechtsgrundlagen
Erstellung und Aktualisierung
Beispiel und Vorschläge für geeignete Datenschutz-Tools
Für Sie zur Info:
Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) ab Erhalt der Zugangsdaten möglich.
Nutzen
Das E-Learning Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO bildet einen wichtigen Baustein im Rahmen der Rechenschaftspflicht über die datenschutzrechtliche Beurteilung einer Verarbeitungstätigkeit. Diese verpflichtenden Grundinformationen und weitere Angaben dienen Ihnen als Basis für die Beratungs- und Überwachungstätigkeit.
Sie erwerben im E-Learning Verarbeitungsverzeichnis das Wissen, welche Angaben die Verarbeitungsverzeichnisse enthalten müssen und wer welche Aufgaben hat. Da die Erstellung und Aktualisierung eines Verzeichnisses in der Regel bestenfalls von Personen des betreffenden Fachbereiches durchgeführt werden, kann dieses E-Learning ebenfalls als Grundlage zur Einweisung der beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen.
Durch die Dokumentation über die Verarbeitungstätigkeiten werden Ihnen zusätzlich wichtige Informationen für die Prognose, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, geliefert.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Mitarbeitende, die für den Datenschutz zuständig sind und ihr Wissen im Bereich Verarbeitungsverzeichnisses auffrischen möchten
Voraussetzungen
Zur Teilnahme sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
0;"
Sollten Sie Interesse an mehreren Lizenzen für das gesamte Unternehmen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular  ";"
Der Zugang zum E-Learning erfolgt passwortgeschützt durch digitales Zusenden der Zugangsdaten in einer gesonderten Mail. Bitte überweisen Sie den Betrag der Lizenzgebühr erst nach Erhalt der Rechnung. Diese wird Ihnen per Mail zugeschickt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wünschen Sie tiefergehende Lerninhalte, dann buchen Sie unser Seminar ?Datenschutz und DSGVO - Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - Die Anforderungen nach der DSGVO"", und erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes zum Thema Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
13 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
2.47 EUR
Bruttopreis
15.47 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
Digitales-Lernen@tuev-nord.de
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E-Learning: Der Datenschutzbeauftragte - EX/A51/10158117/31122025-1 - 31.12.2025
Benennung, Aufgaben und Rechte
Inhalt
Das erwartet Sie:
(Dauer ca. 35 Minuten)
Benennungspflichten
- Wann muss eine Datenschutzbeauftragte bzw. ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Voraussetzungen
- Welche Voraussetzungen braucht eine Datenschutzbeauftragte bzw. ein Datenschutzbeauftragter?
Zur Person / zur Rolle
- Wer kann Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter werden?
Aufgaben
- Welche Aufgaben hat eine Datenschutzbeauftragte bzw. ein Datenschutzbeauftragter?
Stellung im Unternehmen
- Was ist die Stellung der bzw. des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen?
Haftung
- Wie haftet eine Datenschutzbeauftragte bzw. ein Datenschutzbeauftragter?
Interne und externe Datenschutzbeauftragte
Für Sie zur Info:
Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) ab Erhalt der Zugangsdaten möglich.
Nutzen
In dem E-Learning Der Datenschutzbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter in Ihrem Unternehmen. Die Rolle der oder des Datenschutzbeauftragten hat im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der letzten Jahre und Jahrzehnte an Bedeutung gewonnen. Denn damit hat auch die Verarbeitung von Daten zugenommen und das Thema Datenschutz ist wichtiger geworden. Personenbezogene Daten sind nun ein wertvolles Gut. Je mehr Daten und Informationen über eine Person gesammelt werden, desto transparenter und angreifbarer wird diese. Es ist die Aufgabe von Unternehmen, den Datenschutz zu gewährleisten und die personenbezogenen Daten der Betroffenen zu schützen.
Bei Nichtbeachtung oder Verstößen drohen dem Unternehmen hohe Bußgelder und Schadenersatzforderungen. Daher richtet sich dieses E-Learning auch an die Verantwortlichen im Unternehmen, die für die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verantwortlich sind. Die Geschäftsführung erhält einen Einblick dazu, welche Voraussetzungen die Person, die mit dem Datenschutz beauftragt ist, erfüllen sollte. Sie kann dadurch einschätzen, wer sich in Ihrem Unternehmen besonders gut als Datenschutzbeauftragte oder -beauftragter eignet.
Zielgruppe
Angehende Datenschutzbeauftragte (intern und extern), Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, Verantwortliche (Geschäftsführung), Unternehmen aller Branchen
Voraussetzungen
Zur Teilnahme sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
0;"
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Profitieren Sie von unseren individuellen Lizenzmodellen! Die E-Learning-Kurslizenz ist für einen Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) gültig.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
26 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
4.94 EUR
Bruttopreis
30.94 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
Digitales-Lernen@tuev-nord.de
weitere Informationen
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E-Learning: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Verantwortung und Gesetzgebung - EX/A51/10602107/31122025-1 - 31.12.2025
Menschenrechte und Umweltschutz wahren, Risiken vermeiden
Inhalt
Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung
- Menschenrechts-verletzungen
- Menschenrechte
- Umweltverschmutzung durch Unternehmen
- Verantwortung von Unternehmen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Geltungsbereich
- Geschützte Rechtspositionen
- Umweltbezogene Risiken
- Sorgfaltspflichten
- Reichweite der Sorgfaltspflichten
- Verstoß gegen das Lieferkettengesetz
- Was können Mitarbeitende tun?
Risikoanalyse
- Regelmäßige Risikoanalyse
- Regelmäßige Risikoanalyse - im eigenen Geschäftsbereich
- Regelmäßige Risikoanalyse - bei unmittelbaren Zulieferern
- Anlassbezogene Risikoanalyse mit Fokus auf mittelbare Zulieferer
- Anlassbezogene Risikoanalyse bei veränderter Risikolage
- Überblick Risikoanalyse
Nutzen
Erfahren Sie in unserem E-Learning Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie Unternehmen Verantwortung für die Menschenrechte und den Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten übernehmen können. Wir beleuchten die verschiedenen Arten von Menschenrechtsverletzungen und Umweltbelastungen, mit denen Unternehmen konfrontiert sein können.
Im E-Learning zeigen wir Ihnen, wie Sie diese erkennen, verhindern und beheben können.
Unser Online-Kurs hilft Ihnen dabei, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu verstehen und anzuwenden. Sie erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen das Gesetz für Unternehmen schafft und welche Verantwortung Sie als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin tragen.
In interaktiven Einheiten erhalten Sie praktische Tipps zur Einhaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes im beruflichen Umfeld, um ethische, rechtskonforme und nachhaltige Lieferketten zu gewährleisten. Sie lernen, wie Sie Risiken in Ihrer Lieferkette identifizieren, bewerten und managen können. Wir gehen detailliert auf die verschiedenen Arten der Risikoanalyse ein und zeigen Ihnen, welche wirksamen Maßnahmen Sie einführen sollten.
Mit dem Wissen aus unserer Schulung, tragen Sie aktiv zur Wahrung der Menschenrechte und einer nachhaltigen Zukunft bei.
Zielgruppe
Mitarbeitende aus den Bereichen Einkauf, Lieferkettenmanagement, Compliance und Risikomanagement
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
0;" Das E-Learning dauert ca. 30 Minuten.
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Profitieren Sie von unseren individuellen Lizenzmodellen!
Die E-Learning-Kurslizenz ist für einen Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) gültig.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
30 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
5.7 EUR
Bruttopreis
35.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
Digitales-Lernen@tuev-nord.de
weitere Informationen
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E-Learning: Compliance für Mitarbeiter - EX/A51/10601107/31122025-1 - 31.12.2025
Das Bewusstsein für Integrität und Compliance im Unternehmen schärfen
Inhalt
Korruptionsprävention
- Definition Korruption
- Korruptionsprävention und -bekämpfung
- Konsequenzen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Was ist Diskriminierung?
- Grundlagen des AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Umgang mit Diskriminierung
Hinweisgeberschutzgesetz: Sicherheit für Whistleblower
- Was ist ?Whistleblowing??
- Schutz von hinweisgebenden Personen
- Missstände aufdecken
Nutzen
In unserem E-Learning Compliance für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermitteln wir ein Grundverständnis für die relevanten Themen, um als Unternehmen compliant zu sein. Sie lernen die Grundlagen und die Bedeutung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes kennen und erfahren, wie Sie Diskriminierung erkennen und angemessen darauf reagieren.
Durch interaktive Einheiten unserer Online-Mitarbeiterschulung verstehen Sie die gesetzlichen Anforderungen und lernen, diese umzusetzen. Dabei sind die drei Themen Korruption, Whistleblowing und Diskriminierung von entscheidender Bedeutung.
- Sie erfahren, was Korruption bedeutet und wie Sie diese erkennen. Wir beleuchten passende Maßnahmen zur Bekämpfung und zeigen mögliche Folgen von Korruptionshandlungen auf.
- Wir erläutern, was Whistleblowing ist, warum es eine wichtige Rolle in der Unternehmenskultur spielt und welche Schutzmaßnahmen für Personen gelten, die Missstände aufdecken.
- Sie erfahren, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei helfen können, Missstände im Unternehmen aufzudecken und welche Prozesse dafür geeignet sind.
Mit unserem Compliance-E-Learning stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen gesetzliche Vorschriften einhält, Risiken minimiert und Ihre Interessen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützt. Gleichzeitig sichern Sie sich durch Compliance das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden sowie Ihrer Partnerinnen und Partner.
Zielgruppe
Mitarbeitende aller Abteilungen und Ebenen
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
0;" Das E-Learning dauert ca. 90 Minuten.
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Profitieren Sie von unseren individuellen Lizenzmodellen!
Die E-Learning-Kurslizenz ist für einen Zeitraum von einem Jahr (365 Tage) gültig.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
72 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
13.68 EUR
Bruttopreis
85.68 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
Digitales-Lernen@tuev-nord.de
weitere Informationen
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