Veranstaltungskalender

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Aktualisierungskurs - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 510 - 15.01.2026

Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben.


Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten zweitägigen Fortbildungsveranstaltung nachweisen.

Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit nach 5 Jahren.

Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerkannte zweitägige Fortbildung besucht haben, müssen gemäß der Novelle der GenTSV ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre in einem anerkannten Aktualisierungs-Lehrgang auffrischen.

Eine Aktualisierung Ihrer Fortbildung muss spätestens bis zum 28.02.2026 erfolgt sein, wenn der Besuch des Grundkurses mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Mit Teilnahme an diesem Aktualiserungskurs erfüllen Sie diese Anforderung. Sie erhalten aktuell und praxisnah in einem Tag die erforderlichen Kenntnisse zur Erhaltung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach §28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV). 

Der Inhalt der Auffrischungskurse basiert auf dem Lehrplan des Länderausschusses Gentechnik (LAG) und umfasst die folgenden Themen:

Teil I: Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen

Teil II: Gefährdungspotentiale von Organismen

Teil III: Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen.

Sie haben die Auswahl zwischen allgemeinen Inhalten zu diesen Themen oder Themenschwerpunkten.

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WEBINAR: Changeover to the new Machinery Regulation - 2443-WEB-E - 16.01.2026

In this half-day seminar, we will teach you the relevant innovations to the new Machinery Regulation (EU) 2023/1230.


The new Machinery Regulation (MR) replaces the Machinery Directive (MD 2006/42/EC). Don't waste any time and familiarise yourself now with the innovations and changes that affect your product and your conformity assessment process.

This will also enable you to anticipate possible customer demands that require contractual fulfilment of the Machinery Directive now or in the near future.

The half-day online seminar provides you with a compact and well-founded introduction to the new Machinery Regulation.

Seminar programme

Important basic knowledge

  • What impact the transition from Directive to Regulation will have on businesses
  • Why was Directive 2006/42/EC amended?
  • By when does which regulation have to be applied?
  • Why there is no transitional period and how you can best prepare for the deadline
  • Attention! Depending on the duration of projects, you may have to comply with the new Machinery Regulation well before the deadline!

New and changed requirements for design, control system construction and documentation

  • Many things remain the same! Which relevant requirements are new or changed
  • Which - in particular - mechanical changes are relevant
  • What needs to be considered for machines with self-changing behaviour
  • What is changing with regard to the requirements for control systems and what role security now plays.
  • Digital operating instructions: where the limits and stumbling blocks lie.
  • What additional content is required in the operating instructions

Changed conformity assessment processes and definitions

  • Minor changes in the scope - how to determine if your product is affected by a change
  • Significant change: Now regulated at European level with the new Machinery Regulation!
  • What is changing in the conformity assessment procedures
  • When your product falls into the "high-risk machine" category and what this means for you.
  • Instructions for use: Why the "Original" label is no longer required.Declaration of conformity: Why it is no longer necessary to name an "authorised representative for compiling technical files" and what else is changing.


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Asbestsanierung - 101 - 19.01.2026

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519 plus Zusatztag: Gerätefachkunde


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen 
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen 
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (<strong>Gerätefachkunde</strong>) am Folgetag dazu gebucht werden.

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Faserstäube - Fachkunde nach TRGS 521 - 227 - 19.01.2026

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).


Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.

Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

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TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 19.01.2026

Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle


Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt

Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.

Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.

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WEBINAR: Elektrische Ausrüstung von Maschinen nach EN 60204 - 2405-WEB - 20.01.2026

In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.


Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält in Anhang I, Abschnitt 1.5.1 konkrete gesetzliche Anforderungen an elektrische Ausrüstungen von Maschinen:

"Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können."

Die harmonisierte europäische Basisnorm EN 60204-1 (VDE 0113-1) bietet Konstrukteuren und Planern elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Ausrüstungen und Systeme die optimale Unterstützung, wie diese Anforderungen in der Praxis möglichst effizient erfüllt werden können. Zusätzlich erfahren Sie in diesem Seminar, worauf bei Instandhaltungsarbeiten oder bei Umbauarbeiten unbedingt geachtet werden sollte.

Seminarprogramm

Rechtliche und normative Zusammenhänge

Zusammenhang zwischen der Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie

Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung entsprechend EN ISO 12100, Bild 1

Zusammenarbeit von Maschinenbau, Elektrotechnik und Steuerungsbau:

  • Wer bzw. welche Abteilung ist im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung wofür verantwortlich?
  • In welchen Fällen benötigen Schaltschränke eine eigene Konformitätserklärung und nach welchen Richtlinien?
  • Unterschiede zwischen externen Lieferanten und internen Abteilungen.

Zusammenhang zwischen EN 60204-1 und EN ISO 13849, Teile 1 und 2 (Performance Level und Validierung).

Beachten Sie bitte unser Spezialseminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849-1 und -2

EN 60204-1 Einführung

  • EN 60204-1, Bild 1: Überblick der elektrotechnischen Anforderungen anhand des Blockdiagramms einer typischen Maschine
  • Abgrenzung der Maschine gegenüber der elektrischen Anlage

Elektrotechnische Konstruktion von Maschinen

Allgemeine Anforderungen

NEU: Besonderheiten bei der Versorgung / Anspeisung

Anforderungen an Schaltschränke: Hauptschalter, Aufbau, Verdrahtung, Anzeigeleuchten, Bedienelemente,..

NOT-Halt - Stillsetzen im Notfall:

  • Stop-Kategorien
  • Zusammenhang zu EN ISO 13850 (Not-Halt Gestaltungsleitsätze)

Gestaltung von Steuerstromkreisen und Steuerfunktionen auf Basis der Risikobeurteilung

Verhinderung von unerwartetem Anlauf

Auswahl und Schutz der elektrischen Ausrüstung

Anforderungen an Motoren, Leitungsverlegungen, Farben für Leitungen, Mindestangaben am Typenschild

Kurzüberblick: Validierung nach EN ISO 13849-2 zur Vermeidung von Gefährdungen durch den gefährlichen Ausfall von Bauteilen

SPS-Programmierung:

  • Zusammenspiel zwischen Hardware und Software
  • Wie ermittelt wird, in welchen Fällen der Einsatz von Sicherheitssteuerungen erforderlich ist.
  • Achtung! Warum Standard SPS-Steuerungen meist nicht zur sicherheitstechnischen Überwachung geeignet sind.

Anforderungen an die technische Dokumentation und die Identifizierbarkeit im Schaltschrankbau

Erforderliche Prüfungen vor der Übergabe der Maschine an die Produktion oder den Vertrieb

Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie an Schaltschränke: Abgrenzung zur Serie EN 61439 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen). Unter anderem wird in diesem Seminar auf folgende Themen eingegangen:

  • Anwendungsbereich: Schaltschränke, Steuerpulte,...
  • Auswahl von Schaltgeräten, Überspannungsschutz, Isolationskoordination
  • Anforderungen an Gehäuse: Mechanische Beständigkeit, Korrosionsschutz, IP-Schutzarten
  • Formen der inneren Unterteilung
  • Notwendige Erwärmungsberechnungen und Prüfungen
  • Kurzschluss- und Störlichtbogenfestigkeit
  • Erforderliche elektrische Prüfungen des Erzeugers

Neue EN 60204-1:2018 Alles neu oder was? Wichtige Änderungen rechtzeitig beachten.

  • Voraussichtlicher Zeitplan und mögliche Übergangsfristen
  • Warum die neue Norm noch keine Konformitätsvermutung auslöst - diese aber dennoch bereits beachtet werden sollte.
  • Bedeutung für Konstrukteure und Planer?
  • Auswirkungen auf frühere Projekte?

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.



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Freimessen - Aktualisierung der Fachkunde - 394 - 20.01.2026

Halbtägiger Workshop zum Auffrischen des Wissens sowie Erfahrungsaustausch gem. BGR 117 - Teil 1 DGUV Grundsatz 313-002


Die Fachkundigen zum Freimessen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z. B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen genannten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.

Dabei sind beispielsweise zu berücksichtigen:

  • Änderungen der betrieblichen Verhältnisse
  • Änderungen des Vorschriften- und Regelwerkes
  • aktuelle Produktentwicklungen
  • Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen

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KRITIS-Beauftragter - Beauftragter für den Schutz Kritischer Infrastrukturen - 613 - 20.01.2026

Zweitägiger Grundlagenkurs


Nach langer Vorlaufzeit hat das Bundeskabinett am 10. September das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit werden übergreifende Mindestanforderungen definiert, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind die unverzichtbare Grundlage für unser modernes Leben. Ob Energieversorgung, Gesundheitswesen, Transport oder Wasserwirtschaft – diese Systeme gewährleisten, dass unsere Gesellschaft reibungslos funktioniert. Doch sie sind zunehmend gefährdet: Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus und andere Herausforderungen bedrohen ihre Stabilität. Unternehmen und Verwaltungen müssen daher alles daransetzen, diese lebenswichtigen Bereiche zu schützen.

Mit unserem Seminar bereiten wir Sie darauf vor, diese entscheidende Aufgabe zu übernehmen.

Warum ist dieses Seminar so wichtig?

Kritische Infrastrukturen sind unverzichtbar:

Ohne funktionierende Versorgungssysteme geraten Wirtschaft und Gesellschaft ins Wanken. Ein Ausfall kann weitreichende Konsequenzen haben – von Produktionsstopps bis hin zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit. Als KRITIS-Beauftragter sind Sie der Garant dafür, dass diese Systeme geschützt und widerstandsfähig bleiben.

Pflicht zur Absicherung:

Unternehmen und Verwaltungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, stehen in der Verantwortung, diese nicht nur zu betreiben, sondern auch zu sichern. Neben gesellschaftlicher Verantwortung gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen das Wissen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Effektives Krisenmanagement:

Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien erfordern schnelle und effektive Reaktionen. Als KRITIS-Beauftragter stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde auch in Extremsituationen handlungsfähig bleibt. Resilienz und vorausschauendes Krisenmanagement stehen dabei im Mittelpunkt.

Was erwartet Sie im Seminar?

Ganzheitliches Wissen:

  • Sie lernen, wie Sie Bedrohungen analysieren, Risiken minimieren und Schutzkonzepte umsetzen können. Neben den Grundlagen der Risikoanalyse und Gefahrenabwehr liegt ein besonderer Fokus auf der Notfall- und Krisenbewältigung.

Erfahrene Dozenten:

  • Unsere Referenten verfügen über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrungen in den Bereichen Infrastrukturmanagement, Krisenprävention und Resilienz. Sie profitieren von praxisnahen Ansätzen und bewährten Methoden.

Interaktive Formate: 

  • Das Seminar kombiniert theoretisches Wissen mit Fallstudien, Workshops und Planspielen, um Sie optimal auf die Praxis vorzubereiten.

Kritische Infrastrukturen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft – und ihre Sicherung ist eine Aufgabe, die Wissen, Weitsicht und Engagement erfordert. Mit unserem Seminar bereiten wir Sie optimal darauf vor, diese Herausforderung zu meistern.

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Sachkunde Lithiumbatterien - 639 - 21.01.2026

Seminar für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde für die richtige Bewertung der Batterien.


Mit dem Einsatz von Lithiumbatterien sind Risiken verbunden, u.a. sind gefahrgutrechtliche und organisatorische Anforderungen im Hinblick auf mögliche <strong>Schäden und Defekte an solchen Energiespeichern zu beachten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen unverzichtbar.

Die neue TRGS 520 fordert die erforderliche Qualifikation der Vorgesetzten und Mitarbeiter.

Das Seminar vermittelt die für Mitarbeiter im Bereich der Batterierücknahme erforderliche Sachkunde zur Bewertung von Zellen oder Batterien.

Praxisrelevante Maßnahmen bezüglich Verpackung und Lagerung der Batterien werden erarbeitet. Die Themenfelder einer sicheren Logistik, Lagerung sowie die Arbeitssicherheit im Bereich Lithium-Ionen-Batterien und ihre Umsetzungsmöglichkeiten werden vorgestellt.

Die Schulungsteilnehmer werden befähigt, die sicherheitsrelevanten Merkmale einer Lithium-Zelle oder Batterie zu erkennen und deren Zustand anhand einer Checkliste zu bewerten. Dabei wird insbesondere auf den Unterschied einer Bewertung „i.o. / normal“ und „defekt / sicherheitskritisch defekt“ fokussiert.

Für die Vorgesetzten ist der der Abschlusstest (Theorie- und Praxisteil) und damit der Nachweis der Sachkunde der Mitarbeiter ein wichtiger Eckpunkt. Zum Abschluss wird dafür eine kurze theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.

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Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 21.01.2026

Eintägige Grundlagenschulung


Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.

Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.

Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.

Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.

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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 21.01.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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Sicherer Umgang mit Wasserstoff - 587 - 21.01.2026

im Zuge der Herstellung, dem Transport, der Speicherung


Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbeauftragten. Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor. 

Wasserstoff wird zurzeit von der Politik als vielversprechende Lösung für die drängenden. Energieprobleme gepriesen. Doch die Herausforderungen, denen Unternehmen beim Umgang mit Wasserstoff gegenüberstehen, werden oft vernachlässigt. 

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