Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Fortbildung für Desinfektoren - EX/A81/50408406/11112025-1 - 11.11.2025


Inhalt

Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens

Neues zum Infektionswesen, aktuelle Vorschriften zu Hygiene, Infektionskrankheiten sowie Infektionsprophylaxe und neue Erkenntnisse der Desinfektionstechniken

Aktuelle Tagesthemen


Themen, die Sie aus Ihrem beruflichen Alltag mitbringen, können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Nutzen

Wie die Desinfektor-Ausbildung richtet sich auch dieser Lehrgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren (APO-Desinf.).
Entsprechend gilt für Desinfektoren, im Abstand von regelmäßig drei, höchstens vier Jahren eine Fortbildung zu besuchen.


Zielgruppe

Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Gesundheitsaufseher, Schädlingsbekämpfer, Hygienekontrolleure, Chemischreiniger, Gebäude- und Industriereiniger etc.

Voraussetzungen

Ausbildung zum Desinfektor

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

398 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

75.62 EUR

Bruttopreis

473.62 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Die aktuelle ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände - EX/A52/30152701/11112025-1 - 11.11.2025

ASR A 2.2 Schulung für die praktische Umsetzung


Inhalt

Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
Anforderungen der TRGS 400/800
Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2
Brandschutz aus Sicht der Versicherung
Praktische Übungen anhand eines Beispiels
Checklisten für die praktische Anwendung

Nutzen

In der heutigen Arbeitswelt ist es unerlässlich, dass Ihr Unternehmen bestens gegen Brandgefahren gerüstet
ist. Der Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation beginnt mit der genauen Identifizierung von
branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen. Genau hier setzt unsere ASR A 2.2-Schulung an
und unterstützt Sie praxisnah bei der Umsetzung der ?neuen? Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 2.2.
In unserer ASR-Schulung geben Ihnen unsere Referentinnen und Referenten einen tiefgreifenden Einblick in
die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sodass Sie ein fundiertes Verständnis für die
notwendigen rechtlichen Anforderungen erlangen. Besonderen Wert legen wir darauf, Ihnen den Aufbau und
die Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 umfassend und verständlich zu vermitteln.
Darüber hinaus machen wir Sie mit den spezifischen Anforderungen der Technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS) 400/800 vertraut und zeigen Ihnen, wie Sie diese praxisgerecht in Ihrem Betrieb
umsetzen können. Diese bieten Ihnen zusätzliche Lösungen und Alternativen, die auf Ihre spezifischen
Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Zudem lernen Sie die Neuerungen der ASR A 2.2 kennen. Dazu gehören die präzisierten Anforderungen an
die Grundausstattung mit Feuerlöschern sowie die organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Rolle
des bzw. der Brandschutzbeauftragten. Anhand praktischer Übungen lernen Sie, Arbeitsstätten so
einzurichten bzw. mit Feuerlöscheinrichtungen auszustatten, dass Brandschutzhelferinnen und -helfer
schnell und zielgerichtet handeln und Brände löschen können.
Machen Sie den nächsten Schritt, um Ihre Arbeitsstätte sicherer zu gestalten und gleichzeitig die
gesetzlichen Anforderungen gemäß ASR A 2.2 zu erfüllen.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z. B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planungsingenieure

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Fortbildung - EX/A41/40251401/11112025-1 - 11.11.2025

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Grundlagen, immissionsschutzrechtliche Anforderungen
- BImSchV
- 9. BImSchV
- TA Luft

UVP als Bestandteil im Genehmigungsverfahren
- Scoping-Termin
- FFH-Verträglichkeit

Anforderungen an den Lärmschutz
- TA Lärm

Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen
- Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)

Nutzen

Aktualisieren Sie rechtzeitig Ihre Kenntnisse zum Bundes-Immissonsschutzgesetz (BImSchG): In unserer anerkannten Fortbildung im Bereich Immissionsschutz erhalten Sie einen Überblick über Veränderungen und Neuerungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG.

Unsere hochkarätigen Referenten informieren Sie über Novellierungen und welche nationalen Vorschriften zu beachten sind. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihren beruflichen Alltag.

Immissionsschutzbeauftragte beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können. Unser Seminar zur Fortbildung im Immissionsschutz ist behördlich anerkannt. Es bezieht sich auf genehmigungsbedürftige Anlagen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Der Betreiber der Anlage steht für die fristgemäße Fortbildung in der Verantwortung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
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Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 - EX/A52/40151301/11112025-1 - 11.11.2025

Basiswissen für ein Energiemanagementsystem


Inhalt

Ziele und Nutzen eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems
- Definition und Erfüllung rechtlicher Anforderungen
- Steuerliche Vorteile (§ 63 ff. EEG, § 9 und § 10 StromStG, § 55 EnergieStG)

Integration eines Energiemanagementsystems in bestehende Managementsysteme
- Normenvergleich ISO 14001/ISO 50001

Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Grundlegende Analyse des Kontextes der Organisation
- Interessierte Parteien und deren berechtigtes Interesse identifizieren und bewerten
- Die Rolle der Führung sowie Einbindung der Anforderungen der ISO 50001 in die Organisationsstruktur
- Risikobasiertes Denken im Unternehmen etablieren- Gefahren beherrschen und Chancen nutzen
- Energetische Bewertung - SEUs identifizieren und gezielt analysieren (inklusive Ansätzen zur Steigerung der Energieeffizienz)
- Geeignete Ziele und Maßnahmen ableiten
- Aussagekräftige, normierte Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasen
- Ganzheitliche Planung der energiebezogenen Datensammlung
- Richtiger Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen und Bewusstsein aufbauen
- Geeignete interne und externe Kommunikation entwickeln
- Effizienter Betrieb von Energiemanagementsystemen
- Kennzahlen, interne Audits und Managementreviews als wertvolle Werkzeuge kennen und nutzen lernen

Nutzen

Energiekosten senken, Einsparpotenziale erkennen und die ISO 50001 effektiv und effizient im Unternehmen durchsetzen: Dies sind die wichtigsten Aspekte für nachhaltiges Energiemonitoring. Der Standard DIN EN ISO 50001 bietet einen systematischen Ansatz für die optimale Umsetzung eines Energiemanagementsystems. Anhand konkreter Projektbeispiele stellen wir Ihnen effiziente Maßnahmen zur Einsparung der anfallenden Energiekosten vor.

Unsere Veranstaltung lehrt Ihnen die Grundlagen für das Energiemanagement nach DIN ISO 50001. Unter der Berücksichtigung der Vorteile werden Ziele und Nutzen von Energiemanagement definiert. Des Weiteren lernen Sie die Methoden und den Aufbau eines erfolgreichen Energiemanagements kennen und anzuwenden, sowie Möglichkeiten der Senkung von Energiekosten. Hierbei spielen der Bereich Kennzahlen, Energiemonitoring, die Datenauswertung und Berichterstellung eine wesentliche Rolle.

Mit der Teilnahme am Seminar ?Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001? legen Sie die Grundlagen für die Umsetzung eines erfolgreichen Energiemanagements in Ihrem Unternehmen. Denn mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 können Sie nachweislich Ihre Energieeffizienz steigern.

Sie lernen, was die Norm fordert und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Technische Leiter und Produktionsleiter, Facility-Manager sowie Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte, Projektingenieure und Planer, die sich über Einsparpotenziale durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und dessen Anforderungen informieren wollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/11112025-1 - 11.11.2025

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

730 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

138.7 EUR

Bruttopreis

868.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Lithiumbatterien - Transport, Lagerung und Entsorgung - 358 - 12.11.2025

Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben


Der Lebenszyklus von Lithiumbatterien, insbesondere die Lagerung, der Transport und die Entsorgung, erfordern spezielle Kenntnisse, um die Sicherheit der an diesen Prozessen beteiligten Personen zu gewährleisten.

Potenzielle Gefahren resultieren aus den Eigenschaften einzelner Batteriekomponenten, aus der Konstruktion der Batteriezellen sowie aus der Anwendung von Lithiumbatterien als Energiespeicher.

Insbesondere Brandrisiken können durch unsachgemäße/n Umgang/Handhabung oder bei technischen Defekten zutage treten. Eine dadurch verursachte unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung führt zur Überhitzung, Brandereignisse sind die Folge. Der unsachgemäße Transport von Lithiumbatterien aber auch Fehler bei der Lagerung und Entsorgung können diese Risiken erhöhen.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von den technischen Einrichtungen und Geräten ausgehen können, einzuschätzen, zu beurteilen und die daraus abzuleitenden notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.

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Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 12.11.2025

Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025


Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In §  11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab  dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Ziele der Fortbildung

Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen

  • allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
  • Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen

Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:

  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
  • Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:

1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)

2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372

3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)

4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.

Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Zielgruppe

Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.

Lehr- und Lernform

Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten

Alternative ONLINE-Präsenztermine

  • Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ
  • Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 24.10.2025
  • Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
  • Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
    Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset.
  • Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
  • Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
  • Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
  • Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A34/60102001/12112025-1 - 12.11.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A52/30301701/12112025-1 - 12.11.2025

Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen

Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung

Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.

Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A35/40301206/12112025-1 - 12.11.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A39/30251401/12112025-1 - 12.11.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de

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BKrFQG - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - EX/A81/60351201/12112025-1 - 12.11.2025

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle

Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden

Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale

Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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