Veranstaltungskalender
Faserstäube - Fachkunde nach TRGS 521 - 227 - 12.10.2026
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).
Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff.
Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.
Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von div
Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).
Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.
Mehr erfahren
WEBINAR: Elektrische Ausrüstung von Maschinen nach EN 60204 - 2405-WEB - 13.10.2026
In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.
In diesem 2-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 60204-1 zur normgerechten Konstruktion und Gestaltung von Maschinen.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthält in Anhang I, Abschnitt 1.5.1 konkrete gesetzliche Anforderungen an elektrische Ausrüstungen von Maschinen:
"Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können."
Die harmonisierte europäische Basisnorm EN 60204-1 (VDE 0113-1) bietet Konstrukteuren und Planern elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Ausrüstungen und Systeme die optimale Unterstützung, wie diese Anforderungen in der Praxis möglichst effizient erfüllt werden können. Zusätzlich erfahren Sie in diesem Seminar, worauf bei Instandhaltungsarbeiten oder bei Umbauarbeiten unbedingt geachtet werden sollte.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
Zusammenhang zwischen der Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie
Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung entsprechend EN ISO 12100, Bild 1
Zusammenarbeit von Maschinenbau, Elektrotechnik und Steuerungsbau:
- Wer bzw. welche Abteilung ist im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung wofür verantwortlich?
- In welchen Fällen benötigen Schaltschränke eine eigene Konformitätserklärung und nach welchen Richtlinien?
- Unterschiede zwischen externen Lieferanten und internen Abteilungen.
Zusammenhang zwischen EN 60204-1 und EN ISO 13849, Teile 1 und 2 (Performance Level und Validierung).
Beachten Sie bitte unser Spezialseminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849-1 und -2
EN 60204-1 Einführung
- EN 60204-1, Bild 1: Überblick der elektrotechnischen Anforderungen anhand des Blockdiagramms einer typischen Maschine
- Abgrenzung der Maschine gegenüber der elektrischen Anlage
Elektrotechnische Konstruktion von Maschinen
Allgemeine Anforderungen
NEU: Besonderheiten bei der Versorgung / Anspeisung
Anforderungen an Schaltschränke: Hauptschalter, Aufbau, Verdrahtung, Anzeigeleuchten, Bedienelemente,..
NOT-Halt - Stillsetzen im Notfall:
- Stop-Kategorien
- Zusammenhang zu EN ISO 13850 (Not-Halt Gestaltungsleitsätze)
Gestaltung von Steuerstromkreisen und Steuerfunktionen auf Basis der Risikobeurteilung
Verhinderung von unerwartetem Anlauf
Auswahl und Schutz der elektrischen Ausrüstung
Anforderungen an Motoren, Leitungsverlegungen, Farben für Leitungen, Mindestangaben am Typenschild
Kurzüberblick: Validierung nach EN ISO 13849-2 zur Vermeidung von Gefährdungen durch den gefährlichen Ausfall von Bauteilen
SPS-Programmierung:
- Zusammenspiel zwischen Hardware und Software
- Wie ermittelt wird, in welchen Fällen der Einsatz von Sicherheitssteuerungen erforderlich ist.
- Achtung! Warum Standard SPS-Steuerungen meist nicht zur sicherheitstechnischen Überwachung geeignet sind.
Anforderungen an die technische Dokumentation und die Identifizierbarkeit im Schaltschrankbau
Erforderliche Prüfungen vor der Übergabe der Maschine an die Produktion oder den Vertrieb
Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie an Schaltschränke: Abgrenzung zur Serie EN 61439 (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen).
Unter anderem wird in diesem Seminar auf folgende Themen eingegangen:
- Anwendungsbereich: Schaltschränke, Steuerpulte,...
- Auswahl von Schaltgeräten, Überspannungsschutz, Isolationskoordination
- Anforderungen an Gehäuse: Mechanische Beständigkeit, Korrosionsschutz, IP-Schutzarten
- Formen der inneren Unterteilung
- Notwendige Erwärmungsberechnungen und Prüfungen
- Kurzschluss- und Störlichtbogenfestigkeit
- Erforderliche elektrische Prüfungen des Erzeugers
Neue EN 60204-1:2018 Alles neu oder was? Wichtige Änderungen rechtzeitig beachten.
- Voraussichtlicher Zeitplan und mögliche Übergangsfristen
- Warum die neue Norm noch keine Konformitätsvermutung auslöst - diese aber dennoch bereits beachtet werden sollte.
- Bedeutung für Konstrukteure und Planer?
- Auswirkungen auf frühere Projekte?
Fragen und Diskussion
Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.
Mehr erfahren
Entsorgung von Baustellenabfällen - 225 - 14.10.2026
Eintägiger Fachkundelehrgang zum Entsorgungs- und Verwertungsmanagement.
Bodenmanagement | Bauleiterschulung |
Eintägiger Fachkundelehrgang zum Entsorgungs- und Verwertungsmanagement.
Bodenmanagement | Bauleiterschulung |
Im Zuge einer Baumaßnahme können die unterschiedlichsten Abfälle entstehen. Bodenaushub beim Neubau, ggf. Altlasten bei Industriebaumaßnahmen sowie Bau- und Abbruchmaterial bei Altbaurenovierung. Abbruch sowie Baustellenmisch- und Sonderabfall sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu vermeiden, stofflich und nachrangig energetisch zu verwerten, vorzubehandeln oder als letzte Option geordnet zu beseitigen.
Durch die Kenntnis der aktuellen Gesetze, deren Wechselbeziehungen und Querverbindungen können alternative Entsorgungsstrategien im Rahmen eines qualifizierten Boden- / Abfallmanagements erkannt und umgesetzt werden. Wichtig dabei ist zu wissen, ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle anfallen. Dabei hilft die Kenntnis über die Historie des Grundstücks sowie über das Vorhandensein möglicher Altlasten sowie ggf. von Sanierungsstrategien.
Alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Bauunternehmer bis zum Planer, haben in diesem Lehrgang die Gelegenheit, die Grundzüge der Altlastenuntersuchung sowie der Kreislaufwirtschaft kennenzulernen und die Entsorgung von Baustellenabfall anhand praktischer Beispiele zu studieren.
Die Veranstaltung gibt den Teilnehmern ausreichend Gelegenheit, indiv
Mehr erfahren
Seminar: Auslegung sicherer Steuerungen nach EN ISO 13849 - - 15.10.2026
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen oder vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die "Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen": "Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten, ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt, Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen oder vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen".
Die genannten Anforderungen gelten für den Steuerungsbau im Bereich elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Steuerungen in gleicher Weise. Die Anwendung von EN ISO 13849-1 muss immer gemeinsam mit Teil 2 (Validierung) erfolgen! Dieses Steuerungsbau-Seminar bietet Ihnen daher Gelegenheit, die Zusammenhänge zwischen der Maschinenrichtlinie, EN ISO 12100, EN ISO 13849-1 und -2 für alle Arten von Steuerungen zu verstehen. Der zweite Tag steht im Fokus praktischer Übungen.
Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Punkte der Norm Sie unbedingt beachten sollten, um die erforderliche Sicherheit nach Maschinenrichtlinie und damit die Voraussetzungen für eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung zu erfüllen.
Seminarprogramm
Rechtliche und normative Zusammenhänge
- Maschinenrichtlinie: Verpflichtung zur Risikobeurteilung
- EN ISO 12100, Bild 1: Der 3-stufige iterative Prozess zur Risikominderung
- EN ISO 13849-1, Bild 1: Übersicht über die Risikobeurteilung/Risikominderung durch steuerungstechnische Maßnahmen
- EN ISO 13849-2: Warum die Validierung inklusive FMEA unbedingt erfolgen muss
EN ISO 13849-1 Einführung
- Grundsätzliche Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen
- Anforderungen an Steuerungen beim Umbau von Maschinen und Anlagen
- Überblick über die Kennwerte und Parameter: SIL (Safety Integrity Level), PL (Performance Level), MTTFd, B10, DC, CCF…?
- Vorsicht! Wichtiger Unterschied: PFH- oder PFHD-Wert!
- Können Käufer von Sicherheitsbauteilen / Komponenten auf die Angaben der Zuverlässigkeitsdaten der Hersteller vertrauen?
Sicherheitstechnische Auslegung von Steuerungen
NOT-Halt – Stillsetzen im Notfall: Stop-Kategorien nach EN 60204-1; Zusammenhänge EN ISO 13849-1 zu EN ISO 13850 und EN 60204-1
Praxisbeispiel – Steuerungstechnische Überwachung einer Schutztür:
- Risikobeurteilung
- Bestimmung des PLr
- Auslegung der Steuerung: Auswahl und Verschaltung der Sensorik und Aktorik; Berechnung des erreichten Performance Levels; Schaltungsbeispiele
- Validierung nach EN ISO 13849-2
Software zur Auslegung von Sicherheitssteuerungen nach EN ISO 13849-1
- Beispielberechnung mit SISTEMA, dem kostenlosen Softwaresystem des IFA
- Schnittstelle zur Risikobeurteilung von Safexpert zu SISTEMA
Praktische Übungen und Berechnungsbeispiele
Erstellung von Blockschaltbildern aus vorhandenen Schaltungen
Beispiel zur Auslegung und Validierung inklusive Berechnungen und Erstellung der Blockschaltbilder:
- Schutzgitter mit SPS
- Schutzgitter mit Positionsschaltern und Schaltgerät
- "SPS" und "FU"
- Sichere Wegerfassung
- Kombination verschiedener Sicherheitsbauteile (BWS, Sicherheits-SPS und FU mit Sicherheitsfunktion)
Bitte bringen Sie zur Bearbeitung dieser Beispiele Ihren Taschenrechner mit! Neben den händischen Berechnungen lernen Sie auch den Umgang mit der Berechnungssoftware SISTEMA. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihren Laptop mit ins Seminar.
Speziell geeignet für
- Konstrukteure und Planer aus dem Bereich Steuerungsbau
- Mitarbeiter der Instandhaltung aus den Bereichen Elektrotechnik oder Steuerungsbau
- SPS-Programmierer und Inbetriebsetzer von Maschinen und industriellen Fertigungsanlagen
- Dienstleister im Bereich Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung, sofern auch steuerungstechnische Lösungen Teil der Beratungsleistungen darstellen
Mehr erfahren
WEBINAR: Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten - 2701-WEB - 15.10.2026
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte
In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen. Unsere Experten vermitteln Ihnen kompakt alle relevanten Inhalte – von den regulatorischen CE-Anforderungen bis zu den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Sie lernen u. a., welche Produkte unter den CRA fallen, wie Sie eine Security-Risikoanalyse durchführen, „Security by Design“ in Ihre Entwicklungsprozesse integrieren, ein effektives Schwachstellenmanagement etablieren und welche Dokumentationspflichten Sie beachten müssen. So sind Sie optimal vorbereitet, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet in der Praxis umzusetzen und die Cybersecurity Ihrer Produkte auf den geforderten Stand der Technik zu bringen.
Seminarprogramm
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des CRA und deren praktische Umsetzung. Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:
CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act
- Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des CRA, welche Klassifizierungen gibt es und welche Auswirkungen hat dies auf die Konformitätsbewertungsverfahren?
- Warum ist es wichtig, den konkreten Einsatzzweck bzw. das Produkt zu definieren (Kernfunktion)?
- Welche Ausnahmen gibt es? (Prototypen, unfertige Software, Ersatzteile, …).
- Klärung Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit CRA: Inbetriebnahme, Inverkehrbringung.
- Wichtige Stichtage und Übergangsfristen des CRA.
- CE-Kennzeichnung: Wo und wie muss ein CE-Zeichen am (digitalen) Produkt angebracht werden?
- Wie die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) und der neuen Maschinenverordnung mit den Anforderungen des CRA zusammenhängen.
- Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
- Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
- Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
- Sehr umfassende Normenreihe IEC 62443 – Welche Teile sind für Maschinenbauer relevant?
- Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?
Wie sieht eine Security-Risikoanalyse aus?
- Was ist eine Bedrohungsanalyse? Inwieweit unterscheidet sie sich zu anderen Risikoanalysen?
- Gibt es Vorschriften, wie eine Analyse für den CRA auszusehen hat?
- An welchen Normen & Richtlinien kann ich mich orientieren (BSI, IEC, …)?
- Wie sieht der Prozess einer Risikoanalyse nach IEC 62443-4-1 aus, was sind übliche Risiken für Maschinen, welche Schwachstellen treten in der Praxis häufig auf?
- Warum der CRA keine absolute Security fordert und welches Restrisiko akzeptabel ist?
- Warum auch organisatorische Maßnahmen (wie Zugangsbeschränkungen zu Produktionsanlagen) ausreichend sein können, um ein akzeptables Security-Niveau zu erreichen?
- Warum ist es wichtig den Security Kontext und erwartete Maßnahmen in der Umgebung zu definieren?
- Wie sind „unsichere“ Industrieprotokolle zu behandeln?
- Welche Überschneidungen gibt es zu Safety-Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100?
- Übung: Gemeinsame Bedrohungsanalyse in Kleingruppen (bei WEB-Durchführung in Breakout-Rooms).
Qualitätssicherung und sichere Softwareentwicklung
- Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Hash, Signierung, Verschlüsselung).
- Warum es wichtig ist Rollen & Verantwortlichkeiten zu definieren?
- Welche Anforderungen an eine sichere Entwicklungsumgebung gibt es?
- Was muss ich bei der Auswahl von Komponenten / Bibliotheken beachten?
- Welche Secure Design Best Practices soll ich bei meiner Architektur beachten? (Defense in Depth, Least Functionality, Least Privilege, Secure by Default).
- Grundlagen von Secure Coding Ansätzen (unabhängig von Programmiersprachen).
- Security Tests (Fuzz Testing, Port-Scans, Schwachstellenscans,…).
- Beispiele sicherer Coding-Prinzipien: Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Session-Management, Sichere Fehler- und Ausnahmebehandlung, Was Sie speziell bei der Programmierung von SPS Programmen berücksichtigen sollten (Secure PLC Coding).
- Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
- Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
- Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
- Wie ist eine IEC 62443 Normenreihe für Maschinenbauer auszulegen?
- Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?
Schwachstellenmanagement und Software-Bill-of-Material als zentrale Anforderungen des CRA
- Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Schwachstelle, Vorfall, CVE, CWE, CVSS, EPSS).
- Schwachstellen im Kontext vom CRA: Bereitstellung ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen, Meldepflichten zu aktiv ausgenützten Schwachstellen, i.e.: die wichtige Unterscheidung zwischen aktiv ausgenutzten Schwachstellen und (potenziell) ausnutzbaren Schwachstellen.
- Welche Strukturen in einem Unternehmen geschaffen werden sollten, warum ein "Single-Point-of-Contact" besonders wichtig ist und wie Sie diesen sehr einfach etablieren?
- Was ist eine SBOM und wie erstelle ich sie und wie mir die SBOM helfen kann potenzielle Schwachstellen zu finden?
- Wie kann ich Schwachstellen priorisieren und bewerten, welche Tools gibt und wie können sie mir helfen?
- Welche Updatepflichten gibt es. wie lange sind Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen?
- Behebung von Schwachstellen: Sicherheitsupdates unter Wahrung der Maschinenverfügbarkeit.
Beispiele zur Umsetzung der technischen Anforderungen nach Anhang I des CRA
- Wie stelle ich die Integrität sicher, wie schütze ich die sensiblen Inhalte?
- Was heißt Secure by default?
- Wie sieht ein sicheren Update-Mechanismus aus?
- Warum USB-Schnittstellen o.ä. z.B. in (abgesperrten) Schaltschränken sein sollten?
- Wie Sie Fernwartungs-Zugänge sicher gestalten und absichern?
Dokumentation und Formale Pflichten / Zusammenfassung
- Warum auch im Security-Kontext die voraussichtliche Nutzung und Fehlnutzung zu dokumentieren ist.
- Welche Inhalte in der technischen Dokumentation nach Anhang VII des CRA enthalten sein müssen.
- Warum eine klare Benennung der Betreiberpflichten in den Nutzeranleitungen besonders wichtig ist, um das geplante Schutzniveau zu erreichen.
- Konformitätserklärung: Inhalt und Formvorschriften sowie Zusammenwirken mit anderen CE-Vorschriften.
- Welche Dokumente müssen/dürfen in welcher Sprache sein?
- Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Achtung: Ggf. längere Aufbewahrungsfristen aufgrund anderer Gesetze!
- Icon eines Fadenkreuzes mit einer Person darin
- Speziell geeignet für
- CE-Verantwortliche in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus (z. B. CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager), die die neuen Cybersecurity-Vorgaben in ihre Prozesse integrieren müssen.
- Konstrukteure, Entwicklungsingenieure und Softwareentwickler, die vernetzte Maschinen oder Geräte entwickeln und die Anforderungen des CRA praktisch umsetzen wollen.
- Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte, die für die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen im Entwicklungsprozess verantwortlich sind.
- Technische Leiter und Sicherheitsverantwortliche im Maschinenbau, die sich einen Überblick über die neuen Pflichten und den sicheren Entwicklungsprozess verschaffen möchten.
Mehr erfahren
Sicherheitsdatenblatt - Erwerb der Sachkunde - 26 - 15.10.2026
Zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß Anhang II, Teil A, 0.2.3. der REACh-Verordnung und der CLP-Verordnung zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit Übungsteil zur praktischen Umsetzung
Zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß Anhang II, Teil A, 0.2.3. der REACh-Verordnung und der CLP-Verordnung zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit Übungsteil zur praktischen Umsetzung
Die REACh-Verordnung fordert von allen, die mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu tun haben (Herstellern, Distributoren und Importeuren), bei der Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die durch „sachkundige Personen“ erstellt wurden.
Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischkurse erhalten haben."
Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde auf Verlangen der zuständige Behörde nachweisen. Die Sachkunde ist durch die Teilnahme an geeigneten Auffrischungskursen auf aktuellem Stand zu halten.
Die Erstellung bzw. Aktualisierung/Anpassung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACh-Verordnung geregelt.
Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Zwingend notwendig wird eine Aktualisierung, wenn sich die Rechtslage ändert, neue Einstufungskriterien festgelegt werden und/oder Arbeitsplatzgrenzwerte einer Komponente angepasst werden. Der Inverkehrbringer eines Produktes ist jederzeit dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.
Mehr erfahren
Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 16.10.2026
Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519
Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Mehr erfahren
Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 19.10.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Mehr erfahren
Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 19.10.2026
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
Mehr erfahren
Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen -312 - 19.10.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
Mehr erfahren
Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 19.10.2026
Eintägige Grundlagenschulung
Eintägige Grundlagenschulung
Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.
Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.
Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.
Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.
Mehr erfahren
Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 19.10.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
Mehr erfahren