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Veranstaltungskalender

GMP-Richtlinien - Grundlagen aus Recht und Praxis - 01.12.2025

Good Manufacturing Practice: Pharmazeutische Regelwerke und praktische Umsetzung


Inhalt

GMP - Good Manufacturing Practice: generelle Ideen und Ziele
- Rechtsverbindlichkeit guter Herstellerpraxis
- Allgemeine GMP-Kenntnisse in Form von Definitionen und Abkürzungen
- Entwicklung eines GMP-Bewusstseins

Wichtigste pharmazeutische Regelwerke und ihre Auslegung
- Gesetzgebung in Deutschland (AMG, AMWHV), der EU, den USA
- im Zusammenhang stehende internationale Leitlinien
- Voraussetzungen zur Erlangung der Herstellererlaubnis
- Sicherstellung gleichbleibender Produktqualität

Leitfaden zur guten Herstellungspraxis - Qualitätsmanagement und Praxis
- der EU-GMP Leitfaden heute und seine Entwicklung
- Relevanz für (Prüf-) Arzneimittel wie Wirkstoffproduktion und Qualitätskontrolle, aber auch für Lieferanten
- Bedeutung eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems
- Besonderheiten für die Herstellung von ATMPs

Anforderungen an das Personal und Umsetzungsmöglichkeiten
- Gefordertes Schlüsselpersonal, Stellenbeschreibungen
- Schulungsnotwendigkeiten
- Hygieneanforderungen

Räume und Geräte in GMP-konformen Gebäuden
- Anforderungen an geeignete Räume
- Konzepte und praktische Umsetzungsmöglichkeiten der Qualifizierung (URS, DQ, IQ, OQ, PQ)
- Validierung von Prozessen
- Computergestützte Systeme

Dokumentationspflichten und Möglichkeiten für den Alltag
- Dokumentation, ein Schlüsselelement des GMP
- Erforderliche Dokumente für die Rückverfolgbarkeit des Werdegangs jeder Charge
- die Dokumentationspyramide
- Datenintegrität
- Das ALCOA-Prinzip
- Wichtigkeit des Vertragsmanagements
- Aufbewahrungsnotwendigkeiten

Risikomanagement in Theorie und Praxis
- ein essentieller Teil des Qualitätsmanagementsystems
- ein systematischer Prozess im Umfang dem Risiko angemessen
- zur Bewertung, Steuerung, Kommunikation und Überwachung von Qualitätsrisiken zum Patientenschutz und Schutz der Umwelt
- Formen der Bewertung, Werkzeuge (FMEA u. a.), Beispiele

Change Control - Veränderungen managen
- Aufrechterhaltung des validierten Zustands
- Eine prospektive Anwendung des Risikomanagements
- Wie kann eine Systematik helfen

Abweichungsmanagement
- Rechtliche Notwendigkeiten
- Bearbeitung eines Beispiels in Gruppenarbeit
- Effiziente Abarbeitung und wertschöpfende CAPA-Maßnahmen
- warum ?Human Error? nie die alleinige Ursache ist
- Besonderheiten des OOS

Audit- und Inspektionspraxis
- Selbstinspektion: Notwendigkeit und eigener Benefit
- Behördeninspektion: Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung sowie rechtliche Verpflichtungen
- Umgang mit Kundenaudits
- Verhalten während Inspektion und Audit

Nutzen

In diesem GMP-Kurs lernen Sie die wichtigsten pharmazeutischen Regelwerke und ihre Auslegung anhand praxisbezogener Beispiele kennen. Sie entwickeln grundlegende GMP-Kenntnisse und erhalten einen Überblick über die Anforderungen an einen Hersteller pharmazeutischer Humanarzneimittel sowie die Herstellung zur Anwendung am Menschen bestimmter Prüfpräparate.

Sie erlernen, was ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem beinhaltet und wie es zur Gewährleistung der Produktqualität und der Erfüllung verbindlicher Anforderungen für die Produktvermarktung dient. Um Änderungen gesetzlicher Vorgaben wirksam und fristgerecht umzusetzen vermittelt Ihnen unser GMP-Seminar die Grundlagen der Change Control Systematik. Auch der kontrollierte Umgang mit Abweichungen und die Gestaltung eines effizienten CAPA-Systems sind Bestandteil unseres Seminars.

Im praxisnahen GMP-Kurs werden Ihnen die Ideen zu direkten Umsetzungsmöglichkeiten anschaulich und werthaltig aufbereitet.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Produktionsleiter und Qualitätsbeauftragte sowie Mi

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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - 01.12.2025

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203
- Druckgeräterichtlinie

Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Anforderungen und Grundlagen
- Besondere Arten von Druckbehältern
- Werkstoffe für Druckgeräte
- Schweißtechnische Grundlagen

Betrieb
- Aufstellung von Druckbehältern
- Ausrüstung von Druckbehältern
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Berechnung und Konstruktionsbeurteilung von Druckgeräten
- Konstruktionsbeurteilung und Verlegung von Rohrleitungen
- Gefahrstoffrecht aus Sicht der Druckgeräterichtlinie
- Temperatureinflüsse

Durchführung von Prüfungen
- Befähigte Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde nach TRBS 1203, um als Befähigte Person für die Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen tätig zu werden. Diese Veranstaltung richtet sich an speziell unterwiesene Personen und Mitarbeiter, die anschließend mit den vorgeschriebenen Überprüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen beauftragt werden können.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden. In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachkunde nach TRBS 1203, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Absatz 6 BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG) bestellt werden zu können. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen durchführen zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Druckbehältern und Rohrleitungen vornehmen soll

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

370.5 EUR

Bruttopreis

2320.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Jonas Wibberg
+49 521 786 323
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 - 01.12.2025

Umsetzung der aktuellen DGUV 205-003 von 12.2020


Inhalt

Gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01 umfasst die Ausbildung inklusive Prüfung 64 Unterrichtseinheiten.

Rechtliche Grundlagen
- Baurecht, Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Brandschutzrecht

Brandlehre/Löschlehre
- Chemische und physikalische Voraussetzungen, Löschvorgang, Eignung von Löschmitteln

Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe, Gefährdung von Personen

Baulicher Brandschutz
- Begriffe aus dem Bauwesen, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, DIN 4102

Anlagentechnischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen, stationäre Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Ersatzmaßnahmen

Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, praktische Löschübungen

Organisatorischer Brandschutz
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Genehmigungen, betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzordnungen, Alarmplan, Evakuierung, Brandschutzkonzept und Gefährdungsanalyse

Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
- Stellung des Brandschutzbeauftragten, Arten von Feuerwehren, Aufgaben und Leistungsvermögen

Nutzen

Qualifizieren Sie sich zum Brandschutzbeauftragten: In unserer Fortbildung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Bestellung als Brandschutzbeauftragter vermittelt. Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01. Nach erfolgreichem Besuch des Lehrganges sind Sie in der Lage, die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb auszuführen.

Dazu gehören das Aufstellen und die Aktualisierung der Brandschutzordnungen sowie die Anpassung an betriebliche oder bauliche Veränderungen. Auch die Überwachung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen muss vom Brandschutzbeauftragten organisiert werden. Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben ist die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten immer ein wertvoller und zunehmend unverzichtbarer Beitrag.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.

Zielgruppe

Führungskräfte, designierte Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragte, Architekten/Bauingenieure, Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie Versicherungsfachleute

Voraussetzungen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und angemessenes technisches Verständnis besitzen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Brandschutzbeauftragter (TÜV) (separete Anmeldung notwendig) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen der vfdb-Richtlinie 12-09/01 sind der Besuch der Veranstaltung und die erfolgreiche Prüfungsteilnahme.



Als Abschluss des Seminars ist am 8. Tag eine schriftliche und mündliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 01.12.2025

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden

3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das"

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - 01.12.2025

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Projektmanager (TÜV) - 01.12.2025

Projektmanagement-Lehrgang - Methoden für die Praxis


Inhalt

Grundlagen des Projektmanagements

Internationale Regelwerke (Project Management Institute/International Project Management Association)

Deutsche und internationale Normen (DIN 69900 ff. und ISO 21500)

Voraussetzungen erfolgreicher Projektarbeit

Projektorganisation sowie Rollen- und Aufgabenverteilung

Projektphasen

Projektinitiative
- Initiale Umfeld- und Risikoanalyse
- Machbarkeitsbetrachtung

Projektdefinition
- Auftragsklärung
- Lastenheft und Pflichtenheft

Projektplanung
- Projektstrukturplan
- Ressourcen-, Ablauf- und Qualitätsplanung

Projektrealisierung
- Projektsteuerung
- Controlling, Berichtswesen

Projektabschluss

Überblick über Soft Skills wie Kommunikation, Präsentation, Moderation, Konfliktlösung, Entscheidungstechniken und Zeitmanagement

Auf Wunsch: Überblick über gängige EDV-Tools zum Projektmanagement

Nutzen

Im Projektmanagement-Seminar lernen Sie klassisches Projektmanagement (PM) mit Projektmanagement-Methoden für die Praxis kennen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen alles Wissenswerte zu den einzelnen Phasen des Projektmanagements - von der Projektinitiierung über die Projektrealisierung bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Sie lernen praxiserprobte PM-Werkzeuge kennen, mit denen Sie in jeder dieser Phasen erfolgreich arbeiten können. Dabei berücksichtigen wir in der Projektmanagement-Weiterbildung die Anforderungen internationaler Normen. Um Sie bestmöglich mit PM-Werkzeugen auszustatten, lernen Sie sowohl Hard Facts als auch hilfreiche Soft Skills kennen. So führen Sie Ihre Projekte zum Erfolg!

Der Erfolg eines Projektes hängt in erster Linie von der fachlichen und sozialen Kompetenz der Projektbeteiligten sowie von der ausreichenden Unterstützung der verantwortlichen Führungskräfte ab.

Für eine effektive und effiziente Projektplanung und -durchführung ist die strukturierte Bearbeitung aller Projektphasen, von der Erstellung des Lastenheftes über die Projektstrukturplanung bis hin zur Definition der Arbeitspakete, von großer Bedeutung. In der Praxis fehlt es jedoch häufig an einer klaren Zieldefinition und Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb des Projektes.

In der Initialisierungsphase sind die Risiko- und Umfeldbetrachtung sowie eine belastbare Chancenbewertung bzw. Potenzialanalyse zentrale Aufgaben von Projektmanagerinnen und Projektmanagern. Im Projektverlauf sorgen Controlling Strukturen für Ressourceneffizienz, Risikominimierung und Termintreue. Ein geregelter Projektabschluss mit der Erfassung und Analyse von Verbesserungspotenzialen bietet die Grundlage für eine Wissensdatenbank für künftige Projekte.

Zielgruppe

aktuelle oder zukünftige Projektmanager, Projektleiter und Projektmitarbeiter sowie an interne Auftraggeber für Projekte.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Projektmanager (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Bei Buchung eines englischsprachigen Termins empfehlen wir Kenntnislevel B2 nach europäischem Referenzrahmen.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Bitte beachten Sie auch die zu diesem Zertifikatslehrgang passenden weiteren Angebote, unsere jeweils zweitägigen Veranstaltungen Führen ohne Vorgesetztenfunktion 

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - 01.12.2025

Produktsicherheit und Produktintegrität


Inhalt

Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten (Formel Q)
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Befugnisse und Eskalationsprozess
- Risikomanagement für Projekte, Prozesse und Produkte: D-FMEA, P-FMEA, M-FMEA und ISO 31000
- Konfigurations- und Änderungsmanagement
- Produktkennzeichnung und Produktrückverfolgbarkeit
- Methoden und Techniken der Problemlösung
- Maßnahmenmanagement und Verifikation der Wirksamkeit
- Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung

Nutzen

In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.

In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.

Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.

Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse.

Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qua

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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - 01.12.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung

Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen

Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation

Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch

Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Jonas Wibberg
+49 521 786 323
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - 01.12.2025

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007,
DGUV Grundsatz 309-008, DGUV Regel 109-017

Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.

Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten. In einem praktischen Teil lernen Sie, die Theorie an Exponaten durchzuführen.

Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

178.6 EUR

Bruttopreis

1118.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
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Datenschutzauditor (TÜV) - 01.12.2025

Überprüfung der Einhaltung von DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

Das Audit:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Audits
- Aufgaben und persönliche Haftung des Auditors
- Zielsetzung von Audits
- Unterscheidung in interne Audits
- Aktuell: Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter (siehe auch Auditplan)

Vorbereitung des Datenschutzaudits
- Orientierungsgespräch
- Audit des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner identifizieren
- Auditpläne und Mustervorlagen vorbereiten

Durchführung von Audits
- Gesprächsunterteilung in:
- Einführung, Hauptteil, Abschlussgespräch und Prognose
- Dokumentation der Feststellungen

Psychologische Gesprächsführung
- Bewältigung von Problemsituationen im Audit
- Fragetechnik und Trichtermethodik

Das Datenschutzmanagementsystem:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Datenschutzmanagementsystems
- Elemente eines Datenschutzmanagementsystems

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse
- Prozessmodelle

Dokumentation im Datenschutzmanagementsystem
- Datenschutzkonzept
- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

Nachbereitung des Audits
- Auswertung der Feststellungen des Audits
- Maßnahme-Empfehlungen
- Erstellung des Auditberichts

Nutzung der Auditpläne:
Auditplan
- Besprechung der Auditpläne

- Selbstständige Entwicklung eines eigenen Auditplanes in zehn Kapiteln: Allgemeine Grundanforderungen und Dokumente, IT-Systeme, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Transportkontrolle, Trennungsgebot, Arbeitnehmerdatenschutz

- Aktuelles Special 1: Microsoft 365 in Auditberichten

- Aktuelles Special 2: Überblick über die Anforderungen der Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter:
- Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
- Vertragliche Anforderungen
- Subunternehmer und deren Kontrolle
- Betroffenenrechte
- Sicherheitsvorfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter
- Eigenkontrollen

- Prüfung der technischen Ausstattung
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen

Praxisübungen in Kleingruppen
- Durchführung Audit Personalabteilung
- Durchführung Audit Marketing
- Durchführung Audit IT

Hilfs-/Arbeitsmittel für den Datenschutzauditor
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
- Vorprogrammierte Google Suche zur gezielten Durchsicht aller relevanten Seiten der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Weiterbildung zum Datenschutzauditor: Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Wirtschaftsleben angekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten in einem nie da gewesenen Kraftakt an der Umsetzung der neuen strengen Regelungen.

Hinzu kommen nunmehr genehmigte Verhaltensregeln, die von den Landesdatenschutzaufsichten zu immer mehr Branchen veröffentlicht werden, allem voran Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter.

Wer benötigt einen Datenschutzauditor? Bei der stetigen Überprüfung, ob die Regeln der DSGVO eingehalten werden, ist es alternativlos, sich fortwährend weiterzuqualifizieren, um das sich stetig ändernde Rechtsgebiet zu meistern. Der Datenschutzauditor erhält praktische Arbeitserfahrung sowie aktuelle schematische Prüfpläne. Die Qualifikation eignet sich ganz besonders, um den Aufbau eines datenschutzrechtlichen Grundbestandes zu begleiten. Externe Datenschutzbeauftragte können wiederum ihre Expertise erweitern und die Fachkenntnisse für den Weiterverkauf von Datenschutzaudit-Dienstleistungen erwerben.

Oftmals besitzt der betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte durc"

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SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B - 01.12.2025

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung


Inhalt

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (gemäß Anlage B zur RAB 30)
- Grundlagen
- Technische Arbeitsschutzvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren gemäß Anlage B zur RAB 30: Die viertägige Schulung SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, das sich aus den Anforderungen der Anlage B zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) ergeben.

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erhalten Sie das notwendige Fachwissen über die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Betriebssicherheitsverordnung.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand von zahlreichen anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, die gelernten Inhalte in Ihrem beruflichen Alltag umzusetzen. Dabei schärfen Sie Ihre Wahrnehmung von Gefährdungen auf Baustellen und sind in der Lage, entsprechende Schutzmaßnahmen zu definieren und anzuwenden.

Im Seminar SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse bleibt Ihnen genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Unsere Referenten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Praxis und bringen Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Bauherren, Bauherrenvertreter, Bauingenieure, Architekten, Bauleiter, Fach- und Führungskräfte im Baubereich sowie inhaltlich interessierte Personen, die arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für SiGe-Koordinatoren gemäß Anlage B zur RAB 30 erhalten möchten

Voraussetzungen

Um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können, sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Um als SiGe-Koordinator tätig werden zu können, muss eine/müssen:
? mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung,
? baufachliche Kenntnisse,
? die in der RAB 30 Abschnitt 4.2 geforderten arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und
? die in der RAB 30 Abschnitt 4.3 geforderten speziellen Koordinatorenkenntnisse nachgewiesen werden.

Sollten die arbeitsschutzfachlichen und/oder speziellen Koordinatorenkenntnisse nicht vorhanden sein, ist die Teilnahme an den Lehrgängen SiGeKo - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß RAB 30 Anlage B und/oder SiGeKo - Spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C notwendig

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1280 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

243.2 EUR

Bruttopreis

1523.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - 01.12.2025

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV

Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms

Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel

Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung

Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen

Messpraktikum

Nutzen

Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.

Zielgruppe

Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind

Voraussetzungen

Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

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