Veranstaltungskalender
WEBINAR: Efficient CE marking and risk assessment of machines and plants - 2472-WEB-E - 06.10.2026
In just two days you will learn how to meet the requirements of the Machinery Directive and Machinery Regulation as efficiently as possible and what you need to do and document in the context of risk assessments.
In just two days you will learn how to meet the requirements of the Machinery Directive and Machinery Regulation as efficiently as possible and what you need to do and document in the context of risk assessments.
We have been providing knowledge with seminars on the CE marking of machines since 1994.
The aim of this seminar is to give you and your employees a quick overview of, the requirements that directives, regulations and standards place on designers,
how standards can be used as valuable sources of knowledge and how you can meet the legal requirements as quickly, efficiently and unbureaucratically as possible.
Key success factors: Safe design + efficient CE processes
This legal requirement for the integration of safety in the design processes is one of the most important success factors for the development of sufficiently safe machines or plants!
Therefore, we focus the first day of this seminar to the practical implementation of the legal requirements in the daily design processes - without legal details! Pure practical relevance!
On the second day, you will learn everything you need to know to carry out the legally required conformity assessment procedure efficiently and pragmatically.
Seminar: CE Marking according to Machinery Directive
Seminar program
Day 1: Designing safe machinery - Risk assessment in practice
Introduction and Overview
- Introductory example: Why seemingly good solutions do not always meet the legal requirements.
- Legally required risk assessment: WHO has to do WHAT and WHEN?
- Cooperation between different departments: mechanical engineering, control engineering, technical documentation, etc.
- Safety arises (mostly) in a team: important interfaces to sub-suppliers and customers.
- What does "integration of safety" mean?
- Which standards support safe design? Do these have to be applied?
- Caution when delegating design work or risk assessments to third parties!
- Attention! The design must be based on the law, not (only) on customer requirements!
Systematic risk assessment according to EN ISO 12100
Risk assessment according to EN ISO 12100 - How the legal requirements are met as efficiently as possible!
What has to be considered in "reasonably foreseeable misuse" - and what not.
Figure 1 from EN ISO 12100 as a perfect guide through risk assessment and risk reduction.
Relationships between EN ISO 12100 and
- control systems (EN ISO 13849-1)
- cyber-security
- artificial intelligence
Technical and design requirements
- Which technical requirements are required by law.
- Strategies for the "inherently safe design".
- Why non-separating protective devices (e.g. light curtains) are not always suitable for achieving the required risk reduction.
- Calculation example for electro-sensitive protective devices (ESPEs).
- What you should pay attention to when selecting protective devices (separating or non-separating).
- When protective devices have to be interlocked - when guard lockings are required.
With the help of several exercises and examples, you will learn the practical approach to pragmatically identifying relevant hazards in the design process, assessing the associated risks and selecting and documenting suitable (and economically justifiable) solutions for risk reduction.
You will find out why design engineers tend to exaggerate safety-related solutions and sometimes result in high costs for their company or customers. Less is often more - but only according to the legally permitted concept!
Day 2: Efficient CE marking according to the Machinery Directive and Machinery Regulation
Response to basic questions
- The two most important points for the efficient implementation of the requirements of the Machinery Directive and Machinery Regulation.
- What are the risks in the event of non-compliance with the Machinery Directive and Machinery Regulation?
- What causes high "CE costs" and how can these be reduced?
- Who signs the declaration of conformity? What are the requirements?
- Does it make sense to install someone "responsible" for the CE marking, e.g. a CE coordinator or CE manager?
- Why these people usually cannot take responsibility for all design details and why the designers remain responsible.
- In which cases the use of external service providers can be worthwhile, for which they can take responsibility and for what not.
Step by step to the CE marking - legally secure and systematic
- Efficient project start: Why it is important to define the "limits of the machine" as early as possible.
- Classification of the product according to the Machinery Directive and Machinery Regulation: machine, partly complete machine, interchangeable equipment, etc.
- When do several independent machines become "assemblies of machinery"?
- Which directives must be observed in addition to the Machinery Directive and Machinery Regulation?
- Harmonized standards: What does "presumption of conformity" mean?
- Short repetition: Risk assessments (details are explained on the first day of the seminar).
- Arrange technical file: Content, language requirements, significance in the event of complaints from authorities and courts.
- Why it is important to also observe the formal requirements (language, form, etc.) of the instructions manual and assembly instructions.
Cooperation between various specialist departments or sub-suppliers
- Inspection obligations when purchasing machines and components
- What sales brochures have to do with product liability.
- Can buyers trust CE?
- Modification of machines: In which cases are you dealing with an “important change / substantial modification” and what does that imply?
- What interfaces exist between the departments or companies involved in a project (especially in industrial plant construction)?
Discussions, exercises and examples enliven the course of the seminar.
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Seminar: Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED-Richtlinie) - 2487-ÖF - 06.10.2026
Von Industrieanlagen über kleinere Maschinen und Laborgeräte bis zu einfachsten Consumer-Produkten: Sobald Produkte mit Funkschnittstellen ausgestattet sind, ist die Funkanlagenrichtlinie anzuwenden. Verfügen Produkte z.B. über WLAN, Bluetooth, RFID, DECT, NFC, Funkfernsteuerungen oder andere Funkschnittstellen sollte den Herstellern die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie daher bekannt sein.
Von Industrieanlagen über kleinere Maschinen und Laborgeräte bis zu einfachsten Consumer-Produkten: Sobald Produkte mit Funkschnittstellen ausgestattet sind, ist die Funkanlagenrichtlinie anzuwenden. Verfügen Produkte z.B. über WLAN, Bluetooth, RFID, DECT, NFC, Funkfernsteuerungen oder andere Funkschnittstellen sollte den Herstellern die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie daher bekannt sein.
Hinweis: Dieses 1-tägige Seminar vermittelt sowohl die formalen wie auch die technischen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer über grundlegendes Wissen zur CE-Kennzeichnung verfügen.
Die technischen Schwerpunkte liegen auf den Funkparametern und der Nutzung der Funkfrequenzen. Hinsichtlich formaler Themen erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die speziellen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie.
Sie sind neu im Thema CE-Kennzeichnung? Sie sind insbesondere an Sicherheits- und/oder EMV-Anforderungen interessiert? Dann empfehlen wir Ihnen vorab eines dieser Seminare zu besuchen:
- Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen (Maschinenrichtlinie)
- Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) im Maschinen- und Anlagenbau
- Selbstverständlich ist die Teilnahme auch möglich, wenn Sie entsprechende Grundkenntnisse anderweitig erworben haben.
Seminarprogramm
Rechtliche Anforderungen
- Warum Ihre Produkte (Maschinen, elektrische Geräte, etc.) durch den Einbau von Funkmodulen zu Funkanlagen und Sie zum „Hersteller“ im Sinne der Funkanlagenrichtlinie werden.
- Wie Sie herausfinden, welche Frequenzen Sie für Ihre Funkanwendung verwenden dürfen und welche Rahmenbedingungen Ihr Kunde als Nutzer bei der Inbetriebnahme beachten muss.
- Welche erweiterten Pflichten haben Hersteller von Funkanlagen? Welche weiteren „Wirtschaftsakteure“ (z.B. Importeur, Händler, etc.) gibt es und welche Pflichten haben Sie?
- Was Sie bezüglich Kennzeichnung, Nutzerhinweisen und Begleitunterlagen beachten müssen.
- Welche Inhalte müssen in die Konformitätserklärung?
- Welche Inhalte müssen die technischen Unterlagen enthalten.
- Welche Funkanlagen benötigen zukünftig eine einheitliche Ladeschnittstelle? Welche Anforderungen sind zu beachten?
Technische Anforderungen
- Was fordert die Funkanlagenrichtlinie technisch?
- Wie Sie Funkmodule einbauen, um den regulatorischen, aber auch funktionalen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden.
- Grundbegriffe und Konzepte aus der Funktechnik (Sendeleistung, Antennenpositionierung, Kabellängen, etc.), die Sie kennen sollten, um robuste und zuverlässige Produkte herzustellen und die technischen Anforderungen einhalten zu können.
- Überblick im Normen-Dschungel: Welche Funk-Normen für Sie relevant sind und wie Sie die für Sie passenden Normen ermitteln.
- Security-Anforderungen nach delegierter Verordnung (EU) 2022/30 – Warum für Funkanlagen, die mit dem Internet verbunden sind, Security-Anforderungen festgelegt sind und was Hersteller beachten müssen!
- Wann Sie eine notifizierte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren einbinden müssen.
Praxisbeispiele
- Wie sieht das Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte aus, in die Funkgeräte eingebaut sind?
- Welche Konstellationen es zu beachten gilt.
- Funkmodul als integraler Bestandteil des Produkts oder als „Erweiterungsmodul“?
- Abgrenzungen zur Maschinen- und Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
- Safety über Funk? Was zu beachten ist, wenn Sie sicherheitsrelevante Informationen (wie z.B. Stopp-Befehle) über Funkschnittstellen übertragen.
- Worauf Marktüberwachungsbehörden besonders achten und wie Sie im Fall einer Beanstandung bestmöglich mit der Behörde zusammenarbeiten.
- Tipps zu praktischen Hilfsmitteln und weiterführenden Informationen.
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Asbest - 233 - 07.10.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 07.10.2026
Eintägige Unterweisung
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 07.10.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Brancheneinführung in die Entsorgungswirtschaft - 173 - 07.10.2026
Eintägiges Grundlagenseminar zur Einführung in rechtliche und technische Grundlagen der Entsorgungswirtschaft
Eintägiges Grundlagenseminar zur Einführung in rechtliche und technische Grundlagen der Entsorgungswirtschaft
Unser Kompaktseminar vermittelt einen ersten Überblick zur Entsorgungswirtschaft. Gerade am Anfang ist die Komplexität der Branche für Neueinsteiger verwirrend. Begrifflichkeiten können nicht eingeordnet, Abläufe in ihrer Ursächlichkeit nicht durchschaut und Zusammenhänge nicht erkannt werden. Das Seminar führt in die allgemeinen Grundlagen der Entsorgungswirtschaft ein.
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Sicherheitsbeauftragter - 68 - 07.10.2026
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.
§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.
Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.
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Sicherheitsbeauftragter - 68 - 07.10.2026
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.
§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20. (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.
Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.
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Safexpert user training - 2511-WEB-E - 08.10.2026
An optimally set-up system and knowledge of the areas of application of Safexpert support the efficient CE marking. The risk assessment can be carried out much more quickly and safely. The aim of this training is to teach these skills. The participants should also be able to support co-workers using Safexpert or to carry out Safexpert user training in their own company (multipliers). Each participant works on his or her own PC with pre-installed Safexpert.
An optimally set-up system and knowledge of the areas of application of Safexpert support the efficient CE marking. The risk assessment can be carried out much more quickly and safely. The aim of this training is to teach these skills. The participants should also be able to support co-workers using Safexpert or to carry out Safexpert user training in their own company (multipliers). Each participant works on his or her own PC with pre-installed Safexpert.
Training content
● Creation of projects and template projects
● Systematic risk assessment and risk reduction with interface analysis in plant projects
● Industry-specific solutions with Safexpert
● Check and Acceptance Assistant
● Set up standards database optimally
● Practical experience, questions and discussions enliven the training process
Seminar program
First steps and efficient use of Safexpert
The content is addressed at Safexpert users who are involved in the product development process. To enable you to implement your specific know-how for the respective action step with Safexpert, you will learn:
● Basics of CE marking (brief introduction - details are given in our special seminar) "Efficient CE marking and risk assessment of machines and plants")
● CE marking with Safexpert - concept and structure
● Structure and manage projects clearly - create template projects
● Central management of files (e.g. technical specifications, supplier documentation, etc.)
● Standards management and update processes with Safexpert
● Full text search in over 60 European standards
● Systematic risk assessment (EN ISO 12100)
● Display of the risk assessment in different views (for a maximum overview)
Use Safexpert efficiently
● Use of C standards for industry-specific solutions with Safexpert
● (brief introduction - detailed trainings or web consultations are offered individually if required)
● Analysis of the risk related to the interfaces between parts of machinery in plant projects
● Applied standards in measures
● Selection of safety-related parts of controls, parts lists (required performance level according to EN ISO 13849-1, required SIL according to EN 62061)
● Integrate pictograms comfortably into the risk reduction - create a pictogram list
● Create and use libraries (hazard descriptions, action descriptions, etc.)
● Interface risk assessment – instructions manual: Working with the Instructions Assistant
● Arrangement of the technical documents / instructions manual using checklists
● Status checks: Which points are still open? Is the CE marking possible? Can the declaration of conformity or the declaration of incorporation be signed?
All people who work with Safexpert should always have access to current system data that is particularly important for the respective company. Therefore you will learn which settings are particularly important in Safexpert:
● Make basic settings: Manufacturer, signatory to the EC declaration, etc.
● Set up and update standards database optimally
● Company-specific adjustment of reports, insert company logo
● Store proven solutions in the measures library - manage and update libraries (description and measures library)
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 08.10.2026
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
Mehr erfahren
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 08.10.2026
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Asbestsanierung - 101 - 12.10.2026
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519 plus Zusatztag: Gerätefachkunde
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519 plus Zusatztag: Gerätefachkunde
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten dieTechnischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an
- bei Industrie-Demontagen
- als Spritzasbest (Spritzputz)
- als Asbestmassen für Kabelabschottungen
- als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
- als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
- als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)
Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.
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