Veranstaltungskalender
Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A36/40301201/15122025-1 - 15.12.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV
Inhalt
Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen
Nutzen
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.
Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:
- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
Zielgruppe
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Voraussetzungen
Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
1760 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
334.4 EUR
Bruttopreis
2094.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) - EX/A52/10603401/15122025-1 - 15.12.2025
Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren
Inhalt
Hintergründe und Motive für ein nachhaltiges Management
- Begriffsbestimmungen und Hintergründe
- Internationale, nationale und supranationale Initiativen: ILO, OECD, UNO, EU mit Schwerpunkt auf SDGs, Klimaschutz und Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD)
- Anforderungen von Investoren: Environment Social Governance (ESG)-Ratings
- Weitere Gründe für ein Nachhaltigkeitsmanagement
Nachhaltigkeitsberichte
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ESRS, VSME und Taxonomieverordnung
- Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Nachhaltiges Management
- Synergien zur Normenwelt von Managementsystemen: Umwelt (inkl. EMAS), Qualität, Energie und Arbeitsschutz
- Die ISO 26000 - Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen: Kernthemen und Handlungsfelder
- Wesentlichkeitsanalyse unter Einbindung von Stakeholdern mit Beispielen aus der Praxis
- Strategiefindung und -planung
- Umsetzung eines integrierten Nachhaltigkeitsmanagements
- Überwachung, Messung, Analyse und Verbesserungsprozess
Nutzen
Das Seminar ?Nachhaltigkeitsmanager - Qualifizierung für Nachhaltigkeitsbeauftragte: CSR-Strategien im Unternehmen etablieren? (CSR: Corporate Social Responsibility), bereitet Sie auf die Integration eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems innerhalb Ihres Unternehmens vor. Für Betriebe steigt die Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit, um den globalen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen standzuhalten. Daher ist es ratsam, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für eine Nachhaltigkeitsmanager-Weiterbildung auszuwählen.
Die Sicherstellung, dass Unternehmen umwelt- und ressourcenschonend sowie sozial verträglich wirtschaften, ist die Aufgabe des Nachhaltigkeitsbeauftragten. Um sich im Themenfeld Nachhaltigkeit orientieren zu können, erhalten Sie eine Einführung über politische, gesellschaftliche und rechtliche Hintergründe. In unserer Weiterbildung bekommen Sie einen Gesamtüberblick und eine Orientierung im Themenfeld der Nachhaltigkeit.
Das Wissen über relevante Rahmenwerke, wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), hilft Ihnen dabei, schrittweise ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem innerhalb Ihres Unternehmens aufzubauen. Dadurch kann vorhandenes Wissen vernetzt bzw. Synergien zu bestehenden Managementsystemnormen (z. B. ISO 9001, ISO 14001) hergestellt werden. Sie erhalten Einblicke in die rechtlichen Grundlagen der Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen und einen Überblick über Standards und Werkzeuge für die Berichterstattung (CSRD, ESRS, DNK).
Sie lernen, Nachhaltigkeitsaspekte in bereits bestehende betriebliche Systeme und Abläufe zu integrieren. Eine Grundlage wird dafür durch Praxisbeispiele und Handlungsanleitungen geboten: von der Bestimmung der Wesentlichkeit bis hin zur internen und externen Kommunikation über Ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Zielgruppe
Personen, die in ihrem Unternehmen Nachhaltigkeitsmanagementaufgaben wahrnehmen oder zukünftig wahrnehmen sollen; Mitarbeitende, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mitwirken; Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementbeauftragte, die die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die bestehenden Managementsysteme vorantreiben sowie Menschenrechtsbeauftragte (§ 4 Abs. 3 LkSG)
Voraussetzungen
Zum Besuch der Nachhaltigkeits-Weiterbildung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. ";Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen
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Qualitätsauditor (TÜV) - EX/A35/20101401/15122025-1 - 15.12.2025
Inhalt
Vorstellung der Auditarten wie System-, Prozess-, Produktaudit, Performance und Compliance Audit
Auditprogramm mittels Turtle-Modell
- Ziele, Planung und Umsetzung
- GA: Erarbeitung eines Auditprogrammverfahrens
- Überwachung, Bewertung und Verbesserung
- GA: Brainstorming zu Umsetzungsmöglichkeiten der Auditprinzipien
- GA: Brainstroming von zu vermeidenden Verhaltensweisen aufgrund der Auditprinzipien
Auditdurchführung
- Planung und Durchführung der Audittätigkeiten
- Berichterstellung und Auditfolgemaßnahmen
- GA: Entwicklung eines Auditplans
- GA: Checklistenerstellung
- GA: Erstellung eines Auditberichts
Kompetenz und Bewertung von Auditoren nach DIN EN ISO 19011
- Kompetenzermittlung, Bewertungskriterien und -methoden
- GA: Erstellung eines Rollenprofils für einen Auditor
Gesprächsführung und Fragetechniken
- Offene und geschlossene Fragen, Suggestiv- und Alternativfragen
- Sender-Empfänger-Modell, Vier-Ohren-Modell, aktives Zuhören
Zertifizierung
- Auswahl der Zertifizierungsstelle (DIN EN ISO/IEC 17021)
- GA: Anforderungen der ISO 17021 an die Auditorenqualifikation
- Vorbereitung und Ablauf der Zertifizierung (Zertifizierungsantrag, das Zertifizierungsaudit, Überwachung des Zertifikats)
- GA: Zertifizierungsverfahren
Akkreditierung und Akkreditierungssysteme
- Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH)
- International Accreditation Forum (IAF)
Vorbereitung eines Audits auf der Grundlage von allgemeinen, beispielhaften Dokumentationen
- GA: Prozesse und Formulare, Dokumentationsprüfung
- GA: Rollenspiele - Simulation einer Auditsituation
Videogestützte Auswertung des Audit-Rollenspiels
Nutzen
Qualifizierung zum Qualitätsauditor: In dieser Auditoren-Ausbildung werden Ihnen fundierte Kenntnisse im Bereich Auditierung und Gesprächstechniken vermittelt, die Sie als Qualitätsauditor beherrschen müssen. Das Seminar baut auf Ihren Kenntnissen über Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001 und Qualitätstechniken auf. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen, welche Anforderungen Qualitätsauditoren beim Auditieren von Managementsystemen auf Basis der DIN EN ISO 19011 berücksichtigen müssen. Anforderungen aus dieser Norm, wie zum Beispiel Auditprinzipien, Auditprogramm und Auditorenkompetenz, werden Ihnen anhand von Beispielen verdeutlicht.
Das Auditprogramm setzt sich aus einer Reihe von internen Audits im Rahmen der Auditjahresplanung zusammen: Sie lernen die Anforderungen aus der DIN EN ISO 19011 an dieses Programm in Hinblick auf Zielsetzung, Verfahren und Ressourcen sowie Risiken kennen. Sie erfahren die Bedeutung der DIN EN ISO/IEC 17021 für Zertifizierungsverfahren und welche Anforderungen sie an die Auditoren und die Auditergebnisse stellt.
Sie lernen im Auditoren-Kurs, wie Sie unter Zuhilfenahme des Turtle-Modells ein Auditprogramm erstellen. Unsere Referenten erklären Ihnen Begriffe wie Auditkriterien, -nachweise, -feststellung und -schlussfolgerung und nennen Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten. Sie lernen die verschiedenen Auditarten (z. B. System-, Prozess- und Produktaudit) sowie deren Zielsetzungen kennen und erfahren, was ein First-, Second- oder Third-Party-Audit ist.
Neben den Kenntnissen der Normenanforderungen und den Begriffen lernen Sie an einem praktischen Beispiel, ein Audit zu planen, durchzuführen und zu bewerten. Im Team entwickeln Sie in der Auditoren-Schulung Arbeitsdokumente wie Veranlassung des Audits, Vorbereitung (Checklistenerstellung), Durchführung des Audits und die Erstellung des Auditberichts. Die Durchführung erfolgt über ein Rollenspiel mittels einer gestellten Auditsituation. Hierbei wenden Sie die erlernten Gesprächs- und Fragetechniken (z. B. offene und geschlossene Fragen, Suggestiv- und Alternativfragen) sowie wichtige Grundlagen ein
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Information Security Officer - ISO (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10201105/15122025-1 - 15.12.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener ISO-Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der ISO-Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25;
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
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KI-Spezialist (TÜV) - EX/A35/10503011/15122025-1 - 15.12.2025
Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben
Inhalt
Tag 1: Einführung, Überblick, Historie
- Einführung in Künstliche Intelligenz
- Historie, Begriffe und Definitionen
- Europäische Definition (KI-Verordnung)
- Anwendungs- und Einsatzgebiete
- Überblick über technische und rechtliche Grundlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Europäische Digital- und Datenstrategie (DSA, DMA, DGA, DA, NIS-2-RL)
- Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen zur KI (z. B. DSGVO, KI-Verordnung, KI-Haftungsrichtlinie, Maschinenverordnung)
- Rolle eines KI-Spezialisten / einer KI-Spezialistin
- Regulierung und Compliance
Tag 2: Recht I
- KI-Verordnung / EU AI ACT
- Stand der Entwicklung
- Begriffe und Definitionen
- Anwendungsbereich und Geltungsbeginn
- Regulatorische Aufsicht und Sanktionen
- Risiken gem. KI-VO (risikobasierter Ansatz)
- Rollen und resultierende Pflichten beim Einsatz von KI
- Praxistipps: EU AI Checker und AI Act Risk Navigator
- Fallstudien und Best Practices
- Ethik in der Künstlichen Intelligenz
- Bias und Fairness
- Praktische Fragen auf Basis der KI-Verordnung / EU AI ACT
Tag 3: Recht II
- Rechtsfragen außerhalb der KI-Verordnung / EU AI ACT
- Vertragsrecht und Lizenzierung
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Künstliche Intelligenz
- Interne Prozesse und KI-Compliance
- Rollen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Implementierung von KI-Governance-Strukturen
- Richtlinie für den Einsatz von KI
- Beschaffung und Bewertung geeigneter Tools
- Informationssicherheit, Cyber Security (NIS-2-Richtlinie, BSIG)
- Informationsquellen (Europäische Kommission, DSK, BayLDA, LfDI BW, CNIL, Government of Canada, BSI)
- Checkliste für den Einsatz LLM-basierter Chatbots (HbgBfDI)
- Checkliste mit Prüfkriterien für die Entwicklung und den Einsatz von KI (BayLDA)
Tag 4: Technik
-Grundlagen der KI-Technologie
- Infrastruktur und Implementierung
- Hardware- und Softwareanforderungen
- Cloud-basierte vs. On-Premise-Lösungen
- Datensicherheit und Schutzmaßnahmen
- Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
- Sicherheitsrichtlinien und -protokolle
- Modellentwicklung und -training
- Datenbeschaffung und -aufbereitung
- Technische Verfahren, Algorithmen
- Datenminimierung und Anonymisierung
- Techniken für die Sicherstellung der Datensicherheit
- Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden
- Zukünftige Entwicklungen und Trends
- Aktuelle Trends in der KI-Entwicklung
- Vorausschau auf zukünftige rechtliche und technische Herausforderungen
Tag 5 Normen, Standards und techn. Spezifikationen zu KI
- Hinweis auf derzeit vorliegende Normen/Richtlinien
- IDW PS 861 für KI-Systeme
- ISO 42001 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Management system
- ISO 22898 IT Information technology ? Artificial intelligence ? Artificial intelligence concepts and terminology
- weitere Normen und Standards
- Beispiel einer Anwendung in Bezug auf Auszüge der ISO 42001
Nutzen
Angesichts der komplexen Regelungsstruktur der KI-Verordnung (EU AI Act), die neben anderen EU-Rechtsakten wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Data Act, dem Digital Services Act sowie dem Data Governance Act sowie weiterer gesetzlicher Regelungen gilt, stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und nachweislich in den relevanten Bereichen der Künstlichen Intelligenz geschult sind.
Diese Ausbildung für KI-Spezialisten soll gewährleisten, dass KI-Vorhaben gemäß den Anforderungen der KI-Verordnung und weiterer Regelungen konzipiert, eingeführt, durchgeführt und dokumentiert werden. Zusä
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Webinar: Diisocyanate - Modul 1 - EX/A81/50302601/15122025-1 - 15.12.2025
Spritzverfahren in der Lackierkabine
Inhalt
Diisocyanate: Modul 1
Spritzverfahren in der Lackierkabine
Applikationsverfahren von Verarbeitungsmaterialien, die Diisocyanten enthalten in der Lackierkabinen
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden.
Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik.
Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Für:
- Malereibetrieben mit Lackierkabinen
- Industrielackierbetriebe
- Fahrzeuglackierbetriebe
- Lackierbetriebe in der Luftfahrt
- Tischlereibetriebe
Voraussetzungen
- Grundmodul ist Voraussetzung, um die Untermodule zu belege.
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
13:00 - 14:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
49.15 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
9.3385 EUR
Bruttopreis
58.4885 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A34/30251201/15122025-1 - 15.12.2025
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar I - EX/A40/10301301/15122025-1 - 15.12.2025
Führungskompetenz und Souveränität für den Aufstieg vom Kollegen zum Vorgesetzten
Inhalt
Persönliche Standortbestimmung
- Wie sehe ich mich in meiner neuen Aufgabe?
- Welche Stärken bringe ich hierfür mit, an welchen Bereichen muss ich noch arbeiten?
- Welche positiven und negativen Erfahrungen habe ich selber mit Vorgesetzten gemacht?
- Welchen Anspruch habe ich an mein eigenes Führungsverhalten?
- Mit welchen Schwierigkeiten oder Hindernissen muss ich rechnen?
Erwartungen an die neue Führungskraft
- Welche Erwartungen hat die Unternehmensleitung an mich?
- Was erwarten die anderen Mitglieder im Führungsteam?
- Was erwarten meine Mitarbeiter von mir?
Den eigenen Führungsstil entwickeln
- Was versteht man heute unter zeitgemäßer Mitarbeiterführung?
- Wie ist mein persönliches Führungsverhalten?
- Wie setze ich es situationsgerecht ein?
Gute Kommunikation und Kooperation mit Mitarbeitern aufbauen
- Sachlichkeit, Klarheit, Verbindlichkeit, Konsequenz
- Wie erreiche ich, dass das, was ich meinem Mitarbeiter sagen will, auch genauso verstanden wird und die beabsichtigte Wirkung zeigt?
- Wie gleiche ich Selbst- und Fremdbild miteinander ab?
- Wie begegne ich Vorbehalten, wie schaffe ich Akzeptanz?
- Umgang mit schwierigen Führungssituationen
Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente
Beispiele aus der Praxis
Nutzen
Vom Kollegen zum Vorgesetzten I: In diesem Führungskräfte-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die für den Erfolg und für die Akzeptanz in Ihrer Führungsfunktion relevant sind. Anhand von konkreten, insbesondere auch schwierigen Situationen aus dem Arbeitsalltag üben Sie ein angemessenes und situationsgerechtes Führungsverhalten ein. Damit sind Sie optimal für Ihren internen Aufstieg vom Mitarbeitenden zur Führungskraft gewappnet.
Das Seminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten I bietet zahlreiche Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch und zur Selbstreflexion Ihres eigenen Führungsverhaltens mit unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern sowie den anderen Teilnehmenden. Durch das Seminar für Führungskräfte gewinnen Sie für sich mehr Sicherheit, aber auch neue Sichtweisen und Ideen für ein überzeugendes Auftreten: Sie lernen die Erwartungen an eine Führungskraft kennen, erlernen Methoden zur Entwicklung Ihres eigenen Führungsstils und wissen, wie Sie erfolgreich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und kooperieren. Ein Überblick über die wichtigsten Führungsinstrumente rundet das Führungskräfte-Seminar ab.
Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar Vom Kollegen zum Vorgesetzten II an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen, die seit Kurzem oder in naher Zukunft Führungsaufgaben übernehmen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Zu diesem Grundlagenseminar bieten wir das Vertiefungsseminar zum Thema ?Vom Kollegen zum Vorgesetzten Seminar II - Die Weiterentwicklung zur Führungspersönlichkeit beim internen Aufstieg"" an, welches sich mit den Themen wie Team Building, Konfliktmanagement und Verhalten in schwierigen Führungssituationen befasst.
Kennen Sie schon unsere Gruppencoachings? Im ?Coaching für angehende Führungskräfte - Gruppenco
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Seminar: DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung - EX/A33/50301102/15122025-1 - 15.12.2025
Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Einführung in Rechtsgrundlagen
- CLP-Verordnung
- REACH-Verordnung
- Gefahrstoffverordnung
Informationsermittlung - gefährliche Stoffe und Gemische
- Definition Gefahrstoffe
- Exposition Gefährdung
- Detaillierte Gefahrstoffeigenschaften
- TRGS 501; TRGS 220
Informationsermittlung - Tätigkeiten
- Temperatur, Druck, Grenzwerte etc.
- Beispiele von Branchenlösungen
- Instandhaltung
- Fremdfirmen
Gefährdungsbeurteilung
- Einführung u. a. TRGS 400er; TRGS 720; TRGS 721; TRGS 900er; EMKG/VSK
- Beispiele und Gruppenarbeiten
Schutzmaßnahmen STOP
- TRGS 500er
- TRGS 600er
- TRGS 700er
- Anwendung durch aktive Erarbeitung anhand von Beispielen
Gefahrstoffmanagement (Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation)
- Beurteilungen
- Planung
- Maßnahmenprüfung
- Expositionsverzeichnis
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Anhang ArbMedVV
- Biomonitoring
- KMR-Stoffe
Notfallmanagement
- Erste Hilfe
- ArbStättV
- Aufsaugmittel
- Notfallplanung
- Brandschutz etc.
Lagerung und innerbetrieblicher Transport
- Grundsätze der Lagerung TRGS 509 und 510
- Beispiele aus der Praxis
- Gruppenarbeiten und Übungen
Erfolgskontrolle durch die Erarbeitung praxisnaher Beispiele
Nutzen
Durch die Teilnahme am Seminar DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden Sie fit in der Beurteilung von Gefahrstoffen und den damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die rechtssichere Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe fordert der Gesetzgeber die Fachkunde, die sich aus den Komponenten Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fortbildung zusammensetzt. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wie sie in der DGUV 313-003 beschrieben sind.
In unserem Seminar zur Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bekommen Sie einen ausführlichen Überblick über die Rechtsgrundlagen, die Informationsermittlung und die Gefährdungsbeurteilung sowie einen Einblick in Bereiche der Schutzmaßnahmen, des Gefahrstoffmanagements, der Betriebsstörung/des Notfallmanagements und der Lagerung. Sie lernen, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig zu beurteilen und durch Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.
Die Inhalte des Seminars DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Somit legen Sie in dieser Fortbildung die Grundlage dafür, eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe professionell durchzuführen und dabei EU-Verordnungen, Gesetze und technische Vorgaben regelkonform anzuwenden.
Zielgruppe
Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind
Voraussetzungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses ?Gefahrstoffbeauftragter? oder eine vergleichbare Vorbildung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
18; Gesetzliche Grundlage § 6 (11) GefStoffV - Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung; Berufserfahrung oder eine zeitnahe ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie eine spezifische Fortbildun
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TISAX®-Beauftragter - Assessment zum TISAX®-Label - EX/A50/20201701/15122025-1 - 15.12.2025
Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Inhalt
Kapitel 1:
- Richtlinien zur Informationssicherheit
- Managen der Informationssicherheit in der Organisation
- Erfassung und Identifizierung von Informationswerten (Assets)
- Risikoprozess (ISO/IEC 31000, BSI 200-3 und ISO/IEC 27005 Risikokatalog)
- Risikomanagement (ISO/IEC 27005 Risikokatalog)
- Assessment und Incident/Change-Management
Kapitel 2
- Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für sensible Tätigkeiten
- Verpflichtung zur Einhaltung von Informationssicherheit
- Umgang mit Risiken von Informationen auf Dienstreisen im Homeoffice und im Büro
Kapitel 3
- Sicherheitszonen und Ausnahmesituation
- Umgang mit Informationsträgern, mobilen IT-Geräten und Datenträgern
- Überwachung (Auditplan, Audits), Managementbericht und kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Kapitel 4
- Identifikationsmittel
- Nutzung von Netzwerkdiensten, IT-Systemen und -Anwendungen
- Benutzerkonten und Zugriffe managen
Kapitel 5
- Kryptographie-Konzepte
- Schutz von Informationen während der Übertragung
- Änderungsmanagement
- Trennung der Entwicklung zur Test-Umgebung von der Produktivumgebung
- Schutz vor Schadsoftware
- Aufzeichnung und Analyse von Ereignisprotokollen
- Schwachstellenmanagement
- Technische Überprüfung der IT-Systeme
- Netzwerkmanagement
- Berücksichtigung von neuen beziehungsweise weiter entwickelten IT-Systemen
- Anforderung der Netzwerkdienste
- Rückgabe und sicheres Entfernen von Informations-Assets aus organisationsfremden IT-Diensten
- Schutz von Informationen in gemeinsam genutzten organisationsfremden IT-Diensten
Kapitel 6
- Lieferantenmanagement
- Geheimhaltungsvereinbarung bei Austausch von Informationen
Kapitel 7
- Einhaltung von regulatorischen und vertraglichen Bestimmungen
- Schutz von personenbezogenen Daten bei der Umsetzung der Informationssicherheit
TISAX®
- ENX-Plattform, TISAX®-Handbuch und TISAX®-Prozess
- Sicherheits-/Geheimhaltungsstufen AL1-AL3
Nutzen
Im Seminar TISAX®-Beauftragter - Assessments zum TISAX®-Label zeigen wir Ihnen, wie Sie mithilfe von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) kritische Informationen in der Lieferkette absichern. Erlernen Sie als Zulieferer der Automobilindustrie in unserer TISAX-Schulung, die Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement Ihres Unternehmens zu erfüllen. Sie qualifizieren sich durch Assessments für die TISAX® ?Zertifizierung? (Trusted Information Security Assessment Exchange) - nach dem Informationssicherheitsstandard der Automobilindustrie und des VDA.
In der TISAX-Weiterbildung erfahren Sie, wie das TISAX®-Modell in Ihrer Organisation erfolgreich implementiert werden kann. Auf Basis der HLS (High Level Structure) sind Sie in der Lage, die Forderungen der TISAX® in bestehende Systeme wie ISO 9001, IATF 16949, ISO 27001 und andere zu integrieren.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die Kenntnisse zur ENX/TISAX®-Registrierung und Methoden, die Sie benötigen, um Ihre Strategien und Ziele im Informationssicherheitsmanagement zu definieren sowie Risiken zu minimieren. Sie erfahren, wie Sie deren Umsetzung kontrollieren und kontinuierlich verbessern.
Außerdem befähigen wir Sie in dieser TISAX-Schulung dazu, Anforderungen und Risiken bereichs- und standortübergreifend zu verwalten. Dies wird immer wichtiger im Hinblick auf die stetig zunehmenden technischen Möglichkeiten im ISMS und der fortschreitenden Vernetzung der geschäftlichen Beziehungen.
Nach dem Besuch des Seminars TISAX®-Beauftragter - Assessments zum TISAX®-Label sind Sie in der Lage, Ihr Unternehmen mit dem begehrten Label der Automobilindustrie auszeichnen zu lassen.
Hinweis:
TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Asso
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A52/30351101/15122025-1 - 15.12.2025
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bei Webinaren entfällt die Begehung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - EX/A41/60102401/15122025-1 - 15.12.2025
UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung
Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen
Arbeitsschutzvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 214-016
- DGUV Information 214-017
Grundsätze für die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern
Bau- und Ausrüstungsvorschriften gem. der Baureihe DIN 30720 ff
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Verantwortung und Haftung
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserer Schulung zur Fördertechnik erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter bestellt werden zu können. Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie die Grundbegriffe für Kipp- und Absetzbehälter kennen. Erfahrene Referentinnen und Referenten erläutern die Begriffsbestimmungen, die Inbetriebnahme und die Kontrollmaßnahmen. Typische Probleme und die erforderliche Dokumentation stehen ebenso im Mittelpunkt dieses Seminars. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.
Die praxisnahen Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften (DGUV 214-016 und 214-017) und Normen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Diese sind eine der Voraussetzungen für die Bestellung zur Befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Kipp- und Absetzbehälter statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Kipp- und Absetzbehälter zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Die innovativen Unterrichtsmaterialien dieses Lehrgangs zur UVV-Prüfung von Containern erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem genügend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmenden.
Zielgruppe
Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe bzw. wetterfeste Kleidung mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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