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FMEA Seminar - Grundlagen der Risikoanalyse - 09.12.2024

TÜV NORD QM-Factory: Basiswissen Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse


Inhalt

Bedeutung und Ziel der FMEA

Rechtliche Relevanz und Nutzen

FMEA-Arten

FMEA-Planung (7 Schritte)

Anforderungen der Kunden

Beispiele aus der Praxis

Nutzen

In diesem FMEA Seminar - Grundlagen der Risikoanalyse erhalten Sie ein grundlegendes Verständnis über die Anforderungen, Aufgaben und Funktionsweisen der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse FMEA. Der Fokus des Seminars liegt darauf, Ihnen zu zeigen, was das System überhaupt leisten kann. So ist es Ihnen Mithilfe der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse künftig möglich, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, zu verstehen und somit Fehler zu vermeiden.

Entsprechend der Revision von Juni 2019 ist die FMEA in sieben Schritten durchzuführen. Hierzu werden die erforderlichen Qualitätsmanagement-Methoden in jedem einzelnen Schritt behandelt - wir zeigen Ihnen, worauf es bei den einzelnen Schritten ankommt. Für die Bewertung der einzelnen Risiken setzen Sie im Rahmen des Seminars ein Excel-Tool ein und lernen die Bewertungstabellen der FMEA kennen. Diese sind zwischen AIAG (Automotive Industry Action Group) und VDA (Verband der Automobilindustrie) harmonisiert. Neben den normativen (IATF 16949) Anforderungen werden ebenso die kundenspezifischen Anforderungen (Customer Specific Requirements, CSR) und die ?Besonderen Merkmale? berücksichtigt.

Mithilfe von Praxisbeispielen lernen Sie, wie eigene Bewertungsskalen aufgebaut werden können. Dadurch gewinnen Sie und Ihr Team mehr Sicherheit bei der Bewertung von Fehlern und Risiken.

Profitieren Sie in dem FMEA Seminar - Grundlagen der Risikoanalyse von den langjährigen Erfahrungen unserer Referentinnen und Referenten. Sie gehen ausführlich auf Ihre Fragen ein und werden Ihnen fundierte Tipps für die ersten Schritte bei der Einführung der FMEA geben. Durch die FMEA-Beispiele und die Übungen mit dem FMEA-Excel-Tool an Ihrem Laptop erhält unser Seminar einen Workshop-Charakter.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus der Entwicklung und Planung, Qualitätssicherung sowie Qualitätsmanagement, die einen Einblick in die Anforderungen und Funktionsweise der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) erhalten wollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das Handbuch FMEA (AIAG&VDA) mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. 

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - 09.12.2024

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - 09.12.2024

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.9 EUR

Bruttopreis

606.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz - 09.12.2024

Relevante Betreiber- und Unternehmerpflichten für Führungskräfte


Inhalt

Die wichtigsten Rechtsbereiche des Umweltrechts mit Schnittstelle zum Arbeitsschutz
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- Chemikalienrecht
- Wichtige Kernbereiche des Arbeitsschutzrechts

Spezielle Betreiber- und Unternehmerpflichten
- Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
- Schulungen und Unterweisungen
- Lagerung, Transport und Umgang mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen
- Prüfpflichtige und genehmigungsbedürftige Anlagen
- Umgang mit Fremdfirmen

Straf- und Ordnungsrecht
- Umweltstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Umwelthaftungsrecht
- Haftungstatbestände

Grundsätzliche Anforderungen an die Betriebsorganisation
- Aufbauorganisation (Organigramm, Stellen- u. Funktionsbeschreibungen)
- Ablauforganisation (Prozess- und Arbeitsanweisungen)

Delegation von Betreiberpflichten in der Praxis
- Bedeutung der Managementdokumentation
- Gesetzliche Vorgabe- und Nachweisdokumente
- Die Bestellung von Beauftragten oder Personen mit besonderer Verantwortung
- Anforderungen an Compliance-Audits
- Wie delegiere ich richtig?
- Personelle Anforderungen (Auswahlpflicht)
- Überwachungspflicht (Schutz- und Überwachungsgarantenstellung)
- Kontrollverantwortung von Führungskräften
- Risiken eines Organisationsverschuldens

Nutzen

Das Umweltrecht stellt ein vielfältiges Rechtsgebiet dar, das zunehmend auch im Fokus der
Verbraucher steht. Zudem können Verantwortliche mehr und mehr für Schäden an Erde, Wasser, Luft, Pflanzen, Tieren und Klima haftbar gemacht werden.

Das Webinar Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz verschafft Ihnen als Führungskraft oder verantwortlichen Person einen Überblick über die zentralen Bereiche des deutschen und europäischen Umweltrechts und die Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Das Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Gewässerschutzrecht oder Bodenschutzrecht stellen hier lediglich einige Beispiele dar.
Sie lernen die Verantwortlichkeiten und Aufgaben als Führungskraft kennen und erfahren zudem, wie Sie diese in der Praxis umsetzen können.
Ergänzend werden Ihnen versicherungsrechtliche Aspekte sowie die Haftung einzelner Personen und des Unternehmens im Umweltbereich erläutert.
Nach erfolgreicher Teilnahme kennen Sie die Rechte und Pflichten für Führungskräfte und verantwortliche Personen im Arbeits- und Umweltschutz.

Zielgruppe

Dieses Webinar richtet sich an verantwortliche Personen, Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Schichtführer, Unternehmer und sonstige interessierte Personen.

Voraussetzungen

keine Voraussetzungen nötig

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - 09.12.2024

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2


Inhalt

Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Ziele des Brandschutzes, der Räumung und Evakuierung als Teil des betrieblichen Brandschutzes
Brandverhütungsmaßnahmen
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
Verhalten im Räumungsfall
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

95 EUR

Bruttopreis

595 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 09.12.2024


Inhalt

GGVSEB und ADR

Aufbau und Systematik der Anlagen A und B

Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten

Durchführungsrichtlinien RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung

Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.

Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Lynn Westenberger
+49 511 998-62271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fortbildung für Referenten gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz §7, Abs.2, Modul 1 Fahrzeugtechnik Trainer - 09.12.2024


Inhalt

Inhalt:

- Erfahrungsaustausch
- Aktuelle Rechtsprechung
- Aktuelle Fahrzeugtechnik
- Fahrassistenzsysteme
- Praktische Umsetzung
- Methodik und Didaktik

Nutzen

Der ständige Wandel der Technik stellt auch den Fachreferenten vor die Herausforderung, sich ständig mit den Neuerungen an seinem Arbeitsplatz und somit auch an seinem Ausbildungskonzept zu beschäftigen. So muss der Fachreferent in Bezug auf sein Können und Wissen immer auf dem Laufenden bleiben.

In §8 der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV), explizit das Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren. Der Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Zielgruppe

Fortbildung für Referenten gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz §7, Abs.2
Berufskraftfahrer-Qualifikations VO §8

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Bei Absolvierung aller 3 Module sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

465 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

88.35 EUR

Bruttopreis

553.35 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Einführung in das ADR 2025 - 09.12.2024

Überblick über die Änderungen


Inhalt

Ausblick auf das ADR 2025

- Neuerungen/Änderungen ADR 2025
- Sachstand Änderungen GGBefG 2025
- Sachstand Änderungen GGVSEB 2025
- Sachstand Änderungen GGAV 2025
- Sachstand Änderungen RSEB 2025
- Sachstand BAM GGR
- Allgemeinverfügungen
- Umsetzungshinweise für Unternehmen

Nutzen

Ab 1. Januar 2025 tritt das neue ADR 2025 in Kraft. Trotz der offiziellen Übergangsfrist von 6 Monaten sollte man sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut machen. Sie erhalten in diesem Seminar einen umfassenden Überblick über die geplanten Änderungen/Neuerungen des ADR 2025 und eine kompetente Hilfestellung zur praktischen Umsetzung.

Zielgruppe

Personen, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind:
u. a. Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen, Unternehmer, die gefährliche Güter versenden, transportieren oder lagern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Vertreter von Behörden sowie interessierte Personen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

390 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

74.1 EUR

Bruttopreis

464.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) - 09.12.2024

Lead Auditor / Auditor Ausbildung ISMS nach ISO/IEC 27001:2022


Inhalt

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Kombination aus Lerninhalten, Workshop-Übungen und Rollenspielen, inklusive der folgenden Themenschwerpunkte:

Informationssicherheit
- Relevante Standards, wie ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002, ISO/IEC 27000, ISO 31000, ISO 17021 und ISO 19011
- Cyber-Security-Gesetzgebung
- Informationssicherheit und ihre Bedeutung
- Einschätzen von Sicherheitslücken und -gefährdungen
- Management von Informationssicherheitsrisiken
- Einsatz von Software bzw. Tools zur rechtlich wie wirtschaftlich notwendigen Effektivitäts- und Effizienzsteigerung

Managementsystem
- Informationssicherheit und Datenschutz
- Prozessorientierter Ansatz (PDCA: Plan-Do-Check-Act)
- ISMS-Prozesslandschaft und -Regelungen
- Implementierung, Betrieb, Überwachung, Überprüfung und Verbesserung eines ISMS nach ISO/IEC 27001:2022
- Zusammenhänge und Wechselbeziehungen der ISO/IEC 2700x-Reihe mit ISO 31000 und ISO22301 sowie der rechtliche Rahmen eines ISMS

Auditprozess
- Aufgaben und Fähigkeiten eines Auditors
- Kommunikationstechniken
- Anforderungen der ISO/IEC 27001:2022 im Kontext mit einem ISMS-Audit interpretieren
- Management und Leiten eines ISO/IEC-27001:2022-Audit-Teams
- Umgang mit schwierigen Auditsituationen
- Auditmethoden und Auditarten
- Prozessaudit
- Auditplanung, -durchführung und -nachbereitung nach ISO 19011
- Auditnachweise und -erkenntnisse bewerten
- Festlegung von Korrekturmaßnahmen und -verfolgung
- Erstellung des Auditberichtes

Nutzen

In unserer ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) Schulung bzw. ISO 27001 Auditor (TÜV) Schulung erlangen Sie fundiertes, praxisnahes und normkonformes Wissen, um Audits von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) planen, durchführen und nachbereiten zu können. Anhand zahlreicher Best Practices sowie interessanter Übungen geben wir Ihnen einen Einblick in Ihre Rolle und Verantwortlichkeit als ISO 27001 Lead Auditor bzw. Auditorin. Nach abwechslungsreichen Schulungstagen endet die ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) Ausbildung mit einer Prüfung, durch die Sie ein Personenzertifikat der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT erwerben.

Das Ziel unserer Lead Auditor Ausbildung ist es, Ihnen das Rüstzeug mitzugeben, das Sie für eine erfolgreiche und zielorientierte Durchführung von First-, Second- und Third-Party-Audits nach ISO/IEC 27001 (mit ISO/IEC 27002) in Verbindung mit ISO 19011 und ISO 17021 benötigen. Wir vermitteln Ihnen die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse, um als Lead Auditor bzw. Lead Auditorin erfolgreich tätig zu sein:

- Aufgaben und Fähigkeiten sowie Rollenverständnis eines Lead Auditors bzw. einer Lead Auditorin (und der Teams)
- Risiko- und prozessorientierter Ansatz (PDCA: Plan-Do-Check-Act)
- Unterschiede zwischen First-, Second- und Third-Party-Audits
- Auditplanung, -durchführung und -nachbereitung inkl. aller normgeforderten Dokumente (Auditplan, -programm und -bericht)
- Kommunikation und Reporting von Ergebnissen und Feststellungen
- Sicherstellung der Konformität mit ISO/IEC 27001 und ISO19011 mithilfe von Übungen
- Anforderungen, dokumentierte Informationen und Auditnachweise
- Bewertungsschema von Auditfeststellungen
- Normkonforme Begrifflichkeiten

Wir vermitteln Ihnen in der ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) Schulung bzw. ISO 27001 Auditor (TÜV) Schulung die Kenntnisse, die Inhalte und Wechselbeziehungen von ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27002, ISO/IEC 27000 und ISO 19011, ISO 31000 sowie den rechtlichen Rahmen eines ISMS.

Mit der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erwerben Sie ein auf drei Jahre befristetes Personenzertifikat der Personenzertifizierungsstelle der TÜV NORD CERT, und zwar zum ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) oder zum ISO 27001 Auditor (T

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 09.12.2024

gemäß DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

1. Tag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)

Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung

Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer

Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten

2. Tag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz

Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz

Reichweite der Datenschutz-Organisationspflichten
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
- Rechenschafts- und Nachweispflichten
- Anweisungspflicht und Verarbeitungsverzeichnisse

Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, Aktivitäten

3. Tag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen

Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung

Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf

Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung

Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?

4. Tag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit

Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation

Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch "Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"

Nutzen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie le

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - 09.12.2024

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten "d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Ausbilder von Kranführern - 09.12.2024


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung Dokumentation

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Krane und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Kran sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Kranen gemäß DGUV-G 309-003 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Kranführern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane (mind. 2 Jahre),
- Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Kranen,
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Krane

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

286.9 EUR

Bruttopreis

1796.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Vivian Laube
0160 8881799
akd-hh@tuev-nord.de
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