Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Sachkunde Chemikalienverbotsverordnung - Fortbildung - 10.12.2024

Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV


Inhalt

Überblick europäisches und deutsches Chemikalienrecht

Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP

Sicherheitsdatenblätter

Einführung in die Chemikalienverbotsverordnung

Verbote des Inverkehrbringens

Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen

Anforderungen an die Abgabe

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Praxis und Diskussion

Nutzen

Besuchen Sie unseren Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV: Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen, und regelt die notwendige Sachkunde dafür. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die Chemikalienverbotsverordnung eine regelmäßige Fortbildung der Sachkundigen. Unser Seminar ?Sachkunde Chemikalienverbotsverordnung? vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.

Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die neue Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt. Unser Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV ist eine behördlich anerkannte Fortbildung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stellen die Aufrechterhaltung der vorhandenen Sachkunde sicher. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referenten zur Verfügung.

Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.

Zielgruppe

Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

25; Mit Besuch dieses Lehrgangs stellen Sie die gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde sicher. Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - 10.12.2024

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen von Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollenüberwachungen und halbjährliche Wartungen. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - 10.12.2024

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - 10.12.2024

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - 10.12.2024

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.9 EUR

Bruttopreis

606.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesine Schröder
0381 7703-413
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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DGUV 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - 10.12.2024

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in der Praxis

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 durchzuführen.

Arbeitgeber kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4).

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Fortbildung für Referenten gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz §7, Abs. 2, Modul 2 Ladungssicherungs-Trainer - 10.12.2024


Inhalt

Inhalt:

- Erfahrungsaustausch
- Aktuelle Rechtsprechung
- VDI 2700 vs. EN12195-1
- Sicherungsmitttel
- Praktische Umsetzung
- Methodik und Didaktik

Nutzen

Der ständige Wandel der Technik stellt auch den Fachreferenten vor die Herausforderung, sich ständig mit den Neuerungen an seinem Arbeitsplatz und somit auch an seinem Ausbildungskonzept zu beschäftigen. So muss der Fachreferent in Bezug auf sein Können und Wissen immer auf dem Laufenden bleiben.

In §8 der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV), explizit das Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren. Der Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.

Zielgruppe

Ausbilderinnen und Ausbilder die Berufkraftfahrer Aus- und Weiterbildungen durchführen

Voraussetzungen

Teilnehmer benötigen keine Voraussetzungen

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Bei Absolvierung aller 3 Module sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

465 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

88.35 EUR

Bruttopreis

553.35 EUR

Ansprechpartner

Frau Jasmin Hoffmann
03843 210071
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Einführung in das ADR 2025 - 10.12.2024

Überblick über die Änderungen


Inhalt

Ausblick auf das ADR 2025

- Neuerungen/Änderungen ADR 2025
- Sachstand Änderungen GGBefG 2025
- Sachstand Änderungen GGVSEB 2025
- Sachstand Änderungen GGAV 2025
- Sachstand Änderungen RSEB 2025
- Sachstand BAM GGR
- Allgemeinverfügungen
- Umsetzungshinweise für Unternehmen

Nutzen

Ab 1. Januar 2025 tritt das neue ADR 2025 in Kraft. Trotz der offiziellen Übergangsfrist von 6 Monaten sollte man sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut machen. Sie erhalten in diesem Seminar einen umfassenden Überblick über die geplanten Änderungen/Neuerungen des ADR 2025 und eine kompetente Hilfestellung zur praktischen Umsetzung.

Zielgruppe

Personen, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind:
u. a. Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen, Unternehmer, die gefährliche Güter versenden, transportieren oder lagern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Vertreter von Behörden sowie interessierte Personen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

390 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

74.1 EUR

Bruttopreis

464.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Lynn Westenberger
+49 511 998-62271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Ausbildung Notfall- und Krisenmanager (TÜV) - 10.12.2024

Effektives Handeln vor, in und nach Ausnahmesituationen


Inhalt

Einführung
- Die Begriffe ?Krise? und ?Krisenmanagement?
- Die Begriffe ?Risiko? und ?Risikomanagement?
- Ursachen von Unternehmenskrisen
- Die ?Wirkung? von Krisen
- Grundsätzliche Unterteilung von Krisen (?Krisenampel?)
- Grundsätzliche Anforderungen an einen Krisenmanager

Organisation des Krisenmanagements
- Strategie / Grundkonzept
- Krisenstab
- Einsatzbereitschaft und Vertretungen des Krisenstabes
- Krisenadministration
- Krisenraum / Lageraum

Krisenplan / Krisenhandbuch

Training / Übungen für den Krisenstab
- Training des Krisenstabes (intern / extern)
- Schulungen für weiteres Personal
- Schulung / Vorbereitung auf Auslandsentsendungen (?Expats?)
- Kommunikation über Krisenprävention / -training

Rechtliche Aspekte im Krisenmanagement
- Krisenkommunikation

Umgang mit ?speziellen? Krisen
- Entführung
- Produktkontamination / Warenrückführungsmanagement
- Rückrufaktionen
- Produkterpressungen
- Krisenmanagement medizinische Einrichtungen

Externe Krisenberatung

Lösegeldversicherungen

Produktschutzversicherungen

Psychosoziale Notfallversorgung

Nutzen

In unserer Ausbildung im Krisenmanagement und Notfallmanagement gehen wir intensiv auf die sich rasant verändernde Sicherheitslage und Krisenlandschaft ein. Sie lernen Bedrohungen für Ihre Organisation kennen, die Ihnen nur zum Teil oder bislang gar nicht bekannt waren. Ob aktuelle Gefährdungen oder Krisenherausforderungen in der Zukunft: Mit unseren vorbeugenden Krisenmanagement-Tools und anschaulichen Fallbeispielen aus Politik, Wirtschaft, Behörden und privaten Institutionen zeigen wir Ihnen in unserem Präsenzseminar verschiedene Handlungsoptionen auf - vor, in und nach einer Krise.

Wir geben Ihnen in unserem Notfall-und-Krisenmanagement-Seminar ganz gezielte Handlungsanweisungen, wie Sie Krisen schnell und effektiv identifizieren, wie Sie optimal reagieren und mit Angst und Stress kontrolliert umgehen. Denn gute organisatorische, personelle, wirtschaftliche, kommunikative und juristische Vorbereitungen im Rahmen der Krisenprävention helfen Ihnen dabei, auch bei hoher persönlicher Belastung Krisen zu managen, um diese zu isolieren und bestenfalls zu eliminieren.

Wirkungsvoll und mit so wenig Schäden wie möglich lassen sich Krisen letztlich nur im Team bewältigen. Deshalb gehen wir auf die internen und externen Schnittstellen ein, die Sie in einem Krisenfall nutzen können und bei manchen Notfällen sogar nutzen müssen, wie z. B. die Lebensmittelbehörde im Falle einer Kontamination.

Die Auf- und Nachbereitung einer jeden Ausnahmesituation ist ein weiterer wichtiger Baustein für ein professionelles Krisenmanagement. Angefangen bei der Intensivierung hilfreicher Aspekte während einer Krise über die Verbesserung von Handlungs- und Entscheidungsabläufen bis hin zur Notfallseelsorge und psychologischen Nachbetreuung.

Zu Ihren Referentinnen und Referenten gehören neben erfahrenen Fachtrainerinnen und -trainern auch Pilotinnen und Piloten aus der zivilen bzw. militärischen Luftfahrt. Denn das Flugzeug zählt - nicht ohne Grund - zu einem der sichersten Verkehrsmittel weltweit.
Die Luftfahrtindustrie ist eine der sensibelsten Branchen im Zusammenhang mit Krisenlagen wie zum Beispiel Pandemien, militärischen Konflikten oder Terrorlagen.
Deshalb berichten Pilotinnen und Piloten im Seminar über ihre Soft Skills im Notfall- und Krisenmanagement. Denn weiche, menschliche Faktoren werden im Zusammenhang mit der Bewältigung von Krisen unterschätzt. Sie tragen erheblich dazu bei, eine Krise mit dem bestmöglichen Ergebnis zu beenden.

Profitieren Sie während und nach der Weiterbildung Krisenmanagement und Notfallmanagement von unseren umfangreichen Unterrichtsmaterialien mit Fakten

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Alexander Groth: Stärkenorientiertes Führen - 10.12.2024

Methoden der erfolgreichen Mitarbeiterführung und -entwicklung


Inhalt

Stärkenorientiertes Führen
- Geheimnisse des stärkenorientierten Führens
- Identifizieren von Stärken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Entwicklung der Stärken
- Umgang mit Schwächen

Coaching- und Fragetechniken
- Reflektion Ihrer Stärken mithilfe eines Team Management Systems (TMS) und professioneller Rückmeldung
- Durch Coaching-Methoden die Stärken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausarbeiten
- Die besten Fragen und Tests zu Talenten
- Mitarbeiterentwicklung mit Methode

Empowerment und Motivation
- Wann erbringen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Spitzenleistung?
- Was Sie von Starbucks, Google und Ritz-Carlton lernen können
- Drei Fehler, warum Empowerment oft nicht funktioniert
- Wie Sie richtig ermächtigen, befähigen und aktivieren

Feedbackkultur und Teamstärken
- Die hohe und seltene Kunst des professionellen Feedbacks
- Was Sie von McKinsey, Goldman Sachs und GE lernen können
- Das Geheimnis der High-Performance-Teams
- Wie Sie ein Team zu Spitzenleistung führen?

Nutzen

Das Seminar "Stärkenorientiertes Führen" unter Leitung von Alexander Groth, Spezialist seines Fachs und einer der Top-Speaker Deutschlands, ist ein begeisterndes und überzeugendes Plädoyer dafür, die Personalführung in Stil und Inhalten auf den Stärken von Mitarbeiternnen und Mitarbeitern aufzubauen. In kaum einem Land Europas wird so defizitorientiert geführt wie in Deutschland!

Das Seminar zeigt auf, warum es kontraproduktiv ist, schwächenorientiert zu führen - und warum die meisten Führungskräfte es dennoch tun. Erfahren Sie, wie Sie das enorme Potential Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Hilfe einer Stärken-Schwächen-Analyse erkennen und optimal nutzen. Im Rahmen der Mitarbeiterentwicklung fördern Sie gezielt individuelle Stärken und Qualitäten.

Das Thema "Stärkenorientiertes Führen" wird Ihnen von Alexander Groth mit vielen umsetzungsorientierten Tipps vermittelt. Angrenzende Themen wie Feedbackkultur, Empowerment und auch die Geisteshaltung des Leaders werden ebenfalls behandelt und mit vielen Praxistipps veranschaulicht.

Zudem bietet Ihnen das Seminar die Möglichkeit für eine erfolgreiche Selbstreflexion. Sie lernen, wie Sie Ihre eigenen Talente erkennen, diese bewusster einsetzen können und eine noch bessere Führungskraft werden. Ziel ist es, das Gelernte sofort in der täglichen Führungspraxis anwenden zu können - um Ihr Team zu Spitzenleistungen zu führen.

Alexander Groth erhielt als bestbenoteter (1,1/1,0) externer Lehrbeauftragter bereits zweimal den Best Teaching Award der TU München. Er lehrt auch an den Universitäten Mannheim und Stuttgart und hat fünf Bücher über Führung veröffentlicht. Besuchen Sie unser Seminar ?Alexander Groth: Stärkenorientiertes Führen? und lernen Sie von dem bekannten Redner Alexander Groth auf inspirierende und unterhaltsame Weise, wie Sie Ihre Mitarbeiterführung nachhaltig verbessern!

Zielgruppe

Geschäftsführer und Führungskräfte aller Bereiche, die sich selber und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Bestleistungen führen möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Für Sie inklusive: "Der Chef, den ich nie vergessen werde" und "Stärkenorientiertes Führen" von Bestsellerautor Alexander Groth

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

311.6 EUR

Bruttopreis

1951.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de

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Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) - 10.12.2024

nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)
Delegation von Verantwortung und Pflichten
Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen
Aufsichtspersonen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen
Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - "Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.

Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 - 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).

Zielgruppe

Hallenwarte, Hausmeister, Hallen-Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art;
das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport, Schule, Gebäudemanagement

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

880 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

167.2 EUR

Bruttopreis

1047.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
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Nachweisführung - 10 - 10.12.2024

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).


Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.

Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis. Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.

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