Veranstaltungskalender

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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A34/40351301/24082026-1 - 24.08.2026

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Betreiben Sie eine Fettabscheideranlage und möchten sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllen?
In diesem Seminar erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen. Sie erhalten einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen sowie die fachgerechte Fettabscheiderreinigung durchzuführen und tragen damit aktiv zur Betriebssicherheit, Hygiene und zum Schutz von Umwelt und Kanalisation bei.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A35/10151151/24082026-1 - 24.08.2026

Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien


Inhalt

Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement

Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel

Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten

Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen

Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern

Nutzen

In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:

- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?

Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.

Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte

Voraussetzungen

Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Tei

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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - EX/A52/10602301/24082026-1 - 24.08.2026

Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG


Inhalt

Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?

Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung

Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?

Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Nutzen

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.

Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.

Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be

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Prokurist - EX/A52/10101401/24082026-1 - 24.08.2026

Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln


Inhalt

Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura

Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung

Nutzen

Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.

Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.

Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.

Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

740 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

140.6 EUR

Bruttopreis

880.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/24082026-1 - 24.08.2026


Inhalt

- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''

Zielgruppe

Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.

Voraussetzungen

- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

791 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.29 EUR

Bruttopreis

941.29 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Gefahrgutschulung IATA DGR / ICAO T.I - NOM A für Versender - EX/A50/60310202/24082026-1 - 24.08.2026

Gefährliche Güter rechtssicher im Luftverkehr versenden


Inhalt

- Verstehen der Gefahrgut-Grundlagen

- Klassifizierung gefährlicher Güter

- Vorbereitung einer Sendung mit gefährlichen Gütern

- Notfallmaßnahmen und Meldeverfahren

- Identifizierung gefährlicher Güter

- Erstellung und Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation und Unterzeichnung der Versendererklärung

- Sonderbestimmungen

- Verpackungsanforderungen bestimmen

- Markierungen und Kennzeichnungen anbringen

Nutzen

Der Versenderkurs (Nomenklatur A) richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die administrative Aufgaben wahrnehmen, Shipper's Declarations ausstellen oder den Gefahrgutprozess überwachen bzw. verantworten.

In unserer Gefahrgutschulung für den Luftverkehr erfahren Sie von unserem Referenten Niclas Lahmer, wie Sie gefährliche Güter im Luftverkehr gemäß der aktuellen Gesetzgebung und im Rahmen der IATA DGR/ICAO T.I Richtlinien sicher versenden.

Gemäß den aktuellen Gefahrgutvorschriften sind Versender (NOM A) von Gefahrgut im Luftverkehr dazu verpflichtet, alle 24 Monate einen vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Kurs zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen. Unsere Schulung bestätigt Ihnen, dass Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erworben haben.

Die Schulungsinhalte bereiten wir nach dem CBTA-Modell auf. Sie basieren auf einem zuvor durchgeführten Teilnehmer-Assessment. Dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Schulungsinhalte optimal auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Zielgruppe

Sachbearbeitung Versand / Logistik, Abteilungsleitung Versand / Logistik, Teamleitung Versand / Logistik, Mitarbeiter der Administration im Bereich Versand / Logistik

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Ein Assessment gemäß CBTA vor Kursbeginn durch den Refernten der TÜV NORD Akademie. Transportieren Sie Radioaktive Stoffe der Klasse 7 im Luftverkehr? Dann befähigt Sie das Zusatzmodul Radioaktive Stoffe dafür. Die Anmeldung für das Zusatzmodul ist nur wirksam, wenn Sie diesen Lehrgang erfolgreich absolviert haben.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person/Sachkundiger für PSA gegen Absturz - DGUV G 312-906 - EX/A81/50208201/24082026-1 - 24.08.2026


Inhalt

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen

Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen

Sachgerechte Verwendung der PSA

Das vorschriftsgemäße Anschlagen

Das ordentliche Aufbewahren der PSA

Anzeichen von Schäden erkennen / Prüfung der Ausrüstung / Prüfdokumentation

Abschlusstest

Nutzen

PSA gegen Absturz (PSAgA) ist eine Schutzausrüstung der Kategorie 3 und muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Das Seminar vermittelt neben den Inhalten der DGUV-Regel 112-198 (Anwendung aller verfügbaren PSAgA) alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Prüfung von PSAgA und Anschlageinrichtungen nach EN795 gebraucht werden. Hierzu gehören anschauliche Demonstrationen und praktische Übungen zum Beurteilen von Verschleiß- und Materialschäden.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Personen, die PSA und Anschlagvorrichtungen prüfen, sowie Anwender von PSA gegen Absturz beraten wollen.

Voraussetzungen

Alle potentiellen Teilnehmer müssen vor dem Seminar via Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie eine aktuelle Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 absolviert haben.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

13

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

829 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

157.51 EUR

Bruttopreis

986.51 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes - 155 - 24.08.2026

Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik


Augen auf beim Grundstückskauf!

„Altlast bedeutet immer auch Kostenlast.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1999. Auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 zur Begrenzung der Haftung des Grundstückseigentümers hat sich dies nicht grundlegend geändert.

Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten.

Die Haftung des Verursachers oder des Grundstückseigentümers kann gerade bei Altlasten in die Millionen gehen. Wie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung beweist, sind die Fälle, in denen das Vorhandensein einer Altlast über das wirtschaftliche Schicksal des Verantwortlichen entscheidet, nicht gerade selten.

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Sachverständiger für Altlasten - 109 - 24.08.2026

Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten


Kompaktseminar zur Erlangung der Vorraussetzungen für die Zulassung als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten

Zertifikatslehrgang in den Bereichen Rechtsgrundlagen, Erfassung, Erkundung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten. Altlastenseminar gem. der notwendigen Weiterbildung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde im Sinne des § 18 BBodSchG und des Merkblattes der  Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO). Lehrgang für die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG und § 36 GewO auf den Sachgebieten 1 bis 5.

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Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes - 248 - 24.08.2026

Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik


Augen auf beim Grundstückskauf!

„Altlast bedeutet immer auch Kostenlast.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1999. Auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 zur Begrenzung der Haftung des Grundstückseigentümers hat sich dies nicht grundlegend geändert.

Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten.

Die Haftung des Verursachers oder des Grundstückseigentümers kann gerade bei Altlasten in die Millionen gehen. Wie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung beweist, sind die Fälle, in denen das Vorhandensein einer Altlast über das wirtschaftliche Schicksal des Verantwortlichen entscheidet, nicht gerade selten.

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 248 - 24.08.2026

Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR


Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Da die gesetzlichen Bestimmungen im  alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 248 - 24.08.2026

Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR


Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Da die gesetzlichen Bestimmungen im  alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.

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