Veranstaltungskalender

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WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen - EX/A46/40401606/03122025-1 - 03.12.2025

Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV

Allgemeine technische Anforderungen gemäß AwSV, TRwS 792 und TRwS 793-1

Betreiberpflichten (u. a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit usw.)

Erstellen von Anlagendokumentationen, Merkblättern und Betriebsanweisungen (inkl. Beispielen)

Erstellen von aussagekräftigen Fachbetriebsdokumentationen (Errichterbescheinigungen, Prüfprotokolle, Einbauerklärungen usw.)

Notwendige Prüfung und deren Durchführung durch Sachverständige und Fachbetriebe

Umgang mit Biogasanlagen zur Vergärung von Gärsubstraten nichtlandwirtschaftlicher Herkunft, z. B. Schlachtabfälle, Stoffe aus der Lebensmittelherstellung, Klärschlämme, Essensreste usw.

Nutzen

Mit der Teilnahme an unserer WHG-Fortbildung für JGS- und Biogasanlagen bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der in der AwSV festgelegten Anforderungen.

Die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 01.08.2017 in Kraft. Erstmals ergeben sich hieraus konkrete Anforderungen an WHG-Fachbetriebe für Tätigkeiten an JGS- und Biogasanlagen sowie besondere Pflichten für die Betreiber der genannten Anlagen.

Damit Sie den Anforderungen gerecht werden und diese fachgerecht an Ihren Anlagen umsetzen, erläutern wir Ihnen in dieser WHG-Weiterbildung Gesetze sowie Zusammenhänge und erklären Ihnen die Einstufung von JGS- und Biogasanlagen.

Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen zusätzlich den aktuellen Stand der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) vor und gehen dabei speziell auf die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen ein.

An praxisnahen Beispielen vermitteln wir Ihnen die Anforderungen und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Mit dieser Veranstaltung kommen Sie der Fortbildungspflicht gemäß § 63 AwSV nach und verbessern Ihre Qualität als Fachbetrieb.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden

Voraussetzungen

Grundwissen zur AwSV

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Europäische Medizinprodukteverordnung - EX/A35/20351201/03122025-1 - 03.12.2025

Grundlagen zum europäischen Medizinprodukterecht - Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)


Inhalt

Grundlagen zum europäischen und deutschen Medizinprodukterecht
- Europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745)
- Nationale Rechtslage, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und relevante Verordnungen
- Zusammenspiel der gesetzlichen Vorschriften
- Definition Medizinprodukt, Zubehör, Komponente, Inverkehrbringen, Hersteller

CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Grundlegende Anforderungen
- Technische Dokumentation
- Risikomanagement
- Qualitätsmanagement
- Klinische Bewertung und klinische Prüfung
- Scrutiny-Verfahren, Konsultationsverfahren

Anforderungen an Akteure und Organisation
- Medizinprodukteberater
- Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
- Meldepflichten, Vigilanz, Marktüberwachung

Nutzen

In unserer MDR-Schulung zu den Grundlagen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene, die für das konforme Inverkehrbringen von Medizinprodukten unerlässlich sind. Voraussetzung dafür ist das rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichen an Medizinprodukten. Damit bestätigen Sie die Einhaltung der innerhalb Europas geltenden gesetzlichen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen daher in unserem MDR-Seminar die komplexen Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745) im direkten Abgleich mit den nationalen Rechtsregelungen.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in diesem Seminar zu den Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Unternehmen, die Medizinprodukte in Europa herstellen und vertreiben. Sie sind somit künftig in der Lage, die grundlegenden Anforderungen der MDR im beruflichen Alltag umzusetzen und Marktzugänge in der EU strategisch zu planen.

Zusätzlich erläutern wir Ihnen in dieser MDR-Fortbildung anhand praktischer Beispiele die Zusammenhänge zwischen den Anforderungen der MDR und weiteren gesetzlichen und normativen Anforderungen. Sie erhalten detaillierte Einblicke in die Einführung von weiteren Prozessen im Qualitätsmanagement, die Sie neben den bisherigen Anforderungen aus der EN ISO 13485 berücksichtigen müssen. Hierdurch entwickeln Sie ein tiefgreifendes Verständnis für die Auswirkungen des Medizinprodukterechts auf die Produktentwicklung, die Unternehmensorganisation und das Qualitätsmanagement.

Sie erhalten zudem einen Überblick zur Klassifizierung von Medizinprodukten und zu den verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben, wie bspw. die Anforderungen an die verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften, das Risikomanagement, das neue Konsultationsverfahren (Scrutiny-Verfahren) oder den Umgang mit Vorkommnissen, präsentieren Ihnen unsere Referentinnen und Referenten in dieser MDR-Schulung ebenso detailliert.

Schließlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Ihnen als Nachweis für die von der EN ISO 13485 geforderte Kompetenzerhaltung dient. Solche Nachweise können in einem Audit von der Benannten Stelle verlangt werden und sind zudem notwendige Grundlage für einen möglichen Positionswechsel innerhalb Ihres Unternehmens.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Medizinprodukteindustrie bspw. aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Forschung und Entwicklung und an alle Personen, die einen Überblick über die neue europäische Medizinprodukteverordnung erhalten möchten. Personen, die sich beruflich neu orientieren und in den Bereich der Medizinprodukte einsteigen möchten, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

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Online-Schulung: Informationssicherheit / ISMS Wissensupdate - EX/A52/10201228/03122025-1 - 03.12.2025

Aktuelles zur ISO 27001/27002, BSI IT-Grundschutz, europäische Richtlinien und Trends


Inhalt

Aktuelle Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement
- Weiterentwicklung des IT-Grundschutzes des BSI (Kompendium, BSI 200-1 bis 200-4)
- Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG 2.0)
- Europäische Vorgaben (EU Cybersecurity Act, NIS 2.0, DORA)
- Weiterentwicklung der relevanten ISO-Standards (ISO-27000er-Standards) ISO 27001:2022, ISO 27002:2022
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)

Praxis ISMS
- Was muss ich tun, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden?
- Welche Änderungen muss ich im vorhandenen ISMS berücksichtigen?
- Aufbau, Steuerung, Kontrolle und Verbesserung des ISMS und integrierte Managementsysteme
- Erarbeitung von Lösungsansätzen
- Diskussion von Best Practices

Ausblick
- EU Cyber Resilience Act (CRA)
- Critical Entities Resilience Directive, CER-Richtlinie
- KRITIS Dachgesetz
- IT-Sicherheitsgesetz: Weiterentwicklung zum IT-SiG 3.0


Wir wollen nah an Ihren Erfahrungen und Fragestellungen arbeiten, daher nehmen wir zu Beginn der Veranstaltung gern Ihre aktuellen Themenwünsche auf.

Nutzen

Ziel der Online-Schulung zur Informationssicherheit ist es, Personen, die in Unternehmen und Verwaltung mit Aufbau, Steuerung und Kontrolle der Informationssicherheitsprozesse im Rahmen eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) betraut sind, einen aktuellen Überblick über geänderte und neue Anforderungen an die Informationssicherheit zu geben.

Best Practices für die Erfüllung dieser Anforderungen werden vorgestellt und diskutiert. Sind Sie z. B. Beauftragter für Informationssicherheit bzw. Information Security Officer (ISO), Manager Informationssicherheit bzw. Chief Information Security Officer (CISO) oder Informationssicherheitsbeauftragter (ISB), dann sind Sie genau richtig bei uns.

Im Fokus der ISMS-Schulung stehen die ISO 27001 und der modernisierte BSI IT-Grundschutz, aber auch spezifische Anforderungen aus dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) sowie weitere aktuell relevante Themen aus dem Bereich der IT-Sicherheit, u. a. europäische Richtlinien.

Basierend auf den konkreten Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit einem erfahrenen Dozenten und Berater Lösungsansätze für Probleme bei Aufbau, Steuerung, Kontrolle und Verbesserung des ISMS erarbeitet.

Die Schulung zur ISO 27001 sowie 27002, zum BSI IT-Grundschutz, zu europäischen Richtlinien und Trends dient nicht nur der Auffrischung und Aktualisierung der bestehenden Ausbildung, sondern auch der Weiterbildung, die in den üblichen ISMS-relevanten Standards für alle Rolleninhaberinnen und -inhaber der Informationssicherheitsorganisation empfohlen wird.

Auch Personen, die mit Aufbau, Steuerung und Kontrolle der Informationssicherheitsprozesse im Rahmen eines ISMS betraut sind, wie z. B. Beauftragte für Informationssicherheit (ISOs), Chief Information Security Officer (CISOs), Manager Informationssicherheit oder Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) sollten sich regelmäßig weiterbilden. Aktuelle Einflüsse auf die Informationssicherheit können somit schneller erkannt, die Wirkung der identifizierten Einflüsse hinsichtlich der Informationssicherheit beurteilt und ausgehend von der Wirkungsbeurteilung Maßnahmen geplant und realisiert werden.

Buchen Sie noch heute die Fortbildung Informationssicherheit und erfahren Sie die neuesten Trends und Themen, um in diesem schnelllebigen Bereich immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich thematisch an Personen, die in Unternehmen und Verwaltung mit Aufbau, Steuerung und Kontrolle der Informationssicherheitsprozesse im Rahmen eines ISMS betraut sind, wie z. B. Beauftragte für Informationssicherheit bzw. Information Security Officers (ISOs) bzw. IT-Sicherheitsbe

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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - EX/A52/10602301/03122025-1 - 03.12.2025

Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG


Inhalt

Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?

Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung

Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung

Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?

Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Nutzen

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.

Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.

Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be

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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A38/30353401/03122025-1 - 03.12.2025

Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4


Inhalt

Einführung in die VDI 2047 Blatt 2

Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen

Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen

Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)

Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen

Überwachung von Anlagen

Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Kontrolle des Einsatzes von Bioziden

Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

Verkehrssicherheitspflicht

Arbeitsschutzgesetz

Biostoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.

In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.

Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.

Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Zielgruppe

Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister

Voraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25;" Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation ""hygienisch fachkundige Person""

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Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD - EX/A52/10602211/03122025-1 - 03.12.2025

Erfolgreiche Wesentlichkeitsanalyse für Ihre CSRD-Berichterstattung - von Grundlagen bis hin zur Umsetzung


Inhalt

Grundlagen für die Wesentlichkeitsanalyse
- Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
- Europäische Berichtstandards (ESRS)
- Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse anhand einer Fallstudie
- Einbeziehung von Anspruchsgruppen/Stakeholdern
- Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO)
- Bewertung der IRO und Bestimmung der Wesentlichkeit

Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Bericht
- Zuordnung von wesentlichen Themen zu berichtenden Datenpunkten
- Umgang mit wesentlichen IRO (Minimum Disclosure Requirements, MDR)
- Tipps zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Nutzen

Von großen Unternehmen wird ab dem Jahr 2026 ein Nachhaltigkeitsbericht auf Grundlage europäischer Standards (ESRS) gefordert. Da nicht alle Nachhaltigkeitsthemen für jedes Unternehmen relevant sind, muss vor der Berichterstellung eine Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD durchgeführt werden. Diese ist einer der wichtigsten Schritte, um einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

In diesem Webinar lernen Sie die Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse für die CSRD-Berichterstattung kennen und erhalten Informationen zu den Grundlagen und der Methodik der Wesentlichkeitsanalyse. Sie erproben diese praktisch anhand einer Fallstudie und erhalten so wertvolle Tipps für die praktische Umsetzung.

Sie erfahren, wie Sie in der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD die für Ihr Unternehmen relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die dazugehörigen Nachhaltigkeitsthemen identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit bewerten. Sie erhalten einen Überblick über die zu berichtenden Datenpunkte, wissen, welche ausschlaggebend für Ihr Unternehmen sind und wie Sie diese mit der Wesentlichkeitsanalyse verknüpfen.

Zielgruppe

Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -manager, Verantwortliche und Mitwirkende der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Verständnis zum Thema Nachhaltigkeit ist empfehlenswert.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0;"

Tipp: Erhalten Sie in unserem CSR-Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung einen praktischen Überblick über die Grundlagen eines unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

710 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

134.9 EUR

Bruttopreis

844.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A30/50251101/04122025-1 - 04.12.2025


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

890 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

169.1 EUR

Bruttopreis

1059.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BKrFQG - Markt und Image - EX/A81/60351501/04122025-1 - 04.12.2025

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens

Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?

Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer

Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;"

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Reklamationsmanagement - EX/A44/20152301/04122025-1 - 04.12.2025

Reklamation - Chance zur Kundenbindung


Inhalt

Reklamation versus Beschwerde
- Was ist eine Reklamation?
- Was ist eine Beschwerde?
- Exkurs: Rechtliche Grundlagen

Reklamationsmanagementsystem
- Warum bauen Organisationen ein Reklamationsmanagementsystem auf?
- Was ist ein Reklamationsmanagementsystem?
- Ziele und Vorteile
- Reklamationstypen, Reklamationserfassung und Reklamationsbearbeitung
- 8D-Report
- 5-Why-Methode (Root-Cause-Analysis)

Statistik
- Ziele, Datenerfassung und Auswertung

Qualitätstechniken
- Fehlersammelliste
- Histogramm
- Qualitätsregelkarte
- Pareto-Diagramm (ABC-Analyse)
- Brainstorming
- Ursachen-Wirkungsdiagramm
- Korrelationsdiagramm
- FMEA

Lieferantenbewertung
- Daten für die Lieferantenbewertung
- Scoringmodell

Reklamationsmanagementsystem
- Wo haben wir Verbesserungspotenzial?

Nutzen

Ein gutes Reklamationsmanagement wirkt sich direkt auf die Zufriedenheit Ihrer Kundinnen und Kunden aus. In unserem Reklamationsmanagement-Seminar erfahren Sie, wie Sie durch schnelle, nachvollziehbare und faire Lösungen negative Erfahrungen in positive Kundenerlebnisse umwandeln können. Dies führt häufig zu einer stärkeren Kundenbindung. Die Einführung in Methoden wie 8D-Report, 5-Why, Qualitätstechniken, FMEA und Checklisten geben Ihnen eine gute Grundlage für Ihre erfolgreiche Reklamationsbearbeitung.

Im Seminar Reklamationsmanagement erhalten Sie umfassende Informationen über die verschiedenen Reklamationstypen sowie zur Reklamationsbearbeitung. Ein zentrales Ziel des Seminars ist es, Sie in die Lage zu versetzen, Reklamationen strukturiert zu analysieren und schnell geeignete Lösungen zu finden. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Reklamationsmanagements.

Nach dem Seminar kennen Sie die Grundlagen und die Bedeutung eines systematischen Reklamationsmanagements. Sie sind in der Lage, den Reklamationsprozess in Ihrem Unternehmen darzustellen bzw. zu optimieren und kennen die unterschiedlichen Einflussfaktoren. Die systematische Ermittlung relevanter Kennzahlen für das Reklamationswesen sowie deren statistische Auswertung unterstützen Ihren Reklamationsprozess. Die Weiterbildung Reklamationsmanagement vermittelt Ihnen, wie Sie mit ausgewählten Qualitätsmethoden die Reklamationsbearbeitung workfloworientiert durchführen.

Insgesamt bietet Ihnen das Seminar Reklamationsmanagement eine umfassende Möglichkeit, um sowohl Ihre Fachkompetenz als auch die Kundenzufriedenheit und -bindung nachhaltig zu verbessern

Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Praxiserfahrung. Anschauliche Beispiele aus dem Berufsalltag und innovative Lehrmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in die Praxis. Im Seminar Reklamationsmanagement haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer sowie Mitarbeitende aus Vertrieb, Einkauf, Qualitätssicherung/-management, Technische Leiter und Produktionsleiter, die mit der Einführung eines Reklamationsmanagements beauftragt sind. Alle, die regelmäßig mit Kundenreklamationen konfrontiert werden, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1120 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

212.8 EUR

Bruttopreis

1332.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Tina Welack
+49 69 9590939-17
akd-f@tuev-nord.de

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Datenschutzkoordinator - EX/A36/10151141/04122025-1 - 04.12.2025

DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung


Inhalt

Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen

Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)

Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO

Nutzen

Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.

Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.

Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.

In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.

Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu

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Funktionale Sicherheit bei Maschinen nach DIN EN ISO 13849 - EX/A44/30451201/04122025-1 - 04.12.2025

Wechselwirkung zwischen DIN EN ISO 13849 und Maschinenrichtlinie


Inhalt

Rechtliche Stellung und Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Rechtliche Stellung und Geltungsbereich der DIN EN ISO 13849

Zusammenhang zwischen Maschinenrichtlinie und DIN EN ISO 13849

Wechselwirkung der DIN EN ISO 13849 mit der DIN EN ISO 12100

Auswirkungen der Forderungen auf Hersteller und Betreiber von Maschinen

Wesentliche Veränderung einer Maschine - Bezug auf die Forderungen der DIN EN ISO 13849

Schaffung einer Gesamtheit von Maschinen - Auswirkungen auf Sicherheitsfunktionen gemäß DIN EN ISO 13849

Aufbau, Inhalte und Anforderungen der DIN EN ISO 13849

Vergleich der DIN EN ISO 13849 und ihrer Begriffe mit der DIN EN 62061

Erläuterung der Begriffe der DIN EN ISO 13849 wie PL, Kategorie, PFHD, DC, CCF, B10D, T10D, MTTFD

Kategorien der DIN EN ISO 13849 anhand von Schaltungsbeispielen

Wo finden sich Kennwerte und welche dürfen verwendet werden?
- Kennwerte aus Norm und Herstellerangaben

Validierung

Verwendung der Ergebnisse der Normanwendung in nachfolgenden Prozessen wie z. B. der Technischen Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie

Nutzen

Seminar zur Sicherheit von Maschinen: In der zweitägigen Veranstaltung erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Wirkung der DIN EN ISO 13849 auf die Maschinenrichtlinie. Sie erfahren, wie die Risikobeurteilung einer Maschine gemäß Maschinenrichtlinie und das Umsetzen von Sicherheitsfunktionen auf Basis entsprechender Forderungen zusammenhängen. Unsere Referenten sensibilisieren Sie hinsichtlich der Forderungen der DIN EN ISO 13849 im Rahmen der Maschinensicherheit unter Berücksichtigung der verschiedenen Aufgaben im Unternehmen. Sie werden auf Aufgaben und Fragen zu Sicherheitsfunktionen vorbereitet, die in Konstruktions- und Entwicklungsphasen, Projektbesprechungen, Kunden- und Lieferantengesprächen sowie bei Unfällen auftreten.

Unsere Referenten erläutern Ihnen außerdem die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der Norm - auch im Hinblick auf Vorgaben der Maschinenrichtlinie und der damit verbundenen Aufgaben für die beteiligten Personen und Institutionen: Die DIN EN ISO 13849 spezifiziert die Erstellung von Sicherheitsfunktionen elektromechanischer, elektronischer, hydraulischer und pneumatischer Systeme. Die Sicherheitsnorm, Typ B-Norm, ist mit der Maschinenrichtlinie harmonisiert. Mit der DIN EN ISO 13849 kann die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit einer Sicherheitsfunktion ermittelt und dokumentiert werden.

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Bereichen wie z. B.:
- Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen
oder pneumatischen Komponenten
- Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation
- Maschinenabnahme, Qualitätsmanagement und Wareneingangskontrolle
- Test, Verifikation und Validierung
- Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung
- Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1780 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

338.2 EUR

Bruttopreis

2118.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de

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Kesselwärter-Grundlehrgang - EX/A34/30101101/04122025-1 - 04.12.2025

Großwasserraumkessel und Schnelldampferzeuger


Inhalt

Maße und Einheiten

Physikalische Grundlagen

Wärmelehre

Wasserdampf

Kesselbauarten

Kesselausrüstung

Sicherheitsventile

Heißwasseranlagen

Brennstoffe/Verbrennungslehre/Rauchgaskunde

Feuerungen

Schäden/Reparaturen

Wasserchemie

Gesetzliche Grundlagen (z.B. BetrSichV, BImSchG, WHG, ProdSG)

Pflichten Kesselwärter und Arbeitgeber, Betrieb, Checklisten

Inspektion und Wartung, Prüfungen durch die ZÜS

Arbeitsschutz

Schriftliche Prüfung

Nutzen

In diesem Lehrgang erlernen angehende Kesselwärter praxisnah die wesentlichen theoretischen Grundlagen ihres Tätigkeitsfeldes. Sie werden in das rechtliche Umfeld eingebunden und befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu bedienen.

Ein modulares Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile. Dazu zählen die überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.

Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen Technischen Regeln kennen.

Erfahrenen Referenten zeigen die relevanten Kenntnisse der Kesselwärter-Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren die Teilnehmenden, ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, souverän und umweltbewusst umzusetzen.

Zielgruppe

Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die theoretischen Kenntnisse für Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung für o. g. Kesselanlagen besitzt.
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaulehrgang.
Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.

Abschluss

Zeugnis der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

2250 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

427.5 EUR

Bruttopreis

2677.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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