Veranstaltungskalender

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Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung - EX/A37/30302101/20112025-1 - 20.11.2025

Errichten und Betreiben nach den aktuellen Regelwerken


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen
- Allgemeines
- Anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutz

Lichttechnik
- Arten des Sehens (Tag- und Nachtsehen, Adaptation)
- Lichttechnische Parameter (Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Lichtstärke, Leuchtdichte)
- Flimmern und andere Effekte
- Berechnung der Beleuchtungsstärke

Lichttechnische Anforderungen
- Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnungen
- Rettungszeichen
- Ausleuchtung
- Antipanikbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
- Messung der Sicherheitsbeleuchtung
- Anforderungen gemäß VDE 0108-100 und Baurecht
- Stromversorgungssysteme
- Überwachung der Stromversorgung
- Installation von Anlagen und Batterien
- Anforderungen an Batterieräume

Leuchten
- Arten von Notleuchten
- Kennzeichnung der Leuchten
- Auswahl der Leuchten
- EMV bei Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Prüfungen
- Prüfintervalle
- Prüfbuch
- Prüfeinrichtungen

Nutzen

In unserem Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erfahren Sie, welche Normen, Vorschriften und Grundlagen im Bereich der Beleuchtungstechnik wichtig sind. Besteht durch einen Ausfall der Beleuchtung eine Gefahr für die Menschen, so ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Dies betrifft beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und natürlich auch Arbeitsstätten.

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss, ob für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen bestehen. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit einer Gefährdung zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notbeleuchtung zu installieren. In öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie Verkaufsstätten halten sich vermehrt nicht ortskundige Menschen auf. Hier ist eine intakte Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten.

Nach Ihrer erfolgreichen Teilnahme am Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung besitzen Sie die Kompetenz, entsprechende Leuchten auszuwählen, Bereiche zu kennzeichnen und die Beleuchtung zu prüfen.

Zielgruppe

Für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung zuständige Mitarbeiter aus Betrieben, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und öffentlichen Einrichtungen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 15:45

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Weiterbildung: KI und Datenschutz - EX/A52/10152601/20112025-1 - 20.11.2025

KI und Datenschutz: ein Widerspruch? So schaffen Sie die Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen


Inhalt

Künstliche Intelligenz - Begriffe und Definitionen
- Was ist ?Künstliche Intelligenz??
- Technische Verfahren (?Machine Learning?, ?Deep Learning?)
- Europäische Definitionen, insb. KI-Verordnung

Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz
- Überblick Anwendungen und Tools
- Verarbeitung (auch) von personenbezogenen Daten?

(Daten-)rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Europäische Datenstrategie - ?Europe?s Digital Decade?
- Regulierungen zum Datenrecht (DSA, DMA, DGA, DA)
- KI-Verordnung / AI Act: risikobasierter Ansatz; Risikoklassen; Basismodelle / ?General Purpose AI? (z. B. ChatBots)

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Verhältnis DSGVO - KI-Verordnung
- Phasen der Verarbeitung
- Grundsätze der Verarbeitung, insb. Transparenz (Informationspflichten)
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Verantwortlichkeiten
- Sichtweisen und Hilfsmittel der Aufsichtsbehörden (DSK, CNIL et al.)

Nutzen

Das EU-Parlament hat das weltweit erste Gesetz zur künstlichen Intelligenz verabschiedet: den AI-Act, die KI-Verordnung. Um KI in Unternehmen einzusetzen, benötigen die handelnden Personen Antworten auf drängende Fragen und Aufklärung hinsichtlich der bisherigen Entwicklungen von KI sowie deren konkrete Einsatzgebiete. Worüber wir uns einig sind: Die praktische Anwendung von KI wird in den nächsten Jahren sowohl das gesellschaftliche Leben als auch den beruflichen Alltag vieler Menschen beeinflussen. Daten stellen dabei den Treibstoff dar, um maschinelles Lernen zu ermöglichen.

Diese KI-Weiterbildung durchleuchtet sowohl die möglichen Risiken als auch die verheißungsvollen Chancen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gesellschaft und Industrie. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen unsere Referentinnen und Referenten in den Fokus dieser KI-Fortbildung.

Folgende Fragen werden Ihnen unter anderem beantwortet:

- Warum wird KI in Zukunft eine große Rolle spielen?
- Wie kann ich datenschutzrechtlich in meinem Unternehmen die Einführung und Umsetzung von KI unterstützen?
- Wie erkenne ich mögliche Grenzen?
- Worauf sollte ich achten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten?

Unternehmen können auf verschiedene Weisen KI einsetzen und einen Nutzen daraus ziehen. Dank der automatisierten Verarbeitung immenser Datenmengen unterstützt KI Unternehmen dabei, schnell und detailliert wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies kann - bei regelgerechtem KI-Einsatz - zur Steigerung des Umsatzes führen.

Ebenso entlastet Künstliche Intelligenz die Beschäftigten eines Unternehmens bei monotonen Routinearbeiten, sodass sie höherwertigere Tätigkeiten ausüben können. Daraus ergeben sich für Unternehmen verschiedene Vorteile wie die Steigerung ihrer Produktivität sowie eine Reduzierung bzw. Vermeidung von Produktionsfehlern.

Auch bei der Kundenbindung profitieren Unternehmen: Im Bereich der Verarbeitung von Kundendaten hilft KI Unternehmen dabei, Herausforderungen oder Erfahrungen der Kundinnen und Kunden frühzeitig zu erkennen und auszuwerten, um so Produkte und Services noch besser an die eigene Kundschaft auszurichten.

Diese Fortbildung geht auf KI und Datenschutz insbesondere bei der Umsetzung von KI im unternehmerischen Alltag ein. Denn aktuell gibt es nicht zu unterschätzende Vorbehalte in Bezug auf die korrekte Anwendung der Datenschutzregelungen, die wiederum Beschäftigte mit den notwendigen Kompetenzen verlangen.

In diesem Webinar lernen Sie, KI und Datenschutz in Unternehmen zu integrieren. Wir stellen Ihnen Beispiele vor und erörtern gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dies hilft Mitarbeitenden, Compliance-Aufgaben und KI in Unternehmen zusammenzubringen und sich für das Thema Datenschutz

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Vergaberecht in der Praxis - EX/A52/10402301/20112025-1 - 20.11.2025

Bieterstrategien bei Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen


Inhalt

Grundlagen, Anwendungsbereich und Rechtsquellen des Vergaberechts sowie Überblick zu den Vergabearten
- Grundsätze der Vergabe und Verfahrensarten
- Vergaberechtsreform 2016: Überblick über die relevanten Änderungen im Vergaberecht (GWB, VOL/A, VgV und UVgO)
- VOB/A 2019
- E-Vergabe
- Vergabearten und Rahmenvereinbarungen

Welche Besonderheiten bestehen für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Bieterinnen und Bieter im Vorfeld einer Ausschreibung?
- Mittelstandsschutz, Grundsatz der Losvergabe
- Eignungsanforderungen (Zulässigkeit von Tariftreueerklärung, Mindestlohn, Verbandsmitgliedschaften etc.)
- Bildung von Bietergemeinschaften und der Einsatz von Nachunternehmern
- Eigenerklärungen und Fremdnachweise
- Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium
- Inhalt und Grenzen von weiteren Wertungskriterien
- Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien

Nebenangebote
- Begriffsdefinitionen
- Anforderungen an die Zulässigkeit, Veröffentlichung von Mindestanforderungen
- Mehrere Hauptangebote als Alternative?

Inhalt der Auftragsbekanntmachung
- Veröffentlichung und Mindestkriterien
- Angemessene Fristen
- Weitere Bekanntmachungsarten

Das Vergabeverfahren von der Bekanntmachung bis zur Submission (Angebotseröffnung)
- Verlauf des Vergabeverfahrens / Bestandteil der Vergabeunterlagen
- Unklarheiten, Fehler und Bedenken in der Leistungsbeschreibung
- Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten des Bieters bei Fehlern und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Vermeidung von Fehlern in der Angebotsbearbeitung

Das Vergabeverfahren von der Angebotseröffnung bis zur Beendigung
- Formelle Überprüfung und Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Unterlagen oder Preisen
- Prüfung der Eignungsprüfung und Angemessenheit der Preise
- Abgrenzung zulässiger Preisspekulation von unzulässiger Mischkalkulation
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, Bewertungsmatrix
- Inhalte und Grenzen von Aufklärungsgespräch

Beendigung des Vergabeverfahrens: Zuschlagserteilung oder Aufhebung der Ausschreibung
- Zuschlagserteilung
- Voraussetzung für die Aufhebung der Ausschreibung
- Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens oder Schadensersatz?

Nach Zuschlagserteilung: Vertragsänderungen und Kündigung
- Vertragsänderung ohne Vergabeverfahren
- Kündigung des Vertrags durch Auftraggeberin oder Auftraggeber

Dokumentation und Vergabebekanntmachung
- Vergabevermerk
- Ex-Post-Transparenz

Rechtsschutz im Vergabeverfahren
- Grundzüge des Nachprüfungsverfahrens
- Aktenübersendung und Akteneinsichtsrecht des Bieters oder der Bieterin
- Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Nutzen

In unserem Seminar Vergaberecht in der Praxis erhalten Sie einen Überblick aus Bietersicht über die gesetzlichen Regelungen. Das ermöglicht Ihnen einerseits, eine erfolgreiche Vergabe auszuschöpfen, und andererseits, Haftungsrisiken zu vermeiden. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Referentinnen und Referenten auf die zahlreichen, nach wie vor aktuellen, Neuregelungen aus der Vergaberechtsnovelle. Aus Ihrer Sicht als Bieterin oder Bieter ist der Nachweis Ihrer Eignung, die inhaltliche Bewertung Ihres Angebotes und Ihre elektronische Kommunikation mit dem Ausschreibenden besonders wichtig.

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Vergaberechts-Seminars erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige Grundwissen, um bei der Erstellung Ihrer Angebote häufige Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können. Die Schulung im Vergaberecht zeigt, wie Sie als Bewerberin oder Bew

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Messmitteleignung und -überwachung - EX/A31/20402001/20112025-1 - 20.11.2025

Messmittel systematisch überprüfen und Eignung sicherstellen


Inhalt

Messmitteleignung
- Allgemeines zum Messen und Prüfen
- Eignungsnachweis
- Kenngrößen und Rahmenbedingungen
- Sonderfälle der Messmitteleignung
- Beurteilungsmethoden (z. B. MSA)
- Bestimmung der Messunsicherheit
- Anschluss an staatliche Norm

Messmittelüberwachung
- Zielsetzung der Messmittelüberwachung
- Überwachungspflichtige und kalibrierfähige Messmittel
- Kalibrierprozess
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Betrieb und Optimierung der Messmittelüberwachung

Dokumentation

Praktische Übungen

Nutzen

Die Teilnahme am Seminar Messmitteleignung und -überwachung versetzt Sie in die Lage, Ihre Messmittel systematisch zu überprüfen und deren Eignung sicherzustellen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen wichtige Kenngrößen und Beurteilungsmethoden sowie normative Anforderungen an verschiedene Messmittel.

Sie lernen in dieser Schulung die Bedeutung der Messunsicherheit als Maß für die Qualität des Messergebnisses kennen. Darüber hinaus erhalten Sie Anregungen, wie Sie den Kalibrierprozess verbessern und Ihre Dokumentation optimieren. Mehrere Übungen zur Messmitteleignung und -überwachung runden das Seminarangebot ab und schaffen einen praxisorientierten Mehrwert.

Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Berufspraxis. Sie bringen Sie auf den aktuellen Stand Ihrer Branche. Theoretische Inhalte werden anschaulich vermittelt. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Lernprozess und unterstützen Sie dabei, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Zudem bietet das Seminar Messmitteleignung und -überwachung genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die für die Überwachung, Kalibrierung und arbeitsplatzbezogene Bereitstellung der Messmittel zuständig sind. Qualitäts- und Prüfmittelbeauftragte können sich über die Methoden der Messmitteleignung und -überwachung informieren.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse der Normen DIN EN ISO 9001

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Die Teilnehmer können eigene Messmittel bzw. Prüfmittel zum Seminar mitbringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Kerstin Reinhardt
+49 521 786-228
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Selbst- und Zeitmanagement für Führungskräfte - EX/A52/10351218/20112025-1 - 20.11.2025

Gelingende Führung durch adäquaten Umgang mit Zeit


Inhalt

Bestimmungsgrößen menschlichen Verhaltens im Arbeitsprozess

Zeitmanagement als Baustein der Selbstmanagement-Kompetenz

Zeittypen
- Welcher Zeittyp bin ich selbst und welche sind in meinem Team vertreten?
- Konsequenzen für die Führung unterschiedlicher Zeittypen im Team oder ?Wie dirigiere ich mein Team-Orchester zum harmonischen Zeitklang??
- Spielregeln zum Umgang mit Störungen und Unterbrechungen zur Stressminderung

Hinweise auf ausgewählte Zeitmanagement-Methoden

Konsequenzen für ein erfolgreiches Besprechungs- und Terminmanagement

Auf Wunsch: Besonderheiten des Zeitmanagements vor dem Hintergrund der digitalen Zusammenarbeit

Nutzen

Im Seminar zum Zeit- und Selbstmanagement für Führungskräfte lernen Sie, Ihre eigene Zeit und die Ihrer Mitarbeitenden richtig einzuschätzen und diese so effektiv und effizient wie möglich zu nutzen.

Zeit ist in der Arbeitswelt nur begrenzt verfügbar und wird teilweise durch unklare organisatorische Vorgaben oder Schwierigkeiten in der Kommunikation nicht optimal genutzt. Oftmals gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, wie viel Zeit jeder Mitarbeitende benötigt oder aber auch wie viel Zeit für die Umsetzung einer Aufgabe angemessen ist. Genau hier setzt das Seminar zum Zeit- und Selbstmanagement für Führungskräfte an. Sie werden sich dadurch bewusst, wie Sie selbst und Ihre Mitarbeitenden mit Zeit umgehen, welche Prioritäten sich daraus ableiten lassen und welche Auswirkung dies auf Ihre Mitarbeitenden hat.

Im Zuge des Seminars setzen Sie sich mit Ihrem eigenen Umgang mit Zeit, Entscheidungsfindung und Prioritätensetzung auseinander. Durch die Selbstreflexion erkennen Sie, wie Ihr Führungsverhalten auf andere (z. B. Mitarbeitende, Vorgesetzte, Gremien) wirkt, und entwickeln Alternativen für den Umgang mit Besprechungen, Terminsetzungen und die Delegation von Aufgaben.

Sie reflektieren aber auch das Zeitbedürfnis Ihrer Mitarbeitenden und sind in der Lage zu erkennen, welche Zeittypen vorherrschend sind. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Führungsaufgaben effektiver und effizienter wahrnehmen. Somit gelingt es Ihnen, Zeitmanagement, Prozesse, Organisation und Kommunikation in der Zusammenarbeit zu optimieren.

Zielgruppe

Führungskräfte, Team- und Abteilungsleitungen

Voraussetzungen

Interesse am Hinterfragen des eigenen Selbst- und Zeitmanagements und dessen Auswirkungen auf das eigene Führungsverhalten sowie Freude an Veränderungen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse sind wünschenswert.

Zeit

09:00 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Dieses Online-Seminar findet immer an einem Nachmittag und einem Vormittag statt, damit Sie Ihren Arbeitstag auch mit dieser Veranstaltung optimal gestalten können. Die genauen Schulungszeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.

Sie haben die Möglichkeit ca. 6-8 Wochen nach dem Webinar an einem Online-Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Der Termin wird im Rahmen des Webinars mit allen Teilnehmenden und den Referierenden abgestimmt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

770 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

146.3 EUR

Bruttopreis

916.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Anforderungen an den Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung - 38 - 20.11.2025

Staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte, gem. § 9 Abs. 1 i. V. mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV


Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:

„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

In vielen Unternehmen sind brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im Einsatz. Kommt es beim Umgang damit zu Störungen oder Unfällen, kann dies zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Produktionsausfälle und Imageverlust können die Existenz des Unternehmens bedrohen.</p><p>In der Eigenverantwortung und damit auch in der Haftung des Unternehmens liegt es, für die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein umfangreiches Schutzkonzept zu erstellen. Zwingend dafür ist das Explosionsschutzdokument. Seit Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 tritt die Gefahrstoffverordnung bei Vorgaben und Regelungen zum Explosionsschutz in den Fokus.

Dieses muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt sein bzw. bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes überarbeitet werden. In diesem Fachlehrgang lernen Sie:Welche Anforderungen die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung an den betrieblichen Explosionsschutz stellen

  • Wie Gefährdungen zu analysieren sind
  • Wie ein praxisbezogenes Schutzkonzept aussieht

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Arbeitsschutzrecht aktuell - 429 - 20.11.2025

Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Auditoren und Führungskräfte


Das Arbeitsschutzrecht wird regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.

Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.

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Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 206 - 20.11.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Auch als Online-Live-Seminar staatlich anerkannt!

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis (bisher Tansportgenehmigung) ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Für den Erhalt der Fachkunde für den Abfallbeauftragten ist gemäß AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar ist ein „Husarenritt“ durch die für die Entsorger und Abfallbeauftragten relevanten Rechtsgebiete. Hierbei sollen die aktuellen Entwicklungen der jeweiligen Gebiete vermittelt werden, d.h. die Grundlagen der jeweiligen Rechtsgebiete.

Insgesamt bekommen die Teilnehmer einen Überblick über die Veränderungen, die für die Betriebe einschlägig sind sowie über die zu ergreifenden Maßnahmen. Hierbei sind natürlich das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Thema. Darüber hinaus werden auch aktuelle Haftungsfragen, Neues aus dem Gefahrgutrecht, Fragen der Anlagenzulassung, die novellierte Gefahrstoffverordnung und aktuelle Entwicklungen im Reverse-Charge-Verfahren besprochen.

Aktuelle Fragestellungen wie die Gewerbeabfallverordnugoder der Wegfall der Heizwertklausel werden selbstverständlich behandelt.

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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 21 - 20.11.2025

Eintägige Schulung für die Ausbildung und die jährliche Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG und ASR A2.2) sowie DGUV-i 205-023


Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:

Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.

Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.

Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.

Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.

Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.

DGUV Information 205-023: "Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:

  • eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
  • neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen  und die Löschtaktik haben, Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern."

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Sachkunde zum sicheren Umgang mit Gasen - 534 - 20.11.2025

Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen


Ziel dieses Seminars ist es, die Ängste und Unsicherheiten beim Umgang mit Gasen und deren Verpackungen (von der Gasflasche bis je nach Wunsch der Teilnehmer hin zum Eisenbahnkesselwagen) zu nehmen und Ihnen praxisnahe Hilfestellungen zum sicheren Umgang zu geben.

Zunächst wird die Frage geklärt, welche Stoffe unter der Sammelbezeichnung Gase anhand des technischen Regelwerks verstanden werden. Nach dieser Abgrenzung werden interaktiv Eigenschaften von Gasen sowie die daraus resultierenden Gefährdungspotentiale erarbeitet.

Darauf aufbauend werden Fragen hinsichtlich einer sicheren Lagerung, eines gefahrlosen innerbetrieblichen Transports bis hin zur emissionsfreien Entnahme von Gasen aus solchen ortsbeweglichen Druckgeräten erläutert. Dabei stellen wir Ihnen auch die wesentlichen Vorgaben des zugehörigen technischen Regelwerkes vor.

Nach diesem Seminar können Sie auftretende Gefährdungen beim Umgang mit Druckbehältern erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Im Rahmen beispielhafter Gefährdungsbeurteilungen üben Sie interaktiv die Dokumentation Ihrer Überlegungen. Sie erarbeiten das Vorgehen zur Ermittlung von Prüfpflichten und Prüfzuständigkeiten von Rohrleitungen und Behältern gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, offene Punkte ausführlich mit dem Referenten zu diskutieren.

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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10101105/21112025-1 - 21.11.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm GmbH-Geschäftsführer (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs: GmbH-Geschäftsführer (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs GmbH-Geschäftsführer (TÜV) ,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Augaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm GmbH-Geschäftsführer (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

10:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Paulina Wostal
069 9590939-10
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools -Prüfung - - EX/A38/20201605/21112025-1 - 21.11.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 35 Augaben gestellt, davon 30 Multiple Choice Aufgaben und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

15:45 - 17:15

Max. Teilnehmerzahl

14

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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