Veranstaltungskalender

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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/06022026-1 - 06.02.2026

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Zeit

08:30 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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KI-Regulierung im Unternehmen - Ihr Crash-Kurs zum EU AI Act - EX/A52/10502001/06022026-1 - 06.02.2026

Die neue KI-Verordnung verstehen - Ihre KI-Kompetenz-Schulung zu AI Act & Compliance in der Praxis anwenden


Inhalt

Der EU AI Act, die KI-Verordnung
- Ziele und den Geltungsbereich des AI Actes
- Rollen und Akteure im AI Act
- Anforderungen an KI-Kompetenz und die Umsetzung im Unternehmen
- Weitere Ergänzende Pflichten und Auflagen für Betriebe
- Einfluss des AI Act auf die Gestaltung und den Einsatz von KI-Technologien in Unternehmen

KI und Urheberrecht
- Basiswissen: Rechtliche Beurteilung von Inhalten, die durch KI erstellt wurden, wie Texte, Bilder oder Grafiken
- Umgang mit Werken, die durch die Zusammenarbeit von Mensch und Maschine entstehen
- Schwierigkeiten bei KI-generierten Inhalten, die bekannte Kunst oder Comicfiguren betreffen
- Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit Prompts

KI und Datenschutz
- Nutzung von personenbezogenen Daten in KI-Systemen
- Sicherstellung der Datenschutzrichtlinien und Wahrung der Rechte der betroffenen Personen

Weitere rechtliche Fragestellungen
- Sicherung von Unternehmensgeheimnissen und Fachwissen bei der Entwicklung von KI
- Bewährte Verfahren für Risikomanagement und rechtliche Absicherung
- Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung bei der Implementierung von KI-Software

Entwicklung einer KI-Richtlinie
- Ziele einer KI-Richtlinie
- Beispiele einer Inhaltsangabe

Nutzen

Im August 2024 ist der EU AI Act in Kraft getreten. Die Anforderungen dieser KI-Verordnung müssen stufenweise bis zum 2. August 2026 vollständig umgesetzt werden. Dies stellt für Unternehmen eine komplexe Herausforderung mit hohen Risiken dar. Bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes.

In unserer KI-Kompetenz-Schulung zum EU AI Act zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Unternehmen auf die wichtigsten Anforderungen der KI-Regulierung vorbereiten und KI-Compliance nachhaltig sicherstellen. Damit erfüllen Sie zugleich die AI Act Schulungspflicht und stärken das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für rechtssicheren KI-Einsatz.

Der Vorteil für Sie: Unser Format ist ein kompakter Crashkurs zum EU AI Act und weiteren rechtlichen Vorgaben - in nur vier Stunden statt über drei Tage!

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gehört für viele Unternehmen bereits zum Alltag. Andere stecken noch mitten im Einführungsprozess. Beide Phasen gehen mit einer hohen Rechtsunsicherheit einher. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für KI und Recht kennen die praktischen Fragen und Stolpersteine, mit denen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen regelmäßig konfrontiert sind.

Im Webinar erhalten Sie einen strukturierten und praxisorientierten Überblick über:

- Die wichtigsten Anforderungen des AI Acts

- Relevante Rechtsbereiche wie Urheberrecht, Datenschutz und Haftung

- Konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von KI-Compliance im Unternehmen

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu stellen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Nach der EU AI Act Schulung wissen Sie, wie Sie den EU AI Act zu verstehen und in Ihrem Unternehmen konform umsetzen können. Sie erlangen zudem eine Sicherheit über weitere wichtige Regularien und sind so für den erfolgreichen KI-Einsatz rechtskonform optimal aufgestellt.


Die Teilnahmebescheinigung dient als ein Baustein für den vom Gesetz verlangten Nachweis zum Erwerb von KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 der KI-Verordnung.

Zielgruppe

Unternehmensinhaber, Führungskräfte, Freiberufler, Rechtsberater, IT- und Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, People of Data, KI-Beauftragte oder -Manager, Projektmanager

Zeit

09:00 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

0;

Bitte bringen Sie bei einem Präsenztermin Ihren Laptop mit.


U

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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A32/40101105/06022026-1 - 06.02.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
- Bei Nichtbestehen der Prüfung kann auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in die Prüfungsunterlagen genommen werden.
- Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/50151105/06022026-1 - 06.02.2026

Praktische Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements von der Implementation bis zur Zertifizierung


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- In einer praktischen Prüfung werden Fachwissen und Methodik in Form einer schriftlichen Hausarbeit, in der Sie ein ganzheitliches Konzept für das Betriebliche Gesundheitsmanagement entwickeln unter Beweis gestellt.
- Hierbei sind konkrete Aufgabestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld zu bearbeiten.
- Die Frist zur Bearbeitung beträgt 28 Wochentage.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- Zur Bearbeitung der Fallstudie sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Betrieblicher Gesungheitsmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Jährliche Fortbildung - Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108206/06022026-1 - 06.02.2026


Inhalt

Erfahrungsaustausch

Neues Recht, Unfallbeispiele und Rechtssprechung

Neue Sicherheitstechniken bei Flurförderzeugen

Praxisbeispiele für Ausbilder

Dokumentation Ausbildung / Unterweisung

Fahrzeugcharakteristik

Nutzen

Ausbilder von Gabelstaplerfahrern müssen sich fachlich regelmäßig fortbilden. Hierzu gehört neben der Ausbildungsschulung auch, dass der Ausbilder sich mind. einmal jährlich fortbildet. Die Qualität der Ausbildung zu sichern steht hierbei im Vordergrund für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern.

Zielgruppe

Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern, die bereits als Ausbilder tätig sind.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

410 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

77.9 EUR

Bruttopreis

487.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A52/50201601/06022026-1 - 06.02.2026

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Messmitteleignung und -überwachung - EX/A52/20402001/06022026-1 - 06.02.2026

MSA-Schulung: Messmittel systematisch überprüfen und Eignung sicherstellen


Inhalt

Prüfmittel
- Allgemeines zum Messen und Prüfen
- Eignungsnachweis
- Kenngrößen und Rahmenbedingungen
- Sonderfälle der Prüfmitteleignung
- Beurteilungsmethoden (z. B. MSA - Messystemanalyse)
- Bestimmung der Messunsicherheit
- Anschluss an Normen

Prüfmittelüberwachung
- Zielsetzung der Prüfmittelüberwachung
- Überwachungspflichtige und kalibrierfähige Prüfmittel
- Kalibriersystem in Deutschland, akkreditiere Kalibrierlabore
- Kalibrierprozess
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Betrieb und Optimierung der Prüfmittelüberwachung

Dokumentation

Praktische Übungen

Nutzen

Unser Seminar Messmitteleignung und -überwachung versetzt Sie in die Lage, Ihre Messmittel systematisch zu überprüfen und deren Eignung sicherzustellen. In der MSA-Schulung bzw. Messsystemanalyse vermitteln wir Ihnen wesentliche Kenngrößen und Beurteilungsmethoden sowie die normativen Anforderungen an verschiedene Messmittel.

In dieser Schulung zur Prüfmittelüberwachung lernen Sie die Bedeutung der Messunsicherheit als Maß für die Qualität des Messergebnisses kennen. Sie erhalten wertvolle Anregungen zur Optimierung des Kalibrierprozesses und zur Verbesserung Ihrer Dokumentation. Durch praktische Übungen zur Messmitteleignung und -überwachung wird der Seminarinhalt praxisnah und anwendungsorientiert vertieft.

Unsere Referentinnen und Referenten bringen langjährige Berufserfahrung mit und informieren Sie über die neuesten Entwicklungen in Ihrer Branche. Die theoretischen Inhalte werden anschaulich und verständlich vermittelt, wobei innovative Unterrichtsmaterialien den Lernprozess unterstützen und die Umsetzung des Gelernten im Berufsalltag erleichtern.

Das Prüfmittelüberwachungs-Seminar bietet zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und wertvolle Netzwerke zu knüpfen.

Diese MSA-Schulung stellt sicher, dass Sie bestens für die Prüfmittelüberwachung in Ihrem Betrieb vorbereitet sind.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende, die für die Auswahl, Überwachung, Kalibrierung und arbeitsplatzbezogene Bereitstellung von Prüfmitteln zuständig sind. Qualitäts- und Prüfmittelbeauftragte können sich über die Methoden der Prüfmitteleignung und -überwachung informieren. Fertigungsleiter erfahren, wie sie ihren Bestand an Prüfmitteln auf Angemessenheit und Eignung untersuchen.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse in der Prüftechnik und im Umgang mit Prüfmitteln sowie der Normen DIN EN ISO 9001 und ISO/IEC 17025

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Die Teilnehmer können eigene Messmittel bzw. Prüfmittel zum Seminar mitbringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

710 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

134.9 EUR

Bruttopreis

844.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Zertifizierte/r KI-Manager/in - 4 - 06.02.2026

Zertifikat der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management


Das Zertifikatsprogramm vermittelt alle wichtigen generalistischen Kenntnisse, um den Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen systematisch zu planen, zu steuern und zu realisieren. Es vertieft das Wissen, zeigt die erforderlichen Kompetenzen auf und bereitet auf die Koordination interdisziplinärer Teams vor. Es vermittelt praxisnah, wie Bedarf ermittelt, Strategien entwickelt und Projekte umgesetzt werden.

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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 09.02.2026

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit  asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die  aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519  voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um  einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich  anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 09.02.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige  Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen

als Dachdeckungen

als Fassadenverkleidungen

bei Industrie-Demontagen

bei Reinigungs- und Malerarbeiten

bei Gerüstbauarbeiten

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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 09.02.2026

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.

Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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Umweltmanagement für Einsteiger - 77 - 09.02.2026

Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS


Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.

Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.

Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.

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