Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

KI im Brandschutz - 597 - 18.06.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.

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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 18.06.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.

Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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KI im Brandschutz - 248 - 18.06.2026

Eintägiger Online-Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz


Seit dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.

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Probenahme von Trinkwasser - 248 - 18.06.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.

Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 248 - 18.06.2026

UPDATE 2026. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung


SVHC-Berichterstattung mit der SCIP-Datenbank - 12 - 18.06.2026

Das Online-Seminar vermittelt umfassendes Wissen zur SVHC‑Berichterstattung über die SCIP‑Datenbank und zeigt, wie Unternehmen ihre Meldepflichten sicher erfüllen können.


Das Online-Seminar erläutert die Grundlagen der SCIP‑Datenbank, die auf Basis der Abfallrahmenrichtlinie entwickelt wurde, und erklärt die Meldepflicht für Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen. 

Es vermittelt fundiertes Hintergrundwissen zu rechtlichen Vorgaben, relevanten Begriffen und den Zielen der SCIP‑Initiative. 

Teilnehmende erhalten praktische Schritt‑für‑Schritt‑Anleitungen, um Daten korrekt aufzubereiten, Benachrichtigungsverfahren zu verstehen und Informationsanforderungen in SCIP‑Dossiers zu erfüllen. 

Zudem werden Optionen der Dateneinreichung, Aspekte des Informationsschutzes und Schnittstellen zu anderen Systemen erläutert. 

Insgesamt unterstützt das Online-Seminar dabei, die eigene Berichterstattung an die ECHA strukturiert, effizient und rechtskonform umzusetzen. 


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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/19062026-1 - 19.06.2026

Überblick über Pflichten und Verantwortung


Inhalt

Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"

Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit

Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse

Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung

Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall

Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder

Nutzen

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.

In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.

Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:

- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.

Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.

Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.

Zielgruppe

Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)

Zeit

08:30 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter - EX/A45/50101501/19062026-1 - 19.06.2026

Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 018 des SCC-Regelwerkes


Inhalt

Gesetzliche Bestimmungen

Gefährdungs- und Risikobeurteilung

Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Betriebliche Organisation

Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben

Notfallmaßnahmen

Gefahrstoffe

Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmittel

Arbeitsverfahren

Elektrizität und Strahlung

Arbeitsplatzgestaltung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nutzen

In der globalisierten Welt industrieller Dienstleistungen ist Sicherheit nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Notwendigkeit. Als Entscheider wissen Sie, dass Ihre operativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert sind.

Mit der TÜV NORD Akademie bereiten Sie Ihre Teams optimal auf die SGU-Prüfung nach Dokument 018 der SCC-Checkliste vor - und das kompakt in nur einem Tag.

Unsere SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitet Sie gezielt auf die Prüfung nach Dokument 018 des SCC-Regelwerks vor und vermittelt Ihnen alle Inhalte, die für das Bestehen der Prüfung und die tägliche Anwendung erforderlich sind.

Sie erhalten eine umfassende Einführung in die relevanten Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) und lernen, Gefährdungspotenziale zu erkennen, Risiken zu beurteilen und aktiv zur Unfallverhütung beizutragen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen zudem die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und bereiten Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vor.

Das Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) ist ein international anerkanntes Regelwerk für Managementsysteme im Bereich Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement (SGU).
Es richtet sich speziell an Kontraktoren - also technische Dienstleistungsunternehmen und Subunternehmer, die in Industrieanlagen oder auf Baustellen tätig sind.

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück Ihres Unternehmens. Sie sind die Expertinnen und Experten, die technische Dienstleistungen effizient und sicher umsetzen. Doch um in der Industrie erfolgreich zu sein, müssen sie nicht nur ihre Aufgaben kennen, sondern auch die gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorgaben verstehen. Unser Seminar vermittelt praxisnahes Wissen über die Organisation und Institutionen des Arbeitsschutzes.

Mit dieser Schulung erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des SCC-Standards, sondern stärken auch Ihre eigene Fachkompetenz. Nach erfolgreichem Abschluss der SGU-Prüfung nach Dokument 018 erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein 5 Jahre gültiges Zertifikat der akkreditierten TÜV NORD CERT GmbH, das ihre Qualifikation bestätigt und das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner stärkt.

Zielgruppe

Mitarbeiter der operativen Ebene aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung nach SCC-Checkliste ablegen wollen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter ist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 2 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie dem Reiter ?Termine? entnehmen.

Als Abschluss des Seminars ist eine

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung - EX/A33/30351406/19062026-1 - 19.06.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Änderungen in den rechtlichen Grundlagen, Normen und DGUV Regelwerk

Auswirkungen der BetrSichV

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Anforderungen an Leitern und Tritte nach den aktuellen Normen und Technischen Regeln

Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung) - welches Arbeitsmittel, welche Leitern für welchen Zweck

Häufige Schäden - Prävention

Weniger Kosten

Checklisten

Oft gemachte Fehler bei Instandhaltung und Reparaturen

Tipps und Tricks bei der Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern: Auswahl und Beschaffung

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Praxisworkshop mit Diskussion

Nutzen

Zur Erhaltung der Vorgaben aus Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS müssen Befähigte Personen regelmäßig geschult werden. In unserer Fortbildung informieren wir Sie über Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen (Vorschriften und Regelwerke) gemäß DGUV Information 208-016 und helfen Ihnen dabei die Anforderungen aus der BetrSichV zu erfüllen und ihr Wissen aufrechtzuerhalten.

Gem. TRBS 1203 muss eine Befähigte Person über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten.
Zur Erhaltung der Vorgaben informieren wir Sie in unserem Fortbildungslehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten über die Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen (Vorschriften und Regelwerke) und Prüfvorschriften.

Unsere Referenten*innen helfen Ihnen dabei die entsprechenden Anforderungen gemäß DGUV Information 208-016 zu erfüllen und ihr Fachwissen zum Durchführen von Prüftätigkeiten aufrechtzuerhalten. Wir legen hierbei sehr viel Wert auf den Austausch mit den anderen Teilnehmenden über Erfahrungen aus der Praxis, wie u. a. Nachweis und Umfang der Prüfung, Prüfungskriterien, Schadensfälle und Haftung. Unsere Fachexperten*innen beantworten im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - Fortbildung Ihre Fragen und geben Praxistipps für eine rechtssichere und fachkundige Prüfung von Leitern und Tritten in Ihrem Unternehmen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Personen, die als Befähigte Person tätig sind und gem. BetrSichV und TRBS 1203 ihr Wissen aktualisieren müssen.

Voraussetzungen

Grundkurs Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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TA Lärm - Fortbildung - EX/A36/40251701/19062026-1 - 19.06.2026

Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte - Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV


Inhalt

Grundlagen mit Demonstrationen
- Schallpegelarten, Hörbereich, A-Bewertung, Schallleistung, Schallausbreitung, Schalldruck, Addition von Schallpegeln

Ermittlung von Schallemissionen
- Schallabstrahlung von Gebäuden, Aggregate im Freien, Verkehrsgeräusche

Schallausbreitungsrechnung
- Überschlägige und detaillierte Prognosen

Verwaltungshandeln der Behörde
- Genehmigung und Betrieb von Anlagen (genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,
bestehende Anlagen)
- Schutz der Nachbarschaft (Schutzanspruch, Immissionsrichtwerte, Gemengelagen, seltene Ereignisse)

Beurteilung der Schallimmissionen
- Beurteilungspegel, Ton- und Impulshaltigkeit, Irrelevanzkriterien

Besondere Regelungen
- Gemengelagen, Notfallsituationen, seltene Ereignisse, tieffrequente Geräusche, Verkehrsgeräusche
- Schallmessungen
- Schallschutzmaßnahmen

Nutzen

Die Fortbildung TA Lärm vermittelt Ihnen praxisnahes Fachwissen zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. In diesem Seminar für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte erhalten Sie die Grundlagen und aktuelle Inhalte im Bereich Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm).x^x.

Sie vertiefen Ihre Kenntnisse im Umgang mit Geräuschkennwerten und lernen, diese anhand von Beispielen zu interpretieren. Dabei üben Sie, Geräuschimmissionen einfacher Schallquellen überschlägig zu berechnen und zu bewerten. Sie erfahren, wie Sie die schalltechnischen Anforderungen von Lieferanten für Einzelaggregate korrekt angeben oder deren Angaben fachgerecht prüfen. Zudem erlernen Sie in dieser Schulung Methoden, um die zulässigen Geräuschemissionen von Neubauten auf Basis von Bebauungsplänen und der örtlichen Situation abzuschätzen.

Die Fortbildung TA Lärm erfüllt die Anforderungen nach § 9 der 5. BImSchV und ist behördlich anerkannt . Damit sichern Sie Ihre Fachkunde als Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragte bzw. - beauftragter und bleiben fachlich auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Der Betreiber der Anlage steht für die fristgemäße Fortbildung in der Verantwortung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Modul 5) - EX/A81/60351401/19062026-1 - 19.06.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung

Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt

Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens

Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte

Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern

Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung

1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.

Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter - EX/A45/50101505/19062026-1 - 19.06.2026

Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 018 (Version 2021)


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 018 (Version 2021).

Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 40 Single Choice Fragen gestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmitel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
-Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung und nach erfolgreich geprüften Zertifizierungsantrag erhalten Sie ein 5 Jahre gültiges, akkreditiertes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT, einer von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle.

Zielgruppe

Operativ tätige Mitarbeiter von Kontraktoren, die die SGU-Prüfung gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 018 (Version 2021) ablegen wollen.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:



  • schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums

  • Voraussetzungen zur Zertifikatserteilung sind zudem weitere persönliche Qualifikationen, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.

    Bitte senden Sie den ausgefüllten Zertifizierungsantrag inkl. der notwendigen Nachweise an PersZert@tuev-nord.de.

  • Detaillierte Informationen zu den Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der SGU-Prüfung finden Sie in den Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich.


    Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.

    Zeit

    16:45 - 18:00

    Max. Teilnehmerzahl

    20

    Abschluss

    Zertifikat einer akkreditierten Personalzertifizierungsstelle

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