Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - 389 - 11.03.2026

Halbtätige Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung" mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training


In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.

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Umweltrecht aktuell - 81 - 11.03.2026

Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde für Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltbetriebsprüfer, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte


Das internationale und nationale Umweltrecht werden regelmäßig überarbeitet. Egal ob Umweltauditoren, -betriebsprüfer, -gutachter, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte – alle müssen für ihre Tätigkeit über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht informiert sein.

Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.

Das Seminar gibt kurz und bündig einen Überblick über aktuelle rechtliche und normative Neuerungen sowie deren Auswirkungen. 

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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 11.03.2026

Halbtägiges Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198


Unsere Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Das Hauptziel dieser Schulung ist es, Teilnehmende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher in die Anwendung und den effektiven Einsatz  persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren zu schulen. Die Schulung legt den Fokus darauf, vorhandenes Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und auf den neusten Stand zu bringen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Beachten Sie, dass die Unterweisung über PSA gegen Absturz jährlich durchgeführt werden muss

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Refresher EHS-Auditor - 433 - 11.03.2026

Zweitägiger Lehrgang zur Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001 und ISO 45001


Das Umweltrecht und das Arbeitschutzrecht werden regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.

Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.

Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen umwelt-, arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.

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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A45/40351201/11032026-1 - 11.03.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
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Strahlenschutz-Kurs für Fachkundegruppe R3 und R4 - EX/A31/50351801/11032026-1 - 11.03.2026

Nach Fachkunde-Richtlinie Technik


Inhalt

Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung

Genehmigung und Anzeige

Unterweisung, Strahlenschutzanweisung

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

Bauartzulassung und Sachverständigenprüfung

Strahlenphysikalische Grundlagen

Dosis- und Strahlenschutzbegriffe, Dosisgrenzwerte

Röntgengeräte und Störstrahler

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.

Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde bzw. der Erlangung von Kenntnissen im Strahlenschutz nach der Fachkunde-Richtlinie Technik. Die Fachkundegruppe R3 berechtigt zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz-, bzw. Basisschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Basisgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.

Die Fachkundegruppe R4 berechtigt dazu, Schuleinrichtungen zu betreiben, und ist mit der Fachkundegruppe R3 abgedeckt.

Zielgruppe

Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Herrn Nico Galle
+49521 786-227
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Energierecht aktuell - EX/A52/40201601/11032026-1 - 11.03.2026

Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG


Inhalt

Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?

Energie- und Stromsteuer ab 2024
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Ausblick 2025 und weiter ??!
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?was gilt ab 2025?)
- Nat. Emissionshandel (BEHG) und Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Umlagen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann und wofür?

KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Zukunft der Netzentgelte (Wegfall des Band-Privilegs und was noch?)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Exkurs: Redispatch 2.0 - und was kommt jetzt?!

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 202? - was kommt durch die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)?
- Exkurs: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung, -vermarktung und Abwärme-Portal
- Neue Regelungen für Rechenzentren

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Vereinheitlichung der Voraussetzung mit EnEfG (wann?!)
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden

Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?

Nutzen

Die Energiewelt verändert sich rasant und Unternehmen stehen vor komplexen energierechtlichen Herausforderungen. In unserem Seminar Energierecht aktuell erfahren Sie, wie Sie sicher mit rechtlichen Neuerungen umgehen, gesetzliche Vorgaben einhalten und gleichzeitig unternehmerische Entscheidungen treffen, die Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen sichern.

Sie erhalten praxisnah fundiertes Wissen zu zentralen Themen des Energierechts wie dem EU-Beihilferecht und den damit verbundenen Anforderungen an Transparenz und Ausnahmeregelungen. Außerdem erfahren Sie im Seminar, wie Ihr Unternehmen von Vergünstigungen insbesondere im Rahmen des EnFG profitieren kann. Neben den relevanten Regelungen zur Energie- und Stromsteuer gehen wir intensiv auf die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie die Förderung der dezentralen Erzeugung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ein.

Besonderes Augenmerk legen wir in dieser Fortbildung zum Energierecht darauf, wie EU-Rechtsvorgaben und politische Entwicklungen den Rechtsrahmen beeinflussen - auch in Zeiten unübersichtlicher Rahmenbedingungen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen von speziellen Ausnahmeregelungen profitieren und Kosten reduzieren kann.

Ein weiteres Highlight der Veranstaltung: Wir stellen Ihnen die wichtigsten Meldeportale vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese sicher nutzen können. Nutzen Sie den Austausch mit den Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und bringen Sie Ihre Praxisfragen direkt in die Diskussion ein.

Zum Abschluss der Energierecht-Weiterbildung werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Entwicklungen in Europa und Deutschland. Im Fokus stehen aktuelle EU-Maßnahmen wie das Maßnahmenpaket ?Fit für 55?, mit denen Sie sich optimal auf zukünftige Anforderungen vorbereiten können. So sichern Si

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Key Account Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10351065/11032026-1 - 11.03.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem praktischen/mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 50 Minuten.
- Es werden insgesamt 25 Multiple-Choice Aufgaben gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert je Kandidat 30 Minuten und findet nach einer ca. 8-wöchigen Praxisphase online statt.
- Das Fachwissen wird anhand der Präsentation eines Key Account Plans vorgestellt.

Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und praktischen/mündlichen Prüfung erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
- In der schriftlichen Prüfung sind keine Unterlagen als Hilfsmittel zugelassen.
- In der praktischen Online-Prüfung ist der, in der Praxisphase erstellte, Key-Account-Plan als Hilfsmittel zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 5 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.

Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Key Account Manager (TÜV)

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:


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Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - EX/A35/40301601/11032026-1 - 11.03.2026

ErsatzbaustoffV verstehen, anwenden und rechtssicher umsetzen


Inhalt

Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Novellierung der ErsatzbaustoffV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
- Ziele der ErsatzbaustoffV
- Aufbau der ErsatzbaustoffV
- Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV
- Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
- Änderungen in der Probenahme und Analytik
- Das Kataster der ErsatzbaustoffV
- Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
- Änderungen in der Deponieverordnung - wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?

Nutzen

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.

Diese Schulung zur (ErsatzbaustoffV) informiert Sie umfassend über die bestehenden Anforderungen, die sich aus der Verordnung ergeben, und bereitet Sie optimal auf Ihre Pflichten vor. Sie erfahren, welche Paragrafen für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.

In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Ziele und Inhalte der Verordnung und erfahren, wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beiträgt. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der ErsatzbaustoffV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den geltenden Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Durchführung vorgeschriebener Analysen, zu Dokumentationspflichten und zum fachgerechten Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen im Tiefbau gemäß ErsatzbaustoffV.

Nach diesem Seminar zur ErsatzbaustoffV kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt wichtig sind.

Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der ErsatzbaustoffV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden sowie in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die Verordnung nachweisen. Damit stärken Sie Vertrauen, steigern die Zufriedenheit und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.

Zielgruppe

- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren:
- Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden),
- Abfallerzeuger,
- Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe,
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen,
- Bauindustrie,
- Verwender von Baustoffrecyclingmaterial,
- Recyclingindustrie,
- Ingenieurbüros,
- Umweltlabore,
- Deponiebetreiber.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar - EX/A52/20201406/11032026-1 - 11.03.2026

TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Prozessqualität


Inhalt

Übersicht der Änderungen und Neuerungen im VDA-Band 6.3: 4. überarbeitete Auflage, Januar 2023

VDA-6.3-Update - Ziele der Neuauflage des VDA-6.3-Bandes

Darstellung der entfernten Kapitel und Anforderungen aus VDA 6.3:2016

Neue Themen und Anforderungen der VDA 6.3:2023

Darstellung der neuen Anforderungen in den VDA-6.3-Prozesselementen

Darstellung der Wechselwirkungen zwischen VDA 6.3 und den Anforderungen der IATF 16949

Änderungen der Anforderungen an Auditorinnen und Auditoren

Hinweise zu Remote- und Hybrid-Audits

Änderungen bei der Berechnung des Ergebnisses

Darstellung der Änderungen in der VDA-6.3-Potentialanalyse

Nutzen

Das Ziel dieser VDA-6.3-Upgrade-Schulung ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Requalifizierung zum VDA-6.3-Prozessauditor (TÜV) zu erhalten. Es ermöglicht Ihnen, die Leistung und Wirksamkeit von Prozessen zu prüfen und zu gewährleisten, so dass Sie auch zukünftig den hohen Qualitätsstandards Ihrer Kundinnen und Kunden gerecht werden.

Seit Veröffentlichung der ersten Auflage im Jahr 1998 hat sich der VDA-Band-6.3 zum weltweit anerkannten Standard für Prozessaudits in der Automobilbranche entwickelt. In unserem VDA-6.3-Upgrade-Training Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 gehen wir auf die aktuellen Weiterentwicklungen des VDA-Bandes-6.3 (4. Auflage, Januar 2023) und die Änderungen in den einzelnen Core Tools (wie FMEA, PPF-VDA- Band 2, 8D Excellence, Special-Core-Tools) ein. Das VDA-6.3-Prozessaudit ist integriert in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem und trägt zur Erfüllung der IATF 16949 und der kundenspezifischen Forderungen bei. Somit übernehmen Prozessauditorinnen und Prozessauditoren eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Prozessqualität. Das Seminar besteht aus einer Kombination von Vorträgen und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden sowie unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten.

Erneuern Sie mit unserem Training Ihre VDA-6.3-Auditorenqualifikation und verfestigen Sie Ihr Verständnis der Prozesse und Anforderungen in der Automobilindustrie in Bezug auf Prozessaudits und Qualitätssicherung.

Mit dieser VDA-6.3-Upgrade-Schulung erfüllen Sie die Anforderungen der Personenzertifizierungsstelle TÜV NORD CERT an die Aktualisierung Ihres Wissens und können somit Ihr bestehendes Personenzertifikat um weitere drei Jahre verlängern. Dazu benötigen Sie einen Zertifizierungsauftrag von TÜV NORD CERT. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie.

Zielgruppe

Prozessauditoren, die ihren Kenntnisstand auf den neuesten Stand bringen möchten und eine Rezertifizierung ihres befristeten Zertifikat VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) von TÜV NORD CERT anstreben; mit dem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung durch die TÜV NORD CERT.

Voraussetzungen

Kenntnisse der Anforderungen an ein Prozessaudit nach VDA 6.3

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Bitte bringen Sie zum Seminar die aktuelle Version des VDA-Bandes 6.3 mit.

Dieser Lehrgang ist Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und Neuausstellung Ihres bestehenden Zertifikats VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Schulung: Fremdfirmenkoordinator - EX/A42/50201601/11032026-1 - 11.03.2026

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen des Fremdfirmenmanagements , die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen in dieser Fremdfirmenkoordinator-Schulung, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A35/30152001/11032026-1 - 11.03.2026

Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen


Inhalt

Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen

Notwendigkeit des Brandschutzes

Brandschutztechnische Anforderungen

Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen

Brandschutzklappen/Bauformen

Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen

Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung

Asbesthaltige Brandschutzklappen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C" für asbesthaltige Brandschutzklappen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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