Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Asbest Kurzlehrgang - 99 - 19.11.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt  werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

Mehr erfahren

Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 19.11.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

Mehr erfahren

Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) - 259 - 19.11.2025

Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IE-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.


Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: 

„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

Am 2. Mai 2013 ist die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.

Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.

In Deutschland sind circa 13000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit cirka 55000 Industrienanlagen. Besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie werden berücksichtigt. Dabei ist die Auswahl der Industriezweige und deren Anlagengröße mit der 4. ⁠BImSchV⁠ (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen abgestimmt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.

Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.

Mehr erfahren

Emissionshandel aktuell - 60 - 19.11.2025

Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Optimierung des CO2-Handels in Unternehmen


Die Vierte Handelsperiode (2021-2030) des EU-Emissionshandels ist bereits seit einigen Jahren in der Umsetzung. Viele Grundsätze und Regelungen aus der Dritten Handelsperiode sind gleichgeblieben, die neuen Regelungen sind etabliert und werden in der Praxis angewendet. Erste Anpassungen der Zuteilungsbescheide sind gemäß der dynamischen Zuteilung erfolgt.

Es ergeben sich jedoch auch während der Handelsperiode immer wieder neue Regelungen und Anpassungen. So muss zum Beispiel seit dem 01.01.2023 die EU-Richtlinie RED II zu den erneuerbaren Energien angewendet werden. Das betrifft vor allem den Einsatz von Biomasse, für die nun Nachhaltigkeitsnachweise notwendig sind, um keine CO2-Abgabe dafür leisten zu müssen. Die RED III ist bereits in Kraft und die Anpassung der Monitoring-Verordnung steht diesbezüglich noch aus.

Außerdem wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie angepasst mit einigen Änderungen zum Anwendungsbereich, erste EU-Guidance-Dokumente wurden kürzlich veröffentlicht. Die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes steht allerdings noch aus. Aktuell muss außerdem für die Zuteilungsperiode ab 2025 der Zuteilungsantrag gestellt werden.

Für deutsche Unternehmen heißt das, sich weiterhin auf Stand halten zu müssen bzgl. der Änderungen im Emissionshandel, um dessen Anforderungen und Optionen in die internen Planungen einbeziehen zu können.

Mehr erfahren

KI im Brandschutz - 597 - 19.11.2025

Eintägiger Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz


Ab dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von "Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.

Mehr erfahren

Asbest Kurzlehrgang - 99 - 19.11.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

Mehr erfahren

Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 19.11.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

Mehr erfahren

Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 100 - 19.11.2025

Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung. Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF-Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.


Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.

Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.

Mehr erfahren

Qualifizierte Person für Gerüste - 450 - 19.11.2025

Funktions- und Mängelkontrolle vor der Nutzung des Gerüstes


Unfälle mit Gerüsten stellen seit Jahren einen Schwerpunkt bei den schweren bzw. tödlichen Arbeitsunfällen dar. Zum Schutz der Mitarbeiter muss deshalb von jedem Arbeitgeber, der das Gerüst von seinen Beschäftigten nutzen lässt, vor jeder Verwendung das Gerüst durch eine „qualifizierte Person des Gerüstnutzers“ untersucht werden. Dabei hat die qualifizierte Person eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel durchzuführen, sie muss zudem die Eignung des Gerüsts für die vorzunehmende Tätigkeit und die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen überprüfen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV und TRBS 2121, Teil 1, 5.4).</p>

Mehr erfahren

Refresher EHS-Auditor - 433 - 19.11.2025

Zweitägiger Lehrgang zur Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001 und ISO 45001


Das Umweltrecht und das Arbeitschutzrecht werden regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.

Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.

Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen umwelt-, arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.

Mehr erfahren

Umweltrecht aktuell - eine Managementaufgabe - 81 - 19.11.2025

Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde für Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltbetriebsprüfer, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte


Das internationale und nationale Umweltrecht werden regelmäßig überarbeitet. Egal ob Umweltauditoren, -betriebsprüfer, -gutachter, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte – alle müssen für ihre Tätigkeit über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht informiert sein.

Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.

Das Seminar gibt kurz und bündig einen Überblick über aktuelle rechtliche und normative Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.

Mehr erfahren

WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 20.11.2025

In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.


Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.

Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.

Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.

Seminarprogramm

Wichtiges Basiswissen

  • Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
  • Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
  • Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
  • Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
  • Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!

Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation

  • Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
  • Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
  • Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
  • Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
  • Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
  • Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.

Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen

  • Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
  • Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
  • Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
  • Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
  • Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
  • Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.

So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient

  • Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im  Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
  • Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
  • Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
  • Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.

Wir halten Sie informiert!

Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.

Mehr Informationen & zur Anmeldung

Mehr erfahren