Veranstaltungskalender
Druckgeräterichtlinie für den Hersteller von Rohrleitungen und Armaturen - 19.11.2024
Inhalt
Rechtliche Vorgaben
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Aktuelle Leitlinien
- Anwendungsnormen für Druckgeräte
- Einstufung der Fluide
Verantwortung des Herstellers
- Anforderungen beim Inverkehrbringen
- Haftung
- Risikoanalyse
- Rückverfolgbarkeit
- Kennzeichnung
- Konformitätserklärung
AD 2000
- Anwendung
- Geltungsbereich
- Berechnung der Bauteile
- Schweißarbeiten und Kennzeichnung
DIN EN 13480-2
- Anforderungen an Werkstoffe und Zähigkeit
- Harmonisierte Produktnormen
- Arten von Prüfbescheinigungen
Entwurfsprüfung
- Entwurfsprüfung von Rohrleitungen und Armaturen
- Berechnung von Rohrleitungsteilen
- Anforderungen an Werkstoffe für Armaturen
- Bewertung der Ergebnisse
Herstelleranforderungen
- Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
- Verfahrensqualifikation
- Verfahrensprüfungen
- Arbeitsprüfungen, Prüfverfahren
Armaturen und Sicherheitsventile
- Prüfungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien
- Ergänzende Anforderungen
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Funktionsverhalten
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie den aktuellen Kenntnisstand zur Druckgeräterichtlinie aus der Sicht des Herstellers von Rohrleitungen und Armaturen. Sie erfahren im Seminar, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk 2014/68/EU richtig einordnen und erkennen Zusammenhänge mit ehemaligen Vorschriften. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Schritte für Ihren Betrieb. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen Anforderungen sowie rechtliche und technische Vorgaben. Im Rahmen der Veranstaltung zeigen unsere Referenten auf, wie durch ein systematisches Vorgehen erhebliche Vorteile erzielt werden können.
Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Erlernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Hersteller und Betreiber von Druckbehältern, Dampfkesselanlagen und Rohrleitungen, Personen von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
null null null
null
akd-ol@tuev-nord.de
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Lagerung von Gefahrstoffen - 19.11.2024
gemäß TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Inhalt
Einführung in das Chemikalienrecht
Erlaubnispflichten nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
Bedingungen für das Lagern ortsveränderlicher Behälter nach TRGS 510
Grundlagen des Explosionsschutzes
Betriebsanweisung für das Lagern von Gefahrstoffen
Kleinmengenregelung
Zusammenlagerverbote
Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV
Praxis und Diskussion
Nutzen
Das Seminar Lagerung von Gefahrstoffen zeigt Ihnen, welche rechtlichen Verpflichtungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Chemikalienlager betreiben oder planen, eines einzurichten. Dazu werden die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 gemäß der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herangezogen.
Anhand von Gefahrstoffpiktogrammen wird Ihnen gezeigt, welche Gefahren von Chemikalien ausgehen können und welche Anforderungen daraus für die Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Lernen Sie den Unterschied zwischen passiver und aktiver Lagerung, zwischen Lagern und Bereitstellen sowie welche Gefahrstoffe nicht zusammengelagert werden dürfen (Zusammenlagerverbot).
Unser Seminar Lagerung von Gefahrstoffen vermittelt weitergehend, welche besonderen Erfordernisse z. B. beim Lagern von Gasen, von entzündbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen oder von toxischen Stoffen zu beachten sind.
Anhand von praktischen Beispielen lernen Sie, die einschlägigen Lagervorschriften sowie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe umzusetzen. Zum Abschluss des Seminars Lagerung von Gefahrstoffen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Eignungsnachweis Ihrer fachlichen Kompetenz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Planer, Ersteller und Betreiber von Lagern in allen Branchen, Fach- und Führungskräfte in Industrieunternehmen der Branchen Chemie, Logistik, Intralogistik und Versicherung.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Dieses Seminar ist auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gem. vfdb-Richtliche geeigent.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
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Brandschadensanierung - 161 - 19.11.2024
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524 Anlage 2 A (Schwerpunkt Brandschäden)
Mit Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-00 4 (ehem. BGR 128).
Im Zuge eines Brandes können aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien durch Feuer und Hitzeeinwirkung gesundheitsgefährdende und umweltgefährdende Stoffe frei gesetzt werden.
Personen, die mit der Leitung und der Aufsicht einer Brandschadensanierung und/oder mit Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an kalten Brandstellen betraut sind, müssen eine entsprechende Fachkunde nachweisen, um für die besonderen Gefahren im Rahmen solcher Sanierungsarbeiten sensibilisiert zu sein.
Neben der DGUV Regel 101-004 verweisen die VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“, die VdS 2217 „Umgang mit kalten Brandstellen“ und TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ auf fachkundige Personen für Arbeiten im Zuge einer Brandschadensanierung.
Der Lehrgang beantwortet u. a. folgende Fragen:
- Welche Maßnahmen, im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, müssen im Rahmen einer Brandschadensanierung getroffen werden?
- Welche Schadstoffe können durch Brände frei werden und mit welchen gesundheitlichen Gefährdungen ist zu rechnen?
- Welche Reinigungsverfahren und -maßnahmen eignen sich für Brandschäden?
- Wie entsorge ich die Abbruchmaterialien richtig?
- Was muss ich dabei beachten?
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Nachhaltigkeits-/CSR-/ESG-Engagement erfolgreich kommunizieren - 558 - 19.11.2024
Glaubwürdige und zielgerichtete Kommunikation zur Steigerung des Unternehmensimages
Glaubwürdige und zielgerichtete Kommunikation zur Steigerung des Unternehmensimages
Nachhaltigkeit spielt für das Unternehmensimage eine wichtige Rolle. Sie macht Unternehmen zukunftsfähig und steigert die Kundenbindung, da Nachhaltigkeit emotionale Verbundenheit prägt.
Auch mit der Pflicht zur Berichterstattung und dem Fachkräftemangel wird es für betroffene Unternehmen und deren Auftragnehmer immer wichtiger, das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit glaubwürdig aufzuzeigen. Da das Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit davon abhängt, wie transparent und glaubwürdig das Unternehmen kommuniziert, ist die Art der Kommunikation und das vorhandene Nachhaltigkeitsengagement entscheidend.
Viele Unternehmen haben bereits Nachhaltigkeitsziele definiert und Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen ihrer integierten Managementsysteme umgesetzt. Die Erfolge werden jedoch noch nicht werbewirksam für das Unternehmensimage eingesetzt und sind noch nicht bei den Mitarbeitern und Stakeholdern umfassend bekannt.
Der Lehrgang vermittelt die notwendige Vorgehensweise und Kenntnisse, um zielgerichtet und glaubwürdig intern und extern zu kommunizieren. Er umfasst auch aktuelle Nachhaltigkeitsstandards (ESRS. GRI, DNK und SDG) und wie diese erfolgreich für die Nachhaltigkeitskommunikation eingesetzt werden können.
Die Teilnehmer erarbeiten in Praxisworkshops die Vorgehensweise zur Erstellung der eigenen Kommunikationsstrategie mit allen notwendigen Schritten und Aspekten.
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Umweltrecht kompakt - 454 - 19.11.2024
Dreitägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen im betrieblichen Umweltschutz (Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, plus optional 4. Tag: Gefahrstoffe)
Dreitägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen im betrieblichen Umweltschutz (Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, plus optional 4. Tag: Gefahrstoffe)
Aus der Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen ergeben sich Rechte und Pflichten für die Unternehmensleitung, verantwortliche Mitarbeiter und Beauftragte. Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltbeauftragten (Abfall-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzbeauftragter) fallen, haben eine Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Gleichwohl, wenn auch geringer, sind in diesen Unternehmen Abfälle, Abwässer und Emissionen vorhanden, mit denen aus haftungsrechtlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll umgegangen werden muss.
Der Lehrgang dient Führungskräften und Mitarbeitern, die für die Einhaltung und Überwachung rechtlicher Anforderungen verantwortlich sind bzw. für die Umsetzung der Aufgaben zuständig sind. Er dient auch Mitarbeitern, die im Rahmen von internen Audits die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen überprüfen.
Das Seminar gibt einen schnellen Überblick über die rechtlichen und technischen Bedingungen im betrieblichen Umweltschutz. Dies kann für Neu- und / oder Quereinsteiger der Branche außerordentlich hilfreich sein.
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Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - 20.11.2024
Inhalt
Lebensmittelhygiene
Kennzeichnungspflicht
Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene
Grundlagen der Mikrobiologie
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
Nutzen
Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
826 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
156.94 EUR
Bruttopreis
982.94 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen - 20.11.2024
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen, VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52
- Grundsätze für die Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001
Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
30; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil. Für die praktische Einweisung in die Prüfung an einem Kran ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
730 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
138.7 EUR
Bruttopreis
868.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Thomas Corbach
0511 998-62414
akd-md@tuev-nord.de
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Sicherheitsbeauftragter - 20.11.2024
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Lynn Westenberger
+49 511 998-62271
akd-h@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - 20.11.2024
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern
Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Nutzen
In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.
Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Reinigen und Stilllegen - 20.11.2024
Inhalt
Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Vorgehensweise beim Reinigen und Stilllegen von Anlagen
Ausrüstung für einen Fachbetrieb gemäß § 62 AwSV
Zwischenlagerung von Restmengen auf der Baustelle
Transport von Restmengen gemäß ADR
Entsorgung von Restmengen
Arbeitsschutz
Beispiele
Nutzen
Dieses Seminar informiert Sie über die aktuell geltenden Anforderungen zum Reinigen und Stilllegen von Anlagen nach WHG und die derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften. Unsere Referenten vermitteln Ihnen auch den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach § 62 AwSV/WHG übernehmen können. Sie erlernen zudem praxisbezogen den Umgang mit den geltenden technischen Regeln.
Neben der Wissensvermittlung durch unsere erfahrenen Referenten bietet die Schulung genügend Möglichkeiten, sich mit den anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben nach AwSV/WHG, die Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen reinigen oder stilllegen, aber auch an Betreiber und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen unteren Wasserbehörden.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - 20.11.2024
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Brandschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Brandschutzbeauftragter (TÜV) gem. -vfdb-Richtlinie 12-09/01
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Brandschutzbeauftragter (TÜV) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 50 Aufgaben gestellt. Davon 40 Multiple-Choice- und 10 offene Aufgaben.
Die mündliche Prüfung dauert pro Kandidat 15 Minuten und wird in Gruppen von bis zu fünf Kandidaten abgenommen.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Brandschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Lt. vfdb-Richtlinie wird zur mündlichen und schriftlichen Prüfung zugelassen, wer das gleichnamige Seminar über 60 UE absolviert hat.
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
390 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
74.1 EUR
Bruttopreis
464.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG - 20.11.2024
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV
Inhalt
Rechtliche Aspekte des Immissionsschutzes
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- BImSchG-Verordnungen
- TA Luft, TA Lärm
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten
Technische Aspekte des Immissionsschutzes
- Anlagen- und Verfahrenstechnik für den Immissionsschutz
- Messung, Überwachung und Begrenzung von Luftverunreinigungen
- Energienutzung und Energieeinsparung
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Messung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen
- Ausbreitungsberechnungen, Immissionsberechnungen
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Schadstoffen
Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis
Nutzen
Seminar zum Immissionsschutzbeauftragten: In diesem Seminar erwerben Sie die fachlichen Qualifikationen, die Sie als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz benötigen. Die Lehrinhalte richten sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 53. Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Pflichten und Rechte eines Immissionsschutzbeauftragten. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Alltagspraxis. Unsere Referenten vermitteln Ihnen umfassend die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach Paragraf 7, Nr. 2 der 5. BImSch-Verordnung.
Aktuelle gesetzliche Änderungen werden in diesem Seminar besprochen. Unsere Schulung zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist behördlich anerkannt: Immissionsschutzbeauftragte beraten Betreiber und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) erwerben wollen. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen müssen, sind ebenso angesprochen wie fachlich Interessierte (Sachverständige, Mitarbeiter von Immissionsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften).
Voraussetzungen
Voraussetzung für diese Fachkunde ist ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Physik, Chemie). In Einzelfällen wird eine technische Fachschulausbildung, die Qualifikation als Meister oder eine gleichwertige Ausbildung anerkannt. Weiterhin sind anlagenspezifische Fachpraxis-Kenntnisse notwendig, die der Teilnehmer während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (vierjährig bei technischer Fachschul- oder Meisterausbildung) erworben hat. Neben den Fachkenntnissen werden vom Gesetzgeber auch Anforderungen an die Zuverlässigkeit (s. § 10 5. BImSchV) des Immissionsschutzbeauftragten gestellt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1800 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
342 EUR
Bruttopreis
2142 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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