Veranstaltungskalender
Qualitätsmanager (TÜV) -Prüfung- - 13.11.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
Nutzen
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV) und Qualitätsmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat Qualitätsbeauftragter (TÜV)
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsmanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)
Prüfungsmodus :
Die Dauer der Prüfung beträgt 120 Minuten.
Präsenzprüfung: Es werden insgesamt 40 Aufgaben gestellt. Davon 36 Multiple-Choice- und 4 Projektaufgaben.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind nur die relevanten Normen der Reihe DIN EN ISO 9000ff, DIN EN ISO 19011 und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Instandhaltungsmanager (TÜV) -Prüfung- - 13.11.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Instandhaltungsmanager (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Instandhaltungsmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Instandhaltungsmanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 35 Prüfungsaufgaben gestellt. Davon 30 Mutiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Instandhaltungsmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Judith Bach
0351 20543615
akd-dd@tuev-nord.de
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Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz - 13.11.2024
für medizinisches Assistenzpersonal
Inhalt
Grundlagen der Erzeugung und Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen
Die Neuerungen in der aktuellen Fassung des StrlSchG und der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu).
Neuester Stand der Richtlinien zur StrlSchV
Einstelltechnik für Standarduntersuchungen, unterstützt durch multimediale Präsentationstechnik
Qualitätssicherung und Erfassung der Strahlenexpositionen der Patienten
QS-Richtlinie, Leitlinie der Bundesärztekammer und Leitfaden zur Handhabung der Diagnostischen Referenzwerte (DRW)
Zusammenfassung mit Fragestunde
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Fortbildung richtet sich an Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/-innen), OP-Personal, MTAL und sonstige in der Medizin tätige Hilfskräfte, die über die Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung) verfügen. Sie dient Ihnen zur Aktualisierung Ihrer Kenntnisse im Strahlenschutz nach Paragraf 74 (4) Nr. 4 StrlSchG in der Fassung vom 27.06.2017.
Nach längstens fünf Jahren bedürfen erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz einer Aktualisierung. Unsere Referenten vermitteln Ihnen in dieser Aktualisierung ebenso verständlich wie kompetent die Grundlagen der Erzeugung und Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen der aktuell geltenden Strahlenschutzverordnung (Neu). Dabei erhalten Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Ihren Kollegen über Themen der Röntgendiagnostik auszutauschen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
In dieser Aktualisierung spielen außerdem die Themen Strahlenschutz im OP sowie Qualitätssicherung und Erfassung der Strahlenexpositionen der Patienten eine Rolle. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Seminars wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/-innen), OP-Personal, MTAL und sonstige in der Medizin tätige Hilfskräfte, die über die Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik verfügen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
200 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
38 EUR
Bruttopreis
238 EUR
Ansprechpartner
Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG - 13.11.2024
Erwerb der Fachkunde nach § 65 WHG
Inhalt
Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften
Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten
Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter
Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht
Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung
Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten
Nutzen
Erlangen Sie die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen relevante wasserrechtliche Vorschriften: Erhalten Sie alle wichtigen Informationen über genehmigungsrechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen und an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daneben wird auch auf die behördliche Überwachung eingegangen.
Als Gewässerschutzbeauftragter haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in Angelegenheiten des Gewässerschutzes zu beraten. Dadurch garantieren Sie die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen. Der Lehrgang richtet sich nach den Inhalten des § 65 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Zielgruppe
Bestellte und zukünftige Gewässerschutzbeauftragte sowie verantwortliche und beauftragte Personen für Umweltschutz in Industrie und Kommunen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1370 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
260.3 EUR
Bruttopreis
1630.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Judith Bach
0351 20543615
akd-dd@tuev-nord.de
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Datenschutz im Gesundheitswesen - 13.11.2024
Datenschutz in Gesundheit und Pflege
Inhalt
Neben der Darstellung der unten angegebenen Themen wird auf individuelle Problemstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingegangen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Rechtsgrundlagen des Datenschutzes und der Datenverarbeitung
Das Datenschutzmanagementsystem
Behandlungs- und Pflegevertrag
Spezielle Anforderungen an die Einwilligung
Datenaustausch im Rahmen von Kooperationen
Schweige- und Informationspflichten
Technische und organisatorische Maßnahmen
Neue Formen der Kommunikation und Kooperation
Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Beschwerden)
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Datenarchivierung und -löschung
Sanktionen durch Datenschutzbehörden
Gruppenarbeiten:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz-Folgenabschätzung
Als Teilnehmer:in der Schulung ?Datenschutz im Gesundheitswesen?, profitieren Sie von einem nachhaltigen Erfahrungsaustausch in der gleichnamigen geschlossenen Gruppe auf LinkedIn. Vernetzen Sie sich mit anderen Kursteilnehmenden derselben Fachrichtung und profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch. Zudem steht unser Fachreferent und Experte Herr Graf zu Eulenburg dort gerne für Fragen zur Verfügung.
Nutzen
Im Gesundheitswesen und in der Pflege sind sensible Gesundheitsdaten Standard. Die EU- DSGVO bzw. die Datenschutzgesetze der Kirchen stellen Leistungserbringende vor hohe Anforderungen. Dazu kommt das steigende Datenschutzbewusstsein der Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten und Angehörigen. Nicht zuletzt berufsrechtlich hat Datenschutz eine steigende Bedeutung. Neben aufsichtsrechtlichen Maßnahmen drohen Bußgelder, Reputationsverlust und Umsatzeinbußen.
Zugleich erfolgen Prävention, Kuration und Rehabilitation vernetzt und kooperativ. Damit steigen auch die Anforderungen an die Einhaltung des Datenschutzes in der Datenweitergabe an Dritte, wie MDK, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, Therapeutinnen und Therapeuten, Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner. Ob Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken oder Pflegedienste etc.: Der Einsatz der Informationstechnologie ist in keiner der Bereiche wegzudenken. Auch die Kommunikation zu Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen erfolgt oftmals heute digital.
Welche Daten dürfen erhoben, verarbeitet, weitergegeben werden? Wie kann ich die Einhaltung des Datenschutzes in Gesundheit und Pflege dokumentieren? Was ist bei Datenpannen zu tun? Wie soll ich aktuelle Themen wie elektronische Patientenakte, Corona-Schutzmaßnahmen, elektronische Einbestellung oder Datenschutzerklärung für Patientinnen und Patienten einordnen?
Damit sich die datenschutzrechtlichen und berufsspezifischen Anforderungen im Datenschutz und deren Umsetzung nicht zu Lasten der eigentlichen Aufgaben entwickeln, wird in unserem Datenschutz im Gesundheitswesen Seminar inhaltliches Wissen (warum habe ich auf was zu achten?) zusammen mit der praktischen Umsetzung (und wie mache ich das?) vermittelt, sodass sich die Themen Schweigepflicht und Datenschutz nicht zu einem Stolperstein im Alltag entwickeln.
Die EU-DSGVO fordert für alle Leistungserbringer die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Eine Datenschutz-Richtlinie, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Risiken für die Betroffenen, Umsetzung von Betroffenenrechten, Datenaustausch mit Auftragsverarbeitern und Dritten, Datenlebenszyklen (einschließlich Archivierung und Löschung) sind dafür wesentliche Module.
In unserem Seminar/ Online-Schulung stellen wir diese Module mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vor und üben praktisch die Abläufe und Erstellung entsprechender Dokumente. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre jeweiligen Erfahrungen auszutauschen und typische Problemstellungen (Patientenmanagement, Sprechstundenorganisation, Einsatz von Messengern-Dienst
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Facility-Management - Betreiberverantwortung - 13.11.2024
Haftungsrisiken minimieren
Inhalt
Einführung in die Grundlagen und Begriffe der Betreiberverantwortung
Allgemeine Betreiberpflichten
Pflichtverletzung und Verschulden, Rechtsfolgen
Spezielle Betreiberpflichten am Beispiel wichtiger Rechtsnormen
Handlungsempfehlung: Grundlagen der sicheren Betriebsorganisation
Betreiberrisiken und Minimierung: Haftung und Versicherung
Grundlagen der Pflichtenübertragung
- Vertragsgestaltung etc.
Anforderungen an die Dokumentation
Managementsysteme für die Betreiberverantwortung
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um Ihre Rechte und Pflichten als Betreiber von Gebäuden und Anlagen zu erkennen und einzuschätzen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen auf, welche spezifischen Betreiberrisiken im Facility-Management bestehen und welche Möglichkeiten es für eine sichere Betriebsorganisation gibt. Ebenso klären unsere Referenten Sie über die Rechtsfolgen Ihrer Tätigkeiten auf: Der Betrieb von Gebäuden und Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen haben sich in den letzten Jahren sogar laufend verschärft.
Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Dezernenten, Fachbereichsleitern oder anderen Verantwortlichen drohen. Aus diesen Gründen ist es für Betreiber von Gebäuden und Anlagen wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Organisationsverschulden kann so vermieden werden. Durch den Aufbau einer sicheren Betriebsorganisation können Restrisiken beherrscht werden.
Die umfangreichen juristischen Inhalte werden verständlich erklärt und durch Praxisbeispiele nachvollziehbar erläutert.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die für den Betrieb von Gebäuden und deren technischen Einrichtungen verantwortlich sind
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - 13.11.2024
Gemäß DIN EN 15635
Inhalt
Rechtliche Grundlagen, Gesetze, DIN-Normen und Technische Regeln
- ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203 Befähigte Person, DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
- Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
- DGUV Regel 108-007 (bisherige BGR 234) Lagereinrichtungen und Geräte
- VDI 4068 Blatt 8
Regalanlagen in der Praxis
- Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
- Anforderungen an den Betrieb
- Regalarten
- Benutzung der Lagereinrichtung/von Regalen
Anforderungen an den Betrieb von Regalanlagen
- Gefährdungsbeurteilung
- Schäden und Unfallgefahr
- Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung und Bewertung von beschädigten Bauteilen
- Änderungen an Lagereinrichtungen
Prüfung von Regalanlagen
- Prüfungsablauf
- Hinweise zur Umsetzung im Unternehmen
- Dokumentation und Verantwortlichkeit
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
- Wer ernennt/bestellt den Beauftragten?
Gesetzliche Pflicht: Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen/Fristen
Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.
In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.
Voraussetzungen
Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder über nachgewiesene Metallkunde verfügen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1000 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
190 EUR
Bruttopreis
1190 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Gohrbandt
05402 64144-70
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - 13.11.2024
Gemäß VDE 0701, VDE 0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
950 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
180.5 EUR
Bruttopreis
1130.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - 13.11.2024
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
910 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
172.9 EUR
Bruttopreis
1082.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-ks@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 13.11.2024
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 13.11.2024
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
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Asbest für Einsteiger - 233 - 13.11.2024
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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