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Veranstaltungskalender

Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 12.11.2024

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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Refresher für Auditoren Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit - 485 - 12.11.2024

Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen  und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001


Der dreitägige Refresher-Lehrgang vermittelt kompakt die aktuellen rechtlichen, technischen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Er richtet sich an externe Auditoren für Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 50001, ISO 14001 und ISO 45001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikationen regelmäßig Fortbildungen nachweisen müssen.

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Qualifikationsmodul Q1E - 488 - 12.11.2024

Zweitägiger Lehrgang (ohne Prüfung) für den Einsatz emissionsarmer Arbeitsverfahren an Putzen, Spachtelmassen, Farben und Fliesenklebern  |  Kombinationsmodul „Grundkenntnisse + Q1E“ nach TRGS 519 Anlage 10 Nr. 3


Grundkenntnisse und Qualifikation bei Anwendung an erkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nr. 2.9.

Das Kombinationsmodul umfasst die Vermittlung der theoretischen „Grundkenntnisse Asbest“ sowie die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Qualifikationsmodul Q1E.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 regeln den Umgang mit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und die damit verbundenen Pflichten der Arbeitgeber.

Gemäß der überarbeiteten TRGS 519 muss die aufsichtführende bzw. die ausführende Person für sogenannte emissionsarme Verfahren eine Qualifikation nach dem neu eingeführten Schulungsmodul Q1E (ohne Prüfung) nachweisen, wenn diese Person nicht über eine höherwertige Sachkunde nach Anlage 3 oder 4 der TRGS 519 verfügt.

Diese Qualifikation nach dem Qualifikationsmodul Q1E kann in dem vorliegenden zweitägigen Lehrgang (ohne Prüfung) erworben werden. Sie kann dabei für die emissionsarme Verfahren BT 30, BT 31 und BT 32 erworben werden.

Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main durchgeführt.

Das Dezernat Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel hat bestätigt, dass das Kombinationsmodul des Umweltinstituts geeignet ist die erforderlichen „Grundkenntnisse zu Asbest und Q1E“ zu vermitteln.

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Sicherheitskonzepte - 419 - 12.11.2024

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zu Sicherheitskonzepten für (Groß-)veranstaltungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)


Inzwischen haben wir in fast allen Bundesländern eine aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO.

In Versammlungsstätten sind erhöhte Schutzziele erforderlich, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher sowie aller anwesenden Personen zu gewährleisten.

Eine der Betriebsvorschriften ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Veranstaltungen ab 5.000 Personen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Aber auch bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.

Welche Gefahren gibt es? Wie werden sie bewertet? Häufig werden inzwischen Sicherheitskonzepte geschrieben mit „copy“ und „paste“. Doch vorsichtig, das Sicherheitskonzept ist eines der wichtigsten Instrumente, um im Schadensfall das Überleben der Personen vor Ort zu gewährleisten.

Der Ersteller muss wissen, was er plant und erstellt. Er benötigt Fachkunde und begleitet im günstigsten Fall auch die Veranstaltungen.

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TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde - 88 - 12.11.2024

Dreitägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle


Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520:

  • Chemiespezifische Fachausbildung (z. B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder andere vergleichbare und geeignete Ausbildungen)
  • Ersthelferausbildung
  • Teilnahme an einer Schulung nach Kapitel 1.3 ADR

Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 5.2, Anlage 3 geregelt

Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.

Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen. 

Durch den dreitägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.

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Sicherheitsbeauftragter - 13.11.2024

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

700 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

133 EUR

Bruttopreis

833 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen- TRwS 787 - 13.11.2024

Arbeiten an Abscheideranlagen - EN 858/DIN 1999-100


Inhalt

Rechtliche Grundlagen (WHG, AwSV, LWG; Abwasserverordnung Anhang 49, Abwasser-/ Entwässerungssatzungen)

Anwendungsbereiche der TRwS

Übersicht der DIN-/ EN Normen im Zusammenhang mit Abscheideranlagen wie z. B. EN 858, DIN 1999-100, DIN 1999-101 (Biodiesel)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und CE-Kennzeichnung

Aufbau und Funktionen von Abscheideranlagen

Warneinrichtungen, Probenahme, Schachtaufbau

Einbau und Bemessung von Abscheideranlagen

Betrieb von Abscheideranlagen (Generalinspektionen, Eigenkontrollen und Wartungen nach DIN 1999-100; Entsorgung)

TRwS 781 Tankstellen für Kraftfahrzeuge - Rückhalteeinrichtung

TRwS 787 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung

Nutzen

Im WHG-Fachkurs zu dem Thema: Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen - TRwS 787 / Arbeiten an Abscheideranlagen nach EN 858 / DIN 1999-100 erfahren Sie die grundlegenden Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und technischen Regeln (TRwS). Erfahrene Sachverständige vermitteln Ihnen die Inhalte praxisorientiert.

Durch das Seminar werden Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen zu können.

Das Arbeiten an solchen Anlagen erfordert gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und AwSV § 22 besondere Fachkenntnisse. In unserer speziellen WHG-Schulung erhalten Sie als ?betrieblich verantwortliche Person? von Fachbetrieben nach WHG die erforderlichen Fachkenntnisse. Zudem dient der WHG-Lehrgang als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 63 AwSV.

Mit dem im ?WHG-Fachkurs? erworbenen Wissen ist der Fachbetrieb in der Lage, Rückhalteeinrichtungen fachgerecht zu planen und zu errichten sowie den Betreiber hinsichtlich eines verordnungskonformen Betriebs zu beraten.

Zielgruppe

?Betrieblich verantwortliche Personen? von Fachbetrieben, die Abwasseranlagen an Tankstellen, Prozessanlagen (HBV) und sonstigen Anlagen als Rückhalteeinrichtung planen, einbauen und instandsetzen;" Fachplaner, Ingenieurbüros und Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ""WHG-Grundkurs"" nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25"; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - 13.11.2024

Gemäß VDE 0701 und 0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV

Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms

Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel

Aktuelle Grenzwerte der DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702)

Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung

Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen

Messpraktikum

Nutzen

Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur Befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.

Zielgruppe

Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind

Voraussetzungen

Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - 13.11.2024


Inhalt

Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen

Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)

Asphalt

Fugenabdichtungen

Beschichtungen

Kunststoffbahnen/-platten


Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.

Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen - 13.11.2024


Inhalt

Anforderungen aus der TRwS 786 - Ausführung von Dichtflächen

Beton (FD-/FDE-Beton, Betonfertigteile, Faserbetonsysteme, Betoninstandsetzung)

Asphalt

Fugenabdichtungen

Beschichtungen

Kunststoffbahnen/-platten


Nutzen

Im Fachkurs zum Arbeiten an Dichtflächen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der aktuellen wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den Umgang mit den geltenden Technischen Regeln für die Praxis. Nach dem Seminar sind Sie qualifiziert, die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG zu übernehmen.

Im Seminar selbst bleibt Ihnen genügend Gelegenheit, sich mit Referenten und anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus (zukünftigen) WHG-Fachbetrieben, die an Dichtflächen arbeiten, aber auch an Anlagenbetreiber, Planer und Behördenmitarbeiter.

Voraussetzungen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30;

Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Achtung: Anforderungen an Dichtflächen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung - 13.11.2024


Inhalt

Neue Regelungen und Änderungen im Wasserrecht

Zu erwartende Änderungen, Referentenentwürfe und Novellierungen

Wesentliche Inhalte und Umsetzung der AwSV

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen

Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre

Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion

Nutzen

Der Gewässerschutzbeauftragte nimmt im Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Er übernimmt Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die zum betrieblichen Umweltschutz beitragen.

Im Seminar Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung informieren wir Sie über die aktuellen Gewässerschutzgesetze. Dazu zählen u. a. die Änderungen im deutschen Wasserrecht, die Kompetenzordnung des GG und das Umweltschadensgesetz und dessen Umsetzung in der Praxis.

Der Fokus des Seminares liegt auf den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten aus praktischer und juristischer Sicht. Die folgenden Fragen werden Ihnen beantwortet: Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz? Wie kann seine Tätigkeit organisiert werden?
Des Weiteren lernen Sie die gesetzeskonforme Dokumentation und Erfassung im Jahresbericht, das Erkennen von betrieblichen Schwachstellen, das Verhindern sowie das Verhalten bei Schadensfällen und den Umgang mit staatlichen Stellen und Aufsichtsorganen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen weiterhin die Arbeitsteilung und Konsequenzen für Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die Haftungsrisiken eines Gewässerschutzbeauftragten.

Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden werden Ihnen die Umsetzung der Thematik in die Praxis erleichtern. Ziel ist es, dass Sie in Ihrem Unternehmen die Gewässerschutzgesetze mit entsprechenden Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin umsetzen können.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich innerhalb von 2 Jahren fortbilden wollen oder müssen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel - 13.11.2024


Inhalt

Allgemeine Kennzeichnungspflicht

Produktbezogene Kennzeichnungsregelungen

Lebensmittel-Informationsverordnung

Nährwertkennzeichnung

Produktsiegel und -logos

Nutzen

Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden. Nach Ende der ersten Übergangsfristen gilt sie seit Dezember 2014 verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und löst nationale Verordnungen - in Deutschland z. B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) - ab: Klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, verbesserte Allergenkennzeichnung verpackter und unverpackter Ware u. a. treten in Kraft.

Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie zu vermeiden.


Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

375 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

71.25 EUR

Bruttopreis

446.25 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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