Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Projektmanager (TÜV) - 02.12.2024

Projektmanagement-Lehrgang - Methoden für die Praxis


Inhalt

Grundlagen des Projektmanagements

Internationale Regelwerke (Project Management Institute/International Project Management Association)

Deutsche und internationale Normen (DIN 69900 ff. und ISO 21500)

Voraussetzungen erfolgreicher Projektarbeit

Projektorganisation sowie Rollen- und Aufgabenverteilung

Projektphasen

Projektinitiative
- Initiale Umfeld- und Risikoanalyse
- Machbarkeitsbetrachtung

Projektdefinition
- Auftragsklärung
- Lastenheft und Pflichtenheft

Projektplanung
- Projektstrukturplan
- Ressourcen-, Ablauf- und Qualitätsplanung

Projektrealisierung
- Projektsteuerung
- Controlling, Berichtswesen

Projektabschluss

Überblick über Soft Skills wie Kommunikation, Präsentation, Moderation, Konfliktlösung, Entscheidungstechniken und Zeitmanagement

Auf Wunsch: Überblick über gängige EDV-Tools zum Projektmanagement

Nutzen

Im Projektmanagement-Seminar lernen Sie klassisches Projektmanagement (PM) mit Projektmanagement-Methoden für die Praxis. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen alles Wissenswerte zu den einzelnen Phasen des Projektmanagements - von der Projektinitiative über die Projektrealisierung bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Sie lernen praxiserprobte PM-Werkzeuge für eine erfolgreiche Abwicklung in jeder dieser Phasen kennen. Dabei wird im Projektmanagement-Lehrgang der Bezug zu den Anforderungen internationaler Normen hergestellt. Um Sie bestmöglich mit PM-Werkzeugen auszustatten, lernen Sie sowohl Hard Facts als auch hilfreiche Soft Skills kennen, um Ihre Projekte zum Erfolg zu führen.

Der Erfolg eines Projektes ist vor allem abhängig von den fachlichen und sozialen Kompetenzen der Projektbeteiligten sowie von der ausreichenden Unterstützung seitens der Führungskräfte.

Für die effektive und effiziente Durchführung von Projekten ist die strukturierte Bearbeitung aller Projektphasen, von der Formulierung von Lastenheften über die Projektstrukturplanung bis hin zu Arbeitspaketdefinitionen, von großer Bedeutung. Dabei fehlt in der Praxis häufig eine klare Zieldefinition und Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb des Projektes.

In der Initialisierungsphase sind die Risiko- und Umfeldbetrachtung zentrale Aufgaben, ebenso wie eine belastbare Chancenbewertung bzw. Potenzialanalyse. Im Projektverlauf sorgen Controllingstrukturen für Ressourceneffizienz, Risikominimierung und Termintreue. Ein geregelter Projektabschluss mit der Erfassung und Analyse von Verbesserungspotenzialen bietet die Grundlage für eine Wissensdatenbank für künftige Projekte.

Zielgruppe

Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich an aktuelle oder zukünftige Projektmanager, Projektleiter und Projektmitarbeiter. Ebenso richtet sich das Seminar an interne Auftraggeber für Projekte.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Projektmanager (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Bitte beachten Sie auch die zu diesem Zertifikatslehrgang passenden weiteren Angebote, unsere jeweils zweitägigen Veranstaltungen Führen ohne Vorgesetztenfunktion sowie Agiles Projektmanagement. Bilden Sie sich weiter zum Projektleiter 4.0.



Als Abschluss des Seminars ist eine

Mehr erfahren

Auditor für Medizinprodukte - Ausbildung (TÜV) - 02.12.2024

Systematisch Audits gem. DIN EN ISO 13485 für Medizinprodukte planen, durchführen und bewerten


Inhalt

Auditprinzipien

Auditarten in der Medizintechnik (z. B. MDSAP-Audits, Mock-Audits)

Auditprogramm unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Medizinprodukteindustrie

Auditvorbereitung inklusive Vorbereitung der dazu verpflichtenden gesetzlichen Grundlagen (MDCG-Guides, ZLG-Papier, MEDDEV etc.)

Auditdurchführung

Auditberichterstattung und Schnittstelle zum CAPA-Prozess

Formale Anforderungen an einen Auditor/eine Auditorin

Nutzen

In unserer dreitägigen Auditorin- bzw. Auditor-für-Medizinprodukte-Ausbildung machen wir Sie mit den praktischen Aspekten der Auditierung gemäß DIN EN ISO 13485 vertraut. Sie lernen den gesamten Auditprozess im Umfeld der Medizintechnik und das Zulassungsverfahren im Rahmen der Konformitätsbewertung gemäß CE-Kennzeichnung nach MDR kennen. Hierzu gehört die Auditvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung sowie die Erstellung von Auditberichten. Außerdem betrachten wir gemeinsam mit Ihnen die inhaltlichen Forderungen zu internen Audits und Lieferantenaudits der ISO 13485, MDR, FDA usw.

Um die Qualität und Sicherheit von medizinischen Geräten zu gewährleisten, spielt die Auditierung eine entscheidende Rolle in der Medizintechnik. Als Auditorin bzw. Auditor für Medizinprodukte sind Sie dafür verantwortlich, die Anforderungen der ISO 13485, MDR, FDA usw. zu überprüfen und deren Umsetzung sicherzustellen.

Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten setzen Sie sich in unserem Seminar mit der Auditierungspraxis auseinander und entwickeln so ein fundiertes Verständnis für den gesamten Auditprozess. Angefangen von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachbereitung und Berichterstellung. Darüber hinaus erfahren Sie, welche verschiedenen Auditmethoden, Verhaltens- und Kommunikationsmodelle für eine erfolgreiche Auditierung von Medizinprodukten relevant sind.

Nach Abschluss dieses Seminars für Auditorinnen und Auditoren für Medizinprodukte sind Sie in der Lage, sich gezielt auf Auditierungen im Bereich der Medizintechnik vorzubereiten und die gesetzlichen Regelungen erfolgreich umzusetzen. Dadurch können Sie Ihr Unternehmen besser auf externe Zertifizierungsaudits vorbereiten und die Anforderungen erfüllen.

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich an Qualitätsbeauftragte/Qualitätsmanagementbeauftragte in der Medizintechnik (ISO 13485), Einkäuferinnen und Einkäufer sowie Verantwortliche für Lieferantenmanagement in der Medizintechnik.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden vertiefte Kenntnisse zur MDR und andere adäquate Rechtssysteme in der Medizintechnik (FDA etc.) vorausgesetzt. Desweiteren wird die Ausbildung zum QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) Teil 1 (Seminar-Nr.: 20351251) und Teil 2 (Seminar-Nr.: 20351252) vorausgesetzt. Oder vergleichbarer Kenntnisstand!

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Auditor für Medizinprodukte (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars und die bestandene Prüfung QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV).

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Das Seminar können Sie mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abschließen. Die Prüfung findet am Folgetag des Seminars statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Prüfungsordnung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

307.8 EUR

Bruttopreis

1927.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de

Mehr erfahren

Datenschutzauditor (TÜV) - 02.12.2024

Überprüfung der Einhaltung von DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

Das Audit:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Audits
- Aufgaben und persönliche Haftung des Auditors
- Zielsetzung von Audits
- Unterscheidung in interne Audits
- Aktuell: Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter (siehe auch Auditplan)

Vorbereitung des Datenschutzaudits
- Orientierungsgespräch
- Audit des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner identifizieren
- Auditpläne und Mustervorlagen vorbereiten

Durchführung von Audits
- Gesprächsunterteilung in:
- Einführung, Hauptteil, Abschlussgespräch und Prognose
- Dokumentation der Feststellungen

Psychologische Gesprächsführung
- Bewältigung von Problemsituationen im Audit
- Fragetechnik und Trichtermethodik

Das Datenschutzmanagementsystem:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Datenschutzmanagementsystems
- Elemente eines Datenschutzmanagementsystems

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse
- Prozessmodelle

Dokumentation im Datenschutzmanagementsystem
- Datenschutzkonzept
- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

Nachbereitung des Audits
- Auswertung der Feststellungen des Audits
- Maßnahme-Empfehlungen
- Erstellung des Auditberichts

Nutzung der Auditpläne:
Auditplan
- Besprechung der Auditpläne

- Selbstständige Entwicklung eines eigenen Auditplanes in zehn Kapiteln: Allgemeine Grundanforderungen und Dokumente, IT-Systeme, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Transportkontrolle, Trennungsgebot, Arbeitnehmerdatenschutz

- Aktuelles Special 1: Microsoft 365 in Auditberichten

- Aktuelles Special 2: Überblick über die Anforderungen der Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter:
- Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
- Vertragliche Anforderungen
- Subunternehmer und deren Kontrolle
- Betroffenenrechte
- Sicherheitsvorfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter
- Eigenkontrollen

- Prüfung der technischen Ausstattung
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen

Praxisübungen in Kleingruppen
- Durchführung Audit Personalabteilung
- Durchführung Audit Marketing
- Durchführung Audit IT

Hilfs-/Arbeitsmittel für den Datenschutzauditor
- Taschenbuch "Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
- Vorprogrammierte Google Suche zur gezielten Durchsicht aller relevanten Seiten der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Weiterbildung zum Datenschutzauditor: Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Wirtschaftsleben angekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten in einem nie da gewesenen Kraftakt an der Umsetzung der neuen strengen Regelungen.

Hinzu kommen nunmehr genehmigte Verhaltensregeln, die von den Landesdatenschutzaufsichten zu immer mehr Branchen veröffentlicht werden, allem voran Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter.

Wer benötigt einen Datenschutzauditor? Bei der stetigen Überprüfung, ob die Regeln der DSGVO eingehalten werden, ist es alternativlos, sich fortwährend weiterzuqualifizieren, um das sich stetig ändernde Rechtsgebiet zu meistern. Der Datenschutzauditor erhält praktische Arbeitserfahrung sowie aktuelle schematische Prüfpläne. Die Qualifikation eignet sich ganz besonders, um den Aufbau eines datenschutzrechtlichen Grundbestandes zu begleiten. Externe Datenschutzbeauftragte können wiederum ihre Expertise erweitern und die Fachkenntnisse für den Weiterverkauf von Datenschutzaudit-Dienstleistungen erwerben.

Oftmals besitzt der betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte durc

Mehr erfahren

Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV) - 02.12.2024

Praktische Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements von der Implementation bis zur Zertifizierung


Inhalt

Ausgangssituation
- Gesundheitssituation und -entwicklungen in deutschen Unternehmen

Grundlagen und Hintergründe zum BGM
- Begriffsdefinitionen
- Systematik und Teilbereiche des BGM
- Nutzen eines BGM (Unternehmen, Mitarbeitende)

BGM umsetzen in der Theorie
- Anwendung des PDCA-Kreislaufs im BGM
- Arbeitsschutzmanagementsysteme, integrierte Managementsysteme
- BGM verankern im Managementsystem des Unternehmens
- Evaluation und Weiterentwicklung des BGM

BGM umsetzen in der Praxis
- Auftaktphase: Integration und Motivation aller relevanten Anspruchsgruppen
- Implementation:
- BGM im Geschäftsalltag: mögliche Ansatzpunkte und Maßnahmen
- Evalution: praktischer Einsatz von Kennzahlen im Unternehmen
- Weiterentwicklung: Umsetzung interner Audits und weiterer Verbesserungsprozess
- Zertifizierung: Möglichkeiten der Zertifizierung des BGM-Systems

Die Rolle des Gesundheitsmanagers
- Aufgaben
- Akzeptanz aufbauen bei Führungskräften und Mitarbeitenden

Prüfung

Nutzen

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) wird immer mehr zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für Unternehmen. Die Wettbewerbsvorteile durch das Bemühen um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden sind heutzutage vielfach wissenschaftlich belegt und unumstritten.

Für ein effektives Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Diese können zum Beispiel den Krankenstand senken, die Attraktivität als (potenzieller) Arbeitgeber steigern, Know-how-Verlusten durch vorzeitiges krankheitsbedingtes Ausscheiden qualifizierter Mitarbeitenden vorbeugen und in großem Maße zum Unternehmenserfolg beisteuern.

Ausschlaggebend ist, dass das Betriebliche Gesundheitsmanagement speziell auf das Unternehmen zugeschnitten ist und alle wichtigen Themenfelder und Kompetenzbereiche integriert. Dieses Seminar befähigt Sie als betrieblicher Gesundheitsmanager, BGM in all seinen Facetten zu implementieren, zu betreiben und weiterzuentwickeln.

Die Maßnahme richtet sich an Personen, die bereits in Unternehmen für den Aufbau und die Pflege eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements verantwortlich sind oder diese Verantwortung zukünftig übernehmen möchten. In unserem Lehrgang erwerben die Teilnehmenden alle nötigen Kompetenzen für den Aufbau, Betrieb und die kontinuierliche Bewertung ihres Gesundheitsmanagementsystems.

Schwerpunkt der Veranstaltung ist der direkte Praxistransfer auf die Gegebenheiten und Anforderungen der Position des Betrieblichen Gesundheitsmanagers im jeweiligen Unternehmen der Teilnehmenden. Alle Themenfelder können in praktischen Übungen auf die eigene Organisation angewendet werden. Sie erhalten darüber hinaus viele praktische Tools und Techniken an die Hand, um alle relevanten Schritte bei den Aufgaben des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu begleiten. Sie sind mit gängigen und innovativen Instrumenten, internen Audits sowie mit der Managementbewertung des BGM vertraut.

Das Unternehmen gewinnt eine interne Expertin bzw. einen internen Experten für betriebliche Gesundheitsfragen. Das Personenzertifikat als Betrieblicher Gesundheitsmanager nach erfolgreich bestandener Prüfung wird von externen Auditorinnen und Auditoren anerkannt. Das ist relevant, wenn Sie die Zertifizierung Ihres Gesundheitsmanagementsystems anstreben sollten.

Die Weiterbildung orientiert sich am BGM der TÜV NORD Cert sowie der aktuellen Studienlage zu diesem Thema. Sie schließt mit einem TÜV-Zertifikat ab. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter, Personalentwickler, Personalverantwortliche, Beauftragte für Betriebliches Gesund

Mehr erfahren

Fuhrparkmanagement in der Praxis - 02.12.2024

Kosten erkennen, transparent gestalten und nachhaltig reduzieren


Inhalt

Die aktuelle Marktsituation

Die Aufgaben eines Fuhrparkleiters heute

Fuhrparkmanagement: Wie kann ich meinen Fuhrpark kosteneffizienter gestalten?

Fahrzeugkalkulation in der Praxis! Wir rechnen! Nur wer seine Kosten wirklich kennt, kann diese kontrollieren und reduzieren!

Nachhaltiges Eco-Management (Möglichkeiten und Potenziale)

Fuhrpark leiten, lenken, optimieren

Fahrzeugauswahl - Einkauf und Verwertung

Fahrzeugnutzungsdauer

Fuhrparkkosten transparent gestalten - Kosten erkennen und nachhaltig reduzieren

Inhouse-Lösungen oder Outsourcing?

Arbeiten mit "Fuhrpark-Kennzahlen"

Teamarbeit - Wie wichtig ist diese für die betrieblichen Abläufe?

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Fluch oder Segen?

Nutzen

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Fuhrpark optimal managen und dabei erheblich Kosten sparen: In der zweitägigen Veranstaltung durchleuchten erfahrene Experten die gängigsten Fuhrparkprozesse. Sie stellen Ihnen mit erprobten Lösungs- sowie Gestaltungsmöglichkeiten vor, wie Sie Ihre Prozesse optimieren. So erfahren Sie, wie Sie dem aktuellen starken Kostendruck wirksam und nachhaltig entgegenwirken können.

Dazu nehmen unsere Referenten zusätzlich gerne Bezug auf Ihre Prozessabläufe in der Praxis: Neue Ideen und Umsetzungsvorschläge werden behandelt. Ebenso wird die Frage diskutiert, wie die künftigen Aufgaben eines Fuhrparkmitarbeiters oder Fuhrparkleiters aktuell aussehen und in der Zukunft aussehen werden. Das Seminar bietet auch dem Fuhrpark-Neuling eine sehr gute Chance, ein solides Wissen aufzubauen oder es zu vertiefen. Im Schwerpunkt soll es um die Identifizierung und die Herstellung von Kostentransparenz im Fuhrpark gehen.

Unsere Veranstaltung zum Thema Fuhrparkmanagement in der Praxis besteht aus einer Mischung von Seminar und Workshop. Fast alle Unternehmen und Institutionen sind auf die Nutzung von Fahrzeugen angewiesen. Ob LKW zum Transport von Waren und Gütern, PKW für Außendienstmitarbeiter oder Baustellenfahrzeuge für Monteure - im Vordergrund steht immer die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Ein effektives Fuhrparkmanagement hilft Ihnen, Kosten zu sparen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Verantwortung für den Betrieb einer PKW- oder LKW-Flotte innehaben. Durch optimal gestaltete Prozesse und klare Strukturen können Sie Ihren Fuhrpark effektiv betreiben.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fuhrparkmitarbeiter, Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter sowie
Fuhrpark- und Flottenmanager aller Branchen und unabhängig von den zu betreuenden Fahrzeugen (PKW, LKW, Kleintransporter usw.).

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1070 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

203.3 EUR

Bruttopreis

1273.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen - 02.12.2024


Inhalt

Tag 1
Einführung in die Thematik
- Kennzahlen/Unfallstatistik
- Schadensereignisse
Arten von Gasanlagen/Begriffsbestimmung
- Bestandteile von Gasanlagen
Die ?zur Prüfung befähigte Person? nach TRBS 1203
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV-V1 ?Grundsätze der Prävention?
- DGUV-R100-500 ?Arbeiten an Gasleitungen? Teil 2, Kapitel 2.31 (ehemals BGR 500)
- DGUV-I 201-052 ?Rohrleitungsarbeiten?
Konsequenz der Rechtslage
- Prüfumfang Befähigte Person
- Prüfumfang Sachverständiger
Gefährdungsbeurteilung
- benötigte Dokumentation
Brand- und Explosionsgefahren
- benötigte Dokumentation
Kennzeichnung nach GHS: ?Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals?

Tag 2
Arbeiten an Gasanlagen (am Beispiel Erdgas)
In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen
Zusätzliche Bestimmungen für flüssige und brennbare Gase sowie der Gasinstallation
Gefährdungen am Arbeitsplatz
Sicherheit am Arbeitsplatz und persönliche Schutzausrüstung nach TOP (Technisch, Organisatorisch, Persönlich)
Erste Hilfe
Beauftragung und Unterweisung
Haftung und Verantwortung
Informationsquellen

Nutzen

Die technische Entwicklung schreitet stetig fort. Ein Bereich ist die Verwendung von Gasen in technischen Anlagen. Die Sicherheit dieser Anlagen, wie bei allen anderen Betriebsmitteln und Anlagen auch, muss gegeben sein. Der Arbeitgeber ist durch die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Prüfungen in Art und Umfang sowie in Prüffristen selbst festzulegen. Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Betriebliche Führungskräfte; Fachpersonal, das an oder mit Gasanlagen arbeitet; Brandschutzbeauftragte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Sicherheitsbeauftragte; interessierte Personen sowie Mitarbeiter, die als Befähigte Person bestellt werden sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1010 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

191.9 EUR

Bruttopreis

1201.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - 02.12.2024

Produktsicherheit und Produktintegrität


Inhalt

Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten (Formel Q)
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Befugnisse und Eskalationsprozess
- Risikomanagement für Projekte, Prozesse und Produkte: D-FMEA, P-FMEA, M-FMEA und ISO 31000
- Konfigurations- und Änderungsmanagement
- Produktkennzeichnung und Produktrückverfolgbarkeit
- Methoden und Techniken der Problemlösung
- Maßnahmenmanagement und Verifikation der Wirksamkeit
- Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung

Nutzen

In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.

In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.

Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.

Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse.

Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qua

Mehr erfahren

Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - 02.12.2024


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

08:45 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

860 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

163.4 EUR

Bruttopreis

1023.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 02.12.2024

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Mehr erfahren

Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 02.12.2024

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die   aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich  anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z.B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z.B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

Mehr erfahren

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragte/r - 18 - 02.12.2024

Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)


Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.

Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann ggf. anordnen, dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen sind.

Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Bei Nichtbestellung eines Störfallbeauftragten hat er auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG) wahrzunehmen. Der Immissionsschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. Der Beauftragte kann Maßnahmen vorschlagen, besitzt aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern.

Voraussetzung für die<strong> Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten</strong> ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem staatlich anerkannten Lehrgang.

Durch die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten erlangt die beauftragte Person einen Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nur außerordentlich aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann (§ 58d BImSchG). Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz der „Stabsstelle“ zugeordnet. Immissionsschutzbeauftragte sind im Wesentlichen informierend und unterstützend tätig.

Mehr erfahren

Brandschutzbeauftragter - 20 - 02.12.2024

Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)


Diese Veranstaltungen ist gemäߧ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche &gt; 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.

Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.

Mehr erfahren