Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Haftung der Technischen Leiter und Verantwortlichen - 29.11.2024

Strafrecht, Schadensersatz und arbeitsrechtliche Folgen


Inhalt

Überblick zur Haftung
- Der Sorgfaltsmaßstab: die anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik und Haftungsgründe
- Haftungsbeziehungen: Wer haftet wem?
- DIN und Co.: Sicherheit durch Beachtung von Technischen Richtlinien?

Haftung für und aus technischen Risiken
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Betreiber- und Anlagenhaftung
- Betriebssicherheit

Arbeitnehmerhaftung
- Haftung gegenüber Arbeitgeber und Dritten
- Fälle der beschränkten und unbeschränkten Haftung
- Wie haften FASi, SiGeKo, Sicherheitsbeauftragte etc.?

Organisationshaftung und Haftung für Dritte
- Haftung für fehlerhafte Organisation
- Grundsätze der Delegation
- Haftung für Lieferanten und Subunternehmer

Strafrechtliche Haftung und Ordnungswidrigkeiten
- Strafbarkeitsvoraussetzungen
- Fallbeispiele: Lederspray, Schwebebahn und Altlasten
- Strafrechtliche Haftung des Vorgesetzten und der betrieblich Beauftragten

Möglichkeiten der Haftungsvermeidung
- Aufklärungs- und Warnhinweise: die Katze in der Mikrowelle
- Entlastung durch Risikomanagement und Compliance
- Gerichtsfeste Dokumentation: Wer schreibt, der bleibt

Nutzen

Nach dem Besuch unserer Technischer Leiter Weiterbildung kennen Sie die Grundlagen der straf- und zivilrechtlichen Haftung für Technische Leiter und Verantwortliche.

Denn wer Einfluss auf die Technik hat, trägt die rechtliche Verantwortung, wenn die Technik versagt. Beim Einsatz von Maschinen oder beim Betrieb von Anlagen steht immer die Sicherheit im Vordergrund. Eine Vielzahl verschiedener Regelwerke gibt konkrete Vorgaben, um Mensch und Technik vor Gefahren zu schützen.

Wird dem technischen Management ein Fehlverhalten nachgewiesen, z. B. die - auch nur versehentliche - Missachtung von Vorschriften, drohen Strafen und die persönliche Haftung auf Schadensersatz sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Technische Leitung und die Verantwortlichen. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen die strenge straf- und schadensersatzrechtliche Haftung des verantwortlichen technischen Managements.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen, welche Haftungsansprüche je nach Position gegen Sie geltend gemacht werden können und wie Sie sich für den Ernstfall absichern können. Mit dem Wissen aus unserer Technischer Leiter Weiterbildung sind Sie künftig in der Lage, Maßnahmen zur Haftungsvermeidung und -reduzierung zu entwickeln und in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für den sicheren Einsatz technischer Anlagen und Geräte Verantwortung tragen. Angesprochen sind insbesondere Werks- und Betriebsleiter, technische Führungskräfte und Betriebsbeauftragte, die für die Betriebsorganisation und den sicheren Betrieb von Anlagen, Maschinen und Informationstechnik zuständig sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsmanagement für Führungskräfte - 29.11.2024

Methoden und Werkzeuge für ein erfolgreiches Qualitätsmanagementsystem


Inhalt

Mindset Qualitätsmanagement
- Was ist Qualität, wer bestimmt und organisiert Qualität
- Kano-Modell
- Managementaufgabe: Systemerstellung und -steuerung (Qualitätsmanagement PDCA-Zyklus) entsprechend ISO 9001

Verbindung ISO 9001 und Führungsaufgaben
- Prinzip der ISO 9001, Aufbau der HLS (High Level Structure) und Inhalte

Führungsaufgaben Analyse-Phase
- Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
- Strategische Analysen, SWOT-Analyse, Business-Plan

Führungsaufgaben Planung
- Qualitätsziele und Prozesssteuerung und -analyse
- Zielvereinbarung, Entwicklung und Projektmanagement
- Agiles Führen/agile Prozessowner

Führungsaufgaben Umsetzungssteuerung
- Risiken und Chancen
- Ressourcen zielgerichtet einsetzen
- Wissensmanagement, QM-Dokumentation und Lean Process Documentation

Führungsaufgaben Leistungsbewertung
- Methoden der Prozessüberwachung
- Prozesszielsetzungen und Kennzahlen
- Managementbewertung

Führungsaufgaben Verbesserung
- Prozessoptimierung entsprechend Qualitätsmanagement und Lean Management
- Effizienzsteigerung

Nutzen

Mit unserer Weiterbildung Qualitätsmanagement für Führungskräfte möchten wir Führungskräften verschiedener Branchen Qualitätsmanagement-Methoden und -Werkzeuge mit an die Hand geben und aufzeigen, wie sie ein Qualitätsmanagementsystem zur Umsetzung ihrer Führungs- und Steuerungsaufgaben aktiv nutzen können. Die Teilnehmenden lernen die für Führungskräfte relevanten Normanforderungen der ISO 9001 kennen. Sie können nach der Weiterbildung Qualitätsmanagement für Führungskräfte eine Verknüpfung zwischen der täglichen Führungspraxis und den Anforderungen moderner Qualitätsmanagementsysteme herstellen und verstehen die ISO-9001-Anforderungen als Basis-Checkliste für ein effizientes Unternehmensmanagement.

Das Prinzip des Qualitätsmanagement PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act) zur Steuerung und Führung wird anhand von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und Teamarbeiten vermittelt. Insbesondere die Analyse und Betrachtung der Prozess- bzw. Abteilungsleistung hinsichtlich vorhandener Risiken und Chancen sowie die Ableitung von Zielen für das Qualitätsmanagement bilden einen wesentlichen Bestandteil der Führungsaufgaben. Methoden zur Festlegung von Prozessabläufen und Schaffung eines gemeinsamen Mindsets ergänzen die Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems in die Praxis.

Dabei steht eine effiziente und agile Vorgehensweise im Vordergrund. Unsere erfahrenen Trainer zeigen Ihnen auf, welche Spielräume innerhalb von Normanforderungen zum Qualitätsmanagement bestehen, um den Nutzen für den Kunden und das Unternehmen zu steigern. Die abschließende Bewertung des Erfolgs mittels Prozesskennzahlen und Managementbewertungen sowie die Ableitung von Verbesserungsaktivitäten runden die Vorgehensweise des PDCA-Zyklus ab. Mit der Weiterbildung Qualitätsmanagement für Führungskräfte geben wir Ihnen die nötigen Qualitätsmanagement-Methoden und -Werkzeuge an die Hand, um erfolgreich ein Qualitätsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen zu integrieren und zur Unternehmenssteuerung zu nutzen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Mitglieder der Geschäftsleitung und Führungskräfte aus den verschiedenen Organisationsbereichen sowie Qualitätsbeauftragte, -manager und -auditoren.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung werden DIN EN ISO 9001 Kenntnisse vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabine Blunck
040 8557-2580
akd-hh@tuev-nord.de

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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - 29.11.2024

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen


Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen

Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung

Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien

Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter

Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren

Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl

Nutzen

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch

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Energierecht aktuell - 29.11.2024

Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG


Inhalt

Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?

Energie- und Stromsteuer aktuell und ab 2023
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Spitzenausgleich nach Auslaufen der EU-Genehmigung ab 2023
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?erste Schritte?)
- Energiesteuer und nat. Emissionshandel (BEHG)

EEG 2021 (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Regelungen der EEG-Novelle ab 2021
- Eigenerzeugung und Reduzierung der EEG-Umlage-Verringerung
- Regeln für energieintensive Unternehmen bei §§ 63 ff. EEG (?Härtefallklausel?)
- Wohin entwickelt sich das EEG?

KWKG 2021 (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung

MastRV (Marktstammdatenregisterverordnung)
- Wer muss sich wann registrieren lassen?
- Was ist mit Bestandsanlagen und Übergangsregelungen?
- Wofür benötigt das Unternehmen die Registrierung?

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Was sind maßgebliche Veränderungen zu EnEV und EEWärmeG?
- EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie und Regelungen neben GEG

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Änderungen aufgrund der geänderten EU-Richtlinie
- Umfang der Energieauditpflicht
- Der neue BAFA-Leitfaden

Deutschland und Europa ab 2021
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Wie wirkt sich das ?Winterpaket? und der ?Green Deal? der EU weiter aus - Veränderungen von Verordnungen und Richtlinien

Nutzen

Seminar Energierecht aktuell: In unserem speziellen Energierecht-Kurs, der gleichzeitig als Fortbildung in den Bereichen Energie- und Stromsteuer, EEG und GEG dient, erfahren Sie die wichtigen Neuerungen in den für viele Unternehmen wesentlichen Bereichen des Energierechts. Profitieren Sie von der Kenntnis über die aktuellen Änderungen im Energierecht, dem Energie- und Stromsteuergesetz sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Sie erfahren in dieser Weiterbildung Energierecht, wie die Umsetzung EU-beihilferechtlicher Vorgaben den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen beeinflusst und welche Anforderungen an Transparenz und eine Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen für Ihr Unternehmen daraus entstehen. Weiterhin erhalten Sie in diesem breit gefächerten Kurs Einblicke in Ausnahmeregelungen für Unternehmen und verschaffen sich einen Überblick über die Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Insbesondere die umfänglich zu nutzenden Portale für unterschiedlichste Meldevorgänge werden im Rahmen des Energierecht-Seminars vorgestellt und diskutiert.

Zum Abschluss der Weiterbildung Energierecht diskutiert unser Trainer mit Ihnen über die Entwicklungen in Europa und Deutschland anhand der bereits bekannten und zum Teil auch umgesetzten Maßnahmen des Winterpakets der EU-Kommission. So sind Sie auch auf die zukünftigen Anforderungen des Energierechts vorbereitet und bringen Ihr Unternehmen auf den richtigen Kurs.


Zielgruppe

Geschäftsführer, Energiemanager, Energiemanagement-Beauftragte und -Auditoren sowie andere interessierte Parteien, die sich mit der Erfüllung der normativen (ISO 50001) und gesetzlichen Anforderungen befassen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzung

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Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - 29.11.2024

für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2

Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12

Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten

Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.

Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen durchzuführen.

Zielgruppe

Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - 29.11.2024

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.9 EUR

Bruttopreis

606.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - 29.11.2024


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Projektmanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 35 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Projektmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) -Prüfung- - 29.11.2024


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Zeitraumbezogener Kompetenznachweis, der über das Bestehen einer einzelnen Prüfung hinausgeht
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land), des Geburtsdatums
und Erfüllung personenbezogener Anforderungen, nachgewiesen durch einen positiv bewerteten Zertifizierungsantrag.

Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind die relevanten normativen Dokumente in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewerteten Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm ISO 27001 Lead Auditor (TÜV) / Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/unternehmensangebote/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

13:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung sind weitere persönliche Voraussetzungen zu Berufsausbilung, Berufserfahrung und Auditerfahrung, die mittels eines Zertifizierungsantrages nachzuweisen sind.

Abschluss

Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Marius Löseke
+49 511 998-62305
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Webinar: Neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - 29.11.2024

Anforderungen und Konsequenzen für Unternehmen, Behörden und Rechenzentren


Inhalt

- Anforderungen für Unternehmen und Behörden u. a. in Bezug auf Einführung eines UMS/EMS

- Erläuterung öffentliche Stellen, Rechenzentren, Gesamtendenergieverbrauch

- Kurzvorstellung DIN EN ISO 50001, 50005, EMAS

- Entscheidungsgrundlagen UMS vs. EMS - welche Risiken und Chancen stellen sich im Vergleich der Standards dar (EMAS vs. ISO 50001)?

- Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits gem. EDL-G nach DIN EN 16247

- Der verifizierbare Weg von der Idee zur Effizienzmaßnahme

- Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (ValERI)

- Anforderungen an die Erstellung von Umsetzungsplänen für Energieeffizienzmaßnahmen

- Grundsätzliche Anforderungen für Energieeffizienz in Rechenzentren

-Verpflichtungen zur Identifikation und Nutzung von Abwärme- und sonstiger Potenziale

Nutzen

Das am 17.11.2023 veröffentlichte Energieeffizienzgesetz (?Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes?, vgl. BGBl. 2023 I Nr. 309 vom 17.11.2023) stellt viele Organisationen vor neue Herausforderungen mit zeitnahem Handlungsbedarf.

Im Webinar zum neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfahren Sie, welche Änderungen das neue Gesetz mit sich bringt. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, wie Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen durch die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen (UMS und EMS) erfüllen können. Wir beleuchten, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ihre Organisation bedeuten, insbesondere im Hinblick auf den Gesamtendenergieverbrauch, und geben auch praktische Erläuterungen für öffentliche Einrichtungen und Rechenzentren.

Das neue Energieeffizienzgesetz sieht vor, dass energieintensive Unternehmen (mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr) bis Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Öffentliche Einrichtungen müssen bereits ab einem Gesamtenergieverbrauch von 1 GWh Energie einsparen (um 2 % jedes Jahr bis 2045). Ab einem Energieverbrauch von 3 GWh müssen sie die Energie- oder Umweltmanagementsysteme auch zertifizieren lassen. Für Rechenzentren gelten besondere Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung von Abwärmepotenzialen.

Unser Webinar bietet nicht nur eine Einführung in die relevanten Normen wie DIN EN ISO 50001, 50005 und EMAS, sondern auch eine detaillierte Betrachtung der Risiken und Chancen bei den verschiedenen Systemen zur Umsetzung der Regularien (Vergleich UMS und EMS).

Sie erfahren, wie das Energieeffizienzgesetz die Energieaudits beeinflusst, und erhalten kurze Einblicke in die Verifizierung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bewertung der Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI) und der Erstellung effektiver Umsetzungspläne (in diesem Seminar nur am Rande betrachtet, Details s. Seminar Wirtschaftlichkeitsberechnung DIN 17463 (VALERI)).

Darüber hinaus werden wir im Rahmen des Webinars auch auf die folgenden Fragen eingehen:
- Müssen wir unser Energieaudit 16247-1 noch durchführen, wenn wir unter die neue Pflicht zur Einführung eines UMS/EMS fallen?
- Wie wird der Unternehmensbegriff im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes ausgelegt?
- Welche Fristen gelten für die Umsetzung?

Mit der Teilnahme am Webinar rüsten Sie sich nicht nur für die Anforderungen des neuen Energieeffizienzgesetzes, sondern stärken auch Ihre Position am Markt.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an die Unternehmen, welche aufgrund des Energieeffizienzgesetzes neue Pflichten erfahren (energieintensive Unternehmen, öffentliche Stellen / Behörden und Rechenzentren). Ebenso richtet sich das Webinar an Energiemanagementbeauftragte, Auditoren und Berater.

Zeit

09:00 - 13:

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Gefahrgutrecht aktuell - 2025 - 5 - 29.11.2024

Online-Live-Seminar (4 h) für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte/verantwortliche Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie sonstige Interessierte zur Änderung der Gefahrgutvorschriften 2025 (ADR, RID, ADN, GGVSEB, IMDG-Code und IATA-DGR), alle zwei Jahre, Schwerpunkt Verkehrsträger Straße


Die neuen Gefahrgutvorschriften gelten ab dem 01.01.2025. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Ab dem 01.01.2025 treten die Änderungen der Gefahrgutvorschriften (ADR, RID und ADN) in Kraft, die im Tagesgeschäft eine Reihe von Teilfragen aufwerfen.

Ziel des eintägigen Seminares</strong> ist es, umfassend auf Fragen, die sich durch die Änderungen der Gefahrgutvorschriften ergeben, einzugehen und rechtliche Änderungen praxisnah zu vermitteln. Schwerpunkt des Seminars sind die Änderungen für den Verkehrsträger Straße (ADR 2025), aber auch Änderungen im Bereich anderer Verkehrsträger wie Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RID und ADN), Seeverkehr (IMDG-Code) und Lufttransport (IATA-DGR) werden berücksichtigt. Die Änderungen in den nationalen Vorschriften mit der GGVSEB und der GGVSee sind ebenfalls Inhalt des Seminares.

Lernen Sie die Grundlagen für die Erfüllung der neuen Anforderungen im Gefahrgutrecht kennen und erleichtern Sie sich so deren optimale Umsetzung in die betriebliche Praxis.

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Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 55 - 29.11.2024

Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz


Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:

  • Wurde “alles” aufgefangen?
  • Wo ist “es” hingelaufen?
  • Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?

Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.

Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.

Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).

Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:

  • Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
  • Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist

Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt

  • Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
  • Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
  • Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 29.11.2024

Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung


Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

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