Veranstaltungskalender
Fettabscheideranlagen - Erlangung der Sachkunde - EX/A52/40351301/01102025-1 - 01.10.2025
für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung DIN 4040-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- DIN 4040-100:2016-12
- EN 1825-1/2
Grundlagen der Fettabscheidung
- Einbau, Betrieb und Inbetriebnahme
- Anzuwendende Sicherheitsregeln
- Anforderungen an die Entsorgung nach DIN 4040-100:2016-12
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Eigenkontrolle und Wartung nach DIN 4040-100:2016-12
- Informationen zur Generalinspektion durch Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12
Rechtsfragen
- Verantwortung und Delegierung
- Restpflichten des Vorgesetzten
Dokumentation
- Führen eines Betriebstagebuchs nach DIN 4040-100:2016-12
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erwerben Sie die erforderliche Sachkunde für den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und die Grundlagen zur Fettabscheidung. Sie lernen, Mängel an der Anlage frühzeitig zu erkennen. Sie erlernen außerdem die Dokumentation des Betriebsablaufes mithilfe eines Betriebstagebuches nach DIN 4040-100:2016-12.
Betreiber von Fettabscheideranlagen sind in der Pflicht, die Sachkunde der Beauftragten für die Abscheideranlage nachzuweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100:2016-12. Durch den Besuch der Veranstaltung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde. Sie sind in der Lage, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungs- und Kontrolltätigkeiten an Fettabscheideranlagen durchzuführen.
Zielgruppe
Betreiber einer oder mehrerer Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100:2016-12 (z. B. Fleisch- und Wurstwarenfabriken, Molkereien, Fertiggerichtehersteller, Hotelbetriebe, Kantinen, Küchenbetriebe, Schlachthöfe usw.)
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - EX/A52/30201301/01102025-1 - 01.10.2025
Inhalt
Zündquellen
Zoneneinteilung gemäß §6 GefStoffV, EN 60079-10-1 und EN 60079-10-2
Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten)
Elektrischer Explosionsschutz
Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0
Auswahl der Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart
Errichten elektrischer Anlagen gemäß EN 60079-14
Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse über das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie lernen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Technischen Regeln kennen. Außerdem erfahren Sie praxisnah, welche technischen Anforderungen an die Errichtung elektrischer Anlagen in einem explosionsgefährdeten Umfeld bestehen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen Themen wie Zündquellen, Zoneneinteilung gemäß EN 60079-10 und allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten). Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über den elektrischen Explosionsschutz und die Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0 sowie DIN EN 50284. Die Themen, welche Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart Sie auswählen und wie Sie elektrische Anlagen gemäß EN 60079-14 errichten, runden das Seminar ab.
Moderne Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in den beruflichen Alltag zu transferieren. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele und in verständlicher Form. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
Zielgruppe
Ingenieure, Techniker, Elektrofachkräfte aus Industrie- u. Gewerbebetrieben, die elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen errichten sowie Befähigte Personen zur Prüfung im Explosionsschutz
Voraussetzungen
Zum Besuch dieser Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A38/30351101/01102025-1 - 01.10.2025
Ehemaliger Aufzugswärter
Inhalt
Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121
Geschichtliche Entwicklung
Was ist ein Aufzug?
Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug
Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter
Gefahren beim Betrieb
Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug
Überwachungsbedürftige Anlagen
Betrieb einer Aufzugsanlage
Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben
Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.
Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Bei Webinaren entfällt die Begehung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
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Klimaneutralität in Unternehmen - EX/A33/40202701/01102025-1 - 01.10.2025
Maßnahmen zum CO?-neutralen Unternehmen
Inhalt
Grundlagen klimaneutrales Unternehmen
- Notwendigkeit, weniger Treibhausgase auszustoßen
- Unterschiede Klimaneutralität, Netto-Null Emissionen (net-zero) und CO?-Neutralität im Unternehmen
- Direkte Emissionen im unternehmerischen Kontext sowie Global Warming Potential unterschiedlicher Treibhausgase
- Wie setzt sich der Carbon Footprint zusammen?
- Bilanzkreis Scope 1-3
- Emissionshandel nach TEHG/aktueller und zukünftiger Preis für CO?
- Politische Rahmenbedingungen: auf BRD-Ebene (BEHG, Energieeffizienzgesetz)
- Politische Rahmenbedingungen: auf EU-Ebene (EU-CSRD, CBAM, EU ETS, EU ETS 2)
- Anforderungen des Marktes
Der Weg zur CO?-neutralen Produktion
- Unterschiedliche Normen und Standards der Klimabilanzierung
- Bilanzkreis festlegen Scope 1-3
- Konsolidierungsansatz und Unternehmensgrenzen
- Bilanzgrenzen: Market-based und location based approach
- Ist-Stand des Carbon Footprints feststellen: Berechnung des individuellen CO?-Ausstoßes
- Gesamtkonzept und Soll-Bilanz
Nutzen
Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Klimaschutz nimmt stetig zu. Mehr denn je hängt das Image von Unternehmen davon ab, wie sie mit ihrem CO?-Fußabdruck und Maßnahmen zur Klimaneutralität umgehen und diese kommunizieren. Auch die CO?-Abgabe leistet einen wichtigen Beitrag zum Umdenken. Um hier hohe Kosten zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich mit den Fragestellungen der Klimabilanzierung auseinanderzusetzen.
Kreditinstitute achten ebenfalls bei der Kreditvergabe zunehmend darauf, ob in einem Unternehmen bestimmte Nachhaltigkeitskriterien, zum Beispiel eine fundierte Maßnahmenplanung zur Anpassung an den Klimawandel, vorhanden sind. Darüber hinaus legen andere Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette zunehmend Wert auf niedrige Treibhausgas-Emissionen in Dienstleistungen und Produkten.
Nutzen Sie unsere Schulung als ersten Schritt, um ein klimaneutrales Unternehmen zu werden. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten bringen Ihnen den Begriff der Klimaneutralität näher, vermitteln Ihnen Basiswissen zur Klimabilanzierung und zeigen Ihnen Maßnahmen zum Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf.
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, mit denen Sie Ihren CO?-Fußabdruck berechnen können. Außerdem betrachten Sie unterschiedliche Hebel zur Treibhausgas-Reduktion und sprechen über das Thema der Kompensation.
Nutzen Sie mit dieser Schulung die Chance, Klimaneutralität als Wettbewerbsvorteil einzusetzen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Energiemanagement-Beauftragte, Energiebeauftragte, Umweltbeauftragte und Umweltmanagement-Beauftragte, Geschäftsführer, Technische Leiter, Produktionsverantwortliche und Produktionsleiter.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
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Europäische Medizinprodukteverordnung - EX/A52/20351201/01102025-1 - 01.10.2025
Grundlagen zum europäischen Medizinprodukterecht - Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)
Inhalt
Grundlagen zum europäischen und deutschen Medizinprodukterecht
- Europäische Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745)
- Nationale Rechtslage, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und relevante Verordnungen
- Zusammenspiel der gesetzlichen Vorschriften
- Definition Medizinprodukt, Zubehör, Komponente, Inverkehrbringen, Hersteller
CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Grundlegende Anforderungen
- Technische Dokumentation
- Risikomanagement
- Qualitätsmanagement
- Klinische Bewertung und klinische Prüfung
- Scrutiny-Verfahren, Konsultationsverfahren
Anforderungen an Akteure und Organisation
- Medizinprodukteberater
- Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person
- Meldepflichten, Vigilanz, Marktüberwachung
Nutzen
In unserer MDR-Schulung zu den Grundlagen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen auf europäischer und nationaler Ebene, die für das konforme Inverkehrbringen von Medizinprodukten unerlässlich sind. Voraussetzung dafür ist das rechtmäßig angebrachte CE-Kennzeichen an Medizinprodukten. Damit bestätigen Sie die Einhaltung der innerhalb Europas geltenden gesetzlichen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen daher in unserem MDR-Seminar die komplexen Anforderungen der europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation - MDR 2017/745) im direkten Abgleich mit den nationalen Rechtsregelungen.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie in diesem Seminar zu den Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten von Unternehmen, die Medizinprodukte in Europa herstellen und vertreiben. Sie sind somit künftig in der Lage, die grundlegenden Anforderungen der MDR im beruflichen Alltag umzusetzen und Marktzugänge in der EU strategisch zu planen.
Zusätzlich erläutern wir Ihnen in dieser MDR-Fortbildung anhand praktischer Beispiele die Zusammenhänge zwischen den Anforderungen der MDR und weiteren gesetzlichen und normativen Anforderungen. Sie erhalten detaillierte Einblicke in die Einführung von weiteren Prozessen im Qualitätsmanagement, die Sie neben den bisherigen Anforderungen aus der EN ISO 13485 berücksichtigen müssen. Hierdurch entwickeln Sie ein tiefgreifendes Verständnis für die Auswirkungen des Medizinprodukterechts auf die Produktentwicklung, die Unternehmensorganisation und das Qualitätsmanagement.
Sie erhalten zudem einen Überblick zur Klassifizierung von Medizinprodukten und zu den verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben, wie bspw. die Anforderungen an die verantwortliche Person für Regulierungsvorschriften, das Risikomanagement, das neue Konsultationsverfahren (Scrutiny-Verfahren) oder den Umgang mit Vorkommnissen, präsentieren Ihnen unsere Referentinnen und Referenten in dieser MDR-Schulung ebenso detailliert.
Schließlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Ihnen als Nachweis für die von der EN ISO 13485 geforderte Kompetenzerhaltung dient. Solche Nachweise können in einem Audit von der Benannten Stelle verlangt werden und sind zudem notwendige Grundlage für einen möglichen Positionswechsel innerhalb Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Medizinprodukteindustrie bspw. aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs, Forschung und Entwicklung und an alle Personen, die einen Überblick über die neue europäische Medizinprodukteverordnung erhalten möchten. Personen, die sich beruflich neu orientieren und in den Bereich der Medizinprodukte einsteigen möchten, sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
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Lieferkettengesetz - das Sorgfaltspflichtengesetz und seine Folgen - EX/A52/10602101/01102025-1 - 01.10.2025
Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit nach LkSG und CSDDD
Inhalt
Entwicklung und Stand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Roadmap zum LkSG
- Hintergrundinformationen zum deutschen Lieferkettengesetz und seine Entwicklung
- Umsetzungsstand in anderen Mitgliedsstaaten und deren Auswirkung
- Aktueller Stand zur Einführung und Umsetzung von Sorgfaltspflichten in den Lieferketten durch die EU (CSDDD)
Gesetzliche Pflichten aus dem LkSG
- Kreis der Anwender und Nichtanwender
- Begriff der Lieferkette und Umfang der Umsetzungspflicht
- Analyse der Risiken in der Lieferkette (Risikomanagement, §§ 3, 4, 5)
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen (§§ 6, 7)
- Beschwerdemechanismen (§ 8)
- Mittelbare Zulieferer (§ 9)
- Dokumentation der Berichtspflichten (§ 10)
- Zivilprozess (§ 11)
- Überwachung durch Behörden (§§ 12 ff)
- Folgen der Pflichtverletzung (§§ 22, 23, 24)
Zivilrechtliche Haftung und Auswirkungen auf die Vorstands- und Geschäftsführerhaftung
- Zivilrechtliche Haftungsgrundlagen, Durchgriffshaftung, Schutzrechtsverletzungen, Innenhaftung, Risikomanagement, Compliance-Pflicht, Bedeutung für D&O
Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Praxis
Arbeitsschritte zum Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements
- Risikoanalyse der Lieferkette
- GAP-Analyse
- Aufbau interner Strukturen
- Monitoring und Bewertung
- Eskalationsprozesse und Lieferantenentwicklung
- Berichterstattung
Schnittstellen zu den Anforderungen der Umweltmanagementsystemnorm ISO 14001
Fazit und Ausblick
Nutzen
Der Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements ist ein wirksames Werkzeug für Unternehmen, um gesetzeskonform zu agieren, wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig Haftungsrisiken und potenzielle Imageschäden möglichst zu vermeiden. Es ist Teil eines verantwortungsvollen Nachhaltigkeitsmanagements und unterstützt die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR). Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) macht Unternehmen nun in diesem Bereich konkrete Vorschriften. Im Webinar erläutern wir Ihnen die Inhalte und Ihre Verantwortlichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, Potenziale zur Verbesserung des eigenen Lieferkettenmanagements zu erkennen, und vermitteln Ihnen anschaulich, wie Sie die Vorgaben in der Praxis integrieren und Ihre Pflichten in die vorhandenen betrieblichen Systeme und Abläufe implementieren können. Dabei wird auch auf Schnittstellen zu Regeln aus der Managementsystemnorm ISO 14001 verwiesen.
Seit dem 22. Juli 2021 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) in Kraft. Ebenso hat die EU im April 2024 die Richtline zu Sorgfaltspflichten in den Lieferketten (CSDDD) verabschiedet, wodurch zukünftig eine Anpassung des LkSG erforderlich wird. Welche Pflichten kommen jetzt auf Unternehmen zu? Wo liegen Chancen und wie gewinnen Unternehmen Rechtssicherheit?
Das eintägige Webinar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird von einem spezialisierten Team moderiert. Vormittags verschaffen wir Ihnen rechtliche Einsichten in LkSG und CSDDD. Im Anschluss schärfen wir Ihren Blick für das Lieferantenmanagement. Die Unterrichtsmaterialien ermöglichen Ihnen eine schnelle Orientierung zu den Anforderungen des Lieferkettengesetzes. Die konkreten Handlungsanweisungen bieten Ihnen dabei eine gute Grundlage, um im eigenen Unternehmen ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu realisieren, um Menschenrechte und Wirtschaft in Einklang zu bringen. Ihre Teilnahmebescheinigung dient Ihnen als anerkannter Nachweis der Weiterbildung und der Bewusstseinsbildung - für Sie und Ihr Unternehmen. Die Online-Schulung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verursacht zudem weder Reisekosten noch Fahrtzeiten.
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Führun
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/01102025-1 - 01.10.2025
Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen
Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten
Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?
Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen
Nutzen
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.
Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.
Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.
Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Sicherheitsbeauftragter - EX/A35/50201101/01102025-1 - 01.10.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/10151105/02102025-1 - 02.10.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 40 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:15 - 17:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Multiprojektmanagement für Entscheider - EX/A52/10251121/02102025-1 - 02.10.2025
Projektmanagement für Führungskräfte: Als Topmanagement den Rahmen für erfolgreiche Projekte schaffen
Inhalt
Wie Strategien durch Projekte umgesetzt werden
Ausgestaltung des Projektportfolios in Multiprojektumgebungen
Festlegung der strategischen Prioritäten und Ausgestaltung der Projekt-Pipeline
Schaffung der Rahmenbedingungen für konsequentes Multiprojektmanagement
Bereitstellung und Entwicklung der Ressourcen
Unterstützung der Projektleitung
Klärung der Rollen und Aufgabenverteilung zwischen Projektauftraggeberin oder -auftraggeber und Projektleitungen
Überwachung des Projektfortschritts in Multiprojektumgebungen
Evaluation der Projektergebnisse und Lessons Learned
Nutzen
Projektmanagement für Führungskräfte: Im Seminar Multiprojektmanagement für Entscheider lernen Sie, Projekte mithilfe eines Projektportfolios (Projekt-Pipeline) so zu veranlassen, dass sowohl Ihre organisatorischen als auch die personellen und materiellen Anforderungen erfüllt sind. Vermeiden Sie mit der richtigen Projektstrategie, dass zu viele Projekte gestartet werden, ohne dass dafür die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Sonst konkurrieren die Projekte um knappe Ressourcen und behindern sich gegenseitig. Projekte gehen nur langsam voran und Ihre Organisation bleibt weit unter ihrer eigentlich möglichen Performance.
Genau hier setzen unsere Referierenden in dem Multiprojektmanagement(MPM)-Seminar für Auftraggeberinnen und Auftraggeber an. Denn die richtige Projektstrategie und die Bereitstellung der eigenen (personellen) Ressourcen ist in allererster Linie Aufgabe des oberen Managements. Im Anschluss an das Seminar werden Sie Antworten auf die zentralen Fragen geben können:
- Welche Projekte sind wirklich notwendig?
- Welche Ressourcen stehen Ihnen dafür zur Verfügung?
- Welche Prioritäten gibt es innerhalb der Projektlandschaft?
Die Antwort auf diese Fragen und eine wohlüberlegte Projekt-Pipeline mit klarer strategischer Ausrichtung sind elementare Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten in Ihrem Unternehmen. All dies kann nur durch ein konsequentes Multiprojektmanagement gewährleistet werden.
Sie erhalten in unserem Seminar Projektmanagement für Führungskräfte einen Einblick in alle wichtigen Controlling- und Steuerungsinstrumente im übergreifenden Projektmanagement. Dazu gehören Methoden zur Bewertung des Produktportfolios, Risiken und Chancen, Controlling-Übersichten, weitere Materialien sowie Anleitungen für das Berichtswesen und die Steuerung in Projekten auf Leitungsebene. Wir zeigen Ihnen, welche Besonderheiten und Erfolgsfaktoren für Sie als Projektauftraggeber oder -auftraggeberin bzw. Entscheider oder Entscheiderin besonders wichtig sind. Dadurch sind Sie in der Lage, eine effektive und effiziente Steuerung des Projektportfolios wahrzunehmen.
Durch einen großen Praxisanteil in unserem Multiprojektmanagement-Seminar stellen wir Ihnen wirksame Beispiele für Steuerungsverfahren vor, die Sie für Ihre Prozessgestaltung der Projektsteuerung verwenden können.
Nutzen Sie die Teilnahme an unserer Veranstaltung auch, um sich mit weiteren Entscheidungsträgerinnen und -trägern über Ihre Erfahrungen auszutauschen, und nehmen Sie neuen Input für Ihr Multiprojektmanagement mit.
Zielgruppe
Führungskräfte, die maßgeblich an der Beauftragung von Projekten mitwirken
Voraussetzungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten grundlegende Kenntnisse im Projektmanagement haben.
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
340 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
64.6 EUR
Bruttopreis
404.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A35/30251201/02102025-1 - 02.10.2025
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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Gaslöschanlagenwärter - Befähigte Person für Gaslöschanlagen - EX/A52/30154301/02102025-1 - 02.10.2025
Arbeitsschutzmaßnahmen und berufsgenossenschaftliche Regelungen für den Umgang mit Gaslöschanlagen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen / Pflichten des Betreibers
Grundlagen Feuerlöschanlagen
Funktionsweise von Gaslöschanlagen
Bauteile und Systeme
Eigenschaften von Löschgasen
Schutzziele und bauliche Anforderungen
Wirkungsweisen / Betrieb / Wartung von Gaslöschanlagen
Personenschutz und Personenunterweisung
Branderkennung, Ansteuerung und Auslösung
Erhaltung der Betriebsbereitschaft
Bauliche Anforderung an Umfassungsbauteile
Druckentlastung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In dem Seminar Gaslöschanlagenwärter erhalten befähigte Personen für Gaslöschanlagen das nötige Rüstzeug für den sicheren Umgang bei der Sichtung von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.
Sobald in Betrieben stationäre Gaslöschanlagen installiert sind, bei deren Betrieb eine Gefährdung von Personen entsprechend Gefährdungsklasse I ermittelt wurde, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin für die einwandfreie Funktion dieser Anlagen verantwortlich. Diese Aufgabe wird häufig an fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen, die zur befähigten Person für Gaslöschanlagen (Gaslöschanlagenwärter und -wärterin) ausgebildet werden.
Zu den Aufgaben als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin gehören:
jährliche Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Gefahren und Schutzmaßnahmen
ständige Kontrolle der Gaslöschanlagen
regelmäßige Sichtung der Anlage
Unser Referent, ehemaliger Leiter der Feuerwehrschule in Gelsenkirchen, gibt Ihnen zur rechtmäßigen Umsetzung einen Überblick über die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Gaslöschanlagen). Im Zentrum stehen dabei Arbeitsschutzmaßnahmen, um zu erwartende Gesundheitsschäden im Notfall zu vermeiden.
Dabei helfen auch Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz ergeben. Dies können sowohl bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sein.
Nötig ist dies, da Löschgase, wie Kohlendioxid (CO2), Intergase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z. B. IG-55, oder IG-541) Brände löschen, indem sie den Luftsauerstoff im betroffenen Raum verdrängen. Durch den Einsatz dieser Löschgase kann der Sauerstoffgehalt in den Räumen so weit abfallen, dass der Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht weiter zu verantworten ist. Gesundheitsschäden und eine lebensgefährliche Umgebung sind die Folge.
In der Funktion als Gaslöschanlagenwärter oder -wärterin sind Sie Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten direkt unterstellt. Sie übernehmen mehr Verantwortung für Ihren Betrieb und steigern Ihr Ansehen innerhalb Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Führungspersonal Bereich Technik, Betriebs-/Instandhaltungspersonal für haustechnische Anlagen in Industrie, Handel und Kommunen, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die als Befähigte Person beauftragt werden sollen.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzung notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
24; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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