Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - 26.11.2024

Verlängerung des sog. ?Spitzenausgleichs? für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen


Inhalt

Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
- Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie Ausnahmetatbestände

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b, 10 StromStG bzw. §§ 51, 54, 55 EnergieStG)
- Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
- Amtliche Vordrucke und Antragsfrist
- Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
- Elektronisches Meldeportal zur Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
- Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
- Hauptzollämter prüfen das Marktstammdatenregister
- Stromsteuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
- Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren

Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
- Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und dem EU-Beihilferecht
- Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des StromStG zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs: Neugestaltung der Steuerentlastungen nach § 10 StromStG, § 55 EnergieStG für das Antragsjahr 2023
- Aktuelle Gesetzesinitiativen, u. a. Zukunft der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 2024
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
- Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion

Nutzen

In Zeiten unsicherer Energiepreise rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes (UdPG) können hierzu Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer beantragen. Eigenerzeuger von Strom können in vielen Konstellationen häufig von der kompletten Stromsteuer befreit werden.

Durch das Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt, die Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe und für Stromerzeugungsanlagen sowie die Erlaubnisse für mögliche Steuerbefreiungen selbstständig abzuwickeln.

Die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastungen nach §§ 9b, 10 StromStG und §§ 54, 55 EnergieStG wurde kürzlich um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs ergeben sich jedoch neue Nachweispflichten für energieintensive Unternehmen. Daneben ist der Fortbestand und die mögliche Ausgestaltung der Begünstigungen ab dem Antragsjahr 2024 weiterhin fraglich.

Bisher erfolgte die Antragstellung für die Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer auf papierbasierten amtlichen Formularen. Im Zuge der Digitalisierung sollen die Anträge vollständig elektronisch über die Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) der Zollverwaltung eingereicht werden. Auch Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern stehen aktuell im Blickpunkt der Hauptzollämter. Die Behörden gleichen derzeit die ihnen gemeldeten Anlagedaten systematisch mit dem Marktstammdatenregister ab. Wer nicht alle erforderlichen Registrierungen, Anzeigen und Anträge vorgenommen hat, riskiert Steuernachzahlungen, Bußgelder und ggf. sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die grundlegenden gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2019 sorgen dabei noch immer für rechtliche Diskussionen im Erlaubnisverfahren.

Neben den Grundlagen des Energie- und Stromsteuerrechts für Industrieunternehmen erhalten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer auch einen umfassenden Überblick über die aktuell im Raum stehenden Änderungen zur Energieste

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Evakuierung von Gebäuden - 26.11.2024


Inhalt

Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen

Rechtliche Grundlagen

Räumungsordnung, Brandschutzordnung

Gestaltung der Flucht- und Rettungswege, Brandschutzkonzept

Alarmpläne, Rettungsketten

Absprachen mit der Feuerwehr

Organisation der Ersten Hilfe

Richtige Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen

Evakuierungs- und Räumungsprobleme

Technische Hilfsmittel für Räumung und Evakuierung

Zu erwartendes Verhalten Betroffener
- abzuleitende Maßnahmen

Erforderliche Dokumentation

Auswertung und Konsequenzen für die Praxis

Nutzen

In dem Seminar erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um eine Evakuierung und Räumung erfolgreich planen zu können. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen rechtliche Grundlagen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Sie erfahren, wie Sie die Erste Hilfe organisieren und Evakuierungsübungen durchführen. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.

So sind Sie auf einen möglichen Notfall gut vorbereitet: Berichte der Feuerwehren und Katastropheneinsatzkräfte über Brände und andere Notfälle zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine große Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem auch durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf. Besondere Gefährdungen entstehen, wenn es sich um Objekte mit Publikumsverkehr handelt oder sich beispielsweise vornehmlich Kinder, Kranke oder Behinderte dort aufhalten. Je mehr Menschen anwesend sind, desto größer kann die Gefahr werden.

Eine schlechte Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen kann verhängnisvolle Folgen haben. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet daher den Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahren- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

Zielgruppe

Brandschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter aus Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Behörden und weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden;
Mitarbeiter aus Facility-Management und Liegenschaftsverwaltung; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure und Projektentwickler

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

540 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.6 EUR

Bruttopreis

642.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - 26.11.2024

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften
wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - 26.11.2024

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)


Inhalt

Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD

Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele

Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer

Nutzen

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.

Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.

Zielgruppe

Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

510 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.9 EUR

Bruttopreis

606.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Gesine Schröder
0381 7703-413
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person für Sportgeräte - 26.11.2024


Inhalt

Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik

Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten

Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten

Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

Das Seminar ?Befähigte Person für Sportgeräte? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.

Zielgruppe

Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der "Prüfung von Sportgeräten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

450 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

85.5 EUR

Bruttopreis

535.5 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - 26.11.2024

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten "d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
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Projektmanager (TÜV) - 26.11.2024

Projektmanagement-Lehrgang - Methoden für die Praxis


Inhalt

Grundlagen des Projektmanagements

Internationale Regelwerke (Project Management Institute/International Project Management Association)

Deutsche und internationale Normen (DIN 69900 ff. und ISO 21500)

Voraussetzungen erfolgreicher Projektarbeit

Projektorganisation sowie Rollen- und Aufgabenverteilung

Projektphasen

Projektinitiative
- Initiale Umfeld- und Risikoanalyse
- Machbarkeitsbetrachtung

Projektdefinition
- Auftragsklärung
- Lastenheft und Pflichtenheft

Projektplanung
- Projektstrukturplan
- Ressourcen-, Ablauf- und Qualitätsplanung

Projektrealisierung
- Projektsteuerung
- Controlling, Berichtswesen

Projektabschluss

Überblick über Soft Skills wie Kommunikation, Präsentation, Moderation, Konfliktlösung, Entscheidungstechniken und Zeitmanagement

Auf Wunsch: Überblick über gängige EDV-Tools zum Projektmanagement

Nutzen

Im Projektmanagement-Seminar lernen Sie klassisches Projektmanagement (PM) mit Projektmanagement-Methoden für die Praxis. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen alles Wissenswerte zu den einzelnen Phasen des Projektmanagements - von der Projektinitiative über die Projektrealisierung bis hin zum erfolgreichen Abschluss. Sie lernen praxiserprobte PM-Werkzeuge für eine erfolgreiche Abwicklung in jeder dieser Phasen kennen. Dabei wird im Projektmanagement-Lehrgang der Bezug zu den Anforderungen internationaler Normen hergestellt. Um Sie bestmöglich mit PM-Werkzeugen auszustatten, lernen Sie sowohl Hard Facts als auch hilfreiche Soft Skills kennen, um Ihre Projekte zum Erfolg zu führen.

Der Erfolg eines Projektes ist vor allem abhängig von den fachlichen und sozialen Kompetenzen der Projektbeteiligten sowie von der ausreichenden Unterstützung seitens der Führungskräfte.

Für die effektive und effiziente Durchführung von Projekten ist die strukturierte Bearbeitung aller Projektphasen, von der Formulierung von Lastenheften über die Projektstrukturplanung bis hin zu Arbeitspaketdefinitionen, von großer Bedeutung. Dabei fehlt in der Praxis häufig eine klare Zieldefinition und Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb des Projektes.

In der Initialisierungsphase sind die Risiko- und Umfeldbetrachtung zentrale Aufgaben, ebenso wie eine belastbare Chancenbewertung bzw. Potenzialanalyse. Im Projektverlauf sorgen Controllingstrukturen für Ressourceneffizienz, Risikominimierung und Termintreue. Ein geregelter Projektabschluss mit der Erfassung und Analyse von Verbesserungspotenzialen bietet die Grundlage für eine Wissensdatenbank für künftige Projekte.

Zielgruppe

Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich an aktuelle oder zukünftige Projektmanager, Projektleiter und Projektmitarbeiter. Ebenso richtet sich das Seminar an interne Auftraggeber für Projekte.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Projektmanager (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Bitte beachten Sie auch die zu diesem Zertifikatslehrgang passenden weiteren Angebote, unsere jeweils zweitägigen Veranstaltungen Führen ohne Vorgesetztenfunktion sowie Agiles Projektmanagement. Bilden Sie sich weiter zum Projektleiter 4.0.



Als Abschluss des Seminars ist eine

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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV - 26.11.2024

Gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Prüferfordernis und -umfang
- Unfallverhütungsvorschriften
- DIN VDE 0100-600
- DIN VDE 0105-100

Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen
- Schutzmaßnahmen in verschiedenen Netzsystemen
- Potenzialausgleich
- Isolationswiderstände
- Messungen an Erdungsanlagen

Messpraktikum

Anlagendokumentation
- Nachweisführung
- Mess- und Prüfprotokolle
- Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist komplex und erfordert ein fundiertes Fachwissen. Eine regelmäßige und vorbeugende Prüfung Ihrer Anlagen vermindert das Risiko von Unfällen und Ausfällen. Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1kV.
Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu den wichtigen Anforderungen aus den entsprechenden Gesetzen und Regelwerken wie der DIN VDE 0100-600 und der DIN VDE 0105-100. Sie lernen die richtige und effiziente Vorbereitung und Durchführungen der notwendigen Messungen.
Einen weiteren Schwerpunkt in unserem Seminar bildet die Anlagendokumentation. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Vorgaben und das richtige Vorgehen zur Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden und Referenten bietet der Lehrgang genügend Raum.
Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen bis 1 kV in Ihrem Unternehmen gerichtsfest zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen mit der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 1 kV beauftragt werden sollen; Planer, Errichter und Betreiber elektrischer Anlagen; Personen von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

Voraussetzungen

Elektrotechnisches Fachpersonal

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1060 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

201.4 EUR

Bruttopreis

1261.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Entsorgungsfachbetrieb - Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV - 26.11.2024

Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV


Inhalt

? Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen

? Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

? Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

? Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

? Nachweisverfahren und Registerführung

? Anforderungen an den Transport von Abfällen

? Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben

? Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall

Nutzen

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.

Das Zusatzmodul ?Abfallbeauftragter? ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.

Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Zielgruppe

Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.

Voraussetzungen

Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

940 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 26.11.2024

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

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Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch  für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 26.11.2024

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die  aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des   Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z.B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z.B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung - 40 - 26.11.2024

Staatlich anerkanntes eintägiges Fachseminar zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 4 DepV für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien


Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt.

Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.

Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.

Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen. Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zu besuchen.

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