Veranstaltungskalender
Innovations- und Technologiemanagement (M.Sc.) - WBH - 01.06.2026
Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor.
Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor.
Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor. Nur im perfekten Zusammenspiel gelingen die großen Transformationen der Digitalisierung und der nachhaltigen Entwicklung. Dies betrifft zentrale Zukunftsthemen wie z. B.:
- Energiewende beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger
- zukunftsgerichtete Mobilität beim Umstieg auf alternative Antriebe
- Industrie 4.0 als Übergang zur digitalen Fabrik mit additiver Fertigung
- Künstliche Intelligenz in der Gesundheitswirtschaft mit individualisierter Therapie
- Smart City als Inbegriff für umfassende Entwicklungskonzepte zu lebenswerten Städten
- New Work als Arbeitswelt der Zukunft mit Home Office, Coworking Spaces, digitalen Nomaden und virtuellen Meetings.
Machen Sie Ihre Organisation „innovationsstark“ und „technologiekompetent“ – und bereiten Sie sich bestmöglich vor auf die Herausforderungen der so genannten VUCA-Welt.
Alle diese Zukunftsthemen bedürfen neben Offenheit und Mut zu Veränderung der sorgsamen Planung. Zukunftsrobuste Entscheidungen erfordern Weisheit und Weitblick, und sie basieren auf technologischem Sachverstand, verbunden mit dem Spirit für Innovationen bei: Technologien, Geschäftsmodellen, Produkten & Services sowie im Denken, Verhalten der Akteure und in der Gesellschaft.
Ihr Kontakt
Katharina Wittmann
Leitung Bildungsberatung
fon: +49 06151 3842 404
Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de
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Cyber Security Management (MBA) - WBH - 01.06.2026
Der Bedeutung der IT-Sicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft werden rein technische Lösungen nicht gerecht. Ein umfassendes Management von Informationssicherheit betrachtet Regeln, Maßnahmen und Verfahren ganzheitlich und bezieht sie auf die konkrete Anwendung in einer Organisation. In diesem Studiengang wird diese übergeordnete Sicht, die die gesamte Organisation eines Unternehmens oder einer Behörde betrifft, auf Managementebene betrachtet.
Der Bedeutung der IT-Sicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft werden rein technische Lösungen nicht gerecht. Ein umfassendes Management von Informationssicherheit betrachtet Regeln, Maßnahmen und Verfahren ganzheitlich und bezieht sie auf die konkrete Anwendung in einer Organisation. In diesem Studiengang wird diese übergeordnete Sicht, die die gesamte Organisation eines Unternehmens oder einer Behörde betrifft, auf Managementebene betrachtet.
Sie erhalten zunächst einen tiefergehenden Überblick über den Entwurf, die Entwicklung, die Auswahl und die Nutzung von IT-Sicherheitsarchitekturen, IT-Sicherheitsverfahren und -technologien im Unternehmen.
- Sie lernen das organisatorisch-technische Konzept des InformationSecurity Management System (ISMS) kennen, das die Informationssicherheit über alle Ebenen eines Unternehmens hinweg sicherstellt.
- Sie vertiefen Ihre Kompetenzen in den Bereichen Governance, Economics und Risk Management der IT-Sicherheit und setzen diese in Verbindung mit dem ISMS-Konzept in die Praxis um.
- Sie erlernen moderne Methodologien zum Management von IT-Sicherheitsrisiken und zur Gestaltung einer sicheren IT-Landschaft und lernen die wichtige Rolle des Faktors Mensch in der IT-Sicherheit kennen.
- Sie verstehen, dass letztendlich für ein gelungenes IT-Sicherheitskonzept das Zusammenspiel des IT-Sicherheits- Managements, der technischen Sicherheit mit einer gelebten Sicherheitskultur unabdingbar ist.
- Darüber hinaus werden Sie befähigt, entsprechende Projekte zu leiten und können die erlernten Konzepte und Methoden aufzukünftige Entwicklungen im Bereich Cyber Security Management übertragen.
- Projekt- und Forschungsarbeiten sowie Fachseminare stärken dabei die Soft Skills und die Persönlichkeitsentwicklung auch im Umgang mit gesellschaftlichen Einflüssen.
Ihr Kontakt
Katharina Wittmann
Leitung Bildungsberatung
fon: +49 06151 3842 404
Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de
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https://www.wb-fernstudium.de/kursseite/master-studiengang-cyber-security-management.html
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WEBINAR: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-WEB - 10.06.2026
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.
In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.
Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.
Seminarprogramm
- Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge
- CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
- Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
- Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
- Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
- Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)
EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank
- Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
- Schutzart von Gehäusen
- Luft- und Kriechstrecken
- Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
- Einbau von Betriebsmitteln
- Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
- Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
- Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
- Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank
Bauartnachweis und Stücknachweis
- Worin unterscheiden sie sich voneinander?
- Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
- Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
- Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
- Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)
Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau
Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender
Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden
Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.
Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum:
- Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz)
- Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz)
- Schutz gegen direktes und indirektes Berühren
Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen
- Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
- Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
- Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.
Fragen und Diskussion
Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.
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WEBINAR: Funkende Elektrogeräte und Maschinen - Anforderungen der EU-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) (2487) - 2487-WEB - 18.06.2026
Von Industrieanlagen über kleinere Maschinen und Laborgeräte bis zu einfachsten Consumer-Produkten: Sobald Produkte mit Funkschnittstellen ausgestattet sind, ist die Funkanlagenrichtlinie anzuwenden. Verfügen Produkte z.B. über WLAN, Bluetooth, RFID, DECT, NFC, Funkfernsteuerungen oder andere Funkschnittstellen sollte den Herstellern die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie daher bekannt sein.
Von Industrieanlagen über kleinere Maschinen und Laborgeräte bis zu einfachsten Consumer-Produkten: Sobald Produkte mit Funkschnittstellen ausgestattet sind, ist die Funkanlagenrichtlinie anzuwenden. Verfügen Produkte z.B. über WLAN, Bluetooth, RFID, DECT, NFC, Funkfernsteuerungen oder andere Funkschnittstellen sollte den Herstellern die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie daher bekannt sein.
Hinweis: Dieses 1-tägige Seminar vermittelt sowohl die formalen wie auch die technischen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer über grundlegendes Wissen zur CE-Kennzeichnung verfügen.
Die technischen Schwerpunkte liegen auf den Funkparametern und der Nutzung der Funkfrequenzen. Hinsichtlich formaler Themen erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die speziellen Anforderungen der Funkgeräterichtlinie.
Sie sind neu im Thema CE-Kennzeichnung? Sie sind insbesondere an Sicherheits- und/oder EMV-Anforderungen interessiert?
Dann empfehlen wir Ihnen vorab eines dieser Seminare zu besuchen:
- Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen (Maschinenrichtlinie)
- Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) im Maschinen- und Anlagenbau
- Selbstverständlich ist die Teilnahme auch möglich, wenn Sie entsprechende Grundkenntnisse anderweitig erworben haben.
Seminarprogramm
Rechtliche Anforderungen
- Warum Ihre Produkte (Maschinen, elektrische Geräte, etc.) durch den Einbau von Funkmodulen zu Funkanlagen und Sie zum „Hersteller“ im Sinne der Funkanlagenrichtlinie werden.
- Wie Sie herausfinden, welche Frequenzen Sie für Ihre Funkanwendung verwenden dürfen und welche Rahmenbedingungen Ihr Kunde als Nutzer bei der Inbetriebnahme beachten muss.
- Welche erweiterten Pflichten haben Hersteller von Funkanlagen? Welche weiteren „Wirtschaftsakteure“ (z.B. Importeur, Händler, etc.) gibt es und welche Pflichten haben Sie?
- Was Sie bezüglich Kennzeichnung, Nutzerhinweisen und Begleitunterlagen beachten müssen.
- Welche Inhalte müssen in die Konformitätserklärung?
- Welche Inhalte müssen die technischen Unterlagen enthalten.
- Welche Funkanlagen benötigen zukünftig eine einheitliche Ladeschnittstelle?
- Welche Anforderungen sind zu beachten?
Technische Anforderungen
- Was fordert die Funkanlagenrichtlinie technisch?
- Wie Sie Funkmodule einbauen, um den regulatorischen, aber auch funktionalen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden.
- Grundbegriffe und Konzepte aus der Funktechnik (Sendeleistung, Antennenpositionierung, Kabellängen, etc.), die Sie kennen sollten, um robuste und zuverlässige Produkte herzustellen und die technischen Anforderungen einhalten zu können.
- Überblick im Normen-Dschungel: Welche Funk-Normen für Sie relevant sind und wie Sie die für Sie passenden Normen ermitteln.
- Security-Anforderungen nach delegierter Verordnung (EU) 2022/30 – Warum für Funkanlagen, die mit dem Internet verbunden sind, Security-Anforderungen festgelegt sind und was Hersteller beachten müssen!
- Wann Sie eine notifizierte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren einbinden müssen.
Praxisbeispiele
- Wie sieht das Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte aus, in die Funkgeräte eingebaut sind?
- Welche Konstellationen es zu beachten gilt.
- Funkmodul als integraler Bestandteil des Produkts oder als „Erweiterungsmodul“?
- Abgrenzungen zur Maschinen- und Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
- Safety über Funk? Was zu beachten ist, wenn Sie sicherheitsrelevante Informationen (wie z.B. Stopp-Befehle) über Funkschnittstellen übertragen.
- Worauf Marktüberwachungsbehörden besonders achten und wie Sie im Fall einer Beanstandung bestmöglich mit der Behörde zusammenarbeiten.
- Tipps zu praktischen Hilfsmitteln und weiterführenden Informationen.
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WEBINAR: Erstellen von Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen - 2478-WEB - 23.06.2026
Im zweitägigen Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden.
Im zweitägigen Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden.
Die Maschinenrichtlinie sowie die Maschinenverordnung fordern, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, zu jeder Maschine oder Anlage eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Welchen Inhalt und welche Form diese Betriebsanleitung haben muss, definieren neben der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung insbesondere die Norm EN IEC/IEEE 82079-1 sowie weitere Normen und Richtlinien mit Bezug zur Maschinensicherheit.Im 2-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen sowie praxisnahe Empfehlungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.
Seminarprogramm
Basiswissen zu den Anforderungen an Anleitungen (Betriebsanleitungen, Montageanleitungen) nach EN IEC/IEEE 82079-1
- Zielgruppenanalysen: An wen richtet sich Ihre Betriebsanleitung?
- Wie Sie den Wissensstand der Anwender bestimmen und berücksichtigen
- Anforderungen an Textgestaltung, Layout, Illustrationen, ...
- Sicherheitsinformationen und Warnhinweise richtig und effizient erstellen
- Warnhinweise nach der SAFE-Methode strukturieren
- Terminologie: Warum Terminologiearbeit bei der Erstellung von Betriebsanleitungen unerlässlich ist
- Stolperfallen erkennen: So vermeiden Sie typische Fehler, z.B. Reizüberflutung, Overwarning!, ...
Rechtliche und normative Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen
- Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Inhalt, Sprache, Form) – und was sich mit der Maschinenverordnung ändert
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Betriebsanleitung (Maschinen) und Montageanleitung (unvollständige Maschinen)
- Anforderungen aus weiteren Richtlinien, z.B. ATEX, Druckgeräte, EMV, Outdoor-Richtlinie, …
- Normative Anforderungen an die Betriebsanleitung – Was fordert die Norm zur Risikobeurteilung (EN ISO 12100) bzgl. der Betriebsanleitung?
- Welche Anforderungen ergeben sich aus B-Normen, z. B.:
- EN ISO 20607 (Betriebsanleitungen für Maschinen)
- EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen) oder
- EN ISO 13849-1/2 (Auslegung und Validierung sicherheitsrelevanter Steuerungen)
- So berücksichtigen Sie Anforderungen aus produktspezifischen C-Normen systematisch!
- Digital oder doch (noch) Papier? – Dürfen Betriebsanleitungen für Maschinen auch digital bereitgestellt werden oder muss es noch immer die klassische Papierform sein? Mit welchen Trends auf technischer, ökonomischer und rechtlicher Seite ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
- Betriebsanleitungen für Anlagen: Warum die Summe der (Einzel)Betriebsanleitungen und Montageanleitungen keine hinreichende (Gesamt)Betriebsanleitung darstellt. Tipps und Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen für Maschinen-Anlagen in der Praxis.
- Benötigen auch Eigenbau- oder Versuchsmaschinen eine Betriebsanleitung?
- Was passiert, wenn Anleitungen fehlerhaft sind oder gar gänzlich fehlen? Lernen Sie die Begriffe „Instruktionspflichten“ und „Instruktionsfehler“ kennen und verstehen Sie deren Bedeutung anhand von bekannten Urteilssprechungen.
Optimale Zusammenarbeit innerhalb von Abteilungen
- Produktanalyse: Was muss der Technische Redakteur über das Produkt wissen, um eine Betriebsanleitung erstellen zu können?
- Entwicklung und Konstruktion – Informationslieferanten für die Erstellung von Betriebsanleitungen
- Einkauf – Worauf Sie bei der Beschaffung von Komponenten (z. B. unvollständige Maschinen) achten sollten. Auf welche Dokumente Sie rechtlich Anspruch haben und was Sie per Vertrag regeln sollten.
- Verkauf/Marketing – Welche Einschränkungen (z. B. in Vertriebsprospekten) gibt es in Bezug auf Instruktionen oder Anleitungen und welche rechtlichen Auswirkungen kann dies haben?
- Die Rolle der Betriebsanleitung im Arbeitsschutz/Arbeitnehmerschutz
- Die Rolle der Betriebsanleitung bei der Zulassung von Produkten
Tools als Hilfsmittel zum Erstellen von Betriebsanleitungen
- Wann sich der Einsatz von Redaktionssystemen lohnt
- Best Practice: Erstellung und Verwendung von funktionalen Dokumentvorlagen (z.B. Word)
Praxistipps zur Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen
- Worauf Sie bei der Erstellung von Betriebsanleitungen besonders achten sollten.
- Wie Sie die „bestimmungsgemäße Verwendung“ und die „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen“ in der Betriebsanleitung berücksichtigen.
- Warum Hinweise auf Restgefährdungen wichtig und gefordert sind.
- So vermeiden Sie typische Zeitfresser bei der Erstellung von Anleitungen!
- Worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (z. B. Übersetzer, Dienstleister, Druckerei usw.) unbedingt achten sollten.
Während des gesamten Seminars werden praktische Übungen durchgeführt und konkrete Beispiele besprochen – gern auch Anwendungsfälle der Teilnehmer
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Probenahme von Trinkwasser - 149 - 24.06.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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Seminar: Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen - 2218-ÖF - 25.06.2026
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten.
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Hersteller, die einen solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Betreiber, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten.
Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet.
Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus.
Seminarprogramm
Ausgangssituation: Umbau, Retrofit oder wesentliche Veränderung?
- Warum die Unterscheidung zwischen Umbau, Retrofit und wesentlicher Veränderung relevant ist.
- Welche Kriterien dafür sorgen können, dass aus einem Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ wird.
- Welche Pflichten auf Betreiber oder andere involvierte Unternehmen zukommen, wenn es sich tatsächlich um eine Wesentliche Veränderung handelt.
- Warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, nachträgliche CE-Kennzeichnungen aber kritisch zu sehen sind.
- Wie Sie mit Maschinen umgehen, bei denen CE „vergessen“ wurde.
- Maschinenanlagen: Wann entsteht durch die Erweiterung von Anlagen eine neue „Gesamtheit von Maschinen“ bzw. eine „verkettete Anlage“ und was ist dann zu tun?
Entscheidungshilfen: Wesentliche Veränderung oder nicht?
- Wie die neue Maschinenverordnung ab 2027 das Thema „wesentliche Veränderung“ europäisch regelt.
- Welche Hilfestellung liefern europäische Interpretationshilfen (Leitfaden zur aktuellen Maschinenrichtlinie, Blue-Guide) schon heute?
- Achtung nationaler Arbeitsschutz: Das Land in dem umgebaut wird hat erheblichen Einfluss!
- Welche Unterschiede in der Auslegung existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
- Informationen zum BMAS-Interpretationspapier (D), AUVA-Ablaufschema (Ö) und EKAS-Wegleitung (CH).
- Enorme Kosteneinsparung: Warum bei ausreichenden Schutzmaßnahmen häufig „nur“ ein Umbau lt. Arbeitsschutz notwendig ist.
Wesentliche Veränderung – Pflichten aus Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
- Warum die Risikobeurteilung auch bei Umbauten der wichtigste Prozessschritt ist.
- Was unter dem Konzept „Stand der Technik“ zu verstehen ist, und was dies für Sie im Kontext von wesentlichen Veränderungen bedeutet.
- Worauf Sie bei der Erstellung der technischen Unterlagen bei Umbauten besonders achten sollten.
- Sprachliche Anforderungen von Betriebsanleitungen bzw. Unterweisungen: Warum CE-Vorschriften teilweise andere Vorgaben machen als Arbeitsschutzgesetze.
- Konformitätserklärung: Neue Anforderungen ab 2027 bzgl. der Kennzeichnung!
Praxisbeispiele
- Erweiterung einer Maschine, z.B. durch Roboter
- Leistungserhöhung, z.B. Tausch von Motoren gegen schnellere/stärkere Antriebe für mehr Durchsatz
- Anpassung oder Änderung von Sicherheitstechnik
- Automatisierung einer bestehenden Maschine
- Änderungen oder Austausch der Steuerung , z.B. Tausch der SPS
Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf!
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Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - 193 - 23.09.2026
Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe
Eintägige Schulung zu Regelungen zum Lebensmittel Nr. 1 - inkl. Legionellenprophylaxe
Die Trinkwasserverordnung wird regelmäßig novelliert um die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter zu verbessern. Für Unternehmen und Personen die in der Trinkwasserversorgung, Trinkwassernachbehandlung sowie im gesamten (Trinkwasser-) Installationsbereich tätig sind bedeutet dies, sich fortlaufend mit dem „Stand der Technik“ auseinander zu setzen.
Bei diesem Seminar werden alle aktuellen Änderungen der Trinkwasserverordnung berücksichtigt und insbesondere die Thematik Legionellen in Warmwasserzirkulationssystemen eingehend diskutiert. Neben dem geplanten Seminarablauf (siehe Inhalte) wird jeder Teilnehmer und Teilnehmerin nach seinen konkreten Problemstellungen befragt, um diese direkt oder im Laufe des Seminars zu behandeln. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die fachlichen Fragen und Beiträge aus der Praxis nicht zu kurz kommen.
Im Seminar werden die Neuerungen zur zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 behandelt.
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Auffrischung für Probenehmer von Trinkwasser mit Sensorik-Sensibilisierung - 285 - 24.09.2026
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde).
Das Umweltinstitut bietet eine Auffrischungsschulung zur Trinkwasserprobenahme an, die die Grundschulung vertieft, den Inhalt neuer Normen und Regeln der Technik thematisiert und somit Fortgeschrittenenkenntnisse vermittelt. Die vorliegende Schulung beinhaltet die Vorgaben des § 15 TrinkwV sowie die Anforderungen der DAkkS an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011- welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Entsprechend ist die erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde alle fünf Jahre mit der vorliegenden Schulung erfüllt.
Aufgrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) wird im Rahmen der Schulung eine Sensorik-Sensibilisierung durchgeführt. Diese Schulung kann unabhängig gebucht werden. Dies kann gerade kleineren und mittelgroßen Laboratorien dabei helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen des Personals mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung nach dem neuen DVGW Merkblatt W 273 berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3).
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Sensorik-Sensibilisierungsschulung zur Trinkwasserprobenahme - 286 - 24.09.2026
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Schulung nach dem neuen DVGW Merkblatt W273 basierend auf den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN EN 1622 (DEV B3)
Die Verpflichtung, die mindestens alle zwei Jahre sensorische Untersuchung durchzuführen, ist in nachfolgender Regelung festgehalten: Merkblatt DVGW W 273 (M)
Vor dem Hintergrund der DAkkS-Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011) bietet das Umweltinstitut Offenbach eine Sensorik-Sensibilisierungsschulung an. Diese Schulung kann gerade dem Laborpersonal helfen, die aufwändigen Sensorik-Sensibilisierungen mit der erforderlichen Vielzahl an Geruchs- und Geschmacksproben zu bewältigen.
Unsere Schulung zur Sensorik-Sensibilisierung berücksichtigt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des DVGW Regelwerkes, sowie die DIN EN 1622. Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem erforderlichen Befähigungstest.
Die vorliegende Sensorik-Sensibilisierungsschulung kann als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Hause durchgeführt werden. Im Rahmen der Inhouse-Schulung kann die Schulung mit einem theoretischen Teil zur Sensorik (zusätzlich etwa ein halber Tag) verbunden werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
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Probenahme von Trinkwasser - 194 - 25.11.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden. Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
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